Götze
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Auch wenn Sie beabsichtigen sollten, eine Rente, die im Interesse der Kameradinnen und Kameraden eine sichere Anlageform braucht, in einen Hochrisikobereich überführen zu wollen, um den Preis, dass sie am Ende gar nicht mehr ausgezahlt werden kann, dann müssen Sie das den Kameradinnen und Kameraden auch erklären. Auch das haben Sie am letzten Samstag nicht getan. Ich denke, der Schritt, der 2009 gegangen wurde vom damaligen Innenminister Huber – müsste es gewesen sein –, ist der richtige Schritt gewesen. Klar sind die Zahlen in den Einsatzabteilungen seit der Wende oder im gesamten Bereich der Feuerwehr seit der Wende dramatisch nach unten gegangen. Ich glaube, wir starteten 1990 mit 64.000 Männern und Frauen in der Feuerwehr. Momentan sind wir bei 34.000. Der Hauptgrund dafür ist auch klar, das ist das von Herrn Abgeordneten Dittes genannte demografische Problem, was wir in einigen Teilen des Landes massiv haben. Wenn wir uns die Altersstruktur in Ostthüringen anschauen, dann stellen wir fest, dass diese bei durchschnittlich 47 Jahren liegt. Wir alle wissen, was das für den Brandschutz bedeutet. Trotzdem ist die Aussage richtig, dass wir den Brandschutz in der aktuellen Struktur – getragen von freiwilligen Feuerwehren – gesichert haben und auch in Zukunft weiter sichern können. Das ist die Aussage, die hier getroffen wurde und die weiterhin richtig ist, die uns aber auch vor Herausforderungen stellt. Auch da bitte ich mal zur Kenntnis zu nehmen, was hier in den letzten Jahren an unterstützenden Maßnahmen gerade im Landtag für die Feuerwehren auf den Weg gebracht worden ist. Es ist nicht so, dass hier auch in diesem Jahr – weil Sie gern auf die Förderrichtlinie Brandschutz immer wieder Bezug nehmen – die Förderung gefährdet war. Ja, die Förderrichtlinie ist ausgelaufen, nichtsdestotrotz haben wir das ganze Jahr über auf Basis des § 44 Landeshaushaltsordnung und nach den Regeln der ausgelaufenen Förderrichtlinie Brandschutz in den Gemeinden gefördert – egal, ob das die Beschaffung von Fahrzeugen war, ob das die Förderung von Stellplätzen war. Dort gab es überhaupt keine Defizite. Die neue Förderrichtlinie ist in Kraft getreten und sie ist rückwirkend in Kraft getreten, sodass den Gemeinden – auch das sei an dieser Stelle noch einmal klargestellt – keine Nachteile entstanden sind. Ich möchte mich noch einmal dafür bedanken, dass auch heute Mittag schon die Anhörung beschlossen und das Verfahren gestartet wurde, was dieses Jahr, wenn das Gesetz noch wirksam werden soll, zum Abschluss gebracht werden sollte. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
