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114. Sitzung (WP20)

18.03.2026 · 144 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (18)SPD (17)FDP (14)SSW (11)GRÜNE (9)

Kristina Herbst

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 41. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Sie hören es vielleicht, meine Stimme ist noch nicht zu hundert Prozent wieder da, deswegen wäre es schön, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit hätte. Dafür danke ich Ihnen jetzt schon einmal. Es haben sich aufgrund Krankheit entschuldigt: von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Jasper Balke und von der Landesregierung Ministerin Dr. Silke Schneider und Ministerin Aminata Touré. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Wir trauern um den früheren Landtagsabgeordneten Klaus Kribben, der nach langer Krankheit am 9. März verstorben ist. Er wurde 88 Jahre alt. Nach Abitur in Lingen und Wehrdienst studierte der gebürtige Kölner Rechtswissenschaften in München. Dabei setzte er einen starken volkswirtschaftlichen Akzent. Nach dem zweiten Staatsexamen war Klaus Kribben zunächst in verschiedenen Unternehmen und Verbänden tätig, bevor er ab 1969 über mehr als drei Jahrzehnte hinweg Geschäftsführer des Verbandes der Südholsteinischen Wirtschaft wurde. Von 1975 bis 1996 gehörte Klaus Kribben dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an. Klaus Kribben, der von 1985 bis 1988 sowie von 1991 bis 1992 den Vorsitz der CDU-Landtagsfraktion innehatte, konnte sich vor allem als wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion profilieren. Er wurde von 1977 bis 1979 stellvertretender Vorsitzender, von 1979 bis 1987 sowie von 1988 bis 1991 dann Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses. Zum Ende des Kabinetts Dr. Stoltenberg III war Klaus Kribben von September bis Oktober 1982 kurzfristig Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Weitaus längere Zeit war er dann jedoch von 1982 bis 1987 Parlamentarischer Vertreter des Wirtschafts- und Verkehrsministers. (Präsidentin Kristina Herbst) Aus seiner parlamentarischen Vita ist an dieser Stelle zudem sein Vorsitz in der Enquetekommission „Zukünftige Energieversorgung in SchleswigHolstein“, die der Landtag von 1989 bis 1991 einsetzte, zu erwähnen. Meine Damen und Herren, über viele Jahre hat Klaus Kribben das parlamentarische Leben in Schleswig-Holstein mitgeprägt. Er war in diesem Hause nicht nur eine starke Stimme für den Mittelstand, der bis heute ganz wesentlich die Wirtschaft und den Wohlstand unseres Landes trägt, sondern er war – gerade in für Schleswig-Holstein überaus stürmischen Zeiten – jemand, der Haltung, Ruhe und Pflichtbewusstsein bewies. Klaus Kribben stand für politische Sacharbeit und fachliche Tiefe, für wirtschaftliche Vernunft und den Willen, Zukunftsfragen nicht zu vertagen, sondern sie gestaltend anzupacken. Er wusste und bewies, dass man nicht laut sein muss, um Wirkung zu entfalten, sondern aufmerksam, vorausschauend und substanzbezogen, dass gute Politik vor allem damit beginnt, sich und anderen die richtigen Fragen zu stellen, dass wir mit nüchternem Blick sehen, was ist, und nicht nur das wahrnehmen, was vielleicht zu unserer Meinung passt, sondern dass wir auch im politischen Streit um den richtigen Weg niemals vergessen, dass wir alle eine gemeinsame Verpflichtung haben: Dienst am Gemeinwohl zu leisten und in der Auseinandersetzung deshalb zu Einsicht und Umkehr bereit zu sein. Klaus Kribben war kein Politiker des bloßen Tagesgeschäfts, der den schnellen Beifall suchte, sondern er dachte weiter. Er war ein Christdemokrat, der Schleswig-Holstein zeitlebens mit Ernsthaftigkeit, Verlässlichkeit und klarem Kompass diente. Für seine Verdienste um das Gemeinwohl wurde er 1987 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen ehemaligen Abgeordneten Klaus Kribben, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren werden. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten – im stillen Gedenken an den früheren Abgeordneten Klaus Kribben. – Sie haben sich zu Ehren Klaus Kribbens erhoben. Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren, die Abgeordnete Anna Langsch hat ihr Mandat im Schleswig-Holsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolger hat der Landeswahlleiter Herrn Sebastian Bonau festgestellt. Herr Bonau hat sein Landtagsmandat am 2. März 2026 angenommen. Ich bitte Sie, Herr Kollege Bonau, zur Verpflichtung nach vorne zu kommen und die Anwesenden, sich zu erheben. (Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] tritt ans Rednerpult, und die Anwesenden erheben sich) Lieber Herr Bonau, ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen. (Der Abgeordnete wird nach folgender Formel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen.) – Vielen Dank und auf gute Zusammenarbeit. (Sebastian Bonau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielen Dank! – Beifall ganzes Haus) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 4, 5, 10, 15, 30 und 36 bis 40 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Punkte 28, 32, 41, 42 und 45 bis 47. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 3 und 7 „Nachtragshaushaltsgesetz“ und Zukunftspakt II“, 8 und 26 „Glücksspielstaatsvertrag“ und „Bingo-Fördermittel“ sowie 33 und 34 „Qualität von Forschung, Lehre und Transfer sichern“ sowie Bericht zur Lage an den Hochschulen“ Ein Antrag zur einer Fragestunde liegt nicht vor. Meine Damen und Herren, die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zu dieser Tagung noch einen Wahlvorschlag zur Wahl der Bürgerbeauftragten oder des Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und der Beauftragten oder des Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein, Drucksache 20/4235, vorgelegt. – Es besteht Einigkeit, dass dieser Wahlvorschlag noch in dieser Tagung behandelt werden soll. Ich schlage Ihnen daher vor, den Wahlvorschlag als Punkt 10A in (Präsidentin Kristina Herbst) die Tagesordnung einzureihen. Im Ältestenrat wurde sich bereits darauf verständigt, den TOP heute Nachmittag nach TOP 35 ohne Aussprache aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der 41. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und Freitag ohne Mittagspause voraussichtlich bis 14:30 Uhr tagen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der 18. März 2026 ist ein Tag, an dem heute Deutschland zum ersten Mal den Tag der Demokratiegeschichte begeht. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten feiern zahlreiche Institutionen und Initiativen unsere Demokratie und ihre Geschichte. Der 18. März steht für mehrere erinnerungswürdige Ereignisse unserer Demokratiegeschichte. Lassen Sie mich das prominenteste Beispiel nennen: Am 18. März 1848 siegte in Berlin die Revolution. Nach blutigen Straßenkämpfen zog sich das Militär aus der Stadt zurück. Der preußische König gab den freiheitlichen Märzforderungen nach. Damit war der Weg zu einer Entwicklung geebnet, die im Frankfurter Paulskirchenparlament mit seinem Verfassungswerk gipfelte. Auch unser Land Schleswig-Holstein erhielt 1848 sein erstes frei gewähltes Parlament und eine Verfassung, die als eine der fortschrittlichsten in ganz Europa galt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, weder der Paulskirchenverfassung noch dem Schleswig-Holsteinischen Staatsgrundgesetz waren eine lange Lebensdauer beschieden. Dies erinnert uns daran, dass eine demokratische Regierungsform immer unter dem Druck autoritärer Gegenentwürfe steht. Doch sowohl die Paulskirchenverfassung als auch unser Schleswig-Holsteinisches Staatsgrundgesetz gehören zweifelsohne zu den Fundamenten, auf denen nach dem Zweiten Weltkrieg der demokratische Neuanfang begann und auch unsere parlamentarische Arbeit bis heute fußt. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns daran erinnern. Denn positive Ereignisse und Prozesse unserer Demokratiegeschichte sind gerade in Zeiten, in denen unser freiheitliches Gemeinwesen Gefährdungen von innen wie von außen ausgesetzt ist, eine wichtige positive Orientierungsgrundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Der Berliner Historiker Rüdiger Hachtmann hat dies einmal sehr prägnant formuliert. Ich zitiere: „In der bundesdeutschen Gedenkstättenlandschaft dominiert das ,negative Gedächtnis’, das heißt die Erinnerung an die barbarischen Verbrechen des NS-Regimes und das Unrecht des SED-Staates. Dies ist wichtig und darf auf keinen Fall infrage gestellt werden. Wichtig ist jedoch auch ein ,positives Gedächtnis’: Die Erinnerung an den Kampf für Freiheit und Emanzipation.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb all denen ganz herzlich danken, die sich hier in Schleswig-Holstein für die Geschichte unserer Demokratie engagieren – sei es heute oder an jedem anderen Tag im Jahr. Pars pro toto nenne ich unseren Landesbeauftragten für politische Bildung, die Gedenkstättenlandschaft, die Akteure in Wissenschaft, Forschung und Schulen sowie die politischen Stiftungen und die vielen ehrenamtlich Engagierten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie braucht Erinnerung. Deshalb wünsche ich dem heutigen ersten Tag der Demokratiegeschichte viel Erfolg und viele Wiederholungen. Aber alle Gedenktage sind nutzlos, wenn wir als Parlament nicht unsere Arbeit tun und die Demokratie voranbringen. Also, lassen Sie uns frisch ans Werk gehen. – Vielen Dank. (Beifall) Besonders wichtig für die parlamentarische Arbeit ist es, dass wir nicht alleine für uns arbeiten, sondern dass wir Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne haben. Begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule Kiel. – Herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall) Wir freuen uns, dass unser Landeskirchlicher Beauftragter Dr. Wilko Teifke, Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros, und Schwester Maria Magdalena heute auch dabei sind. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde Steigende Energiepreise und Uneinigkeit im Kabinett: Was plant die Landesregierung zur Entlastung der Verkehrsteilnehmer in SchleswigHolstein Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/4247 (Präsidentin Kristina Herbst) Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

(Zurufe: Mikrofon! – Tobias Koch [CDU]: Ihm fehlt die Stimme!) Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für ein selbstbestimmtes Leben ist Mobilität von entscheidender Bedeutung, aber Mobilität ist für viele Menschen leider nicht mehr so selbstverständlich, wie sie es sein sollte. Viele Pendler, Betriebe und Familien werden derzeit von den hohen Benzinkosten massiv belastet. Es wird am Monatsende bei vielen Menschen finanziell immer knapper, wenn der Literpreis durch eine kriegsbedingte Krise wieder dauerhaft bei über zwei Euro liegt. Die in den letzten Jahren stark gestiegenen Lebenshaltungskosten belasten viele Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen ohnehin schon ganz erheblich. Es geht um 100.000 Menschen allein in Schleswig-Holstein, und es bringt ihnen herzlich wenig, wenn sie jetzt von Politikern und Experten auf Elektroautos oder günstige ÖPNV-Tickets verwiesen werden, weil dies für sie im Alltag kaum praktikabel ist. (Beifall FDP, Lukas Kilian [CDU] und Marion Schiefer [CDU]) Die Menschen, die vor allem in den Ballungsgebieten unseres Landes den ÖPNV täglich nutzen, sind vielfach genervt von der mangelnden Qualität – gerade auch mit Blick auf die Zuverlässigkeit. Das betrifft bei Weitem nicht nur die marode Marschbahn, sondern leider viele Strecken und Anbieter hier bei uns in Schleswig-Holstein – so deutlich muss man das sagen. (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Selbst bei Schülerverkehren ist die Zuverlässigkeit mittlerweile oftmals ein Problem. Bei den – zumindest in Deutschland – sehr schnell gestiegenen Benzinpreisen kann man jetzt viel über die Preispolitik der Mineralölkonzerne und über das Kartellrecht diskutieren – und das muss man auch. Es fällt schon auf, dass die Preise an den Tankstellen in unseren Nachbarländern, zum Beispiel Polen oder Österreich, nicht so schnell angestiegen sind wie bei uns in Deutschland. (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deutschland hat keine eigene nennenswerte Ölindustrie mehr, aber man hat es leider zugelassen, dass es hier zu Oligopolen gekommen ist. Es braucht deshalb auch in diesem Bereich mehr Wettbewerb, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Zur Ehrlichkeit gehört auch: Kurzfristige Lösungen wird das Kartellrecht ganz sicher nicht liefern. Es ist nun einmal so, dass der Benzinpreis zu rund 60 Prozent aus Steuern und Abgaben besteht. Genau da liegt aus meiner Sicht die Verantwortung der Politik, vor allem der Bundesregierung, aber auch der Landesregierung. Es kann doch nicht richtig sein, dass der Finanzminister zum großen Profiteur der kriegsbedingten Preiserhöhungen wird, wenn viele Menschen nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. (Beifall FDP und SSW) Wenn der Staat von der aktuellen Not der Menschen finanziell stark profitiert – ob er es will oder nicht –, sollte er daran arbeiten, wie er die Bürgerinnen und Bürger fair und sinnvoll entlasten kann. (Beifall FDP und SSW – Christian Dirschauer [SSW]: Sehr gut!) Der Ministerpräsident hatte deshalb in einer bundesweiten Talkshow – aus meiner Sicht zu Recht – eine Steuersenkung bei Strom und auch bei Benzin angeregt. Zu letzterem folgte aus seinem Kabinett umgehend der erwartbare Widerspruch des grünen Umweltministers. Auch Wirtschaftsminister Madsen habe ich gestern Abend in der ARD so verstanden, dass er von solchen Steuersenkungen wenig hält. Nun haben wir mittlerweile aus einem Verwaltungsgerichtsverfahren gelernt, dass der Ministerpräsident in bundesweiten Talkshows gar nicht unbedingt als Ministerpräsident auftritt, (Minister Tobias Goldschmidt: Nie!) sondern als Privatperson oder Parteipolitiker. Aber der Landtag und die Öffentlichkeit Schleswig-Holsteins haben meines Erachtens ein Recht darauf zu erfahren, wie die Landesregierung denn nun den vielen Pendlern, Betrieben und Familien im Land konkret helfen und sie entlasten will. (Beifall FDP) Ich bin der Meinung: Das Thema ist zu wichtig, als dass eine Ankündigung des Ministerpräsidenten ohne konkrete politische Folgen bleibt und sie für ideologische Auseinandersetzungen im Kabinett und in der Koalition genutzt wird. Wir erwarten (Christopher Vogt) vom Ministerpräsidenten, dass er Wort hält und mit seiner Regierung gegenüber dem Bund konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Menschen zügig und sinnvoll entlastet werden können. Es gibt mehrere denkbare Möglichkeiten zur Entlastung. Es muss natürlich so laufen, dass die richtigen Anreize gesetzt werden und davon am Ende nicht die Falschen profitieren. Das ist der klare Punkt. (Zurufe Tobias Koch [CDU] und Martin Habersaat [SPD]) Denkbar wären zum Beispiel eine Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß – oder zumindest in diese Richtung – oder eine Senkung der Mehrwertsteuer, durch die der Staat derzeit vor allem die hohen Mehreinnahmen erzielt. Die Energiesteuer und die CO -Abgabe verfolgen ohnehin 2 dasselbe Ziel. Ich kann nicht nachvollziehen, dass auf die CO -Abgabe noch die Mehrwertsteuer erho2 ben wird. Das ist aus meiner Sicht an dieser Stelle eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung. Das Agieren der Bundesregierung wirkt auch in dieser Angelegenheit leider ziemlich unbeholfen. Es werden Ölreserven freigegeben, man droht mit dem Kartellamt, und es sollen nach dem Vorbild Österreichs mehrere Preiserhöhungen am Tag verboten werden. Dass diese Maßnahmen kurzfristig zu Preissenkungen führen, glaubt in Expertenkreisen jedoch niemand. Die Taskforce der Koalition, die mit den Mineralölkonzernen medienwirksam deren Preisgestaltung diskutiert, dient offenkundig dazu, entschlossenes Regierungshandeln nur zu simulieren. Umweltminister Goldschmidt, der wie auch ich privat einen Diesel fährt, spricht bei den diskutierten Steuersenkungen von Subventionen, die er ablehne. – Bei rund 60 Prozent Steuern und Abgaben von Subventionen zu sprechen, finde ich schon sehr eigenwillig, Herr Minister. (Beifall FDP) Man muss schon fast schmunzeln, dass nun ausgerechnet die subventionsverliebten Grünen vor Subventionen warnen. (Beifall FDP) Das passiert in der Regel nur dann, wenn es in Wahrheit um Steuersenkungen geht. Wobei, Herr Minister, ich möchte fair bleiben: Gegen Steuersenkungen sind Sie gar nicht mehr so fundamental. Die zusätzlichen Steuereinnahmen an der Zapfsäule wollen Sie dafür nutzen, die Mehrwertsteuer auf Wärmepumpen zu reduzieren. Und gegen Subventionen ist Minister Goldschmidt und sind die Grünen natürlich auch nicht so fundamental, wenn es den aus ihrer Sicht Richtigen zugutekommt. Man kann sich bei den Grünen vorstellen, den Ladestrom von E-Autos oder auch wieder stärker das Deutschlandticket zu subventionieren. – Wunderbar! Ich finde, deutlicher kann man den Menschen im ländlichen Raum mit geringem oder mittlerem Einkommen gar nicht zeigen, wie egal einem die Situation ist. (Beifall FDP und SSW) Dazu passt dann auch die Idee der Grünen, gerade jetzt – Timing ist ja alles in der Politik – eine neue ÖPNV-Steuer für alle einzuführen. (Beifall FDP und SSW) Alle Bürgerinnen und Bürger sollen jeden Monat dafür zahlen, dass man den ÖPNV kostenlos nutzen kann, auch wenn sie den ÖPNV mangels Angebot vor Ort gar nicht nutzen können. Dafür sollen die Menschen in Ballungszentren, die bisher schon von dem weitgehend steuerfinanzierten, also von allen Bürgern bezahlten, ÖPNV-Angebot massiv profitieren, zukünftig gar nichts mehr für die Nutzung zahlen. Meine Damen und Herren, warum sollte die Krankenschwester aus Dithmarschen, die auf den Wagen angewiesen ist und den ÖPNV im Alltag gar nicht nutzen kann, in dieser Phase jetzt noch jeden Monat dafür Geld bezahlen, dass der Professor in Kiel seinen Bus komplett kostenlos nutzen kann? Warum soll das so sein? (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt CDU) Ich sage einmal so: offenbar aus dem Grund, weil er sich aus Ihrer Sicht politisch korrekt verhält. Ich finde, das ist Bevormunden, und ich finde das unsozial, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Liebe Grüne, liebe Koalition, wie wäre es damit, wenn die Landesregierung das ÖPNV-Angebot landesweit wieder verbessern würde, damit tatsächlich mehr Menschen die Möglichkeit haben, diesen auch tatsächlich im Alltag zu nutzen? Es waren liberale Verkehrsminister in Land und Bund, die das Semesterticket und das Deutschlandticket eingeführt haben. Das waren sinnvolle Maßnahmen, weil sie den ÖPNV für viele Menschen günstiger, unkomplizierter und somit attraktiver gemacht haben. Aber wer den großen Nutzen hat, sollte zumindest auch einen gewissen Beitrag mehr leisten als derjenige, der kaum oder gar keinen Nutzen hat, obwohl er das System durch seine Steuern längst umfangreich mitfinanziert. (Christopher Vogt) (Beifall FDP) In der gemeinsamen Regierungszeit hatten wir den ÖPNV im Land an verschiedenen Stellen ausgebaut und insgesamt attraktiver gemacht. Schwarz-Grün ist mit sehr großen Versprechen gestartet. Es sollte eine Mobilitätsgarantie für jeden Ort in SchleswigHolstein geben. Davon ist längst keine Rede mehr. Es gibt noch nicht einmal ein Konzept. Stattdessen haben Sie das Bahnangebot im Land ausgedünnt, (Beifall FDP, SPD und vereinzelt SSW) und in mehreren Landkreisen wird gerade aktuell wegen der desolaten Finanzlage darüber diskutiert, Busverbindungen wieder zu streichen. Das ist die Realität der schwarz-grünen Verkehrspolitik in Schleswig-Holstein. Das ist bitter für die Menschen, die Besseres verdient haben als gebrochene Versprechen und ausfallende Züge. Wir sehen aktuell steigende Energiepreise und eine große Uneinigkeit im schwarz-grünen Kabinett. Was plant die Landesregierung denn jetzt konkret zur Entlastung der Verkehrsteilnehmer in Schleswig-Holstein? Wir wollen dem Ministerpräsidenten heute die Gelegenheit geben, hier im Landtag zu erklären, wie seine Landesregierung die Verkehrsteilnehmer in Schleswig-Holstein konkret entlasten will. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen sinnvolle Konzepte und faire Entlastung anstatt immer neuer Belastung. Mobilität darf kein Luxus werden, sie muss funktionieren, und sie muss bezahlbar bleiben. CDU und Grüne sollten die Bürgerinnen und Bürger in diesen ernsten Zeiten nicht mit dem koalitionsinternen Vorwahlkampf nerven. Grüne Klientelpolitik und vorhersehbare Streitereien in der Koalition sind das Letzte, was die Menschen in Schleswig-Holstein derzeit gebrauchen können. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Was braucht es jetzt? – Keine wohlfeilen Anregungen in Talkshows ohne Folgen, sondern konkretes Regierungshandeln. Einen erneuten Anlauf zur Senkung der Stromsteuer für alle, die die Bundesregierung als Ad-hoc-Maßnahme versprochen und dann wegen der CDU wieder einkassiert hatte. Wie bei der Stromsteuer soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Senkung der Steuern auf Benzin starten, damit der Staat von den massiven Preiserhöhungen an der Zapfsäule nicht über Gebühr profitiert, weil er bei den Bürgern mehr abkassiert. Die E-Mobilität sollte gestärkt werden, indem man sie durch eine bessere Ladeinfrastruktur endlich für deutlich mehr Menschen alltagstauglich macht. (Beifall FDP) Es fällt doch auf, dass die Elektromobilität in den Städten zwar das größte Potenzial hat, sich das aber in den Zahlen überhaupt nicht niederschlägt. Wo soll man das Auto denn auch laden, wenn man keine Ladesäule vor der Tür hat? Andere Länder sind da längst weiter. Dort kann man sein Auto teilweise schon seit vielen Jahren an den Steckdosen, die an den Straßenlaternen angebracht sind, aufladen. Das ist praktisch, das funktioniert, da ist die Infrastruktur schon vorhanden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Minister Goldschmidt, wo bleibt denn Ihre wahrnehmbare Großoffensive zum Ausbau der Ladeinfrastruktur? Da passiert einfach zu wenig, und da helfen auch private E-Autobestellungen und neue Kaufprämien nicht weiter. Meine Damen und Herren, sorgen Sie für gute Bedingungen im ganzen Land und für faire Entlastungen. Das sollte nicht zum Spielball ideologischer Vorstellungen werden. Nicht rumschnacken, sondern liefern! Spielen Sie Stadt und Land nicht gegeneinander aus, sondern haben Sie das ganze Land im Blick, und helfen Sie den Menschen endlich konkret, anstatt sich nur zu streiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lukas Kilian das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die hohen Energiepreise, insbesondere an unseren Tankstellen, sind in Schleswig-Holstein für viele Menschen längst keine abstrakte Debatte mehr, sie sind Realität, Tag für Tag. Wenn man an der Zapfsäule sieht, dass der Dieselpreis, insbesondere aber auch der Benzinpreis, inzwischen weit über zwei Euro liegt und man sich über Preise von 1,99 Euro freut, dann ist es eine schwere Belastung für das Portemonnaie – (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) aber ehrlicherweise nicht nur für das Portemonnaie, sondern auch für viele Familien, die das Auto brauchen, um Individualverkehr zu organisieren. Natürlich müssen wir über den Ausbau von ÖPNV und (Lukas Kilian) SPNV in Schleswig-Holstein reden, und das machen wir auch. Wir haben ein ambitioniertes Programm im Landesweiten Nahverkehrsplan, das wir konsequent abarbeiten. Wir reden über Reaktivierung von Bahnstrecken und Ähnliches. (Beate Raudies [SPD]: Was macht ihr denn konsequent?) Aber selbst wenn wir das alles umsetzen, wird Schleswig-Holstein immer noch ein Flächenland bleiben, in dem wir Individualverkehr haben, brauchen und in Zukunft auch fördern sollten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein wird man immer auch auf Automobile angewiesen sein. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wie sie angetrieben werden, das werden wir schauen. Aber dass man den Individualverkehr komplett durch den ÖPNV ersetzen kann, das ist eine Traumvorstellung, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wenn wir uns die Energiepreisexplosion anschauen, diesen Energiepreisschock, so erleben wir den Energiepreisschock nicht zum ersten Mal. Das hatten wir das letzte Mal, als die Ampel noch regierte. Da hat ein Koalitionsausschuss das Neun-Euro-Ticket erfunden und einen Tankrabatt – beides Ideen der FDP, auch wenn sie jetzt mit anderen Parteien nach Hause gehen. Auf jeden Fall ist es so, dass man eigentlich feststellen muss: Wir haben bundespolitisch nicht allzu viel daraus gelernt, weil wir jetzt schon wieder einen Energiepreisschock haben und über die gleichen Mittel reden, über die Wirksamkeit von einzelnen Maßnahmen und Ähnliches. Vielleicht wäre es an der Zeit, mal Systeme zu etablieren, die bei extremen Preisschocks automatisch wirken. (Beate Raudies [SPD]: Wie heißt noch die Wirtschaftsministerin? – Christian Dirschauer [SSW]: Und das Klimageld?) Dazu sind im Moment viele Vorschläge auf dem Markt. Ich sage Ihnen, wenn wir über die Grenze schauen: In Dänemark, ein Land, in dem Tanken eigentlich nie günstiger war als in Deutschland, (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Na, na! – Christian Dirschauer [SSW]: Das kommt darauf an!) ist es inzwischen deutlich günstiger. Österreich ist von Schleswig-Holstein ein bisschen weiter entfernt – es wird sich nicht lohnen, da hinzufahren, um günstig zu tanken – oder nach Polen. Das sind Länder, in denen der Energiepreisschock genauso existiert, wo das Tanken aber trotzdem viel günstiger geblieben ist. Deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung sich auch die Marktmacht der Konzerne anschaut und sagt, wir müssen mit dem Kartellrecht reagieren. Ich glaube nicht, dass das kurzfristig wirkt. Aber ich glaube, wir müssen uns auch langfristig auf Energiepreisschocks vorbereiten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wenn wir uns dann anschauen, welche Vorschläge so aktuell auf dem Markt sind, dann muss man erst einmal festhalten: Diese Debatte ist eine deutschlandweite, und es ist eine europäische Debatte. Die Vorstellung, dass jedes Bundesland was Eigenes für die eigenen Bürgerinnen und Bürger regelt (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und eigene Subventions‑, Förderprogramme oder Entlastungsprogramme macht, wird nicht funktionieren. Es hilft niemandem im Landtag, wenn wir so tun, als könnten wir mit Beschlüssen im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Weltmarktpreise verändern. Es ist eine europäische oder deutsche Debatte, die wir führen müssen, und deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung handelt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube ernsthaft, dass man mit den Maßnahmen, die da vorgeschlagen sind – Änderung des Kartellrechts, Beweislastumkehr für diese massiven Preissteigerungen – eingreifen kann. Das kann wirken, und das kann helfen. Ich glaube auch, dass die Maßnahme, als Tankstelle nur noch einmal täglich um zwölf den Preis erhöhen zu können, eine Wirkung haben wird. Es wird nicht die Wirkung haben, dass es dauerhaft günstiger wird. Es wird aber eine Steuerungswirkung haben, sodass man weiß, wann man mit einer Preiserhöhung rechnen kann. Das ist so. (Sybilla Nitsch [SSW]: Das war der SSWVorschlag!) (Lukas Kilian) – Das ist der SSW-Vorschlag aus Österreich? Mensch, das ist ja spannend! (Heiterkeit – Zurufe) Das ist schön, und ich bin gespannt. (Zurufe Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW]) In Österreich hat das eine Steuerungswirkung in der Form, dass man weiß, zu welcher Zeit man tanken kann, wo es meist günstiger ist. Es führt aber nicht dazu, dass es zwingend überall dauerhaft günstiger ist. Dennoch glaube ich, dass das nicht schlecht ist. Gabriel Felbermayr – wir kennen ihn alle – hat ein atmendes System für die Steuer vorgeschlagen. Er sagte: Bei externen Preisschocks müssen wir ein atmendes System haben, damit die Steuereinnahmen stabil bleiben, aber eben nicht Übergewinne beim Staat produzieren. Es ist nicht der Finanzminister Lars Klingbeil, der das Geld verdient, sondern es ist die Bundesrepublik Deutschland, die das Geld verdient. Wir als Staat haben viel mehr Steuereinnahmen und profitieren davon, dass die Spritpreise so hochgeschnellt sind. Das ist falsch, und ich glaube, ein atmendes Entlastungssystem ist ein kluger Vorschlag, den man langfristig diskutieren sollte. Gabriel Felbermayr sagt aber auch klipp und klar – wie ganz viele andere Volkswirtschaftler –, dass zum Beispiel Eingriffe wie Tankrabatte und kurzfristige Einzelsubventionen in der Sache eigentlich nichts bringen, den Markt meistens eher aufblähen, die Gewinne bei den Konzernen steigern und sehr viel Steuergeld kosten. Deswegen bringt es auch nichts, wenn man jetzt meint, sich effekthascherisch mit dem einen oder anderen Vorschlag profilieren zu wollen. Schauen wir uns die Vorschläge aus Schleswig-Holstein einmal an. Über die ÖPNV-Steuer, der Vorschlag der Kollegin Waldeck, wurde schon gesprochen. Ich finde es immer nett, wenn man eigene Träume und Visionen hat, was man sich für das Land so vorstellen kann. Ich sage aber auch: Das darf für den ländlichen Raum nicht zum Albtraum werden, und wir als CDU lehnen das ab. Man kann das aber zur Wahl stellen, wenn man da einen anderen Vorschlag hat. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Den Vorschlag gab es von den Grünen auch schon einmal. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Forderung, das Deutschlandticket kurzzeitig befristet von 63 Euro wieder auf neun Euro zu drücken, verstehe ich überhaupt nicht, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) weil das komplett am Thema vorbeigeht. (Beifall CDU und FDP) Die hohen Benzinpreise führen doch gerade dazu, dass jeder, der kann, sein Auto, so gut wie es geht, stehen lässt, weil wir ein stark subventioniertes Deutschlandticket haben. Für 63 Euro kann man – Flatrate! – den ÖPNV nutzen, und das lohnt sich gerade bei den jetzigen Benzinpreisen. Ein klareres Preissignal kann es gar nicht geben. Den Leuten, die die Möglichkeit haben, den ÖPNV zu nutzen, zu sagen: „Für euch machen wir es günstiger“, und den Menschen, die darauf angewiesen sind, (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) den Pkw zu nutzen, zu sagen: „Pustekuchen, aber das Neun-Euro-Ticket ist wieder eingeführt“ – es tut mir leid, aber die Debatte geht komplett am Thema vorbei. (Beifall CDU, FDP und SSW) Der Kollege Dürbrook von der SPD-Fraktion schlägt dann noch vor, dass wir das in SchleswigHolstein bitte in vorauseilendem Gehorsam machen und in Schleswig-Holstein das Neun-Euro-Ticket erst einmal zusätzlich subventionieren sollten. Das zeigt, dass das haushalterische Verständnis bei der jetzigen Finanzlage da überhaupt nicht funktioniert. (Beifall CDU, FDP und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) – Der Vorschlag kam nicht aus der Koalition. Der Vorschlag kam von einer Koalitionsfraktion. Ein Vorschlag, den man auf der Bundesebene hört, lautet, man solle sich doch mit E‑Autos fortbewegen. Meine Damen und Herren, wenn ich mir vorstelle, dass man an der Zapfsäule (Zuruf Beate Raudies [SPD]) mit seinem normalen Pkw-Verbrenner steht und dann hört, dass Politiker einem raten, doch lieber mit dem E‑Auto durch die Gegend zu fahren, dann muss ich sagen: So ein Ratschlag kommt bei vielen Menschen wie Hohn an. (Lukas Kilian) (Christian Dirschauer [SSW]: Marie-Antoniette!) – Ja, das hat so ein bisschen was von Marie-Antoinette. (Heiterkeit) Es ist tatsächlich so: Das ist so ein bisschen wie der Tipp, bei Regen bitte nicht nass zu werden. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Ja, ich weiß. – Das funktioniert schlicht und ergreifend nicht. Der Mensch, der jetzt jeden Euro umdrehen muss (Zuruf) und daran knapst, sein Auto vollzutanken, hat garantiert nicht die finanziellen Ressourcen, sich kurzfristig mal ein E‑Auto zu kaufen. (Beifall CDU, FDP und SSW) Für uns ist die Wirklichkeit klar: Wir müssen natürlich mehr in diese Technologien gehen. Wir müssen uns mehr von fossilen Energien befreien, um uns von solchen Preisschocks unabhängiger zu machen. Das geht aber eben nicht kurzfristig. Außerdem müssen wir resilienter werden. Wenn man sich dann diese ganzen Debatten anschaut und erlebt, dass die Deutsche Umwelthilfe aktuell eine Klage gegen die Ölbohrplattform Mittelplate führt, erkennt man, das ist komplett aus der Zeit gefallen. (Beifall CDU und FDP) Wenn man ernsthaft glaubt, dass man bessere Umwelt- und Sozialstandards bei der Förderung von Öl in Saudi-Arabien oder im Iran hinbekommt als bei uns im Naturschutzgebiet, wo es seit Jahrzehnten einen störungsfreien Ölförderbetrieb gibt, dann glaubt man wirklich an viele andere Dinge, die nicht der Wirklichkeit entsprechen. (Beifall CDU und FDP) Wir reden in allen möglichen Bereichen der Gesellschaft über das Thema Resilienz. Dazu gehört, die Energieversorgung ein wenig resilienter aufzustellen. Dass man da die einzige Plattform, die man hat, in dieser Art und Weise angreift, halte ich aus dem gegebenen Anlass erst recht für hochproblematisch. Um es klar zu sagen: Ich finde es richtig, dass die Bundesregierung erste Schritte eingeleitet hat. Wir werden in Schleswig-Holstein weiterhin Individualverkehr brauchen und haben, und wir sollten alles dafür tun, dass er entlastet wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Unruhe)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort. – Ich wäre dankbar, wenn die vielen Zwischengespräche etwas leiser geführt würden. Vielen Dank!

