Steffen Dittes
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
9 Minuten 50 – Sie werden mich nicht davon abbringen, auch in dieser Zeit das Wesentliche zu sagen, Herr Hey.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das haben wir befürchtet!) Bevor ich zu dem Bericht komme, Herr Walk, will ich eine Sache sagen, die ich vermisst habe: Zwar mögen Sie sagen, das ist in Thüringen gar nicht relevant, aber ich habe eine Aussage eines parlamentarischen Kontrolleurs zu den Aufdeckungen eines Nazi-Netzwerks im Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen vermisst.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nun werden Sie anmerken wollen: Das hat doch mit Thüringen nichts zu tun. Ich sage Ihnen drei Gründe, warum ich das für falsch halte. Der erste ist auch aus Ihrer Sicht, glaube ich, nachvollziehbar: Daraus entsteht eine Legitimationskrise für Sicherheitsbehörden, die auch in Thüringen von Bedeutung ist, weil sie vor Bundesländergrenzen eben nicht haltmacht. Das Zweite – das haben Sie selbst in Ihrem Beitrag ausführlich dargestellt – ist die sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzämtern. Das heißt, das Thüringer Amt für Verfassungsschutz kommt ohne diese Zusammenarbeit mit diesen Verfassungsschutzämtern gar nicht aus und stützt seine Arbeit auch auf die dort erlangten Informationen – eben auch zu Personen. Deswegen ist es wichtig, darauf zu verweisen, dass das auch Probleme für das Thüringer Landesamt bedeutet. Drittens: Haben Sie sich eigentlich schon einmal in diesem Hohen Hause gefragt, warum wir nie etwas über Neonazi-Netzwerke unter Theaterschauspielern oder unter Professoren an Hochschulen hören? Sicherlich gibt es auch Schauspieler und Hochschulprofessoren mit extrem rechten Einstellungen, aber ich glaube, die Strukturen, das soziokulturelle Klima, die Arbeitssituation, der intellektuelle Austausch in diesen Strukturen führt dazu, dass aus Einstellungen Einzelner keine Netzwerke entstehen. Deswegen müssen wir uns auch mit diesen Strukturen auseinandersetzen, nämlich mit den strukturellen Voraussetzungen dafür, dass solche Netzwerke in Sicherheitsbehörden entstehen. Es kann keine Position der Thüringer Kontrolleure sein, zu sagen: Das ist für uns kein Thema, wir haben ja noch keinen Fall, zumindest keinen publizierten. Ich glaube, es ist Thema. Wir müssen uns auch in Thüringen mit diesen Strukturen beschäftigen, uns die Frage stellen. Wenn ein Fall öffentlich wird, ist es nämlich zu spät. Dann stellen Sie natürlich auch ganz berechtigt in der Öffentlichkeit die Frage an die parlamentarische Kontrolle: Was wurde denn eigentlich hier getan – auch, um dem möglicherweise vorzubeugen? Nun aber zu Ihrem inhaltlichen Bericht, der ja wie immer mit Spannung erwartet wird. Es gibt da immer wieder dieselbe Folklore: Sie fordern mehr Personal, werfen der Linken vor, den Verfassungsschutz abschaffen zu wollen. Der Innenminister kriegt die Frage gestellt, wie lange er sich noch von den Linken gängeln lassen will. Lassen wir diese Folklore doch einfach einmal beiseite und kümmern uns wirklich um Ihren Bericht. Ich bedauere es, Herr Walk, dass wir Teile des Berichts auch schon am Mittwoch – von Ihnen auch kommentiert – in der „Thüringer Allgemeinen“ lesen durften. Das ist dann eben auch nicht der wirklich kollegiale, solidarische Umgang in diesem Parlament.