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Dr. Hermann Junghans

CDU 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Na gut, dann rede ich einfach ein bisschen schneller und setze jetzt meine Rede fort. – Ein Gesetz, wie die FDP es vorschlägt, würde nicht nur offensichtlich seinen Zweck verfehlen, es wäre auch grob verfassungswidrig. Gesetze in einem Rechtsstaat dürfen nur durch Gesetze aufgehoben werden, also Gesetze im formellen Sinn, nicht Verordnungen, die als Gesetze im materiellen Sinn gelten. Es geht um Gesetze, die das Parlament beschließt, und nicht um eine Entscheidung von Ministerien oder gar eine Genehmigungsfiktion, wenn ein Ministerium über einen solchen Antrag nicht beschließt. Das haben Sie in § 3 Absatz 2 Satz 3 Ihres Gesetzentwurfs vorgesehen. – Ich lasse die Nachfrage des Kollegen Vogt gerne zu, weil ich helfe, weil ich die Not erkenne.

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