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Götze

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Zum 1. Januar 2014 waren 179 von 198 verfügbaren, zum 1. Januar 2019 waren 170 vom 203 verfügbaren und zum 1. Oktober 2020 waren 184 von 203 verfügbaren Dienstposten besetzt. Gegenwärtig befinden sich weitere neun freie Dienstposten im Ausschreibungsverfahren, bei vier Dienstposten steht die Ausschreibung unmittelbar bevor. Die Antwort zu Frage 2: Ein valider Ausblick kann hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Unbenommen dessen besteht die Bestrebung, alle verfügbaren Dienstposten zu besetzen. Über die Neueinstellungen unter Beachtung der derzeitigen Dienstpostenbesetzungen in den einzelnen Organisationsbereichen ist die weitere Umsetzung des Konzepts zum Kontaktbereichsdienst vorgesehen. So sollen in den kommenden drei Jahren jeweils weitere 15 bis 20 Dienstposten besetzt werden, um die beabsichtigte Gesamtzahl von 240 Dienstposten zu personalisieren. Dieser Stufenplan wird begleitet durch eine diesbezügliche Aus- und Fortbildung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ausstattungselemente. Es liegt in der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, ob die Wunscheinstellungszahlen von Anwärtern und damit einhergehend die Ausweisung zusätzlicher Planstellen und Stellen entsprechend des für die Thüringer Polizei einschließlich des Kontaktbereichsdienstes ermittelten Personalbedarfs erfolgen sollen. Die Antwort zu Frage 3: Im Jahr 2020 blieben die Dienstpostenzuweisungen für Kontaktbereichsbeamte bislang unverändert. Die gegenwärtigen Planungen zur Erhöhung der Dienstpostenanzahl für Kontaktbereichsbeamte und deren Zuweisung zu den kommunalen Körperschaften stehen in direkter Abhängigkeit zur langfristigen Entwicklung der Personalsituation der Thüringer Polizei. Die Antwort zu Frage 4: Im Jahr 2019 wurde die strategische Ausrichtung des Kontaktbereichsdienstes angepasst und modernisiert. Danach soll in Zukunft der gesamte ländliche Raum des Freistaats Thüringen von Kontaktbereichsbeamten betreut werden. Zusätzlich werden in städtischen Schwerpunktgebieten Kontaktbereichsbeamte eingesetzt. Einzelne Kontaktbereichsbeamte können dabei nach territorialen und taktischen Gesichtspunkten zu Betreuungsgebieten verbunden werden. Dies ermöglicht eine gemeinsame abgestimmte Betreuung der Kontaktbereiche und führt zu einer erhöhten Verfügbarkeit der Kontaktbereichsbeamten durch gegenseitige Unterstützung und Vertretung. Zugleich besteht bei entsprechender Würdigung der Strukturierungskriterien in ausgewählten Fällen die Perspektive, einem Kontaktbereich zwei Beamtinnen oder Beamte zuzuweisen. Zu den Kriterien gehören zum Beispiel die polizeiliche Lage, die Einwohnerzahl und die territoriale Ausdehnung des Bereichs oder auch die Entfernung zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Polizeidienststelle sowie auch soziokulturelle und infrastrukturelle Besonderheiten. Darüber hinaus werden die im Kontaktbereichsdienst tätigen Beamtinnen und Beamten unter Beibehaltung der prägenden Wirkfaktoren nunmehr stärker in die Bewältigung des operativen Einsatzgeschehens einbezogen. Damit einhergehend ist bei Bedarf ausdrücklich die Möglichkeit der Doppelstreife eröffnet, sobald es die Lage erfordert. So können auch gefahrenträchtige Aufgaben vollzugspolizeilichen Eingriffshandelns bei Wahrung der Grundsätze der Eigensicherung erfüllt werden. Diese Option führt ausdrücklich nicht zu einer grundsätzlichen Pflicht zur Durchführung des Kontaktbereichsdienstes als Doppelstreife, sondern erfolgt in Abhängigkeit vom konkreten Auftrag. Die diesbezügliche Anpassung der Ausstattung wurde bereits in den Blick genommen und findet aktuell im Bereich der Funkstreifenwagen und der Schutzausstattung Umsetzung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