Raymond Walk
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Landtag! Ich freue mich auch ganz besonders, dass die ehemaligen Mitglieder Herr Hausold – ich habe ihn schon gesehen, da oben sitzt er – und Wolfgang Fiedler heute zu uns gekommen sind zur Verlesung des Berichts.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen sagen, dass es für mich eine Ehre ist, heute den Tätigkeitsbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission verlesen zu dürfen, das erste Mal in meiner sechsjährigen Zugehörigkeit zu dieser Kommission, will Sie aber auch schon kollegial darauf vorbereiten, dass es einige Zeit braucht, die 32 Seiten hier vorzutragen.
(Beifall FDP)
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Thüringer Landtag mindestens alle zwei Jahre nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten über ihre Tätigkeit. Sie macht mit dem vorliegenden Bericht von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, wonach die Geheimhaltung nicht für die Darstellung und Bewertung bestimmter Vorgänge gilt, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Kommissionsberatung anwesenden Kommissionsmitglieder ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung wurde erteilt und die Belange des Geheimschutzes wurden beachtet, soweit für die Bewertung der Parlamentarischen Kommission eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist. Den letzten Tätigkeitsbericht erstattete die Parlamentarische Kontrollkommission in der 123. Plenarsitzung der 6. Wahlperiode am 22. Juni 2018. Seither sind gut zwei Jahre vergangen. Der relativ späte Zeitpunkt der heutigen Berichterstattung ist den besonderen Umständen geschuldet, dass zum einen die Kommission zwischen Februar und Juni dieses Jahres coronabedingt nicht regelmäßig zusammentreten konnte und zum anderen die Legitimation der neu gewählten Kommission fraglich war und inzwischen gutachterlich geprüft wurde. Den vorliegenden Tätigkeitsbericht hat die Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer 7. Sitzung am 16. September 2020 abschließend beraten und einvernehmlich beschlossen. Der Bericht erstreckt sich auf den Zeitraum von Juni 2018 bis heute. Betrachten Sie diesen Bericht daher bitte als solchen der Parlamentarischen Kontrollkommission der 6. Wahlperiode, den ich Ihnen als Mitglied eben dieser Kommission heute hier vortrage. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bereits an dieser Stelle bei den Kommissionsmitgliedern, die ich eben schon begrüßt habe, dem Vorsitzenden Herrn Hausold, seinem Stellvertreter Herrn Fiedler und auch bei Frau Abgeordnetenkollegin Marx, der Präsidentin, für die Unterstützung bei der Berichterstattung bzw. Erstellung sowie der Landesregierung für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Berichtserstellung. Dies sage ich, da wegen rechtlicher Bedenken zur Legitimation der aus drei der fünf Mitglieder bestehenden neuen Parlamentarischen Kontrollkommission auf Bitten von Frau Landtagspräsidentin die bisherige Kommission ihre Tätigkeit dankenswerterweise über einen längeren Zeitraum fortgesetzt hat und damit eine zeitweilige Kontrolllücke verhindert worden ist. Ich wäre, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gleich noch mal darauf gekommen, aber weil ich ihn gerade sehe: Minister Adams war ja auch langjähriges Mitglied und ich will ihn an dieser Stelle auch begrüßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher ist dem einen oder anderen Kollegen noch die Berichterstattung aus dem Jahr 2018 in Erinnerung; Kollege Hausold hatte damals vorgetragen. Auch diese nahm seinerzeit einen größeren Zeitrahmen in Anspruch. Wir möchten auch mit dem vorliegenden Bericht Sie, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete des Thüringer Landtags, und die interessierte Öffentlichkeit über unsere Arbeit umfänglich informieren, ist der Bericht doch eine der wenigen Möglichkeiten, dies auch öffentlich zu tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, regelmäßig – zumeist monatlich – unterrichtete die Landesregierung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes über die allgemeine Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Diese Unterrichtung nahm stets einen breiten Raum ein und bezog sich auf das gesamte Spektrum des Beobachtungszeitraums und der Tätigkeit sowie die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen. Diese Schwerpunktberichterstattung trat neben die Unterrichtung zu den sogenannten sonstigen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 27 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, die aufgrund eines besonderen Verlangens entweder einzelner Kommissionmitglieder oder der gesamten Kommission erfolgte. Auf einige dieser Vorgänge gehe ich später noch exemplarisch ein. Die Kommissionsmitglieder maßen den Unterrichtungen zum Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel eine ganz besondere Bedeutung bei. Die Schwerpunkte des Einsatzes besonders eingriffsintensiver Maßnahmen bezogen sich im Berichtszeitraum vor allem auf verdeckt handelnde Personen zur Informationsbeschaffung – die sogenannten VP oder VM –, die Bildaufzeichnungen und die längerfristigen Observationen. Die besondere Bedeutung liegt vor allem darin begründet, als es der Kommission zukommt, ihre Zustimmung zum weiteren bzw. endgültigen Absehen von der Unterrichtung der Betroffenen und erheblich Mitbetroffenen zu erteilen oder diese eben nicht zu erteilen. Die Zustimmung wurde in allen beantragten Fällen erteilt und die vorgesehenen Unterrichtungen an Betroffene und erheblich Mitbetroffene wurden zur Kenntnis genommen. Leider überzeugten die schriftlichen Begründungen in Fällen beabsichtigter Zurückstellungen und endgültigen Absehens von Informationen nicht immer vollumfänglich. Die Ausführungen bestanden nach unserem Eindruck in Teilen lediglich aus Textbausteinen oder es wurden Begründungen vorgelegt, die für sich oder in der Zusammenschau mit früheren Begründungen inhaltlich widersprüchlich waren. Erst durch ergänzende mündliche Ausführungen seitens des Amts für Verfassungsschutz und explizite Nachfragen waren die Zurückstellungsgründe in diesen Fällen nachvollziehbar. Daher ist es unabdingbar, dass die Landesregierung die Erforderlichkeit der Zurückstellungen zukünftig nachvollziehbar und sachlich fundierter in Schriftform darlegt, denn die Benachrichtigungen der Betroffenen und erheblich Mitbetroffenen sollte nach dem Geist des Gesetzes die Regel sein, das Absehen von der Unterrichtung somit eine einzelfallbezogene und damit auch zu begründende Ausnahme. Über die sogenannten besonderen Vorgänge nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterrichtete die Landesregierung auch im Berichtszeitraum vereinbarungsgemäß halbjährlich. Hierzu zählen unter anderem die Art, die Anzahl und die Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel in den beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, die Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, die Regelung über die Vergütung von Vertrauensleuten oder auch die Feststellung von Übermittlungsverboten. In Vorbereitung der mündlichen Unterrichtung übersandte die Landesregierung eine strukturierte Zusammenstellung, anhand derer in der Zusammenschau über die verschiedenen Berichtszeiträume Tendenzen ablesbar waren. Die Summe der langfristigen Observationen lag im unteren zweistelligen Bereich. Eine etwas größere Fallzahl war im Bereich der Ermittlungen und Befragungen zu Personen, Objekten und Sachverhalten feststellbar. Hierunter fielen allerdings auch die sogenannten offenen Ermittlungen, beispielsweise bei Behörden. Die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs, besser als sogenannte G 10-Maßnahmen bekannt, nahm im Berichtszeitraum einen Umfang im oberen einstelligen Bereich ein. Im März dieses Jahres wurde der AfD-Landesverband Thüringen durch das Amt für Verfassungsschutz zum Verdachtsfall und damit zum Beobachtungsobjekt erklärt. Ergänzt wurden diese Informationen um statistisches Zahlenmaterial zu den Fortbildungsmaßnahmen, die von den Bediensteten des Amts für Verfassungsschutz wahrgenommen wurden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will es hier deutlich sagen: Der überschaubare Einsatz der beschriebenen nachrichtendienstlichen Mittel rief in der Kommission mehrfach die Frage auf, inwieweit das Amt für Verfassungsschutz seinen Beobachtungsauftrag noch vollumfänglich wahrnehmen kann. Und hieran bestehen in der Gesamtschau erhebliche Zweifel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Berichtszeitraum hat das Amt für Verfassungsschutz mehrere verwaltungsinterne Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt. Neben den Dienstanweisungen „Auswertung“, „Bereitschaft“ und „Pforte“ legte die Landesregierung auch eine Verfahrensbeschreibung mit der Bezeichnung „DOMEA“ vor. Diese konkretisiert den Inhalt des § 13 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und stellt eine Papieraktenverwaltung auf elektronischer Basis dar, um das Behördenhandeln zu dokumentieren und die Recherche zu erleichtern. Da bestimmte Regelungen dieser Verfahrensbeschreibung auch den Thüringer Landtag betreffen, bestanden Nachfragen zur Gewährleistung der Ausübung des freien Mandats. Die Nachfragen wurden umfassend beantwortet. Die ebenfalls vorgestellte Hausverfügung zur Umsetzung der Krisenkommunikation nahm die Kommission zum Anlass, die Landesregierung aufzufordern, zukünftig auch über entsprechende Verfügungen zu informieren, soweit sie über den Charakter einer reinen Einzelweisung hinausgeht. Dies wurde dankenswerterweise zugesagt. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eines muss uns immer bewusst sein: Nur bei Kenntnis aller wesentlichen verwaltungsinternen Rechtsvorschriften ist eine Kontrolle auch umfassend gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss meiner allgemeinen Ausführungen noch auf folgenden Aspekt eingehen: Nach § 39 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes prüft die Landesregierung die Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes zwei Jahre nach Errichtung des Amts für Verfassungsschutz und legt der Parlamentarischen Kontrollkommission hierzu nach weiteren sechs Monaten einen Evaluationsbericht vor. Das neue Verfassungsschutzgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Landesregierung hat die Kommission im Jahr 2018 entsprechend ausführlich informiert mit einem Bericht, der neben der Darstellung der wesentlichen Rechtsänderungen insbesondere auf die Erfahrungen mit dem Gesetz hinsichtlich der einzelnen Phänomenbereiche eingegangen ist. Schwerpunkte der Evaluierung waren die Effektivität der Kontrollmöglichkeiten der Kommission, auch im Zusammenhang mit dem Weitergabevorbehalt des § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die Tätigkeit der Stabsstelle Controlling mit ihren Auswirkungen auf die amtsinterne Arbeit, die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt in der Thüringer Informations- und Auswertezentrale – kurz TIAZ genannt –, die Probleme im Zusammenhang mit der abschließenden gesetzlichen Regelung zu den nachrichtendienstlichen Mitteln, Möglichkeiten der Einführung eines gesetzlichen Rechtfertigungsgrunds bei notwendiger Begehung szenetypischer Straftaten durch V-Leute oder auch die Regelungen zur Unterrichtung bzw. Nichtunterrichtung von Personen, die von nachrichtendienstlichen Maßnahmen betroffen waren, und schließlich die Kontrolldichte im Rahmen der monatlichen Sitzungsfolge der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, resümierend hat die Landesregierung angeraten, die im Nachgang zu den ausführlichen parlamentarischen Beratungen im Zusammenhang mit dem NSU angepassten gesetzlichen Regelungen beizubehalten. Die Parlamentarische Kontrollkommission nahm die Ausführungen der Landesregierung dann zum Anlass, ihrerseits Stellung zu nehmen und ihre Empfehlungen an Frau Landtagspräsidentin mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionsvorsitzenden zu übersenden. Lassen Sie mich kurz auf die Kommissionsstellungnahme eingehen. Zunächst so viel: Gravierende Mängel bezüglich der Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und deren Vollzug waren dem Evaluationsbericht nicht zu entnehmen. Die Parlamentarische Kontrollkommission gelangte zum gleichen Befund. Das mit der Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes erstrebte Ziel, sowohl innerbehördlich als auch parlamentarisch die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stärken, ist grundsätzlich erreicht. Die zur Erreichung dieser Ziele im Thüringer Verfassungsschutzgesetz implementierten Neuerungen wie die Errichtung des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Einrichtung einer Stabsstelle Controlling haben sich im Wesentlichen bewährt. Durch die Regelungen in den §§ 24 ff. des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wurde die Funktion der Parlamentarischen Kontrollkommission im Vergleich zur früheren Rechtslage gestärkt. Die umfassenden Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission haben sich als tauglich erwiesen, eine stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu unterstützen. Denn klar ist, Informationen sind unverzichtbare Grundlage jeglicher Kontrolle und die parlamentarische Kontrolle wiederum ist Grundlage der notwendigen demokratischen Legitimierung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Zur gestärkten parlamentarischen Kontrolle hat auch beigetragen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission gemäß ihrer Geschäftsordnung nicht nur vierteljährlich, wie das § 26 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes als Mindestvorgabe vorsieht, zusammentritt, sondern in der Regel monatlich. Die damit einhergehende Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Verfassungsschutz wird gesehen und auch anerkannt. Sie ist aber durch den Zweck einer angemessenen parlamentarischen Kontrolle gerechtfertigt. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt ausdrücklich, dass der Verfassungsschutzbericht wieder jährlich herausgegeben wird. Die Empfehlung im Evaluierungsbericht in diesem Zusammenhang, die Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zu konkretisieren, wird unterstützt. Die Parlamentarische Kontrollkommission schließt sich zudem der im Evaluierungsbericht erhobenen Forderung an, in § 10 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Klarstellungen bezüglich des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln gegenüber Mitarbeitern von Abgeordneten vorzunehmen. Darüber hinaus besteht Bedarf für eine Ergänzung der Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, soweit es um Informationspflichten gegenüber dem Landtag bei der beabsichtigten Überwachung von Abgeordneten und/oder ihren Mitarbeitern geht. Überlegenswert erscheint es zudem, eine solche Überwachung von einer Zustimmung des Landtags bzw. der Parlamentarischen Kontrollkommission abhängig zu machen. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage mit ihren mannigfaltigen Herausforderungen, denen sich auch der Freistaat Thüringen stellen muss, wird in Zukunft noch verstärkter auf eine bundesweite und auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und damit insbesondere auf eine weitere Stärkung des Verfassungsschutzverbundes zu achten sein. Um hier keine Kontrolllücken entstehen zu lassen, wird parallel die Zusammenarbeit der parlamentarischen Kontrollgremien in Bund und Ländern zu effektivieren sein. Dies setzt eine auf gegenseitigem Vertrauen gründende Teilhabe an den notwendigen Informationen voraus, womit sich eine restriktive Handhabung von Weitergabevorbehalten – hier ist insbesondere der bereits angesprochene § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz zu nennen – gegenüber parlamentarischen Kontrollgremien nicht vereinbaren lässt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Parlamente und ihre Organe, mithin auch die zur Kontrolle des Verfassungsschutzes berufenen parlamentarischen Gremien, nicht als „Außenstehende“ qualifiziert werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind. Die Parlamentarische Kontrollkommission hält an ihrer Forderung fest, die Regelungen nicht zum Nachteil der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste auszulegen. Ferner ist es erforderlich, die Vielzahl von Gesetzesänderungen im Bereich des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene und die Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung mit dem Ziel einer rechtskonformen und reibungslosen Arbeit des Amts für Verfassungsschutz auch im Verfassungsschutzverbund nachzuvollziehen und das Thüringer Verfassungsschutzgesetz gegebenenfalls an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Darüber hinaus tritt die Parlamentarische Kontrollkommission den Ausführungen im Evaluierungsbericht ausdrücklich bei, soweit dort auf die Notwendigkeit einer ausreichenden personellen Ausstattung des Amts für Verfassungsschutz hingewiesen wird. Der Aufgabenmehrung, die die Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beim Amt für Verfassungsschutz mit sich gebracht hat, ist personell entsprechend Rechnung zu tragen, damit der Vollzug des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes effektiv gestaltet werden kann. Soweit der durch aktuelle Gefährdungslagen bestehende Personalbedarf nicht durch organisatorische Maßnahmen abgemildert werden kann, wären nicht hinnehmbare Beobachtungslücken zu befürchten, sollte eben kein ausreichendes Personal im Amt für Verfassungsschutz vorhanden sein. So weit in der gebotenen Kürze der Inhalt unserer Stellungnahme. In diesem Zusammenhang möchte ich erneut Kollegen Fiedler besonders danken, der stets eindringlich auf den bestehenden Personalbedarf hingewiesen hat. Dieser Dank geht ebenso an Herrn Minister Maier, der nicht nur zuletzt im Rahmen der Erstellung des Landeshaushalts 2021 mehrfach eindringlich einen Personalaufwuchs beim Thüringer Verfassungsschutz angemahnt hat.
(Beifall SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die beschriebene Problematik zum Weitergabevorbehalt war auch in den weiteren Sitzungen Gegenstand intensiver Beratung. Eine zufriedenstellende Lösung, die den Kontrollaufgaben nach unserem Verständnis gerecht wird, konnte bislang leider noch nicht gefunden werden. Seitens des Bundes wird nach wie vor die Auffassung vertreten, dass sich das Kontrollrecht der hiesigen Parlamentarischen Kontrollkommission und damit die Auskunftspflicht des Amts für Verfassungsschutz nur auf die Informationen beschränkt, die durch das Amt für Verfassungsschutz selbst erhoben werden. Fakt ist: Dies schränkt die Kontrollmöglichkeiten jedoch ein, das Problem der Nachvollziehbarkeit bei Informationslücken besteht weiter. Die Kontrolle kann nicht umfassend gewährleistet werden, da jede Kontrollkommission lediglich das Wissen des eigenen Amts erhält, obwohl die zu kontrollierende Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden nur auf der Grundlage der Informationen aller Verfassungsschutzbehörden vollumfänglich sein kann. Seitens des Amts für Verfassungsschutz muss somit vor jeder Berichterstattung zunächst die Genehmigung der erhebenden Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden und es gibt keinen Automatismus des Weitergabevorbehalts, sondern es ist eine ausdrückliche Erklärung notwendig. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist jedoch gerade nicht eine Stelle außerhalb des Verfassungsschutzverbundes, nein, die parlamentarische Kontrolle legitimiert gerade den Verfassungsschutz von Bund und Ländern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verfassungsschutzberichte bieten einen Überblick über die Entwicklungen in den beobachteten Phänomenbereichen und zu den möglichen Gefährdungstendenzen in Thüringen, sie beschreiben die Arbeitsund Beobachtungsschwerpunkte der Landesregierung. Natürlich wissen wir, dass ein Verfassungsschutzbericht nicht tagesaktuell sein kann. Wer diese Informationen sucht, bedient sich der digitalen Angebote der Nachrichtendienste der Bundesregierung sowie der Landesregierung. Aber ein Verfassungsschutzbericht ist ein erster Einstieg für die interessierte Öffentlichkeit und bietet nicht zuletzt in der parlamentarischen Arbeit auch bei der Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Landesregierung ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel. Gerade vor diesem Hintergrund kritisiert die Parlamentarische Kontrollkommission, dass der Verfassungsschutzbericht im letzten Jahr verspätet vorgelegt wurde und auch der aktuelle Bericht trotz mehrfacher Ankündigung nach wie vor auf sich warten lässt. Bis vor einigen Jahren hat das Amt für Verfassungsschutz zudem die Periodika „Nachrichtendienst“ herausgegeben. Diese Publikation wurde seinerzeit aufgrund kritischer Hinweise aus dem parlamentarischen Raum eingestellt, aber eine neue Publikation, ein Verfassungsschutzbrief – so der damalige Arbeitstitel – angekündigt. Dieser sollte sich weniger als ein Kalendarium von Geschehnissen begreifen, als vielmehr thematisch ausgerichtet sein. Es bleibt daher zu überlegen, eine solche Publikation mit geändertem konzeptionellen Ansatz auf den Weg zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ein roter Faden zog sich die unzureichende Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz durch die Kommissionssitzungen. Es wurde deutlich, dass zu keinem Zeitpunkt alle Planstellen und Stellen auch tatsächlich besetzt waren. Dieser missliche Umstand darf aber eben nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Amt für Verfassungsschutz nach über Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission insgesamt über zu wenig Personal verfügt, um seine Aufgaben zufriedenstellend erfüllen zu können. Zu nennen sind hier insbesondere die Beobachtungen des Rechtsextremismus und des Islamismus sowie der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, aber auch die vielfältigen Informationszulieferungen für andere Behörden, wie beispielsweise die Waffenbehörden. Auch die Unterstützung der Kommission zur Datenüberprüfung, das Berichtswesen gegenüber dem Ministerium sowie der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Komission banden und binden Personal in nicht unerheblichem Umfang. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich aus diesem Grunde im Januar dieses Jahres an die Öffentlichkeit gewandt und ihre große Sorge um eine angemessene personelle Ausstattung des Amts für Verfassungsschutz nach außen kommuniziert – ein ungewöhnlicher Vorgang. Sie bekräftigte ihre Forderungen nochmals eindringlich im Juli dieses Jahres, indem sie erneut die Öffentlichkeit über die Personalsituation im Amt für Verfassungsschutz informierte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ein ernst zu nehmendes Problem, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz gefährdet ist. Eine infolge Personalmangels notwendige Priorisierung bestimmter Phänomenbereiche und eine damit einhergehende Vernachlässigung anderer Bereiche, wie sie in der Vergangenheit bereits zu beobachten waren, hält die Parlamentarische Kontrollkommission auf Dauer für einen unhaltbaren Zustand. Die vom Amt für Verfassungsschutz zu bewältigenden Aufgaben werden nicht weniger – ganz im Gegenteil, ich hatte es bereits gesagt. Um den Anforderungen in ihrer Breite und auch in ihrer Komplexität dauerhaft und nachhaltig gerecht zu werden, bedarf es adäquat beschulten Personals in ausreichendem Umfang und ausgestattet mit den notwendigen technischen und sonstigen sächlichen Mitteln, mögen bestimmte Aufgaben kurzfristig auch nicht von speziell ausgebildetem Personal zu erledigen sein. Die Parlamentarische Kontrollkommission bat wiederholt auch das Ministerium für Inneres und Kommunales, durch geeignete Personalmaßnahmen zumindest die im Haushalt vorgesehenen Sollstärken zu besetzen und darüber hinaus die Möglichkeit des Haushaltsvollzugs zum Beispiel durch weitere Abordnungen auszuschöpfen. Dies gilt auch und insbesondere für den Haushalt 2021 und wir sehen den Landtag als Haushaltsgesetzgeber da in einer besonderen Verantwortung, aber auch in der besonderen Pflicht, die Anzahl der Stellen im Verfassungsschutz angemessen aufzustocken und dem tatsächlichen Personalbedarf anzupassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zu den einzelnen Phänomenbereichen. Die Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz orientiert sich in den Kategorien Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus. Diese Gliederung greift auch dieser Berichtsteil im Grundsatz auf. Uns ist dabei bewusst, dass die dem Amt für Verfassungsschutz vorgegebene gesetzliche Handlungsgrundlage den Extremismusbegriff nicht kennt. Die gesetzliche Pflicht zur Erfüllung seiner Aufgaben besteht für das Amt für Verfassungsschutz vielmehr unabhängig davon, aus welcher politischen, weltanschaulichen oder religiösen Richtung die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung droht.