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will durchaus etwas sehr Positives an diesem Bericht an den Anfang stellen. Ich glaube, in Ihrem Bericht ist deutlich geworden, dass Sie die Kritik, die wir 2018 hier formuliert haben, auch berücksichtigt haben. Sie haben wesentlich mehr zur parlamentarischen Kontrolltätigkeit ausgeführt, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Das will ich durchaus anerkennen. Aber ich will auch sagen, dass in anderen Bereichen nicht nur praktisch der Verfassungsschutzbericht möglicherweise in Grundsätzen wiederholt wird und deswegen für uns gar keine Neuigkeit darstellt, sondern dass sich eben auch analytische Fehler des Verfassungsschutzberichts im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission wiederfinden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will das in der zur Verfügung stehenden Zeit an einem Punkt deutlich machen, den ich gern dann noch detaillierter ausführen kann, aber die Möglichkeit fehlt mir hier eben. Sie beziehen sich wiederum auf die Statistik der politisch motivierten Kriminalität. Diese veröffentlicht das Landeskriminalamt jedes Jahr im April. Die Zahlen sind bekannt. Ich glaube, die Analyse dieser Zahlen war im Innenausschuss in der letzten Sitzung – Sie waren ja anwesend – sehr viel differenzierter und sachlicher durchgeführt worden, als das, was Sie für die PKK heute hier vorgetragen haben. Was mich dabei aber tatsächlich aufregt, ist die analytische Schwäche dieses Berichts bei dem Vergleich der Bestandteile „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“, wie Sie sie aufgeführt haben. Wenn Sie Ihren Bericht noch mal zur Hand nehmen und wirklich durchlesen, dann wird Ihnen auffallen, dass Sie bei den Einzelbeispielen zum Rechtsextremismus das Bild vermitteln, dass Neonazis in Thüringen lediglich demonstrieren, Konzerte sowie Vortragsveranstaltungen organisieren und dadurch auffallen, dass sie verbotene Parolen rufen und Nazi-Symbole zeigen, während Sie im gesamten Bereich des Linksextremismus auf die Gewaltstraftaten rekurrieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe CDU)
– Doch. Lesen Sie sich diesen Bericht noch einmal durch! Sie können das ja im Protokoll tun. – Das heißt doch nicht, dass Sie es dort an dieser Stelle weglassen sollen. Darauf können Sie durchaus analytisch verweisen. Gerade in der Nebeneinanderstellung dieser beiden Berichtsteile wird deutlich, dass Sie den Rechtsextremismus nach wie vor in Thüringen verharmlosen. Dann nützt es eben nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das das größte, gefährlichste Potenzial ist für die Gefährdung der Demokratie in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dazu nur so viel. Ein roter Faden Ihres Berichts ist – und Sie haben auch an mehreren Stellen darauf verwiesen, dass Sie das auch in der Vergangenheit schon immer wieder eingefordert haben – die Frage des Personals beim Amt für Verfassungsschutz. Ein roter Faden ist aber auch, dass Sie permanent verwechseln: Personal und Stellen. Das begegnet uns ja auch bei der Polizei in Thüringen. Mein Lieblingssatz, den Sie gesagt haben, ist der, dass wir natürlich feststellen müssen, dass freie Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz mit Personal nicht besetzt sind. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns Personal fehlt. Sie begründen im Prinzip das Nichtbesetzen von zur Verfügung stehenden Stellen durch Personal mit der Forderung, zusätzliche Stellen beim Amt für Verfassungsschutz zu schaffen. Das ist absurd! Das ist vor allem deswegen absurd – Herr Kramer, diese Kritik darf ich mir durchaus erlauben –, weil wir bereits im Jahr 2018 an dieser Stelle deutlich gemacht haben, dass 10 Prozent der Stellen im Amt für Verfassungsschutz nicht besetzt sind, und das ist auch bis zum Sommer 2020 der Fall. Es nutzt doch also nichts, sich im politischen Überbietungswettbewerb hier zu ergehen, immer wieder neue Stellen zu beschaffen, wenn man die eigenen Hausaufgaben im Amt nicht erfüllt. Da würde mich im Prinzip mal von der Parlamentarischen Kontrollkommission interessieren, wenn wir 2018 darüber schon