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Die Lage ist ernst. Die Auswirkungen von Energiepreissteigerungen sind immer Auswirkungen, die sich auf die gesamte Gesellschaft weiter ausbreiten, und wenn wir jetzt über die Öl- und Benzinpreise sprechen, dann wissen wir doch auch heute schon, was die Folgedebatten sein werden. Die Straße von Hormus blockiert nicht nur Tanker, sondern die Straße von Hormus blockiert auch Transporter für Düngemittel und viele andere Transporte, die für die Gesamtwirtschaft dringend notwendig sind. Für den Sommer sind die Preissteigerungen bei Lebensmitteln damit also schon heute vorprogrammiert. Insofern ist es richtig, hier über die Zapfsäule zu sprechen. Wir müssen uns aber auch bewusst sein, dass die Lage ernst und weit darüber hinaus ernst ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Serpil Midyatli [SPD]) Dass das so ist, zeigt sich bereits an den ersten ergriffenen Maßnahmen, zum Beispiel die Nutzung der nationalen Ölreserven. Ich halte es für richtig, das zu tun, denn Reserven, die man zu einem besseren Marktpreis geschaffen hat, sind dafür da, um sie jetzt nutzen zu können. Global sind aber mittlerweile 20 Prozent der nationalen Ölreserven freigegeben. Das ist eine Auswirkung, die noch weitgreifend sein kann, wenn man das einmal für die nächsten Wochen und Monate weiterdenkt. Es muss allen klar sein: Bei solchen großen Ereignissen und fürchterlichen Ursachen wird es nicht möglich sein, dass das Land Schleswig-Holstein die Auswirkungen des Irankrieges, die Auswirkungen der Blockade der Straße von Hormus ausgleichen kann. Das ist nicht möglich, und das sollten wir den Leuten meiner Auffassung nach auch nicht erzählen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) (Lasse Petersdotter) Es gab hier einmal einen Oppositionsführer, der gesagt hat, die Lösung müsse so groß wie das Problem sein. Ich will dazu werben: Die Arme müssen auch so dick wie die Gewichte sein. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir dürfen nicht so tun, als könnten wir Lösungen für Dinge anbieten, die ein Stück weit zu groß für uns sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist es richtig, dass wir die Debatte auf Bundesebene führen. Gleichzeitig haben wir bei jeder aktuellen großen Diskussion ebenso landespolitische Auswirkungen und Einzeldiskussionen. Dennoch will ich zur Sortierung der Diskussion einmal darauf hinweisen, dass der Vorschlag einer ÖPNV-Umlage nicht unsere grüne Reaktion auf die aktuellen Preisentwicklungen an der Zapfsäule ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nein! – Weitere Zurufe) Der Vorschlag einer ÖPNV-Umlage geht zurück auf eine Broschüre zur ÖPNV-Finanzierung – Sie finden sie im Foyer –, die die Kollegin Nelly Waldeck gemacht hat; datiert auf Dezember 2025. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das ist ein Privatvorschlag!) – Nein, das ist die Fraktionsmeinung. Es ist aber nicht die Reaktion, die wir auf die aktuellen Preisentwicklungen vornehmen. Das finde ich wichtig, auseinanderzuhalten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Lukas Kilian [CDU]) Dennoch ist es doch einmal gut, dass sich jemand mit der Finanzierung des ÖPNV beschäftigt. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Denn alle anderen setzen sich hin und gucken: Oh, der Regionalexpress von Kiel nach Hamburg fährt ja so wahnsinnig schlecht. Warum steht er eigentlich so viel in Pinneberg? Warum sind die Verbindungen eigentlich nicht so viele, wie wir sie gerne hätten? (Zuruf) Ich finde es gut, dass auch einmal jemand darauf guckt, wie man eigentlich das, was alle wollen, tatsächlich finanzieren kann. Das hat Nelly Waldeck gemacht. Das war keine Reaktion auf die jetzige Debatte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Vorschlag, das Neun-Euro-Ticket zu reaktivieren, ist eine Reaktion auf die jetzige Debatte, weil es eine gute Maßnahme der Ampelkoalition war. Das könnte man befristet durchaus machen. (Annabell Krämer [FDP]: Was tust du für die Autofahrer?) Für die nächsten sechs Monate wieder ein NeunEuro-Ticket einzuführen, würde viele Familien entlasten, die sich jetzt gerade für die Sommerferien und für die Osterferien entscheiden müssen, nicht wie geplant mit dem Auto in den Urlaub zu fahren. Solche Sachen und auch Alltagsfragen können entlastet werden. Die Idee, dass der ÖPNV ein Eliteprojekt wäre, von dem nur die Urbanen profitieren, die sowieso viel weniger Probleme hätten, stimmt nicht. In den Randregionen der großen Städte – im Hamburger Rand, in den umliegenden Gemeinden und Städten rund um Kiel, Neumünster und Flensburg – profitiert man auch von einem Neun-Euro-Ticket. Seit wann sind denn bitte sehr der RE 7 von Kiel nach Hamburg oder die Buslinie 11 innerhalb von Kiel zu Luxuslinern geworden? Da helfen wir doch den Menschen, die alltäglich viele finanzielle Probleme haben. Das ist kein Luxusprojekt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Selbstverständlich ist das nicht die einzige Idee. Es ist auch nicht die einzige Idee, die wir Grüne auf den Tisch legen, mit einem Neun-Euro-Ticket zu reagieren. Aber was wir sicher wissen, ist, dass Vorschläge zu einem Tankrabatt nichts bringen. Das haben wir durch die ifo-Studie schwarz auf weiß. Wir haben am Ende des Tages 3 Milliarden Euro für erstaunlich wenig Effekt ausgegeben. Das Neun-Euro-Ticket ist nur ein Mosaikstein. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, Vorschläge für weitere Mosaiksteine zu machen, wie dass man das österreichische Modell verfolgt. Ich wäre aber dafür, nicht die ganze Zeit fünf Schritte hinter dem herzulaufen, was andere machen: Österreich hat seit einigen Jahren das Modell, dass man die Preise nur dreimal am Tag erhöhen und ansonsten nur reduzieren darf. Österreich hat mittlerweile Anpassungen gemacht, dass man die Preise nur noch dreimal in der Woche erhöhen darf. Wieso sollte man denn nicht gleich mit dem nächsten Schritt reagieren, anstatt immer fünf Schritte hinterherzulaufen? Ich halte es übrigens für eine sehr sinnvolle Maßnahme, die Preise an den Zapfsäulen nur noch dreimal in der Woche erhöhen zu dürfen. Dann werden (Lasse Petersdotter) die Preise erst einmal sehr weit oben angesetzt werden, aber der Vorteil wäre, dass man dann ein Race to the Bottom hätte und nicht mehr ein Race to the Top, wie wir es heute an den Tankstellen erleben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darüber hinaus brauchen wir weitere ordnungsrechtliche Eingriffe. Dazu gehört im Zweifelsfall, wenn die Mineralölkonzerne nicht angemessen reagieren, dass man wieder eine Übergewinnsteuer einführt. Das ist etwas, das wirksam wäre. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Die Mineralölkonzerne können aktuell nicht angemessen erklären, warum die Preise in Deutschland so viel stärker steigen als in anderen Ländern. Das heißt, neben einer tatsächlichen Marktsituation, in der die Preise steigen, gibt es einen Aufschlag, der in Deutschland besonders hoch ausfällt und nicht erklärbar ist. Gegen diesen kann man rechtlich und politisch vorgehen. Das sollten wir tun. Die Senkung der Steuern würde das aber nicht bewirken, weil wir in der Vergangenheit gesehen haben, dass die Mineralölkonzerne dann einfach die Preise erhöhen. Deswegen wäre, ähnlich wie beim Tankrabatt, nichts gewonnen. Ich wundere mich mit Blick auf die Bundesregierung, dass man von dieser Situation überrascht war. Dass sich ein militärischer Konflikt, ein Krieg im Iran, anbahnt, war wirklich wenig überraschend. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Dass ein Krieg im Iran immer Auswirkungen auf den Ölpreis hat, wissen wir seit den 80er-Jahren. Ich hätte schon die Erwartung gehabt, dass man darum unmittelbare Reaktionspläne in der Schublade gehabt hätte. Das Risiko war allen durchgängig klar. Ich weiß, wie viele jetzt gerade darauf warten, dass der Grüne „E-Auto“ sagt. Ich glaube, dass es zumindest einige in diesem Saal gibt, die sagen: Gut, dann kann ich darauf reagieren. Aber nein, ich weiß, dass die Reaktion auf die aktuellen Preissteigerungen nicht E‑Autos sind. Ich weiß aber auch – da teile ich teile die Einschätzung des Kollegen Kilian –, dass wir deutlichere und schneller reaktive Mechanismen brauchen, um auf externe Schocks zu reagieren. Ich weiß auch, dass die Prävention immer besser ist als die Reaktion. Deswegen kann man die Idee oder die Tatsache, dass wir eine starke Abhängigkeit von fossilen Energieträgern haben, nicht ganz ignorieren. Die ist da, und sie ist auch strukturell ein Problem. Ich habe in meiner politischen Laufbahn zu häufig erlebt, wie groß die Auswirkungen sind, wenn wir dort eine große Irritation haben. Dann sind die Auswirkungen auf jeden in Deutschland sehr groß. Das lösen wir auch nicht durch die Mittelplate. Die Mittelplate hat keine Preisauswirkung. Die Mittelplate ist ein Akteur, aber noch immer werden 95 bis 98 Prozent der fossilen Energien aus dem Ausland importiert. Es ist natürlich nicht so, dass wir einen schleswig-holsteinischen Markt zum Ausgleich aufbauen können. Deswegen ist es richtig, dass wir die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren. Wir haben hier ein großes Problem. Gleichzeitig ist es richtig, dass wir jetzt unmittelbar anders reagieren müssen. Dafür halte ich es für notwendig, dass wir auf den Markt einwirken, dass wir politisch auf die Mineralölkonzerne einwirken und so die Leute vor steigenden Preisen schützen und uns bereits jetzt Gedanken machen, was es eigentlich bedeutet, wenn im Sommer die Lebensmittelpreise und andere Preise steigen. Lasst uns dann nicht noch einmal so überrascht sein. Dieser Konflikt war eben nicht überraschend. Insofern müssen wir die Lebensrealität der Menschen im Blick haben. Die ist sehr unterschiedlich. Die liegt nicht nur im ÖPNV, aber eben auch nicht nur im Individualverkehr. Niemand von uns macht doch gerade Vorschläge nur für die eine oder andere Sache. Wir haben alle Vorschläge für alle gemacht, also für die Breite. Ich sage das, weil die FDP gerade so kritisch guckt, wenn ich sage, das Neun-EuroTicket sei ein Mosaikstein, der notwendig ist und helfen wird. (Christopher Vogt [FDP]: Mit der Wärmepumpe kommt man nicht zur Arbeit!) – Ja, das klingt so schön: Mit der Wärmepumpe kommt man nicht zur Arbeit. Aber mit heißer Luft macht man auch keine Debatte. Wenn man solche Zwischenrufe macht – – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit) Niemand von uns fordert, dass die Wärmepumpe irgendeine Reaktion darauf sein kann. Sie haben sich festgebissen in der Verbittertheit der FDP, festgebissen an Symbolworten, um irgendwie die Diskussion am Laufen zu halten. Aber ich halte es wie Ihr Kollege Dr. Heiner Garg: Die FDP wird nicht gerettet, indem sie die ganze Zeit auf die Grünen einhackt, sondern indem sie endlich wieder eine eigene Kraft entwickelt. (Lasse Petersdotter) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Das war schon sehr überzeugend!) Die könnte zur Kenntnis nehmen, dass Leute den ÖPNV nutzen. Das muss man nicht ignorieren, so wie wir nicht ignorieren, dass Leute ihr Auto verwenden und das auch in den nächsten Wochen und Monaten nicht umstellen können. Wir müssen da Gesamtprobleme lösen. Dafür müssen wir als allererstes auf die Erdölkonzerne einwirken und marktrechtlich vorgehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Krieg im Nahen Osten erschüttert die internationale Wertordnung. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das Wort „Krieg“ sage, dann denke ich zuerst an die Toten, an die Verwundeten und an die zerstörten Leben. Meine Gedanken gelten den unschuldigen Opfern von Krieg, Unterdrückung und Gewalt. (Beifall) Bei den Worten Gewalt und Unterdrückung denke ich an Jina Mahsa Amini. Jina wurde nur 22 Jahre alt. Der gewaltsame Tod der iranischen Kurdin löste weltweit Proteste aus. Bis heute stehen die Worte Jin, Jiyan, Azadî für Frauenrechte und Freiheit. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Anfang, der Mittelpunkt, die moralische Grundlage, die im Mittelpunkt dieser Krise sein sollte. Mir ist es wichtig, dies jetzt an den Anfang meiner Rede zu stellen, bevor ich zu den weiteren Auswirkungen und Folgen kommen werde. Denn viel zu oft geraten wir selbst sofort in die ökonomischen Folgen, in die Effekte, die vor allem unser Portemonnaie betreffen. Das wird der Dimension des Leids nicht gerecht. Wir leben in einem System, das auf Regeln beruht, auf dem Völkerrecht. Es ist ein Grundpfeiler unserer internationalen Ordnung. Deswegen ist für mich die Frage: Wer verteidigt das Völkerrecht? In diesen Tagen hat der Premierminister von Spanien, Pedro Sánchez, mit eindeutigen Worten Haltung gezeigt. Dafür gebührt ihm Respekt. Solche Positionen sind kein bloßes Lippenbekenntnis. Sie sind so notwendig, wenn wir nicht zulassen wollen, dass die weltweite Ordnung zerbricht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Gefahr, dass wir in eine Welt hineinrutschen, in der es keine Regeln mehr gibt, ist leider da. Gleichzeitig blicken wir aber auf die Menschen im Iran. Viele sind auf der Straße und wollen ihre Freiheit verteidigen. Voller Hoffnung schauen sie auf diese Entwicklung, die dort passiert. Vor allem wollen sie ein Ende der Gewaltherrschaft des iranischen Mullahregimes. Diese Menschen verbinden auch gerade mit diesen Entwicklungen ganz viel Sehnsucht nach Freiheit und Selbstbestimmung. Doch ein Regimewechsel ist kein Selbstläufer. Es braucht eine Strategie, einen Plan, der der Bevölkerung langfristig mehr Rechte und auch Chancen auf Freiheit eröffnet. Die Auswirkungen dieser Konflikte sind jedoch nicht nur politisch oder menschlich, sie treffen auch unsere Wirtschaft und uns alle im Alltag. Der internationale Handel leidet, Lieferketten werden gestört, und die Straße von Hormus ist bereits ein strategischer Engpass. Das wurde hier schon gesagt. Deshalb ist es richtig, dass die Bundesregierung einen Militäreinsatz ablehnt. Ich zitiere den Bundeskanzler: „Bis heute ist uns auch kein Konzept bekannt, wie eine solche Operation überhaupt gelingen könnte.“ Merz kritisiert den Vorstoß von Trump. Der Irankrieg sei keine NATO-Angelegenheit. Er fordere auch mehr Respekt für das Bündnis. Ich finde, da hat er recht. (Beifall SPD) Die Folgen spüren viele Menschen an einem ganz konkreten Ort, und das ist die Zapfsäule. Der Ölpreis steigt, Experten sprechen von einem neuen Energiepreisschock. Die Parallelen zu der Öl- und Gaskrise von 2022 sind offenkundig. In einer ohnehin schon schwächeren Konjunktur entstehen so zusätzliche Belastungen. Viele Bürgerinnen und Bürger merken das insbesondere bei der Mobilität, weil sie darauf angewiesen sind, dass es bezahlbar bleibt. Unternehmen der Logistik, Landwirtschaft, verarbeitende Industrie, aber auch private Haushalte werden unmittelbar betroffen. Deshalb ist klar: Wir müssen die Preisspirale an der Zapfsäule stoppen, und zwar wirksam, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD und SSW) Deswegen ist es inakzeptabel, wenn Unternehmen in Krisenzeiten durch Spekulationen und missbräuchliche Preisgestaltung überproportional profitieren. Was der eine für Profit hält, dazu sage ich ganz klar: Das ist Abzocke. Denn genauso fühlt es sich gerade für viele Verbraucherinnen und Verbraucher an. Sie fühlen sich an der Zapfsäule abgezockt. (Beifall SPD) Sorry, liebe FDP, aber aktuell zeigt sich: Der Markt regelt eben nicht alles. Wir brauchen klare Regeln, wir brauchen mehr klare Eingriffsrechte. (Beifall SPD und SSW – Annabell Krämer [FDP]: Jeder Markt braucht Regeln!) Wir haben gerade Ihre Maßnahmen gehört. Ich möchte hier einmal für die SPD-Fraktion unsere fünf Maßnahmen nennen. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Auf das eine wurde ja auch schon eingegangen: Wettbewerbs- und Kartellrecht konsequent anwenden. Die zuständigen Behörden müssen die Preisentwicklung bei Kraftstoffen und Energie engmaschig überwachen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um missbräuchliche Preis- und Gewinnsteigerungen zu unterbinden. Einkaufspreise müssen transparent offengelegt werden, um unfaire Margenausweitungen sichtbar zu machen. (Beifall SPD) Wo das bestehende Recht nicht ausreicht, da sind wir natürlich bereit und müssen dieses verschärfen. Es muss Schluss sein mit der Abzocke durch die marktmächtigen Konzerne. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Deswegen ist es richtig, dass auch im Deutschen Bundestag heute die Regierung und die Kolleginnen und Kollegen handeln werden. Wir brauchen Szenarien für länger anhaltende Preissteigerungen, und wir brauchen tatsächlich befristete, aber wirksame Instrumente zur Stabilisierung. Da könnte natürlich der Einsatz von strategischen Ölreserven eine Rolle spielen, den wir gemeinsam mit internationalen Partnern organisieren. Das ist ein bewährtes Mittel. Auch die Gasbeschaffung könnte, abgestimmt auf EU-Ebene, eine Rolle spielen. Das ist wichtig, aber ganz ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es bedeutet in dieser Zeit auch, gemeinsam, auf europäischer Ebene zu handeln, denn wir haben einen gemeinsamen Markt. (Beifall SPD und Dr. Michael Schunck [SSW]) Die beste Antwort auf die fossilen Krisen ist und bleibt natürlich die Unabhängigkeit. Das ist mir ehrlich gesagt hier ein bisschen zu kurz gekommen, und dass gerade wir in Schleswig-Holstein das nicht ganz nach vorne setzen, wundert mich. Wir müssen den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch der Infrastruktur deutlich beschleunigen. Gerade wir in Schleswig-Holstein wissen doch, wie es geht, und deswegen lehnen wir die Vorschläge der Wirtschaftsministerin Reiche hier ab. Sie sind falsch, und das ist der falsche Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD) Wir müssen weg von den fossilen Energien hin zu den erneuerbaren Energien, und das kann uns langfristig vor diesen hohen Energiekosten schützen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das vierte ist selbstverständlich – wir haben es schon ausgeprobt und profitieren übrigens immer noch davon – die Übergewinnabschöpfung. Die muss konsequent genutzt werden. Entlastungen dürfen nicht dazu dienen, kriegsbedingte Übergewinne zu finanzieren. Wenn Mineralölkonzerne Zusatzgewinne erzielen, die nicht durch reale Preissteigerungen gerechtfertigt sind, müssen diese natürlich abgeschöpft werden. Die EU hat 2022 dafür die Grundlage geschaffen, wir wissen, dass es geht, und dadurch können wir diese Übergewinne dann gezielt für die Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Das ist schlau, genau, Martin Habersaat. (Beifall SPD) Diese Übergewinne können zum Beispiel – ich finde es sehr erstaunlich, dass sich hier die vielen Kolleginnen und Kollegen nicht daran erinnern können – natürlich dafür genutzt werden, um die Neuauflage des Neun-Euro-Tickets zu finanzieren. Wir haben hier positive Erfahrungen gemacht, wir wissen, dass es den Menschen genützt hat, und wir wissen, dass sie es genutzt haben. Das erleichtert den Umstieg auf die ÖPNV-Nutzung, und das sollten wir uns bitte alle wieder in Erinnerung rufen. (Serpil Midyatli) (Beifall SPD und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber auch wenn Sie gerade erst über das weitere Instrument, was ich jetzt vorschlagen werde, im Bundestag und im Bundesrat schon gesprochen haben: Ministerpräsident Günther, auch für die Pendlerinnen und Pendler könnte es natürlich insgesamt Entlastung bringen, wenn wir hier noch mal schauten – auch als Erfahrung der letzten Krisen – und hier tatsächlich eine temporäre Erhöhung der Pendler_innenpauschale ins Spiel bringen könnten. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ich weiß, es nützt einem erst mit der nächsten Steuererklärung. Aber es kommt dann genau dort an, wo die Menschen es am dringendsten brauchen. Auch das wäre eine Überlegung wert. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) – Danke. – Aber wenn ich mir einmal das Bild der Günther-Regierung anschaue, dann ist das, was gerade abgeliefert wird, ehrlich gesagt nicht besonders hilfreich. Der Ministerpräsident fordert medial eine Preisbremse, die Grünen wollen das aber nicht. Sie schlagen sogar eher eine verpflichtende ÖPNVAbgabe vor. Gleichzeitig – das muss ich hier auch einmal sagen – haben Sie doch weniger Zug- und Busverbindungen in diesem Land zu verantworten. Sie können nicht sagen: „Steigt um!“, aber dann nicht die Möglichkeiten zum Umstieg geben. Das passt alles nicht zusammen. Das ist Ihre Verantwortung, und das führt zu mehr Belastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Wahlkampf hin oder Wahlkampf her: Ich will einmal daran erinnern, dass in Krisenzeiten uns hier in Schleswig-Holstein ausgemacht hat, dass wir gesagt haben: zuerst das Land und dann die Partei. Das hat dieses Haus ausgemacht, und das hat uns gut durch diese Krisen getragen. Ich appelliere an Sie alle: Lassen Sie uns weiterhin an diesem Grundsatz festhalten – für das Land, und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über steigende Energiepreise und die Belastung der Verkehrsteilnehmer sprechen, dann reden wir nicht über irgendeine theoretische, abstrakte wirtschaftspolitische Debatte. Nein, wir reden tatsächlich über den ganz konkreten Alltag von ganz vielen Menschen hier in Schleswig-Holstein: über die Pflegekraft, die frühmorgens zur Arbeit fährt, über den Handwerker, der täglich und tagsüber unterwegs ist, oder über die Bäckereifachverkäuferin, die morgens um fünf Uhr zur Arbeit pendelt. Für viele Menschen und gerade für diese Menschen im Land ist das Auto kein Luxus, sondern schlicht notwendig, gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. Ich finde, das müssen wir auch mal anerkennen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt CDU und Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Die aktuelle Entwicklung auf den Energiemärkten – wir haben es gehört – zeigt einmal mehr, wie verletzlich unser System eigentlich ist. Der Krieg im Nahen Osten und die Eskalation im Iran haben weltweit die Ölpreise steigen lassen. Das betrifft Lieferwege, Produktionsmengen und eben die Stabilität der Märkte. Natürlich hat das Auswirkungen, ganz klar. Der entscheidende Punkt ist, und die Leute fragen sich zu Recht: Warum steigen die Preise bei uns stärker als in anderen europäischen Ländern? Die haben doch die gleichen Herausforderungen wie wir. Trotzdem sehen wir, dass die Preise für Diesel und Benzin in Deutschland besonders stark ansteigen. Das sorgt bei den Menschen für Unverständnis, und ich finde, völlig zu Recht. Meine Damen und Herren, wir reden hier – ich finde, das muss man auch noch einmal betonen – nicht nur über den Preis an der Zapfsäule. Wir reden auch über den Heizölpreis, über Familien, die gerade jetzt ihre Tanks auffüllen müssen, und plötzlich mehrere hundert Euro mehr bezahlen als noch vor kurzer Zeit. Vergleichen Sie das mal mit dem Januar: ganz erhebliche Anstiege, 50 Prozent mehr – auch für Heizöl. Das ist tatsächlich für viele Familien ein echter Schock. Das heißt, die Energiethematik trifft die Menschen an der Stelle doppelt: einmal beim Tanken und einmal beim Heizen. Wer heute regelmäßig tankt – (Christian Dirschauer) das ist nichts Neues, das kannten wir auch schon aus der Vergangenheit –, der kennt die Situation: Man fährt morgens zur Tankstelle, und am Nachmittag ist der Preis plötzlich sehr deutlich höher. Viele Menschen fragen sich: Wie kann das eigentlich sein? – Ich sage Ihnen ganz offen: Der Weltmarktpreis für Öl ist nur ein Teil der Erklärung. Ein anderer heißt nämlich Marktstrukturen, ein weiterer heißt Gewinnmargen, und ja, ein Teil heißt auch Mineralölkonzerne, die sehr genau wissen, wie weit sie gehen können. Das können wir doch nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Deshalb – das hat man bei dem Zwischenruf bereits mitbekommen – hat der SSW bereits vor einiger Zeit, nämlich damals im Jahr 2022 – ja, durchaus inspiriert aus Österreich – vorgeschlagen, willkürliche Preissprünge an Tankstellen stärker zu begrenzen. Unser Vorschlag war ganz klar: Preiserhöhung nur noch begrenzt – wir haben damals sogar wöchentlich vorgeschlagen – und in bestimmten Zeiträumen wie zum Beispiel Ferienzeiten oder an Feiertagen gar nicht. Preissenkungen sollen aber jederzeit möglich sein. So war damals der Vorschlag des SSW. Der hat hier nicht viel Gehör gefunden, aber ich merke, es gibt zumindest in Teilen ein Umdenken. Das ist gut; denn das schafft Transparenz, dieses System schafft Fairness, und vor allem stärkt es das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, meine Damen und Herren. (Beifall SSW und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein weiterer Punkt, der oft ausgeblendet ist – hier im Hause wurde er aber bereits mehrfach identifiziert –, ist tatsächlich, dass ein erheblicher Teil des Spritpreises eben aus staatlichen Abgaben besteht: Energiesteuer, Mehrwertsteuer, CO -Preis seien an 2 der Stelle benannt. Wenn die Preise steigen – Sie haben es gehört –, dann steigen diese Einnahmen automatisch mit. Deshalb sage ich Ihnen an der Stelle ganz klar: Wenn die Belastung für die Menschen steigt, dann muss der Staat bereit sein, diese Menschen zu entlasten. Eine zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin, aber eben auch auf Heizöl, ist dafür aus meiner Sicht der ganz richtige Schritt. Denn eines darf doch nicht passieren: dass der Staat an steigenden Preisen verdient, während die Bürgerinnen und Bürger belastet werden. Das können wir alle doch nicht wollen. (Beifall SSW) Meine Damen und Herren, wir führen aktuell auch eine Debatte über ein mögliches Neun-Euro-Ticket. Hier will ich etwas klarstellen und ganz klar sagen: Der SSW ist nicht pauschal gegen ein solches Ticket. Den Eindruck hat vielleicht der eine oder andere heute Morgen im Pressespiegel gewinnen können. Im Gegenteil: Es kann für viele Menschen eine echte Entlastung sein. Das war ja durchaus ein Erfolgsmodell. Aber wir dürfen uns ja nichts vormachen: Ein Neun-Euro-Ticket hilft vor allem dort, wo es eben ein funktionierendes Angebot gibt. Das ist so. Bei mir in Flensburg, in der kreisfreien Stadt, mit einem gut ausgebauten ÖPNV, ist das sicherlich ein Instrument, das sehr gut zum Tragen kommen kann. Aber die Realität in vielen Teilen unseres Landes ist: Dieses Angebot, wie wir es beispielsweise in Flensburg haben, gibt es dort nicht. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Wenn der Bus zweimal am Tag fährt, dann hilft auch das günstigste Ticket nichts, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD, FDP und vereinzelt CDU) Deshalb müssen wir bei der Diskussion ehrlich bleiben. Ein Neun-Euro-Ticket kann ein Teil einer Lösung sein, ein Mosaikstein, wie Herr Petersdotter gesagt und damit klargestellt hat. Das finde ich gut. Aber das ist eben nur ein Teil, und es ersetzt keine bezahlbaren Kraftstoffpreise für die Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind. Das ist doch ganz klar. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Meine Damen und Herren, ich habe mich ja viele Jahre als Gewerkschafter engagiert. Das ist bekannt. Da habe ich eines gelernt: Wenn die Preise steigen, dann trifft das die Menschen mit den normalen, mit den mittleren Einkommen immer zuerst. Was wir im Moment erleben, merken die Pendler ganz konkret jeden Tag. Früher hat man vielleicht noch sagen können, wenn wir fünf, sechs, sieben, acht, neun, zehn Jahre zurückgehen: Das bisschen mehr geht noch. – Aber inzwischen spüren viele jeden einzelnen Euro. Oder um es an der Stelle ganz plastisch zu sagen: Viele Pendler haben inzwischen das Gefühl, bei jeder Fahrt mehr als einen Heiermann aus dem Auspuff zu pusten. Einige von Ihnen werden den Heiermann hoffentlich noch kennen. (Christian Dirschauer) (Zurufe) Das ist genau der Punkt: Mobilität ist spürbar teurer geworden. Für viele Menschen ist sie aktuell eine echte Belastung geworden. Deshalb sage ich ganz klar: Mobilität darf kein Luxus werden. Mobilität ist Teil der Daseinsvorsorge. Wer arbeitet, wer pendelt, wer Angehörige pflegt, der muss sich auch darauf verlassen können, dass der Weg dorthin für ihn bezahlbar bleibt. (Beifall SSW und vereinzelt SPD – Zuruf SSW: Sehr gut!) Meine Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Jahren viel getragen – das muss man anerkennen –: Pandemie, Inflation, steigende Lebenshaltungskosten – auch da ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht – und jetzt wieder steigende Energiepreise. Viele haben das Gefühl, dass von ihnen ständig Verständnis verlangt wird. Da will ich aber ganz klar sagen: Verständnis bezahlt keine Tankrechnung. Deshalb braucht es jetzt klare politische Entscheidungen. Die können wir nicht alleine hier im Landtag von Schleswig-Holstein treffen, das ist so. Wir brauchen mehr Transparenz bei Kraftstoffpreisen, klare Regeln gegen willkürliche Preissprünge und spürbare Entlastung bei Steuern und Abgaben – und gerne eine Attraktivierung des ÖPNV, sowohl beim Preis, aber vor allen Dingen auch beim Angebot. Meine Damen und Herren, die Menschen verstehen, dass es internationale Krisen gibt. Sie verstehen auch, dass ein Konflikt, ein Krieg im Nahen Osten Auswirkungen auf die Preise hat. Aber was sie nicht verstehen, ist, warum diese Krise an der Zapfsäule in Schleswig-Holstein offenbar stärker ankommt als in vielen anderen europäischen Ländern. Genau deshalb ist es unsere gemeinsame Aufgabe, hier gegenzusteuern – in der unterschiedlichen Lebensrealität der Menschen, in der Fläche, aber eben auch in den urbanen Gebieten von Schleswig-Holstein. Mobilität ist keine Frage des Luxus. Mobilität ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Dafür steht der SSW. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, die Debatte hat uns allen klar vor Augen geführt: Wir stehen vor großen Herausforderungen. Jeder von uns kann quasi jeden Tag an der Tankstelle erkennen, dass wir Bürgerinnen und Bürger wieder strapazieren. Es ist in der Debatte hier klar zum Ausdruck gekommen: Wir haben Jahre der Wechselwirkungen der Weltpolitik jeden Tag selber zu bewältigen. Es ist allerdings auch offensichtlich, dass das nicht ein Thema ist, was wir hier alleine im Landtag lösen können. Es ist offensichtlich, dass Preisfindung natürlich nicht in einer Diskussion in Kiel stattfindet. Es ist ein Weltmarktpreis, über den wir hier diskutieren. Große Teile dessen, was wir in Schleswig-Holstein bekommen, kommt aus Norwegen oder anderswoher. Auch wenn wir mehr Öl fördern, kommen wir im Moment nicht darum herum, dass es eine weltweite Preisgebung ist, auf die wir schlecht einwirken können. Ich habe es bereits gesagt, und für mich ist es auch wichtig, dass wir mitdenken müssen: Wenn wir als Staat immer wieder sagen, wir wollen irgendwo eingreifen, bewirkt das auch etwas bei der Preisfindung. Man könnte sagen, ein Stück weit kann man ja darauf spekulieren: Wenn sich ein Preis weit genug entwickelt, dann wird der Staat schon irgendwie eingreifen. – Das ist kein gesunder Markt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was also in dieser Debatte wichtig ist, ist natürlich erst einmal die Sicht der Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich auch unserer Unternehmen. Das ist hier mehrfach geschildert worden. Das ist eine Herausforderung, die uns alle gleichermaßen trifft. Ich hatte ein Gespräch mit unseren Wirtschaftsverbänden, um die direkte Einwirkung aus der Wirtschaft zu hören und was deren Erwartung an die Landesregierung ist. Eine große Überraschung für mich ist, dass die im Grunde genommen im Moment keine echte Erwartung an eine Landesregierung haben, sich dem sehr realistisch stellen, natürlich auch ganz klar erwarten – – (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP] – Christopher

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Christopher Vogt FDP

Mich überrascht das nicht!) – Das kann sein, dass es Sie wenig überrascht, aber ich kenne es durchaus so, dass man Erwartungshal- (Minister Claus Ruhe Madsen) tungen hat und sagt: Ihr müsst das ändern. – Aber sie sind sehr realistisch. Es ist erkannt worden, dass die Landesregierung die Situation nicht ändern kann. Die Diskussion geht dahin, in erster Linie die Frage zu betrachten – von allen Parteien, von allen Abgeordneten, ob in Land, Bund oder Brüssel –, wie lange das Ganze geht. Das ist entscheidend; es ist nicht entscheidend, was kurzfristig passiert, sondern ob wir eine mittelfristige oder langfristige Krise vor uns haben und welche Auswirkungen die mit sich bringt. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Lieferketten unterbrochen werden. Die Auswirkungen sind nicht nur an der Tankstelle zu spüren. Wir werden es bei den Lebensmittelkosten spüren, wir werden vermutlich eine Inflation erleben, die Folgen für uns und die Wirtschaft haben wird. Die Wirtschaft hat mir geschildert, dass Waren irgendwo in der Welt abgesetzt werden und das Unternehmen Bescheid kriegt und selbst schauen muss, wie es die Waren nach Deutschland bekommt. Das merken wir noch nicht, das werden wir aber in Kürze merken. Schauen wir auf die Berichterstattung, könnten wir auf den Gedanken kommen, dass – wie es der amerikanische Präsident behauptet – der Krieg quasi vorbei ist. Das wäre eine gute Nachricht, wobei das noch nicht die Antwort auf die Frage ist, was danach kommt. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Sein Kriegsminister allerdings sagt, dass der Krieg noch lange nicht vorbei sei. Mit dieser Unsicherheit haben die Unternehmen sowie unsere Bürgerinnen und Bürger im Moment zu kämpfen. Deswegen ist es doch offensichtlich, dass wir uns unabhängiger machen müssen. Es ist doch offensichtlich, dass wir in den nächsten Jahrzehnten immer wieder Herausforderungen beim Öl haben werden. Deshalb ist der Weg von Schleswig-Holstein genau richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängigkeiten schaffen, Klimaneutralität, erneuerbare Energien – das ist der Weg, den wir weiter gehen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern sagen: Wir arbeiten nicht an kurzfristigen, sondern an mittel- und langfristigen Zielen. Ja – auch das wurde hier gesagt und ist richtig –, es kann durchaus als Hohn rüberkommen, wenn wir jetzt darüber diskutieren, wie wir uns strategisch aufstellen wollen, wenn ich am Monatsende meine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, wenn ich an der Tankstelle den Sprit nicht bezahlen kann. Das ist absolut verständlich. Aber wir müssen uns der Wahrheit stellen, dass der Staat nicht immer und überall jede Herausforderung sofort wegbügeln kann. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Unruhe) Die Situation ist in der Tat sehr unangenehm und stellt uns vor große Herausforderungen. Deswegen mein Hinweis an Sie alle: Wir haben über die Möglichkeiten des ÖPNV und den Ausbau der Infrastruktur diskutiert, wir sind in Schleswig-Holstein bei vielen dieser Themen miteinander schon stark unterwegs. Wir bauen Infrastrukturangebote aus, wir verbessern Angebote, wir ermöglichen das in Schleswig-Holstein. (Zurufe) Wir stecken 200 Millionen Euro des Sondervermögens des Bundes in die Schieneninfrastruktur in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Auch das Deutschlandticket ist ein attraktiver Tarif, in den Bund und Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro Steuergelder als Subventionierung geben. Es ist nicht so, dass nichts getan wird, aber auch ich habe großes Verständnis für den Unmut. Ich fahre oft nach Dänemark und wusste schon immer, dass man vorher in Deutschland tanken muss, bevor man nach Dänemark fährt. Das muss man jetzt nicht mehr, jetzt kann man in Dänemark preiswerter tanken. Wie kann das angehen? Hier werden wir definitiv eine Diskussion über Transparenz führen müssen. Wenn ein Krieg ausbricht, werden Öl und andere Bodenschätze über Nacht so viel teurer. Wenn das die Konsequenz ist, erwarte ich, dass die Preise wieder absacken, bevor die Krise ganz zu Ende ist. Denn das bedeutet ja, dass wir demnächst preiswerter werden einkaufen können. Was Frau Reiche plant, sich das erst einmal anzuschauen, ist sicherlich ein guter Weg. (Beifall CDU) (Minister Claus Ruhe Madsen) Nur an der Seite zu stehen und nichts zu tun, ist doch keine Antwort. Es ist doch ein guter Versuch, die Preisbremse einzuführen, einmal täglich. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Dann schauen wir uns an, ob das funktioniert; dafür gibt es die Taskforce, sie soll prüfen, ob die Maßnahmen, die wir ergreifen, wirksam sind. Das ist doch ein guter Anfang. Außerdem geht es um Transparenz. Diese Woche konnten die Konzerne nicht vernünftig darstellen, wie sie zu der Preisfindung gekommen sind. (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) Hier gilt es, Kartellrecht anzuwenden und festzustellen, wieso die Preise in Deutschland stärker gestiegen sind als in Europa. (Beifall ganzes Haus) Das Wichtigste an der heutigen Debatte ist, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verstanden haben: Wir haben sie nicht übersehen, wir wissen um deren Herausforderungen, und wir werden uns für sie einsetzen. – Vielen lieben Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne weitere Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Schule aus Kiel. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf: Bauland entwickeln – Wohnraum schaffen – Kommunen stärken: Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft voranbringen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4188 Wohnungsbau auch weiterhin priorisieren – Wohnungsbau in den Kommunen stärken Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 20/4240 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Schleswig-Holstein eine ernsthafte Wohnungsbaukrise. Lösen wir diese Frage, stabilisieren wir auch wieder unsere Demokratie, scheitern wir, machen wir die Feinde der Demokratie nur noch stärker, und das dürfen wir nicht zulassen. (Beifall SPD) Die Menschen haben eine Erwartungssicherheit für ihr alltägliches Leben, sie haben die Erwartung an ein Dach über dem Kopf, das bezahlbar ist, sie haben die Erwartung an bezahlbare Mieten, und wir müssen auf dem Platz sein, wenn wir diese Erwartungssicherheit erfüllen wollen. Seit vielen Jahren sehen wir einen stetigen Verlust an Sozialwohnungen, allein in den kommenden Jahren werden über 18.000 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Das ist vergleichbar mit der Stadt Ahrensburg – nur um einmal eine Größenordnung zu nennen. Das Förderprogramm der Landesregierung für sozialen Wohnungsbau reicht nicht aus, um eine Kehrtwende zu bewirken – das wissen wir alle, vielleicht nicht alle in der Koalition. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, mit Ihrer ambitionslosen Politik wird die Wohnungsbaukrise irgendwann in eine Wohnungskatastrophe führen, und das müssen wir verhindern. (Beifall SPD) Wie sichern und wie schaffen wir bezahlbaren, bedarfsgerechten Wohnraum in Schleswig-Holstein, jetzt und für kommende Generationen? Die Antwort der Koalition auf diese Frage lautet: Beratung der Kommunen. Vernetzen und Beraten bewegen aber keine Steine, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es muss konkret gehandelt werden, und dazu sind wir bereit. Wo der Markt vor unser aller Augen versagt, dürfen wir nicht tatenlos zusehen, sondern wir müssen ins Handeln, ins Bauen kommen. Schleswig-Holstein war nach dem Zweiten Weltkrieg bundesweit Vorreiter im sozialen Wohnungsbau. Besonders die gut aufgestellten Wohnungsgenossenschaften im Land sind nach wie vor eine tragende Säule für gutes und bezahlbares Wohnen. Wir wollen ergänzend zu den Genossenschaften, zu den Akteuren eine Landeswohnungsgesellschaft (Thomas Hölck) gründen – nicht als Konkurrenz zu bestehenden Strukturen, sondern als Ergänzung. (Beifall SPD) Wir wollen niemanden vom Markt verdrängen, denn wir sind uns bewusst, dass sich die Wohnungsbaugenossenschaften, die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch die Privaten im Wohnungsbau stark engagieren. Wir wollen die Lücken schließen und Unterstützung im ganzen Land anbieten, wo es notwendig ist, wo Hilfe gebraucht wird. Denn unsere Genossenschaften stehen unter enormem Druck. Sie können nicht beliebig flächendeckend überall Wohnraum schaffen. Wo kommunale oder genossenschaftliche Strukturen zu schwach sind, wollen wir ansetzen. Vorrangig soll die Gesellschaft Bauland entwickeln, damit Projekte schneller starten können. Zugleich soll sie eigenständig Wohnungsbestände aufbauen. Hier lohnt der Blick über die Elbe nach Niedersachsen: Die dort neu gegründete landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WohnRaum Niedersachsen kauft Projekte auf, die über Baureife verfügen, die über eine Baugenehmigung verfügen, bei denen aber die Finanzierung ins Stocken geraten ist, weil sich kein Investor findet. So entsteht neuer Wohnraum. Das ist eine gute Idee, die man sich durchaus angucken sollte. (Beifall SPD) Natürlich gilt für alle Akteure: Wir müssen die Baukosten senken. Wer so tut, als ob eine Landeswohnungsgesellschaft plötzlich den Markt dominiert und alle anderen verdrängt, diskreditiert bewusst unser Vorhaben. Ich will noch mal auf den Antrag der Koalition eingehen. Sie schreiben dort: „Mit der geplanten Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft soll im Land eine Organisation geschaffen werden, welche die raum beratend unterstützt.“ Was bedeutet das denn nun? Sollen die Kommunen selbst bauen oder nur Dritte akquirieren? Was wollen die Kommunen eigentlich alles leisten? Feuerwehrgerätehäuser bauen, Schulen bauen, Schwimmbäder bauen, den Zivilschutz organisieren, auch noch selbst Wohnungen bauen? Das ist doch, glaube ich, ein bisschen überambitioniert und zeigt, dass Ihr Antrag einfach zu flach ist. (Sybilla Nitsch [SSW]: Na, na, na, na, na!) Wer soll eigentlich die kommunalen Gesellschaften und Genossenschaften gründen? Wo kommt das Kapital her, damit in den kleinen Städten und Gemeinden solche Gesellschaften gegründet werden? Im Grunde genommen muss man nur nach Geesthacht gucken. Da hat der sozialdemokratische Bürgermeister Olaf Schulze eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft gegründet – ohne Beratung, wie sie hier geplant ist. Das konnte er auch selbst. (Beifall SPD) Es ist ein müder Versuch, unserem handfesten Vorschlag nach Gründung einer aktiven Landeswohnungsgesellschaft irgendetwas entgegenzusetzen. Denn ganz plötzlich, am Freitag, den 13., wurde das Gutachten der Landesregierung zur Landesentwicklung fertig. Fertig war es nicht, denn auf der Homepage steht ein Entwurf des Gutachtens.

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Thomas Hölck SPD

Abschließend will ich noch mal sagen: Die Mitteilung der Innenministerin in ihrer Presseerklärung lautet:

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Thomas Hölck SPD

„Wir begrüßen es, wenn die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag im kommenden Plenum ein Mandat geben,“

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Thomas Hölck SPD

„in vertiefende Gespräche mit der IB.SH einzusteigen …“ (Die Präsidentin schaltet das Mikrofon des Redners aus) Da muss ich sagen: Dazu brauchen wir keinen Beschluss, sondern ein Handy. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben an dieser Stelle schon vielfach über die Situation auf dem Wohnungsmarkt gesprochen. Die Situation ist weiterhin herausfordernd. Es gibt zu wenig Neubau im Land, wir haben zu wenig bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein, aber auch in der ganzen Bundesrepublik. An der Lösung dieser Probleme arbeitet eine ganze Reihe an Akteuren in Schleswig-Holstein: unsere Investitionsbank, die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, unser Innenministerium, die schleswig-holsteinischen Kommunen, die Wohnungs- und Bauwirtschaft. Wir stellen also fest, es mangelt nicht an marktaktiven Akteuren in Schleswig-Holstein, geehrte Kolleginnen und Kollegen. Mit der sozialen Wohnraumförderung haben wir gerade diese Akteure unterstützt, über 400 Millionen Euro in den vergangenen Jahren regelmäßig bereitgestellt, fast 2 Milliarden Euro in den vergangenen Jahren, um den Wohnungsbau voranzutreiben. Dieses Instrument wirkt und greift gut. Allein im letzten Förderjahr haben wir indirekt und über die soziale Wohnraumförderung knapp 4.200 Wohneinheiten gefördert. Das sind Zahlen, die können sich wirklich sehen lassen. (Beifall CDU) Der Ansatz der SPD, nun eine Landeswohnungsbaugesellschaft zu gründen, ist wahrlich nicht neu – ein Thema, was es vor vielen, vielen Jahren hier bereits gab. Die Landeswohnungsbaugesellschaft ist allerdings unter einer SPD-Ministerpräsidentin veräußert worden und steht dementsprechend nicht mehr zur Verfügung. Der Ansatz setzt auch nicht da an, wo er ansetzen müsste. Denn es mangelt ja nicht an Akteuren, (Beate Raudies [SPD]: Offensichtlich ja doch!) die flächendeckend in Schleswig-Holstein unterwegs und aktiv sind, wie den Genossenschaften, den privaten Akteuren, aber auch teilweise kommunalen Gesellschaften – nur da könnte im Endeffekt ein weiterer Akteur helfen –, ganz im Gegenteil, es wird sogar gegenteilige Effekte im ganzen Land haben. Denn es müssten nicht nur enorme Strukturen aufgebaut werden, personell und finanziell, die am Ende des Tages zentral im ganzen Land aktiv werden müssten. Es würde wahnsinnige Haushaltsmittel in mindestens mittlerer zweistelliger Millionenhöhe, wahrscheinlich sogar in einem kleinen dreistelligen Betrag, binden. (Beate Raudies [SPD]: Lieber Wohnungsbau als Marktwirtschaft!) Es würde auch in Konkurrenz zu den bewährten Trägern und Akteuren in der sozialen Wohnraumförderung führen. Es wäre ein direkter Konkurrent zu den Genossenschaften, die seit vielen, vielen Jahren der verlässliche Partner bei der sozialen Wohnraumförderung sind, weil diese in direkter Konkurrenz zu einer Landeswohnungsbaugesellschaft stünden. Das wollen wir nicht. (Beifall CDU und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Wir arbeiten weiterhin daran, dass die tatsächlichen Probleme im Land angegangen werden. Wir müssen uns weiter das Thema der Baukostenentwicklung ansehen, wo wir mit Anpassungen bei der Landesbauordnung und den Initiativen zum Thema Gebäudetyp E unterwegs sind und weiterhin aktiv fahren. Die Finanzierungskosten, gestiegene Zinssätze haben die Gesellschaften vor Herausforderungen gestellt. Auch rechtliche Hemmnisse und Baulandausweisungen in Kommunen sind Themen. Genau da kann eine beratend tätige Landesentwicklungsgesellschaft hilfreich sein, denn sie soll gerade den kleinen Kommunen eine bessere Übersicht über die Instrumente am Markt geben, die auch den kleinen Kommunen zur Verfügung stehen und der besseren Markttransparenz gerade für unsere ehrenamtlich geführten Kommunen oder Kommunen mit kleinen Strukturen dienen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Genau das hat das Gutachten zur Landesentwicklungsgesellschaft bestätigt. Es wurden Expertengespräche geführt, die Ausgangslage wurde tiefgehend analysiert. Auch da ist klar geworden, es mangelt vor allem in dem Bereich der Bündelung der Information und Transparenz der Information und Unterstützung, diese Information in tatsächliche Handlungen fort- und umzusetzen. Von daher schlägt das Gutachten vor, dass die maßgebliche Zielgruppe einer Landesentwicklungsgesellschaft die Kommunen sein sollen. Ich glaube, das ist grundsätzlich richtig, geehrte Kolleginnen und Kollegen. Kommen wir zu meinem kurzen Fazit: Eine Landesentwicklungsgesellschaft nach Vorbild des Gut- (Michel Deckmann) achtens kann eine sinnvolle marktergänzende Funktion übernehmen. Eine eigene Landeswohnungsbaugesellschaft löst keine Probleme. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Sybilla Nitsch [SSW])

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Bina Braun das Wort.