(Beifall CDU, FDP)
Laut der aktuellen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität vom April dieses Jahres verzeichnete Thüringen mit fast 2.500 Straftaten 2019 die höchste Zahl politisch motivierter Straftaten seit Einführung der Statistik im Jahr 2001. Gegenüber dem Jahr 2018 war ein Anstieg um fast 40 Prozent zu verzeichnen. Zu den phänomenbezogenen Zahlen werde ich später noch ausführen. Den größten Teil an der Phänomenberichterstattung nahm der Rechtsextremismus ein. Die angesprochene Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt in diesem Phänomenbereich auf, dass auch im Jahr 2019 erneut die große Mehrheit der registrierten Fälle dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist. So stieg die Gesamtzahl auf 1.301 im Jahr 2019. Ein Jahr zuvor wurden 1.228 Fälle registriert, 2017 1.353, 2016 1.570 und 2015 1.412. Bei den Gewaltdelikten war hingegen ein Rückgang von 67 auf 49 Delikte zu verzeichnen, nachdem im Jahr 2017 78, im Jahr 2016 128 und im Jahr 2015 92 Delikte registriert wurden. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung der Konzertszene. Diese Veranstaltungen sind gekennzeichnet durch Podiumsdiskussionen mit Volksverhetzungsdelikten, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verstößen gegen das Versammlungsrecht und das Betäubungsmittelgesetz. Es kam zu zahlreichen Strafanzeigen, aber auch die zahlreichen Versuche von Vertretern des rechtsextremistischen Spektrums, Immobilien zu erwerben, um diese für ihre politischen Zwecke zu nutzen, waren Informationsschwerpunkte. Deutlich wurde zudem die immer stärker werdende internationale Vernetzung rechtsextremistischer Strukturen. Und auch die Teilnahme von im rechtsextremistischen Bereich angesiedelten Parteien und Bündnissen an den Wahlen im vergangenen Jahr nahm einen breiten Raum ein. Thüringen war – wie bereits erwähnt – auch in den letzten beiden Jahren ein Veranstaltungsschwerpunkt der bundesweiten rechtsextremistischen Szene, wobei allerdings das Verbot bzw. der Ausfall solcher Veranstaltungen zunehmend für Unmut in der Szene gesorgt hat und zudem die finanzielle Basis schmälerte. Im Jahr 2019 wurden acht solcher Veranstaltungen registriert, eine aufgelöst und eine verhindert. Ein Jahr zuvor waren es neun Konzerte, drei wurden verhindert. Im Juni 2018 fand im südthüringischen Themar erneut eines der größten Szenekonzerte statt. Die sogenannten Tage der nationalen Bewegung zogen insgesamt über 3.200 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, aber auch dem europäischen Ausland an. Damit handelte es sich um die publikumsstärkste Rechtsrockveranstaltung 2018 in ganz Deutschland. Die für den 25. August 2018 in Mattstedt von der „Bruderschaft Thüringen“ geplante Konzertveranstaltung „Rock gegen Überfremdung III“ wurde aus eigentumsrechtlichen Gründen behördlich verhindert und kurzfristig nach Kloster Veßra in die dortige Gaststätte „Goldener Löwe“ verlegt. An der verlegten Veranstaltung nahm trotz alledem eine dreistellige Personenzahl teil. Hierbei zeigte sich leider auch wieder der Vorteil einer für die Szene „sicheren“ Immobilie. Der Ausfall der Veranstaltung führte in der Szene gleichwohl zu einer großen Unzufriedenheit und erhöhte den Druck auf die Veranstalter, da sich deren Aufwendungen verdoppelten. Dies kann durchaus als ein Erfolg im Kampf gegen den Rechtsextremismus gewertet werden, wenngleich natürlich nach wie vor die politische Auseinandersetzung im Vordergrund stehen muss. Im Juli letzten Jahres fand in Themar erneut ein Rechtsrockkonzert mit Musik- und Wortbeiträgen und mit insgesamt über 1.200 Teilnehmern statt. Die Teilnehmer kamen auch wieder aus dem europäischen Ausland. Durch das zuständige Gericht wurden die verwaltungsseitig erteilten Auflagen bestätigt. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt ausdrücklich die neue Strategie der Landesregierung und unterstützt sie in ihrem Vorgehen. Die Strategie ist erfolgreich, die beim Innenministerium eingerichtete Taskforce „Versammlungslagen“ hat sich bewährt. Über Auflagen und das konkrete Zusammenwirken der verantwortlichen Institutionen gelingt es zunehmend, dass das bisher erfolgreiche Geschäftsmodell der Konzertevents in Thüringen weiter an Attraktivität verliert. Damit werden größere Veranstaltungen wohl zurückgedrängt, dafür aber wohl auch mehr kleinere neu organisiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das von der NPD organisierte Format des sogenannten Eichsfeldtags, vor wenigen Jahren noch eine der größten Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene in Thüringen, hat an Zuspruch verloren. Dies spiegelte sich insbesondere an den weiter sinkenden Teilnehmerzahlen wider. Ursächlich hierfür scheint auch der Unmut in der Szene über den Ablauf der Veranstaltungen in der Vergangenheit zu sein. Auch wurden bundesweite Großdemonstrationen mit rechtsextremistischen Bezügen von Thüringer Rechtsextremisten genutzt, um sich dort zu präsentieren, die Szene zusammenzuführen und zu festigen. Zu nennen sind hier die Demonstrationen in Chemnitz im Zusammenhang mit dem Tod eines 35-jährigen Deutschen oder diejenigen in Köthen im August und September 2018. Diese Demonstrationen zeichneten sich auch dadurch aus, dass in ihrem Rahmen Straftaten begangen wurden bis hin zu Bedrohungshandlungen für Leib und Leben. Nicht zuletzt trat die sogenannte Identitäre Bewegung in Thüringen in Erscheinung. Am 4. März dieses Jahres, dem Tag der Ministerpräsidentenwahl, sorgte sie hier vor dem Thüringer Landtag für Aufsehen, als sie im Rahmen einer geplanten Protestaktion den Parlamentsablauf so störte, dass dies im Anschluss zu einer Sitzungsunterbrechung führte. Die Weiterführung der Protestaktion konnte anschließend in Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei von der Polizei schließlich verhindert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Formate der Lieder- sowie Zeitzeugen- und Vortragsabende dienten dazu, die rechtsextremistische Szene zusammenzuführen und weiter zu festigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Veranstaltungen im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach, im ehemaligen Rittergut Guthmannshausen und im bereits erwähnten „Goldenen Löwen“ in Kloster Veßra. Im Jahr 2019 wurden 13 solcher Liederabende registriert, einer wurde aufgelöst und ein Liederabend verhindert. Ein Jahr zuvor wurden neun Liederabende festgestellt. Im parteipolitischen Bereich machte die Kleinstpartei „Der III. Weg“ insbesondere hier in der Landeshauptstadt Erfurt von sich reden. Ab dem Jahr 2018 war sie verstärkt im Objekt in der Stielerstraße im Süden der Stadt aktiv. Das Objekt hatte sich seither als zentraler Anlaufpunkt für die Partei in Thüringen und in Mitteldeutschland etabliert, galt seit Längerem als eine der wichtigsten Adressen der rechtsextremistischen Szene für Liederabende, Versammlungen sowie Parteitage und entwickelte sich zusehends zu einem Kampfsportzentrum. Ziel war es hierbei vor allem, Aufmerksamkeit und Zulauf zu generieren, die eigene Klientel weiter zu motivieren und natürlich auch Einnahmen zu erwirtschaften, um sich auf einen zukünftigen Kampf auf der Straße einzustellen. Dass auch Kinder in der Kampfsportschule trainiert wurden, machte die Entwicklung umso schlimmer. Beim „III. Weg“ scheint es zwischenzeitlich zu Strukturveränderungen in Erfurt gekommen zu sein. Zwischen dem Verein „Volksgemeinschaft“ und der Partei ist es zum Bruch gekommen. Der Verein „Neue Stärke Erfurt e. V.