Jonas Urbach
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, klarere Mehrheiten nach einer neuen Wahl können auch Dinge bedeuten, die man nicht möchte, Frau Kollegin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will voranstellen: Auf unsere Kommunen ist Verlass. Dies gilt generell, insbesondere aber in Krisenzeiten wie diesen, das haben wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU/CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Damit wird deutlich, dass wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wie versprochen nicht allein lassen.
(Beifall CDU)
Die Belastung von 165 Millionen Euro auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung teilen sich Bund und Länder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hälftig. Und damit wir es nicht aus dem Blick verlieren: Mit dem Mantelgesetz haben wir bereits im Juni dafür gesorgt, dass unsere Gemeinden 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhalten, um die Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 auszugleichen. Berechtigt waren Gemeinden mit mehr als 15 Prozent Gewerbesteueranteil an der Haushaltsfinanzierung in den vergangenen drei Jahren, beschränkt auf 100 Euro pro Einwohner. Zusätzlich wurden als Schlüsselzuweisungen – das ist eine sehr gute Idee gewesen – 85 Millionen Euro für coronabedingte Mehrausgaben für Gemeinden und Landkreise bereitgestellt. Von dieser Summe kamen 35 Millionen Euro auf unsere Initiative hin den Landkreisen zugute. Da war im Ursprungsentwurf für die Landkreise weit weniger vorgesehen. Mit dem heute vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird 82,5 Millionen Euro vollständig eins zu eins an die Gemeinden ausreichen. Damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die überschießenden Mittel dann unter den bereits im Juni 2020 unterstützten Kommunen verteilt werden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die tatsächlichen Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 sollen durch eine Spitzabrechnung im Frühjahr 2021 festgestellt werden, was natürlich zu individuellen Rückzahlungsverpflichtungen der Gemeinden führen kann. Von den Gesamtzuweisungen des Jahres 2020 in Höhe von 182,5 Millionen Euro werden dann schließlich 165 Millionen Euro zwischen den Gemeinden nach dem individuellen Ausfall verteilt. Und der Unterschiedsbetrag von 17,5 Millionen Euro ergibt sich aus dem überhälftigen Finanzierungsanteil des Landes und soll dem Landesausgleichsstock zugeführt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt unsere Forderung nach einer Eins-zu-eins-Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen. Das Jahr 2021 wird aller Voraussicht nach für viele Gemeinden ein grundsätzlich schlechteres Steuerjahr und für viele Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben schmerzlich sein. Problematisch ist aus unserer Sicht eben die bereits erwähnte Rückzahlungsverpflichtung für viele weniger stark betroffene Gemeinden nach der Spitzabrechnung im Frühjahr 2021. Auch wenn dieser finanzielle Schaden womöglich nicht gravierend ins Gewicht fällt – wir wissen es nicht –, ist die politische Verunsicherung bei unseren Kommunen bereits schon jetzt immens. Die Kolleginnen und Kollegen sind unsicher, was eigentlich passieren wird. Und an dieser Stelle werden wir darauf achten, dass wir bereits jetzt im Blick behalten, dass für die möglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Frühjahr 2021 eine Lösung gefunden werden muss. Deshalb wollen wir zeitnah auf den von uns angeregten Kommunalgipfel am 8. Oktober mit den kommunalen Spitzenverbänden über mögliche Lösungen sprechen, damit unsere Kommunen auch im Jahr 2021 finanziell handlungsfähig bleiben. Uns ist bewusst, dass wir dann möglicherweise auch über einen weiteren Schutzschirm 2021 für unsere Gemeinden und Landkreise sprechen müssen. Denn eines steht doch fest: Neben den Gewerbesteuerausfällen bei den Gemeinden dürfen wir unsere Landkreise nicht aus dem Blick verlieren, denn auch die Landkreise werden sicherlich mit erheblichen Mehrausgaben zu kämpfen haben. Wir wollen den Landkreisen auch deshalb unter die Arme greifen, damit sie ihre Kreisumlagen im nächsten Jahr nicht weiter erhöhen müssen, denn letztendlich sollen die Kommunen nicht weiter belastet werden. Wir werden daher einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und im Ausschuss eine mündliche Anhörung – das ist passiert – der beiden kommunalen Spitzenverbände beantragen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
