landtag.ltsh.de ↗

Dr. Bernd Buchholz

FDP 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie sehen, meine Fraktion versucht heute sicherzustellen, dass ich alles wieder aufhole, was ich in den letzten Tagungen an Redebeiträgen unterlassen habe. (Beifall Peter Lehnert [CDU]) Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung der Befreiung der Kommunen von landesrechtlichen Standards vor. Wir greifen auch gern hoch ins Regal. Deshalb steht da Bürokratiefreiheitsgesetz. Das wollen wir auch. Die Idee dieses Gesetzes ist schlicht und ergreifend, einmal etwas zu tun, was man ansonsten bei Bürokratieabbau in der Regel nicht tut. Denn Bürokratieabbau soll ja in der Regel von denen ausgehen, die Bürokratie gerade geschaffen haben. Die Landesparlamente, die die Gesetze gemacht haben, die so kompliziert sind, dass man sie kaum anwenden kann, setzen dann eine Antibürokratiekommission ein, die dann regeln soll, dass das, was sie selbst geschaffen haben, zurückgedreht wird. In der Regel führt das zu solchen wunderbaren Dingen, wie wir sie zurzeit gerade aktuell in der hiesigen Beratung zum Beispiel eines ersten Entlastungsgesetzes der Kommunen besichtigen können. Da werden Berichtspflichten für Kommunen abgeschafft. Das ist gut, alle sind dafür. Parallel dazu wird durch einen komischen Umstand im Gesetzgebungsverfahren allerdings deutlich, dass man damit die Dokumentationspflicht für den Jahresabschluss plötzlich nicht mehr für 300 oder 400 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit Rechnungsprüfungsämtern erzeugt, sondern für 850 Gemeinden mehr, weil man plötzlich eine Veröffentlichungspflicht des Jahresabschlusses für alle Gemeinden konstatiert hat und deshalb dieses Gesetz plötzlich zu einem Bürokratieaufbaugesetz mutiert, obwohl die Entlastung geplant ist. Das war bestimmt nicht gewollt, aber ist einer der Effekte. Die Idee dieses Gesetzentwurfes ist, dass nicht diejenigen, die die Bürokratie ansonsten schaffen, versuchen, Abbaumaßnahmen einzuleiten, sondern diejenigen, die aus der Anwenderperspektive kommen, also insbesondere aus der kommunalen Perspektive. Die dürfen nicht nur Vorschläge machen, was denn abgeschafft werden könnte, sondern die dürfen mit Anträgen, die nur begründet abgelehnt werden dürfen, Probephasen schaffen, in denen gezeigt wird, dass sie auch ohne die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen gut auskommen. Das ist nichts, was jetzt der Kreativität der FDPFraktion alleine entsprungen ist. Das will ich gerne zugeben, obwohl die Kreativität der FDP-Fraktion ja von großem Wert ist, (Peter Lehnert [CDU]: Du sollst keine Märchen erzählen!) sondern dafür gibt es Vorläufergesetze: ein schon seit 20 Jahren existierendes Gesetz in Brandenburg etwa, wo dieses Gesetz angewendet wird und bei dem 139 Erprobungsverfahren dazu geführt haben, dass immerhin 56 Regelungen im Lande dann tatsächlich abgeschafft worden sind – endgültig abgeschafft worden sind! Wir erleben zurzeit, dass nicht nur in Hessen und in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern und in anderen Landesparlamenten genau dieser Weg zu beschreiten versucht wird, dass von unten, also von den Kommunen her, von den exekutiven Anwendern her Vorschläge gemacht werden, diese oder jene Vorschrift könnte man doch mal aussetzen, temporär, jedenfalls für diesen Zeitraum; wir als Kommune glauben, dass wir gut darauf verzichten können. – Wenn nichts dagegen spricht, wird es ausprobiert, und dann ist die Frage der Übertragbarkeit auf die anderen Kommunen gewährleistet. Wir wollen, dass das Verfahren dafür eine erprobungsfreundliche Genehmigungspraxis ausmacht. Ich will sagen: Wenn eine Kommune oder die kommunalen Landesverbände, die wir auch in der Position sehen, Anträge zu stellen, diesen Antrag bei dem jeweiligen Fachministerium des Landes stellen, dann muss entweder innerhalb von drei Monaten erklärt werden, dass im Sinne des überbordenden Gemeinwohls an der Regelung zwingend festgehalten werden muss – das ist dann auch wirklich exakt zu begründen – oder damit, dass Gefahren für Leib oder Leben existieren: Man denke an Brandschutzvorschriften oder sonstige Dinge, das kann schon sein. Aber wenn das nicht der Fall ist, dann gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Für einen temporären, abgesteckten Zeitraum ist eine – nur eine landesrechtliche – Norm in der jeweiligen Region – im Kreisgebiet, im Gemeindegebiet oder sonst wo – nicht anwendbar oder muss nicht angewendet werden. Die Anwendungsbeispiele dafür sind ehrlicherweise vielfältig. Das gilt in der Tat für ganz unterschiedliche Bereiche, die man sich denken kann. Das können wir gerne innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens im Ausschuss einmal erörtern. Den Kommunen fällt viel ein, weil sie sagen: Gerade beim Denkmalschutz und bei vielen anderen (Dr. Bernd Buchholz) Sachen gibt es Regelungen, bei denen wir sagen, dass die alle ganz nett, aber in Wahrheit überflüssig sind, denn das ist x-mal geprüft worden, und jetzt kommt noch einer, der es noch einmal prüfen will. Deshalb dieser Ansatz mit der Bitte, das wirklich wohlwollend zu prüfen, denn es ist jetzt nicht so, dass wir uns wechselseitig darin übertreffen, dass das, was wir an Entbürokratisierung machen, bisher überbordend erfolgreich war. Auch ich habe als Minister Entbürokratisierungskommissionen geleitet, die alle viel produziert haben, aber ehrlicherweise nicht so rasend erfolgreich waren, indem tatsächlich was abgebaut wurde. Wenn die Kommunen als Anwender tatsächlich sagen können: „Wir wollen mit einem Antrag dafür sorgen, dass diese oder jene Norm mal nicht angewendet werden soll“, halten wir das für einen neuen, zeitgemäßen, interessanten Ansatz. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und andere Länder verfolgen ihn, Schleswig-Holstein sollte das auch tun. Ich bitte herzlich um Überweisung in den Ausschuss. Das findet ja sowieso statt, aber ich bitte auch um wohlwollende Zustimmung des Gesamtparlaments zu dieser Idee der Freien Demokraten. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und Peter Lehnert [CDU])

Alle Reden von Dr. Bernd Buchholz Protokoll ↗