Madeleine Henfling
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf das Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ eingehen. Vielleicht haben wir da ein ähnliches Problem wie mit der Extremismustheorie. Die Frage stellt sich nämlich, ob die Erhebungen, wie sie in dieser Statistik tatsächlich stattfinden, geeignet sind, um Phänomenbereiche explizit zu beschreiben. Wenn sie nämlich alltägliche rassistische Gewalt gegen Menschen, vorgelagerte Gewalt beispielsweise zu der antifaschistischen Demonstration, ausblenden, bekommen Sie kein analytisch tiefgehendes und vor allen Dingen kein breites Bild. Vielleicht sollten Sie sich dann eben mal fragen, ob die Informationen, die Sie vonseiten der Landesregierung und dem Verfassungsschutz an dieser Stelle bekommen, wirklich dazu beitragen, dass wir ein gutes, differenziertes Bild auf die Thüringer Geschehnisse bekommen. Das ist doch die Frage, die Sie sich an dieser Stelle stellen müssen. Ich sage Ihnen noch mal, und das haben wir in der Diskussion auch schon häufiger gehabt, auch mit einem Antrag, den Sie gemacht haben: Die Grundlage „politisch motivierte Kriminalität“ ist aus meiner Sicht absolut nicht geeignet, um tatsächlich genau dieses Bild zu zeichnen, weil sie verkürzt ist und weil sie teilweise Sachen gleichstellt, die nicht gleichzustellen sind. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
