Weil
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ich gehe davon aus, dass mit der Formulierung „bestätigte Vorranggebiete“ diejenigen Gebiete gemeint sind, die Teil eines wirksamen Regionalplans sind. Die 464 Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie weisen in der Summe eine installierte Leistung von ca. 880 Megawatt auf. Die 516 Windenergieanlagen außerhalb von geplanten Vorranggebieten Windenergie weisen in der Summe eine installierte Leistung von ca. 900 Megawatt auf. Zu Frage 2: Keine. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine verlässlichen Informationen über den damaligen Genehmigungszeitpunkt der Windenergieanlagen vor. Insofern wird nachfolgend auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abgestellt. Insgesamt sind in Thüringen 145 Windenergieanlagen bis zum 4. Oktober 1999 in Betrieb gegangen. Um welche Windenergieanlagen es sich handelt, kann der in Kürze vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1026 der Abgeordneten Dr. Bergner – Bilanz der bestehenden Windenergieanlagen in Thüringen – entnommen werden. Von diesen 145 Windenergieanlagen befinden sich 76 außerhalb der bestätigten Vorranggebiete Windenergie noch immer in Betrieb. Die mir vorliegende Übersicht über diese 76 Windenergieanlagen möchte ich Ihnen gern in Papierform zur Verfügung stellen. Zu Frage 4: Aufgrund der Entscheidung in den 1990er-Jahren, die Steuerung der Windenergieanlagen in den Regionalen Raumordnungsplänen vorzunehmen, war keine darüber hinausgehende Planung von Konzentrationszonen in den kommunalen Flächennutzungsplänen erforderlich. Rückblickend gab es nur wenige Versuche, die Windenergienutzung über Flächennutzungspläne zu steuern. Diese eingeleiteten Planungen wurden aber nach Inkrafttreten der Regionalpläne nicht weitergeführt. Weitergehende Kenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.
