Torsten Czuppon
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Thüringer, ich möchte zuerst meinen Blick in Richtung der CDU-Kollegen richten und möchte Sie an eine schöne Zeit erinnern. 2009, als Sie hier noch die Alleinregierung innehatten,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das war
doch schön!) haben Sie unter anderem auch die Feuerwehrrente auf den Weg gebracht. Das war sehr gut. Aber leider ist das Finanzierungsmodell gescheitert.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Da muss
man noch mal nachbessern!) Genau. – Deswegen sind wir jetzt hier und müssen uns darüber noch mal unterhalten. Jetzt muss das Land auch noch für eine angemessene Verzinsung und damit die Rettung der Verrentungssätze aufkommen. Eine voll staatlich subventionierte Feuerwehrrente ist aus Ihrem letzten großen CDU-Wahlkampfprojekt aus dem Jahr 2009 geworden. In der Gesetzesbegründung damals heißt es, dass in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren 42.500 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aktiv sind. Mit der neu eingeführten Feuerwehrrente sollte der Gesetzesbegründung nach auch die Attraktivität des Feuerwehrehrenamts gestärkt werden. Das hat aber leider nicht geklappt. Die Zahlen dazu sehen anders aus. Bei der Vorstellung des Brand- und Katastrophenschutzberichts 2019 am 8. September 2020 in Sondershausen teilte Minister Maier jedenfalls mit, dass noch 33.418 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ihren Dienst in den freiwilligen Feuerwehren taten. Das ist ein Rückgang um fast ein Viertel gegenüber 2009. In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird sinngemäß unter Punkt A – Allgemeines – ausgeführt: Der Personalbestand in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren ist langfristig gesichert. Was ist nun richtig? 25 Prozent Rückgang der Angehörigen in den Einsatzabteilungen oder ein stabiler Personalbestand? Beides zusammen geht nicht. Die SPD mit ihrem Vorsitzenden Maier formuliert relativ salopp oder umgangssprachlich, wie es der Staatssekretär Götze zu meiner Nachfrage im letzten Innenausschuss nannte. Ich wollte die unwahre Aussage des Innenministers vom 4. September 2020 – nachzulesen im Arbeitsprotokoll der 22. Sitzung des Plenums auf Seite 23 – die Förderrichtlinie Brandschutz und Allgemeine Hilfe betreffend aufgeklärt wissen. Umgangssprachlich ist meines Erachtens nach leicht verständlich, aber inhaltlich richtig. Faktisch falsch ist aber zu behaupten, eine Förderrichtlinie sei am 4. September 2020 in Kraft, wenn diese am 3. April 2020 ausgelaufen und nicht verlängert ist und eine neue Verordnung mit der Verkündung im Thüringer Staatsanzeiger am 28. September 2020 in Kraft tritt. Diese Aussage wird auch nicht dadurch richtiger, wenn die Förderrichtlinie rückwirkend gilt und man ein Datum über diese Förderrichtlinie schreibt: 02.09.2020. Dieses Datum ist völlig unbeachtlich, denn wichtig ist, wann sie im Staatsanzeiger öffentlich gemacht wurde. Aber zurück zur Feuerwehrrente: Die Feuerwehrrente allein ist damit weder nachhaltig noch kostenneutral für das Land sowie für Städte und Gemeinden als Aufgabenträger ausfinanziert, was Sie jetzt selbstkritisch zur Kenntnis nehmen müssten. Wir als Heimatpartei wollten daher
(Beifall AfD)
(Heiterkeit CDU)
mit unserem Gesetzentwurf in Drucksache 7/944 vom 10. Juni 2020 das Übel an der Wurzel packen, was aber von den meisten von Ihnen – ich denke, in Unkenntnis der Sachlage – abgelehnt wurde. Ich frage den Thüringer Minister für Inneres und Kommunales an dieser Stelle: Wie hoch ist die Feuerwehrrente für einen Angehörigen der Einsatzabteilungen, für den vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2019 vom Land und von der Kommune Beitrag gezahlt wurde? Ich hätte da gern mal eine absolute Zahl gewusst. Und die zweite Frage: Warum wurden bis heute bei der Feuerwehrrente private Versicherer mit anderen Anlagemöglichkeiten als dem Kommunalen Versorgungsverband nicht wegen einer Mitfinanzierung in Anspruch genommen? Aber zur Unterstützung des ehrenamtlichen Mühens unserer Feuerwehrangehörigen, die nichts für die verfehlte Finanzpolitik der Landesregierungen bei der Finanzierung der Feuerwehrrente können, werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss oder die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