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Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Daran, dass bezahlbarer Wohnraum in Schleswig-Holstein knapp ist, dass Sozialbindungen auslaufen und dass die Baukosten die Lage zusätzlich verschärfen, gibt es ja überhaupt keinen Zweifel. Das Land hat deshalb bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, insbesondere eine hohe, eine enorme Steigerung bei der sozialen Wohnraumförderung. Die entscheidende Frage ist daher, wie wir darüber hinaus in der aktuellen Finanzlage des Landes noch den größtmöglichen wohnungspolitischen Effekt erzielen können. Insoweit überzeugt mich der SPD-Antrag leider nicht. Die SPD fordert eine Landesbaugesellschaft, die nicht nur Flächen entwickelt, sondern auch eigene Wohnungsbestände aufbaut. Das klingt erst einmal super. Auch wir Grüne hatten uns Ähnliches in unserem Wahlprogramm 2022 vorgenommen. Ein solches Vorhaben wollen wir aber zumindest in dieser Wahlperiode nicht mehr angehen. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Erstens bleibt unklar, mit welchen Mitteln eine Landesgesellschaft Grundstücke aufkaufen sollte. Wir haben einen enormen finanziellen Handlungsbedarf in der Planung. Trotzdem wollen wir die soziale Wohnraumförderung auch im kommenden Jahr auf dem Rekordniveau der vergangenen Jahre fortsetzen und erneut 400 Millionen Euro Bundesund Landesmittel bereitstellen. Das ist das zentrale Instrument, um tatsächlich mietpreisgebundene Wohnungen zu schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 2026 sollen über die Wohnraumförderung rund 1.800 geförderte Wohneinheiten und insgesamt mit ausgelösten frei finanzierten Projekten 4.200 neue Wohnungen entstehen.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage von dem Herrn Abgeordneten Kianusch Stender zu?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin, für die Zulassung der Zwischenfrage. – Sie haben gerade selbst bestätigt, dass das in Ihrem eigenen Wahlprogramm gestanden hat. Sie haben jetzt Ihre Rede hier damit begonnen, dass Sie dem Vorschlag der SPD nichts abgewinnen können aus dem Grund, dass wir nicht nur über Flächenaufbereitung, sondern auch über eigene Vermietung sprechen. Jetzt habe ich gerade noch einmal in Ihr eigenes Wahlprogramm reingeschaut. Darin steht ja: „Die Landeswohnungsbaugesellschaft soll auch Wohnraum ankaufen, sanieren und zu erschwinglichen Mieten anbieten.“ Vielleicht habe ich das falsch verstanden. Vielleicht könnten Sie noch einmal ein bisschen genauer fassen, warum Sie jetzt, wenn wir den Vorschlag vorbringen, sagen, dass er ganz schlecht ist und nicht Ihre Unterstützung findet, während Sie sich dafür eingesetzt haben, das in Ihrem eigenen Programm steht und nicht nur: Wir werden das mal prüfen, ob das in dieser Legislatur geht – so wie Sie es jetzt hier gerade gesagt haben. Hier steht: Wir werden diese Gesellschaft gründen. – Das klingt für mich schon sehr definitiv. – Zum einen, Herr Kollege, müssen wir zwischen einem Wahlprogramm und einem Koalitionsvertrag, in dem steht, was man gemeinsam macht, unterscheiden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zum anderen haben Sie das tatsächlich ein bisschen falsch verstanden. Ich komme auch noch zu den Erläuterungen. Denn grundsätzlich finde ich die Idee gut, ich finde sie nur jetzt, zu diesem Zeitpunkt, für Schleswig-Holstein nicht gut, und da müssen wir wirklich gucken. Im weiteren Teil der Rede komme ich noch zu den Antworten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Für 2027 strebt das Land erneut 2.000 neue Wohnungen mit 35-jähriger Mietpreisbindung an. Würden wir die gleiche Anzahl an Wohnungen als (Bina Braun) Land selbst kaufen, müssten wir dafür sehr viel mehr Geld in die Hand nehmen. Hinzu kämen noch die Kosten für die aufzubauenden Strukturen. Wir bräuchten dann noch eine Verwaltungsgesellschaft, die diese Wohnungen und Mieter_innen landesweit betreut. Zweitens sehe ich bei einer Landeswohnungsbaugesellschaft, die selbst marktaktiv wird, inzwischen durchaus die Gefahr von Fehlanreizen. Wenn das Land signalisiert, da, wo es schwierig wird, springen wir ein, könnte das womöglich dazu führen, dass sich einige Kommunen darauf verlassen.

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Beate Raudies gestatten?

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Bina Braun GRÜNE

Ich würde jetzt gern fortfahren. Vielen Dank. Ich glaube erstens, Wohnungspolitik funktioniert dauerhaft nur dann, wenn Kommunen selbst handlungsfähig sind. Eine Landesentwicklungsgesellschaft soll ihre Fähigkeiten stärken, aber sie nicht ersetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Genau das bestätigt auch das Gutachten, das das Innenministerium letzte Woche veröffentlicht hat: Eine marktgestaltende Rolle der LEG würde mit hoher Wahrscheinlichkeit neue Parallelstrukturen schaffen. Deutlich wirksamer sei eine unterstützende, koordinierende und bündelnde Funktion. Zu dem Vorwurf an die Grünen und zu dem Wahlprogramm möchte ich zweitens sagen, dass bei uns immer gilt: Listen to the science. – Wir hören auf die Experten. Wenn wir diesen Hinweis bekommen, müssen wir natürlich auch darauf reagieren. Drittens müssen wir uns konkret fragen, was die wirklichen Hemmnisse für den Wohnungsbau sind. Das Gutachten liefert dazu wertvolle Befunde und zeigt auf, dass wir in Schleswig-Holstein weniger einen Mangel an Akteuren haben als ein Umsetzungs- und Koordinationsdefizit. Kommunen haben es schwer, die entscheidenden Informationen und Unterstützungsangebote zu finden. Genau hier soll eine Landesentwicklungsgesellschaft ansetzen. Wie das konkret aussähe, wird im Gutachten beschrieben, zum Beispiel mit einer digitalen Akteurslandkarte, der Umsetzung von Nachverdichtungsmaßnahmen, Moderation zwischen Kommunen, Kreisen und Fachbehörden sowie Förderlotsenfunktionen. An dieser Stelle würde ich Ihnen gern ein Beispiel aus meiner Zeit als Bauausschussvorsitzende in meiner Gemeinde nennen. Damals hatten wir ein Grundstück zur Verfügung und die Idee, dies mit sechs, sieben Wohnungen zu bebauen, damit die Leute, zum Beispiel ältere Leute, die ihr Haus verkaufen, aber nicht aus der Kommune weg wollen, da hinziehen können. Sie sitzen in so einem Fall mit fünf Ehrenamtlichen im Bauausschuss, und dann kommt die erste Frage auf: Kennt eigentlich jemand eine Architektin, die erstens Mehrfamilienhäuser und zweitens barrierearm planen kann und sich dann auch noch mit den Fördermitteln auskennt? – Das haben wir hingekriegt, haben wir gefunden und haben wir auch teuer bezahlt. Dann war der nächste Schritt, auf das Amt zuzugehen. Das Amt verwaltet aber elf Gemeinden, und dafür gibt es genau einen Mitarbeiter. Der hat als Erstes gesagt: „Ich habe gar keine Kapazität, dieses Projekt zu leiten.“ – An dieser Stelle muss ich sagen: Ich erhoffe mir von einer Landesentwicklungsgesellschaft, dass sie die Kommunen, dass sie unsere Ehrenamtlichen dabei unterstützt, eigenen Wohnraum der Kommunen im Land zu schaffen. Das hat für mich Priorität. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir ein Wort vorneweg: Ich freue mich, dass ich wieder hier stehen kann, (Lebhafter Beifall) und ich will mich ausdrücklich bei all denen bedanken, die mir mit Grüßen und Wünschen zwischendurch in meiner Abwesenheit gezeigt haben, dass sie an mich denken. Das hat mich gefreut, auch wenn man manchmal etwas skeptisch wird, wenn die Grünen einem schreiben, dass sie einen vermissen. (Heiterkeit) Aber es tut einem trotzdem gut. Herzlichen Dank dafür. (Dr. Bernd Buchholz) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist angespannt. Das ist überall so, das haben alle festgestellt. Diese Angespanntheit des Wohnungsmarktes liegt schlicht und ergreifend daran, dass das ein Markt ist, und ein Markt bestimmt sich immer noch nach einem bestehenden Angebot und einer Nachfrage danach. Wenn das Angebot knapp und die Nachfrage hoch ist, dann steigen die Preise. (Zuruf SPD) Diese Grundlagen muss man sich immer wieder klarmachen. Denn wer die Preise senken will, muss entweder das Angebot erhöhen oder die Nachfrage senken. (Beifall FDP) Da man die Nachfrage schlecht senken kann, wird man das Angebot erhöhen müssen. Also heißt es: Bauen, bauen, bauen, um das zu erreichen. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Bis hierhin gibt es einigermaßen Einigkeit zwischen allen, dass es jedenfalls schlau wäre – bis auf Kollegen Hölck, der immer wieder die Mietpreisbremse thematisiert –, sich mit dem Bauen zu beschäftigten, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Was hindert Menschen daran, derzeit zu bauen? – Ich zitiere aus dem Gutachten, das die Frau Innenministerin vorgestellt hat: „komplexe und teilweise restriktive bau- und planungsrechtliche Vorgaben“, (Beifall FDP) „gesetzgeberische Zielkonflikte“ – die sich für die Bauenden nicht auflösen lassen –, „unzureichend ausgestaltete Förderkulissen“ – darüber wird übrigens zu reden sein – und „steigende Grundstücksund Baukosten“. – Das sind die Gründe, weshalb nicht gebaut wird, meine Damen und Herren. Wir sehen jetzt, dass wir hier eine Komplexität von Vorschriften geschaffen haben, die einen daran hindert, zu bauen. Ich sage noch einmal, die ARGE für zeitgemäßes Bauen hat das nachgewiesen: 2010 gab es 300 Vorschriften, die man bei dem Bau eines Hauses beachten musste, heute sind 750 oder 800 Vorschriften zu beachten. – Keine dieser Vorschriften sorgt übrigens dafür, dass man leichter bauen kann, sondern alle sind Auflagen und Standardverschärfungen. Es sind alles Auflagen, die Geld kosten und so das Bauen zusätzlich erschweren. Das Ziel einer entsprechenden Anpassung muss deshalb doch sein, zu deregulieren und diese Komplexität aus dem Markt herauszunehmen, damit mehr gebaut wird. (Beifall FDP und Michel Deckmann [CDU]) Ich finde, ehrlich gesagt, das ist relativ schwierig. Das ist nicht so einfach, wie wir feststellen, weil wir an vielen Stellen gern Standards absenken würden, uns aber auf die Standards nicht einigen können. Denn der eine sagt, wenn es um Dämmung geht, geht es um Klimaschutz, und da dürfen wir nicht ran. Der Nächste will an den Lärmschutz, aber dann kommt der Mieterbund und sagt: Da dürfen wir nicht ran. Deshalb machen wir keine einzelne Standards, sondern erklären jetzt einen Regelstandard E, den komischerweise keiner anwendet. Denn wenn man den Regelstandard E als Bauunternehmer anwendet, man vor dem Zivilgericht ahnen darf, dass, falls irgendwas nicht klappt, diejenigen, die dagegen sind, sagen: Das entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik, denn die setzen die Baustandards, die ihr an anderer Stelle habt. – Schwierig, meine Damen und Herren. In dem Bereich – und jetzt kommen wir mal zu den beiden Anträgen – muss mir irgendwie jemand erklären, liebe Freunde aus der Sozialdemokratie, warum eine Landesbaugesellschaft preiswerter oder einfacher bauen können soll als andere. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Die genossenschaftlich organisierten Bauträger, die wir in Schleswig-Holstein haben, führen in ihren Satzungen aus, dass sie gemeinnützig sind, also keinen Gewinn erzielen dürfen, allenfalls eine Rendite, die dazu ausreichend ist, das zu realisieren, was man an Wiederherstellungsmaßnahmen machen muss, also in Wahrheit Reparaturen und Sonstiges. Vier Prozent Rendite, sagt Andreas Breitner, müsste man da erzielen. Eine Landesbaugesellschaft, die das nicht erzielte, würde Verluste einfahren und damit dauerhaft den Steuerzahler belasten. Das kann nicht das Ziel der Veranstaltung sein. Was also macht es aus, dass eine Landesbaugesellschaft das irgendwie erreichen könnte? – Das erschließt sich mir nicht, und deshalb gibt es auch keinen Sinn für ein staatliches Unternehmen, das baut. (Beifall FDP und vereinzelt CDU) Allerdings – und jetzt komme ich zu dem anderen Punkt – macht es auch wenig Sinn, etwas koordinieren zu wollen, was einfach mit überbordender Bürokratie einhergeht. Wenn also die überborden- (Dr. Bernd Buchholz) den Vorschriften jetzt noch eine neue Behörde oder eine neue Gesellschaft produzieren, die dafür sorgt, dass man durch den Dschungel der überbordenden Vorschriften besser durchguckt, dann ehrlich gesagt, meine Damen und Herren, beantwortet man Bürokratie mit Bürokratie. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Deshalb sage ich Ihnen, Frau Ministerin: Sie werden mit dieser Landesentwicklungsgesellschaft so wenig das Wohnungsbauproblem lösen, wie Sie mit dem Welcome-Center das Fachkräfteeinwanderungsproblem lösen. (Beifall FDP) Das ist weiße Salbe, das ist nichts anderes. Wenn ich das zum Schluss sagen darf: Bei der Stärken-Schwächen-Analyse, die Teil Ihres Gutachtens ist, finden sich erstaunlicherweise unter den Stärken die Punkte gute Datenbasis, Monitoring und funktionierende Netzwerke. All das, was diese Gesellschaft machen soll, wird hier unter Stärken aufgeführt. An keiner Stelle steht bei Schwächen und Risiken in diesem Gutachten, dass man mehr Vernetzung oder Sonstiges brauche. Diese Gesellschaft ist ebenso überflüssig wie eine Landesbaugesellschaft. Was wir brauchen, ist ein Abschaffen der vielen Standards, der vielen Regelungen, damit Bauen wieder attraktiv wird, und zwar auch im privaten und nicht nur im geförderten Bereich. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære alle! Ja, der Wohnraum ist in einigen Regionen bei uns im Land knapp – genauso wie das Bauland. Darüber sprechen wir hier im Parlament regelmäßig, und regelmäßig sprechen wir über verschiedene Vorschläge. Verschärfend für diese Frage kommt hinzu, dass es gerade in den Kommunen verschiedene Ausgangspositionen gibt: Es wird Wohnraum gebraucht, aber es ist ein Unterschied, ob man in einem kleinen Dorf oder in der Stadt wohnt. Auch die Flächenentwicklung ist eine große Frage, und die Kommunen stehen diesbezüglich vor vielen Herausforderungen. Es gibt Flächen in den Kommunen, aber es ist dann oft nicht möglich, diese über die kommunale Struktur zu entwickeln. Ja, die heterogene Struktur in Schleswig-Holstein stellt an vielen Stellen ein großes Problem dar, vor allen Dingen bei der Wohnraumbeschaffung. Die Ausgangslage in den großen Städten wie Kiel, Lübeck und Flensburg ist völlig anders als zum Beispiel in Niebüll oder Rendsburg; auch die Dörfer in Angeln haben ganz andere Voraussetzungen. (Beifall Dr. Hermann Junghans [CDU]) Des Weiteren gibt es die vielen Dörfer und Orte, die am Wasser gelegen sind und nur hochpreisigen Wohnraum zur Verfügung haben. Aber wir haben auch finanzstarke Kommunen, die das gut wuppen. Diese haben in ihren Verwaltungen voll besetzte Stellen und können deshalb Bauland entwickeln und dementsprechend mit Investoren auch den Wohnraum schaffen. Diese Beispiele kenne ich ebenfalls aus Nordfriesland. Aber es ist doch eher die Ausnahme bei uns im Land, dass die Kommunen so aufgestellt sind. In den meisten Kommunen fehlt das Geld. In den meisten Kommunen ist in den Bauämtern die Fluktuation so groß, dass Stellen nicht besetzt sind und dementsprechend jahrelang Projekte auf der Halde bleiben. Das bedeutet in der Praxis: Man macht in den Kommunen nur das Nötigste; die Investitionen oder auch die relevanten Wohnraumideen müssen verschoben werden. Daher bin ich der Überzeugung, dass die Kommunen eine Hilfestellung brauchen, um wieder mehr Vitalität und eigene Schaffenskraft entwickeln zu können, und der Auffassung, dass wir an den Umsetzungsprozess in den Kommunen denken müssen. Dafür würde eine Landesentwicklungsgesellschaft dienen. Deshalb haben wir uns als SSW zusammen mit CDU und Grünen auf den Aspekt konzentriert, die Marktakteure mit den jeweiligen Verwaltungsebenen in den Kommunen zusammenzubringen. Das haben wir als Kompromiss mit CDU und Grünen in den Alternativantrag eingebracht. Ich kenne viele Kommunen, die mit Projekten liebäugeln, aber im Planungsprozess so viele Fragen aufgetürmt bekommen, dass sie oft das Projekt abbrechen und nicht das richtige Know-how haben, das sie durch eine Landesentwicklungsgesellschaft bekommen könnten. Wie eine Umsetzung in der Praxis möglich ist, zeigen uns die vielen regionalen Genossenschaften, die ich ausdrücklich unterstützen möchte. Sie haben zahlreiche Projektideen, brauchen jedoch entsprechende Hilfe von Kommunen und Land. Ich möchte die WohnECK-NF gGmbH in Nordfriesland nen- (Sybilla Nitsch) nen, die im nördlichen Landesteil viele Wohnbauprojekte realisiert. Diese helfen sowohl den Mietern und den Investoren, als auch den Kommunen, indem sie Sicherheiten bieten, beispielsweise mit einem stabilen Mietpreis. Unter anderem hat die WohnECK NF gGmbH jetzt – in der Bauphase – die Trägerschaft des neuen Frauenhauses übernommen und das zusammen mit der Kommune und dem Kreis Nordfriesland realisiert. Selbstverständlich stellt das Frauenhaus in Nordfriesland keinen Wohnraum dar – das ist auch nicht die eigentliche Funktion. Aber diese Einrichtung ist trotzdem eine entscheidende Brücke, um für die betroffenen Frauen und ihre Kinder erst einmal ein Dach über dem Kopf zu schaffen und mittelfristig ein stabiles Zuhause zu finden. (Zuruf Werner Kalinka [CDU]) Initiativen wie die der WohnECK NF gGmbH sind eine wichtige Säule in der kommunalen Landschaft, um genau solche Projekte zu unterstützen, aber auch Dauerwohnraumprojekte zu entwickeln. Daher bin ich der Meinung, dass wir solche Initiativen in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium stärker entwickeln sollten und dass auch diese Projekte mit guten Gesprächen mit der Landesplanung verknüpft werden. Sie muss vor Ort sicherstellen, dass man gute Lösungen findet, damit diese Wohnräume entwickelt werden können. Ja, Herr Hölck, ich bin sehr oft bei den wohnungspolitischen Herausforderungen bei Ihnen, aber ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, dass es für mich nicht zielführend wäre, eine eigene Landesgesellschaft zu entwickeln, die dementsprechend noch einen eigenen Verwaltungsapparat hätte, um Wohnungen vorzuhalten. Wir brauchen mehr Investitionen, mehr Hilfestellung für die Kommunen und die Unterstützung der Genossenschaften. So entwickeln wir Wohnraum, und das kann mit einer Landesentwicklungsgesellschaft gelingen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich mit meinen Zwischenfragen entweder zu spät war oder diese nicht stellen konnte, habe ich mich jetzt zu einem Kurzbeitrag gemeldet. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der CDU, bei Ihren beiden Reden fiel mir dieser berühmte Satz ein: Wer Dinge ändern möchte, findet Möglichkeiten; wer Dinge verhindern möchte, findet Gründe. Das ist kurz zusammengefasst der Inhalt Ihrer beiden Reden gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD – Lachen CDU) Wenigstens waren Sie so ehrlich zu sagen: Das Projekt kostet Geld, das wir nicht haben. Ich übersetze das mal, weil wir das mit dem Übersetzen vorhin schon hatten. Das heißt: Die Leute, die eine Wohnung brauchen, sind es Ihnen nicht wert, dass Sie dafür Geld ausgeben wollen. (Beifall SPD – Widerspruch CDU) Das ist so: Bezahlbares Wohnen ist dieser Landesregierung nicht mehr wert als das, was jetzt da ist – das ist doch ganz einfach. Das Bürokratieargument, das hier immer eingebracht wird, greift zumindest nicht dort, wo die großen Städte eine eigene Bauverwaltung haben. Da ist dieses Know-how vorhanden; da brauche ich keine weitere Beratung. Da ist alles verfügbar, aber es fehlt an Geld, um selber Wohnungen zu bauen, und eventuell fehlt es auch an Flächen. Eine Landesentwicklungsgesellschaft hilft hier in gar keiner Art und Weise. Im Kreis Pinneberg muss ich niemanden fragen, wo ich eine Architektin finde, die mir einen B-Plan zeichnet, oder ein Amt, wie ich die IB.SH oder die ARGE-SH frage. Das weiß man; dafür sitzen dort Fachleute. Was ich fragen wollte und worauf ich gerne von der Koalition noch eine Antwort haben möchte, ist: Sie haben den Herrn Kollegen Hölck so gedisst – Entschuldigung, so heißt das nicht! –, also dafür kritisiert, weil er gesagt hat, dass wir dafür Geld ausgeben wollen. Sie haben gesagt: Das kostet so viel Geld, und die Strukturen, die Bürokratie und alles. Dann sagen Sie, Sie hätten gern eine kleine Landesentwicklungsgesellschaft, die andere Aufgaben hat. – Aber: Kostet die kein Geld? Wie soll diese denn ausgestattet werden? Wie ist die Organisationsstruktur? Wie soll sie arbeiten? Auch sie braucht Personal, auch sie braucht Büroräume, auch sie braucht Infrastruktur. (Beifall SPD) Darauf hätte ich gern eine Antwort, damit wir zumindest wissen, über welche Beträge wir uns ei- (Beate Raudies) gentlich unterhalten. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, und vielen Dank, dass Sie den Ausdruck „gedisst“ berichtigt haben. Das hat, glaube ich, keiner hier gemacht. – Nun erteile ich das Wort für einen Dreiminutenbeitrag dem Abgeordneten Thomas Hölck.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind froh, dass der Kollege Buchholz wieder dabei ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Was würdest du ohne ihn tun? – Heiterkeit) – In der Tat: Was würden wir ohne den Kollegen Buchholz tun? Aber es ist wirklich gut, dass er wieder da ist. Und er hat auch recht (Beifall CDU) bei den Fragen, dass wir die Baukosten senken müssen und dass wir viel zu viele Vorschriften haben. Grundvoraussetzung dafür, dass wir wieder ins Bauen kommen, ist, dass wir die Baukosten gesenkt bekommen – das ist völlig unstrittig. (Beifall SPD) Aber damit wir wieder ins Bauen kommen, dann brauchen wir Akteure, die das auch leisten können. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Die haben wir!) Die Genossenschaften und die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollen sanieren und nach den Plänen der Koalition im Jahr 2040 klimaneutral ihre Bestände umgestellt haben; gleichzeitig sollen sie auch noch neu bauen. Das werden sie gar nicht schaffen. Deshalb braucht man eine zusätzliche Gesellschaft, die dort mithilft, (Beifall SPD) weil wir nämlich wissen, dass bis zum Jahr 2040 160.000 Wohnungen geschaffen werden müssen. Das macht man nicht nebenbei und auch nicht in einer Kommune mit 1.500 Einwohnern, sondern man muss die Wohnungen dort bauen, wo sie gebraucht werden: Das ist der Hamburger Rand, das ist in Kiel, Neumünster, Lübeck, Flensburg, und das ist an den Küsten. Deshalb brauchen wir einen zusätzlichen Akteur. Wenn Sie sagen, eine Landesverwaltungsgesellschaft baut wieder einen Verwaltungsapparat auf, dann antworte ich: Nein, eben nicht! Man braucht eine Gesellschaft, ähnlich wie die SAGA, die ein Steuerungsinstrument ist. Die haben keinen Verwaltungsapparat, sondern sie kümmern sich ums Bauen, ums Neubauen. Wir werden bei Weitem – in den nächsten 10 oder 20 Jahren – nicht die Größe dieser SAGA erreichen, aber wenn man nicht anfängt, wird man es nie erreichen, hier ein Steuerungsinstrument zu etablieren. (Beifall SPD) Ich habe letztens in einer Kommune gehört, dass sich ein Investor an die Kommune gewandt hat, man wolle ein Bauprojekt realisieren. Da hat die Kommune gesagt: Wir haben keine Zeit, wir brauchen mindestens zwei Jahre für die Bauleitplanung. – Ja, was hilft denn da die Beratung? Was hilft denn da die Vernetzung? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Kein Stück!) – Kein Stück, kein Stück. Aber eine Landeswohnungsgesellschaft, die vielleicht die Bauleitplanung übernehmen würde, würde helfen. Deshalb ist das der richtige Ansatz. (Zurufe CDU) – Natürlich kann sie das für die Kommune machen. (Zuruf: Was denn?) – Sie kann da einspringen und helfen. Ich weiß, dass Sie das alles nicht wollen. Ich will aber abschließend sagen: Der „Förmchenhammer“ der Günther-Regierung baut im Sandkasten, während die SPD die Bauoffensive vorbereitet. Das ist gut so. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Dreiminutenbeiträge. Insofern erteile ich nun das Wort für die Landesregierung der Ministerin Magdalena Finke.

