Dr. Hermann Junghans
Eine komplexe Gesellschaft braucht ein gewisses Maß an Bürokratie, aber ihr Übermaß frisst nicht nur wichtige Ressourcen, sondern be- und verhindert auch Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum. Ein schlankerer Staat erfordert keine rudimentäre, sondern eine effizientere Rechtsetzung. Dabei geht es zunächst nicht um Standards, um die Intensität und die Detailverliebtheit von Regelungen, sondern erst einmal um Übersichtlichkeit, Transparenz und Verlässlichkeit von Recht. Die rigorose Abschaffung, Vereinfachung oder Relativierung von Gesetzen löst keine Probleme. Im Gegenteil, die Klärung wichtiger Rechtsfragen würde in Kommentierungen oder gerichtliche Einzelentscheidungen verlagert werden, deren Allgemeinverbindlichkeit im Zweifel stünde. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nicht nur kommunale Entscheidungen würden damit eher erschwert als erleichtert. Bessere Gesetze müssen stattdessen systematischer geordnet und aufgebaut und so klar wie möglich formuliert werden. Dazu gehört auch die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, um den digitalen Datenaustausch zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zukünftig zu erleichtern. Dazu verweise ich auf die mündliche Anhörung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses vom 3. Dezember letzten Jahres zu unserem Antrag „Daten effizienter vernetzen“. Der vorliegende Antrag bietet aber immerhin einen Anlass, im Ausschuss über die folgenden Fragen zu sprechen: Wie werden Erfahrungen anderer Bundesländer mit Verfallsfristen für Gesetze bewertet? Gibt es in unserem Landesrecht das Potenzial für die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, Verfahren und Fristen? Macht es Sinn, eine entsprechende Bereinigung des Landesrechts mit der Zusammenfassung geeigneter Einzelgesetze in Gesetzbüchern zu verbinden? Sollte eine solche Überarbeitung mit der Straffung von Rechtsmittelverfahren verbunden werden? Am 4. Dezember 2025 haben sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, ei- (Dr. Hermann Junghans) ne bessere Rechtsetzung in Bund und Ländern anzustreben, die verständlicher, praxistauglicher und verlässlicher ist. Darüber sollten wir diskutieren. Das ist in der Tat nicht einfach. Alle Ideen, die man dazu haben kann, sollten gesammelt werden. Auch Ihre Idee werden wir überprüfen. Überlegen Sie doch noch einmal, ob Sie Ihren Gesetzentwurf dem baden-württembergischen Wortlaut anpassen. Dann kann man darüber besser diskutieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
