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Sandra Redmann

SPD 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sache hat der FDP-Antrag schon mal geschafft. Es macht mich ganz fertig, dass ich bei einer Aussage von Frau Kleinschmit zu einem Landwirtschaftsthema gleich so enthusiastisch klatschen muss. Das kommt nicht alle Tage vor. In diesem Fall ist es aber tatsächlich so. Ich sage auch gleich zu Beginn: Wir werden dem Antrag von Schwarz-Grün zustimmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schutz unseres Wassers hat für uns oberste Priorität. Hier geht es nicht um ideologisches Geplänkel oder parteipolitische Profilierung, sondern es geht um die Grundlage unseres Lebens. Sauberes Trinkwasser ist ein unverzichtbares Gut, (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und es ist unsere gemeinsame politische Verantwortung, dieses Gut zu bewahren und zu schützen. (Beifall SPD) Der vorliegende Antrag der FDP zur Abschaffung der sogenannten Roten Gebiete setzt nicht nur am falschen Punkt an, sondern er entzieht sich auch dieser Verantwortung. Die Roten Gebiete erfüllen nach wie vor eine zentrale Funktion. Sie zeigen uns, wo die Nitratbelastung besonders hoch ist. Sie schaffen Transparenz. Sie machen sichtbar, wo wir handeln müssen. Wer diese Gebiete abschaffen will, bekämpft nicht die Ursachen. Er beseitigt lediglich die Sichtbarkeit des Problems. Wegsehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, war aber noch nie eine Lösung. Im Gegenteil: Es verschärft die Probleme, die wir eigentlich lösen müssen, wobei ich mir gar nicht sicher bin, liebe FDP, was Sie konkret wollen. Schaut man genau in Ihren kurzen Antrag, dann stellt man fest, dass Sie in der Überschrift Rote Gebiete abschaffen wollen und im Antragstext steht, dass die Ausweisung Roter Gebiete abzuschaffen sei. Wenn Sie schon einen Ein-Satz-Antrag stellen, sollten Sie auch kohärent bleiben. Dass dann gerade auch Sie – Frau Kleinschmit hat es eben gesagt – den Antrag gestellt haben, die Stoffstrombilanz abzuschaffen, passt in dem Zusammenhang wirklich gar nicht zusammen. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Fakten liegen doch auf dem Tisch. Eine erhöhte Nitratbelastung gefährdet unser Grundwasser und damit unmittelbar die Qualität unseres Trinkwas- (Sandra Redmann) sers. Sie ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern sie ist auch ganz klar ein Gesundheitsrisiko. In einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion ist nachzulesen, dass bereits 2024 mehr als ein Drittel der Nitratmessstellen in Schleswig-Holstein als belastet eingestuft waren. Ja, wir wissen, dass die Ursachen zu einem erheblichen Teil in der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung liegen; das ist nun einmal so. Das ist auch keine Schuldzuweisung, sondern das ist Realität. Aus dieser Realität erwächst politischer Handlungsbedarf. Genau deshalb gibt es die europäische Nitratrichtlinie. Sie verpflichtet uns Mitgliedstaaten, unsere Gewässer zu schützen. Wir müssen selbstkritisch feststellen: Dieser Verpflichtung sind wir alle in der Vergangenheit nicht ausreichend nachgekommen. Die Konsequenz daraus waren strengere Maßnahmen; Maßnahmen, die notwendig sind, um Schaden abzuwenden. Natürlich wissen auch wir, dass die Ausweisung der Roten Gebiete nicht frei von Kritik ist. Es gibt berechtigte Fragen, etwa bei der konkreten Abgrenzung. Diese Diskussionen müssen wir sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert führen. Die Antwort auf bestehende Schwächen kann aber doch nicht sein, ein wichtiges Instrument vollständig abzuschaffen. (Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zur Ausweisung der Roten Gebiete in Bayern hat ohne Zweifel eine neue Situation geschaffen. Es hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht in allen Punkten rechtlich eindeutig sind. Daraus ergibt sich – keine Frage – Handlungsbedarf. Eines ist aber ebenso klar. Dieses Urteil hebt die Pflicht zum Schutz unseres Grundwassers nicht auf, und zwar in keiner Weise. Im Gegenteil: Es verpflichtet uns, jetzt umso sorgfältiger zu handeln und eine rechtssichere, tragfähige Grundlage zu schaffen. Hier ist der Bund in der Pflicht – das sehe ich auch so –, und diese Arbeit hat bereits begonnen. Genau deshalb wäre es jetzt der völlig falsche Zeitpunkt, bestehende Strukturen vorschnell zu zerschlagen. Das wäre nicht nur kurzsichtig, sondern das wäre auch politisch unverantwortlich. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Deutschland ist bereits wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt worden. Diese Tatsache zu ignorieren – die Zahlen hat mein Kollege Dirk Kock-Rohwer eben genannt – oder herunterzuspielen, wäre nach innen wie außen ein fatales Signal. Deshalb sagen wir ganz klar: Wir brauchen keine Rückschritte. Wir brauchen Verbesserungen. Wir brauchen keine Abschaffung von Instrumenten, sondern deren Weiterentwicklung. Vor allem brauchen wir aber den politischen Willen, Verantwortung zu übernehmen. Dem Antrag der Regierungskoalition stimmen wir zu. Allerdings möchte ich gleichzeitig auch für das Protokoll ausdrücklich festhalten: Die Aussage, Schleswig-Holstein setze sich für eine sachgerechte Umsetzung der EU-Nitrat- und Wasserrahmenrichtlinie ein, wie es in Ihrer Begründung formuliert wird, halten wir in dieser Form für ein wenig zweifelhaft und nicht genügend umgesetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün. Die Begründung wird aber nicht mitbeschlossen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Christian Dirschauer [SSW])

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