Rixa Kleinschmit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Land zwischen den Meeren wissen wir mehr als andere: Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Sauberes Grund- und Oberflächenwasser ist Voraussetzung für sichere Trinkwasserversorgung, für funktionierende Ökosysteme und für eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft. Deswegen ist der Gewässerschutz kein Gegensatz zur Landwirtschaft, er ist eine Voraussetzung für ihre Zukunft. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig wissen wir, die landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein brauchen Planungssicherheit und verlässliche Regeln. Genau daran hat es in den vergangenen Monaten leider gefehlt. Verschiedene Gerichtsurteile, neue rechtliche Bewertungen und daraus resultierende Unsicherheiten haben sowohl die landwirtschaftlichen Betriebe als auch die Verwaltung vor große Herausforderungen gestellt. Diese Situation ist für niemanden zufriedenstellend, weder für die Betriebe, die wissen müssen, nach welchen Regeln sie wirtschaften können, noch für den Gewässerschutz, der klare und sichere Vorgaben braucht. Deswegen ist es richtig und notwendig, dass wir uns beim Bund für eine zügige und rechtssichere Novellierung der Düngeverordnung einsetzen. Unser Ziel muss klar sein: Rechtssicherheit herstellen, die notwendigen Vorgaben aus den Urteilen umsetzen und gleichzeitig ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren wegen der europäischen Nitratvorgaben gegen Deutschland auf jeden Fall vermeiden. (Beifall Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn eins darf sich nicht wiederholen: jahrelange Verfahren, Unsicherheit in der Praxis und am Ende Entscheidungen unter großem Zeitdruck mit so hohen Anforderungen, dass sie die Betriebe vor ökonomische Probleme stellen. Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Gewässerschutz und Landwirtschaft gemeinsam vorangebracht werden können. Die Entwicklung der Nitratwerte zeigt, dass Maßnahmen wirken, weil sie konsequent umgesetzt werden. Dazu beigetragen haben mehrere Faktoren: die Umsetzung der Düngeverordnung, die intensive Gewässerschutzberatung und nicht zuletzt die langjährige und erfolgreiche Arbeit der Allianz für Gewässerschutz. Diese gemeinsamen Anstrengungen zeigen: Fortschritte entstehen dort, wo Landwirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gerade deshalb ist mir ein Punkt unseres Antrags besonders wichtig: die Differenzierung der Maßnahmen in den sogenannten Roten Gebieten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Forderung der FDP, Rote Gebiete landesseitig abzuschaffen – so charmant sie auch klingen mag – birgt leider die Gefahr von neuen Verfahren, auch auf EU-Ebene. Und dass Sie, liebe Kollegin Riecke, die Forderung nach einzelbetrieblicher Kontrolle und Betrachtung im Zusammenhang mit Ihrem Antrag zur Abschaffung der Stoffstrombilanz vor ein paar Monaten erhoben haben, wundert mich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Sandra Redmann [SPD]: Genau!) Das widerspricht sich aus meiner Sicht ein bisschen, aber okay. Im Zuge der notwendigen Novellierung ist es ein Gebot der Fairness und der Effizienz, dass Betriebe, die nachweislich besonders gewässerschonend wirtschaften, nicht pauschal denselben Einschränkungen unterliegen wie andere. Das bedeutet nicht weniger Gewässerschutz. Im Gegenteil, es bedeutet, Maßnahmen zielgenauer auszurichten und das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Eine solche Differenzierung stärkt die Akzeptanz der Re- (Rixa Kleinschmit) gelung und motiviert die Betriebe, zusätzliche Anstrengungen im Gewässerschutz zu unternehmen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Digitalisierung. Die Weiterentwicklung von ENDO-SH zu einem digitalen Instrument ist ein sinnvoller Schritt. Es erleichtert die Dokumentation und ermöglicht den einfachen Nachweis gewässerschonender Bewirtschaftung. Meine Damen und Herren, ein modernes Düngerecht muss mehrere Dinge leisten: Es muss unsere Gewässer schützen. Es muss rechtssicher sein. Es muss für die landwirtschaftliche Praxis umsetzbar sein und dabei Erträge und Qualitäten sichern. Erst heute Morgen haben wir in der Aktuellen Stunde von den gestörten Lieferketten im Düngebereich und den damit verbundenen befürchteten Auswirkungen auf die Lebensmittelpreise gehört. Das gehört auch zum Gesamtbild dazu. Mit unserem Antrag setzen wir genau an diesen Punkten an. Wir wollen eine schnelle und rechtssichere Novellierung der Düngeverordnung. Wir wollen eine faire Differenzierung der Maßnahmen für besonders gewässerschonend wirtschaftende Betriebe. Und wir wollen digitale Instrumente stärken, die Transparenz und Planungssicherheit schaffen. Was wir nicht riskieren wollen, ist, durch eine vorschnelle Abschaffung der Roten Gebiete die Einigung mit der EU zu gefährden und womöglich die gesamte Regelung zur Düngung infrage zu stellen. Solange wir hier in Schleswig-Holstein rechtliche Unklarheiten haben, sind die Maßnahmen in den Roten Gebieten natürlich ausgesetzt, und das wissen alle. Entscheidend für die Zukunft ist, dass sie rechtssicher ausgestaltet werden und dass innerhalb der Gebiete gezielter und verursachergerechter gehandelt wird. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein letzter Satz. Wenn wir klare Regelungen, praktikable Lösungen und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen, dann profitieren am Ende alle, unsere Gewässer, unsere Landwirtschaft und die Menschen in unserem Land. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