“, vormals „Volksgemeinschaft“, war zuletzt Mieter des Objekts in der Stielerstraße, muss dieses aber aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Erfurt bis zum 30. September 2020 verlassen. Mehr als bedenklich ist zudem die Initiierung einer sogenannten Bürgerwehr durch die Partei, die im Erfurter Stadtteil Melchendorf sogenannte Streifendienste durchgeführt hat. Darüber hinaus gibt es in Thüringen aktuell vier Gruppierungen mit rechtsextremistischen Bezügen, die sich als „Bürgerwehr“ bezeichnen oder bei denen ein vergleichbares Selbstverständnis angenommen werden kann. Erkenntnisse zu öffentlichen Aktivitäten der Gruppen liegen jedoch nicht vor. Lediglich in den sozialen Medien scheinen Aktivitäten vorhanden zu sein. Die NPD verfolgt mit ihrem sogenannten Schutzraumkonzept einen ähnlichen Ansatz wie die Partei „Der III. Weg“, so im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach. Auch gab es vereinzelt als solche bezeichnete „Patrouillen“ in Sondershausen oder auch in Heilbad Heiligenstadt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rechtsextremistische Szene verfügte auch im aktuellen Berichtszeitraum in Thüringen über zahlreiche etablierte Immobilien. Zum Teil befinden sich diese im Besitz oder Eigentum rechtsextremistischer Gruppierungen oder Einzelpersonen. So wurde das sogenannte Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz in Kirchheim für Veranstaltungen aus dem rechtsextremistischen Bereich genutzt. Die Räumlichkeiten des „Fachwerkhofes“ dienten bevorzugt für Vortragsveranstaltungen, interne Treffen und Schulungen und die sogenannte Erlebnisscheune diente für Rechtsrockkonzerte oder Parteiveranstaltungen. Im Sonneberger Ortsteil Haselbach wird das ehemalige Kulturhaus von der rechtsextremistischen Szene betrieben. Eine weitere Lokalität, das „Waldhaus“, eine ehemalige Gaststätte, befindet sich ebenfalls in der Südthüringer Stadt. Aber auch im ehemaligen Rittergut in Guthmannshausen fanden Veranstaltungen statt, so Sommerfeste und Herbstfeste des Gedächtnisstätte e. V. mit ausländischen Gästen und Rednern oder auch Kampfsportveranstaltungen in Form von sogenannten Mixed Martial Arts, die unter dem Vorwand einer gesunden Lebensweise der Festigung der NS-Ideologie dienen. Das bereits mehrfach benannte „Flieder Volkshaus“ in Eisenach, in dem sich auch die NPD-Landesgeschäftsstelle befindet, ist ein weiteres typisches Beispiel für einen rechtsextremistischen Hotspot. Parteiaktivitäten, subkulturelle Veranstaltungen, Kampfsport und Wirtschaftsinteressen verschmelzen hier und verschiedene Strömungen des Rechtsextremismus vernetzen sich. In dem Objekt fanden Tagungen des NPD-Landesvorstands und NPD-Landesparteitage statt. Es wurden zudem diverse Musik- und Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Daneben sollten Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Diskoabende, Familien- und Straßenfeste als Scharnier zum bürgerlichen Spektrum dienen. Das Gasthaus „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra muss sicher als eine der bedeutendsten rechtsextremistischen Szeneimmobilien und Anlaufpunkt in Thüringen angesehen werden. Mit der Durchführung verschiedenster Veranstaltungen wie Konzerte, Lieder- und Balladenabende, Vortragsund Spendenveranstaltungen oder auch politischen Kundgebungen verfolgt der Inhaber eine intensive Vernetzungsstrategie der rechtsextremistischen Szene innerhalb und außerhalb von Thüringen. Das Gasthaus ist darüber hinaus regelmäßig Treffpunkt einer im Landkreis Hildburghausen kommunalpolitisch verankerten Vereinigung, die sich als „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ bezeichnet. Neue Szenelokale gibt es in der sogenannten „Baracke“, aber auch in Ronneburg sowie in Eisenach. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Angehörige der rechtsextremistischen Szene nach wie vor versuchen, weitere Grundstücke und Gebäude zu erwerben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 2. Juni 2019 war ein weiterer schwarzer Tag in der Geschichte unseres Landes. An diesem Tag wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke vor seinem Haus durch einen Kopfschuss regelrecht hingerichtet. Zahlreiche Anhaltspunkte belegen einen rechtsextremistischen Hintergrund und der ermittelte und festgenommene Tatverdächtige Stephan Ernst war in Thüringen bislang zumindest polizeilich nicht in Erscheinung getreten, gleichwohl in die extremistische Szene eingebunden, Mitglied der NPD gewesen, mit vermutlicher Zugehörigkeit zu „Combat 18“ und „Sturm 18“ sowie Verbindungen zur Artgemeinschaft im Südharz. Bei Durchsuchungen wurden mehrere Waffen gefunden, unter anderem auch die vermutliche Tatwaffe. Mögliche Verbindungen nach Thüringen konnten bislang unter anderem durch ein Kraftfahrzeugkennzeichen hergestellt werden. Die Hauptverhandlung vor dem OLG in Frankfurt begann am 16. Juni dieses Jahres und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse der Prozess zutage fördern wird. Dieser Mord reiht sich ein in eine Reihe weiterer Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund bzw. rechtsextremistischer Motivation, so am 9. Oktober des letzten Jahres in Halle an der Saale oder am 19. Februar dieses Jahres im hessischen Hanau. Aber auch das Verbot der Gruppierung „Combat 18“ oder die Exekutivmaßnahmen bzw. Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche Terrorzelle „Der harte Kern“ oder die Gruppierung „Revolution Chemnitz“ gegen eine mutmaßliche Nachfolgeorganisation der bereits verbotenen Vereinigung „Blood & Honour“ und die kriminelle Vereinigung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ zeigen die Gefährlichkeit auf. Sehr geehrte Damen und Herren, bewahren wir den Opfern rechtsextremistischer Gewalt an dieser Stelle ein ehrendes Gedenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr fanden neben der Europawahl in Thüringen auch die Kommunalwahlen und die Landtagswahl statt. Die Partei „Der III. Weg“ beteiligte sich sowohl an der Stadtratswahl in Erfurt als auch an der Landtagswahl mit eigenen Kandidaten. Das „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ im Südthüringer Raum trat zu den Kommunalwahlen mit über 90 Kandidaten sowohl für den Kreistag als auch für die Stadt- und Gemeinderäte an und im Kreistag Hildburghausen hat „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ nunmehr drei Sitze. Bis vor wenigen Jahren die führende parteipolitische Größe im rechtsextremistischen Spektrum führt die NPD seit geraumer Zeit nur noch ein Schattendasein. Auch die Neuwahl des Vorstands im November 2018 konnte keine neuen Impulse setzen. Im Ergebnis der Kommunalwahl verlor die NPD deutlich an Kommunalmandaten und verfügt nunmehr nur noch über insgesamt 24 Sitze in Thüringen. Erfolgreich konnte sie lediglich dort sein, wo sie mit bekannten Personen antrat. So gelang es ihr beispielsweise in Eisenach, ein Mandat hinzuzugewinnen. Die höchsten Stimmenanteile verbucht die Partei im Wartburgkreis und in Eisenach sowie im Kyffhäuserkreis. Aus der Landtagswahl ging die NPD mit 0,5 Prozent der Zweitstimmen hervor. Andere Parteien des rechtsextremistischen Spektrums nahmen nicht teil. Die Ergebnisse zeigen, dass die genannte Partei zumindest bei diesen Wahlen zu marginalisieren ist. An den Europawahlen im vergangenen Jahr nahm aus dem rechtsextremistischen Spektrum neben der NPD auch „Der III. Weg“ und die Partei „DIE RECHTE“ teil. Auf die NPD entfielen in Thüringen 1,0 Prozent der Stimmen, auf den „Dritten Weg“ und „DIE RECHTE“ jeweils 0,1 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit März dieses Jahres bestimmt ein Thema maßgeblich die Agenda: die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen. Zunehmend verstehen es auch hier rechtsextremistische Gruppierungen, bürgerliche Protestveranstaltungen gegen die staatlich verordneten Beschränkungsmaßnahmen für sich zu nutzen und die Veranstaltungen für ihre Ziele zu instrumentalisieren. War es vor einigen Jahren die sogenannte Gelbwestenbewegung, die von Frankreich auch nach Deutschland getragen wurde und zunehmend auch Zulauf aus dem extremistischen Bereich erhielt, so sind es heute Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungsmaßnahmen wie zuletzt in Berlin, die instrumentalisiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die sogenannte Reichsbürger- und Selbstverwalterszene trat in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, der Arbeit von Polizei, Justiz und insbesondere auch der Nachrichtendienste. In der Vergangenheit allenfalls am Rande Beachtung findend, wurden sie als Spinner oder Querulanten abgetan. Die Sichtweise auf die Szene hat sich aber in der jüngeren Vergangenheit grundlegend geändert. Im Jahr 2016 wurde sie zum bundesweiten Beobachtungsobjekt erklärt und in Thüringen erfolgte die Bearbeitung des Phänomens bereits seit Jahren zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Gegenwärtig gehen die Verfassungsschutzbehörden bundesweit von etwa 19.000 sogenannten Reichsbürgern aus. Davon werden 950 dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet. In Thüringen sind derzeit 710 Reichsbürger bekannt, davon 30 im rechtsextremistischen Milieu verhaftet. Zudem gibt es 50 Prüffälle des Amts für Verfassungsschutz, die noch andauern. Von ihrer Persönlichkeitsstruktur werden sie so charakterisiert, dass es sich überwiegend um männliche Personen handelt mit höherem Lebensalter und im ländlichen Raum wohnend. Zum Wesen und zu den Merkmalen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene wurde im letzten Tätigkeitsbericht ausführlich informiert, weshalb ich an dieser Stelle auf die seinerzeitigen Ausführungen verweisen möchte. Wie real die Gefahr jedoch nach wie vor ist, zeigen einige Beispiele der letzten Zeit. Im Ergebnis einer Durchsuchung im September 2018 in Guthmannshausen wurden im Rahmen der Vollstreckung eines Waffenbesitzverbots insgesamt 50 legale Waffen und daneben