diskutiert haben: Was haben Sie denn in der Zeit tatsächlich unternommen? Wie waren denn die Bemühungen um die Besetzung? In welcher Weise wurde denn die Kontrollkommission in diesem Bereich tätig? Wie wurde der Nichtbesetzungsstand diskutiert? Was wurde durch Arbeitsorganisation geregelt? In welcher Weise wurde eine zügige Besetzung beraten, eingefordert und mit welchen Konzepten wurde dort gearbeitet? Welche Konzepte wurden da auch vom Amt für Verfassungsschutz eingefordert? Stattdessen enden Sie an dieser Stelle immer wieder mit der Forderung: Wir brauchen mehr Stellen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, es macht keinen Unterschied, ob Sie 10 oder 15 nicht besetzte Stellen haben. Sie werden im Prinzip dasselbe Lied dann auch in fünf Jahren oder in zwei Jahren wieder singen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt komme ich zu einem Punkt, zu dem ich hätte ausführlicher reden wollen, aber den lasse ich beiseite: die Überprüfungskommission der gespeicherten personenbezogenen Daten. Man kann da viel diskutieren. Man kann über den Auftrag diskutieren; die Erstspeicherung und die Letztspeicherung wurden überprüft. Die Kritik in dem Bericht, die haben Sie weggelassen. Auf die könnte man eingehen, dass im Prinzip gar keine Kontrolle stattfindet, ob die Speicherung fortgesetzt werden muss. Dazu will ich mich gar nicht äußern. Aber was ich wirklich skandalös finde – und, Frau Marx, bei allem Respekt, ich verstehe nicht, warum Sie diesem Bericht zugestimmt haben –,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) ist: Wenn Sie hier vortragen: „Die Prüfungskommission wurde von einigen Bundesländern – das muss ich an dieser Stelle leider auch ansprechen – als potenzielles Leck angesehen. Dieser berechtigte und nachvollziehbare Vorwurf resultierte aus den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, als dem Deutschen Bundestag und anderen Landtagen sowie nicht zuletzt auch dem hiesigen Landtag durch die Landesregierung auf äußerst bedenklicher Grundlage umfangreiches Material ohne Abstimmung mit den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt wurde“, Herr Walk und auch die Parlamentarische Kontrollkommission im Ganzen, damit verhöhnen Sie jeden Abgeordneten und Politiker, der sich um Transparenz und Aufklärung der Verbrechen des NSU
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und Verfolgen auch von Verfehlungen und Fehlern in den Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren verdient gemacht hat. Sie verhöhnen auch Ihre eigene Bundeskanzlerin, die den Opfern versprochen hat, vollständige Aufklärung und Transparenz herzustellen, und Sie verhöhnen auch Ihren ehemaligen CDU-Minister Jörg Geibert, der sein Zurverfügungstellen von Akten damit begründet hat – Zitat –: „Wenn man Transparenz will, kann man sich nicht anders verhalten.“ Das, was Sie heute zur Schau gestellt haben, das, was Sie heute hier dargestellt haben, ist im Umkehrschluss des Zitats von Herrn Geibert im Prinzip die Kritik und die Verweigerung von Transparenz und Aufklärung, und das kann man eigentlich so hier nicht stehen lassen. Das ist ein politischer Skandal und das finde ich auch unerhört gegenüber der Arbeitsleistung, die der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses in den vergangenen zwei Legislaturperioden zugrunde lag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) – Ich sehe die 9 Minuten und 50 Sekunden! – Ich will am Ende vielleicht noch eines sagen, denn ich bin es eigentlich leid, dass sich Sicherheitsbehörden und politische Parteien wissenschaftlichen Diskursen überhaupt komplett verweigern. Sie haben selber an einer Stelle gesagt: Der Extremismusbegriff ist kein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes.
