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Dorothea Marx

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Bis zu zwei Wahlgänge. Wir haben gestern bzw. am Mittwoch bereits über die Tagesordnung abgestimmt und da gab es dann eigentlich die Festlegung, dass es bei zwei Wahlgängen bleiben soll. Es gab allerdings im Vorstand auch noch ein Gespräch darüber, dass die Fraktion der AfD im Falle der Nichtwahl der vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber die Möglichkeit erhält, für einen weiteren Wahlgang zur Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission und zur Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission aus den Listen der Drucksachen 7/1770 und 7/1771 neue Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vorzuschlagen. Daraufhin standen in der gestrigen Sitzung die Herren Abgeordneten Henke und Thrum als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission und Frau Abgeordnete Kniese als Mitglied der G 10-Kommission zur Wahl. Also eines könnten wir jetzt noch erwägen, nämlich soweit Sie nur eine Wiederholung der Wahl mit den eben genannten Wahlbewerbern anstreben, könnte man das in der Absprache noch unterbringen, denn es handelt sich jeweils nicht um einen dritten Wahlgang, sondern – wie gesagt – um eine Wahlwiederholung, die Ihnen zusteht, nämlich dass Sie die gleichen Abgeordneten jeweils zweimal zur Abstimmung stellen sollen. Alles andere, was jetzt darüber hinaus beantragt wird, wäre praktisch ein neuer Beschluss zur Aufnahme von neuen Wahlgängen. Das haben wir am Mittwoch anders entschieden, aber ich kann auch dazu den Landtag dann abstimmen lassen, weil wir autonom genug sind, die Tagesordnung noch mal zu ändern. Ich würde jetzt sagen, ohne weitere Abstimmung neige ich dazu, wenn ich keinen Widerspruch sehe, eine Wiederholung des gestrigen Wahlgangs zuzulassen, des gestrigen zweiten Wahlgangs, wenn Sie das wünschen, und über weitere Wahlgänge würde ich hier aber noch mal erneut abstimmen lassen. Herr Braga.

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