auch illegale Waffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschocker oder auch eine Flachgranate aufgefunden. Im Oktober des gleichen Jahres wurde in Schlotheim bei der Vollstreckung eines Haftbefehls die Vorrichtung einer USBV entdeckt, einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung. Bei der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe im November letzten Jahres gegen einen Reichsbürger in Steinbach-Hallenberg hat sich dieser massiv seiner Festnahme widersetzt und in Saalfeld wird ein Restaurant betrieben, dessen Grundstück als „Königreich Deutschland“ deklariert ist. Aber auch im Internet treten Reichsbürger immer stärker in Erscheinung, so mit einem sogenannten Global Common Law Court, einer Art Phantasiegericht für privatrechtliche Streitigkeiten oder einem Verzeichnis „Global Public Register Offenders Debtors“, in dem mehrere Tausend Vor- und Familiennamen von Justizmitarbeitern unter dem Vorwurf veröffentlicht wurden, sie würden unrechtmäßig Justiz betreiben. In diesem Zusammenhang sei auch auf ein sogenanntes Bundesstrafregister hingewiesen, in dem allgemein zugängliche Steckbriefe veröffentlicht sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Reichsbürger treten in der Regel dann in Erscheinung, wenn behördliches Handeln sichtbar wird, indem sie von Verwaltungsakten betroffen sind und sich diesen Maßnahmen entziehen möchten. In Thüringen gab es bislang glücklicherweise nur wenige Fälle von Gewaltanwendungen gegenüber Richtern, Polizisten, Justizbediensteten bzw. Angehörigen der Ordnungsbehörden. Zahlreiche Amtswalter, Ordnungsämter, Gerichte und Polizeibeamte werden allerdings nicht nur mit seitenlangen Schreiben malträtiert, sondern es kam in Gerichtssälen auch zu Handgreiflichkeiten. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich regelmäßig mittels statistischen Materials über das Personenmaterial informieren lassen. Das Vorgehen der Behörden gegenüber sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern wurde zunehmend repressiver, sei es bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen der Erteilung bzw. dem Entzug von Waffenbesitzerlaubnissen, Durchsuchungsmaßnahmen, der Erhebung von Gebühren für die Verwahrung amtlicher Dokumente wie Personalausweisen oder Reisepässen und der öffentlichen Kommunikation. Da von dieser Personengruppe tatsächliche reale Gefahren ausgehen, ist es notwendig, dass das Amt für Verfassungsschutz seine Kenntnisse bei der Erteilung bzw. dem Entzug von Waffenbesitzerlaubnissen bei entsprechenden Widerspruchsverfahren zur Verfügung stellt, ebenso wie im Vorfeld von Vollstreckungsmaßnahmen von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbeamten. Mit der Änderung des Waffengesetzes finden nun seit Februar dieses Jahres im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfungen Regelabfragen im Vorfeld der Erteilung von Waffenerlaubnissen bei den Verfassungsschutzbehörden statt. Dies war auch eine langjährige Forderung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Regelabfragen sind richtig und waren längst überfällig. Leider fehlt beispielsweise im Bereich der Bundeswehrreservisten aber immer noch eine gesetzliche Grundlage zum Informationsaustausch mit den Reservistenverbänden. Erkenntnisse zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern werden durch das Amt für Verfassungsschutz derzeit für zwei Jahre gespeichert. Wenn sich also die betreffenden Personen innerhalb dieses Zeitraums nicht weiter als Reichsbürger betätigen, keine neuen Erkenntnisse gespeichert werden, werden die Informationen dann nach zwei Jahren gelöscht. Wir finden, es sollte überlegt werden, diese relativ kurze Speicherfrist zu erhöhen, beispielsweise auf fünf Jahre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit dem Islamismus einen weiteren Phänomenbereich ansprechen. Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt für den Phänomenbereich religiöse Ideologie für das Jahr 2019 20 Fälle auf. 2018 wurden noch 14 Fälle registriert und 2017 waren es 34. Bei den Gewaltdelikten wurden für 2019 zwei Fälle registriert, nachdem im Vorjahr kein und im Jahr 2017 vier solcher Fälle registriert wurden. Im gesamten Berichtszeitraum wurde die Lage mit weiterhin abstrakt hoher Gefährdungslage und jederzeit möglichen unkoordinierten Spontantaten von IS-Anhängern beschrieben. In Thüringen werden derzeit 186 Personen der islamistischen Szene zugeordnet, davon allein 135 Salafisten. 31 Personen werden der islamistischen nordkaukasischen Szene zugeordnet, weitere Personen sind als Anhänger der Tablighi Jamaat, der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft, der Hizb Allah und der Hamas registriert. Die Konflikte in Syrien und im Irak beeinflussen nach wie vor die Sicherheitslage auch hier bei uns in Deutschland, und dies sicher nicht zuletzt auch infolge der Tötung des IS-Anführers Abu Bakr alBaghdadi durch eine US-Militäraktion bei Idlib im Oktober 2019. Aber auch der anhaltende Konflikt zwischen den USA und dem Iran hat eine hohe Gewaltbereitschaft zur Folge, insbesondere auch aus emotionalisierten Einzeltaten heraus. Ebenso hat die Propaganda-Offensive des IS zum sogenannten Kinder-Dschihad gezeigt, dass die Gefahren, die von dieser Terrororganisation ausgehen, nach wie vor bestehen. Daneben rückt die sogenannte nordkaukasische Islamistenszene – wir sprechen hier von dem Gebiet von Tschetschenien, Inguschetien und Dagestan – in den Fokus der Beobachtung. Neben Delikten, die unzweifelhaft im Bereich der organisierten Kriminalität angesiedelt sind, bestehen auch Bezüge zum Islamismus. Deutschland ist nicht nur Kontakt- und Vernetzungsraum für den politischen Salafismus, sondern dient auch als Kontaktraum zu anderen Ethnien, insbesondere balkanstämmigen Extremisten. In Thüringen wird das Potenzial – ich erwähnte es – auf 31 Personen als Rückkehrer aus den Krisengebieten des Nahen und Mittleren Ostens grundsätzlich als kampferprobt eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Personen auch über die Flüchtlingsbewegung der letzten Jahre den Weg nach Deutschland gefunden hat. So existieren in Thüringen Einzelpersonen bzw. Kleinstgruppen auf regionaler Ebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz informierte in diesem Zusammenhang auch darüber, dass es zumindest in einem Fall möglich erscheint, das eine junge Frau aus Thüringen, die sich vor einigen Jahren dem IS angeschlossen hat und in den Nahen Osten ausgereist ist, möglicherweise nach Thüringen zurückkehren wird. Wir als Parlamentarische Kontrollkommission haben mehrfach gefordert, dass hier ein Konzept erstellt wird, wie mit solchen und anderen Rückkehrern umzugehen ist, um Gefahren, die von diesen Personen möglicherweise ausgehen, zu minimieren. Dieses Rückkehrkonzept wurde der Kommission Ende letzten Jahres vorgelegt und in diesem Rahmen war auch die Lage von in Thüringer Gefängnissen einsitzenden Islamisten Gegenstand der Beratungen. Radikalisierte Strafgefangene stellen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin eine Gefahr dar, sollte es nicht gelingen, sie während der Verbüßung ihrer Haftstrafe von ihrem Weg abzubringen. Gegenwärtig sitzt in Thüringen eine einstellige Zahl von Islamisten ein. Unter diesen befindet sich ein sogenannter Gefährder. Die Zahl klingt zunächst einmal überschaubar, jedoch geht von jeder dieser Personen eine potenzielle Gefahr aus. Im Jahr 2020 wurde daher das Projekt zur Deradikalisierung neu ausgerichtet und firmiert seither unter der Bezeichnung „Kompetent ohne Hass und Gewalt“. Das Projekt richtet sich sowohl an radikalisierte und radikalisierungsgefährdete Gefangene als auch an die verantwortlichen Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste in der Justiz. Wichtig ist es aus unserer Sicht, Radikalisierungsverläufe und risiken zeitnah zu erkennen ‑ und sodann präventiv bzw. gegensteuernd tätig zu werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission sieht die Gefahr, dass die erstrebten Ziele nicht erreicht werden und appelliert eindringlich an die Landesregierung, ihre Bemühungen zu intensivieren, um so Risiken und Gefährdungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang war für die Parlamentarische Kontrollkommission stets die Zahl der sogenannten Gefährder von besonderem Interesse, wenngleich dieser Begriff dem Gefahrenabwehrrecht entnommen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt gibt es in Thüringen derzeit zehn etablierte Moscheevereine, von denen drei salafistisch beeinflusst werden. Ein Verein war deshalb bereits Gegenstand von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen. Im Fokus der Beobachtung stehen jedoch nicht die Moscheevereine und Gebetsräume