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Dr. Hermann Junghans

CDU 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Herr Kollege, das ginge nur dann, wenn man die Gesetze, die man aufheben will, auch konkret nennt. Das machen Sie aber nicht, sondern Sie machen es sehr abstrakt. Sie sagen, welche Gesetze grundsätzlich in Betracht kämen, aber nicht konkret, welche das sein könnten, und nur, welchen Rechtsbereichen die zugeordnet sein könnten. Das genügt nicht. Es muss schon konkret definiert sein, welche Gesetze das sind. Deshalb ist das rechtswidrig. (Vereinzelter Beifall CDU) Ich setze fort. – Das Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20 und das Homogenitätsgebot des Artikels 28 des Grundgesetzes verbieten auch den Ländern solche verfassungswidrigen Experimente. Trotzdem muss man das Grundanliegen zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand begrüßen; da sind wir bei Ihnen.

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