landtag.ltsh.de ↗

Cornelia Schmachtenberg

18.03.2026 Sitzungen 20/114

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere landwirtschaftlichen Betriebe haben in den vergangenen Jahren viel geleistet. Sie haben die Vorgaben, die neu waren, im Düngerecht umgesetzt und auf sich veränderte Rahmenbedingungen eingestellt. Klar ist: Dieser Weg war nicht leicht für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Änderungen in der Düngeverordnung und die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete, über die wir heute sprechen, haben den Betrieben durchaus viel abverlangt. Grundlage dafür ist, dass wir Messdaten haben, die in einigen Regionen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser anzeigen. Da besteht Handlungsbedarf. Die Umsetzung dieser Regel der Roten Gebiete wurde überall als nicht ausgewogen wahrgenommen. Das ist durchaus so, denn auch Betriebe, die schon vorher gewässerschonend wirtschafteten, waren von Einschränkungen betroffen. Für viele war es deswegen am Anfang schwer nachvollziehbar, dass sie ihre Flächen nicht mehr in dem gleichen Umfang bewirtschaften konnten, wie sie es vorher gemacht haben und wie es aus fachlicher Sicht auch durchaus sinnvoll wäre. Das zugrunde liegende Prinzip, das aber eingeführt worden ist, um Belastungen zu verringern und vor allen Dingen Verantwortung entsprechend zuzuordnen, ist richtig. Deswegen ist die Verursachergerechtigkeit als Ziel durchaus richtig. Aber die einzelbetriebliche Verursachergerechtigkeit ist noch nicht überall erreicht. Stattdessen treffen Einschränkungen auch Betriebe, die bereits gewässerschonend arbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht – es wurde schon gesagt – hat zu den Roten Gebieten eine klare Entscheidung getroffen und festgestellt, dass die bisherigen Regelungen den Anforderungen nicht genügen, da die Ermächtigungsgrundlage fehlt. Deswegen haben wir in Schleswig-Holstein sofort reagiert und den Vollzug ausgesetzt. Die Roten Gebiete gleich abzuschaffen, wie es vielleicht andere Länder gemacht haben, ist nicht ganz zu Ende gedacht, denn andere Länder haben nun einmal auch Klageverfahren anhängig, so wie wir es in Schleswig-Holstein haben. Dementsprechend warten wir noch auf das schleswig-holsteinische Urteil. Das ist durchaus ein Unterschied zwischen den einzelnen Bundesländern, liebe FDP. Für die Betriebe ist es nun wichtig, dass wir zeitnah eine klare Lösung bekommen und verlässliche Rahmenbedingungen geschafft werden. Es ist ja nun einmal so, dass auf landwirtschaftlichen Betrieben langfristige Entscheidungen getroffen werden. Deswegen brauchen wir Planungssicherheit. Liebe FDP, deswegen können wir auch da nicht einfach entscheiden, wie wir die Düngeverordnung gestalten wollen, sondern müssen mit dem Bund gemeinsam arbeiten. Wir müssen den Bund auffordern, Rechtsklarheit hinzubekommen, denn der ist letztendlich in der Verantwortung. Wie wollen wir ein zukünftiges Düngesystem denn ausgestalten? Wir müssen auf der einen Seite einen wirksamen Gewässerschutz haben und vielleicht mehr als bisher die Praxis berücksichtigen. Praxis und Gewässerschutz müssen miteinander gedacht werden. Vor allen Dingen ist das Verursacherprinzip eine zentrale Maßnahme. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn letztendlich gilt doch: Wir müssen Maßnahmen dort gezielt ansetzen, wo tatsächlich die Belastungen entstehen. Denn pauschale Einschränkungen, die auch mit durchaus bürokratischem Aufwand verbunden sind, bringen nicht unmittelbar einen Mehrwert, sondern wir brauchen letztendlich Vorgaben, die einen Mehrwert für die Betriebe und die auch einen Mehrwert für den Gewässerschutz bringen. Deswegen ist es wichtig, dass wir in einem modernen Düngerecht stärker als bisher klare Regeln mit wissenschaftlich fundierten Grundlagen und einer stärkeren Ausrichtung am Verursacherprinzip haben. Aktuell gilt in den Roten Gebieten – wir haben es schon gehört –, dass wir 20 Prozent Reduktion von Düngung haben. Diese pauschale 20-Prozent- (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) Reduktion ist unabhängig von Ertragslage, Jahreszeit und Kultur. Wir berücksichtigen beispielsweise nicht, dass Auswaschungen im Frühjahr ganz anders sind als im Herbst. Wir berücksichtigen dabei nicht, dass Düngungen in den Jahreszeiten unterschiedlich sind. Wir berücksichtigen bisher auch nicht, wie Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte und bodenschonende Bewirtschaftungsverfahren zum Einsatz kommen. Stattdessen werden im Moment alle Betriebe über einen Kamm geschoren. Das ist etwas, was wir ändern können und was wir in Zukunft praktikabler machen müssen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und vielleicht, weil Sie, liebe FDP, das bayerische Modell nochmal erwähnt haben – es wurde ja auch schon gesagt –: Erstens passt das nicht zu Ihrem Antrag, den Sie vorher gestellt haben, aber ich würde Ihnen auch empfehlen, einmal mit der Praxis zu reden. Beispielsweise lehnen der schleswig-holsteinische Bauernverband, nicht nur ich und vielleicht auch die Fraktionen hier, das ab, weil es nun mal mehr bürokratischen Aufwand verursachen und es mehr Aufwand für die Betriebe bedeuten würde, weil es im Moment so ist, dass wir eine Belastung für die Wirtschaft und Betriebe in den Roten Gebieten haben, aber nicht für alle Betriebe im Land. Das bayerische Modell sagt, dass wir für alle Betriebe im Land eine andere Dokumentationspflicht haben müssen, und das lehne ich ab. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schleswig-Holstein ist in dem Bereich, das müssen wir auch immer wieder sagen, wahnsinnig gut aufgestellt. Wir sind bundesweit Vorreiter. Wir erfassen Düngedaten digital durch ENDO-SH. Nährstoffströme werden hier überall flächendeckend erfasst. Das ist im Bundesvergleich wirklich spitzenmäßig. Dafür dürfen wir unseren Landwirten auch einmal Danke sagen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wichtig ist nur, dass wir diese Daten auch nutzen. Das sind wir unseren Landwirtinnen und Landwirten durchaus schuldig. Denn wenn wir die Daten nutzen, dann müssen Landwirtinnen und Landwirte davon auch profitieren, wenn sie zeigen, dass sie gewässerschonend wirtschaften, dass sie effizient düngen. Dann müssen sie anders behandelt werden als landwirtschaftliche Betriebe, die das nicht machen. Dann schaffen wir einen Mehrwert für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Wenn wir die Nährstoffströme sichtbar und transparent nachvollziehbar machen, sie bürokratiearm nachvollziehbar machen, dann haben wir einen Mehrwert für die Umwelt und für die Betriebe. Das ist der richtige Weg. Wir werden in den nächsten Tagen viel auf der AMK darüber sprechen. Es stehen sehr unterschiedliche Vorstellungen im Raum. Das ist so, aber ich hoffe, dass wir einen guten Ansatz finden und dass wir gemeinsam mit dem Bund etwas bewegen können, um einen guten Weg zu mehr Gewässerschutz, zu einem gutem Gewässerschutz und zu einer praxistauglichen Lösung für unsere landwirtschaftlichen Betriebe hinzubekommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