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Weil

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit steht noch nicht fest, für welche Maßnahmen die Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregionen, die der Freistaat Thüringen für das Altenburger Land erhält, eingesetzt werden sollen. Mit dem Landkreis Altenburger Land wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und vorabgestimmt, für dessen projektbezogene Realisierung auch die Mittel nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen als Teil des Strukturstärkungsgesetzes infrage kommen. Derzeit laufen, wie schon eben von Staatssekretärin Kerst erläutert, noch Abstimmungen mit dem Bund in Vorbereitung einer Bund-Länder-Vereinbarung, die die Grundlage für den Einsatz der Strukturstärkungsmittel bilden wird. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich auf verschiedenen Wegen über die Dauer von zwei Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass das Altenburger Land durch die Bundesregierung als Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers anerkannt wird und entsprechende Bundesmittel erhält. Sie hat gemeinsam mit dem Landkreis den unter der Antwort zu Frage 1 erwähnten Maßnahmenkatalog erarbeitet und damit die finanziellen Forderungen gegenüber dem Bund untersetzt. Das Altenburger Land bildet mit ca. 5 Prozent Bevölkerungsanteil am mitteldeutschen Braunkohlerevier nur einen kleinen Teil des Reviers und ist aber dennoch in den regionalen Gremien und Arbeitsgruppen exponiert vertreten. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung arbeiten in den einzelnen länderübergreifenden Arbeitsgruppen mit. In Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Thema „Kohlereviere und Kohleausstieg“ aufgrund der größeren regionalen Betroffenheit einen anderen politischen und fachlichen Stellenwert. Insofern haben sich die beiden Länder für die Einrichtung von Stabsstellen entschieden, die jeweils in der Staatskanzlei angesiedelt sind. Unabhängig von dieser konkreten organisatorischen Abbildung gibt es auch in Thüringen eine interministerielle Koordinierung und enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Im Übrigen liegt die Federführung in der Sache beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Eine separate Stabsstelle wird aus heutiger Sicht des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nicht als notwendig erachtet. Zu Frage 3: Herr Ministerpräsident Ramelow hat in einem Brief an Frau Bundeskanzlerin Merkel vom 2. Juli 2020 darum gebeten, für den zukünftigen Sitz der Forschungsfertigung Batteriezelle die Bewerbung des Fraunhofer Instituts für keramische Technologien und Systeme zu berücksichtigen, das bereits Standorte in Dresden und Hermsdorf hat. Zu Frage 4: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben in ihren Gesprächen mit der Bundeskanzlerin und dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder wiederholt eine angemessene Berücksichtigung der ostdeutschen Länder bei Standortentscheidungen gefordert. Thüringen hat darauf hingewiesen, dass insbesondere Thüringen hinsichtlich der Zahl der Haupt- und Nebenstandorte von Bundeseinrichtungen, bundesweit bedeutsamen Behörden, Instituten, Forschungseinrichtungen und Veranstaltungen etc. gegenüber anderen Ländern deutlich unterrepräsentiert ist. Das betrifft auch die Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks oder die Veranstaltungsplanung für die EU-Ratspräsidentschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