als solche – dies möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen –, sondern im Fokus stehen einzelne relevante Personen und Personengruppen, die islamistischen Organisationen zugerechnet werden. Als eine islamistische Gruppierung ist die libanesische „Hizb Allah“ zu nennen, die Deutschland jedoch überwiegend als Rückzugsraum nutzt. Im Berichtszeitraum bestanden weiterhin Verbindungen des hiesigen schiitischen Vereins zu schiitischen Geistlichen im Iran und Libanon, was für eine Fortsetzung der Einflussnahme von Schiiten aus dem Ausland spricht. Festzustellen war zudem, dass es in Thüringen keinen lokalen Hotspot islamistisch geprägter Örtlichkeiten gibt. Neben den größeren Thüringer Städten sind in nahezu allen Regionen des Freistaats entsprechende Einrichtungen etabliert. In Thüringen fehlt es der islamistischen Szene derzeit an einer charismatischen Führungsfigur. Etablierte Strukturen gibt es kaum, lediglich lose Personennetzwerke oder autonom agierende Einzelpersonen. Der bundesweite Trend des Rückzugs ins Private und Konspirative ist auch in Thüringen zu beobachten. Aktivitäten sind somit kaum öffentlich wahrnehmbar. Zunehmend sind auch Verbindungen zwischen den Personengruppen der salafistischen Bestrebungen und der islamistisch nordkaukasischen Szene festzustellen. In Thüringen ist die salafistische Szene, welche die einflussreichste Strömung des islamistischen Spektrums in Thüringen darstellt, stark männlich geprägt. Sie stellt allerdings kein reines Jugendphänomen mehr dar, ist somit in allen Altersgruppen vorhanden. Zudem ist wegen langwieriger Asylverfahren ein erhöhtes Frustpotenzial im Bereich von jungen Asylbewerbern zu beobachten, was zur Folge haben kann, dass Kriminalität und die Hinwendung zu islamistischen Strukturen steigen. Etwa 12,2 Prozent der in Thüringen bekannten Salafisten haben einen Gewaltbezug. Die Verknüpfungen zur salafistischen Szene erstarken und die Verdachtsfälle der Radikalisierung sind mehrheitlich bei Personen mit Flüchtlingsstatus festzustellen. Dabei bestehen hier ein erhöhter Nachsorgebedarf und eine ressortübergreifende Kommunikation. Für die Parlamentarische Kontrollkommission ist deshalb wichtig, dass unsere Sicherheitsbehörden konzeptionell gut aufgestellt sind, um im Falle von Rückkehrern aus den Krisen- und Kriegsgebieten diese unter Beobachtung zu halten, bei Anhaltspunkten für begangene Straftaten diese konsequent zu verfolgen, die Gefahren, die gegebenenfalls von diesen Personen ausgehen, zu minimieren und mittels sogenannter Nachsorgemaßahmen und eines ressortübergreifend abgestimmten Konzepts eine Deradikalisierung und Reintegration vorzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt der Beobachtungstätigkeit des Amts für Verfassungsschutz lag im Bereich des Ausländerextremismus. Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ – kurz PKK – bildete dabei den Bearbeitungsschwerpunkt unter den ausländerextremistischen Gruppierungen und internationale Konflikte beeinflussten auch hier die Szene. So hatte die türkische Militäroffensive in Syrien bundesweit und auch in Thüringen eine Reihe von Großveranstaltungen und Solidaritätsbekundungen zur Folge. Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen gegen die Militäroffensive würden für sich betrachtet die Nachrichtendienste natürlich nicht auf den Plan rufen, handelt es sich doch dabei zunächst um die Wahrnehmung des Demonstrations- und Meinungsfreiheitsrechts. Allerdings war feststellbar, dass es in diesem Zusammenhang zu anhaltenden Rekrutierungsmaßnahmen – auch mittels Videos – der in Deutschland seit dem Jahr 1993 mit einem Betätigungsverbot belegten PKK und zu Solidaritätsbekundungen für den seit dem Jahr 1999 inhaftierten Parteigründer Abdullah Öcalan gekommen ist. Jugendliche und junge Erwachsene sollen so in die Kriegs- und Krisengebiete in Syrien und den Irak geschickt werden, um dort dann gegen den türkischen Staat zu kämpfen. Auch in Thüringen haben sich PKK-Strukturen etabliert. Diese PKK-Anhängerschaft umfasst etwa 130 Personen und bildet das sogenannte Teilgebiet Erfurt. Die PKK nutzt verschiedene Finanzierungsquellen, unter anderem zum Unterhalt der PKK-Strukturen und zur Finanzierung von Veranstaltungen. Die meisten Einnahmen werden dabei durch Spendenkampagnen unter den Anhängern erzielt, welche durch die jeweiligen Teilgebietsleiter organisiert werden. So wurden allein in Deutschland mehrere Millionen Euro gesammelt. Unterstützungsaktionen der in Deutschland verbotenen PKK eröffnen nach Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission immer den Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. Damit – und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen – wird in keinster Weise das legale Bemühen von in Deutschland und in Thüringen lebenden Kurden für eine Verbesserung der Lebensbedingungen des türkischen Volkes in der Türkei in Abrede gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit dem Linksextremismus
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Den gibt es
doch gar nicht!) einen weiteren Phänomenbereich ansprechen. Die angesprochene Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt in diesem Phänomenbereich auf, dass die Fallzahlen beachtlich gestiegen sind. So stieg die Gesamtzahl linksmotivierter Straftaten von 310 im Jahr 2018 auf 646 im Jahr 2019, was mehr als einer Verdopplung entspricht. Im Jahr 2017 wurden 434, im Jahr 2016 442 und im Jahr 2015 373 Fälle registriert. Bei den Gewaltdelikten war hingegen ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen von 30 Delikten im Jahr 2018 auf 42 Delikte im letzten Jahr; die Zahlen für die Vorjahre: 2017 25, 2016 52 und 2015 67 Delikte. Der Schwerpunkt der Aktivitäten in diesem Bereich lag bei den sogenannten antifaschistischen autonomen Gruppen. Die Aktionen richteten sich gegen den Staat – verkörpert zumeist durch Einsatzbeamte der Polizei – und die politischen Gegner im rechten und rechtsextremistischen Bereich. Bürgerlicher Protest gegen Veranstaltungen rechter und rechtsextremer Gruppierungen und Organisationen wurde dazu genutzt, aus der Protestveranstaltung heraus Straftaten zu begehen. Die unmittelbare Konfrontation mit dem politischen Gegner zählte nach wie vor zu den bedeutendsten Betätigungsfeldern der gewaltbereiten linksextremistischen Antifa-Aktivitäten. Gewalt ist ein selbstverständliches Aktionsmittel der Autonomen. Unter dem Begriff „Nazi-Hunter“ hat sich eine Aktionsform etabliert, bei der vermeintliche oder tatsächliche Angehörige der rechtsextremistischen Szene überfallen und zum Teil schwer verletzt werden. Gerechtfertigt werden diese Angriffe damit, dass es sich um Nazis handelt. So kam es beispielsweise in Eisenach zu mehreren solcher gewalttätigen Übergriffe, ebenso in Bad Blankenburg und in Jena. Aber auch das sogenannte Nazi-Outing gehört seit mehreren Jahren zu den Aktionsformen, bei der detaillierte personenbezogene Informationen des politischen Gegners via Internet veröffentlicht und diese einer realen Gefährdung ausgesetzt werden. Die Thüringer Szene ist überregional und bundesweit vernetzt. Am gewalttätigen Überfall im Mai letzten Jahres auf eine Polizeiwache im Leipziger Stadtteil Connewitz war zumindest auch ein Tatverdächtiger aus Thüringen beteiligt, der über eine gute überregionale Vernetzung verfügt bis hin zu gewalttätigen Szeneangehörigen aus Berlin. Ebenso kam es im Oktober des gleichen Jahres in Leipzig unter Beteiligung einer aus Thüringen stammenden Person zu erneuten Angriffen auf die Polizei und die Feuerwehr sowie zu Sachbeschädigungen unter anderem auch an Baukränen. Sachbeschädigungen in Form vom Graffiti, sogenannte Entglasungen, Farbbeutelanschläge und Brandstiftungen in mehreren Thüringer Städten waren weitere Mittel der angeblich politischen Auseinandersetzung ebenso wie tätliche Angriffe und Körperverletzungen. Besonders verwerflich ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass auch demokratischer Protest bürgerlicher Bündnisse genutzt wurde, linksextremistische Ziele zu verfolgen und entsprechend motivierte Straftaten wie Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte zu begehen. Ebenso war die AntifaDemonstration im März 2019 in Eisenach auch von Linksextremisten geprägt. Die Teilnahme des Schwarzen Blocks, die Verwendung linksextremistischer Symbole und vermummte Personen sprechen dafür. Die wenigen Beispiele verdeutlichen die Gefahren, die auch vom linksextremistischen Spektrum für unser freiheitliches Gemeinwesen ausgehen. Und eines muss klar sein: Gewalt gegen Personen und Sachen ist nie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung, kann nie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.
