Dorothea Marx
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich noch mal dafür entschuldigen, dass da ein Passus im Bericht stand, der einfach untragbar ist. Den haben wir jetzt gestrichen in einer kurzen außerordentlichen Sitzung. Ich hoffe, es kommt nicht wieder vor, aber Sie wissen es selber, bei ziemlich langen Vorlagen unterfällt einem auch mal ein Fehler. Wir korrigieren den. Die Sachen dort sind vollkommen richtig von Herrn Dittes bewertet worden und deswegen jetzt auch nicht mehr Bestandteil des Berichts. Herr Möller, Sie arbeiten sich wie immer an der Person des Herrn Kramer ab mit persönlichen Vorwürfen. Das zeigt mir eigentlich nur, dass Herr Kramer seine Arbeit richtig macht. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall SPD)
Besonders skurril fand ich, dass Sie sagen, er spricht mit Leuten, die sozusagen eigentlich auf der Beobachtungsliste seines Amts stehen. Also, ich spreche ja nun auch gerade mit Ihnen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie spielen
aber nicht die Rolle, die Herr Kramer spielt!) Die Thüringer AfD ist ja nun auch auf dem Fokus des Verfassungsschutzes. Trotzdem sprechen wir mit Ihnen hier in diesem Haus. Ich möchte Ihnen nur sagen, was mir auch noch aufgefallen ist, eine kleine Äußerung: Sie haben gesagt, das wäre nicht der Rede wert, wenn irgendjemand Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei seiner Festnahme leistet, das wäre doch was Normales, das ist doch eine alltägliche Situation, das muss doch nicht in so einen Bericht geschrieben werden.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine
alltägliche Situation!) Das ist eben keine alltägliche Situation und da unterscheiden wir uns, denke ich, alle hier im Haus von Ihnen, dass wir unsere Sicherheitsbehörden eben nicht solchen Situationen aussetzen wollen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist etwas, mit dem wir uns hier im Haus schon sehr oft beschäftigt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Gerade bei den Reichsbürgern – um die geht es in dem Kapitel – ist es auch schon zu Todesfällen gekommen, beispielsweise in Bayern, wo ein Gerichtsvollzieher erschossen worden ist. Aber an so etwas erinnern Sie sich ja wahrscheinlich nicht. Es bleibt für meine Fraktion weiterhin dabei, auch wenn nun auch ein erstes braunes Nest in einem Verfassungsschutzamt in Nordrhein-Westfalen ausgehoben worden ist: Zu einer wehrhaften Demokratie gehört ein professionell arbeitender, gut ausgestatteter Verfassungsschutz, und zwar auch zur Abwehr der Angriffe von innen auf unsere Demokratie. Ich habe von diesem Pult aus schon öfter betont, dass es keine gute Idee wäre, der Polizei, die keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt, die Aufgaben der Frühwarnungsaufklärung von verfassungsfeindlichen Aktivitäten zu übertragen. Dies gilt einmal mehr nach den Schlagzeilen der letzten Wochen und Tage über mehr und mehr Nester in der Polizei. Wie bei Compliance-Grundsätzen in der Wirtschaft brauchen wir im Bereich politischer Aufklärung mindestens ein Vier-Augen-Prinzip – und dem dient die parlamentarische Kontrolle, dem dient die Parlamentarische Kontrollkommission –, damit eine dunkle Seite der Macht keine Chance in diesem Metier bekommt. Das ist wichtig. Die Einzelfälle in den Polizeiskandalen der letzten Wochen sind mittlerweile dreistellig und verweisen auf Strukturen. Wir haben gelesen von Chatprotokollen mit menschenverachtendem Inhalt, von unberechtigten Zugriffen auf Polizeidatenbanken, von Waffenfunden bei Angehörigen von Spezialkommandos und schließlich auch noch der Geschmacklosigkeit, dass die sich dann noch bewusst als NSU 2.0 bezeichnen. Rechtsextreme Netzwerke in der Polizei werden zum Untersuchungsfall und – das sage ich Ihnen jetzt hier mal – auch für den Verfassungsschutz. Ich habe am 19.09. zusammen mit