Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann gegen diesen Gesetzentwurf sein, so wie die Kollegin Braun das ja hier erklärt hat, nach dem Motto: Bei den Standards hat man sich ja was Gutes überlegt, und deshalb halten wir immer daran fest. – So werden wir nie zum Bürokratieabbau kommen. Definitiv nicht. (Beifall FDP) Man kann auch sagen, wer weiß, was da aus den Kommunen alles kommt, und dann gibt es so eine Zergliederung und sonst was. Das ist erstaunlicherweise in Brandenburg nicht passiert. In mehreren Jahren wurden 150 Vorschläge eingebracht, und es ist jetzt nicht so, dass man sagen würde, das hat das ganze Landesrecht weggetragen, sondern davon sind 50 in Landesrecht überführt worden. Das – und das muss man ja sagen – ist erfolgreicher als viele andere Entbürokratisierungsinitiativen. Man kann, wie der Kollege Junghans, die Keule herausholen und sagen: Das geht alles nicht, das ist neu, alles was neu ist, kenne ich nicht. – Altdeutsche Regelung. – Was ich nicht kenne, das mache ich nicht, und das ist dann verfassungswidrig. (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Sie zitieren falsch, Herr Kollege!) Als ich eben in einer Zwischenfrage Baden-Württemberg zitiert und gesagt habe, dort steht drin, dass (Dr. Bernd Buchholz) zur Erprobung bei Aufgabenverzicht auf Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Regelungen für eine bestimmte Zeit befreit werden kann, hat der Kollege Junghans gesagt: Ja, da steht ja auch „Regelungen“, und der Begriff Regelungen kann unmöglich Gesetze meinen, sondern allenfalls Verordnungen. Also deshalb ist es verfassungswidrig. Herr Kollege Junghans, schade, dass Sie das ganze Gesetz überhaupt gar nicht gelesen haben. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Das ist deshalb traurig, weil ich Ihnen jetzt § 2 Absatz 2 der Regelung aus Baden-Württemberg vorlese. Dort heißt es: „Regelungen im Sinne dieses Gesetzes sind einzelne Vorschriften in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des (Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!) Wenn Sie mir sagen, ich soll es an Baden-Württemberg anpassen, damit es verfassungskonform ist, kann ich nur sagen: Habe ich schon. (Heiterkeit FDP – Beifall FDP, SPD und SSW) Tut mir leid. Deshalb kann ich Ihnen nur raten, nach dem Motto: Tun Sie sich doch einfach mal einen persönlichen Gefallen. Vor der nächsten Rede lesen Sie das, worum es geht, (Beifall FDP) und auch das, was es dazu in anderen Ländern bereits gibt. Wenn Sie die Keule der Verfassungswidrigkeit bei einem Entwurf der Rechtsstaatspartei FDP herausholen, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Keule zurückgesaust kommt und sagt: Leider, Herr Kollege, keine Ahnung von der Materie, aber hat hier gesprochen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