(Beifall AfD, CDU)
Vielmehr bedarf es des Konsenses, dass politischer Protest selbstredend nur friedlich erfolgen darf und Gruppierungen, die diesen Konsens verlassen – davon ist die Parlamentarische Kontrollkommission fest überzeugt –, diskreditieren sich selbst. Im parteipolitischen Bereich traten bei den Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen die Kleinparteien MLPD, DKP und KPD an. Die MLPD nahm an der Landtagswahl mit 35 Bewerbern teil und konnte für ihre Verhältnisse ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Dabei kam der Partei sicher auch eine größere Erbschaft und eine bundesweite Spendenkampagne zugute, mit der unter anderem der Wahlkampf finanziert und der Thüringer Landesverband aufgebaut wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Amts für Verfassungsschutz gehört auch die Spionageabwehr, wenngleich es scheint, dass sie in der Öffentlichkeit wenig Beachtung findet. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2018 findet sie überhaupt keine inhaltliche Erwähnung mehr und im ausstehenden Verfassungsschutzbericht soll sie wieder Aufnahme finden. Schwerpunkte der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz waren Sensibilisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Proliferationsbekämpfung und des Wirtschaftsschutzes sowie im Bereich „elektronische Angriffe auf soziale Netzwerke“. Hierzu dienen auch Vortragsveranstaltungen in potenziell betroffenen Unternehmen. Leider mussten wir den Eindruck gewinnen, dass es bei Thüringer Unternehmen noch keine ausreichende Risikosensibilisierung gibt. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es zudem häufig an ausreichenden Möglichkeiten und den finanziellen Mitteln, sich vor Spionageangriffen zu schützen. Lassen Sie mich aber einige Beispiele für Spionageaktivitäten benennen, die verdeutlichen, dass auch unser kleines Thüringen in vielfältiger Weise betroffen ist. Über bestimmte deutsche Homepages aus Russland werden aggressiv Propaganda und Einflussnahme betrieben. Ein Unternehmen war in Proliferationsaktivitäten im Zusammenhang mit dem militärischen Raketenprogramm der Volksrepublik China involviert und chinesische Studenten standen im Verdacht, im Rahmen einer Projektarbeit in Spionageabsicht Fotografien gefertigt zu haben. Seitens des Iran gab es eine Hacker-AngriffKampagne auf sensible Netzbereiche und darüber hinaus versuchten auch iranische Geheimdienste mit Trojanern und E-Mails, sich in Deutschland in Netzwerke zu hacken. Es gab Hinweise auf weitere proliferationsrelevante Aktivitäten aus Pakistan, mittels Schein- und Tarnfirmen Thüringer Unternehmen zu kontaktieren. So weit spiegelstrichartig einige Beispiele, ich könnte Ihnen konkret die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen benennen, aber aus Gründen des Unternehmensschutzes verzichten wir hier natürlich darauf. Das zurückhaltende Verhalten der Thüringer Unternehmen und Hochschulen ist natürlich in gewissem Maße auch nachvollziehbar und verständlich. Die Information, Opfer eines Hackeroder Spionageangriffs geworden zu sein, möchte niemand mit seinem Unternehmen oder seiner Hochschule in Verbindung gebracht sehen. Allerdings – das wollen wir betonen – sind die Gefahren so real, was bereits die wenigen Beispiele zeigen, und die Spielarten so vielfältig, was dieses Spionagegeschäft betrifft. Daher unser Appell an unsere Unternehmen und Hochschuleinrichtungen: Lassen Sie sich helfen, informieren Sie die Polizei oder Nachrichtendienste, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Angriffs geworden zu sein. Nur so kann Ihnen wirksam geholfen und für die Zukunft das Risiko neuer Angriffe minimiert werden. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass durch China, Nordkorea, Russland und den Iran intensive Aktivitäten im Spionagebereich entfaltet werden, hier bei uns in Thüringen. Auch in diesem Zusammenhang muss ich auf die Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz hinweisen. Priorisierungen zugunsten anderer Beobachtungsbereiche werden als eine Ursache für fehlende Informationen angesehen und klar ist: Mit größerer Manpower könnte im Bereich der Spionageabwehr deutlich mehr geleistet werden. Gerade im Zusammenhang mit der deutlich gestiegenen Anzahl und Intensität an Cyberangriffen wird eine personelle Aufstockung von Mitarbeitern mit Ausbildungsexpertenwissen für erforderlich gehalten. Bis dahin ist im Verfassungsschutzverbund auf die Expertise des Bundesamts für Verfassungsschutz und anderer Landesverfassungsschutzbehörden zurückzugreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor knapp einem Jahr wurde der 7. Thüringer Landtag gewählt und im Vorfeld der Wahl hat die politische Auseinandersetzung nochmals an Schärfe zugenommen. Wir haben das eben den Zahlen schon entnehmen können. Dies beschreibt in gewisser Weise auch das politische Klima in unserem Land. Das Wahlergebnis spiegelt sich in der Zusammensetzung des Hohen Hauses wider und die Regierungsbildung gestaltete sich – wir wissen es alle – recht schwierig. Im Vorfeld der Wahlen kam es während des Wahlkampfs zu einer Vielzahl politisch motivierter Straftaten bis hin zu konkreten persönlichen Angriffen. Die Polizei registrierte in diesem Zusammenhang 353 Straftaten – größtenteils Sachbeschädigungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigungen, Diebstähle und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 115 dieser Straftaten wurden dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – links – zugeordnet und 37 dem der politisch motivierten Kriminalität – rechts –. 201 Straftaten konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Alle im Thüringer Landtag vertretenen Parteien waren davon betroffen. Dies alles, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, hat eine Dimension erreicht, die wir nicht mehr achselzuckend einfach so hinnehmen können, nicht mehr hinnehmen dürfen. Das politische Klima wird sonst immer weiter vergiftet, die notwendige politische Auseinandersetzung um die besten Ideen und besten Konzepte ist spätestens dann nicht mehr möglich, wenn jeder, der sich dieser Herausforderung stellt, sei es als Plakatekleber, Standbetreuer oder Flyerverteiler, sei es als Kandidat, Partei- oder Fraktionsvorsitzender oder als Mitglied der Landesregierung, Gefahr läuft, verbal oder tätlich angegriffen zu werden, selbst oder der Familienkreis bedroht und Wohnhäuser oder Fahrzeuge beschädigt oder gar zerstört werden. Ich muss es in diesem Zusammenhang ansprechen: Kollegen auch aus diesem Hause wurden mit dem Tode bedroht. So erhielten Kollege Mike Mohring und Kollegin König-Preuss mehrere DrohE-Mails und es gab auch Bedrohungen des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Nicht zu vergessen die Droh-E-Mails der sogenannten Atomwaffendivision Deutschland gegen die Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir und Claudia Roth. Dies sind nur einige wenige Beispiele einer langen Kette von im wahrsten Sinne des Wortes widerwärtigen Aktionen. Auch viele unserer kommunalen Mandatsträger sind betroffen. Traurig, dass manche ihr ehrenamtliches Engagement daraufhin beendet haben, was aber menschlich durchaus auch verständlich ist. Meist aus der Anonymität des Internets heraus werden die Bedrohungen ausgesprochen und vergiften das Klima in unserem Lande weiter. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die auf den verschiedensten Ebenen in unserem Land politische Verantwortung übernommen haben oder übernehmen wollen, Angst um ihre Gesundheit, ihr Leben und das ihrer Familien haben müssen.
(Beifall CDU, FDP)
Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist jede einzelne Bedrohung, egal wer davon betroffen ist, ernst zu nehmen. Alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten – und da denke ich auch an die Möglichkeiten von Nachrichtendiensten – müssen genutzt werden, um solchen kriminellen Elementen – und das sind sie letztendlich – ihr Handwerk zu legen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wesentliche Neuerung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Verfassungsschutzgesetzes war die gesetzliche Normierung der Stabsstelle Controlling im neuen Amt für Verfassungsschutz. Zu den Aufgaben der Stabsstelle Controlling gehört es, die Recht- und Zweckmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Mittel und sonstigen ihr zugewiesenen Maßnahmen zu überprüfen und dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Bericht zu erstatten. Die Stabsstelle Controlling ist bei der Beurteilung der Recht- und Zweckmäßigkeit weisungsfrei. Wenngleich die Stabsstelle organisatorischer Bestandteil des Amts für Verfassungsschutz ist, betrachtet die Parlamentarische Kontrollkommission sie aber auch als Unterstützung ihrer Arbeit zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben. Dankenswerterweise nimmt der Controller regelmäßig an den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission teil und steht für Fragen der Kommissionsmitglieder zur Verfügung. Zudem unterrichtet der Controller die Parlamentarische Kontrollkommission halbjährlich über seine Arbeit und über besondere Schwerpunkte. Es war seinerzeit die richtige Entscheidung, die Stabsstelle Controlling im Verfassungsschutzgesetz zu verankern und mit umfangreichen Befugnissen auszustatten. Neben der Führungsberatung des Präsidenten lag ein Schwerpunkt der Controllertätigkeit im Berichtszeitraum in der Prüfung der Durchführung der Dokumentation und der Absicherung von Quellentreffs, der Quellenbeschaffung und der besonderen Geheimhaltungserfordernisse. Zudem fungierte die Stabsstelle verstärkt als Bedarfsüberprüfungsstelle. Im Ergebnis dieser Beratungstätigkeit konnte die Qualität der Sachbearbeitung erhöht werden und die Auswertung der gesammelten Informationen wurde intensiviert. Um eine schnellere Einarbeitung in die Sachbearbeitung zu ermöglichen, wurden beispielsweise auch mehr Zwischenvermerke angelegt; Lagebilder, die den aktuellen Wissens- und Kenntnisstand zu Beobachtungsobjekten und schwerpunkten beinhalten, ‑ mussten in einigen Fällen verbessert werden. Insbesondere bedurfte es dabei auch einer Intensivierung und Verdichtung der gewonnenen Erkenntnisse. Für die Parlamentarische Kontrollkommission rückte auch im Rahmen der Berichterstattung des Controllers in der letzten Zeit die Personalsituation im Amt für Verfassungsschutz in den Fokus. Dies nahm die Kommission zum Anlass, die Stabsstelle Controlling aufzufordern, dies in ihrer Berichterstattung noch stärker als bisher zu berücksichtigen, auf Mängel und Unzulänglichkeiten sowie unzweckmäßigen Personaleinsatz hinzuweisen. Im Zuge der Neubesetzung der Funktion des mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Controllers wurde diese einem langjährigen Mitarbeiter des Amts für Verfassungsschutz übertragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Koalitionsvertrag vom Dezember 2014 für die 6. Wahlperiode hieß es – ich zitiere –: „Sämtliche beim TLfV gespeicherten Personendaten werden auf ihre rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und bislang nicht erfolgten Löschung überprüft.“ Dieser Auftrag wurde mit der „Kommission zur Überprüfung der von dem Amt für Verfassungsschutz Thüringen gespeicherten Personendaten“ unter Leitung des ehemaligen Ministerialbeamten Dr. Schmitt-Wellbrock umgesetzt. Die Kommission nahm ihre Arbeit im März 2019 auf und hat sie im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Als problematisch stellte sich im Vorfeld im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit die rechtliche Einordnung der Kommission heraus. Es standen die Fragen im Raum, welche Stellung die Kommission hat, wie das strenge Verschwiegenheitsregime sichergestellt werden kann und wie im Rahmen der Prüfhandlungen mit dem sogenannten Weitergabevorbehalt nach § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz umzugehen ist. Diese Umstände führten zunächst zu einer Verzögerung der Arbeitsaufnahme. Insgesamt dauerte es knapp ein Jahr, ich erwähnte es. Die Prüfungskommission wurde von einigen Bundesländern – das muss ich an dieser Stelle leider auch ansprechen – als sogenanntes potenzielles Leck angesehen. Dieser berechtigte und nachvollziehbare Vorwurf resultierte aus den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, als seinerzeit dem Deutschen Bundestag und anderen Landtagen sowie nicht zuletzt auch dem hiesigen Landtag durch die Landesregierung auf äußerst bedenklicher Grundlage umfangreiches Material ohne Abstimmung mit den anderen Ländern zur Verfügung gestellt wurde.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