Kolleginnen und Kollegen hier aus diesem Haus zum 20. Jahrestag des ersten Mordes des NSU an Enver Şimşek in Jena an einem Platz gestanden, wo wir einen Platz mit dem Namen dieses Menschen zum Gedächtnis versehen haben. Und das zweite Jubiläum war letzte Woche erst: vor einer Woche 40 Jahre Oktoberfestattentat vom 26.09.1980. Erstmals gab es an diesem Tag eine öffentliche Entschuldigung von Ministerpräsident Söder bei den Opfern bei der Gedenkfeier am letzten Samstag. Das ist eine erschütternde Bilanz. Unvollständige Ermittlungen, Akten über mögliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Verbindungen des vermeintlichen Einzeltäters insbesondere zur Wehrsportgruppe Hoffmann werden bis heute – was skandalös ist – unter Verschluss gehalten. Aber schon seit Jahrzehnten geht es in München nicht nur um Unterschlagung vermuteter Kenntnisse des VS zu diesen Verbrechen, nein, es geht da vor allem auch um zweifelhafte Polizeiarbeit. Da geht es um Aufklärung, wehrhafte Demokratie und Strafverfolgung. 40 Jahre Oktoberfestattentat, 20 Jahre erster Mord des NSU – wo ist der Zusammenhang? Im Buch von Ulrich Chaussy „Oktoberfest. Das Attentat: Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann“ findet auf Seite 237 ein Kriminalbeamter Erwähnung, der bereits am 01.02.1981 die Saug- und Faserproben aus dem Auto des angeblichen Alleintäters Gundolf Köhler mitsamt sämtlichen Zigarettenkippen aus dem Aschenbecher des Autos vernichtet hat – schon ein Vierteljahr bevor die Akten und Asservate an den Generalbundesanwalt gingen. Dieser Beamte wechselte nach der Wende zum Thüringer Landeskriminalamt und brachte noch einen weiteren Oktoberfestermittler mit. Karl-Heinz Hoffmann, Gründer und Chef der Wehrsportgruppe Hoffmann, der der Oktoberfest-Attentäter angehört hat, zog in den 90er-Jahren auch nach Thüringen um, nach Kahla, angeblich aber nur, um das Erbe seiner Familie in Besitz zu nehmen und sein Alter straftatfrei zu verbringen. Er hielt dann aber doch Wehrsportübungen ab und pflegte intensive Kontakte zur rechten Szene. Im Jahr 2010 wird im Thüringer Landeskriminalamt ein Jahr vor dem Auffliegen des NSU und der BAO „Feuerball“ ein Netzwerk beobachtet, in dem sich lauter Menschen befinden, die man später dem engsten Umfeld des NSU zurechnen wird. Da taucht auch wieder Hoffmann auf, inzwischen lebt er in Sachsen. Im Standardwerk, dem Buch „Heimatschutz“ von Dirk Laabs, finden Sie lauter Bekannte wie Wohlleben und Kapke und im Übrigen auch einen Liedtext eines Liedes mit dem Namen „Dönerkiller“, das die Naziband „Gigi & die braunen Stadtmusikanten“ herausbringt und in dem der „Blutdurst des Killers nach neun Morden“ – die Zahl wird genannt – als „noch nicht gestillt“ besungen wird, ein Jahr vor dem Auffliegen des NSU, in dem angeblich noch niemand ahnen konnte, dass die sogenannten Dönermorde rechten Tätern zuzuordnen waren. Meine Fraktion besteht auch deshalb heute mehr denn je auf dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz, damit der parlamentarisch kontrollierte Verfassungsschutz nämlich – und es ist an der Zeit – künftig auch die Aufgabe erfüllen kann, schwarze oder besser tiefbraune Schafe bei der Polizei, soweit sie auch bei uns vorhanden sein sollten, zügig zu identifizieren. Wir können und müssen übrigens noch mehr tun. Es ist 40 Jahre nach dem Attentat in München und 20 Jahre nach dem ersten Mord des NSU an dem Blumenhändler Enver Şimşek nun spätestens nach den Neuwahlen im kommenden Jahr auch an der Zeit für einen dritten NSU-Untersuchungsausschuss, der sich angesichts der von mir geschilderten Abgründe fokussiert noch einmal konkret mit der Polizeiarbeit während der Straftaten des NSU beschäftigen sollte, vor allem auch mit der Tätigkeit der von der Polizei eingesetzten Vertrauenspersonen, weil wir alles daran setzen müssen, nicht so wie München dazustehen.