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Magdalena Finke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Buchholz, auch ich freue mich sehr, dass Sie heute wieder da sind. Auch nach Ihrer Rede kann ich noch einmal unterstreichen, dass es gut ist, dass Sie wieder da sind, und dass wir Sie alle vermisst haben. (Ministerin Magdalena Finke) (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Punkt – ich gehe wieder zurück. Nein. Ich kann auch ganz viel von dem unterstreichen, was Sie in Ihrer Rede gesagt haben. Wir müssen deutlich mehr deregulieren. Wir müssen vereinfachen. Das haben wir in Schleswig-Holstein mit unserer Landesbauordnung auch gemacht, und wir sind da noch nicht am Ende. Sehr gern können wir, wenn Sie Vorschläge haben, weitere Verfahren festlegen. Sie haben uns an Ihrer Seite. Ich glaube, alle hier sind der Meinung, dass wir deutlich einfacher und schneller bauen müssen. Was ich aber noch einmal hervorheben wollte, weil es nicht dem entspricht, was in Schleswig-Holstein wirklich passiert, das sind die Baukostensenkungen. Wir sind großartig in dem, was wir gemacht haben. Die ARGE hat einen Regelstandard Erleichtertes Bauen auf den Weg gebracht, und wir sind das einzige Land, das nicht nur darüber spricht, dass Bauen leichter werden muss, sondern wir setzen das in unserer sozialen Wohnraumförderung um: 14 Prozent weniger Baukosten im Grundsatz, einzelne Projekte sogar minus 30 Prozent. Ich wollte das noch einmal besonders hervorheben, weil das wirklich sehr gut ist. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Sie haben noch ein Thema aus dem Gutachten angesprochen, und das ist die Förderkulisse, die Förderkulisse nicht des Landes, sondern des Bundes. Da geht es um die KfW-Förderung. Auch da sind wir einer Meinung. Projekte mit über 100 Fördermaßnahmen sind natürlich nicht in der Lage, wirklich zu helfen. Deswegen setzen wir uns mit unseren Erkenntnissen hier in Schleswig-Holstein dafür ein, dass es nur zwei Programme gibt: einmal für den Neubau und einmal für die Sanierung. Von daher sind wir uns auch da, glaube ich, fast einig. Im Ziel, mehr bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen, sind wir uns auch alle einig. Wir im Innenministerium glauben aber nicht, dass der Weg über eine Landeswohnungsbaugesellschaft führen sollte, wobei es natürlich am Anfang sehr einfach klingt: Der Staat baut selbst, verzichtet auf Rendite und schafft so dauerhaft günstigen, sozial gebundenen Wohnraum – auch ohne Wegfall von Belegbindung später. Doch ein Blick auf die jüngsten Erfahrungen anderer Länder zeigt, dass die Umsetzung nicht so einfach ist, wie sie zunächst klingt. In Bayern wurde die BayernHeim im Jahr 2018 mit dem Ziel gegründet, 10.000 Wohnungen bis 2025 zu bauen. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, aber Söder ist immer grundsätzlich keine gute Referenz!) – Sie haben recht. Bis heute, acht Jahre später, wurde davon nur ein Bruchteil fertiggestellt. Auch Niedersachsen – das wurde heute angesprochen – hat sich im Jahr 2023 auf den Weg gemacht und nach unseren Kenntnissen bis heute mit dem Aufbau des notwendigen Personals zu kämpfen. Ein Projekt in Hannover wurde gestartet, aber weitere Erfolge konnten sie noch nicht vermelden. Wir gucken uns das nach Ihrer Rede aber sehr gern noch einmal an. Die Erfahrungen zeigen also: Um überhaupt loslegen zu können, ist man zunächst jahrelang damit beschäftigt, Personal und Strukturen aufzubauen, statt tatsächlich zu bauen. (Thomas Hölck [SPD]: Eben!) Man muss natürlich auch Eigenkapital aufwenden. Dafür würden nach groben Schätzungen im ersten Schritt zwischen 100 und 200 Millionen Euro benötigt. (Beate Raudies [SPD]: Aber wir hatten 500 Millionen Euro für die Züge!) Dann lägen die Mieten auch noch nicht im Bereich der aktuell geförderten Mieten. Das bedeutet, dass auch eine Landeswohnungsgesellschaft subventioniert werden müsste, um Wohnungen preiswert anbieten zu können. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja, natürlich!) Damit wird auch klar: Wir würden im Wesentlichen dabei umsteuern, wer den geförderten Wohnraum baut, nicht aber zusätzlichen schaffen. Unstreitig ist: Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Dafür hat Schleswig-Holstein ein hervorragendes Instrument, und das ist die soziale Wohnraumförderung selbst. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere bestehenden Genossenschaften, kommunalen Wohnungsunternehmen, Bauträger sowie die vielen privaten Eigentümerinnen und Eigentümer verbauen jedes Jahr sämtliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und schaffen Tausende mietpreisgebundene Wohnungen. Deswegen werden wir auch im Jahr 2027 die Wohnraumförderung auf dem Rekordniveau von 400 Millio- (Ministerin Magdalena Finke) nen Euro halten können. Ich habe es bereits in früheren Plenarsitzungen an dieser Stelle gesagt: Wir in Schleswig-Holstein sind das beste Flächenland, was die soziale Wohnraumförderung angeht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Es ist für uns nicht ersichtlich, dass eine landeseigene Gesellschaft hier schneller oder zielgerichteter handeln würde. Deswegen ist der Ansatz, den die Koalitionsfraktionen und der SSW dagegenhalten und der auch durch ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten so gestützt wird, der bessere: keine Konkurrenz durch den Staat, sondern vielmehr Unterstützung durch den Staat. Denn jeder Euro, den wir in den Aufbau einer neuen Behörde stecken würden, fehlt uns bei der direkten Förderung des sozialen Wohnraums. Mit der Gründung einer Landesentwicklungsgesellschaft würden wir die Kommunen dabei unterstützen, die Wohnraumschaffung mit den bestehenden Partnern zu intensivieren. Dafür bedarf es keiner neuen Struktur. Wir könnten vielmehr die bestehende Expertise besser bündeln und den Kommunen leichter zugänglich machen. So könnten insbesondere kleinere Kommunen ohne größere Ressourcen – also nicht Pinneberg – profitieren, etwa bei Projektentwicklung, Fördermitteln oder komplexen Quartiervorhaben. Gleichzeitig würde eine solche Bündelung von Know-how die Abstimmung zwischen Kommunen, Wohnungswirtschaft und Investoren erleichtern, Planungsprozesse beschleunigen und dabei helfen, vorhandene Baupotenziale schneller zu aktivieren. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Jeder Euro, der in den Aufbau einer Wohnungsbaugesellschaft fließt, fehlt der Wohnraumförderung. Jeder Euro, der in die Wohnraumförderung fließt, wirkt sofort. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Die Ministerin hat die angegebene Redezeit um eine Minute ausgedehnt. Die würde jetzt jeder Fraktion zugutekommen, wenn sie denn wollten. – Ich sehe, davon möchte keiner Gebrauch machen. Insofern liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4188, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegen die Stimmen von? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung des SSW. Somit ist der Antrag abgelehnt worden. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 20/4240 (neu), in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von SPD und FDP. Somit ist der Antrag angenommen worden. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 31 auf: Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4210 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anette Röttger.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder und jede von uns ist Verbraucher und entscheidet mit seiner Nachfrage und seinen täglichen Konsumgewohnheiten über das, was am Markt angeboten wird. So mancher Verbraucher entscheidet sich bewusst, regionale Anbieter zu unterstützen. In der Lebenswirklichkeit schreitet der Onlinehandel immer weiter voran, und häufig zählt nur das Schnäppchen. Fragen, woher die Ware eigentlich kommt, unter welchen Bedingungen sie produziert wurde und wie der unschlagbar günstige Preis entstanden ist, rücken in den Hintergrund. Die Konsumgewohnheiten haben sich deutlich verändert. Immer mehr im Netz angebotene Waren werden bequem zu Hause bestellt und bequem ins Haus geliefert. Verbraucherinnen und Verbraucher schätzen diesen Komfort, und so erfolgen Bestellung und Bezahlung per Mausklick – mit steigender Tendenz. Aber was ist, wenn uns die Ware nicht gefällt, sie nicht passt, nicht funktioniert und reklamiert zurückgesendet werden muss? Mit dem vorliegenden Antrag geht es genau um diese Verwirrung beim Widerruf und bei Rücksendungen von Waren aus dem Onlinehandel. Auf einer Vielzahl von Onlineplattformen und in On- (Anette Röttger) lineshops wird der Eindruck erweckt, dass die angebotenen Waren von in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen stammen. Dabei hat der Onlinehandel mit Anbietern aus Drittstaaten ohne Sitz in der Europäischen Union in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Insbesondere bei den sogenannten DropshippingGeschäftsmodellen, bei denen Händler Produkte vermarkten, die sie nicht selbst auf Lager haben, werden das Widerrufsrecht und die damit verbundenen hohen Folgekosten nicht transparent dargestellt. Die Verbraucher wissen vor dem Kauf nicht, wohin die Ware zurückgeschickt werden muss und wie hoch die damit verbundenen Kosten sind. Insbesondere bei Rücksendungen ins außereuropäische Ausland können sehr hohe Versandkosten entstehen, die teilweise den eigentlichen Warenwert übersteigen und zusätzliche Risiken wie Zollformalitäten, Verzögerungen oder Verluste von Warensendungen mit sich bringen. Das Problem ist, dass das Widerrufsrecht ursprünglich für klassische Händlerstrukturen entwickelt wurde und nicht für globale Plattformen und Dropshipping-Modelle vorgesehen war. Gemäß den Vorschriften des Digital Services Acts fordern wir die Anwendung klarer, gut sichtbarer und transparenter Informationspflichten über den tatsächlichen Unternehmenssitz, über Rücksendeadressen und über die damit verbundenen Bedingungen im Onlinehandel. Damit einher geht auch die erforderliche Kontrolle von Onlineshops durch die zuständige Bundesnetzagentur. Der Verbraucher darf auch im Onlinehandel nicht getäuscht und in die Irre geführt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit Oktober 2025 sind bundesweit rund 2.500 Beschwerden von Verbrauchern allein im Bereich des Dropshippings im Onlinehandel bei den Verbraucherzentralen eingegangen. Zudem finden sich neben diesen vielen legalen Onlineshops inzwischen vermehrt Fake Shops im Netz. Diese gefälschten Onlineshops mit den dazugehörigen Shop-Webseiten sehen täuschend echt aus. Allerdings sind sie oftmals betrügerisch. Nachdem der Kunde bezahlt hat, wird das Produkt nie geliefert. Mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen können Verbraucherinnen und Verbraucher vor Onlinebetrug geschützt werden. Bundesweit werden pro Monat circa 1.400 neue Fake Shops identifiziert. Nur wer gut informiert ist, kann sich vor Betrug schützen, verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen treffen, Fehlanreize für unüberlegtes Bestellen reduzieren und damit kostenintensive Rücksendungen weitgehend vermeiden. Augen auf beim Kauf! Das gilt immer noch. Jeder sollte wissen: Wer billig kauft, kauft oftmals doppelt. Jeder und jede von uns ist ein Verbraucher. Wir sind es selbst mit unseren täglichen Kaufentscheidungen; sei es zum Wohle des regionalen Anbieters oder mit allen Chancen und Risiken im Onlinehandel des World Wide Web. Wir entscheiden mit darüber, wer sich am Markt behauptet. Ich bitte herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun dem Abgeordneten Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Vor Kurzem machte die Onlineeinkaufsplattform Shein aufgrund von kindlich aussehenden Sexpuppen, die dort feilgeboten wurden, auf äußerst unschöne Weise von sich reden. Hier handelt es sich um einen klaren Rechtsverstoß, denn solche Produkte sind auf dem europäischen Markt nicht zugelassen. Dennoch ist eine Verfolgung solcher Verstöße für die zuständigen Behörden eine Herausforderung; dieser Anbieter ist Hersteller, Händler und Marktplatz in einem und hat weit über 100 Millionen Kundinnen und Kunden in der EU – pro Monat. Ich bin deshalb froh, dass die Europäische Kommission vor ein paar Wochen endlich ein Verfahren eingeleitet hat. Dabei geht es um drei Dinge: erstens die bereits erwähnten illegalen Produkte; zweitens aggressive Verkaufstaktiken, bei denen Belohnungssysteme eingesetzt werden, die süchtig machen; drittens mangelnde Transparenz bezüglich der Frage, welche Inhalte und Produkte welchen Nutzerinnen und Nutzern vorgeschlagen und welche persönlichen Daten dafür gesammelt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeden Tag wälzt sich eine Paketflut – zumeist von Onlineplattformen – durch unser Land. Ich beneide die Fahrerin- (Dirk Kock-Rohwer) nen und Fahrer nicht, die bei jedem Wetter von früh bis spät unterwegs sind, um Zustellungen, worunter sich Pakete mit lebensnotwendigem Inhalt genauso wie Pakete mit Inhalt des täglichen Bedarfs, aber auch viele Billigwaren von zweifelhafter Qualität befinden, zeitnah abzuwickeln. Im Zuge dieses Antrags habe ich viele Gespräche mit Menschen um mich herum geführt und dabei festgestellt, wie viele inzwischen von solchen Händlern und Onlineplattformen Produkte gekauft und versucht haben, diese zurückzuschicken. Dabei stellten sie auch fest, dass das Callcenter in Holland, aber die Firma, wohin es zurückgeschickt werden muss, in China sitzt, wo die Ware letztendlich im Müllcontainer landet. Das kann nicht unser Weg sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Billigware von zweifelhafter Qualität anzubieten, ist gemessen an Nachhaltigkeitskriterien fraglich, doch leider an sich noch kein Rechtsverstoß. Auch der Einsatz psychologischer Tricks bei der Bewerbung von Produkten ist sicher kein Alleinstellungsmerkmal solcher Plattformen. Allerdings bergen sie besondere Gefahren, die aufgrund mangelnder Transparenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht erkannt werden können, zum Beispiel, wenn Warnhinweise wie „Achtung, nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ oder „Kunststoffe von Feuer fernhalten“ fehlen. Verbraucher_innenrechte wie Rückgaberecht und Reklamation werden durch fehlende oder falsche Adressangaben oder durch absurd hohe Kosten für eine Rücksendung ausgehebelt. Der EU-Gesetzgeber hat den Digital Services Act mit einheitlichen europäischen Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen erlassen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor betrügerischen Praktiken zu schützen. Onlineplattformen haben so dafür Sorge zu tragen, dass die dort vertretenen Händler im Handelsregister eingetragen sind. Es müssen Kontaktdaten des Händlers, des Herstellers und des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs in der Europäischen Union auffindbar sein. Diese Vorschriften sind bereits seit November 2022 in Kraft, nur leider hapert es bei ihrer Durchsetzung. Darauf hat auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingewiesen, der stichprobenhaft die Einhaltung geprüft und das Ergebnis seiner Prüfung im Juni letzten Jahres veröffentlicht hat. Es wurden zehn Onlinemarktplätze und 30 Produktseiten unter die Lupe genommen – drei für jeden Anbieter, davon jeweils eine aus den Kategorien Kinderspielzeug, Elektronik und Kleidung. Dabei wurden zahlreiche Defizite festgestellt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei uns ist die Überwachung der Vorschriften des Digital Services Acts bei der Bundesnetzagentur angesiedelt. Damit die Bundesnetzagentur diese Aufgabe vollumfänglich ausüben kann, ist es unserer Auffassung nach erforderlich, sie mit den dafür erforderlichen Ressourcen auszustatten. (Zuruf: So ist es!) Daher bitten wir die Landesregierung um einen Vorstoß in diese Richtung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Marktwirtschaft bedeutet für uns immer auch eine faire Marktwirtschaft, und das bedeutet auch immer: fair für die Verbraucherinnen und Verbraucher. (Beifall SPD und FDP) Die Überschrift des Antrags verheißt tatsächlich viel, und ich denke manchmal, ob es vielleicht auch mal eine Nummer kleiner geht. Die Überschrift lautet: „Mit klaren Regeln im Onlinehandel die Eigenverantwortung stärken“. – Aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht läge hier wahrscheinlich eine irreführende Werbung vor. Denn klar ist, dass mit dieser Regelung, deren Regelungsgehalt auch noch unklar ist, das Verbraucherschutzrecht leider in keiner Weise verändert oder zum Besseren bewegt werden würde. Der Antrag ist im Grundsatz natürlich nicht falsch. Das muss ich zugestehen, und das ist auch so. Der zusätzliche Regelungsbedarf ist allerdings eher überschaubar. Bereits nach geltender Rechtslage müssen Informationen über den Anbieter, wie dessen Firmensitz, im Impressum aufgeführt werden. § 246a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch gibt hier die Spielregeln vor. Ein Straftatbestand erfüllt – wir haben es gehört –, wer diese Angaben in betrügerischer Absicht falsch angibt. In (Marc Timmer) der Tat berichtet die Verbraucherzentrale, und diese Informationen haben auch mich erlangt, von zunehmenden Fake-Shop-Anbietern. Sie kopieren und erstellen mittels KI verwechslungsähnliche Shops, die aber ein völlig falsches Impressum haben, und das ist auch nicht immer leicht zu erkennen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in diesem Zusammenhang bei kleinsten Unsicherheiten keine Vorkasse leisten. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hilft. Im Übrigen gilt, dass bei Onlineshops aus Drittstaaten deutsches Verbraucherschutzrecht Anwendung findet, wenn das im Drittstaat ansässige Unternehmen gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Ansonsten ist selbst das anwendbare Recht unklar. Unabhängig hiervon stellt sich immer die Frage der Durchsetzbarkeit; die wird in den seltensten Fällen gegeben sein. Ist deutsches Recht anwendbar, gilt gemäß § 246a Einführungsgesetz zum BGB folgendes: Bei fairen Absatzverträgen muss der Anbieter über die Kosten für die Rücksendung der Waren nur dann informieren, wenn die Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können. – Wir denken an die Waschmaschine, die einem nicht gefällt, und bei der man dann den Widerruf erklärt. Hieraus ergibt sich der Regelungsbedarf, der im Antrag leider nicht aufgegriffen wird. Bei normalen mit der Post zu versendenden Produkten muss der Anbieter nämlich nicht angeben, wie hoch die voraussichtlich anfallenden Rücksendekosten sind. Das kann natürlich bei Produkten, die nach Vietnam, USA oder China zurückgesendet werden müssen, ein beträchtlicher Betrag sein. Insofern spricht nichts dagegen, den Katalog des § 246a BGBEG auszuweiten und in diesem Sinne zu erweitern. Damit verbunden ist natürlich die Frage, wo auf der Plattform die Rücksendekosten für Produkte angegeben werden sollten. Üblicherweise sind diese in den AGB und Widerrufsbelehrungen versteckt. Dies macht eine Kenntnisnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher fast unmöglich. Es sei denn, man will sich den Sonntag mit solchen Sachen versauen, um ehrlich zu sein. (Heiterkeit Beate Raudies [SPD] – Beifall SPD) Deshalb sollte darauf gedrängt werden, Angaben über die Rücksendekosten beim Checkout verpflichtend zu machen, also vor Abschluss des Kaufvertrags. Gern darf durch ein eigenes Klickfenster die Kenntnisnahme dieser Rücksendekosten bestätigt werden. Unter dem Strich lautet der Ratschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher: Erstens. Augen auf bei Onlineshops! Es könnten Fakeshops sein. Zweitens. Bei Anbietern von Waren aus Drittstaaten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bitte immer im Impressum nachschauen, wo der Sitz ist und aus welchem Land die Lieferung tatsächlich erfolgt. Es könnte sein, dass deutsches Verbraucherrecht nicht anwendbar ist. Drittens. Sie sollten bitte die Rücksendekosten beim Erwerb von Waren aus Drittstaaten für Produkte checken, die mit der normalen Post zurückversandt werden können. Denn diese müssen nicht angegeben werden. Abschließend sage ich denjenigen, die es interessiert, das Folgende: Ich werde wie gehabt meine Produkte im Einzelhandel unserer schönen Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein kaufen. Unternehmenssitz: Innenstadt. Lieferort: ganz in der Nähe. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich muss noch eine kleine Bemerkung hinter herschieben: Das Wort „versauen“ – wir wissen alle, was gemeint ist – ist ein bisschen hart an der Grenze zum Unparlamentarischen. Aber alles ist gut. Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Der Onlineversandhandel ist inzwischen ein wirklich starker Wirtschaftsfaktor. Lassen Sie mich übrigens eines sagen, Herr Kollege Timmer: Der Onlineversandhandel besteht nicht nur aus global agierenden Unternehmungen aus China oder sonst wo, sondern auch aus mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. (Beifall FDP, Patrick Pender [CDU] und Marc Timmer [SPD]) Denen tun wir durchaus einen Gefallen, wenn wir darüber nachdenken, dass Onlinehandel auch für sie ein wichtiger Bereich ist. Da gibt es viele, bei denen man deshalb nicht grundsätzlich ausschließen sollte, auch einmal im Onlineshopping unterwegs zu sein. Aber dieses Onlineshopping schafft in der Tat für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl von Problemen. Sie haben eine ganze Menge aufgelistet, bei denen wir abschichten müs- (Dr. Bernd Buchholz) sen, was wirklich zusätzlich noch regelungsbedürftig ist und was nicht. Wir werden bei einem Angebot von Temu, Shein oder was auch immer, bei dem viele Leute sofort an den Preisen und an der Art und Weise sehen, um was für Produkte es sich handeln könnte, nicht verhindern können, dass Menschen minderwertige Waren kaufen. Es ist die Eigenverantwortung der Menschen, darüber nachzudenken, ob es schlau ist, bei technischen Geräten Dinge zu kaufen, von denen man schon am Preis erkennen kann, dass sie wahrscheinlich mit deutschen Normen überhaupt nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, weil für den Preis nicht produziert werden kann. Das bleibt in der Eigenverantwortung der Menschen, das zu entscheiden. Das Zweite ist, dass wir auch innerhalb des Rahmens der EU Dinge haben – Sie haben zu Recht darauf hingewiesen –, bei denen man Transparenz schaffen kann, etwa wenn es um Rücksendekosten für große Geräte wie Waschmaschinen und sonstige Dinge geht. Da gibt es in der Tat im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch an einigen Stellen etwas, wo man heute sagen würde, da würde man sich mehr Transparenz wünschen. Vielleicht müssen verbraucherschützende Regelungen da tatsächlich etwas angehoben werden. Der Antrag der CDU betrifft den Bereich, wenn aus Drittanbieterstaaten, also von Staaten außerhalb der EU, Waren angeboten werden. Denn das ist in der Tat oft intransparent. Das hat schon damit zu tun, dass – selbst wenn die Waren hochwertig sind und auch ankommen, weil es ein reales Unternehmen ist – manchmal Zollgebühren anfallen, die höher sind als der Warenwert selbst. Deshalb ist es wichtig, dass Käuferinnen und Käufer, Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz darüber bekommen, wo denn diese Ware eigentlich herkommt. Das ist ein wirklich wichtiger Regelungsbereich. Deshalb ist das, was im Antrag steht, goldrichtig: Die Absenderadresse außerhalb der EU und die entsprechenden Hinweise müssen transparent gemacht werden. Das soll ja auch der Digital Services Act der Europäischen Union bewirken. (Beifall FDP und SPD) In der Tat gilt es dann auch, das durchzusetzen. Insoweit habe ich große Sympathie für Ihren Antrag, der mich allerdings im Hinblick auf die Realitäten dessen, was Regierungshandeln ist, etwas umtreibt. Sie fordern eine Bundesratsinitiative von Ihrer Landesregierung mit der Forderung, Rücksendeadressen sollten offengelegt werden, Zollgebühren und Rücksendegebühren sollten klar erkennbar gemacht werden. Sie fordern also alles Mögliche. Nun guckt man einfach mal schlicht und ergreifend, was der Deutsche Bundesrat auf Initiative des Landes Baden-Württemberg im Sommer des Jahres 2025 vorliegen hatte. Es gibt nämlich eine entsprechende Entschließung des Bundesrates zu genau diesem Thema mit einer Nummer 2 der Entschließung, die fast wortgleich Ihrem Antrag entspricht. Da steht nämlich drin: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des anbietenden Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren sowie mögliche Rücksendekosten zu informieren.“ Das war ein hoch sinnvoller Antrag von BadenWürttemberg. Dann guckt man auf das Abstimmungsverhalten des Landes Schleswig-Holstein und stellt zu seinem Erstaunen fest: Fassen der Drucksache ohne Nummer 2. Also auf Deutsch, man hat sich bei Nummer 2 als Landesregierung genau zu dem Punkt, den Sie jetzt beantragen, enthalten. (Beate Raudies [SPD]: Wie kann das denn sein? – Zurufe: Ui!) – Ui! Da fragt man sich plötzlich: Steckt hinter dem Antrag doch etwas ganz anderes? Ist die versteckte Kritik am Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat der Auslöser für diesen Antrag der Regierungskoalition? – Man könnte auf die Idee kommen, meine Damen und Herren. Nein, vielleicht geht es einfach nicht so weit, man weiß es nicht. Vielleicht kann eine Verbraucherschutzministerin darüber Aufklärung geben, die selbst noch gar nicht verantwortlich war zu dem Zeitpunkt. Sie hat nicht im Bundesrat gesessen und weiß es nicht. Aber wie so oft, meine Damen und Herren, beantragen Sie hier Dinge, die leider als Entschließungsantrag im Bundesrat schon stattgefunden haben. Sie hätten die Chance gehabt, kraftvoll zuzustimmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das haben Sie leider nicht gemacht. Frau Kollegin, insoweit unterstützen wir Sie durch Zustimmung zu Ihrem Antrag bei dem neuerlichen Versuch, es endlich durchzubringen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin, kær Jette! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt nach Bernd Buchholz noch irgendwelche Akzente zu setzen, ist natürlich schwer, ich versuche es aber trotzdem einmal. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Onlinehandel ist längst Teil unseres Alltags und hat sich mit einem Marktanteil von rund 13,4 Prozent am gesamten deutschen Einzelhandel inklusive des Lebensmittelmarktes zu einer festen Wirtschaftsgröße entwickelt. Spätestens seit der Pandemie verzeichnet die Branche einen stetigen Zuwachs. Wir haben es also mit einem boomenden Markt zu tun, insbesondere die Onlinemarktplätze haben einen signifikanten Anteil von über 50 Prozent am gesamten Onlinevolumen. Dies hat der Handel erkannt, und entsprechend ploppen immer neue Anbieter auf, die mit massiven Werbekampagnen und Angeboten locken. Für viele Menschen ist eine Onlinebestellung bequem, schnell und oft auch preisgünstiger als im klassischen Handel vor Ort. Gleichzeitig bringt der Onlinehandel aber auch eine neue Herausforderung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute über klare Regeln im Onlinehandel sprechen. Denn eins muss klar sein: Auch der Onlinehandel muss strengen Regeln unterliegen, die aber auch konsequente Anwendungen finden müssen. Der vorliegende Antrag stellt die Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt. Genau darüber müssen wir sprechen. Natürlich tragen sie Eigenverantwortung für ihre Kaufentscheidung, das wurde auch hier schon mehrfach erwähnt. Niemand wird gezwungen, ein Produkt online zu bestellen. Soweit richtig – aber Eigenverantwortung kann nur dann funktionieren, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Wer Verantwortung übernehmen soll, muss auch vollumfänglich informiert sein, geschützt werden und sich auf transparente Regeln verlassen können. (Beifall SSW) Genau hier kommt der Verbraucherschutz ins Spiel. Der Onlinehandel ist heute oft komplex, international aufgestellt und für viele Menschen schwer zu durchschauen. Internetplattformen, Marktplätze, Drittanbieter: Häufig wissen Interessierte gar nicht genau, mit wem sie eigentlich einen Vertrag abschließen. Hinzu kommen aggressive Verkaufsstrategien, manipulative Designs auf Webseiten, sogenannte Dark Patterns oder unklare Preisangaben. All das erschwert dezidierte Kaufentscheidungen. Für uns als SSW gilt deshalb: Wenn die Eigenverantwortung gestärkt werden soll, dürfen wir den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Blick verlieren. Verantwortung darf nicht bedeuten, dass Menschen mit den Risiken des digitalen Marktes alleingelassen werden. Unseriöse Anbieter lassen sich heute nicht so einfach als solche enttarnen. Fake Shops, undurchsichtige Abomodelle und betrügerische Angebote sind keine Einzelfälle mehr. Da reicht es auch nicht aus, wenn auf die Eigenverantwortung verwiesen wird. Erschwerend hinzu kommen Internetplattformen, die außerhalb der EU ihren Sitz haben. Der Kauf auf solchen Homepages kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Der Antrag führt hier zwar wichtige kritische Punkte an, die den fairen Wettbewerb adressieren. Es geht aber auch um Produktsicherheit, also um Waren, die die europäischen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, keine oder eine gefälschte CE-Kennzeichnung tragen, technische Mängel haben oder gefährliche Stoffe beinhalten. Es geht also auch um Leib und Leben durch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe, zum Beispiel in Kleinkinderspielzeugen, oder Schlag- und Brandgefahren durch mangelhafte Elektrogeräte. Wir reden hier aber auch über Wettbewerbsverzerrungen am Markt, wenn Anbieter aus dem EU-Ausland die Steuer- und Zollvorgaben umgehen oder Umweltauflagen nicht einhalten. Dies führt zu einem unfairen Preisvorteil gegenüber europäischen und regionalen Händlern. Ein gut regulierter Onlinehandel schützt also nicht nur die Verbraucher, er stärkt auch faire Wettbewerbsbedingungen für unseren eigenen regionalen Markt. Daher brauchen wir klare Regeln im Onlinehandel, die für Transparenz sorgen und letztendlich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und aufklären. Dazu gehört die klare Identifikation des Verkäufers, dann braucht es verständliche und transparente Informationen über Preise, Vertragsbedingungen und Rückgaberechte. Gerade bei digitalen Plattformen verschwimmen diese Informationen oft oder werden bewusst schwer auffindbar gemacht. Das darf nicht der Standard sein, wir brauchen klare EU-Regeln und ihre konsequente Anwendung, um gegen (Dr. Michael Schunck) rechtswidrige Inhalte oder unsichere Produkte vorgehen zu können. Was sich selbstverständlich anhört, ist ein großes Problem im Hinblick auf die Durchsetzungskraft der bestehenden Gesetze, insbesondere bei Anbietern außerhalb der EU. Umso wichtiger ist es, die Strukturen im eigenen Land zu stärken, denn nur wer gut beraten ist, kann wirklich Eigenverantwortung übernehmen. Die Menschen müssen wissen, welche Rechte sie haben und wie sie gegen unfaire Praktiken vorgehen können. Die Verbraucherzentralen sind hier ein wichtiges Element. Darum ist der Hinweis zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale richtig und wichtig. Gerade wenn wir wissen, mit welcher Raffinesse im Netz Handel getrieben wird, ist eine gute Beratung und Aufklärung darüber wichtig. Das ist jetzt der Punkt, den ich sehr wichtig finde und der, glaube ich noch nicht genannt wurde: Es ist kontraproduktiv, gerade bei solchen Institutionen wie der Verbraucherzentrale die Mittel zu kürzen – im Gegenteil: Wir müssen die Verbraucherzentrale stärken, denn sie ist es doch, die sich gerade für die Menschen einsetzt, die mit der Komplexität des Onlinehandels häufig überfordert sind. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak. – Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Ministerin für Verbraucherschutz, Cornelia Schmachtenberg.

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Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen wir uns eine ganz alltägliche Situation vor: Jemand bestellt online eine Jacke beim vermeintlich europäischen Anbieter. Der Preis ist attraktiv, der Shop wirkt durchaus professionell, es sind gute Bilder, und die Lieferung erfolgt auch. Alles sieht beim ersten Blick aus wie ein ganz normaler Onlineeinkauf. Doch als die Jacke dann ankommt, erkennt man: Es sind schlechte Nähte, ein stark chemischer Geruch wird verströmt. Man entscheidet sich aus dem Grund, die Jacke zurückzuschicken. Dann kommt die Überraschung: Die Rücksendeadresse liegt nämlich in einem Drittstaat, beispielsweise in Asien. Es entstehen plötzlich hohe Rücksendekosten, teilweise sogar Zollgebühren, was bei der Bestellung, die man ja vorher gemacht hat, nicht der Fall gewesen ist. Der vermeintlich günstige Einkauf, bei dem man irgendwie gedacht hat, ich mache hier jetzt ein Schnäppchen, wird wesentlich teurer als erwartet. Ganz häufig kommt sogar noch dazu, dass man noch nicht einmal den Kaufpreis rückerstattet bekommt. Solche Fälle sind keine Einzelfälle mehr. Man kann ja einmal hier oder auch in seinem engen Bekanntenkreis eine Umfrage starten. Es wird immer jemanden geben, den man kennt, der genau so eine Erfahrung gemacht hat. Unsere Verbraucherzentrale, auch hier in Schleswig-Holstein, berichtet von einer drastisch ansteigenden Zahl, insbesondere nach so onlinestarken Zeiten wie Weihnachten. Dazu muss man sagen: Es wird ja nicht jeder Fall an die Verbraucherzentrale gemeldet. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Wir haben es eben gehört, 2.000 Fälle im Bundesgebiet. Wer geht bei einem solchen Kauf, wenn es beispielsweise nur um 20 Euro geht, wirklich zur Verbraucherzentrale? Es gibt Menschen die das tun – zum Glück –, deswegen ist es ein gutes Frühwarnsystem, aber die Dunkelziffer ist weitaus höher. Das ist also kein Einzelfall mehr, es ist die Realität im Onlinehandel. Durch Social Media wird es verstärkt. Denn erstens wird einem ständig die gleiche Werbung angezeigt, wenn man einmal draufgeklickt hat. Zweitens wirkt es im Onlinebereich und auf Social-Media-Kanälen oft noch attraktiver und die Bilder noch schöner. Das heißt, was auf den ersten Blick seriös und gut aussieht, ist im zweiten Fall durchaus unseriös. Das Problem liegt auf der Hand. Beim Onlinekauf hat keiner Lust, sich durch die AGB durchzuklicken und 20 Minuten damit zu beschäftigen, wie seriös denn ein Händler ist. Deswegen ist Transparenz und Aufklärung wichtig und dass man auf den ersten Blick erkennt: Woher kommt denn die Ware, und wie viel kostet es denn, wenn ich etwas zurückschicken möchte? Wen kann ich denn erreichen, wenn etwas nicht in Ordnung ist? – Das ist der Kern des Problems. Es muss möglich sein, dass direkt beim Kauf sichtbar ist, was es kostet, wenn ich es zurücksende und wo ich es hinsenden muss. Dann können nämlich Verbraucherinnen und Verbraucher auch aufgeklärte Entscheidungen treffen und danach agieren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Folgen sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus ärgerlich, weil sie dann diese Produkte haben und auf diesen Kosten sitzen bleiben. Aber auch in Bezug auf Ressourcenschonung (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) ist es ärgerlich. Ganz häufig wird dann eben die Ware nicht zurückgeschickt, weil das teurer ist, sondern sie landet bei uns im Müll. Das kann es nicht sein, gerade auch bei unseren Produkten. Wenn wir so viel Anstrengung unternehmen, dass wir in Kreislaufwirtschaften denken, dass wir umweltschonend wirtschaften, dann ist auch ein Punkt, dass wir zukünftig alleine durch Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern Ressourcen sparen. Wir müssen auch unsere heimischen Unternehmen schützen. Es ist ja nicht so, dass alle Unternehmen, die irgendwie Onlinehandel betreiben, sich nicht an die Regeln halten. Das wurde ja eben schon gesagt. Onlinehandel ist für uns Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus gut und sinnvoll. Aber man muss doch auch unsere heimische Wirtschaft schützen. Die halten sich an die Regeln, die klären die Verbraucher auf. Da gibt es beispielsweise Rücksendekosten, die völlig in Ordnung und völlig normal sind. Es geht also primär um die Anbieter aus den Drittstaaten, und da müssen wir aufpassen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Marc Timmer [SPD]) Wenn man sich als Verbraucherin oder Verbraucher nicht so sicher ist, dann kann man den FakeshopFinder nutzen. Der wird von unseren Verbraucherzentralen im gesamten Bundesgebiet angeboten. Wir unterstützen das als Land Schleswig-Holstein. Dort kann man nachgucken, wenn man sieht: Der Preis ist vielleicht doch zu gut. – Es ist ja so, dass man manchmal sofort das Gefühl hat: Das kann eigentlich nicht sein. – Dieses Gefühl stellt sich aber nicht überall sofort ein. Der Fakeshop-Finder kann als Ergänzung gesehen werden, kann aber nicht die alleinige Lösung sein, unsere Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Ich bin froh, dass wir hier, so wie es aussieht, ein einheitliches Votum, ein starkes Votum für die Verbraucherinnen und Verbraucher schicken – für unsere heimische Wirtschaft, für einen fairen Handel. Man kann ja immer von Abstimmungen lernen und es in Zukunft anders machen. Das wollen wir jetzt so machen, und dann geht es weiter. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sehen, meine Fraktion versucht heute sicherzustellen, dass ich alles wieder aufhole, was ich in den letzten Tagungen an Redebeiträgen unterlassen habe. (Beifall Peter Lehnert [CDU]) Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards vor. Wir greifen auch gern hoch ins Regal. Deshalb steht da Bürokratiefreiheitsgesetz. Das wollen wir auch. Die Idee dieses Gesetzes ist schlicht und ergreifend, einmal etwas zu tun, was man ansonsten bei Bürokratieabbau in der Regel nicht tut. Denn Bürokratieabbau soll ja in der Regel von denen ausgehen, die Bürokratie gerade geschaffen haben. Die Landesparlamente, die die Gesetze gemacht haben, die so kompliziert sind, dass man sie kaum anwenden kann, setzen dann eine Antibürokratiekommission ein, die dann regeln soll, dass das, was sie selbst geschaffen haben, zurückgedreht wird. In der Regel führt das zu solchen wunderbaren Dingen, wie wir sie zurzeit gerade aktuell in der hiesigen Beratung zum Beispiel eines ersten Entlastungsgesetzes der Kommunen besichtigen können. Da werden Berichtspflichten für Kommunen abgeschafft. Das ist gut, alle sind dafür. Parallel dazu wird durch einen komischen Umstand im Gesetzgebungsverfahren allerdings deutlich, dass man damit die Dokumentationspflicht für den Jahresabschluss plötzlich nicht mehr für 300 oder 400 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Rechnungsprüfungsämtern erzeugt, sondern für 850 Gemeinden mehr, weil man plötzlich eine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses für alle Gemeinden konstatiert hat und deshalb dieses Gesetz plötzlich zu einem Bürokratieaufbaugesetz mutiert, obwohl die Entlastung geplant ist. Das war bestimmt nicht gewollt, aber ist einer der Effekte. Die Idee dieses Gesetzentwurfes ist, dass nicht diejenigen, die die Bürokratie ansonsten schaffen, versuchen, Abbaumaßnahmen einzuleiten, sondern diejenigen, die aus der Anwenderperspektive kommen, also insbesondere aus der kommunalen Perspektive. Die dürfen nicht nur Vorschläge machen, was denn abgeschafft werden könnte, sondern die dürfen mit Anträgen, die nur begründet abgelehnt werden dürfen, Probephasen schaffen, in denen gezeigt wird, dass sie auch ohne die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen gut auskommen. Das ist nichts, was jetzt der Kreativität der FDPFraktion alleine entsprungen ist. Das will ich gerne zugeben, obwohl die Kreativität der FDP-Fraktion ja von großem Wert ist, (Peter Lehnert [CDU]: Du sollst keine Märchen erzählen!) sondern dafür gibt es Vorläufergesetze: ein schon seit 20 Jahren existierendes Gesetz in Brandenburg etwa, wo dieses Gesetz angewendet wird und bei dem 139 Erprobungsverfahren dazu geführt haben, dass immerhin 56 Regelungen im Lande dann tatsächlich abgeschafft worden sind – endgültig abgeschafft worden sind! Wir erleben zurzeit, dass nicht nur in Hessen und in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern und in anderen Landesparlamenten genau dieser Weg zu beschreiten versucht wird, dass von unten, also von den Kommunen her, von den exekutiven Anwendern her Vorschläge gemacht werden, diese oder jene Vorschrift könnte man doch mal aussetzen, temporär, jedenfalls für diesen Zeitraum; wir als Kommune glauben, dass wir gut darauf verzichten können. – Wenn nichts dagegen spricht, wird es ausprobiert, und dann ist die Frage der Übertragbarkeit auf die anderen Kommunen gewährleistet. Wir wollen, dass das Verfahren dafür eine erprobungsfreundliche Genehmigungspraxis ausmacht. Ich will sagen: Wenn eine Kommune oder die kommunalen Landesverbände, die wir auch in der Position sehen, Anträge zu stellen, diesen Antrag bei dem jeweiligen Fachministerium des Landes stellen, dann muss entweder innerhalb von drei Monaten erklärt werden, dass im Sinne des überbordenden Gemeinwohls an der Regelung zwingend festgehalten werden muss – das ist dann auch wirklich exakt zu begründen – oder damit, dass Gefahren für Leib oder Leben existieren: Man denke an Brandschutzvorschriften oder sonstige Dinge, das kann schon sein. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Für einen temporären, abgesteckten Zeitraum ist eine – nur eine landesrechtliche – Norm in der jeweiligen Region – im Kreisgebiet, im Gemeindegebiet oder sonst wo – nicht anwendbar oder muss nicht angewendet werden. Die Anwendungsbeispiele dafür sind ehrlicherweise vielfältig. Das gilt in der Tat für ganz unterschiedliche Bereiche, die man sich denken kann. Das können wir gerne innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens im Ausschuss einmal erörtern. Den Kommunen fällt viel ein, weil sie sagen: Gerade beim Denkmalschutz und bei vielen anderen (Dr. Bernd Buchholz) Sachen gibt es Regelungen, bei denen wir sagen, dass die alle ganz nett, aber in Wahrheit überflüssig sind, denn das ist x-mal geprüft worden, und jetzt kommt noch einer, der es noch einmal prüfen will. Deshalb dieser Ansatz mit der Bitte, das wirklich wohlwollend zu prüfen, denn es ist jetzt nicht so, dass wir uns wechselseitig darin übertreffen, dass das, was wir an Entbürokratisierung machen, bisher überbordend erfolgreich war. Auch ich habe als Minister Entbürokratisierungskommissionen geleitet, die alle viel produziert haben, aber ehrlicherweise nicht so rasend erfolgreich waren, indem tatsächlich was abgebaut wurde. Wenn die Kommunen als Anwender tatsächlich sagen können: „Wir wollen mit einem Antrag dafür sorgen, dass diese oder jene Norm mal nicht angewendet werden soll“, halten wir das für einen neuen, zeitgemäßen, interessanten Ansatz. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und andere Länder verfolgen ihn, Schleswig-Holstein sollte das auch tun. Ich bitte herzlich um Überweisung in den Ausschuss. Das findet ja sowieso statt, aber ich bitte auch um wohlwollende Zustimmung des Gesamtparlaments zu dieser Idee der Freien Demokraten. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Peter Lehnert [CDU])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans das Wort.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Buchholz, das mit der wohlwollenden Zustimmung wird ein bisschen schwierig werden, und ich will Ihnen erklären, warum. Ein Gesetz, das Gesetze nicht abschafft, sondern ihre Wirksamkeit relativiert, ohne zu benennen, welche konkreten Gesetze das sein könnten: Was hätte das für Folgen? – Man bräuchte ein Bürokratiefreiheitskataster, um zu wissen, welche eigentlich noch in Kraft befindlichen Gesetze gerade nicht oder nur begrenzt örtlich oder zeitlich wirksam sind. Zur Beteiligung potenzieller Antragsteller und Anwender gäbe es wahrscheinlich auch einen Bürokratiefreiheitskatasterbeirat, natürlich paritätisch besetzt. Dort würde jährlich ein mit großem Aufwand gefertigter Bürokratiefreiheitskatasterbericht diskutiert werden, ohne dass dies zu einem erkennbaren gesellschaftlichen Nutzen führen würde. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ja, ich lasse sie zu.

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Jette Waldinger-Thiering

Okay, alles klar, dann darf die Zwischenfrage gestellt werden.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. – Herr Kollege, da Sie das ja ins Humorvolle und offenbar auch ein bisschen ins Lächerliche ziehen wollen: Erklären Sie mir bitte einmal, warum Ihre Parteifreunde in Ländern wie Bayern, BadenWürttemberg und anderswo solche Gesetze verabschiedet und in Kraft gesetzt haben und nach Evaluierung der Auffassung sind, dass man zwingend an ihnen festhalten sollte.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Ich bin mir ganz sicher, dass die ganz anders gefasst sind als Ihr Entwurf. Ich habe die nicht gelesen, das räume ich ein (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) – ja –, weil es nämlich so, wie Sie sich das vorstellen, gar nicht geht. Das werden Sie gleich hören, wenn ich meine Rede fortsetze. (Christopher Vogt [FDP]: Sie meinen, Sie haben es nicht gelesen und behaupten das einfach?) – Der Wortlaut Ihres Gesetzentwurfs ist nämlich so krass rechtswidrig, dass es so nicht geht. Sollte ein anderes Bundesland versucht haben, es so zu machen, wie Sie es vorschlagen, bin ich mir sicher, dass irgendjemand auf die Idee kommen wird, das mal verfassungsrechtlich zu überprüfen. Dann bin ich mir sicher, was dabei herauskommt. Darüber brauchen wir gar nicht weiter zu philosophieren, sondern wir werden ja sehen, was dabei herauskommt. Jetzt fahre ich mit meiner Rede fort, und ich weise darauf hin, dass die Uhr in der Zwischenzeit weitergelaufen ist. Ich bitte, mir das zusätzlich hinzuzuaddieren.

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Jette Waldinger-Thiering

Also, warten Sie bitte einmal ab.

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Jette Waldinger-Thiering

Sie haben uns gegenüber signalisiert, und Sie haben es auch gesagt: Dazu werde ich mich in meiner Rede weiter erklären. Daraufhin hat sich der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz wieder hingesetzt. Damit ist die Beantwortung der Frage eigentlich beendet, und dann müsste hier oben auch die Uhr weiterlaufen. So ist das Reglement.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Na gut, dann rede ich einfach ein bisschen schneller und setze jetzt meine Rede fort. – Ein Gesetz, wie die FDP es vorschlägt, würde nicht nur offensichtlich seinen Zweck verfehlen, es wäre auch grob verfassungswidrig. Gesetze in einem Rechtsstaat dürfen nur durch Gesetze aufgehoben werden, also Gesetze im formellen Sinn, nicht Verordnungen, die als Gesetze im materiellen Sinn gelten. Es geht um Gesetze, die das Parlament beschließt, und nicht um eine Entscheidung von Ministerien oder gar eine Genehmigungsfiktion, wenn ein Ministerium über einen solchen Antrag nicht beschließt. Das haben Sie in § 3 Absatz 2 Satz 3 Ihres Gesetzentwurfs vorgesehen. – Ich lasse die Nachfrage des Kollegen Vogt gerne zu, weil ich helfe, weil ich die Not erkenne.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt zu?

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Dr. Hermann Junghans CDU

Ja, das habe ich gerade gesagt.

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Jette Waldinger-Thiering

Also, das Präsidium macht hier die Ansagen, dann fragen wir nett und kriegen meistens auch eine nette Antwort.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Gerne. Ich sage ja: Ich helfe, wo ich kann.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, so geht das nicht. Ich spreche für uns alle, die hier oben sitzen. Wir als Präsidium leiten die Sitzung, und brauchen da wirklich keine Hilfe. Wir wissen, wie es geht. Jetzt haben Sie die Zwischenfrage gestattet. Christopher Vogt wird diese Zwischenfrage stellen. Wenn Sie mit der Beantwortung fertig sind, setzt sich Christopher Vogt wieder hin, und dann läuft auch die Uhr wieder weiter.

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Christopher Vogt FDP

Liebe Frau Präsidentin, Herr Kollege, vielen Dank. – Nun bin ich ja zum Glück kein Jurist – das hat Vor- und Nachteile im Leben –, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Wir haben uns mit dem Thema intensiv beschäftigt und bei der Formulierung an Gesetzen aus anderen Bundesländern orientiert. Insofern ist es interessant, dass Sie pauschal sagen, es sei alles verfassungswidrig, wie wir es machen. Sie hätten recht: Es wäre verfassungsrechtlich problematisch, Gesetze oder Regelungen, die das Parlament beschlossen hat, auszuhebeln. Der Witz an der ganzen Geschichte ist ja – deswegen ist es verfassungsrechtlich möglich, auch in anderen Ländern, denn auch da gab es ja die Diskussion –: Das Parlament hat die Verwaltung durch dieses Gesetz dazu legitimiert. Deswegen geht der Vorwurf, den Sie hier machen, aus meiner Sicht völlig am Thema vorbei. Die Diskussion gab es auch in anderen Bundesländern, und die Frage wurde genau so beantwortet. (Beifall FDP)

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Dr. Hermann Junghans CDU

Herr Kollege, das ginge nur dann, wenn man die Gesetze, die man aufheben will, auch konkret nennt. Das machen Sie aber nicht, sondern Sie machen es sehr abstrakt. Sie sagen, welche Gesetze grundsätzlich in Betracht kämen, aber nicht konkret, welche das sein könnten, und nur, welchen Rechtsbereichen die zugeordnet sein könnten. Das genügt nicht. Es muss schon konkret definiert sein, welche Gesetze das sind. Deshalb ist das rechtswidrig. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich setze fort. – Das Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20 und das Homogenitätsgebot des Artikels 28 des Grundgesetzes verbieten auch den Ländern solche verfassungswidrigen Experimente. Trotzdem muss man das Grundanliegen zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand begrüßen; da sind wir bei Ihnen.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz zu?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege, da Sie die anderen landesgesetzlichen Regelungen leider nicht zur Kenntnis genommen haben, will ich Ihnen einmal § 2 des entsprechenden Gesetzes aus dem Gesetzblatt für Baden-Württemberg zur Kenntnis geben. § 2 Absatz 1 Satz 1 lautet dort: „Zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung oder des Aufgabenverzichts können Gemeinden und Landkreise auf Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Regelungen für eine bestimmte Zeit befreit werden.“ Erklären Sie mir doch einfach mal, warum in Baden-Württemberg offensichtlich ein anderes Verfassungsrecht gelten sollte als hier. Denn dass die Exekutive eine Regelung der Legislative aufhebt, ist hier nicht der Fall. Die Legislative selbst erklärt, dass die Exekutive dies darf, wenn sie einen Antrag gestellt hat und das entsprechende Ministerium nicht gegenläufige Entscheidungen getroffen hat. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Das ist verfassungsrechtlich eine mineralwasserklare Regelung, bei der nichts in Ihrem bisherigen Vortrag in irgendwelcher Form eine Verfassungswidrigkeit zeigen könnte. – Doch. Hätten Sie zugehört, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass ich gesagt habe: Gesetze im formellen Sinne kann nur der Gesetzgeber aufheben. In dem Zitat aus Baden-Württemberg, das Sie eben genannt haben, steht etwas von landesrechtlichen Regelungen. Davon können Gesetze im formellen Sinne nicht umfasst sein. Davon können Verordnungen umfasst sein, davon können Erlasse umfasst sein, aber keine Gesetze im formellen Sinne. Das ist der Unterschied. Deshalb ist das in Baden-Württemberg möglich, aber Ihr Gesetzentwurf so nicht. Hätten Sie ihn so formuliert wie in Baden-Württemberg, sähe das anders aus. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ich möchte jetzt gerne fortfahren.

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Jette Waldinger-Thiering

Der Abgeordnete Dr. Hermann Junghans möchte gerne mit seiner Rede fortfahren. Herr Abgeordneter Dr. Bernd Buchholz, ich möchte Sie bitten, so lange am Mikro stehen zu bleiben, bis die Frage beantwortet ist. – Vielen Dank. – Sie setzen fort, bitte.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Eine komplexe Gesellschaft braucht ein gewisses Maß an Bürokratie, aber ihr Übermaß frisst nicht nur wichtige Ressourcen, sondern be- und verhindert auch Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum. Ein schlankerer Staat erfordert keine rudimentäre, sondern eine effizientere Rechtsetzung. Dabei geht es zunächst nicht um Standards, um die Intensität und die Detailverliebtheit von Regelungen, sondern erst einmal um Übersichtlichkeit, Transparenz und Verlässlichkeit von Recht. Die rigorose Abschaffung, Vereinfachung oder Relativierung von Gesetzen löst keine Probleme. Im Gegenteil, die Klärung wichtiger Rechtsfragen würde in Kommentierungen oder gerichtliche Einzelentscheidungen verlagert werden, deren Allgemeinverbindlichkeit im Zweifel stünde. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nicht nur kommunale Entscheidungen würden damit eher erschwert als erleichtert. Bessere Gesetze müssen stattdessen systematischer geordnet und aufgebaut und so klar wie möglich formuliert werden. Dazu gehört auch die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, um den digitalen Datenaustausch zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zukünftig zu erleichtern. Dazu verweise ich auf die mündliche Anhörung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses vom 3. Dezember letzten Jahres zu unserem Antrag „Daten effizienter vernetzen“. Der vorliegende Antrag bietet aber immerhin einen Anlass, im Ausschuss über die folgenden Fragen zu sprechen: Wie werden Erfahrungen anderer Bundesländer mit Verfallsfristen für Gesetze bewertet? Gibt es in unserem Landesrecht das Potenzial für die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, Verfahren und Fristen? Macht es Sinn, eine entsprechende Bereinigung des Landesrechts mit der Zusammenfassung geeigneter Einzelgesetze in Gesetzbüchern zu verbinden? Sollte eine solche Überarbeitung mit der Straffung von Rechtsmittelverfahren verbunden werden? Am 4. Dezember 2025 haben sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, ei- (Dr. Hermann Junghans) ne bessere Rechtsetzung in Bund und Ländern anzustreben, die verständlicher, praxistauglicher und verlässlicher ist. Darüber sollten wir diskutieren. Das ist in der Tat nicht einfach. Alle Ideen, die man dazu haben kann, sollten gesammelt werden. Auch Ihre Idee werden wir überprüfen. Überlegen Sie doch noch einmal, ob Sie Ihren Gesetzentwurf dem baden-württembergischen Wortlaut anpassen. Dann kann man darüber besser diskutieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Bina Braun das Wort.