war jetzt nicht Ihr Ernst!?)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ernsthaft jetzt? Wirklich!?) Schlussendlich wurde die Kommission als aufsichtliche Maßnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales akzeptiert. Grundlage war ein vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung gestellter Datenklon aller Thüringer Daten zum Stichtag 8. März 2019. Auf die NADIS-Gesamtdatei bestand damit kein Zugriff. Geprüft wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erstspeicherung und für die letzte Speicherung zu jeder Person. Bei den sogenannten Mitwirkungsaufgaben erfolgten Stichproben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Überprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, dem Waffen- und Sprengstoffgesetz oder auch nach dem Luftsicherheitsgesetz. Maßstab der Überprüfung waren die Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Tatsachen und Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder ob es sich beispielsweise um frühere, fortwirkende und unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik handelt. Maßgeblich war somit der Begriff der „tatsächlichen Anhaltspunkte“. Personenbezogene Daten sind spätestens nach 10 Jahren, in Ausnahmefällen nach 15 Jahren nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen. Der Präsident des Amts für Verfassungsschutz kann im Einzelfall ausnahmsweise eine längere Speicherdauer anordnen. Im Bereich der Spionageabwehr gibt es keine Höchstspeicherdauer. Für den Beobachtungsbereich der Reichsbürger und Selbstverwalter wurde amtsintern eine Speicherdauer von zwei Jahren festgelegt. Ebenso gibt es bei gespeicherten Minderjährigen kürzere Speicherfristen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Erörterung der Ergebnisse der Kommissionsarbeit wurde das Spannungsfeld zwischen den gesetzlichen Löschfristen einerseits und dem sogenannten Löschmoratorium des Landtags andererseits für die Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse intensiver diskutiert. Wenngleich dieses Löschmoratorium der Arbeitsfähigkeit möglich zukünftiger Untersuchungsausschüsse dient und somit Ausfluss des Respekts vor dem Parlament ist, steht dies jedoch nach Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Löschfristen. Die Prüfungskommission kam daher zu dem Ergebnis, dass das Amt für Verfassungsschutz im Bereich der Speicherfristen und der Wiedervorlagen flexibler arbeiten könnte. Wiedervorlagen sollten häufiger erfolgen, um zu prüfen, inwieweit eine Speicherung noch notwendig ist. Ebenso wurde empfohlen, wenn für Eintragungen nur wenige Anhaltspunkte bestehen, diese aber möglicherweise mit weiteren Informationen über eine extremistische Tätigkeit verdichtet werden können, dass Speicherund Kontrollfristen kürzer ausfallen sollten. In den Extremismusbereichen wurden durch die Kommission insgesamt 5.378 personenbezogene Eintragungen bearbeitet, insgesamt gab es ca. 20.500 Datensätze, die allermeisten jedoch aus dem Bereich der sogenannten Mitwirkungsaufgaben. Von den in den Extremismusbereichen geprüften Daten sind aufgrund fehlender Speichergrundlagen 91 zu löschen, was einem Anteil von 1,69 Prozent entspricht. Somit können wir feststellen, dass die allermeisten gespeicherten Personendaten rechtmäßig gespeichert sind. Der größte Teil der Löschempfehlungen bezieht sich auf den Phänomenbereich des Linksextremismus, gefolgt von dem Bereich der Reichsbürger, dem Ausländerextremismus und dem Rechtsextremismus. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt das Ergebnis der Untersuchung, welches aufzeigt, dass das Amt für Verfassungsschutz auch bei der Speicherung und Löschung personenbezogener Daten Recht und Gesetz einzuhalten hat. Die Untersuchung hat aber auch das Spannungsfeld aufgezeigt, welches zwischen dem Vorwurf der ungezügelten Sammelwut einerseits und dem Vorwurf andererseits besteht, eben nicht genügend für die innere Sicherheit getan zu haben. Auf einen weiteren Aspekt muss ich in diesem Zusammenhang jedoch noch hinweisen. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ berichtete am 22. März 2020 ausführlich über die Arbeit der Kommission und über einzelne Prüfergebnisse und dies, obwohl der Bericht selbst noch nicht veröffentlich war, vielmehr noch als Verschlusssache eingestuft war. Ich will es hier deutlich sagen: Es kann und darf nicht sein, dass solch sensible Informationen vor einer Freigabe für die Öffentlichkeit an diese weitergegeben werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission regte daher an, die unzulässige Weitergabe dieser besonders sensiblen Informationen auch strafrechtlich untersuchen zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um gute Arbeit liefern zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dies gilt in allen Bereichen und nicht zuletzt auch für den Nachrichtendienst. Leider sind die Arbeitsbedingungen nicht optimal, ich habe es mehrfach angesprochen. Nicht zuletzt die stetige Zunahme der Aufgaben in quantitativer und auch qualitativer Hinsicht trägt dazu bei. Für die Parlamentarische Kontrollkommission ist es in Kenntnis dessen seit mehreren Wahlperioden auch ein besonderes Anliegen, die örtlichen und räumlichen Verhältnisse für den Verfassungsschutz zu verbessern. Die derzeitigen Arbeitsbedingungen im Objekt Haarbergstraße sind eben nicht optimal. Insbesondere auch nach der Aufgabe des Außenobjekts in der Häßlerstraße vor einigen Jahren stieg die Gefährdung des operativ tätigen Personals. Vor diesem Hintergrund haben wir immer wieder gefordert, den Neubau eines Gebäudes für das Amt für Verfassungsschutz am Standort Schwemmbach/ Kranichfelder Straße zu forcieren. Wir wissen alle, dass dort seit mehreren Jahren umfangreiche Umund Neubauten für das LKA und für die Bereitschaftspolizei stattfinden. Sicher ist es auch unserer Hartnäckigkeit mit zu verdanken, dass nunmehr Licht am Ende des Tunnels zu erkennen ist. So soll dort nach dem Abriss weiterer alter Kasernengebäude der Bereitschaftspolizei ein neuer Gebäudekomplex für das Innenministerium und für das Amt für Verfassungsschutz entstehen. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 12. März dieses Jahres den sogenannten Flügel in der AfD zum bundesweiten Beobachtungsobjekt erklärt. Am gleichen Tag informiert das hiesige Amt für Verfassungsschutz, dass der AfD-Landesverband Thüringen von einem Prüffall zu einem Verdachtsfall heraufgestuft wurde. Ein abschließendes Ergebnis für Thüringen liegt noch nicht vor. Die Parlamentarische Kontrollkommission wurde stets engmaschig und substanziiert von der Landesregierung über die Entwicklung sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene informiert. Für die Kommissionsmitglieder war es dabei aus Respekt vor dem Parlament wichtig, dass die Statusrechte der Abgeordneten des Thüringer Landtags nach Artikel 3 der Landesverfassung gewahrt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie konnten diesem Bericht entnehmen, wie vielfältig und wie herausfordernd sich die in unserer Verfassung in Artikel 97 festgelegte Aufgabe des Schutzes unserer Verfassung darstellt. Im Berichtszeitraum wurde uns jederzeit und ausführlich Auskunft über die Tätigkeit des Amts erteilt und sämtliche von uns gestellten Fragen wurden beantwortet. Anregungen zur Verbesserung der Arbeit des Amts wurden trotz knapper Personalausstattung stets und offen aufgenommen. Die gesetzmäßige Aufgabenerfüllung hat uns auch der Controller bestätigt. Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt hinter verschlossenen Türen, aber unser Bericht ermöglicht es dennoch, Ihnen und der Öffentlichkeit einen Überblick über unsere Kontrolltätigkeit und die umfangreiche Arbeit des Amts für Verfassungsschutz zu geben. Der Bericht hält deshalb auch in diesem Jahr an der Tradition fest, nicht nur Beschwerden oder festgestellte Mängel abzuarbeiten, sondern auch größtmögliche Transparenz über die Arbeit des Amts herzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Mitglieder einer neuen Parlamentarischen Kotrollkommission wurden erst in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020, also in diesem Jahr, gewählt, dies war sicher auch den ganz besonderen Umständen, die mit der Regierungsbildung und der Wahl eines Ministerpräsidenten verbunden waren, geschuldet. Gewählt wurden seinerzeit die Abgeordneten Steffen Dittes, Anja Müller und meine Person. Nicht die erforderliche Stimmzahl erhielten seinerzeit die Abgeordneten Ringo Mühlmann und Stefan Möller. Auch die weiteren Anläufe zur Wahl – beispielsweise gestern – der zwei noch vakanten Sitze blieben bislang erfolglos. Eine Konstituierung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission – das ist das Ergebnis – erfolgte bislang nicht. An dieser Stelle ist es mir eine ganz besondere Ehre, den Kommissionsmitgliedern recht herzlich für ihr Engagement und ihr Mitwirken zu danken. Mein Dank geht zunächst an meine Abgeordnetenkollegin Frau Marx sowie an Herrn Minister Dirk Adams – die habe ich beide schon erwähnt –, der der Kommission bis zur Übernahme des Ministeramts angehörte. Ganz besonders richte ich meinen Dank von diesem Rednerpult aber auch an unsere ehemaligen Abgeordneten – bereits erwähnt – Dieter Hausold und Wolfgang Fiedler, die ja bekanntlich unserem Haus nicht mehr angehören. Die Arbeit – das will ich noch mal betonen – war stets konstruktiv und auch von großer Sachlichkeit, von gegenseitigem Respekt geprägt. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die allermeisten Entscheidungen auch einvernehmlich getroffen wurden.
(Beifall SPD, FDP)
Danken möchten wir an dieser Stelle auch den Vertretern der Landesregierung, allen voran Herrn Minister Maier und Herrn Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, seinem Vertreter Vizepräsident Derichs sowie Herrn Bechtelsheimer als ehemaligem und Herrn Geiken als neuem Leiter der Stabsstelle Controlling für ihre Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, letzter Punkt: Bedanken möchte ich mich schließlich auch beim Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, dem stellvertretenden Geschäftsführer Herrn Volker Bieler, bei dem Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Herrn Michael Apel, und bei Frau Judith Malicke als Protokollantin, zudem bei den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die in verschiedenster Art und Weise die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützt haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, FDP)
