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Marc Timmer

SPD 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Landesplanung werden Potenzialflächen von 7,2 Prozent im Land bestimmt, aus denen dann in einem weiteren nachfolgenden Schritt durch die Regionalplanung 3 bis 3,4 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie ausgewählt werden. Mit der Ausweisung der Vorranggebiete unter Berücksichtigung der Rotor-in-Regelung würde die Landesregierung die bundesgesetzlichen Vorgaben aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllen. Die lokale Wertschöpfung aus der Windenergie kommt insbesondere ländlichen Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreichen in der Branche tätigen Beschäftigten bei uns im Land zugute. 2024 lagen die Gewerbesteuereinnahmen bei etwa 120 Millionen Euro, inklusive Solarenergie allerdings. Hinzu kommen in den meisten Fällen 0,2 Prozent pro tatsächlich produzierter Kilowattstunde. Die SPD hat sich auf Bundesebene und auf Landesebene seit jeher für die Windenergie im Land eingesetzt. (Beifall SPD) Über 90 Prozent des globalen Kapazitätszubaus entfielen 2024 und 2025 auf Wind, Sonne und Wasserkraft. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Stromgestehungskosten sind im Vergleich zur Atomenergie günstig. Erneuerbare Energien beinhalten kaum Sicherheitsrisiken, und sie reduzieren Preisvolatilitäten von Gas und Öl sowie deren klimaschädlichen Einsatz. Und wenn Sie es jetzt nicht dieser Tage begreifen, wann denn bitte schön dann? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass die Zukunft elektrisch sein wird. Wir brauchen also Produktion von erneuerbaren Energien. Wir brauchen effiziente Netze. Gleichermaßen müssen wir aus Schleswig-Holstein darauf drängen, den vor Ort produzierten grünen Strom für andere Anwendungen endlich einfach und kostengünstig einsetzen zu können. (Beifall SPD) Netzbau und Netznutzung vor Ort sind keine Gegensätze. Nutzung vor Ort reduziert die Netzausbaukosten. Die Integration von erneuerbaren Energien in die lokale Wirtschaft und Infrastruktur ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Dies ist sozusagen die zweite Hälfte der Energiewende. (Beifall SPD und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Gleichzeitig müssen wir den Strom verbrauchsseitig endlich messbar machen. Wir sind beim SmartMeter-Rollout bei ungefähr vier Prozent, und das ist alles andere als gut. Die Herausforderungen sind groß, aber wir müssen jetzt auf dem Platz sein. Die EEG-Vorschriften müssen bis Ende 2026 EU-beihilferechtskonform ausgestaltet sein. Ministerin Reiche ist nach dem, was sich abzeichnet, hierbei tatsächlich keine große Hilfe. Sie ist offensichtlich Vertreterin der alten Schule. Sie denkt erneuerbare Energie nicht systemisch, sondern vom Netz aus. Das ist falsch und kann für uns hier in Schleswig-Holstein wirklich fatale Folgen haben. Da müssen wir aufpassen und uns einsetzen – jetzt. (Beifall SPD und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Den vorgelegten Landesentwicklungsplan unterstützen wir dem Grunde nach. Die Grundsätze und Ziele sind durchaus nachvollziehbar. Dennoch möchte ich vier Aspekte kritisch anmerken. Erstens werden durch die Landesplanung Windenergieanlagen auf den Inseln und Halligen grundsätzlich ausgeschlossen. Auf der Insel Föhr und auf der Insel Pellworm stehen bereits Windenergieanlagen, und die Gemeinden würden sich freuen, wenn sie die weiter betreiben könnten. Ich fände es auch volkswirtschaftlich oder inselwirtschaftlich falsch, dies zu untersagen. (Marc Timmer) Auch mit Blick auf die Resilienz der Inseln sollte perspektivisch eine Alternative zu der einzigen Stromleitung vom Festland möglich bleiben. Die Stellungnahme des Kreises Nordfriesland weist genau hierauf hin. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Zweitens wird das Repowering zukünftig ausschließlich innerhalb der Potenzialflächen möglich sein. Doch gerade bestehende Anlagen mit entsprechender Infrastruktur und Gewöhnungsaspekten weiterhin zu nutzen, ist volkswirtschaftlich sinnvoll. Die Landesregierung sollte sich hier mit Blick auf die Umstände vor Ort für einen pragmatischen Ansatz einsetzen. Das ist, denke ich, wichtig. Drittens bereitet § 18a des Flugsicherheitsgesetzes Bauchschmerzen. Allein aufgrund der weiträumigen Prüfbereiche von 50 Kilometern um Radarstandorte drohen große Potenzialflächen auszufallen. Die Landesregierung sollte darauf hinwirken, dass der Prüfbereich reduziert wird, oder das RegelAusnahme-Verhältnis umkehren. Viertens. Es ist gut, wenn die Gemeindeöffnungsklausel, so gut ich sie im Grundsatz finde, von der Landesregierung abgelöst wird. Denn gerade hier zeichnet sich Konfliktpotenzial auf gemeindlicher Ebene an. Eine Partei, deren Namen ich nicht nenne, nutzt dies gerade aus. (Beifall SPD) Dies wäre gegeben, wenn die flächenscharfe Regionalplanung abgeschlossen ist und dadurch der Nachweis erbracht wird, dass Schleswig-Holstein die Vorgaben aus dem bundesgesetzlichen Windenergieflächenbedarfsgesetz erfüllt. Bei den Regionalplänen muss die Landesregierung also Tempo machen. Frau Ministerin Finke, ich werde Sie daran messen, ob Sie Ihr selbst gestecktes Ziel, Ende 2026 damit fertig zu sein, tatsächlich erfüllen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD – Unruhe)

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