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Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man den Titel des Gesetzentwurfes hört – Bürokratiefreiheitsgesetz –, dann klingt das zunächst sehr attraktiv, denn wer mag schon Bürokratie. Doch da steht zumindest fast immer ein schützender Gedanke dahinter. Eine Gefahr, eine Benachteiligung soll verhindert werden, und ja, manchmal wiehert der Amtshimmel schon sehr laut, und dann gehören die Regelungen auf den Prüfstand. Um einem Zuviel an Bürokratie entgegenzutreten und um eben einfach besser zu werden, gibt es in einigen Landesgesetzen bereits jetzt eine Experimentierklausel, zum Beispiel in § 135a der Gemeindeordnung. Nun geht der FDP-Entwurf aber deutlich weiter als beispielsweise die Gemeindeordnung. Alle Standards in Landesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen in einzelnen Kommunen ausgesetzt werden können. Das klingt nach drastischer Vereinfachung, aber wenn man sich diesen Gesetzentwurf genauer anschaut, merkt man schnell: Hier wird Bürokratie nicht wirklich abgeschafft – die Bürokratie wandert nur. Denn das, was die FDP hier vorschlägt, bedeutet in der Praxis Folgendes: Kommunen stellen Anträge, Ministerien prüfen diese Anträge. Die Abweichungen müssen bewertet werden, die Ergebnisse müssen ausgewertet werden, und anschließend muss darüber regelmäßig berichtet werden. Statt weniger Verwaltung bekommen wir ein neues Verfahren, neue Prüfprozesse und neue Berichtspflichten. Mit anderen Worten: Dieses Gesetz ist weniger ein Bürokratiefreiheitsgesetz als ein Bürokratieverlagerungsgesetz. Und das ist ein Grundproblem dieses Gesetzentwurfs. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiteres ist, dass es ein Standardabbaugesetz ist. Standards werden dargestellt als das Grundübel, aber Standards sind nicht einfach bürokratische Hindernisse. Sie sind politische Entscheidungen dieses Parlaments. Sie sollen dafür sorgen, dass Bürger_innen überall in Schleswig-Holstein vergleichbare Rahmenbedingungen haben, egal ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben. Standards schützen zum Beispiel Umwelt und Klima, Beteiligungsrechte, soziale Mindeststandards und die Qualität staatlicher Leistungen. Wenn wir anfangen, diese Standards kommunal zur Disposition zu stellen, riskieren wir etwas, was wir eigentlich vermeiden möchten: einen Flickenteppich von Regeln innerhalb unseres Landes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist weder für die Bürger_innen übersichtlich noch für die Unternehmen verlässlich. Besonders kritisch sehe ich die sogenannte Genehmigungsfiktion. Wenn ein Ministerium innerhalb von drei Monaten nicht entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das mag nach Tempo klingen, kann aber in der Praxis dazu führen, dass komplexe rechtliche Fragen gar nicht mehr gründlich geprüft werden. Hierzu kommt ein zusätzlicher Punkt: Dieser Gesetzentwurf verschiebt politische Entscheidungen aus diesem Parlament in Verwaltungsverfahren. Wenn Standards nicht mehr funktionieren, dann ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, sie zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Dafür gibt es parlamentarische Debatten, Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren. Da haben wir zum Beispiel das Kommunalpaket II gerade im Prozess, in dem es ja genau auch um solche Themen geht. Der FDP-Vorschlag geht einen anderen Weg. Standards bleiben formal bestehen, aber sie können im Einzelfall einfach ausgesetzt werden. Das mag pragmatisch wirken, tatsächlich schwächt es aber die Rolle dieses Parlaments. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir ganz klar sagen: Bürokratieabbau erreichen wir nicht dadurch, dass wir pauschale Ausnahmeregelungen schaffen. Bürokratieabbau heißt nicht, Standards abschaffen, Bürokratieabbau heißt, Regeln besser machen. (Bina Braun) Lassen Sie uns gerne im Ausschuss darüber beraten, wie wir das schneller erreichen können. Dann sollten wir, wie bisher auch, gemeinsam mit den Kommunen eine Entscheidung für das ganze Land treffen und so einen Flickenteppich verhindern. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also ich bin zumindest froh darüber, dass wir zum Beispiel im Bauanzeigeverfahren bei Standardsachen nicht alles mit einem großen Aufwand überprüfen. Das war zum Beispiel eine echte Erleichterung, als das eingeführt worden ist. Ich frage Sie: Wer möchte das abschaffen, weil er Angst hat, dass unsere Häuser jetzt zusammenstürzen? Dieses Verfahren haben wir schon relativ lange. – Das zu dem Thema, dass jeder Standard wirklich bis ins Detail und nicht nur beim Verdachtsfall überprüft werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie haben es ja selber schon eingeräumt. Der Artikel des Gesetzentwurfs verspricht Großes: Bürokratiefreiheitsgesetz. Ich interpretiere das jetzt mal nicht so, dass Sie Bürokratie freisetzen wollen, also noch mehr Bürokratie – Sie müssen also beim Marketing doch ein bisschen aufpassen –, sondern dass das irgendwie nach Bürokratieabbau klingen soll. Zumindest bekommen Sie dafür einen Punkt fürs Marketing. Wenn man natürlich genau hinschaut, dann merkt man ganz schnell: Die Überschrift ist deutlich größer als der Inhalt. Aber es ist ja gut, sich große Ziele zu setzen. (Serpil Midyatli [SPD]: Das hat Herr Buchholz so gesagt!) Ein Instrument für Modellprojekte, zeitlich begrenzte Abweichung von Landesrecht auf Antrag und mit Genehmigung – ich finde, das kann man machen. Dabei ist dann natürlich klar, dass man ein Konzept schreiben, Ziele neu begründen, Verfahren durchlaufen muss. Alles andere wäre ja Willkür und im preußischen Ordnungssystem gar nicht vorstellbar. Insofern ist es natürlich eine etwas wohlfeile Feststellung, dass man die Bürokratie verlagern wollte. Ich stelle mir vor, die FDP hätte gesagt, das könnt ihr einfach so machen. Dann wäre Herr Junghans ja gar nicht mehr aus seiner Rechtswidrigkeitsfeststellung rausgekommen. Das andere spare ich mir, weil die Debatte einen interessanten Verlauf genommen hat. (Heiterkeit SPD) Dieses Instrument wird natürlich hauptsächlich von großen Verwaltungen genutzt werden können, nicht von kleinen Gemeinden und kleinen Amtsverwaltungen, die ohnehin am Limit arbeiten. Das wäre aber beim ehrlichen Titel gar nicht so verkehrt gewesen, denn eigentlich ist es ja ein Gesetz für kommunale Reallabore, wenn man mal ganz ernsthaft ist. Auch wenn sich das Thema Reallabore wegen einer anderen Sache vielleicht ein bisschen verbraucht hat, wissen wir, was gemeint ist. Das ist ein Testfeld für kleine Verbesserungen. Viele Vorschriften kommen ja aus Bundes- und EURecht. Da – da bin ich mit Herrn Junghans einig – kommen wir hier im Land gar nicht erst ran. Aber der Gedanke ist doch richtig. Verwaltungen müssen Dinge ausprobieren können. Aber wir sollten uns nichts vormachen. Das ersetzt keine echte Prozessoptimierung, und das ist ein bisschen was anderes als Bürokratieabbau. Ich habe in der letzten Wahlperiode oft gesagt: Bevor wir digitalisieren, müssen wir erst mal die Prozesse besser machen. Ja, man kann inzwischen seinen Führerschein online tauschen, auch wenn das bei mir nicht mehr der Fall war. Einen schönen Gruß an den ehemaligen Kollegen Holowaty von der FDP. Das Essen steht übrigens noch aus; vielleicht richten Sie ihm das mal aus. (Zuruf FDP: Okay!) Wenn ich Daten eingebe, die die Verwaltung längst hat, dann ausdrucke und wieder einscanne, hat das erst mal nichts mit den Erfordernissen zu tun. Das ist kein Fortschritt. Dann haben wir nicht digitalisiert oder die Sachen effizienter gemacht, sondern wir haben Ineffizienz einfach digital verlängert oder – einfacher gesagt – Garbage in, Garbage out. Deshalb ist da noch viel zu tun, um das in unseren Verwaltungen für die Bürgerinnen und Bürger wirklich besser zu machen. Wir diskutieren hier ein Experimentiergesetz, während die strukturellen Probleme unangetastet bleiben. Da kommen Sie ins Spiel, liebe Kolleginnen und Kollegen von der schwarz-grünen Koalition. Die Wahlperiode neigt sich dem Ende zu. Herr Junghans, ich weiß gar nicht, warum Sie der FDP (Dr. Kai Dolgner) den Auftrag geben, das Gesetz zu verbessern. Sie haben ja die Mehrheiten. Ich erwarte von Ihnen einen Änderungsantrag zu den Dingen, die Sie richtig finden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Oder sollten das doch nur Ausreden gewesen sein, einen zugegebenermaßen verbesserungsfähigen Vorschlag der Opposition einfach so ablehnen zu können? (Zuruf: Bedenkenträger!) Das kann ja gar nicht sein, oder? Wenn Sie dann noch Hilfe brauchen, schlage ich einfach vor, dass wir uns aus den anderen Bundesländern die Verantwortlichen – gerne aus der Exekutive, aus den Innenministerien – einladen. Dann können wir im Zwiegespräch – ich höre Juristen gerne zu – ermitteln, was davon verfassungswidrig wäre und wie man es besser machen könnte. Sie wollen jetzt einen Grund finden, das nicht zu machen. Ich sage Ihnen: Natürlich werden Sie am Ende auch dieses Gesetz einfach ablehnen. Sie sammeln ja jetzt schon Gründe dafür. Das ist schade. Das ist nämlich einer der Gründe, weshalb wir nicht vorankommen. Wir sollten alle zusammen den Mut und die Bereitschaft haben, ein Verfahren zu vereinfachen und Regeln zu streichen. Das Bauanzeigeverfahren ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Wohngebiete nicht zusammengebrochen sind, dass wir nicht massenhaft Schwarzbauten hatten und eine Menge Aufwand gespart haben. Reallabore testen das System, aber Politik verändert das System – oder nicht. Und Politik sind in diesem Fall wir. Genau das erwarten die Menschen zu Recht. Wenn wir nur kleine Verbesserungen zulassen, aber das große Ganze unverändert lassen, dann bleibt es bei ein paar guten Beispielen wie dem, das ich eben genannt habe, und trotzdem viel Frust im Alltag. Den dürfen dann meistens die armen Sachbearbeiter_innen ausbaden, weil die dann den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr erklären können, warum die Dinge so sind, wie sie sind. Wir brauchen endlich ein besser funktionierendes System. Selbst wenn es schon gut funktionieren würde, –

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Dr. Kai Dolgner SPD

– was es in vielen Fällen nicht tut, spricht nichts dagegen, es besser zu machen. (Beifall SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Kære fru landdagspræsident! Kære alle! Ja, wir haben es im Antrag der FDP mit einer klassischen Experimentierklausel zu tun, so interpretiere ich es, also mit einer Regelung, die es in diesem Fall den Kommunen ermöglicht, im gewissen Rahmen und für einen begrenzten Zeitraum von geltenden Regelungen abzuweichen. Ziel ist es, zuzulassen, dass die Verwaltung geplante Vorhaben erst einmal erproben kann, bevor sie dauerhaft eingeführt werden. Da muss ich Ihnen sagen, Herr Buchholz: Wir haben grundlegend Sympathie für Ihren Vorschlag und für das Vorhaben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr schön!) Ich kann mir vor allen Dingen vorstellen, dass sich viele unserer aktiven SSW-Mitglieder auf der kommunalpolitischen Ebene sicherlich über mehr kommunale Eigenständigkeit freuen würden. Es gab und gibt derlei Vorgänge immer wieder. Wir kennen das aus Schleswig-Holstein beispielsweise schon aus dem Schulgesetz oder aus dem Landesplanungsgesetz. In anderen Bundesländern gibt es Öffnungsklauseln auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise für die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung, bei der Polizei oder im Rettungsdienstgesetz. Verwaltung darf sich erneuern, und Verwaltungshandeln soll sich gerne an veränderte Umstände anpassen können. In meiner Wahrnehmung hat sie das in den letzten Jahren tatsächlich getan. Denn ich finde, Verwaltung ist, wenn man das mit den letzten Jahrzehnten vergleicht, transparenter, bürgernäher und moderner geworden. Ich habe daher noch Beratungsbedarf, was den tatsächlichen Umfang des möglichen Regelungsbereiches angeht. Die Regelung, die Sie vorschlagen, ist so allumfassend, dass sie theoretisch jeden Bereich des Lebens betreffen könnte, sofern es ein Landesgesetz dafür gibt. Ich sehe da im Moment tatsächlich noch Potenzial für Willkür und die Gefahr eines Wildwuchses in den Kommunen, gerade weil unsere kommunale Struktur so kleinteilig ist. Das kann vielleicht für Frust und Ärger sorgen. Da denke ich an die Bereiche des Naturschutzes mit dem Landesnaturschutzgesetz oder an eine Vielzahl von Regelungen im sozialen Bereich. (Sybilla Nitsch) Ich muss sagen, mir gefällt in diesem Zusammenhang der Fokus der Begründung auf Bürokratieabbau nicht ganz so gut. Die FDP formuliert als Ziel in ihrem Antrag, Verfahren zu beschleunigen, Kosten zu senken und den Personalaufwand zu reduzieren. Bei dem Punkt Verfahrensbeschleunigung und Kostensenkung können wir als SSW im Sinne einer Verwaltungsmodernisierung gut mitgehen, bei dem Punkt Personalabbau aber schon nicht mehr. Nichts ist in einer stressigen Situation für eine Person in einer Behörde hilfreicher und beruhigender, als jemanden in einer Behörde zu haben, der einem bei der Problemlösung weiterhilft. Personen, die in immer komplexeren Vorgängen und in Umstellungsprozessen auf digitale Vorgänge – darüber werden wir in dieser Tagung noch sprechen – den Bürgerinnen und Bürgern einen Weg aufzeigen oder Hilfestellungen leisten, sind eben eine wichtige Säule in einer bürgerorientierten Verwaltung. Hinzu kommt vor allem eins: Das, was wir oftmals als Bürokratie betiteln, ist häufig tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall SSW und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine funktionierende Bürokratie ist eine Grundsäule der Demokratie und tatsächlich absolut notwendig für einen funktionierenden Staat im Sinne von Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Schutzstandards. Es darf nicht sein, dass Kommunen an Regelungen, die sie als lästig empfinden, die aber dann den Bürgerinnen und Bürgern dienen sollen, anfangen, herumzuwerkeln. Wir werden uns diesem Antrag ja im Ausschuss in irgendeiner Art und Weise widmen, das ist klar. Ich würde in diesem Rahmen gerne über ähnliche mögliche Wege sprechen, die vielleicht ähnlich zielführend sein könnten. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2018 zu Ihren Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zeigt drei Alternativen für eine Experimentierklausel auf: Erstens eine Art Planspiel, in dem die zu erprobende Regelung fiktiv in einer Modellsituation oder einem Verwaltungsplanspiel auf ihre praktische Auswirkung getestet wird. Zweitens. Das, was man Experimentalgesetze nennt, soll heißen, die zu erprobende Regelung gilt allgemein, ist aber befristet oder enthält eine Frist zur Überprüfung. Drittens. Die Regelung gilt ohne Probelauf nur in den betreffenden Kommunen auf Grundlage einer ausreichenden Rechtfertigung für die Abweichung. Das sind tatsächlich Vorschläge, die wir in der Debatte in Ansätzen gehört haben, bei denen ich sehen kann, dass zu diesen drei untersuchten Beispielen sicherlich Ansätze in Ihrem Gesetzentwurf enthalten sind. Ich meine ganz klar: Das Vertrauen in die Bürokratie kann bestimmt an einigen Stellen noch verbessert werden. Aber ob das automatisch den Abbau von rechtlichen Standards bedeutet, können wir gerne weiter im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann gegen diesen Gesetzentwurf sein, so wie die Kollegin Braun das ja hier erklärt hat, nach dem Motto: Bei den Standards hat man sich ja was Gutes überlegt, und deshalb halten wir immer daran fest. – So werden wir nie zum Bürokratieabbau kommen. Definitiv nicht. (Beifall FDP) Man kann auch sagen, wer weiß, was da aus den Kommunen alles kommt, und dann gibt es so eine Zergliederung und sonst was. Das ist erstaunlicherweise in Brandenburg nicht passiert. In mehreren Jahren wurden 150 Vorschläge eingebracht, und es ist jetzt nicht so, dass man sagen würde, das hat das ganze Landesrecht weggetragen, sondern davon sind 50 in Landesrecht überführt worden. Das – und das muss man ja sagen – ist erfolgreicher als viele andere Entbürokratisierungsinitiativen. Man kann, wie der Kollege Junghans, die Keule herausholen und sagen: Das geht alles nicht, das ist neu, alles was neu ist, kenne ich nicht. – Altdeutsche Regelung. – Was ich nicht kenne, das mache ich nicht, und das ist dann verfassungswidrig. (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Sie zitieren falsch, Herr Kollege!) Als ich eben in einer Zwischenfrage Baden-Württemberg zitiert und gesagt habe, dort steht drin, dass (Dr. Bernd Buchholz) zur Erprobung bei Aufgabenverzicht auf Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Regelungen für eine bestimmte Zeit befreit werden kann, hat der Kollege Junghans gesagt: Ja, da steht ja auch „Regelungen“, und der Begriff Regelungen kann unmöglich Gesetze meinen, sondern allenfalls Verordnungen. Also deshalb ist es verfassungswidrig. Herr Kollege Junghans, schade, dass Sie das ganze Gesetz überhaupt gar nicht gelesen haben. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist deshalb traurig, weil ich Ihnen jetzt § 2 Absatz 2 der Regelung aus Baden-Württemberg vorlese. Dort heißt es: „Regelungen im Sinne dieses Gesetzes sind einzelne Vorschriften in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des (Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!) Wenn Sie mir sagen, ich soll es an Baden-Württemberg anpassen, damit es verfassungskonform ist, kann ich nur sagen: Habe ich schon. (Heiterkeit FDP – Beifall FDP, SPD und SSW) Tut mir leid. Deshalb kann ich Ihnen nur raten, nach dem Motto: Tun Sie sich doch einfach mal einen persönlichen Gefallen. Vor der nächsten Rede lesen Sie das, worum es geht, (Beifall FDP) und auch das, was es dazu in anderen Ländern bereits gibt. Wenn Sie die Keule der Verfassungswidrigkeit bei einem Entwurf der Rechtsstaatspartei FDP herausholen, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Keule zurückgesaust kommt und sagt: Leider, Herr Kollege, keine Ahnung von der Materie, aber hat hier gesprochen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans das Wort.

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Dr. Hermann Junghans CDU

Also, Herr Kollege Buchholz, ich räume ein, dass ich einen Gesetzesantrag, wenn Sie ihn hier vorlegen, sehr aufmerksam lese. Ich lese nicht alles, was in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern an Ähnlichem schon gemacht wurde. Das räume ich hier wirklich ein. Ich finde es gut, dass Sie die landesrechtliche Regelungen – Sie haben den Absatz 2 vorhin noch nicht genannt, sondern jetzt erst in einem Dreiminutenbeitrag – vernünftig zitiert haben. Ja, aber auch den muss man – das muss ich Ihnen als Jurist eigentlich nicht erklären, aber ich sage es für die anderen hier im Hause, die mit der doch etwas speziellen Ausbildung eines Juristen dann vielleicht nicht so viel zu tun hatten – verfassungsgemäß reduzieren. Ich wiederhole es noch einmal: Ein Gesetz, was noch nicht mal konkret benannt wird, so wie das bei Ihrem Gesetzentwurf der Fall ist, kann nur durch den Gesetzgeber außer Kraft gesetzt oder in seiner Wirksamkeit beschränkt werden. Das kann nur der Gesetzgeber, das darf die Exekutive nicht. Wir würden unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber selber infrage stellen, wenn wir die Hoheit über die Gesetzgebung so an die Landesregierung delegieren. Das dürfen wir nicht machen. Wir sind aber völlig Ihrer Meinung, dass wir uns über das Thema Bürokratieentlastung unterhalten müssen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Dazu sind wir sehr bereit, aber wir müssen das nicht anhand von Dingen machen, die offensichtlich verfassungsmäßig so nicht gehen. Es gibt viele andere Ideen, lassen Sie uns darüber diskutieren. All dem, was geeignet und vernünftig ist, wollen wir überhaupt nicht entgegenstehen; das wollen wir gerne machen, aber offensichtlich müssen wir über einige Dinge noch ein wenig intensiver diskutieren, als wir das hier bisher gemacht haben. (Vereinzelter Beifall CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Magdalena Finke.

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Magdalena Finke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP-Fraktion weist mit ihrem Gesetzentwurf auf ein Anliegen hin, das wir im Kern alle teilen: (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen (Ministerin Magdalena Finke) (Christopher Vogt [FDP]: Das würde ich eingrenzen!) – ich dachte, ich mache jetzt eine Pause – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) und den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben. Gerade unsere Städte, Gemeinden und Kreise brauchen mehr Luft zum Arbeiten – (Beifall CDU, FDP, SSW, Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) nicht immer neue Vorgaben, sondern praktikable Lösungen. (Christopher Vogt [FDP]: Das ist meine CDU! – Heiterkeit) Deswegen hat sich die Landesregierung im Jahr 2024 in vielen guten und konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden auf genau diesen Weg gemacht. Wir haben zunächst ein 63-Punkte-Paket mit den kommunalen Landesverbänden vereinbart, in dem zu ganz konkreten Fragestellungen Erleichterungen ausgehandelt wurden, beispielsweise der Wegfall der ZBau-Prüfungen bei Landesförderung oder Vereinfachungen bei den Vergaben im Unterschwellenbereich. Zudem haben wir aufgrund der schwierigen Haushaltslage der Kommunen schon im Jahr 2024 vereinbart, dass wir das kommunale Haushaltsrecht vereinfachen. Hierfür wollen und müssen wir noch mehr machen, und dazu werden wir noch Vorschläge unterbreiten. Darüber hinaus haben wir mit den kommunalen Landesverbänden ein Gutachten zur Neuordnung der Finanzströme beauftragt, welches dieses Jahr Ergebnisse liefern soll. Wir wollen Mittelflüsse möglichst pauschaliert und ohne Bürokratie organisieren. Schließlich haben Bund und Länder das Großprojekt der Föderalen Modernisierungsagenda gemeinsam vereinbart – ein über alle Bereiche gespanntes Entbürokratisierungswerk, das Bundes- wie Landesrecht betrifft. Hier ordnen und arbeiten wir die einzelnen Vorhaben Ressort für Ressort ab und bringen diese auf den Weg. Das machen wir alles in strukturierten Prozessen mit den Kommunen und mit dem Bund, um der kommunalen Ebene wieder mehr Luft zum Arbeiten zu geben. Insofern teilen wir das Ziel des Gesetzentwurfs, die Bürokratie für die Kommunen abzubauen. Im Grundsatz setzen wir bereits das um, was der Entwurf als Ziel vorsieht – ich würde sagen, vielleicht ein wenig pragmatischer als der vorliegende Gesetzentwurf. (Christopher Vogt [FDP]: Ah!) Die Kommunen melden über ihre Landesverbände Gesetze, Verordnungen, Regelungen und Verfahren, die entbürokratisiert werden sollten. Die Ministerien prüfen diese Hinweise und setzen die notwendigen Änderungen um – durch Änderung von Verordnungen und Gesetzentwürfen und nicht nur befristet, sondern dauerhaft. Aber ich sage auch ganz deutlich: Unsere Kommunen brauchen mehr Möglichkeiten, mehr Spielräume und mehr Experimentiermöglichkeiten. Deswegen ist es richtig, dass wir im Ausschuss darüber reden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ich hätte gedacht, dass die FDP auch klatscht, aber wir beraten das im Ausschuss. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Aktuell bearbeiten wir eine Reihe von Entbürokratisierungsbitten von den Kommunen, die uns von den kommunalen Landesverbänden mitgeteilt wurden. Diesen Weg haben wir bereits bei dem 63- Punkte-Paket erfolgreich beschritten, und so machen wir auch weiter. Der hier vorliegende Gesetzentwurf – das wurde heute schon angesprochen – gilt in Brandenburg seit dem Jahr 2006. Dort haben 70 Kommunen 139 Anträge auf Erprobung gestellt; 52 Anträge führten in 20 Jahren zu einer landesweiten Änderung. Aber wenn man sich die Zahlen von uns anschaut – wir haben auch schon über 100 Maßnahmen auf den Weg gebracht –, dann haben sie eine Umsetzung. Daher sind wir auch nicht so weit davon entfernt, erfolgreich zu sein. Deswegen lassen Sie uns diesen Weg weiter fortsetzen: Entbürokratisierung für unsere Kommunen, mehr Spielräume für die Kommunen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für einen Kurzbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, Sie haben das kommunale Haushaltsrecht angeführt. Ich hätte einen Vorschlag (Dr. Kai Dolgner) zu einer Entbürokratisierung. Dafür brauchen Sie gar keine Rechtsvorschriften zu ändern, (Beate Raudies [SPD]: Genau! – Zurufe CDU: Oh!) sondern Sie brauchen sich nur mit dem Thema Genehmigung von kommunalen Haushalten näher beschäftigen – was Ihr Innenministerium macht. Ich lese Ihnen einen Satz aus der Haushaltsgenehmigung für die Stadt Rendsburg vor, (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) respektive der Nichtgenehmigung. Da wurde am 15. April letzten Jahres – knapp ein Jahr her – analysiert: Einige Kommunen sahen sich einer schwerwiegenden Haushaltslage gegenüber. Für alle herausfordernd war die zwischenzeitliche hohe Inflation mit deshalb deutlich gestiegenen Aufwendungen. Die Inflationsrate ist nun wieder in einem niedrigen Bereich. Das Niveau der Aufwendungen führt allerdings zu einer stärkeren heterogenen Haushaltslage mit sich häufig realisierenden Haushaltsfehlbeträgen. Zugleich lässt die jüngste Steuerschätzung von Jahr zu Jahr weitere ansteigende Erträge der schleswig-holsteinischen Kommunen erwarten. Wie stets kommt es darauf an, die Aufwendungen im Einklang mit den Erträgen zu halten beziehungsweise zu bringen. – Und das für eine Stadt, die sich entscheiden kann, ob sie ihren Schulneubau, den sie nicht verursacht hat, oder die fehlenden Kitaplätze oder die OGS finanziert! (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wenn Sie es den Kommunen einfacher machen wollen, dann machen es solche Sätze – das war im April 2025 –, die nichts mit der Haushaltsrealität zu dem Zeitpunkt zu tun hatten, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) nicht nur schwer, weil Kürzungen vorgenommen werden sollen, die nicht umsetzbar sind, ohne bei den Pflichtaufgaben zu kürzen, sondern sie wirken beim Empfänger wie Hohn und als ob die da oben nicht wissen, was vor Ort Sache ist. Ich kann Ihnen das Schreiben gerne zur Verfügung stellen. (Beifall SPD) Deshalb: Vielleicht überarbeiten Sie mal die Regelungen für kommunale Haushaltsgenehmigungen und die Einschätzungsprärogative der Entsprechenden, die das dann machen; das wird das sehr erleichtern. Herr Junghans, ich habe mich über eine Sache bei Ihren Ausführungen gefreut, (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) nämlich die große, ganz große Vorfahrt der Legislative – nicht, dass Sie es bei der kommunalen Entschädigungsverordnung eingehalten hätten. (Beate Raudies [SPD]: Oh! – Heiterkeit FDP) Die plus 70 Prozent finden Sie nicht in der Gemeindeordnung. Damit hat der Gesetzgeber nur seine Inflationsanpassung ermächtigt. Eine Kritik von Ihnen daran ist mir nicht bekannt – meine Kritik konnten Sie im Schleswig-Holstein Magazin hören –; das können Sie eventuell noch nachholen. (Zurufe CDU: Oh!) Aber ich bin ein positiver Mensch; ich blicke in die Zukunft. Wenn wir bei den zukünftigen Haushaltsberatungen dafür Ihre Stimme haben, dass der Haushalt in der Legislative gemacht wird und dass die Exekutive auf die rechte Legislative zu achten hat, (Beifall SPD) dann haben wir beim heutigen Tag wenigstens etwas gewonnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Annabell Krämer

Wir fahren mit der heutigen Sitzung fort. Bevor wir in die Tagesordnung wieder einsteigen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Schülerinnen und Schüler der Schule am Ochsenweg aus Jevenstedt. – Seid uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Vizepräsidentin Annabell Krämer) (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf: Deutsch-Dänische Grenzregion: Impulse für einen erfolgreichen gemeinsamen Ansiedlungsund Wirtschaftsraum Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4207 Zusammenarbeit mit Dänemark im Sinne der Dänemarkstrategie weiterentwickeln, landesweit stärken und dabei Wirtschafts- sowie Ansiedlungskooperationen mitdenken Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4253 Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht. Somit eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wenn wir heute über die deutsch-dänische Grenzregion sprechen, dann sprechen wir über einen zusammenhängenden geografischen Raum. Schauen wir aber auf die wirtschaftliche Realität, auf Genehmigungsverfahren, auch auf die Arbeitsmarktzugänge, dann spüren wir die Grenzlinie weiter in Form einer unsichtbaren, aber mächtigen Trennwand. Schleswig-Holstein liegt geografisch privilegiert. Wir sind das Bindeglied zu einem wirtschaftlich boomenden Dänemark, das uns bei Exportzahlen und bei der Innovationskraft einiges voraus hat. Wir sollten dieses Potenzial nicht nur als Nachbarn bewundern, sondern als Partner endlich voll ausschöpfen. Bislang basiert fast alles, was die Landesregierung im Grenzbereich angeht, auf Freiwilligkeit. Die ist gut gemeint, aber in der Praxis stößt sie an ihre Grenzen. Als SSW sagen wir: Da geht mehr. Es reicht nicht aus, sich bei Grenzlandtreffen auf die Schultern zu klopfen. Wir brauchen mehr Strategie und mehr Verbindlichkeit. (Beifall SSW) Unser Antrag ist deshalb ein konstruktives Allroundpaket, um endlich vom Zuschauen in das Mitgestalten zu wechseln. Ein Kernpunkt unseres Antrages sind die Potenzialcluster. Denn unser Hauptproblem ist nicht der Mangel an Ideen, sondern eben das Umsetzungsdefizit. Wir haben ein Füllhorn an Strategien, von den nordwärts-Studien bis zum Cross Border Panel, doch wir müssen diese Strategien ins Handeln umsetzen. Deswegen meine ich, dass wir den Empfehlungen des Instituts für Weltwirtschaft folgen und unsere Stärken bündeln sollten, beispielsweise im Maschinenbau und in der Energiebranche. Wenn ein Windkraftzulieferer in Flensburg und ein Entwickler in Sønderborg an ähnlichen Komponenten arbeiten, aber nichts voneinander wissen, weil die Vernetzung an der Grenze endet, dann verschwenden wir Ressourcen. Wir müssen Lieferketten so weit möglich regional schließen. Das stärkt unsere gemeinsame Wirtschaftskraft und schafft Resilienz gegen globale Krisen. Wir haben heute Morgen gerade darüber gesprochen. (Beifall SSW) Dafür brauchen wir jedoch schlagkräftige Strukturen, die wir zurzeit nicht haben. Obwohl ein dänischer Minister dem Wirtschaftsministerium vorsteht, warten wir immer noch auf konkrete Ansiedlungserfolge, die nicht auf dem Zufall basieren. Ja, wir haben einen Dänemark-Koordinator bei der WTSH eingestellt. Auch das hatten wir als SSW gefordert. Das ist ein richtiger Schritt, aber Hand aufs Herz: Bislang wird hier primär klassische Netzwerkarbeit geleistet, die wir auch schon in den letzten 25 Jahren geleistet haben. Das reicht nicht aus, um echte Ansiedlungserfolge zu erzielen. Wir brauchen eine personell schlagkräftige Anlaufstelle. Bisher kämpft sich ein dänischer Mittelständler mühsam durch den Dschungel unserer Verwaltungsverfahren, wenn es um eine Ansiedlung geht. Das zeigt, wir müssen den Weg insgesamt einfacher gestalten. Daher sagen wir: Wir brauchen einen One-Stop-Shop, ein Büro, einen Ansprechpartner, alle Formulare für beide Länder, von der Steuernummer bis zum Brandschutz. Dieser sollte natürlich an den Potenzialclustern ausgerichtet sein, um die entsprechende Wirtschaftskraft zu bündeln und auszubauen. Das spricht dann nämlich auch die Unternehmerkreise an. Dies gilt auch für unseren Arbeitsmarkt. Es ist völlig absurd, dass wir einerseits über einen eklatanten Fachkräftemangel sprechen, aber andererseits Experten aus dem direkten Nachbarland monatelang in Warteschleifen parken. Darauf haben logischerweise auch die interessierten Unternehmen keine Lust mehr. Ob beispielsweise in der IT-Branche oder in technischen Berufen: allgemeine Curricula oder unbürokratische Anerkennung von Abschlüssen könnten die Lösung sein. Womöglich könnten wir ein Grenzlandzertifikat schaffen, das Ab- (Sybilla Nitsch) schlüsse pauschal gleichstellt. Dies wäre ein starkes Signal für unseren gemeinsamen Arbeitsmarkt im deutsch-dänischen Grenzland. (Beifall SSW) Ein weiterer massiver Knackpunkt, wir wissen es alle, ist die Infrastruktur. Die A 7, der Jütlandkorridor, ist unsere Lebensader, aber sie ist verstopft. Und klar, die Fehmarnbeltquerung wird die geografischen Karten neu mischen, aber wir dürfen die Westküste und das Binnenland nicht aus den Augen verlieren. Daher brauchen wir nicht nur Absichtserklärungen für den Jyllandskorridor, sondern wir brauchen echte Handlungen. Das wären zum Beispiel die Etablierung von Flensburg-Weiche als einem modernen Fernbahnhof, die Verlängerung des RE 7 bis weit hinein nach Sønderjylland und natürlich auch die Ost-West-Anbindung, die für die Logistikströme ausgebaut werden sollte. Gerade die Logistik im Grenzland braucht eine moderne Anbindung. Hier sollten wir ins Handeln kommen. Die Güterströme müssen unkompliziert über die Grenze kommen können. Das ist extrem wichtig. Unser Antrag ist als Impulsgeber gedacht, und er hat anscheinend Impulse bei der Koalition ausgelöst. Wir wollen weg von der unverbindlichen Freiwilligkeit und hin zu einem klaren Fahrplan. Lassen Sie uns gemeinsam verbindlicher werden und die Region zu einem starken Ansiedlungs- und Wirtschaftsraum ausbauen, die sie sein könnte. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenarbeit zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark ist weit mehr als nur gute Nachbarschaft; denn Dänemark gehört zu unseren engsten Partnern – wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere enge Zusammenarbeit ist ein zentraler Baustein für wirtschaftliche Stärke, für den kulturellen Austausch, für politische Partnerschaft in unserer Region. Heute sprechen wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag darüber, wie wir unsere Zusammenarbeit noch weiter entwickeln können und wie wir sie noch erfolgreicher machen können. Dazu greift auch der SSW-Antrag einige Punkte auf. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber auch: Vieles von dem, was hier gefordert ist, ist längst Teil unserer Politik, ist längst Teil der Politik unserer Landesregierung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit der in 2024 verabschiedeten Dänemarks-Strategie hat unsere Landesregierung erstmals einen umfassenden strategischen Rahmen geschaffen, um die Zusammenarbeit mit unseren nördlichen Nachbarn systematisch und nachhaltig zu stärken. Sie verbindet zentrale Zukunftsfelder wie Wirtschaft, Mobilität, Energie, Digitalisierung, Bildung und Forschung und sorgt für eine Kooperation, die nicht nur punktuell, sondern dauerhaft weiterentwickelt wird.

