Sybilla Nitsch
Kære fru landdagspræsident! Kære alle! Ja, wir haben es im Antrag der FDP mit einer klassischen Experimentierklausel zu tun, so interpretiere ich es, also mit einer Regelung, die es in diesem Fall den Kommunen ermöglicht, im gewissen Rahmen und für einen begrenzten Zeitraum von geltenden Regelungen abzuweichen. Ziel ist es, zuzulassen, dass die Verwaltung geplante Vorhaben erst einmal erproben kann, bevor sie dauerhaft eingeführt werden. Da muss ich Ihnen sagen, Herr Buchholz: Wir haben grundlegend Sympathie für Ihren Vorschlag und für das Vorhaben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr schön!) Ich kann mir vor allen Dingen vorstellen, dass sich viele unserer aktiven SSW-Mitglieder auf der kommunalpolitischen Ebene sicherlich über mehr kommunale Eigenständigkeit freuen würden. Es gab und gibt derlei Vorgänge immer wieder. Wir kennen das aus Schleswig-Holstein beispielsweise schon aus dem Schulgesetz oder aus dem Landesplanungsgesetz. In anderen Bundesländern gibt es Öffnungsklauseln auf verschiedenen Ebenen, beispielsweise für die Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung, bei der Polizei oder im Rettungsdienstgesetz. Verwaltung darf sich erneuern, und Verwaltungshandeln soll sich gerne an veränderte Umstände anpassen können. In meiner Wahrnehmung hat sie das in den letzten Jahren tatsächlich getan. Denn ich finde, Verwaltung ist, wenn man das mit den letzten Jahrzehnten vergleicht, transparenter, bürgernäher und moderner geworden. Ich habe daher noch Beratungsbedarf, was den tatsächlichen Umfang des möglichen Regelungsbereiches angeht. Die Regelung, die Sie vorschlagen, ist so allumfassend, dass sie theoretisch jeden Bereich des Lebens betreffen könnte, sofern es ein Landesgesetz dafür gibt. Ich sehe da im Moment tatsächlich noch Potenzial für Willkür und die Gefahr eines Wildwuchses in den Kommunen, gerade weil unsere kommunale Struktur so kleinteilig ist. Das kann vielleicht für Frust und Ärger sorgen. Da denke ich an die Bereiche des Naturschutzes mit dem Landesnaturschutzgesetz oder an eine Vielzahl von Regelungen im sozialen Bereich. (Sybilla Nitsch) Ich muss sagen, mir gefällt in diesem Zusammenhang der Fokus der Begründung auf Bürokratieabbau nicht ganz so gut. Die FDP formuliert als Ziel in ihrem Antrag, Verfahren zu beschleunigen, Kosten zu senken und den Personalaufwand zu reduzieren. Bei dem Punkt Verfahrensbeschleunigung und Kostensenkung können wir als SSW im Sinne einer Verwaltungsmodernisierung gut mitgehen, bei dem Punkt Personalabbau aber schon nicht mehr. Nichts ist in einer stressigen Situation für eine Person in einer Behörde hilfreicher und beruhigender, als jemanden in einer Behörde zu haben, der einem bei der Problemlösung weiterhilft. Personen, die in immer komplexeren Vorgängen und in Umstellungsprozessen auf digitale Vorgänge – darüber werden wir in dieser Tagung noch sprechen – den Bürgerinnen und Bürgern einen Weg aufzeigen oder Hilfestellungen leisten, sind eben eine wichtige Säule in einer bürgerorientierten Verwaltung. Hinzu kommt vor allem eins: Das, was wir oftmals als Bürokratie betiteln, ist häufig tatsächlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall SSW und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine funktionierende Bürokratie ist eine Grundsäule der Demokratie und tatsächlich absolut notwendig für einen funktionierenden Staat im Sinne von Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Schutzstandards. Es darf nicht sein, dass Kommunen an Regelungen, die sie als lästig empfinden, die aber dann den Bürgerinnen und Bürgern dienen sollen, anfangen, herumzuwerkeln. Wir werden uns diesem Antrag ja im Ausschuss in irgendeiner Art und Weise widmen, das ist klar. Ich würde in diesem Rahmen gerne über ähnliche mögliche Wege sprechen, die vielleicht ähnlich zielführend sein könnten. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2018 zu Ihren Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zeigt drei Alternativen für eine Experimentierklausel auf: Erstens eine Art Planspiel, in dem die zu erprobende Regelung fiktiv in einer Modellsituation oder einem Verwaltungsplanspiel auf ihre praktische Auswirkung getestet wird. Zweitens. Das, was man Experimentalgesetze nennt, soll heißen, die zu erprobende Regelung gilt allgemein, ist aber befristet oder enthält eine Frist zur Überprüfung. Drittens. Die Regelung gilt ohne Probelauf nur in den betreffenden Kommunen auf Grundlage einer ausreichenden Rechtfertigung für die Abweichung. Das sind tatsächlich Vorschläge, die wir in der Debatte in Ansätzen gehört haben, bei denen ich sehen kann, dass zu diesen drei untersuchten Beispielen sicherlich Ansätze in Ihrem Gesetzentwurf enthalten sind. Ich meine ganz klar: Das Vertrauen in die Bürokratie kann bestimmt an einigen Stellen noch verbessert werden. Aber ob das automatisch den Abbau von rechtlichen Standards bedeutet, können wir gerne weiter im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
