Christopher Vogt
Liebe Frau Präsidentin, Herr Kollege, vielen Dank. – Nun bin ich ja zum Glück kein Jurist – das hat Vor- und Nachteile im Leben –, aber ich muss ganz ehrlich sagen: Wir haben uns mit dem Thema intensiv beschäftigt und bei der Formulierung an Gesetzen aus anderen Bundesländern orientiert. Insofern ist es interessant, dass Sie pauschal sagen, es sei alles verfassungswidrig, wie wir es machen. Sie hätten recht: Es wäre verfassungsrechtlich problematisch, Gesetze oder Regelungen, die das Parlament beschlossen hat, auszuhebeln. Der Witz an der ganzen Geschichte ist ja – deswegen ist es verfassungsrechtlich möglich, auch in anderen Ländern, denn auch da gab es ja die Diskussion –: Das Parlament hat die Verwaltung durch dieses Gesetz dazu legitimiert. Deswegen geht der Vorwurf, den Sie hier machen, aus meiner Sicht völlig am Thema vorbei. Die Diskussion gab es auch in anderen Bundesländern, und die Frage wurde genau so beantwortet. (Beifall FDP)
