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Karawanskij

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Fragestunde

Vielen Dank. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Sportunterricht findet aufgrund der Schließung ersatzweise in der Kurt-Rödel-Sporthalle statt, wobei die Wegeaufsicht durch eine Erzieherin erfolgt. Es kann überwiegend nach der Stundentafel der Grundschule abgesichert werden. Lediglich für die Klasse 4 erfolgt derzeit eine Kürzung um eine Wochenstunde. Zu den Auswirkungen auf das Vereinsleben liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 2, was die Baumängel und den damit verbundenen Sanierungsbedarf betrifft: Neben dem allgemeinen schlechten baulichen Zustand des Sporthallengebäudes und Feuchteschäden im Mauerwerk bestehen insbesondere Mängel in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektro und daneben ist auch eine Erneuerung der Deckenkonstruktion sowie die Herstellung der Barrierefreiheit dringend erforderlich. Der vom Landkreis zur Abstellung dieser Mängel benannte Investitionsbedarf beträgt etwa 1,18 Millionen Euro. Zur dritten Frage, ob es bereits konkrete Planungen zur Sanierung und Wiedereröffnung der Turnhalle gibt: Der Landkreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle und hat das Vorhaben daher beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung aus Mitteln des Sportstättenbaus angemeldet. Laut den vorliegenden Anmeldeunterlagen soll die Bauplanung bis zum Jahr 2021 abgeschlossen werden. Die bauliche Umsetzung ist vom Juni nächsten Jahres bis Dezember 2022 vorgesehen, sodass eine Wiedereröffnung im Jahr 2023 erfolgen könnte. Zur vierten Frage, in welcher Höhe sich der Freistaat an den Kosten der Sanierung beteiligen würde: Dazu sind momentan keine belastbaren Aussagen zu einer möglichen Beteiligung des Freistaats an der Finanzierung des Vorhabens möglich. Im Rahmen der Sportstättenförderung des TMBJS, zu der eine Vorhabenanmeldung vorliegt, würde der Fördersatz grundsätzlich 66 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Hier bedarf es allerdings – Sie wissen das – eines Beschlusses des Thüringer Landtags über den Haushaltsplan 2021 und der Entscheidung des Bildungsressorts über den Förderplan 2021. Im Anschluss daran werden vonseiten des Landkreises bewilligungsreife Antragsunterlagen vorgelegt werden. Ergänzend möchte ich an der Stelle darauf verweisen, dass der Landkreis Greiz vonseiten des Landes jährliche Investitionspauschalen erhält, die auch ohne konkreten Projektbezug zugewiesen werden. Diese Mittel könnten vom Landkreis selbstverständlich auch für die Sanierung der Sporthalle in Greiz verwendet werden.

Protokoll ↗