Bina Braun
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn man den Titel des Gesetzentwurfes hört – Bürokratiefreiheitsgesetz –, dann klingt das zunächst sehr attraktiv, denn wer mag schon Bürokratie. Doch da steht zumindest fast immer ein schützender Gedanke dahinter. Eine Gefahr, eine Benachteiligung soll verhindert werden, und ja, manchmal wiehert der Amtshimmel schon sehr laut, und dann gehören die Regelungen auf den Prüfstand. Um einem Zuviel an Bürokratie entgegenzutreten und um eben einfach besser zu werden, gibt es in einigen Landesgesetzen bereits jetzt eine Experimentierklausel, zum Beispiel in § 135a der Gemeindeordnung. Nun geht der FDP-Entwurf aber deutlich weiter als beispielsweise die Gemeindeordnung. Alle Standards in Landesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sollen in einzelnen Kommunen ausgesetzt werden können. Das klingt nach drastischer Vereinfachung, aber wenn man sich diesen Gesetzentwurf genauer anschaut, merkt man schnell: Hier wird Bürokratie nicht wirklich abgeschafft – die Bürokratie wandert nur. Denn das, was die FDP hier vorschlägt, bedeutet in der Praxis Folgendes: Kommunen stellen Anträge, Ministerien prüfen diese Anträge. Die Abweichungen müssen bewertet werden, die Ergebnisse müssen ausgewertet werden, und anschließend muss darüber regelmäßig berichtet werden. Statt weniger Verwaltung bekommen wir ein neues Verfahren, neue Prüfprozesse und neue Berichtspflichten. Mit anderen Worten: Dieses Gesetz ist weniger ein Bürokratiefreiheitsgesetz als ein Bürokratieverlagerungsgesetz. Und das ist ein Grundproblem dieses Gesetzentwurfs. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiteres ist, dass es ein Standardabbaugesetz ist. Standards werden dargestellt als das Grundübel, aber Standards sind nicht einfach bürokratische Hindernisse. Sie sind politische Entscheidungen dieses Parlaments. Sie sollen dafür sorgen, dass Bürger_innen überall in Schleswig-Holstein vergleichbare Rahmenbedingungen haben, egal ob sie in der Stadt oder im ländlichen Raum leben. Standards schützen zum Beispiel Umwelt und Klima, Beteiligungsrechte, soziale Mindeststandards und die Qualität staatlicher Leistungen. Wenn wir anfangen, diese Standards kommunal zur Disposition zu stellen, riskieren wir etwas, was wir eigentlich vermeiden möchten: einen Flickenteppich von Regeln innerhalb unseres Landes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist weder für die Bürger_innen übersichtlich noch für die Unternehmen verlässlich. Besonders kritisch sehe ich die sogenannte Genehmigungsfiktion. Wenn ein Ministerium innerhalb von drei Monaten nicht entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das mag nach Tempo klingen, kann aber in der Praxis dazu führen, dass komplexe rechtliche Fragen gar nicht mehr gründlich geprüft werden. Hierzu kommt ein zusätzlicher Punkt: Dieser Gesetzentwurf verschiebt politische Entscheidungen aus diesem Parlament in Verwaltungsverfahren. Wenn Standards nicht mehr funktionieren, dann ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, sie zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Dafür gibt es parlamentarische Debatten, Anhörungen und Gesetzgebungsverfahren. Da haben wir zum Beispiel das Kommunalpaket II gerade im Prozess, in dem es ja genau auch um solche Themen geht. Der FDP-Vorschlag geht einen anderen Weg. Standards bleiben formal bestehen, aber sie können im Einzelfall einfach ausgesetzt werden. Das mag pragmatisch wirken, tatsächlich schwächt es aber die Rolle dieses Parlaments. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir ganz klar sagen: Bürokratieabbau erreichen wir nicht dadurch, dass wir pauschale Ausnahmeregelungen schaffen. Bürokratieabbau heißt nicht, Standards abschaffen, Bürokratieabbau heißt, Regeln besser machen. (Bina Braun) Lassen Sie uns gerne im Ausschuss darüber beraten, wie wir das schneller erreichen können. Dann sollten wir, wie bisher auch, gemeinsam mit den Kommunen eine Entscheidung für das ganze Land treffen und so einen Flickenteppich verhindern. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)
