Christian Tischner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Studium für das Lehramt an Grundschulen an der Universität hier bei uns in Erfurt an bestehende KMK-Vorgaben angepasst werden. Künftig soll das Studium lediglich drei Fächer umfassen, nämlich Deutsch, Mathematik und ein weiteres Fach. Das Studium im Fach Schulgarten wird in Heimat- und Sachkunde integriert, so ist es eben vom Kollegen Wolf begründet worden. Es sei von uns angemerkt, dass es uns schon ein bisschen überrascht, dass so ein Gesetzentwurf dann nicht durch die Landesregierung vorgelegt wird, wenn es sich hier um KMK-Vorgaben handelt. Ich möchte es auch gleich vorneweg sagen: Wir werden sehr genau in der kommenden Anhörung hinterfragen, warum das Fach Schulgarten als eigenständiges Fach im Grunde infrage gestellt wird, denn das war ein gutes, vernünftiges Alleinstellungsmerkmal, worum uns viele Bundesländer tatsächlich auch beneidet haben.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist gegen eine Anpassung – wenn es sich um KMK-Vorgaben handelt – nichts einzuwenden, doch ebendiese Reduzierung auf drei Fächer lässt, neben der Einschränkung für das Fach Schulgarten, auch befürchten, dass unsere Grundschullehrer zukünftig eine verringerte Verwendungsbreite haben werden. Dies gilt es ebenfalls in der Anhörung herauszufinden. Meine Damen und Herren, die Intention der Universität Erfurt bei der anstehenden Reakkreditierung der Studiengänge ist aus unserer Sicht näher zu beleuchten und zu hinterfragen, denn auch, wenn schon jetzt der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen in Thüringen lediglich in drei Ausbildungsfächern erfolgt, erwirbt der Lehramtsanwärter mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes durch das Ablegen des zweiten Staatsexamens zumindest die Lehrbefähigung im dritten Fach und damit auch eine große Aufwertung. Außerdem bietet es sich an, im Rahmen der weiteren Beratungen dieses Gesetzentwurfs auch noch einmal die Frage der Verkürzung des Vorbereitungsdiensts für das Lehramt Grundschule in Thüringen vor einigen Jahren kritisch zu diskutieren und gegebenenfalls auch hier im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens noch einmal eine Änderung einzubringen. Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht so tief in den bildungspolitischen Diskussionen drinstecken, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Thüringen eines der wenigen – wenn nicht sogar das einzige – Bundesland ist, in dem Grundschulreferendare theoretisch nur zwölf Monate, praktisch aber wahrscheinlich nur acht, neun Monate ihr Referendariat absolvieren. Das ist deutlich zu wenig. Das sind die Rückmeldungen, die wir von Fachleitungen, aber auch von den Referendaren bekommen. Das sollte aus unserer Sicht mit Blick auf die Qualität unserer Lehrerausbildung im Rahmen dieses Verfahrens auch noch mal wirklich hinterfragt werden. Im Übrigen freut sich die CDU-Fraktion auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und wir gehen da ergebnisoffen hinein. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
