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Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Frau Präsidentin! Der Onlineversandhandel ist inzwischen ein wirklich starker Wirtschaftsfaktor. Lassen Sie mich übrigens eines sagen, Herr Kollege Timmer: Der Onlineversandhandel besteht nicht nur aus global agierenden Unternehmungen aus China oder sonst wo, sondern auch aus mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. (Beifall FDP, Patrick Pender [CDU] und Marc Timmer [SPD]) Denen tun wir durchaus einen Gefallen, wenn wir darüber nachdenken, dass Onlinehandel auch für sie ein wichtiger Bereich ist. Da gibt es viele, bei denen man deshalb nicht grundsätzlich ausschließen sollte, auch einmal im Onlineshopping unterwegs zu sein. Aber dieses Onlineshopping schafft in der Tat für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl von Problemen. Sie haben eine ganze Menge aufgelistet, bei denen wir abschichten müs- (Dr. Bernd Buchholz) sen, was wirklich zusätzlich noch regelungsbedürftig ist und was nicht. Wir werden bei einem Angebot von Temu, Shein oder was auch immer, bei dem viele Leute sofort an den Preisen und an der Art und Weise sehen, um was für Produkte es sich handeln könnte, nicht verhindern können, dass Menschen minderwertige Waren kaufen. Es ist die Eigenverantwortung der Menschen, darüber nachzudenken, ob es schlau ist, bei technischen Geräten Dinge zu kaufen, von denen man schon am Preis erkennen kann, dass sie wahrscheinlich mit deutschen Normen überhaupt nicht in Übereinstimmung zu bringen sind, weil für den Preis nicht produziert werden kann. Das bleibt in der Eigenverantwortung der Menschen, das zu entscheiden. Das Zweite ist, dass wir auch innerhalb des Rahmens der EU Dinge haben – Sie haben zu Recht darauf hingewiesen –, bei denen man Transparenz schaffen kann, etwa wenn es um Rücksendekosten für große Geräte wie Waschmaschinen und sonstige Dinge geht. Da gibt es in der Tat im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch an einigen Stellen etwas, wo man heute sagen würde, da würde man sich mehr Transparenz wünschen. Vielleicht müssen verbraucherschützende Regelungen da tatsächlich etwas angehoben werden. Der Antrag der CDU betrifft den Bereich, wenn aus Drittanbieterstaaten, also von Staaten außerhalb der EU, Waren angeboten werden. Denn das ist in der Tat oft intransparent. Das hat schon damit zu tun, dass – selbst wenn die Waren hochwertig sind und auch ankommen, weil es ein reales Unternehmen ist – manchmal Zollgebühren anfallen, die höher sind als der Warenwert selbst. Deshalb ist es wichtig, dass Käuferinnen und Käufer, Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz darüber bekommen, wo denn diese Ware eigentlich herkommt. Das ist ein wirklich wichtiger Regelungsbereich. Deshalb ist das, was im Antrag steht, goldrichtig: Die Absenderadresse außerhalb der EU und die entsprechenden Hinweise müssen transparent gemacht werden. Das soll ja auch der Digital Services Act der Europäischen Union bewirken. (Beifall FDP und SPD) In der Tat gilt es dann auch, das durchzusetzen. Insoweit habe ich große Sympathie für Ihren Antrag, der mich allerdings im Hinblick auf die Realitäten dessen, was Regierungshandeln ist, etwas umtreibt. Sie fordern eine Bundesratsinitiative von Ihrer Landesregierung mit der Forderung, Rücksendeadressen sollten offengelegt werden, Zollgebühren und Rücksendegebühren sollten klar erkennbar gemacht werden. Sie fordern also alles Mögliche. Nun guckt man einfach mal schlicht und ergreifend, was der Deutsche Bundesrat auf Initiative des Landes Baden-Württemberg im Sommer des Jahres 2025 vorliegen hatte. Es gibt nämlich eine entsprechende Entschließung des Bundesrates zu genau diesem Thema mit einer Nummer 2 der Entschließung, die fast wortgleich Ihrem Antrag entspricht. Da steht nämlich drin: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Onlineplattformen und Onlineshops verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbraucher klar und gut sichtbar über den Sitz des anbietenden Unternehmens, die Rücksendeadresse, etwaige Zollgebühren sowie mögliche Rücksendekosten zu informieren.“ Das war ein hoch sinnvoller Antrag von BadenWürttemberg. Dann guckt man auf das Abstimmungsverhalten des Landes Schleswig-Holstein und stellt zu seinem Erstaunen fest: Fassen der Drucksache ohne Nummer 2. Also auf Deutsch, man hat sich bei Nummer 2 als Landesregierung genau zu dem Punkt, den Sie jetzt beantragen, enthalten. (Beate Raudies [SPD]: Wie kann das denn sein? – Zurufe: Ui!) – Ui! Da fragt man sich plötzlich: Steckt hinter dem Antrag doch etwas ganz anderes? Ist die versteckte Kritik am Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat der Auslöser für diesen Antrag der Regierungskoalition? – Man könnte auf die Idee kommen, meine Damen und Herren. Nein, vielleicht geht es einfach nicht so weit, man weiß es nicht. Vielleicht kann eine Verbraucherschutzministerin darüber Aufklärung geben, die selbst noch gar nicht verantwortlich war zu dem Zeitpunkt. Sie hat nicht im Bundesrat gesessen und weiß es nicht. Aber wie so oft, meine Damen und Herren, beantragen Sie hier Dinge, die leider als Entschließungsantrag im Bundesrat schon stattgefunden haben. Sie hätten die Chance gehabt, kraftvoll zuzustimmen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das haben Sie leider nicht gemacht. Frau Kollegin, insoweit unterstützen wir Sie durch Zustimmung zu Ihrem Antrag bei dem neuerlichen Versuch, es endlich durchzubringen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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