Dr. Michael Schunck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, kær Jette! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt nach Bernd Buchholz noch irgendwelche Akzente zu setzen, ist natürlich schwer, ich versuche es aber trotzdem einmal. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Onlinehandel ist längst Teil unseres Alltags und hat sich mit einem Marktanteil von rund 13,4 Prozent am gesamten deutschen Einzelhandel inklusive des Lebensmittelmarktes zu einer festen Wirtschaftsgröße entwickelt. Spätestens seit der Pandemie verzeichnet die Branche einen stetigen Zuwachs. Wir haben es also mit einem boomenden Markt zu tun, insbesondere die Onlinemarktplätze haben einen signifikanten Anteil von über 50 Prozent am gesamten Onlinevolumen. Dies hat der Handel erkannt, und entsprechend ploppen immer neue Anbieter auf, die mit massiven Werbekampagnen und Angeboten locken. Für viele Menschen ist eine Onlinebestellung bequem, schnell und oft auch preisgünstiger als im klassischen Handel vor Ort. Gleichzeitig bringt der Onlinehandel aber auch eine neue Herausforderung für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Genau deshalb ist es richtig, dass wir heute über klare Regeln im Onlinehandel sprechen. Denn eins muss klar sein: Auch der Onlinehandel muss strengen Regeln unterliegen, die aber auch konsequente Anwendungen finden müssen. Der vorliegende Antrag stellt die Eigenverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt. Genau darüber müssen wir sprechen. Natürlich tragen sie Eigenverantwortung für ihre Kaufentscheidung, das wurde auch hier schon mehrfach erwähnt. Niemand wird gezwungen, ein Produkt online zu bestellen. Soweit richtig – aber Eigenverantwortung kann nur dann funktionieren, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen. Wer Verantwortung übernehmen soll, muss auch vollumfänglich informiert sein, geschützt werden und sich auf transparente Regeln verlassen können. (Beifall SSW) Genau hier kommt der Verbraucherschutz ins Spiel. Der Onlinehandel ist heute oft komplex, international aufgestellt und für viele Menschen schwer zu durchschauen. Internetplattformen, Marktplätze, Drittanbieter: Häufig wissen Interessierte gar nicht genau, mit wem sie eigentlich einen Vertrag abschließen. Hinzu kommen aggressive Verkaufsstrategien, manipulative Designs auf Webseiten, sogenannte Dark Patterns oder unklare Preisangaben. All das erschwert dezidierte Kaufentscheidungen. Für uns als SSW gilt deshalb: Wenn die Eigenverantwortung gestärkt werden soll, dürfen wir den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht aus dem Blick verlieren. Verantwortung darf nicht bedeuten, dass Menschen mit den Risiken des digitalen Marktes alleingelassen werden. Unseriöse Anbieter lassen sich heute nicht so einfach als solche enttarnen. Fake Shops, undurchsichtige Abomodelle und betrügerische Angebote sind keine Einzelfälle mehr. Da reicht es auch nicht aus, wenn auf die Eigenverantwortung verwiesen wird. Erschwerend hinzu kommen Internetplattformen, die außerhalb der EU ihren Sitz haben. Der Kauf auf solchen Homepages kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen. Der Antrag führt hier zwar wichtige kritische Punkte an, die den fairen Wettbewerb adressieren. Es geht aber auch um Produktsicherheit, also um Waren, die die europäischen Sicherheitsstandards nicht erfüllen, keine oder eine gefälschte CE-Kennzeichnung tragen, technische Mängel haben oder gefährliche Stoffe beinhalten. Es geht also auch um Leib und Leben durch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe, zum Beispiel in Kleinkinderspielzeugen, oder Schlag- und Brandgefahren durch mangelhafte Elektrogeräte. Wir reden hier aber auch über Wettbewerbsverzerrungen am Markt, wenn Anbieter aus dem EU-Ausland die Steuer- und Zollvorgaben umgehen oder Umweltauflagen nicht einhalten. Dies führt zu einem unfairen Preisvorteil gegenüber europäischen und regionalen Händlern. Ein gut regulierter Onlinehandel schützt also nicht nur die Verbraucher, er stärkt auch faire Wettbewerbsbedingungen für unseren eigenen regionalen Markt. Daher brauchen wir klare Regeln im Onlinehandel, die für Transparenz sorgen und letztendlich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und aufklären. Dazu gehört die klare Identifikation des Verkäufers, dann braucht es verständliche und transparente Informationen über Preise, Vertragsbedingungen und Rückgaberechte. Gerade bei digitalen Plattformen verschwimmen diese Informationen oft oder werden bewusst schwer auffindbar gemacht. Das darf nicht der Standard sein, wir brauchen klare EU-Regeln und ihre konsequente Anwendung, um gegen (Dr. Michael Schunck) rechtswidrige Inhalte oder unsichere Produkte vorgehen zu können. Was sich selbstverständlich anhört, ist ein großes Problem im Hinblick auf die Durchsetzungskraft der bestehenden Gesetze, insbesondere bei Anbietern außerhalb der EU. Umso wichtiger ist es, die Strukturen im eigenen Land zu stärken, denn nur wer gut beraten ist, kann wirklich Eigenverantwortung übernehmen. Die Menschen müssen wissen, welche Rechte sie haben und wie sie gegen unfaire Praktiken vorgehen können. Die Verbraucherzentralen sind hier ein wichtiges Element. Darum ist der Hinweis zum Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale richtig und wichtig. Gerade wenn wir wissen, mit welcher Raffinesse im Netz Handel getrieben wird, ist eine gute Beratung und Aufklärung darüber wichtig. Das ist jetzt der Punkt, den ich sehr wichtig finde und der, glaube ich noch nicht genannt wurde: Es ist kontraproduktiv, gerade bei solchen Institutionen wie der Verbraucherzentrale die Mittel zu kürzen – im Gegenteil: Wir müssen die Verbraucherzentrale stärken, denn sie ist es doch, die sich gerade für die Menschen einsetzt, die mit der Komplexität des Onlinehandels häufig überfordert sind. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
