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Heike Werner

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage beantworten. Bevor ich auf die Fragen im Einzelnen eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass die amtliche Statistik des TLS für das Altenburger Land einen deutlich abnehmenden Wanderungsverlust aufweist, der sich in den letzten Jahren in ein Wanderungsgewinn gewandelt hat. Seit 2015 ist mit Ausnahme des Jahres 2017 im Landkreis Altenburger Land stets ein Wanderungsgewinn zu beobachten. Die Arbeitslosenquote der jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren liegt im Altenburger Land zwar etwas über dem Thüringer Durchschnitt, im Altenburger Land werden jedoch keineswegs die ungünstigsten Quoten ausgewiesen. Im Jahresdurchschnitt war dies leider in der Stadt Gera der Fall. Im August 2020 wurde für fünf Thüringer Kreise eine höhere Jugendarbeitslosigkeit als im Altenburger Land ermittelt. Nun zu den Fragen im Einzelnen. Zu Frage 1: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2015 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den demografischen Wandel auch im Altenburger Land abzufedern. Einige Beispiele kann ich hier ansprechen. So förderte die Serviceagentur Demografischer Wandel in der Zuständigkeit des TMIL seit 2015 konkrete Projekte vor Ort. Seither konnten im Landkreis Altenburger Land in verschiedenen Gemeinden zwölf Projekte und Maßnahmen mit finanziellen Mitteln des TMIL in Höhe von 181.000 Euro unterstützt bzw. angeschoben werden. Das waren Projekte wie der Sportplatz der Gemeinde Lumpzig, das Altenburger Familienzentrum „Alle unter einem Dach“, die LandCineasten in Göpfersdorf, der Feuerwehrverein in Nischwitz, Gemeinde Rositz, „Generationentreffpunkt Bernsteinhof“ usw. Darüber hinaus wurde das im Landkreis Altenburger Land eigeninitiierte Projekt „Engagement mit Zukunft“ der Wandel-Werte-Wege gGmbH durch die Serviceagentur Demografischer Wandel sowohl inhaltlich als auch fachlich begleitet und unterstützt. Das Altenburger Land wurde mit Mitteln der Regionalentwicklung von 2010 bis 2016 über eine Wachstumsinitiative mit einer Zuwendung von insgesamt 248.000 Euro gefördert. Die Initiative unterstützt regional bedeutende Vorhaben in einzelnen Kommunen, die zumeist zügig umgesetzt werden konnten und von denen strukturwirksame und nachhaltige Effekte für die Region zu erwarten sind. Auch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat zusätzliche Mittel für den Landkreis zur Verfügung gestellt. Die ursprünglichen 70.000 Euro, die das Altenburger Land für Familienfördermaßnahmen noch 2014/2015 jeweils zur Verfügung hatte, sind in diesem Jahr beispielsweise bei 627.000 Euro. Das sind natürlich sehr viele zusätzliche Mittel, die genau für Familienfreundlichkeit dem Landkreis zugutekommen. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat für ganz Thüringen seit Jahren Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit und dabei auch der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen, die jedoch nicht regional ausgerichtet oder gar begrenzt sind, sondern für den Freistaat insgesamt gelten. Maßnahmen der Integration für langzeitarbeitslose Menschen und zur Armutsbekämpfung, zur Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung fallen in das Förderspektrum aus dem Europäischen Sozialfonds. Ferner werden aus Landesprogrammen Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung und für die Integration von Geflüchteten unterstützt. Aufzählungen im Einzelnen würden den Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage sprengen, aber das sei hier zumindest an der Stelle so noch einmal erwähnt. Zudem greifen natürlich auch hier die verschiedenen Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen und Jobcenter nach dem SGB III und SGB II. Ich will hier besonders auf die neu gegründete Jugendberufsagentur im Jahr 2018 hinweisen. Auch hier hat das Land diese Initiative des Landkreises mitunterstützt und auch in Teilen mitfinanziert. Ich empfehle der Fraktion der AfD hierzu einen Blick in unseren monatlichen Arbeitsmarktbericht und die umfangreiche Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit, die jedem zur Verfügung steht. Zu Frage 3: Auch hier nutzt der Freistaat alle Möglichkeiten zur Vermeidung von steigender Arbeitslosigkeit im Rahmen der ESF- und Landesprogramme, die ich bereits zu Frage 2 erwähnt habe. Insbesondere sei hier allerdings die deutlich verbesserte Kurzarbeiterregelung genannt, durch die der Anstieg der Arbeitslosigkeit insgesamt begrenzt werden konnte. Im Altenburger Land liegt die Quote aktuell bei 7,3 Prozent. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Blick und stimmen regelmäßig notwendige Maßnahmen ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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