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Annabell Krämer

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Ich möchte mir zuerst gerne eine Anmerkung erlauben. Sie meinten, es sei das erste Mal, dass die Landesregierung umfassend einen Rahmen für die deutsch-dänische Zusammenarbeit geschaffen habe. In 2014 hat die erste dänische Ministerin in Schleswig-Holstein, Anke Spoorendonk, unter anderem einen sehr umfassenden Rahmenplan für die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Dänemark geschrieben, der um einiges umfassender als die jetzige Strategie ist. Das sei als Bemerkung in den Raum gestellt. Dann möchte ich Sie etwas fragen. Die deutsch-dänische Zusammenarbeit, die Strategie, die Sie benennen, hatte unter anderem einen Handlungsschwerpunkt, nämlich die udviklingsalliance, die Entwicklungsallianz. Könnten Sie mir mitteilen, ob diese noch existiert? – Zu Ihrer Anmerkung: 2014 nehme ich zur Kenntnis. Wir haben das aber in eine Strategie gegossen. Das ist das, was ich meinte; 2024. (Andreas Hein) Dann zur Strategie, die Sie meinten: Ich kann Ihnen das nicht ganz genau beantworten. Ich kann Ihnen das aber im Nachhinein mit Sicherheit beantworten. Wir sehen weit mehr als eine enge Zusammenarbeit mit der Grenzregion. Da möchte ich insbesondere die tolle Kooperation mit Sønderjylland und Schleswig nennen. Wir sehen eine enge Verbundenheit mit Dänemark, und zwar landesweit. Dabei fungiert unsere Minderheitenpolitik als Brückenbauer. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Die Stärkung der deutschen Minderheit in Dänemark und der dänischen Minderheit in SchleswigHolstein ist gerade auch mit ihren Sprachen Bindeglied des kulturellen Austauschs. Es gilt, unsere Wirtschaftsregion weiter zu stärken. Hier kommt auch die gute Arbeit unseres Dänemark-Koordinators bei der WTSH stärker zur Sichtbarkeit. Ziel ist es, eine gemeinsame wettbewerbsfähige Wirtschaftsregion zu schaffen. Hier sind insbesondere geeignete Rahmenbedingungen, Innovation und Digitalisierung zu nennen. Dabei spielt auch der Abbau der Grenzbarrieren durch die Arbeit des Cross Border Panels und damit die Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eine wesentliche Rolle. (Beifall CDU – Zuruf Birte Pauls [SPD]) Bei der Mobilität kommen wir zur Festen Fehmarnbeltquerung, die als verkehrswirtschaftliche Achse Skandinavien und Mitteleuropa verbindet und damit die Mobilität in unserem Wirtschaftsraum neu ordnen wird. Das ist ein wesentliches Merkmal, und hier kann man sagen: Schleswig-Holstein wird damit endgültig zur Brücke zwischen den nordischen Märkten und dem Herzen Europas. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei der Energieversorgung und den Bemühungen um die Klimaneutralität gibt es bereits eine erfolgreiche Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Bildung und Kultur bilden die Grundlage für unsere erfolgreiche Zusammenarbeit. Daran gilt es, weiter festzuhalten und natürlich weiterzuentwickeln. Unsere öffentliche Sicherheit ist ein immer mehr ins Bewusstsein kommendes Thema. Hier brauchen wir eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn in Gänze. Meine Damen und Herren, die deutsch-dänische Kooperation steht auf einem starken Fundament. Die Zusammenarbeit, die zahlreichen Netzwerke zwischen Kommunen, Hochschulen und Unternehmen sowie die europäischen Programme – hier ist Interreg zu nennen – zeigen, wie viele Jahre erfolgreiche grenzüberschreitende Kooperationen bereits funktionieren können. Unser Alternativantrag setzt deshalb bewusst auf Weiterentwicklung, Stärkung und Unterstützung. Wir stärken bestehende Netzwerke, unterstützen Kommunen und Projektträger und sorgen dafür, dass Chancen der dänischen Zusammenarbeit im ganzen Land sichtbar werden. Kurz gesagt: Schleswig-Holstein und Dänemark wachsen weiter zum Vorteil unserer Wirtschaft, unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer gemeinsamen Zukunft zusammen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

So, viel Welpenschutz gab es nicht: Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich zu seiner ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag das Wort unserem neuen Kollegen Sebastian Bonau. Ich wünsche ihm von hier oben alles Gute und viel Erfolg. (Beifall)

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Sebastian Bonau GRÜNE

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz zum Welpenschutz: Ich werde in dieser Woche noch dreimal auftauchen. Gewöhnen Sie sich also an den Anblick. Vielen Dank. (Heiterkeit) Schleswig-Holstein und Dänemark – der Kollege Hein hat es gerade gesagt – ist weit mehr als eine geografische Nachbarschaft. Es ist eine enge Partnerschaft, die unsere Wirtschaft stärkt, die unsere Regionen verbindet und die für viele Menschen im Alltag auch dank der EU selbstverständlich geworden ist. Kaum ein anderes Land ist mit SchleswigHolstein wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell so eng verbunden wie unser nördlicher Nachbar. Hinzu kommt unsere einzigartige deutsch-dänische Grenzregion mit der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein und der deutschen Minderheit (Sebastian Bonau) in Dänemark. Dieses vertrauensvolle Miteinander gilt europaweit als Vorbild. Tausende Menschen pendeln täglich über die Grenze, Unternehmen arbeiten grenzüberschreitend zusammen. Deshalb schmerzen mich gerade als Schleswig-Flensburger die weiterhin bestehenden Grenzkontrollen umso mehr. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Auch wirtschaftlich zeigt sich diese enge Verbindung sehr deutlich. Dänemark ist einer der wichtigsten Handelspartner unseres Landes. 2024 kamen die zweitmeisten Importe Schleswig-Holsteins aus Dänemark. Nur China lag noch davor. Bei den Exporten belegt Dänemark Rang fünf unter den wichtigsten Absatzmärkten unseres Landes. Im Tourismus ist unser nördlicher Nachbar ebenso von herausragender Bedeutung. Rund 600.000 Übernachtungen jährlich gehen auf Gäste aus Dänemark zurück. Damit ist Dänemark mit Abstand der wichtigste internationale Herkunftsmarkt für Schleswig-Holstein. Es wurde ebenfalls schon erwähnt: Neben der Jütlandlinie wird künftig auch die Vogelfluglinie durch die Feste Fehmarnbeltquerung erheblich gestärkt. Mit diesem Infrastrukturprojekt wächst unsere Region noch enger und noch näher zusammen. Gerade deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Landesregierung diese Zusammenarbeit strategisch weiterentwickelt. Mit der Dänemark-Strategie des Landes Schleswig-Holstein hat die Landesregierung einen Rahmen geschaffen, um die Zusammenarbeit mit Dänemark systematisch auszubauen. Dänemark ist für uns der wichtigste Quellmarkt. Genau hier setzt auch die Ansiedlungsstrategie des Landes Schleswig-Holstein an. Unsere Lage zwischen Hamburg, Skandinavien und dem Ostseeraum bietet enorme Chancen für Investitionen, für Logistik, für erneuerbare Energien und für innovative Industrien. Die Landesregierung arbeitet deshalb aktiv daran, dänische Unternehmen für SchleswigHolstein zu gewinnen und wirtschaftliche Kooperationen weiter auszubauen. Die Strategie wird gerade überarbeitet. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Lage gehe ich nicht davon aus, dass China weiterhin ein Fokusquellmarkt in der kommenden Strategie sein wird. Vielmehr sollten der europäische Fokus und die Zusammenarbeit mit demokratischen Staaten verstärkt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das bedeutet, Dänemark wird noch wichtiger, denn wir wissen: Wirtschaftliche Stärke entsteht durch Kooperation und nicht durch Konkurrenz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein zentraler Baustein dieser Zusammenarbeit ist das Förderprogramm Interreg. Seit vielen Jahren unterstützt Interreg Projekte, die unsere Regionen enger miteinander verbinden, und diese Programme zeigen ganz praktisch, wie Europa vor Ort funktioniert. Gerade Schleswig-Holstein profitiert davon in besonderem Maße. Es ist daher gut zu sehen, dass die InterregMittel wieder ein festes Budget im mehrjährigen Finanzrahmen bekommen sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutsch-dänische Grenzregion ist ein europäisches Erfolgsmodell. Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze leben seit Jahrzehnten in einem friedlichen und respektvollen Miteinander. Gerade in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten zeigt unsere Region: Gute Nachbarschaft und grenzüberschreitende Kooperation sind echte Stärke. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Kianusch Stender das Wort.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wenn man aus Flensburg kommt, hat man zu Dänemark eine ziemlich einfache Perspektive. Die Grenze ist bei uns kein politisches Konzept; sie ist Alltag. Menschen pendeln zur Arbeit, Unternehmen kooperieren über die Grenze hinweg, Studierende belegen einen Studiengang auf beiden Seiten der Grenze, und Touristen merken oft gar nicht mehr so genau, in welchem Land sie eigentlich gerade stehen. Kurz gesagt: Die Region lebt die deutsch-dänische Zusammenarbeit längst. Nur politisch wirken wir hier manchmal so, als müssten wir sie noch entdecken. Für einen Teil stimmt das auch, denn die neue Grenzregion, die durch die Feste Fehmarnbeltquerung entsteht, bringt ganz viele neue Potenziale mit sich. Aber wenn man sich anschaut, was hier heute diskutiert wird, dann fällt vor allem eins auf, die meisten Themen kennen wir längst. Clusterpolitik, Grenzpendler_innen, gemeinsame Ausbildungspro- (Kianusch Stender) gramme, Bahnverbindungen nach Skandinavien, digitale Verwaltung über Grenzen hinweg. Darüber sprechen wir hier im Landtag seit Jahren. Wir haben dazu ehrlich gesagt auch schon eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst. Das eigentliche Problem ist also nicht die fehlende Erkenntnis. Das Problem ist, dass die Landesregierung vieles davon schlicht zu langsam oder gar nicht umsetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das möchte ich anhand einiger Beispiele gerne noch mal verdeutlichen. Nehmen wir die viel zitierte Dänemark-Strategie der Landesregierung. Wenn man sie liest, hat man ehrlich gesagt ein bisschen das Gefühl, man liest einen Statusbericht und nicht eine nach vorne gerichtete Strategie. Vieles läuft über Projekte, oft EU-gefördert. Das Engagement kommt häufig aus der Region selbst. Aber die zentrale Frage bleibt: Was hat die Landesregierung eigentlich neu angestoßen? Was wurde konkret vorangebracht? Was wurde verstetigt? Was ist das Ziel? Wenn der Dänemark-Bevollmächtigte der Landesregierung Anfang März in Lübeck erklärt, wesentliche Eckpunkte seien bereits von der Landesregierung umgesetzt, dann wäre es tatsächlich sehr interessant zu erfahren, welche das sein sollen. Darauf hätte ich heute sehr gerne eine Antwort von der Regierung. Schauen wir auf den Arbeitsmarkt: Der integrierte Arbeitsmarkt im Grenzraum ist eine riesige Chance. Trotzdem listet das deutsch-dänische Grenzpanel inzwischen 54 konkrete Hinweise auf, die ihnen das Leben schwermachen. 54! Das sind keine theoretischen Probleme, das sind ganz praktische Hürden für Menschen, die jeden Tag über die Grenze zur Arbeit fahren. Ich habe den Wirtschaftsminister im Ausschuss gefragt, wie der Abbau dieser Hürden voranschreitet. Wie so oft ist er im Vagen geblieben. Wir haben als SPD vorgeschlagen, hier zum Beispiel mit Experimentierklauseln neue Lösungen auszuprobieren. Das fanden alle anderen Fraktionen gut. Aber ich frage: Was ist seit 2023 hier passiert?. Oder nehmen wir die berufliche Bildung. Seit Jahren reden wir darüber, dass grenzüberschreitende Ausbildungsprogramme ausgebaut werden müssen, dass Abschlüsse besser anerkannt werden müssen, dass Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze stärker eingebunden werden müssen. All das ist längst Konsens. Wir haben die Landesregierung 2024 noch mal aufgefordert, sich zu kümmern. Trotzdem warten wir noch immer darauf, dass daraus eine dauerhafte Struktur entsteht. (Beifall SPD) Ein weiteres Beispiel ist die Infrastruktur. Der Landtag hat bereits beschlossen, bessere Bahnverbindungen nach Skandinavien zu prüfen, voranzutreiben. Doch gleichzeitig erleben wir im Norden immer wieder Diskussionen über gestrichene Verbindungen, Personalmangel oder Probleme im Bahnverkehr. Beim Tourismus sehen wir ein ähnliches Bild. Der Grenzraum hätte enormes Potenzial als gemeinsame Destination für Gäste aus Skandinavien. Aber statt einer gemeinsamen Strategie erleben wir bisher vor allem Einzelprojekte hier, Einzelförderung da, Einzelinitiativen dort. Was fehlt, ist eine klare gemeinsame Vermarktung dieses Grenzraums. Liebe Kolleg_innen, wenn man all diese Beispiele, die ich jetzt genannt habe, zusammennimmt, entsteht ein ziemlich klares Muster. Es mangelt nicht an Ideen, es mangelt nicht an Analysen, es mangelt bei Weitem nicht an parlamentarischen Beschlüssen, sondern es geht um einen Punkt, den der SSW sehr explizit in seinem Antrag formuliert hat. Es geht um ein Umsetzungsdefizit. Die Menschen bei mir zu Hause in der Grenzregion sind weiter als manche politischen Prozesse, und genau deshalb erwarten sie, dass Politik endlich mit diesem Tempo, mit ihrem Tempo, Schritt hält. Die deutsch-dänische Grenzregion ist eine der erfolgreichsten Grenzregionen Europas, aber sie könnte noch so viel erfolgreicher sein, wenn die Landesregierung endlich das tut, was wir hier im Parlament längst beschlossen haben. Kommen Sie endlich ins konkrete Handeln. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Nitsch hat mir gerade zugerufen, ich solle nicht so kritisch sein. Deshalb fange ich einmal so an, Frau Kollegin Nitsch: Ich verstehe die Intention sehr wohl, zu sagen, wir wollen einen Impuls, wir wollen einen zusätzlichen Anschub für eine Region, die Sie als die Grenzregion bezeichnen, wo in der Tat – da können wir jetzt machen, was wir wollen – viele Anstrengungen der vergangenen (Dr. Bernd Buchholz) Jahre noch nicht dazu geführt haben, dass da prosperierend verarbeitendes Gewerbe im nennenswerten Größenordnung, Dienstleistungsgeschäfte, die sich zuordnen lassen oder sonst was, in so massiver Form entstanden sind, dass die Strukturschwäche der Region tatsächlich überwunden worden wäre. Deshalb ist es richtig, zu gucken, welche Chancen man hat, um eine solche Region weiterzuentwickeln. Deshalb bin ich dankbar für Ihren Antrag. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Der sagt: Lass uns einmal gucken, was an Möglichkeiten da ist. Aber Sie haben hier auch explizit gesagt – ich sage das auch –, dass die bisherige Politik auf Freiwilligkeit beruht. Wir brauchen mehr Verbindlichkeit. Die bisherige Politik – auch in der letzten Legislaturperiode – beruht auf Freiwilligkeit, weil Wirtschaftspolitik nicht anordnen kann, wo sich Unternehmen ansiedeln, weil Wirtschaftspolitik keine Gewerbegebiete schafft. Man kann Gewerbegebiete schaffen. Man hat in diesem Land aber auch schon festgestellt, dass in bestimmten Regionen dann gar keiner hin will. Das ist noch ein klitzekleines Problem, wenn ich das freundlicherweise benennen darf. Zu definieren, dass man in einer bestimmten Region etwas machen will, heißt noch nicht, dass man dafür einen genügenden Impuls hat. Es wäre wichtig, zu sagen, was der spezielle Vorteil einer Ansiedlung in einer solchen Region ist. Was ist der Unique Selling Point, den die Grenzregion im Norden Schleswig-Holsteins anzubieten hat, um ein Ansiedlungsleckerle für Unternehmen aus BadenWürttemberg genauso wie aus Malmö oder Kopenhagen zu sein? Diese Definition fehlt ehrlicherweise sowohl in der Dänemark-Strategie der Landesregierung als auch in Ihrem Antrag. Wir werden nicht dadurch etwas erreichen, dass wir den Fördermitteltopf in irgendeiner Form aufmachen und anfangen zu gießen, sondern wir werden vorher sagen müssen, was wir denn tatsächlich positiv anschieben können, um Dinge zu machen. Da bin ich jetzt leider an folgendem Punkt. Erst einmal geht es darum, die Hindernisse, die bestehen, zu beseitigen. Da hat der Kollege Stender gerade eben genau das Richtige gesagt. Wenn man sieht, dass im Arbeitsmarkt 54 Themen da sind, die geregelt werden müssen, muss man da zuerst rangehen, um Grenzpendlern das Leben zu erleichtern und damit ein übergreifendes Wirtschaften besser möglich zu machen. Das ist der erste Ansatz. Deutschland und Dänemark verbindet sehr viel. Das haben alle Vorredner hier gesagt. In Ihrem Antrag wird die Grenzregion nur als der Bereich von Sønderjylland beschrieben. Das Wort Fehmarnbeltquerung kommt in dem Antrag nicht vor. Dann muss ich sagen, dass eine etwas einseitige Sichtweise auf das ist, was uns mit Dänemark verbindet; denn die Region für Schleswig-Holstein, die derzeit die größte Chance in der Zusammenarbeit mit Dänemark bietet, ist die, die wir Hansebelt nennen. Die Region im Osten des Landes hat in der Tat in der Verbindung der großen Ballungszentren Kopenhagen/Malmö und Hamburg eine Entwicklungsperspektive, die deutlich stärker ist als die Entwicklungsperspektive in der nördlichen Region. Es tut mir leid, das zu sagen, aber so ist es. (Beifall FDP und SSW) Erlauben Sie mir eines zu sagen: Die Dinge, die wir dort eigentlich realisieren müssten, nicht zu realisieren und weder in der Landesplanung noch in der Regionalplanung vorzusehen, dass wir dort eine genügende Anzahl von Gewerbegebieten haben, also nicht vorzusehen, dass das, was auf dänischer Seite in einem Vielfachen passiert, auch in Schleswig-Holstein passiert, nämlich die Möglichkeiten zu schaffen, dass dort Ansiedlung stattfindet, ist das wahre Versäumnis dieser Landesregierung, wenn sie in der Dänemark-Politik unterwegs ist. Denn da liegen derzeit die riesengroßen Chancen. Für die nördliche Region gilt – wie sonst auch aus meiner Sicht – in den Bereichen der Wirtschaftspolitik, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Rahmenbedingungen zu schaffen, heißt vor allem, Infrastruktur zu schaffen. Da ist in der Tat das Thema Autoverkehre und Schienennetze ein wichtiges Thema. Dann gehen Sie da groß ran. Dann lassen Sie uns in der Verkehrskommission mit Dänemark vereinbaren, dass nicht nur die Achse der A 7, sondern auch die westliche Achse der B 5 auf unserer Seite bedeutet, dass die B 5 und ihr Ausbau zur A 23 bis hin weit in den Norden hinaus eine Chance bieten könnte und würde. (Beifall FDP und SSW) Aber dann braucht es dazu ein Bekenntnis an dieser Stelle. In dieser Landesregierung gibt es dazu jedenfalls kein Bekenntnis, weil alle weiteren Autobahnen ja irgendwie des Teufels sind. Das sind aber Rahmenbedingungen, die man schafft, um Impulse tatsächlich in der – – (Zuruf) (Dr. Bernd Buchholz) – Na ja, nicht in der kompletten Landesregierung, Frau Kollegin. Das liegt daran, dass Sie einen Koalitionspartner haben, mit dem Sie die Dinge halt nicht realisieren können. Das Beste, was wir tun könnten, wäre, wenn wir beide Anträge nehmen und noch mal im Ausschuss versuchen, auf den Punkt zu bringen und zu beraten, was an konkreten Dingen umgesetzt werden soll. Sonst verpufft das beides hier, ähnlich wie eine Hafenstrategie, die wir am Freitag beraten werden, in der auch nichts steht, was man machen könnte, bei der aber viel Papier beschrieben wird.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich darüber, dass wir Dinge gemeinsam entwickeln. (Beifall FDP und SPD – Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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Annabell Krämer

Zu einem Kurzbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten des SSW, Sybilla Nitsch, das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! ich möchte auf ein, zwei Punkte eingehen. Ich fange mal bei der Koalition, bei dem Kollegen Hein an. Ich erspare Ihnen jetzt die Arbeit und gebe Ihnen die Antwort auf die Frage, die ich zur Entwicklungsallianz an Sie gestellt habe. Es ist nämlich so: Diese Entwicklungsallianz existiert gar nicht mehr. Das sollte der große Wurf der Landesregierung sein, nämlich genau diese Punkte anzugehen, die wir im Antrag benennen und Sie ja, weil Sie unsere Punkte so gut fanden. Das sollte der große Wurf sein, um eben diese Fragen von Wirtschaftsansiedlung, Kooperation et cetera zu lösen. Der Geschäftsführer hat längst einen anderen Job in einem ganz anderen Metier. Das sei dahingestellt. Ich gebe zu, es hängt auch an Entscheidungen auf der nationalen Ebene in Dänemark, (Zuruf CDU: Oh!) aber Fakt ist, diese Entwicklungsallianz gibt es nicht mehr, und die war der zentrale Punkt für das Wirtschaftskapitel in der Dänemark-Strategie der Landesregierung. Dementsprechend ist das der einzige Punkt, der vielleicht wirklich etwas gebracht hätte. Der ist jetzt komplett weg. Wir haben zum Beispiel auch angesprochen, dass es unter anderem um den besseren ÖPNV gehen soll. Da haben Sie den Punkt 9, der keine Nummerierung hat. Dort geht es darum, dass der Runde Tisch für den ÖPNV im Grenzland stattfinden soll. Ich finde es richtig gut, dass Sie das aufgreifen, denn das war ja ein SSW-Antrag: Nachbartarif im deutsch-dänischen Grenzland. Dazu haben wir im Wirtschaftsausschuss auf die Inspiration von Frau Henckel vereinbart, dass wir diesen Runden Tisch einberufen. Ich bin Ihnen daher sehr dankbar, dass Sie diesen Punkt aufgreifen. Die Ansiedlungsstrategie wurde von dem Kollegen Bonau genannt. Darauf möchte ich jetzt nicht zu sehr eingehen, sondern mir nur einmal den Hinweis erlauben, dass die Ansiedlungsstrategie schon seit vielen Jahren fortgeschrieben wird, wir aber noch keine Ergebnisse haben. Wenn es dann so ist, dass die Ansiedlungsstrategie bald kommt und dort wirklich als explizites Handlungsfeld drin ist, dass man mit Dänemark konkreter zusammenarbeiten möchte, dann will ich mir das gerne anschauen. Ein letztes Wort dazu, dass die Wirtschaft natürlich in die Region will, Herr Kollege Buchholz. Wir haben Rahmenbedingungen, auch im nördlichen Landesteil, die durchaus dazu geführt haben, zum Beispiel die Nähe zum Hafen Esbjerg, der ja europaweit eine hohe Relevanz hat, dass sich namhafte Unternehmen, ob man sie in der Region haben will oder nicht, die Region ausgeguckt haben, weil sie gesagt haben: Das ist für mich eine Gunstregion, wo ich mein Unternehmen ansiedeln könnte. – Es gibt verschiedene Aspekte, die wir auf jeden Fall auch im nördlichen Landesteil besser vermarkten könnten. Eine weitere Sache sei noch gesagt. Ja, ich komme aus dem nördlichen Landesteil. Ich sehe, dass dort Potenziale übersehen werden.

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Sybilla Nitsch SSW

Für unseren Antrag haben wir das generell gefasst, weil wir der Meinung sind, dass diese Punkte natürlich auch in der neuen Grenzregion, die noch keine ist, umgesetzt werden müssen. Daher gilt das für uns umfassend für beide Grenzregionen. – Vielen Dank. (Sybilla Nitsch) (Beifall SSW)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Andreas Hein. (Zuruf Martin Habersaat [SPD])

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Andreas Hein CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf eine Wissensfrage habe ich mich natürlich so ähnlich wie bei Günther Jauch schon mal befleißigt und habe einen aus dem Publikum gefragt, unseren Dänemark-Beauftragten. Mir ist gesagt worden, dass die Entwicklungsallianz ruhend gestellt wird, also nicht, dass sie nicht mehr existiert; vielmehr ist sie auf Wunsch der dänischen Seite ruhend gestellt worden. Das ist die Antwort darauf. Ich finde es gut, wenn Wissensfragen gestellt werden. Dann können wir sie hier sofort klären und gleich die korrekte Antwort geben. Ansonsten freuen wir uns auf eine weitere wirklich starke Zusammenarbeit mit Dänemark. Ich habe benannt, was wir auf der Agenda haben: nicht nur in der Mobilität durch die feste Fehmarnbelt-Achse; im Energiebereich wird die 380-kV-Lücke Richtung Dänemark gerade geschlossen. Da wird noch viel mehr passieren. Wir brauchen natürlich in Zukunft, gerade wenn wir an das Thema Energieversorgung denken, den ganzen skandinavischen Raum noch viel mehr. Deswegen glaube ich, dass wir als Brücke in Schleswig-Holstein genau dort richtig sind, wo wir sind. Wir freuen uns auf eine weitere starke Zusammenarbeit mit Dänemark. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Claus Ruhe Madsen.

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die geopolitische Lage in der Welt hat sich in den letzten Jahren enorm geändert. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat enorm an Bedeutung gewonnen. Wichtige Partner sind unberechenbarer geworden. Wir haben Krieg in Europa. Daher ist es umso wichtiger geworden, Europa zu stärken. Die Partnerschaft zwischen Dänemark und Deutschland ist vorbildlich, und das seit Jahrzehnten. Wir haben zahlreiche Programme und Initiativen in zentralen Zukunftsfeldern wie der Bildung und Forschung, der Kultur, der Digitalisierung, der Mobilität und natürlich in der Wirtschaft. Mit der 2024 verabschiedeten Dänemark-Strategie haben wir die Zusammenarbeit auf eine strategische Grundlage gestellt. Auch die Kontaktebene auf Regierungsebene ist sehr gut. Mit dem Cross Border Panel haben wir eine mittlerweile dauerhafte Arbeitsgruppe zwischen dem Auswärtigen Amt in Berlin, dem Außenministerium in Kopenhagen und der Landesregierung, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern. Hier ist auch das Regionskontor der Region Region Sønderjylland-Schleswig als erste Anlaufstelle eingebunden. Auch ich hatte zuletzt einige Treffen mit dänischen Regierungsvertretern, um über die Kooperation speziell in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu sprechen. Dänemark möchte seine eigenen Werften stärken, hat aber auch ein großes Interesse an unseren Unternehmen mit ihren hochqualifizierten Fachkräften und innovativen Ideen. Das zeigt, dass eine Partnerschaft über Grenzen hinweg funktioniert und wir uns gegenseitig stärker machen. Das gilt auch in anderen Bereichen schon lange. Im Wirtschafts- und Verkehrsbereich werden wir mit der Festen Fehmarnbeltquerung erleben, dass die Infrastruktur Zusammenhalt schafft. Gute Verkehrsverbindungen sind die Grundlage für Kooperationen in vielen anderen Bereichen. Deswegen haben wir einen Runden Tisch zum Schienenpersonennahverkehr in der Region ins Leben gerufen. Hier geht es um einfache Tarife, abgestimmte Fahrpläne und ein Miteinander im Nahverkehr. Aus unserem Infrastruktursondervermögen werden wir unter anderem den Schienenknoten Flensburg stärken. (Zuruf SPD) Mit unserem Dänemark-Koordinator haben wir mittlerweile jemanden, der sich konkret um die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Grenzregionen kümmert, Kontakte herstellt und ein Netzwerk aufbaut. Natürlich gibt es hier, wie in vielen anderen Bereichen, noch Optimierungspotenzial. Ich möchte aber auch ganz deutlich sagen: Kein Landesteil wird von uns vernachlässigt oder bevorzugt. Deshalb werden wir dem Wunsch nicht nachkommen, die deutschdänische Grenzregion stärker in der Ansiedlungs- (Minister Claus Ruhe Madsen) strategie zu priorisieren. Sowohl die bestehende als auch die in Arbeit befindliche Strategie fokussieren sich auf Branchen, nicht auf Regionen, und das ist richtig so. Nichtsdestotrotz wird die Grenzregion und unser Nachbar Dänemark sowohl bei der Ansiedlungs- wie auch der Wirtschaftsstrategie mit in den Blick genommen. Unsere Rolle als Landesregierung ist es, bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten. Dazu zählt die Infrastruktur, und zwar sowohl die Verkehrsinfrastruktur als auch der Breitbandausbau. Dazu zählen Beratungsangebote und Anlaufstellen, dazu zählen Förderprogramme, wo nötig und sinnvoll. Wir werden bei all unseren Bemühungen aus der Grenzregion aber keinen zweiten Hamburger Speckgürtel machen können. Wir werden auch unternehmerische Entscheidungen nur zu einem gewissem Grad beeinflussen können. Wo GRW-Mittel hinfließen oder wie sich die Region Sønderjylland-Schleswig aufstellt, liegt schlicht nicht in unserer Hand. Natürlich müssen und werden wir weiter daran arbeiten, die kleinen und größeren Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Grenzregion weiter zu stärken. Ich kann Ihnen versichern: Gerade mir liegt die Grenzregion sehr am Herzen. Ich bin stolz darauf, dass wir es angesichts der bewegten Vergangenheit geschafft haben, eine Region voller Zusammenhalt, Vertrauen und Freundschaft zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Annabell Krämer

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktionen des SSW – – (Zurufe) – Habt ihr? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir beantragen es anders herum!) – Der Rest des Parlaments sieht es anders als der Kollege Buchholz? Europaparlament federführend und begleitend Wirtschaftsausschuss? (Zurufe) – Europaausschuss federführend und begleitend Wirtschaftsausschuss. Habe ich was anderes gesagt? – Wollte ich aber nicht. Gut, okay. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/4207, sowie den Alternativantrag, Drucksache 20/4253, federführend dem Europaausschuss und mitberatend dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? Damit ist die Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen. Bevor wir mit der Tagesordnung fortfahren, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages unsere Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beauftragte für die Landespolizei Samiah El Samadoni – ganz herzliches Willkommen! – (Lang anhaltender Beifall) sowie ihren Stellvertreter, Herrn Dennis Bunge, und die Kandidatin für die Nachfolge, Anke Erdmann. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag. (Beifall) Bevor ich nun den Tagesordnungspunkt 35 aufrufe, gestatten Sie auch mir, sehr geehrte Frau Samiah El Samadoni, Ihnen ganz, ganz herzlich für die geleistete Arbeit für die schleswig-holsteinischen Bürger zu danken. Von 2014 bis heute waren Sie unsere Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein. Sie haben Zigtausende von Petitionen bearbeitet, und das hat uns gezeigt: Ihre Arbeit war mehr als nur ein Korrektiv zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung. Ich glaube, ich darf im Namen des gesamten Parlaments sprechen: Herzlichen Dank für die über so viele Jahre geleistete, wichtige Arbeit für unser Land. Alles erdenklich Gute für Ihre Zukunft! (Anhaltender Beifall) Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 35 auf: Tätigkeitsbericht 2022/23 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe Drucksache 20/2193 Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 20/4020 Ich erteile somit zunächst das Wort der Berichterstatterin des Sozialausschusses, der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann.

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Katja Rathje-Hoffmann CDU

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage!

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Annabell Krämer

Herzlichen Dank für den Bericht. (Beifall) Ich eröffne somit die Aussprache. Nun hat für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Dagmar Hildebrand das Wort.

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Dagmar Hildebrand CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Tätigkeitsbericht komme, sei auch mir gestattet, mich zu bedanken: Bei dir, liebe Samiah El Samadoni. Es wurde bereits gesagt: Seit 2014 bist du Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und hast dieses Amt sehr gut, hervorragend ausgefüllt. Wir als Fraktion möchten Danke sagen für diese Arbeit. Insbesondere uns Parlamentariern war diese Arbeit sehr wichtig und sehr hilfreich in unserer Arbeit. – Vielen Dank dafür! (Beifall ganzes Haus) Kommen wir zum Tätigkeitsbericht. Im Berichtszeitraum für die Jahre 2022/2023 gab es insgesamt 761 Petitionen, die an die Beschwerdestelle gerichtet wurden. Das sind rund 32 Prozent beziehungsweise 184 Petitionen mehr als noch in dem vorherigen Berichtszeitraum. Seit Bestehen der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche wurden insgesamt über 2.369 Petitionen behandelt. Damit wird deutlich: Immer stärker stehen die strukturellen Themen der Kinder und Jugendlichen im Fokus. In dem Bericht sagt die Bürgerbeauftragte ganz klar, eine der größten Herausforderungen werde es sein, in den kommenden Jahren dem Frachtkräftemangel zu begegnen, der sich schon in dem System der Kinder- und Jugendhilfe extrem zeigt. Immer wieder stehen Einrichtungen und besonders Jugendämter, die ja das Wächteramt über das Kindeswohl in unserem Land innehaben, stark unter Druck, ausreichend Personal zu finden. Weiter führt die Bürgerbeauftragte aus, und da würde ich gerne zitieren: „Auch in Schleswig-Holstein sind nach meiner Erfahrung Jugendämter immer häufiger nicht angemessen besetzt, weil es zum Beispiel Stellenvakanzen und auch erhebliche Erkrankungszeiten bei den Mitarbeitenden gibt.“ Meine Damen und Herren, das ist für alle Beteiligten und vor allen Dingen für die Kinder und Jugendlichen ein großes Problem, denn gerade diese brauchen die Unterstützung unserer Jugendämter. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bearbeitungsdauer der Anträge ist zu lang, und die Kommunikation und die Beratung der Betroffenen fällt immer kürzer aus. Eine Lösung schlägt Frau El Samadoni vor, nämlich eine geeignete Fachkräfteinitiative, und es wird eine Vereinfachung in Verwaltungsabläufen vorgeschlagen. Die 15 Fallbeispiele im Tätigkeitsbericht haben mich sehr bewegt, auch mehrfach tief verstört. Ich möchte hier zumindest einen Fall herausgreifen, der im Mai 2023 stattfand. Damals hatte sich ein ehemaliger Mitarbeiter einer Einrichtung gemeldet und unhaltbare Zustände eines Heimes vorgetragen. Die Brandmeldeanlage der Einrichtung war jahrelang nicht gewartet worden, Medikamentenabgaben an die Kinder und Jugendlichen waren nur sehr unregelmäßig, dass sich Ärzte beschwerten, Kinder und Jugendliche, die eine Brille brauchten, haben bei der Neubeschaffung oder Reparatur dieser Brillen nicht die nötige Unterstützung erhalten. Da verwundert es auch nicht weiter, dass es in diesen Einrichtungen keinerlei Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche wie ein Jugendparlament oder Gruppenabende zur Stärkung von Demokratie gibt. Die Beschwerdestelle leitete diese Hinweise an die Einrichtungsaufsicht weiter, und es stellte sich damit heraus, dass der Träger große Schwierigkeiten hatte, den Anforderungen der Betriebserlaubnis zu entsprechen. Auch berichteten viele Mitarbeiter von häufigen Lücken in Dienstplänen, die aufgrund Personalmangels nicht geschlossen werden konnten. Was aber geschlossen werden konnte, war die Einrichtung – zum Wohle und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, die auf andere Einrichtungen verteilt wurden. Die Schließung kam den Kindern und Jugendlichen zugute, und exemplarisch wurde gezeigt, wie wichtig so eine Beschwerdestelle ist, um diese Dinge aufzudecken. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Es fühlt sich wie eine halbe Ewigkeit an, dass ich Abgeordnete geworden bin, aber tatsächlich ist es genauso lange her wie der Bericht, über den wir heute sprechen, nämlich 2022. Die Themen des Berichts sind leider nach wie vor aktuell, ob es um den Fachkräftemangel geht, den wir in Jugendämtern haben, oder passgenaue Hilfen in stationären Einrichtungen oder die Frage nach Schulpflicht für Kinder, die nicht in Schleswig-Holstein gemeldet sind. 761 Petitionen gab es in nur zwei Jahren, das ist mehr als eine Petition am Tag. Das zeigt einerseits, dass der Unterstützungsbedarf für diese Stelle ganz klar gegeben ist, und andererseits, dass diese Stelle zunehmend bekannter wird, dass es immer mehr Kinder und Jugendliche gibt, die wissen, dass es eine Stelle gibt, an die sie sich wenden können, wenn sie Probleme in der Jugendhilfe haben. Gerade in vulnerablen Situationen, die wir in der Kinder- und Jugendhilfe häufig haben, wenn Angebote in Anspruch genommen werden müssen, ist es wahnsinnig wichtig, dass Kinder und Jugendliche wissen, dass sie eigene Rechte haben, dass sie einen Schutz haben und dass im Hilfekontext Fehler passieren können, bei denen es eine Person gibt, die einem zur Seite steht, wenn man gegen Probleme vorgehen will. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Die Berichte von Samiah El Samadoni belegen nachdrücklich die Notwendigkeit dieser Beschwerdestelle. Sie schildern sehr klar, wo Probleme im Einzelfall besprochen und gelöst werden können. Sie zeigen aber auch auf, wo die Probleme struktureller Natur sind und wo es nicht reicht, nur Gespräche zu führen, sondern wo man durch strukturelle Änderungen auch Verbesserungen hervorbringen kann. Damit liefern sie gute Vorschläge und Lösungsansätze für die Sozialpolitik in SchleswigHolstein. Der vorliegende Bericht macht deutlich, wo die strukturellen Probleme liegen. Wir haben einen gravierenden Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe, und der setzt die Einrichtungen, aber auch die Jugendämter in Schleswig-Holstein massiv unter Druck. Wir sehen die steigenden Bedarfe bei Kindern und Jugendlichen, 2022 besonders infolge der Pandemie. Noch heute erleben wir, dass die Bedarfe weiter zunehmen und besonders vulnerable junge Menschen nicht immer die Hilfe bekommen, weil Fachkräfte in der Jugendhilfe fehlen. Das muss uns wirklich zu denken geben. Deswegen ist es unsere zentrale Aufgabe, auf der einen Seite Bürokratie in Jugendämtern abzubauen und Verfahren zu erleichtern, aber auf der anderen Seite auch dafür zu sorgen, dass sich mehr junge Menschen entscheiden, in die soziale Arbeit, in die pädagogischen Felder zu gehen. Genau den Schritt wollen wir mit der Aufstockung der Plätze in der sozialen Arbeit unterstützen, nicht nur, aber auch in Konsequenz des Berichts, den wir gelesen haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Besonders alarmierend im Bericht ist die Versorgungslücke bei Kindern und Jugendlichen mit intensivpädagogischem Bedarf. Wenn junge Menschen nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie nicht wissen, wohin sie sollen, wenn Jugendlichen aus der Jugendhilfe Obdachlosigkeit droht, dann ist das ein Zustand, den wir nicht akzeptieren dürfen. Es geht auch um Beteiligung und Schutz. Kinder und Jugendliche müssen in die Entscheidung, in die Situation direkt einbezogen werden, sie mitgestalten und sagen, was sie brauchen, um eine passgenaue Hilfe zu bekommen. Es funktioniert einfach nicht gut, wenn die Jugendämter in Berlin, München oder Köln liegen und Hilfegespräche maximal online oder teilweise gar nicht stattfinden. Hier müssen wir langfristig darüber diskutieren, wie ein geeigneterer Weg aussehen kann, damit Jugendliche die Hilfe vor Ort bekommen, Ansprechpersonen haben und wissen, dass sie in guten Händen sind. (Beifall ganzes Haus) Seit wir den Bericht im Ausschuss diskutiert und die Erkenntnisse betrachtet haben, ist schon ganz schön viel passiert; der Bericht ist ja auch schon ein bisschen her. Damit komme ich zu der Person, die diesen Bericht verantwortet. Ich habe Samiah El Samadoni mit einem unermüdlichen Engagement in diesem Job wahrgenommen. Wir danken ihr als grüne Fraktion von ganzem Herzen für die wahnsinnig tolle Arbeit in all den Jahren. In zwölf Jahren hat sie dieses Amt mit absoluter Leidenschaft ausgeübt. Das ist genau das, was junge Menschen brauchen: Sie brauchen eine Anwältin, die ihnen zur Seite steht und für ihre Rechte einsteht, wenn sie es wirklich nötig haben. (Beifall ganzes Haus) Die Berichte sind ein echter Beweis dafür, denn sie zeugen von juristischer Expertise, die auf diese Fragen geblickt hat, von Einzelfallberatungen, die (Nelly Waldeck) wahnsinnig empathisch waren, die vermittelnd waren, aber werfen eben auch den Blick auf strukturelle Lösungen, die gesetzliche Änderungen brauchen, die ein Stück weiter gucken und gute Vorschläge enthalten. Ich kann allen Fraktionen nur raten, für ihre Wahlprogramme mal den einen oder anderen Blick dort hineinzuwerfen. Darin sind gute Vorschläge enthalten. Ich gucke zum Beispiel auf die Vorschläge zur Entbürokratisierung im Sozialrecht, die wir ganz dringend brauchen, aber ich gucke auch darauf, wenn wir zeitnah über ein Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung diskutieren werden, auch wenn Sie dann nicht mehr im Amt sind; wir alle wissen, dass Sie sich viele Jahre dafür eingesetzt haben. Auch der offene, konstruktive, überparteiliche Dialog mit allen Fraktionen war wahnsinnig wertvoll und hat uns viel geholfen. Nach dem Dank möchte ich in meinen letzten 16 Sekunden Redezeit darauf hinweisen, dass ich ganz sicher bin, dass wir eine wahnsinnig kompetente Nachfolgerin haben werden, die vermitteln kann, die viel Verwaltungserfahrung mitbringt, die einen guten Blick auf die Themen hat. Ich bin sicher und hoffe, dass wir eine Person finden, die diesen Job kompetent erledigt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Sophia Schiebe das Wort.

