Götze
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren zahlt das Land monatlich einen Beitrag von 12 Euro und die Gemeinden als kommunale Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz monatlich einen Beitrag von 6 Euro an den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen als Beitrag für den Aufbau einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung im Sinne des § 14a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Nicht mehr und nicht weniger soll der vorliegende Gesetzentwurf regeln. Herr Abgeordneter Bergner, ich freue mich auch auf die nächste Innenausschusssitzung und bin gespannt, wie Sie die Interpretation Ihrer Fraktion zu dieser Regelung, dass quasi alle in Alters- und Ehrenabteilungen und auch die Jugendfeuerwehren in den Genuss dieser Rente kommen sollen, dann erklären. Das Modell der Feuerwehrrente wird – so habe ich Sie, Herr Czuppon, verstanden – von Ihrer Fraktion abgelehnt. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie diese Position wirklich vertreten, dass Sie die auch auf der letzten Jahreshauptversammlung des Thüringer Feuerwehrverbandes so klar formuliert hätten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: ... Das ist
ja so billig!)
(Unruhe AfD)
Da hat man von diesen Aussagen und von dieser mangelnden Unterstützung für unsere Kameradinnen und Kameraden, die jeden Tag eine ganz hervorragende Arbeit leisten, nichts hören können.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Lesen Sie
mal durch, was ich gesagt habe! Das ist ja eine Frechheit!) Das lese ich mir gern durch, Herr Czuppon.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
