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Heike Werner

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das „Rückkehr-Konzept Krankenhäuser“ wurde am 11. September 2020 an die Thüringer Krankenhäuser und am 15. September an die Mitglieder des Clusters „Stationäre Versorgung“ versandt sowie auf der Internetseite des TMASGFF veröffentlicht. Zu Frage 2: Das Konzept wurde im Cluster „Stationäre Versorgung“ erarbeitet, dem unter anderem Experten des Universitätsklinikums Jena zu medizinischen Fragen, Mitarbeiter des TMIK zu Fragen des Rettungsdiensts, die Landeskrankenausgesellschaft und Vertreter der Kostenträger angehören. Zu Frage 3: Das Konzept ist auf der Internetseite des TMASGFF als PDF-Datei abrufbar. Zu Frage 4: Es bestand schon bei der Erarbeitung des COVID-19-Versorgungskonzepts Thüringen, Stand 06.04.2020, Konsens dahin gehend, eine gegliederte Versorgungslandschaft für die Versorgung der COVID-19-Erkrankten aufzubauen, in der sich die Krankenhäuser entsprechend ihrem Versorgungsauftrag und Leistungsvermögen in regionalen Verbünden organisieren. Die erfolgreiche Behandlung des schwer erkrankten Teils von COVID-19Patienten wird von der Verfügbarkeit von und dem Zugang zu Beatmungsplätzen in Krankenhäusern abhängen. Die Corona-Pandemie ist zwar noch nicht für beendet erklärt worden und ihre Auswirkungen werden sich erst in frühestens zwei bis drei Jahren zuverlässig analysieren und bewerten lassen, aber es kann schon jetzt geschlussfolgert werden, dass sich die gestufte Versorgung nach dem COVID-19-Versorgungskonzept Thüringen insgesamt bewährt hat. In dem europäischen Vergleich zu den Entwicklungen in besonders betroffenen Regionen Italiens, Spaniens, Großbritanniens oder Frankreichs ist im bisherigen Verlauf der Pandemie deutlich geworden, dass flächendeckend verfügbare und leistungsfähige Strukturen wichtig sind, insbesondere in der stationären Versorgung. Eine wichtige Erkenntnis ist weiterhin, dass es für eine gute, leistungsfähige Versorgung von COVID-19-Patienten erforderlich ist, dass die Krankenhäuser und Intensivstationen ihre Kapazitäten erhöhen und sich miteinander abstimmen. Dafür waren und sind alle Thüringer Krankenhäuser erforderlich. Kein Krankenhausstandort ist entbehrlich. Das gilt insbesondere für ein Flächenland wie Thüringen und trifft vor allem auf kleinere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung zu. Das lässt sich vor allem auch im Gegensatz zu den Aussagen der Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2019 feststellen. Zudem ist es gelungen, dass die Krankenhäuser in den Versorgungsregionen die Versorgung von COVID-19-Erkrankten untereinander abstimmten. Dabei arbeiten sie in dem von Prof. Dr. Bauer, Direktor der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Universitätsklinikum Jena, aufgebauten und betreuten intensivmedizinischen Netzwerk entsprechend ihres Versorgungsauftrags zusammen. Herzlichen Dank.

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