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Sophia Schiebe SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich erinnere mich genau an eine Woche, die mich nachhaltig geprägt hat. Damals – das wissen viele von Ihnen – habe ich den Ganztag einer Schule geleitet, und innerhalb von wenigen Tagen wurden insgesamt drei Kinder aus ihren Familien genommen. Von einem auf den anderen Tag wurden sie aus ihrem Zuhause gerissen. Ich sehe ihre Gesichter noch vor mir, ihr Lachen, ihre Eigenarten, und ich erinnere mich daran, wie ihre Plätze plötzlich leer waren. Ich kann mir bis heute kaum vorstellen, wie es sich anfühlen muss, nicht in seinem eigenen Zuhause aufwachsen zu dürfen. Wenn Kinder nicht bei ihren Familien leben können, dann muss der Staat für Stabilität sorgen, für Schutz und für Perspektiven. Davon bin ich überzeugt. (Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW) Eine der wichtigsten Perspektiven, die wir ihnen geben können, ist Bildung. Wenn wir über Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen sprechen, dann sprechen wir über junge Menschen, deren Lebensweg oft schon sehr früh von Brüchen geprägt ist. Gerade diese Kinder brauchen einen Staat, der sie in besonderem Maße schützt. Deshalb ist eine Frage zentral: Gilt für sie eigentlich das gleiche Recht auf Bildung wie für alle anderen Kinder? Die ehrliche Antwort lautet: in Schleswig-Holstein nicht immer. Darauf weist auch der Bericht unserer Bürgerbeauftragten hin. Kinder und Jugendliche, die aus anderen Bundesländern kommen und hier in stationären Einrichtungen leben, unterliegen nicht der Schulpflicht. Das bedeutet: Während für alle anderen Kinder selbstverständlich gilt, dass sie Teil unseres Bildungssystems sind, gilt das für diese Kinder nicht automatisch. (Beifall SPD, FDP, SSW und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Dass die Landesregierung hier immer noch nichts getan hat, ist ein echter Skandal, liebe Kolleg_innen. (Beifall SPD) Dabei geht es doch nicht darum, jedes Kind sofort in eine Regelschule zu schicken. Pädagogisch wird individuell entschieden, wann und in welchem Setting Lernen möglich ist. Ja, auch diese Kinder werden selbstverständlich beschult, häufig jedoch innerhalb der Einrichtungen, in denen sie untergebracht sind. Daher bleibt die Frage nach der Gleichbehandlung. Denn Schule ist mehr als Unterricht. Gerade für Kinder, deren Leben aus den Fugen geraten ist, kann Schule wieder etwas geben, das sie dringend brauchen: Alltag, Struktur und Verlässlichkeit. Deshalb muss die Landesregierung jetzt dafür sorgen, dass dieser Anspruch auch für diese Kinder endlich eingelöst wird. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ein weiterer Punkt aus der Arbeit der Bürgerbeauftragten zeigt, wie sehr unsere Systeme an ihre Grenzen stoßen. Es geht um Kinder und Jugendliche, die nach einem Aufenthalt in der Kinderund Jugendpsychiatrie nicht nach Hause zurückkehren können. Die medizinische Behandlung ist abgeschlossen. Aber wohin sollen diese jungen Men- (Sophia Schiebe) schen? Zurück in die Familie? – Oft unmöglich. In eine Jugendhilfeeinrichtung? – Häufig gibt es keinen geeigneten Platz. So entstehen Situationen, in denen junge Menschen länger in der Psychiatrie bleiben müssen, obwohl eine medizinische Behandlung gar nicht mehr notwendig ist. Oder sie stehen vor einer Entlassung, ohne dass eine passende Anschlusslösung bereitsteht. Gerade für Kinder und Jugendliche mit besonders intensiven Unterstützungsbedarfen braucht es deshalb intensiv-pädagogische Plätze, die mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie eng zusammenarbeiten. Auch hier ist die Landesregierung gefragt. (Beifall SPD) Dass solche strukturellen Probleme überhaupt sichtbar werden, ist auch das Verdienst der langjährigen Bürgerbeauftragten des Landes, Frau Samiah El Samadoni. Sie hat ihre Rolle selbst einmal als Dolmetscherin, Moderatorin und Lotsin beschrieben. Tatsächlich hat sie genau das getan: Sie hat übersetzt zwischen Bürger_innen und Verwaltung, Konflikte moderiert und Menschen durch ein System begleitet, das für viele schwer zu durchschauen ist. Viele der Fälle hat sie begleitet, und die haben sie wirklich sichtbar berührt. Gerade die Verbindung aus analytischer Klarheit und menschlicher Empathie hat ihre Arbeit so besonders gemacht. (Beifall ganzes Haus) Gleichzeitig hatte sie stets auch die Fähigkeit, über den einzelnen Fall hinauszublicken. Aus den konkreten Erfahrungen der Bürger_innen hat sie strukturelle Fragen abgeleitet und immer wieder darauf hingewiesen, wo Politik und Verwaltung genauer hinsehen müssen. Für mich persönlich gehört Frau El Samadoni zu den stärksten und klügsten Stimmen unseres Landes, zu den Menschen, die mit großer Sachkenntnis, mit Haltung und mit Ausdauer daran arbeiten, dass staatliche Strukturen den Menschen tatsächlich dienen. Die Arbeit der Bürgerbeauftragten hat über viele Jahre hinweg dazu beigetragen, dass Missstände sichtbar wurden, dass Bürger_innen eine Stimme hatten und dass unser Staat immer wieder daran erinnert wurde, seinem eigenen Anspruch gerecht zu werden. Diese Perspektive bleibt für unsere politische Arbeit von großer Bedeutung. – Vielen Dank dafür. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

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Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Manchmal sind es nicht die lauten Stimmen, die uns am meisten sagen, sondern die leisen, die zögerlichen, und zwar diejenigen, die lange gezögert haben, überhaupt gehört zu werden. Kinder und Jugendliche wenden sich an die Beschwerdestelle nicht, weil es ihnen gut geht. Sie tun es, weil etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen, übersehen, nicht gehört, nicht ernst genommen und ganz oft allein oder alleingelassen. Jede einzelne Beschwerde ist dabei viel mehr als ein Vorgang. Sie ist Ausdruck von Vertrauen und zugleich ein stiller Hilferuf – übrigens Vertrauen, das man sich ja bei den Kindern und Jugendlichen erst einmal erarbeiten muss –, ein Zeichen dafür, dass junge Menschen den Mut aufbringen, sich mitzuteilen, obwohl sie viel zu häufig mitbekommen und gelernt haben, dass ihre Stimme selten oder jedenfalls nicht immer zählt. Samiah El Samadoni ist unbequem, hartnäckig und parteiisch, und zwar parteiisch, wenn es darum geht, Partei für genau diese Kinder und Jugendlichen zu ergreifen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Ich glaube, es ist gut, wenn wir uns alle noch mal daran erinnern, unabhängig davon, wer seit wann diesem Landtag angehört, wie diese Beschwerdestelle entstanden ist. (Beate Raudies [SPD]: So ist es, Heiner, danke! – Zuruf SPD: Vielen Dank!) Sie ist entstanden nach einem der unrühmlichsten Kapitel (Beate Raudies [SPD]: Ja!) der schleswig-holsteinischen Neuzeit, hätte ich beinahe gesagt. Sie ist entstanden 2016 nach den Vorfällen im sogenannten Friesenhof, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche, wo Kinder und Jugendliche eigentlich beschützt hätten werden sollen und mit ihnen genau das Gegenteil geschehen ist. Ich zitiere einmal aus dem Tätigkeitsbericht, der, finde ich, immer noch nachdenklich stimmen muss: „Häufig empfinden die Kinder und Jugendlichen sich nicht mehr als wirksam, sondern (Dr. Heiner Garg) nur noch als Objekt von Entscheidungen anderer. Es geht letztlich darum, diesen Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben und sicherzustellen, dass sie sich wirksam für ihre Belange einsetzen können und nicht nur Objekt von Maßnahmen sind.“ Liebe Samiah El Samadoni, genau Sie haben diesen Kindern und Jugendlichen wieder eine Stimme gegeben. Dafür sage ich Danke. (Beifall) Jetzt hat die Kollegin Schiebe schon genau die drei Punkte aus dem Bericht genannt, die ich sonst angesprochen hätte. Deswegen will ich nur noch ein einziges Mal in Ihrer Amtszeit den einen Punkt herausgreifen, an dem wir wirklich arbeiten müssen und der vielleicht ja in dieser Legislaturperiode noch erledigt werden kann. Es geht nämlich um eine Änderung im Schulgesetz, damit die Schulpflicht selbstverständlich auch in Schleswig-Holstein – wie inzwischen in 13 anderen Bundesländern auch – für die Kinder und Jugendlichen gilt, die aus anderen Bundesländern hier in diesem Land sind. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Pingpongspiel zwischen Sozialministerium und Bildungsministerium, das sich bislang immer darauf beruft, ein Erlass würde es tun, muss aufhören. Lassen Sie uns gemeinsam das Schulgesetz entsprechend ändern. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten – ich weiß, die Tribüne soll normalerweise nicht angesprochen werden –: Liebe Samiah, ich möchte dir im Namen meiner Fraktion für diese zwölf Jahre, die du für das Land gearbeitet hast, die du für die Bürgerinnen und Bürger als Bürgerbeauftragte am Landtag angesiedelt gewesen bist, von Herzen danken. Dir ganz persönlich sage ich von Herzen Dank, auch für die vielen unbequemen Stunden, die es im Zweifel mal im Sozialministerium gegeben hat. Aber genau das ist deine Aufgabe. Ich wünsche dir und deiner Familie von Herzen alles Gute. Du wirst fehlen. Deine Stimme wird fehlen. – Danke. (Beifall)

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Annabell Krämer

Für die Fraktion des SSW erteile ich nun dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist man unter den aktuellen Eindrücken versucht, den Schwerpunkt seiner Rede auf die Person Samiah El Samadoni zu legen und nicht so sehr auf den Bericht. Aber wer Samiah kennt, der wird wissen, dass genau das nicht in ihrem Interesse ist. Trotzdem möchte auch ich mich eingangs zunächst bedanken. Ich habe Samiah El Samadoni ausnahmslos als engagierte Kämpferin und eben starke Stimme für diejenigen erlebt, die sonst kaum Gehör finden. Dabei hat sie sich immer auf die Probleme der Menschen fokussiert und für die ganz konkreten Probleme ganz konkrete Lösungen gestaltet, meine Damen und Herren – und das Ganze, ohne sich selbst und ihren Einsatz in den Mittelpunkt zu stellen. Sie hat in ihren bald zwölf Jahren im Amt nicht nur soziale Härten klar benannt, sondern uns auch immer wieder wertvolle Lösungsvorschläge an die Hand gegeben. Es gibt also genug Gründe, um Samiah El Samadoni einen aufrichtigen Dank auszusprechen, stellvertretend für Tausende von Menschen im Land, denen sie mit ihrem Team im Rahmen der verschiedenen Zuständigkeiten geholfen hat, oder im Namen meiner Vorgänger wie SSW-Sozialpolitiker Flemming Meyer und der Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion, die immer sehr gern mit ihr zusammengearbeitet haben, aber auch ganz persönlich für das gegenseitige Vertrauen, für den immer wertvollen Austausch und für den großartigen tagtäglichen Einsatz für mehr soziale Gerechtigkeit hier in Schleswig-Holstein: ganz, ganz herzlichen Dank! (Beifall) Auch wenn mir das Redezeit für den Fachteil nimmt: Eine Rechnung haben die Bürgerbeauftragte und ich noch offen – ich sage das mit einem Lächeln auf dem Gesicht –: Als SSW-Landesvorsitzender habe ich zweimal versucht, die Bürgerbeauftragte für einen Neujahrsempfang als Rednerin zu gewinnen. Das hat sie schon vor vielen Jahren – ich glaube, ziemlich am Anfang der Wahlzeit – einmal gemacht. Das erste Mal kam da ein Geburtstag in der Familie dazwischen. Das zweite Mal musste der Bundestag neu gewählt werden. Jetzt bin ich seit fast einem Jahr nicht mehr Landesvorsitzender des SSW. Du bist bald nicht mehr Bürgerbeauftragte. Ich würde mich freuen, wenn wir die neue Freiheit nutzen und vielleicht einen anderen Rahmen finden, wo wir das nachholen können. (Beifall SSW) (Christian Dirschauer) Meine Damen und Herren, aber doch noch ein paar Worte zu dem Bericht. Ich habe im Verlauf der Jahre mehrfach darauf hingewiesen, dass die Beauftragte mit ihren unterschiedlichen Rollen einen extrem wichtigen Job macht, und zwar nicht zuletzt, weil sie in Verwaltung und Politik ein Problembewusstsein und die Basis für transparentes und eben bürgernahes Handeln schafft. Doch leider erleben wir – das sehen wir immer wieder –, dass die Basis hierfür bröckelt. Denn der Fachkräftemangel in der Sozialverwaltung ist überdeutlich spürbar. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe führen Stellenvakanzen und erhebliche Erkrankungszeiten bei den Mitarbeitenden zu ganz, ganz großen Problemen. So sind die Bearbeitungszeiten für Anträge oft sehr lang, und die Bearbeitung kommt leider oft zu kurz. Hier konnte und kann die Bürgerbeauftragte zwar oft vermitteln und praktikable Lösungen erzielen, und in vielen Fällen kann die Bürgerbeauftragte mit ihrem Team sicher auch Akzeptanz schaffen, aber diese Arbeit beziehungsweise diese Form der Symptombekämpfung hat natürlich auch ihre Grenzen. Der Bericht benennt sehr deutlich, wo die Entwicklung hinführt, meine Damen und Herren. Im Ergebnis leidet die Qualität der Aufgabenerfüllung. Das kann aber gerade im sensiblen Bereich der Jugendhilfe erhebliche Schäden und im Zweifel sogar Leid verursachen, und diese Entwicklung, meine Damen und Herren, ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Deshalb begrüßen wir die Empfehlung der Ombudsstelle ausdrücklich. Um perspektivisch die Aufstellung der Jugendämter zu verbessern, braucht es eine gezielte Fachkräfteinitiative. Wir müssen verstärkt Menschen für eine Tätigkeit in diesem Bereich anwerben, und wir müssen im Dialog mit den Jugendämtern zur Vereinfachung der Verwaltungsaufgaben kommen. Hiervon profitieren auch die Mitarbeitenden selbst, denn sie sind es doch, die heute oft unter Dauerdruck stehen und die dem fachlichen Anspruch in Teilen gar nicht mehr gerecht werden können, und das sollten wir wirklich dringend ändern, meine Damen und Herren. Neben den vielen wichtigen Themen benennt der Bericht ein Thema, bei dem sich Schleswig-Holstein seit Jahren aus der Verantwortung stiehlt ‑ wir haben es schon gehört ‑, und zwar bei der Frage der Beschulung von Heimkindern. Rund 3.000 entsandte Kinder und Jugendliche bei uns im Land haben einen Anspruch auf den Besuch einer öffentlichen Schule. Aber sie haben bis heute keine über das Schulgesetz normierte Schulpflicht. Weil meine Redezeit jetzt hier am Ende ist, ein letzter Satz: Das ist wirklich die Aufgabe, die wir auf jeden Fall noch bis zum Ende der Wahlperiode lösen müssen, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns hier die Ärmel für die Kinder, für die Jugendlichen hochkrempeln. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)

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Annabell Krämer

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat nun die Abgeordnete Serpil Midyatli.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute hier über den Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche. Aber viele von Ihnen haben schon darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, unsere Polizeibeauftragte, aber auch unsere Antidiskriminierungsstelle für einen sehr großen und wichtigen Bereich zuständig ist. Das ist tatsächlich ein Wahnsinnsbereich. Und immer geht es da um Menschen, um ihre Rechte und vor allem ganz oft in den sozialen Bereichen auch um einen Rechtsanspruch. Das vergessen wir sehr oft. Wir erleben dann aber auch viele Menschen, die Schwierigkeiten haben, diesen Rechtsanspruch für sich geltend zu machen und diese Hürden dann vor sich sehen. Da ist es gut – und davon konnte ich als Abgeordnete auch sehr, sehr viele Jahre profitieren –, eine Bürgerbeauftragte des Landes zu haben, eine Samiah El Samadoni zu haben, von der man weiß, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern, die man an sie verweist, auch helfen kann. Gerade in einer Zeit, in der der Rechtsstaat verächtlich gemacht wird, in der die Bürgerinnen und Bürger oftmals den Weg gegen die Behörden dann auch finden, ist, glaube ich, diese wertvolle Arbeit, liebe Samiah El Samadoni, die du all die Jahre geleistet hast, umso wichtiger. Dafür wollte ich mich auch im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bedanken. Ich weiß, es waren nicht nur die Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch die vielen Kontakte mit den Landrätinnen und Landräten, mit den Bürgermeistern und Oberbürgermeister_innen, mit den Menschen, die tatsächlich Verantwortung in diesem Land haben, natürlich auch mit uns Politikerinnen und Politikern, um Dinge nicht nur für die einzelne Person zu verbessern, sondern auch, um strukturell Verbesserungen herbeizuführen. (Serpil Midyatli) Liebe Nelly, heute sprechen wir über die Novellierung des AGG. Dazu habe ich tatsächlich damals das allererste Mal in dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle von Samiah El Samadoni etwas gelesen, das ist schon zig Jahre her. Ich habe dazu Beschlüsse auf Bundesparteitagen gefasst, und dann haben sie auch irgendwann ihren Weg in einen Koalitionsvertrag gefunden. Aber die Idee, das AGG zu novellieren, habe ich tatsächlich damals das erste Mal beim Lesen dieses Berichts bekommen. Vielen herzlichen Dank von Herzen für diese großartige Arbeit, die für die Menschen in diesem Land, die dadurch auch zu ihrem Recht gekommen sind, geleistet worden ist. Ich glaube, das ist genau dieser soziale Ausgleich, für den wir hier in Schleswig-Holstein miteinander stehen wollen. Ich hoffe, dass diese Arbeit genauso fortgesetzt wird und dafür von mir und von der SPD-Fraktion ein ganz großes Dankeschön. Vielen herzlichen Dank, liebe Samiah El Samadoni. Aber auch, und ich weiß, das ist dir besonders wichtig, einen herzlichen Dank an dein Team, an all die Kolleginnen und Kollegen im Büro, die wirklich jeden Tag Großartiges für die Menschen hier in Schleswig-Holstein leisten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

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Annabell Krämer

In Vertretung für Sozialministerin Aminata Touré erteile ich nun das Wort für die Landesregierung dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Wert einer Institution zeigt sich besonders deutlich, wenn eine prägende Persönlichkeit sie verlässt. Deshalb möchte auch ich heute die Gelegenheit nutzen, mich im Namen von Ministerin Touré, von Ihnen, Frau El Samadoni, zu verabschieden. Als Bürgerbeauftragte waren Sie weit mehr als eine Beratungsstelle. Sie waren die Brücke zwischen Menschen und Verwaltung. Sie waren Vermittlerin, wenn Verfahren kompliziert wurden, und Sie waren eine Stimme für diejenigen, die sich sonst oft nicht gehört fühlen. Mit Ihrer Arbeit haben Sie viel bewegt. Sie haben Menschen unterstützt. Sie haben Verwaltung im besten Sinne herausgefordert, und Sie haben uns als Politik immer wieder wichtige Impulse gegeben. Das Landesjugendamt hat in den vergangenen Jahren eng und vertrauensvoll mit Ihnen und Ihrem Team zusammengearbeitet. Diese Zusammenarbeit hatte einen klaren Ausgangspunkt: die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen. Sie hatten dabei immer den Mut, auch unbequeme Fragen zu stellen. Sie haben den Finger in die Wunde gelegt, wenn Sie der Überzeugung waren, dass Rechte von Kindern und Jugendlichen stärker geschützt werden müssen. Nicht jede Diskussion führte zu einer sofortigen Einigung, und nicht jede rechtliche Einschätzung konnte am Ende übernommen werden. Aber genau diese Gespräche darüber waren wichtig. Sie haben dazu geführt, dass Themen neu beleuchtet wurden, dass Entscheidungen hinterfragt wurden und dass der Blick auf die Rechte junger Menschen geschärft wurde. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion um Schulbegleitung nach der Entscheidung des Landessozialgerichts im Jahr 2024. Diese Entscheidung hat viele Fragen aufgeworfen. Wie viel Verantwortung liegt bei der Schule selbst? Welche Leistungen müssen weiterhin über die Eingliederungshilfe abgesichert werden? Und wie stellen wir sicher, dass Kinder mit Behinderung die Unterstützung bekommen, die sie auch brauchen? Viele Eltern waren verunsichert. – Sie haben Gespräche geführt, Eltern unterstützt und den Austausch mit den Kommunen gesucht. Sie haben dafür gesorgt, dass Sorgen gehört werden und Lösungen gefunden wurden. Ein besonders wichtiger Bereich dabei war die Unterstützung von Opfern von Gewalttaten. Menschen, die Gewalt erlebt haben, stehen häufig vor einer doppelten Herausforderung. Neben den persönlichen Folgen müssen sie auch in einem komplexen System von Leistungen und Verfahren zurechtkommen. Gerade hier waren Sie die zentrale Anlaufstelle. Viele Betroffene haben sich an Sie gewandt, wenn es um Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht ging, wenn Entscheidungen unklar waren oder wenn sie Unterstützung brauchten, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie und ihr Team haben hier beraten, vermittelt und Lösungen möglich gemacht, oft im engen Austausch mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit. Diese Zusammenarbeit war geprägt von Fachlichkeit, Respekt und einem gemeinsamen Ziel, nämlich innerhalb des geltenden Rechts gute Lösungen für die Betroffenen zu finden. (Minister Tobias Goldschmidt) Ein Ergebnis ist der Wegweiser „Hilfe für die Betroffenen von Gewalttaten“. Diese Broschüre zeigt, welche Unterstützung es gibt und an wen sich Betroffene wenden müssen. Sie sendet eine klare Botschaft: Wer Gewalt erlebt hat, steht in SchleswigHolstein nicht alleine da. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, um mich für Ihre Arbeit als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle zu bedanken. Denn auch hier haben Sie Maßstäbe gesetzt. Sie haben deutlich gemacht: Nicht die Betroffenen sind das Problem, sondern die Barrieren, die ihnen begegnen. Und Sie haben immer wieder darauf hingewiesen, wo unser rechtlicher Rahmen noch nicht ausreicht. Diese Impulse werden weiter wirken. Es ist auch Ihr Verdienst, dass wir als Landesregierung ein Vielfalts- und Diskriminierungsschutzgesetz auf den Weg bringen. Liebe Frau El Samadoni, mit Klarheit, Haltung und Herz haben Sie in den vergangenen Jahren gezeigt, wie wichtig unabhängige Stimmen in unserem demokratischen System sind, Stimmen, die zuhören, nachfragen und auch dann dranbleiben, wenn Lösungen nicht sofort auf dem Tisch liegen. Im Namen der Landesregierung und auch ganz persönlich und im Namen von Ministerin Touré danke ich Ihnen herzlich für Ihren Einsatz für die Menschen in Schleswig-Holstein. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute für die Zukunft. – Vielen Dank. (Beifall)

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Roten Gebiete sind ein Paradebeispiel dafür, wie gut gemeinte Politik an der Realität vorbeigeht. Dabei ist das Ziel unstrittig: Wir wollen unser Grundwasser schützen und die Nitratbelastung reduzieren. Dafür wurden diese Roten Gebiete ausgewiesen, also Flächen, in denen das Grundwasser besonders stark mit Nitrat belastet ist. (Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Deshalb können wir sie doch nicht abschaffen!) In diesen Gebieten gelten strengere Regeln für die Düngung. Landwirte müssen dort zum Beispiel 20 Prozent unter dem eigentlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen düngen. Das führt in der Praxis häufig zu geringeren Erträgen und erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für die Betriebe. Doch das eigentliche Problem liegt an einer ganz anderen Stelle, denn die Grundlage für die Ausweisung dieser Gebiete ist inzwischen juristisch höchst fragwürdig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt und klargestellt, dass der Bund eine neue verfassungskonforme Grundlage für die Gebietsausweisung schaffen muss. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat nicht klar genug geregelt, nach welchen Kriterien überhaupt entschieden wird, welche Flächen als belastet gelten und welche eben nicht. Das Gericht stellte fest: Diese Regelungen greifen erheblich in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit der Landwirte ein. (Beifall FDP) Die Folge ist eine Situation, die wir derzeit bundesweit beobachten: Rechtsunsicherheit! Viele Bundesländer haben darauf bereits reagiert. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben die Roten Gebiete aufgehoben und ihre Landesregelungen außer Kraft gesetzt. Damit entfallen in diesen Bundesländern die zusätzlichen Düngeauflagen in den Roten Gebieten. Diese Länder sagen deutlich: Solange die rechtliche Grundlage unklar ist, können wir Landwirte nicht weiter mit pauschalen Einschränkungen belasten. Genau diese Debatte wird innerhalb dieser Tage noch einmal bundesweit geführt. Von heute bis Freitag findet die Agrarministerkonferenz in Bayern statt, und dort liegt bereits ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen schlagen einen grundlegenden Systemwechsel im Düngerecht vor. Das Konzept lautet wie folgt: Statt große Regionen pauschal als Rote Gebiete auszuweisen, soll der Gewässerschutz künftig betriebsbezogen organisiert werden. Konkret heißt das: eine betriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphat, eine konsequente Kontrolle dieser Nährstoffbilanzen und ein begleitendes Monitoring der Gewässerbelastung. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Damit würde der Fokus endlich dahin verlagert werden, wo er hingehört: (Beifall FDP) weg vom pauschalen Flächenansatz hin zur tatsächlichen Verantwortung der einzelnen Betriebe. Genau das ist der Kern der Kritik an den Roten Gebieten, denn das aktuelle System stellt Regionen einfach unter Generalverdacht – ein System, das von Gerichten bereits infrage gestellt wurde. Deshalb ist für uns klar: Die Roten Gebiete sind kein Zukunftsmodell – sie sind ein Auslaufmodell. Wir fordern mit unserem Antrag heute die ersatzlose Abschaffung der Roten Gebiete in SchleswigHolstein. Die AMK ist sich übrigens mit ihrem Umlaufbeschluss darin einig, dass bis zur Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage keine wirksame Ermächtigungsgrundlage für die zielgerichtete Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete und den Vollzug der dort geltenden zusätzlichen Maßnahmen besteht. Wir halten hier also an einem System fest, das Gerichte bereits kassiert haben. Wir stellen nicht den Grundwasserschutz infrage; wir sind aber davon überzeugt, dass ein pauschales und rechtlich nicht haltbares Sys- (Anne Riecke) tem hier nicht der richtige Weg ist. Wenn mehrere Bundesländer bereits neue Wege gehen, wenn auf der AMK über einen grundlegenden Systemwechsel diskutiert wird, dann sollte auch Schleswig-Holstein den Mut haben, diesen Schritt zu gehen. (Beifall FDP) Liebe Koalition, schieben Sie nicht ständig alles auf den Bund – so ist es nämlich in Ihrem Alternativantrag zu lesen. Übernehmen Sie Verantwortung. Große Aufrufe für Bürokratieabbau bringen nichts, wenn Sie anschließend die Verantwortung an den Bund weiterreichen. Unsere Landwirtschaft braucht keine dauerhafte Unsicherheit – sie braucht Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Vertrauen. – Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Annabell Krämer

Für die CDU-Fraktion erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Rixa Kleinschmit.

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Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Land zwischen den Meeren wissen wir mehr als andere: Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Sauberes Grund- und Oberflächenwasser ist Voraussetzung für sichere Trinkwasserversorgung, für funktionierende Ökosysteme und für eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft. Deswegen ist der Gewässerschutz kein Gegensatz zur Landwirtschaft, er ist eine Voraussetzung für ihre Zukunft. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig wissen wir, die landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein brauchen Planungssicherheit und verlässliche Regeln. Genau daran hat es in den vergangenen Monaten leider gefehlt. Verschiedene Gerichtsurteile, neue rechtliche Bewertungen und daraus resultierende Unsicherheiten haben sowohl die landwirtschaftlichen Betriebe als auch die Verwaltung vor große Herausforderungen gestellt. Diese Situation ist für niemanden zufriedenstellend, weder für die Betriebe, die wissen müssen, nach welchen Regeln sie wirtschaften können, noch für den Gewässerschutz, der klare und sichere Vorgaben braucht. Deswegen ist es richtig und notwendig, dass wir uns beim Bund für eine zügige und rechtssichere Novellierung der Düngeverordnung einsetzen. Unser Ziel muss klar sein: Rechtssicherheit herstellen, die notwendigen Vorgaben aus den Urteilen umsetzen und gleichzeitig ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren wegen der europäischen Nitratvorgaben gegen Deutschland auf jeden Fall vermeiden. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn eins darf sich nicht wiederholen: jahrelange Verfahren, Unsicherheit in der Praxis und am Ende Entscheidungen unter großem Zeitdruck mit so hohen Anforderungen, dass sie die Betriebe vor ökonomische Probleme stellen. Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Gewässerschutz und Landwirtschaft gemeinsam vorangebracht werden können. Die Entwicklung der Nitratwerte zeigt, dass Maßnahmen wirken, weil sie konsequent umgesetzt werden. Dazu beigetragen haben mehrere Faktoren: die Umsetzung der Düngeverordnung, die intensive Gewässerschutzberatung und nicht zuletzt die langjährige und erfolgreiche Arbeit der Allianz für Gewässerschutz. Diese gemeinsamen Anstrengungen zeigen: Fortschritte entstehen dort, wo Landwirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gerade deshalb ist mir ein Punkt unseres Antrags besonders wichtig: die Differenzierung der Maßnahmen in den sogenannten Roten Gebieten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Forderung der FDP, Rote Gebiete landesseitig abzuschaffen – so charmant sie auch klingen mag – birgt leider die Gefahr von neuen Verfahren, auch auf EU-Ebene. Und dass Sie, liebe Kollegin Riecke, die Forderung nach einzelbetrieblicher Kontrolle und Betrachtung im Zusammenhang mit Ihrem Antrag zur Abschaffung der Stoffstrombilanz vor ein paar Monaten erhoben haben, wundert mich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Sandra Redmann [SPD]: Genau!) Das widerspricht sich aus meiner Sicht ein bisschen, aber okay. Im Zuge der notwendigen Novellierung ist es ein Gebot der Fairness und der Effizienz, dass Betriebe, die nachweislich besonders gewässerschonend wirtschaften, nicht pauschal denselben Einschränkungen unterliegen wie andere. Das bedeutet nicht weniger Gewässerschutz. Im Gegenteil, es bedeutet, Maßnahmen zielgenauer auszurichten und das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Eine solche Differenzierung stärkt die Akzeptanz der Re- (Rixa Kleinschmit) gelung und motiviert die Betriebe, zusätzliche Anstrengungen im Gewässerschutz zu unternehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Digitalisierung. Die Weiterentwicklung von ENDO-SH zu einem digitalen Instrument ist ein sinnvoller Schritt. Es erleichtert die Dokumentation und ermöglicht den einfachen Nachweis gewässerschonender Bewirtschaftung. Meine Damen und Herren, ein modernes Düngerecht muss mehrere Dinge leisten: Es muss unsere Gewässer schützen. Es muss rechtssicher sein. Es muss für die landwirtschaftliche Praxis umsetzbar sein und dabei Erträge und Qualitäten sichern. Erst heute Morgen haben wir in der Aktuellen Stunde von den gestörten Lieferketten im Düngebereich und den damit verbundenen befürchteten Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise gehört. Das gehört auch zum Gesamtbild dazu. Mit unserem Antrag setzen wir genau an diesen Punkten an. Wir wollen eine schnelle und rechtssichere Novellierung der Düngeverordnung. Wir wollen eine faire Differenzierung der Maßnahmen für besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe. Und wir wollen digitale Instrumente stärken, die Transparenz und Planungssicherheit schaffen. Was wir nicht riskieren wollen, ist, durch eine vorschnelle Abschaffung der Roten Gebiete die Einigung mit der EU zu gefährden und womöglich die gesamte Regelung zur Düngung infrage zu stellen. Solange wir hier in Schleswig-Holstein rechtliche Unklarheiten haben, sind die Maßnahmen in den Roten Gebieten natürlich ausgesetzt, und das wissen alle. Entscheidend für die Zukunft ist, dass sie rechtssicher ausgestaltet werden und dass innerhalb der Gebiete gezielter und verursachergerechter gehandelt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Satz. Wenn wir klare Regelungen, praktikable Lösungen und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, dann profitieren am Ende alle, unsere Gewässer, unsere Landwirtschaft und die Menschen in unserem Land. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP hat mich ein bisschen ratlos gemacht – Rote Gebiete abschaffen und gleichzeitig Rechtssicherheit herstellen. Ja, ich gebe Ihnen recht, wenn wir die Roten Gebiete abschaffen, haben wir Rechtssicherheit in diesem Gebiet, denn dann haben wir keine Roten Gebiete mehr, für die wir die Rechtssicherheit klären müssen. Inhaltlich kommen wir aber zu einem ganz anderen Schluss. Was sind eigentlich Rote Gebiete? – Rote Gebiete sind genau die Gebiete, in denen das Grundwasser stark belastet ist, und zwar mit mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter. In Deutschland sind das 26 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Bei denen ist dieser Wert sozusagen gerissen, er liegt höher. Aber wir müssen Grundwasserqualität sicherstellen. Wir müssen mit unserem Wasser, das unser Lebenselixier ist, sinnvoll umgehen. Wir müssen in der Düngepraxis dann solche Regularien schaffen, die sicherstellen, dass wir sauberes Grundwasser haben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das ist kein Punkt, den man von heute auf morgen braucht. Die Neubildung von Grundwasser dauert Jahre, und das Wasser ist auf dem Weg bis unten in die Grundwasserschichten eine lange Zeit unterwegs. Aber wir müssen zügig aktiv werden und dürfen nicht großartig herumhantieren: Haben wir jetzt Rechtssicherheit oder nicht? Auch das ist für die Bauern nämlich ein wichtiges Argument: Planungssicherheit. Sie brauchen Planungssicherheit, und sie brauchen Vertrauen in das, was wir hier beschließen. Wenn es einen formalrechtlichen Fehler gibt, dann soll der geklärt werden. Aber man muss nicht auf dem Weg dahin alles wieder einreißen und bei den Bauern mal wieder Unsicherheit schaffen, sodass sie nicht wissen: Wie muss ich denn morgen düngen? (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Der Bund der Energie- und Wasserwirtschaft hat in einem Schreiben festgestellt, dass die Trinkwasserkosten für die Trinkwasserreinigung um 62 Prozent ansteigen, wenn die Düngepraxis sich nicht ändert, das heißt für einen dreiköpfigen Haushalt im Moment von 217 Euro auf 352 Euro. Damit verlagern wir das Problem auf alle Bürgerinnen und Bürger, und auch das kann nicht unser Ansinnen sein. (Dirk Kock-Rohwer) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Dann komme ich zurück zu den EU-Regeln. Seit 1991 wird bei der Bundesrepublik angemahnt, die Nitratrichtlinie, die Nitratwerte im Grundwasser, einzuhalten – seit 1991! Das sind ja echt schon ein paar Jahre. Letztendlich ist seit 2020 ein Vertragsverletzungsverfahren in Gang gesetzt, durch das uns als Bundesrepublik Deutschland droht, 850.000 Euro zahlen zu müssen. 850.000 Euro sind nicht so viel, aber das Ganze ist täglich zu zahlen. Das heißt, da kommt eine Wahnsinnssumme zusammen, wenn wir es nicht in den Griff kriegen, hier die Regeln formalrechtlich aufzustellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn Bayern und Sachsen-Anhalt jetzt auf der AMK andere Sachen fordern, ist auf der Amtschefinnenkonferenz Anfang des Jahres klargestellt worden: Wir brauchen ein Gesamtkonzept, in dem zukunftsfähiger Gewässerschutz, ein vernünftiges Monitoring und eine Verursachergerechtigkeit geregelt sind. Ich hoffe, dass bei dieser Agrarministerkonferenz auch herauskommt, dass wir das Fass nicht wieder aufmachen, ganz von vorne anfangen und uns dann bei der EU sozusagen eine rote Karte abholen müssen. Was wir fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die folgenden Punkte: Die Ausweisung der Roten Gebiete durch die Länder muss zügig auf rechtssichere Füße gestellt werden; denn das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung nicht materiellrechtlich, also von der Sache her, beanstandet, sondern aus formalrechtlichen Gründen. Die Voraussetzung für eine verursachergerechte Handhabung ist zu schaffen. Das wäre die Nährstoffbilanzierung, die schon genannt wurde. Laut Bundesverwaltungsgericht vom 8. Oktober 2025 ist ein Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch das Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen aufzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sache hat der FDP-Antrag schon mal geschafft. Es macht mich ganz fertig, dass ich bei einer Aussage von Frau Kleinschmit zu einem Landwirtschaftsthema gleich so enthusiastisch klatschen muss. Das kommt nicht alle Tage vor. In diesem Fall ist es aber tatsächlich so. Ich sage auch gleich zu Beginn: Wir werden dem Antrag von Schwarz-Grün zustimmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz unseres Wassers hat für uns oberste Priorität. Hier geht es nicht um ideologisches Geplänkel oder parteipolitische Profilierung, sondern es geht um die Grundlage unseres Lebens. Sauberes Trinkwasser ist ein unverzichtbares Gut, (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und es ist unsere gemeinsame politische Verantwortung, dieses Gut zu bewahren und zu schützen. (Beifall SPD) Der vorliegende Antrag der FDP zur Abschaffung der sogenannten Roten Gebiete setzt nicht nur am falschen Punkt an, sondern er entzieht sich auch dieser Verantwortung. Die Roten Gebiete erfüllen nach wie vor eine zentrale Funktion. Sie zeigen uns, wo die Nitratbelastung besonders hoch ist. Sie schaffen Transparenz. Sie machen sichtbar, wo wir handeln müssen. Wer diese Gebiete abschaffen will, bekämpft nicht die Ursachen. Er beseitigt lediglich die Sichtbarkeit des Problems. Wegsehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, war aber noch nie eine Lösung. Im Gegenteil: Es verschärft die Probleme, die wir eigentlich lösen müssen, wobei ich mir gar nicht sicher bin, liebe FDP, was Sie konkret wollen. Schaut man genau in Ihren kurzen Antrag, dann stellt man fest, dass Sie in der Überschrift Rote Gebiete abschaffen wollen und im Antragstext steht, dass die Ausweisung Roter Gebiete abzuschaffen sei. Wenn Sie schon einen Ein-Satz-Antrag stellen, sollten Sie auch kohärent bleiben. Dass dann gerade auch Sie – Frau Kleinschmit hat es eben gesagt – den Antrag gestellt haben, die Stoffstrombilanz abzuschaffen, passt in dem Zusammenhang wirklich gar nicht zusammen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Fakten liegen doch auf dem Tisch. Eine erhöhte Nitratbelastung gefährdet unser Grundwasser und damit unmittelbar die Qualität unseres Trinkwas- (Sandra Redmann) sers. Sie ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern sie ist auch ganz klar ein Gesundheitsrisiko. In einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion ist nachzulesen, dass bereits 2024 mehr als ein Drittel der Nitratmessstellen in Schleswig-Holstein als belastet eingestuft waren. Ja, wir wissen, dass die Ursachen zu einem erheblichen Teil in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung liegen; das ist nun einmal so. Das ist auch keine Schuldzuweisung, sondern das ist Realität. Aus dieser Realität erwächst politischer Handlungsbedarf. Genau deshalb gibt es die europäische Nitratrichtlinie. Sie verpflichtet uns Mitgliedstaaten, unsere Gewässer zu schützen. Wir müssen selbstkritisch feststellen: Dieser Verpflichtung sind wir alle in der Vergangenheit nicht ausreichend nachgekommen. Die Konsequenz daraus waren strengere Maßnahmen; Maßnahmen, die notwendig sind, um Schaden abzuwenden. Natürlich wissen auch wir, dass die Ausweisung der Roten Gebiete nicht frei von Kritik ist. Es gibt berechtigte Fragen, etwa bei der konkreten Abgrenzung. Diese Diskussionen müssen wir sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert führen. Die Antwort auf bestehende Schwächen kann aber doch nicht sein, ein wichtiges Instrument vollständig abzuschaffen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zur Ausweisung der Roten Gebiete in Bayern hat ohne Zweifel eine neue Situation geschaffen. Es hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht in allen Punkten rechtlich eindeutig sind. Daraus ergibt sich – keine Frage – Handlungsbedarf. Eines ist aber ebenso klar. Dieses Urteil hebt die Pflicht zum Schutz unseres Grundwassers nicht auf, und zwar in keiner Weise. Im Gegenteil: Es verpflichtet uns, jetzt umso sorgfältiger zu handeln und eine rechtssichere, tragfähige Grundlage zu schaffen. Hier ist der Bund in der Pflicht – das sehe ich auch so –, und diese Arbeit hat bereits begonnen. Genau deshalb wäre es jetzt der völlig falsche Zeitpunkt, bestehende Strukturen vorschnell zu zerschlagen. Das wäre nicht nur kurzsichtig, sondern das wäre auch politisch unverantwortlich. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Deutschland ist bereits wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt worden. Diese Tatsache zu ignorieren – die Zahlen hat mein Kollege Dirk Kock-Rohwer eben genannt – oder herunterzuspielen, wäre nach innen wie außen ein fatales Signal. Deshalb sagen wir ganz klar: Wir brauchen keine Rückschritte. Wir brauchen Verbesserungen. Wir brauchen keine Abschaffung von Instrumenten, sondern deren Weiterentwicklung. Vor allem brauchen wir aber den politischen Willen, Verantwortung zu übernehmen. Dem Antrag der Regierungskoalition stimmen wir zu. Allerdings möchte ich gleichzeitig auch für das Protokoll ausdrücklich festhalten: Die Aussage, Schleswig-Holstein setze sich für eine sachgerechte Umsetzung der EU-Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie ein, wie es in Ihrer Begründung formuliert wird, halten wir in dieser Form für ein wenig zweifelhaft und nicht genügend umgesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün. Die Begründung wird aber nicht mitbeschlossen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW])

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD, ich glaube, meine Hose sitzt jetzt wieder perfekt. (Beifall SPD – Heiterkeit und Zurufe CDU) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr zur bayerischen Landesdüngeverordnung stellt fest, dass die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete unwirksam ist – – (Unruhe) – Ich wollte euch nicht weiter diskreditieren. Also habe ich meine Hose mal wieder zurechtgezogen. (Heiterkeit) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr zur bayerischen Landesdüngeverordnung stellt fest, dass die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete unwirksam ist, weil die bis dato bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage unzureichend ist. Die Regelungen verletzen Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit. Das Gericht verlangt (Dr. Michael Schunck) eine präzisere, verursachergerechte und verhältnismäßigere Abgrenzung der Gebiete. Damit ist die Basis einer Landesdüngeverordnung passé. Durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil gilt das auch für unsere eigene Landesdüngeverordnung. Der Bund ist nun aufgefordert, neue rechtssichere Grundlagen zu schaffen, die dann 2027 in Kraft treten können. Das ist die aktuelle Situation, vor der wir stehen. Ich muss ehrlich sagen, dass der Bundesgesetzgeber uns damit einen echten Bärendienst erwiesen hat. Wenn wir uns die Geschichte der Düngeverordnung in Deutschland einmal anschauen, dann müssen wir feststellen, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers lange Zeit nicht ernst genug genommen wurde. (Zuruf: Ja, das stimmt!) Mit dem Urteil des EuGH im Jahr 2018 kam zum ersten Mal Schwung in die Sache. Erst mit der gerichtlichen Feststellung, dass die damalige Düngeverordnung nicht die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie erfüllt, hat der Bundesgesetzgeber reagiert und nachgebessert, vor allem mit der Ausweisung von nitratbelasteten, also den Roten Gebieten. Es ging der EU damals dabei jedoch nicht weit genug, und nach einem mehrmaligem Hin und Her bis zur Androhung von Zwangsgeldern wurde die Düngeverordnung samt dazugehöriger Verwaltungsvorschriften entsprechend verschärft. Das kurz als geschichtlicher Abriss. Die zentralen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zielen darauf ab: Erstens. Gewässer vor zu hohen Nitratkonzentrationen schützen. Zweitens. Förderung umweltschonender Methoden bei der Anwendung von Düngemitteln. Drittens. Identifikation und Ausweisung von Gebieten, die besonders hohe Nitratwerte in den Gewässern und speziell im Grundwasser aufweisen, um dann entsprechende Maßnahmen zur Stickstoffreduzierung zu ergreifen. Genau das ist der Inhalt dieses Antrages der FDP. Es geht dabei also in erster Linie um den Gewässerschutz. Nachdem der Bund jahrelang die EU-Nitratrichtlinie faktisch ignoriert hat, war er irgendwann gezwungen, politisch zu agieren. Das hat er dann auch getan. Brüssel war somit zufrieden. Die Landwirte waren das jedoch nicht. Sie haben gegen die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie geklagt und Recht bekommen. Nun steht der Bund vor einem Dilemma. Er muss eine Düngeverordnung erlassen, die der EU-Nitratrichtlinie gerecht wird, aber auch den Vorgaben des Gerichts folgt und somit dem Wunsch und Willen der Landwirtschaft entspricht. Das ist Fakt. Das ist die Tatsache, vor der wir stehen. Ich bin wirklich gespannt, was uns der Bund vorlegen wird, und wann genau mit einer rechtskonformen Regelung 2027 zu rechnen ist – vor oder nach dem Ausbringen der Gülle auf den Feldern. Immerhin befinden wir uns jetzt aber nicht in einem rechtsfreien Raum; die allgemeinen Düngevorschriften gelten weiterhin. Allerdings ist die Frage, wie mit den nitratbelasteten Gebieten umgegangen wird. Die Grundlage für verschärfte Ausbringungsmengen sind bundesweit durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil obsolet, weil sie – und das nicht nur in Bayern – unwirksam geworden sind. Damit befinden wir uns in einem rechtlichen Nebelfeld. Wir haben eine Vollzugsaussetzung in den Roten Gebieten. Es werden dort keine Verstöße geahndet, sofern die allgemeinen Ausbringungsmengen beachtet werden. Damit sind die Roten Gebiete nur noch wie andere landwirtschaftliche Flächen zu bewerten. Es drohen keine Sanktionen oder Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen. Das heißt, unsere Landwirte, deren Flächen in den Roten Gebieten liegen, haben damit Vorgaben, mit denen sie arbeiten können. Das ist auch erst einmal gut so. Wie gesagt: Es ist nur eine Übergangsphase. Fakt ist doch, dass die nitratbelasteten Gebiete nicht weg sind. Die Forderung der FDP, die Roten Gebiete abzuschaffen, gibt an dieser Stelle ein völlig falsches Signal. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die EU-Nitrat-Richtlinie fordert die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete. Wir kommen aus dieser Nummer nicht mehr raus. Wir können davor nicht die Augen verschließen, was wir im Übrigen lange genug gemacht haben. Es wird im Jahre 2027 die Frage sein, wie die Düngeverordnung novelliert wird und auf welchen Grundlagen solche Flächen ausgewiesen werden. Hier hat das Gericht dem Bund klare Hausaufgaben gegeben: Präzision, Verursachergerechtigkeit und eine verhältnismäßige Abgrenzung werden ausschlaggebend für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete sein. Inwieweit die Messstellen und Kontrollen ausreichend sind, wird sich dann zeigen. (Dr. Michael Schunck) Auch ein verbessertes Wirkungsmonitoring in Bezug auf die Nährstoffkreisläufe wird den Betrieben helfen. Nicht alles, was mit Bürokratie zu tun hat, sollte gleich abgeschafft werden. Wir müssen den Landwirten helfen und ihnen Planungssicherheit geben, aber der Gewässerschutz muss klar im Vordergrund stehen. Denn der wurde viel zu lange vernachlässigt. – Danke. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Cornelia Schmachtenberg, das Wort.

