Robert-Martin Montag
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)
Dann mache ich es einfach kurz, ich lese Ihnen mal etwas vor, was Sie damals im Januar gesagt haben: „Die alleinige Ausweitung der Anzahl der Studienplätze an staatlichen Hochschulen ohne Aussicht auf eine Perspektive in Thüringen ist mit hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden, löst aber die Nachwuchsproblematik im Gesundheitswesen nicht.“ Sie fordern damals wie heute eine Landarztquote. Sie wissen ganz genau, dass Sie, bevor Sie Leute in das Studium lassen, die zehn Jahre dauert plus Facharztausbildung, also mindestens zwölf Jahre dauert, gar nicht wissen, ob diejenigen Kollegen später auch im Land anfangen können, denn Sie können es juristisch gar nicht durchsetzen. Das Zweite ist, Sie sprechen davon, dass es eine Unterversorgung mit Hausärzten in Thüringen gibt. Das ist falsch. Ich lese Ihnen auch gern die gesetzliche Regelung vor, nach der man die Unterversorgung definiert. Das ist § 100 SGB V. Ich finde es jetzt nicht, ich kann es Ihnen aber auch sagen. Allgemeinmedizinische Unterversorgung ist 25 Prozent minus Durchschnitt von Bedarfsplanungsrichtlinien. Das sind die sogenannten 75 Prozent. Vorher, wenn man unter der Quote ist, ist es eine von Unterversorgung bedrohte Region. Das heißt, wir haben gar keine unterversorgte Region, wie Sie hier voller Panik berichten, sondern im Gegenteil – wir haben drei oder vier von Unterversorgung bedrohte Regionen. Auch Ihre Behauptung, dass die Anzahl der offenen Arztsitze im Bereich „Facharzt für Allgemeinmedizin“ steigt, ist nicht richtig, sondern die freie Anzahl sinkt seit dem Jahr 2014 von 80 auf 40 im Jahr 2019. Jetzt kommt ein Effekt dazu, der ganz mysteriös plötzlich die Zahlen verschiebt, nämlich die neue Bedarfsplanungsrichtlinie der KBV aufgrund von Gesetzesänderungen im Bund. Jetzt sind es wieder 55 Facharztsitze für Allgemeinmedizin. Jetzt will ich Ihnen noch etwas sagen: Das Problem sind nicht die sogenannten Hausärzte, die Fachärzte für Allgemeinmedizin, sondern das sind die anderen grundversorgenden Facharztrichtungen, das sind die Internisten, die Augenärzte usw. Dort haben wir tatsächlich ein massives Problem heute schon, noch keine Unterversorgung, aber drohende Unterversorgung und es wird sich verschärfen in den nächsten Jahren. Das Rezept, was Sie aber haben, ist, weil Sie nur schlagwortartig agieren, dass Sie wieder nur eine Quote einführen wollen für Facharzt Allgemeinmedizin. Das heißt, Sie schmeißen einen Popanz an die Wand, der so nicht existiert in der realen Welt, stellen eine Problemlösung, die das Problem, das es gar nicht gibt, noch nicht mal löst, dagegen und erzählen uns, Sie haben die Welt und die Weisheit mit Löffeln gefressen. Das funktioniert einfach so nicht und so macht man auch nicht seriös Politik. Ich tausche mich gern aus, auch kritisch, im Diskurs, aber die Grundlagen, über die wir hier reden, das sind gesetzliche Grundlagen, die sind vor allen Dingen eng gestrickt im Bereich des SGB V, die muss man sich zu Gemüte führen, man muss die Planungsgrundlagen kennen, um hier überhaupt einen Lösungsvorschlag erarbeiten zu können. Alles andere ist nur plakative Rumschreierei und das tun Sie hier, auch wenn Sie recht leise vorgetragen haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