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Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere landwirtschaftlichen Betriebe haben in den vergangenen Jahren viel geleistet. Sie haben die Vorgaben, die neu waren, im Düngerecht umgesetzt und auf sich veränderte Rahmenbedingungen eingestellt. Klar ist: Dieser Weg war nicht leicht für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Änderungen in der Düngeverordnung und die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete, über die wir heute sprechen, haben den Betrieben durchaus viel abverlangt. Grundlage dafür ist, dass wir Messdaten haben, die in einigen Regionen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser anzeigen. Da besteht Handlungsbedarf. Die Umsetzung dieser Regel der Roten Gebiete wurde überall als nicht ausgewogen wahrgenommen. Das ist durchaus so, denn auch Betriebe, die schon vorher gewässerschonend wirtschafteten, waren von Einschränkungen betroffen. Für viele war es deswegen am Anfang schwer nachvollziehbar, dass sie ihre Flächen nicht mehr in dem gleichen Umfang bewirtschaften konnten, wie sie es vorher gemacht haben und wie es aus fachlicher Sicht auch durchaus sinnvoll wäre. Das zugrunde liegende Prinzip, das aber eingeführt worden ist, um Belastungen zu verringern und vor allen Dingen Verantwortung entsprechend zuzuordnen, ist richtig. Deswegen ist die Verursachergerechtigkeit als Ziel durchaus richtig. Aber die einzelbetriebliche Verursachergerechtigkeit ist noch nicht überall erreicht. Stattdessen treffen Einschränkungen auch Betriebe, die bereits gewässerschonend arbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht – es wurde schon gesagt – hat zu den Roten Gebieten eine klare Entscheidung getroffen und festgestellt, dass die bisherigen Regelungen den Anforderungen nicht genügen, da die Ermächtigungsgrundlage fehlt. Deswegen haben wir in Schleswig-Holstein sofort reagiert und den Vollzug ausgesetzt. Die Roten Gebiete gleich abzuschaffen, wie es vielleicht andere Länder gemacht haben, ist nicht ganz zu Ende gedacht, denn andere Länder haben nun einmal auch Klageverfahren anhängig, so wie wir es in Schleswig-Holstein haben. Dementsprechend warten wir noch auf das schleswig-holsteinische Urteil. Das ist durchaus ein Unterschied zwischen den einzelnen Bundesländern, liebe FDP. Für die Betriebe ist es nun wichtig, dass wir zeitnah eine klare Lösung bekommen und verlässliche Rahmenbedingungen geschafft werden. Es ist ja nun einmal so, dass auf landwirtschaftlichen Betrieben langfristige Entscheidungen getroffen werden. Deswegen brauchen wir Planungssicherheit. Liebe FDP, deswegen können wir auch da nicht einfach entscheiden, wie wir die Düngeverordnung gestalten wollen, sondern müssen mit dem Bund gemeinsam arbeiten. Wir müssen den Bund auffordern, Rechtsklarheit hinzubekommen, denn der ist letztendlich in der Verantwortung. Wie wollen wir ein zukünftiges Düngesystem denn ausgestalten? Wir müssen auf der einen Seite einen wirksamen Gewässerschutz haben und vielleicht mehr als bisher die Praxis berücksichtigen. Praxis und Gewässerschutz müssen miteinander gedacht werden. Vor allen Dingen ist das Verursacherprinzip eine zentrale Maßnahme. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn letztendlich gilt doch: Wir müssen Maßnahmen dort gezielt ansetzen, wo tatsächlich die Belastungen entstehen. Denn pauschale Einschränkungen, die auch mit durchaus bürokratischem Aufwand verbunden sind, bringen nicht unmittelbar einen Mehrwert, sondern wir brauchen letztendlich Vorgaben, die einen Mehrwert für die Betriebe und die auch einen Mehrwert für den Gewässerschutz bringen. Deswegen ist es wichtig, dass wir in einem modernen Düngerecht stärker als bisher klare Regeln mit wissenschaftlich fundierten Grundlagen und einer stärkeren Ausrichtung am Verursacherprinzip haben. Aktuell gilt in den Roten Gebieten – wir haben es schon gehört –, dass wir 20 Prozent Reduktion von Düngung haben. Diese pauschale 20-Prozent- (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) Reduktion ist unabhängig von Ertragslage, Jahreszeit und Kultur. Wir berücksichtigen beispielsweise nicht, dass Auswaschungen im Frühjahr ganz anders sind als im Herbst. Wir berücksichtigen dabei nicht, dass Düngungen in den Jahreszeiten unterschiedlich sind. Wir berücksichtigen bisher auch nicht, wie Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte und bodenschonende Bewirtschaftungsverfahren zum Einsatz kommen. Stattdessen werden im Moment alle Betriebe über einen Kamm geschoren. Das ist etwas, was wir ändern können und was wir in Zukunft praktikabler machen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und vielleicht, weil Sie, liebe FDP, das bayerische Modell nochmal erwähnt haben – es wurde ja auch schon gesagt –: Erstens passt das nicht zu Ihrem Antrag, den Sie vorher gestellt haben, aber ich würde Ihnen auch empfehlen, einmal mit der Praxis zu reden. Beispielsweise lehnen der schleswig-holsteinische Bauernverband, nicht nur ich und vielleicht auch die Fraktionen hier, das ab, weil es nun mal mehr bürokratischen Aufwand verursachen und es mehr Aufwand für die Betriebe bedeuten würde, weil es im Moment so ist, dass wir eine Belastung für die Wirtschaft und Betriebe in den Roten Gebieten haben, aber nicht für alle Betriebe im Land. Das bayerische Modell sagt, dass wir für alle Betriebe im Land eine andere Dokumentationspflicht haben müssen, und das lehne ich ab. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schleswig-Holstein ist in dem Bereich, das müssen wir auch immer wieder sagen, wahnsinnig gut aufgestellt. Wir sind bundesweit Vorreiter. Wir erfassen Düngedaten digital durch ENDO-SH. Nährstoffströme werden hier überall flächendeckend erfasst. Das ist im Bundesvergleich wirklich spitzenmäßig. Dafür dürfen wir unseren Landwirten auch einmal Danke sagen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wichtig ist nur, dass wir diese Daten auch nutzen. Das sind wir unseren Landwirtinnen und Landwirten durchaus schuldig. Denn wenn wir die Daten nutzen, dann müssen Landwirtinnen und Landwirte davon auch profitieren, wenn sie zeigen, dass sie gewässerschonend wirtschaften, dass sie effizient düngen. Dann müssen sie anders behandelt werden als landwirtschaftliche Betriebe, die das nicht machen. Dann schaffen wir einen Mehrwert für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn wir die Nährstoffströme sichtbar und transparent nachvollziehbar machen, sie bürokratiearm nachvollziehbar machen, dann haben wir einen Mehrwert für die Umwelt und für die Betriebe. Das ist der richtige Weg. Wir werden in den nächsten Tagen viel auf der AMK darüber sprechen. Es stehen sehr unterschiedliche Vorstellungen im Raum. Das ist so, aber ich hoffe, dass wir einen guten Ansatz finden und dass wir gemeinsam mit dem Bund etwas bewegen können, um einen guten Weg zu mehr Gewässerschutz, zu einem gutem Gewässerschutz und zu einer praxistauglichen Lösung für unsere landwirtschaftlichen Betriebe hinzubekommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um rund eine Minute 45 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt den Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Ich sehe nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird. Dann schließe ich die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. – Ich lasse darum in der Sache abstimmen, zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 20/4104. – Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP-Fraktion gegen die Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Damit kann sich niemand mehr enthalten, und der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/4251, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Gegen die Stimmen? – Keiner Fraktion. – Bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist der Antrag dann mit großer Mehrheit angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: Zustimmung des Landtags zum Entwurf der „Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land“ Antrag der Landesregierung Drucksache 20/4179 (Vizepräsidentin Beate Raudies) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung zunächst die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Magdalena Finke.

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Magdalena Finke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute liegt Ihnen die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land zur Zustimmung vor. Er ist das Ergebnis von drei Jahren Arbeit, drei Entwürfen, drei öffentlichen Beteiligungsverfahren und rund 3.500 eingegangenen Stellungnahmen. Mit diesem Entwicklungsplan legen wir die Grundlage dafür, dass wir als Land Schleswig-Holstein beim Ausbau der Windenergie an Land Pioniere bleiben. Ich wollte mich bei Tobias Goldschmidt bedanken, er ist bestimmt draußen. Dann mache ich das gleich noch einmal persönlich. Der Landesentwicklungsplan ist die entscheidende Grundlage für den weiteren konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien und für unser Ziel, bis 2030 ganze 15 Gigawatt Leistung und drei Prozent Landesfläche für Wind onshore bereitzustellen. Auf diesem Weg gibt der Landesentwicklungsplan gute und verlässliche Leitplanken. Denn es ist klar und unbestritten, dass beim Ausbau der Windenergie auch die Auswirkungen und Herausforderungen für Mensch und Natur bewusst mitgedacht und nachhaltig gestaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang haben wir uns die ausgeschlossenen Flächen sehr genau angeschaut, um unser Flächenziel zu erreichen. Dabei haben wir zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete und den Denkmalschutz geringer gewichtet, die Abstände zu Wohnbebauungen in Siedlungen im Außenbereich aber bewusst beibehalten. Auch zentrale Bereiche des Naturschutzes oder unsere UNESCO-Welterbestätten werden als Ziele der Raumordnung berücksichtigt. Zudem wird die Rotor-in-Planung beibehalten. Weiter enthält der Landesentwicklungsplan Leitlinien für spätere Abwägungen. Das sind die sogenannten Grundsätze der Raumordnung, die vor allem bei den noch in diesem Jahr folgenden Regionalplänen berücksichtigt werden. Das sind zum Beispiel militärische Belange, Infrastruktur, Tourismus sowie Schutz der Großvögel. Über drei Öffentlichkeitsbeteiligungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 wurde der Planentwurf immer weiter verfeinert. Mit insgesamt rund 3.500 Stellungnahmen hat sich die Landesplanung auseinandergesetzt und bis ins kleinste Detail die notwendigen Abwägungen vorgenommen. Für ihre akribische, unermüdliche Arbeit möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. (Beifall) Auch für die vielen Hinweise, insbesondere die kritischen Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände, Initiativen sowie der Windenergiebranche bin ich außerordentlich dankbar. Mit der vorliegenden Teilfortschreibung zeigen wir, dass sich Energiewende und der Schutz unserer Lebensräume nicht widersprechen. Denn eines ist für uns zentral: Die Energiewende kann nur dann gelingen, wenn sie von den Menschen mitgetragen wird. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erarbeiten wir uns jeden Tag aufs Neue. Ich danke Ihnen in diesem Hohen Hause herzlich für Ihre Unterstützung und dem Energiewendeministerium, dem Landwirtschaftsministerium, dem Bildungsministerium und dem Wirtschaftsministerium für die Unterstützung bei der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans. Das ist eine Gemeinschaftsleistung, auf die ich sehr stolz bin. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit diesem Plan treiben wir den konsequenten Ausbau der Windenergie voran, stärken unsere Energieunabhängigkeit, verringern gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und werden damit als Land resilienter. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne Mitglieder der Wählergemeinschaft Padenstedt als Gäste des Abgeordneten Hansen. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Thomas Jepsen das Wort.

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Thomas Jepsen CDU

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir heute die Teilfortschrei- (Thomas Jepsen) bung zum Landesentwicklungsplan Windenergie an Land vorliegen haben. Der erste Entwurf wurde nach längerer Vorbereitungszeit vor 21 Monaten veröffentlicht. Es hat zwei weitere Beteiligungsrunden gebraucht, und es mussten jeweils rund 1.800 beziehungsweise 1.650 Stellungnahmen bewertet werden. Das zeigt nicht nur die Komplexität, die in dem Werk steckt, sondern vor allem auch die hohe Betroffenheit und die Wirkung, die sich daraus vor Ort ergibt. Denn mit dem LEP Wind wird der Rahmen gesetzt, nach welchen Regeln der Ausbau der Windenergienutzung vorangetrieben werden soll und wo zukünftig Windenergieanlagen errichtet werden können. Das wird vor Ort kontrovers diskutiert. Umso wichtiger ist es, dass wir mit der Landesplanung bei dem Thema weiterkommen und überhaupt an der Planung durch das Land dazu festhalten. Die Planung für Windenergiegebiete ist von landesweiter Bedeutung, sowohl für die Energiewirtschaft als auch für das Landschaftsbild. Eine rein kommunale Planung würde den Anforderungen nicht genügen. Unser Ziel ist es, in Schleswig-Holstein an Land perspektivisch 15 Gigawatt installierte Leistung zu erreichen. Knapp zehn Gigawatt sind bereits installiert. Der Bund hat kein entsprechendes Energieziel, sondern ein Flächenziel vorgegeben. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, dem WindBG, hatte die Ampelregierung vorgegeben, etwas über drei Prozent unserer Landesfläche inklusive der Rotoren als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen. Bislang hatten wir zwei Prozent der Landesfläche ausgewiesen. Mit den bundesrechtlichen Änderungen 2023 wurde auch auf eine Positivplanung umgestellt. Bisher hatten wir mit der Ausschluss- und Konzentrationsplanung die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen. Solange das vorgegebene Flächenziel nicht erreicht ist, haben die Kommunen mit der Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch seit 2024 die Möglichkeit, eigene Windenergiegebiete auszuweisen. Im Planungsraum I im nördlichen Landesteil wurde bekanntlich der Regionalplan Wind gerichtlich aufgehoben, sodass dort sogar die Privilegierung für Windkraftanlagen gilt, sofern dort keine gewichtigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Das führt in einigen Orten bereits zu Verwerfungen, wenn Planungen in sensiblen Bereichen aufgenommen werden. Das vorgegebene Flächenziel und die bundesrechtlichen Änderungen sind der Anlass, unseren LEP fortzuschreiben. Dringend notwendig wird die Fortschreibung des LEP Wind, um wieder zu einer landesseitigen geordneten Steuerung des Windkraftausbaus zu gelangen. Dazu gehören dann im zweiten Schritt auch die neuen Regionalpläne Wind, mit denen die Windvorranggebiete ausgewiesen werden und die Flächenvorgaben am Ende erfüllt werden. Deren Erstentwürfe haben bisher schon zu rund 3.300 Stellungnahmen geführt, die sich noch in der Auswertung befinden. Hochwahrscheinlich werden noch zweite Entwürfe erforderlich werden. Es muss aber das Ziel sein, dass die Regionalpläne Wind mit den abschließenden Vorranggebieten noch in diesem Jahr in Kraft treten, denn wir brauchen eine konzentrierte Landesplanung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen. Wir brauchen für die Energiewirtschaft und für das Landschaftsbild eine klare Raumplanung. Wir wollen keinen unkontrollierten Ausbau, sondern eine verlässliche Steuerung. Mit dem neuen LEP Wind wird jetzt sichergestellt, dass die zusätzlichen kommunalen Planungsmöglichkeiten durch die Gemeindeöffnungsklausel innerhalb der Potenzialflächen liegen und es zu keinem darüber hinaus liegenden ungesteuerten Ausbau kommen wird. Es werden jetzt harte und weiche Tabukriterien als Ziele der Raumordnung definiert, die Bindungswirkung für die Regionalplanung, für die Bauleitplanung der Gemeinden und für die Genehmigungsbehörden haben. Einige Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes und des Denkmalschutzes werden jetzt neu abgewogen, weitere Belange auf die Genehmigungsbehörden verlagert. Der LEP hat 36 Ziele und 34 Grundsätze. Dabei kommt es nun zur Neubestimmung der Referenzanlage, zu veränderten Abstandsbereichen zum Beispiel zu FFH-Gebieten oder zu Wäldern, aber auch zum Verzicht auf einige Ziele der Raumordnung, die bereits andernorts rechtlich normiert und faktisch ausgeschlossen sind, wie zum Beispiel militärische Bereiche, Wasserstraßen des Bundes, Funknavigationsanlagen der Luftfahrt, Naturwälder oder Wasserschutzgebiete. Für den tatsächlichen Schutz dieser Belange ändert sich aber nichts, denn der Plan wird an der Stelle nur vereinfacht. Die Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben unverändert, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Zur Siedlung müssen Vorranggebiete 800 beziehungsweise 1.000 Meter Abstand halten, zur Wohnbebauung im Außenbereich 400 Meter. Gemeinbedarfsflächen wie zum Beispiel Schulen, Kitas oder soziale Einrichtungen im Außenbereich können im Einzelfall jetzt auch mit 800 Meter gepuffert werden. Ohne eine Akzeptanz der Bevölkerung kann (Thomas Jepsen) der Ausbau der Windenergie an Land nicht funktionieren. Dazu gehört auch die Abstandsregelung zur Wohnbebauung. Eben deswegen brauchen wir Verlässlichkeit und eine geordnete Steuerung der Landesplanung. Dass seit 2023 bundesrechtlich mit dem WindBG keine Höhenbegrenzungen von den Ländern mehr vorgegeben werden können, bedauere ich. Bei stetig größeren Anlagen kann das längerfristig zu Problemen der Akzeptanz führen oder die Akzeptanz gefährden. Umso wichtiger ist, dass wir in Schleswig-Holstein mit der Fortschreibung des LEP Wind die Planung und konzentrierte Steuerung des Windenergieausbaus verbindlich regeln.

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Beate Raudies

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Abgeordneter!

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Thomas Jepsen CDU

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Dr. Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war für viele Jahre Entwicklungsingenieurin in einem großen Konzern für industrielle Gasturbinen. 2010 bin ich nach Deutschland gekommen, bin ich nach SchleswigHolstein gekommen und habe das erste Mal in meinem Leben Windenergie erlebt. Dann hat man mir so erzählt, was man damit so alles vorhat. Ich war noch im Glauben: Das kann doch gar nicht gehen. Um eine mittelgroße industrielle Gasturbine zu ersetzen, muss man ungefähr 70 Windkraftanlagen bauen. Deswegen dachte ich mir: Das kann doch gar nicht gehen. Wo sollen die denn überall stehen? – Mitte 2025 haben wir hier in Schleswig-Holstein 3.200 Windenergieanlagen an Land stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ja, die brauchen Platz, und ja, das gefällt nicht allen Menschen. Das gehört natürlich zur Ehrlichkeit einfach dazu. Deshalb sind die Entscheidungen, die das Landesamt bei den Abwägungen treffen muss, nicht immer leicht. In diesem Sinne möchte ich einen Dank an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport ausrichten für die Arbeit, die sie dort leisten. Denn es ist wirklich nicht immer einfach in den Entscheidungen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und FDP) Heute produzieren wir in Schleswig-Holstein mit erneuerbaren Energien insgesamt rund 200 Prozent des Stromes, den wir selber verbrauchen. Windenergie an Land spielt dabei mit neun Gigawatt eine zentrale Rolle. Neun Gigawatt, das ist so ungefähr die Größenordnung von neun Atomkraftwerken. Das kriegen wir mit Windenergie jetzt schon hin. Wir brauchen erneuerbaren Strom für Wärmepumpen anstatt fossiler Heizung, für Rechenzentren und weitere strombasierte industrielle Prozesse, und, und, und. Heute weiß ich: Ja, das geht. Unter Einbeziehung der Rotor-in-Regelung werden etwa drei Prozent der Landesfläche an Vorranggebieten benötigt. Der Schlüssel dazu ist eine gute Planung. Was ist eine gute Planung? – Eine gute Planung zeigt, wie man sachbezogen messbare Ziele erreicht, und sie ist eben auch verlässlich. Der Landesentwicklungsplan Wind basiert auf fairen, rechtssicheren Abwägungen der verschiedenen Bedürfnisse. Damit bietet er nunmehr eine verlässliche Grundlage und die Spielregeln für die sogenannten Regionalpläne Wind. Nur mit diesen Regionalplänen Wind wird das gesamte Bild des Landesentwicklungsplans komplett, und der Ausbau der Windenergie kann verlässlich auf seine Ziele zugehen. Wenn ich hier einen Wunsch äußern darf, dann wäre es der, dass die Regionalpläne Wind noch dieses Jahr rechtskräftig werden. Ich will gar keine lange Rede halten, denn eigentlich ist alles hier gesagt. Ich gehe auch nicht auf die Inhalte des Landesentwicklungsplans ein. Mir ist es einfach wirklich wichtig, hier zu zeigen, dass wir erneuerbare Energien in einer Menge produzieren können, wie wir sie wirklich brauchen, dass es eben nicht unmöglich ist und dass man eben das auch lernen kann. Das habe ich persönlich hier in Schleswig-Holstein gelernt. Deswegen bin ich allen Menschen in Schleswig-Holstein dankbar dafür. Das ist eine neue Welt für mich, wo ich doch eigentlich mal aus der fossilen Gasturbine gekommen bin. (Dr. Ulrike Täck) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Jette WaldingerThiering [SSW]) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Landesentwicklungsplan Wind gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Zukunft. Wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung klimaneutrale Energien und in Richtung Unabhängigkeit von Krisen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Schritt nunmehr machen. Ich bitte darum, der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Wind zuzustimmen. – Ich danke euch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Marc Timmer das Wort.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Landesplanung werden Potenzialflächen von 7,2 Prozent im Land bestimmt, aus denen dann in einem weiteren nachfolgenden Schritt durch die Regionalplanung 3 bis 3,4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie ausgewählt werden. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete unter Berücksichtigung der Rotor-in-Regelung würde die Landesregierung die bundesgesetzlichen Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllen. Die lokale Wertschöpfung aus der Windenergie kommt insbesondere ländlichen Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreichen in der Branche tätigen Beschäftigten bei uns im Land zugute. 2024 lagen die Gewerbesteuereinnahmen bei etwa 120 Millionen Euro, inklusive Solarenergie allerdings. Hinzu kommen in den meisten Fällen 0,2 Prozent pro tatsächlich produzierter Kilowattstunde. Die SPD hat sich auf Bundesebene und auf Landesebene seit jeher für die Windenergie im Land eingesetzt. (Beifall SPD) Über 90 Prozent des globalen Kapazitätszubaus entfielen 2024 und 2025 auf Wind, Sonne und Wasserkraft. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Stromgestehungskosten sind im Vergleich zur Atomenergie günstig. Erneuerbare Energien beinhalten kaum Sicherheitsrisiken, und sie reduzieren Preisvolatilitäten von Gas und Öl sowie deren klimaschädlichen Einsatz. Und wenn Sie es jetzt nicht dieser Tage begreifen, wann denn bitte schön dann? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Zukunft elektrisch sein wird. Wir brauchen also Produktion von erneuerbaren Energien. Wir brauchen effiziente Netze. Gleichermaßen müssen wir aus Schleswig-Holstein darauf drängen, den vor Ort produzierten grünen Strom für andere Anwendungen endlich einfach und kostengünstig einsetzen zu können. (Beifall SPD) Netzbau und Netznutzung vor Ort sind keine Gegensätze. Nutzung vor Ort reduziert die Netzausbaukosten. Die Integration von erneuerbaren Energien in die lokale Wirtschaft und Infrastruktur ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Dies ist sozusagen die zweite Hälfte der Energiewende. (Beifall SPD und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig müssen wir den Strom verbrauchsseitig endlich messbar machen. Wir sind beim SmartMeter-Rollout bei ungefähr vier Prozent, und das ist alles andere als gut. Die Herausforderungen sind groß, aber wir müssen jetzt auf dem Platz sein. Die EEG-Vorschriften müssen bis Ende 2026 EU-beihilferechtskonform ausgestaltet sein. Ministerin Reiche ist nach dem, was sich abzeichnet, hierbei tatsächlich keine große Hilfe. Sie ist offensichtlich Vertreterin der alten Schule. Sie denkt erneuerbare Energie nicht systemisch, sondern vom Netz aus. Das ist falsch und kann für uns hier in Schleswig-Holstein wirklich fatale Folgen haben. Da müssen wir aufpassen und uns einsetzen – jetzt. (Beifall SPD und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Den vorgelegten Landesentwicklungsplan unterstützen wir dem Grunde nach. Die Grundsätze und Ziele sind durchaus nachvollziehbar. Dennoch möchte ich vier Aspekte kritisch anmerken. Erstens werden durch die Landesplanung Windenergieanlagen auf den Inseln und Halligen grundsätzlich ausgeschlossen. Auf der Insel Föhr und auf der Insel Pellworm stehen bereits Windenergieanlagen, und die Gemeinden würden sich freuen, wenn sie die weiter betreiben könnten. Ich fände es auch volkswirtschaftlich oder inselwirtschaftlich falsch, dies zu untersagen. (Marc Timmer) Auch mit Blick auf die Resilienz der Inseln sollte perspektivisch eine Alternative zu der einzigen Stromleitung vom Festland möglich bleiben. Die Stellungnahme des Kreises Nordfriesland weist genau hierauf hin. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Zweitens wird das Repowering zukünftig ausschließlich innerhalb der Potenzialflächen möglich sein. Doch gerade bestehende Anlagen mit entsprechender Infrastruktur und Gewöhnungsaspekten weiterhin zu nutzen, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Landesregierung sollte sich hier mit Blick auf die Umstände vor Ort für einen pragmatischen Ansatz einsetzen. Das ist, denke ich, wichtig. Drittens bereitet § 18a des Flugsicherheitsgesetzes Bauchschmerzen. Allein aufgrund der weiträumigen Prüfbereiche von 50 Kilometern um Radarstandorte drohen große Potenzialflächen auszufallen. Die Landesregierung sollte darauf hinwirken, dass der Prüfbereich reduziert wird, oder das RegelAusnahme-Verhältnis umkehren. Viertens. Es ist gut, wenn die Gemeindeöffnungsklausel, so gut ich sie im Grundsatz finde, von der Landesregierung abgelöst wird. Denn gerade hier zeichnet sich Konfliktpotenzial auf gemeindlicher Ebene an. Eine Partei, deren Namen ich nicht nenne, nutzt dies gerade aus. (Beifall SPD) Dies wäre gegeben, wenn die flächenscharfe Regionalplanung abgeschlossen ist und dadurch der Nachweis erbracht wird, dass Schleswig-Holstein die Vorgaben aus dem bundesgesetzlichen Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt. Bei den Regionalplänen muss die Landesregierung also Tempo machen. Frau Ministerin Finke, ich werde Sie daran messen, ob Sie Ihr selbst gestecktes Ziel, Ende 2026 damit fertig zu sein, tatsächlich erfüllen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD – Unruhe)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist hier ein gewisses Grundmurmeln im Raum. Ich möchte darum bitten, dass wir wieder ein bisschen aufmerksamer werden, auch wenn es Richtung Feierabend geht, sich alle noch einmal konzentrieren und den letzten beiden Redner_innen die gebührende Aufmerksamkeit schenken. – Der Erste, der davon hoffentlich profitieren kann, ist der Redner für die FDP-Fraktion, der Vorsitzende Christopher Vogt.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bedanken, die diese komplexen und mühsamen Planungen umsetzen müssen. Diese große Arbeitsleistung möchte ich anerkennen. (Beifall ganzes Haus) Zum Grundsätzlichen: Schleswig-Holstein ist in vielen Bereichen prädestiniert für die Nutzung der Windenergie. Wo viel Wind weht, sollte man diesen auch in angemessenem Rahmen zur Stromerzeugung nutzen. Das ist unterm Strich umweltfreundlich, bringt Wirtschaftskraft in die Regionen des Landes und macht unser Land unabhängiger von Energieimporten. Damit kein Wildwuchs entsteht, braucht man eine Planung vonseiten des Landes. Der Ausbau der Windenergie muss allerdings insgesamt mit Sinn und Verstand erfolgen. Das gilt mit Blick auf die staatliche Förderung der Anlagen, das gilt mit Blick auf die Ausweisung der Gebiete. Sonst geht die notwendige Akzeptanz der Stromkunden, der Steuerzahler und vor allem der Anwohner verloren, auch weil die Anlagen durch die fehlenden Höhenbeschränkungen immer größer werden. (Beifall FDP) Wir hatten in der Jamaikakoalition einen ordentlichen Kompromiss gefunden; uns war besonders wichtig, dass die Abstände zu Wohnsiedlungen auf 1.000 Meter vergrößert wurden. Die Bundesvorgaben, die man kontrovers diskutieren kann und die ich persönlich sehr kritisch sehe, haben sich seitdem geändert. Deshalb muss sich auch die Planung des Landes verändern. Sie gehen aus meiner Sicht allerdings an einigen Stellen, vor allem beim Faktor Zeit, wegen Ihres Koalitionsvertrags und des Ziels der Klimaneutralität bis 2040 unnötigerweise über die Bundesvorgaben hinaus. (Beifall FDP) Dabei wissen doch mittlerweile fast alle Beteiligten, dass dieses Ziel ohne größere wirtschaftliche und soziale Verwerfungen realistischerweise nicht zu erreichen ist. Es ist auch ein Problem, dass der Ausbau der Windenergie viel zu wenig mit dem Ausbau der Netze und der Speicher synchronisiert wird. Das Problem (Christopher Vogt) mit dem Strom, der nicht geliefert werden kann, aber dennoch bezahlt werden muss, wird wieder mit Wucht zurückkehren. Herr Kollege Timmer, es wird noch sehr interessant werden, was die Bundesregierung unter Beteiligung der SPD dazu vereinbaren wird; da bin ich wirklich sehr gespannt. (Marc Timmer [SPD]: Ich auch!) – Ja, man merkt bei Ihnen das Vertrauen in die eigenen Truppen. Herzlichen Glückwunsch! (Zurufe SPD) – Das kenne ich sehr gut; insofern, schauen wir mal. – Meine Sorge ist, dass damit die notwendige Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird; das ist ja in verschiedenen Regionen des Landes derzeit wieder deutlich zu spüren. Natürlich ist die Akzeptanz der Windenergie in Nordfriesland ganz anders als zum Beispiel im Herzogtum Lauenburg. Das hat sicherlich etwas mit der Struktur der Eigentümer der Windparks zu tun, mit der Siedlungsdichte, aber auch mit dem Landschaftsbild. Es ist aber problematisch, dass Sie nun größere Vorrangflächen auch in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks ausweisen wollen, zum Beispiel im Naturpark Lauenburgische Seen. Dass dies vor Ort – wenig überraschend – auf Protest stößt, kann ich nachvollziehen. (Beifall FDP) Das Problem mit den Planungsverfahren ist, dass diese auch bei der Windenergie durchaus langwierig sein können. Wo Windenergie vor Ort gewollt ist, dauert es mitunter sehr lange, wo sie vor Ort nicht gewollt, aber von der Landesregierung vorgesehen ist, ist sie kaum zu verhindern. In SchleswigHolstein können die Planungsverfahren für Windparks derzeit ohne Klage rund fünfeinhalb Jahre dauern, mit Klage sogar achteinhalb Jahre. Zum dritten Entwurf LEP Windenergie: Hier geht es um eine sehr kleine Änderung, die eine erneute Beteiligung ausgelöst hat. Mit der Änderung wollen Sie einerseits herkömmliche Gewerbegebiete schützen, andererseits die Kombination von Windenergie, Biogas und Solarenergie möglich machen. Gerade Letzteres ist sinnvoll. Wir sollten Anlagen der erneuerbaren Energien möglichst bündeln und konzentrieren. Einige Punkte wirken hierbei jedoch widersprüchlich und inkonsequent. Auf den ersten Blick machen Sie als Plangeber den Weg frei für die kombinierten Gebiete; schaut man ein bisschen genauer hin, stimmt das nur zur Hälfte. Denn schaut man in Ihren LEP und in Ihren Solarerlass, dann fällt auf: Photovoltaik ist in den regionalen Grünzügen verboten, anders als Windenergie. Das ist schon interessant, denn eigentlich sollen regionale Grünzüge planmäßig gar nicht besiedelt werden, es sei denn, ein Vorhaben liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse. Da die Energiewende bei Ihnen immer im öffentlichen Interesse liegt, stellt sich schon die Frage, warum Sie die Windenergie hier anders behandeln als die Photovoltaik. (Beifall FDP und SSW) Schaut man in Ihre Pläne für Planungsraum III, dann erkennt man: Fast der gesamte Hamburger Rand, inklusive des Korridors bis Lübeck, ist voll mit regionalen Grünzügen. Was heißt das in diesem Zusammenhang? Soll aus Sicht der Landesregierung ausgerechnet dort, wo die Flächenkonkurrenz am größten ist, die Kombination von Wind und Photovoltaik nicht möglich sein? Das wäre meines Erachtens bemerkenswert und kontraproduktiv. (Beifall FDP) Frau Ministerin, hier wären wir für Aufklärung dankbar. Aus diesem Grund beantrage ich, dass das im Ausschuss weiter diskutiert wird. Denn das ist ein Punkt, der für unser Land wirklich wichtig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Serpil Midyatli [SPD])

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Beate Raudies

Für die SSW-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort. Bevor der ans Redepult tritt, will ich auf der Tribüne gerne noch die letzte Besuchsgruppe für heute begrüßen: die Frauen Union aus Dithmarschen in der Eigenregie der CDU-Fraktion. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall)

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Letztes Thema heute. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht vor, dass Windenergieanlagen überall dort errichtet werden können, wo diesen keine zwingenden Belange entgegenstehen. Um diesem vom Bundesgesetzgeber billigend in Kauf genommenen Wildwuchs beim Windkraftausbau Einhalt zu gebieten, ist es richtig und wichtig, dass das Land im Rahmen der Landesentwicklungsplanung Vorranggebiete für den Windausbau (Dr. Michael Schunck) festlegt. Nur dort, wo solche Vorranggebiete festgelegt sind, können Windenergieanlagen entstehen. Aktuell ermöglicht die Gemeindeöffnungsklausel aber leider genau den Wildwuchs, den eine Landesentwicklungsplanung verhindern soll, weil es an einer gesetzlichen Regelung mangelt. Umso wichtiger ist es, dass der Landesentwicklungsplan in Kraft tritt, damit es nicht länger einen Freifahrtschein für den Bau von Anlagen gibt, der in der Bevölkerung zu Recht kritisiert wird. In Planungsraum I, der die Kreisgebiete Nordfriesland und Schleswig-Flensburg einschließt, benötigen wir darüber hinaus endlich einen neuen und rechtssicheren Regionalplan, weil gerade hier viele sensible Landschaften existieren, die durch einen unstrukturierten Windkraftausbau geschädigt werden könnten. Auch den Menschen im Land gibt die Festlegung von Vorranggebieten endlich wieder Planungssicherheit. Wir sehen aktuell in vielen Gemeinden, wie die Akzeptanz des Windkraftausbaus schwindet, weil Kommunen, die im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel den Windkraftausbau vorantreiben, ihre Bürgerinnen und Bürger oder die der angrenzenden Nachbargemeinden nicht ausreichend mit in die Planung einbeziehen. Zunehmend hören wir von Bürgerinitiativen, die gegen neue Windparks mobilmachen, sei es im Gotteskoog, in Großsolt oder in Angeln. Weit überwiegend sind das keine NIMBYs – Not In My Back Yard –, sondern Menschen, die sich um die einzigartige Landschaft vor ihrer Haustür sorgen, eine Landschaft, von der ja nicht nur die Anwohner und Anwohnerinnen profitieren, sondern die auch einen naturschutzfachlichen Wert hat. Die Abwägung zwischen Natur- und Klimaschutz wird immer schwieriger, weil die zur Verfügung stehenden Flächen endlich sind. Aus der vorliegenden Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes geht hervor, dass 92 Prozent der Landesfläche durch verschiedene harte und weiche Faktoren nicht als Vorrangfläche für den Windkraftausbau infrage kommen. Darunter sind sicherlich auch einige der Flächen, über die die Kommunen aktuell so erbittert mit ihren Bürgerinnen und Bürgern streiten. Der Windkraftausbau im Land ist ja ohne Frage eine Erfolgsgeschichte, aber gerade weil er das ist, sollten wir es uns vorübergehend erlauben können, einen Gang zurückzuschalten. Das heißt nicht, dass wir ein neues Moratorium wollen. Wir wollen ja nicht auf die Bremse treten, aber wir wünschen uns, dass dort, wo heute um geeignete Gebiete gestritten wird, eine umfassende Prüfung stattfindet, ob hier wirklich ein Windpark errichtet werden muss oder eben nicht oder ob wir uns auf die festzulegenden Vorrangflächen beschränken können, auch wenn es schwierig ist, unter die kommunalen Planungen im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel einen Strich zu ziehen. Wir halten es für wichtig, Flächen für neue Windanlagen dort zu erschließen, wo es eine Netzinfrastruktur gibt, und nicht dort, wo es theoretisch Platz und einen willigen Investor gibt. So haben wir den Windausbau im Land nie gewollt. Wir wollen die Menschen mitnehmen, wir wollen, dass die Wertschöpfung in den Gemeinden und Regionen bleibt und nicht in den Taschen externer Investoren verschwindet. Wir können es uns – Stand heute – leisten, den Umweltschutz in den Vordergrund zu stellen, ohne damit die Ausbauziele bis 2030 zu gefährden. Alle Beteiligten sollten versuchen, die strittigen Gemeindeöffnungsklauselprojekte im Land mit der nun vorgelegten Landesentwicklungsplanung in Einklang zu bringen – im Sinne des Natur- und Artenschutzes, aber auch für die Menschen im Land, die den erneuerbaren Energien bisher sehr positiv gegenüberstanden und auf deren Wohlwollen wir auch künftig angewiesen sind. Das ist doch das Alleinstellungsmerkmal unseres Landes, dass der Umbau auf erneuerbare Energien immer von einer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung getragen wurde. Daran müssen wir auch in Zukunft festhalten. – Danke. (Beifall SSW und FDP)

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Beate Raudies

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. (Unruhe) – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde jetzt gern in den Abstimmungsprozess eintreten. Je eher wir uns darauf konzentrieren, desto eher können wir nach Hause oder sonst wohin. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/4179, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die SPD-Fraktion und die SSW-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann lasse ich über den Antrag der Landesregierung, Drucksache 20/4179, in der Sache abstim- (Vizepräsidentin Beate Raudies) men. Wer der Drucksache zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. Gegen die Stimmen von? – Der FDP-Fraktion. Enthaltungen kann es nicht mehr geben. Der Antrag ist damit angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr und schließe die heutige Sitzung. Ich wünsche allen einen schönen Abend! Schluss: 17:32 Uhr Herausgegeben von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

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