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Dr. Michael Schunck

SSW 18.03.2026 Sitzungen 20/114

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD, ich glaube, meine Hose sitzt jetzt wieder perfekt. (Beifall SPD – Heiterkeit und Zurufe CDU) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr zur bayerischen Landesdüngeverordnung stellt fest, dass die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete unwirksam ist – – (Unruhe) – Ich wollte euch nicht weiter diskreditieren. Also habe ich meine Hose mal wieder zurechtgezogen. (Heiterkeit) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr zur bayerischen Landesdüngeverordnung stellt fest, dass die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete unwirksam ist, weil die bis dato bundeseinheitliche Ermächtigungsgrundlage unzureichend ist. Die Regelungen verletzen Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit. Das Gericht verlangt (Dr. Michael Schunck) eine präzisere, verursachergerechte und verhältnismäßigere Abgrenzung der Gebiete. Damit ist die Basis einer Landesdüngeverordnung passé. Durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil gilt das auch für unsere eigene Landesdüngeverordnung. Der Bund ist nun aufgefordert, neue rechtssichere Grundlagen zu schaffen, die dann 2027 in Kraft treten können. Das ist die aktuelle Situation, vor der wir stehen. Ich muss ehrlich sagen, dass der Bundesgesetzgeber uns damit einen echten Bärendienst erwiesen hat. Wenn wir uns die Geschichte der Düngeverordnung in Deutschland einmal anschauen, dann müssen wir feststellen, dass die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers lange Zeit nicht ernst genug genommen wurde. (Zuruf: Ja, das stimmt!) Mit dem Urteil des EuGH im Jahr 2018 kam zum ersten Mal Schwung in die Sache. Erst mit der gerichtlichen Feststellung, dass die damalige Düngeverordnung nicht die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie erfüllt, hat der Bundesgesetzgeber reagiert und nachgebessert, vor allem mit der Ausweisung von nitratbelasteten, also den Roten Gebieten. Es ging der EU damals dabei jedoch nicht weit genug, und nach einem mehrmaligem Hin und Her bis zur Androhung von Zwangsgeldern wurde die Düngeverordnung samt dazugehöriger Verwaltungsvorschriften entsprechend verschärft. Das kurz als geschichtlicher Abriss. Die zentralen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie zielen darauf ab: Erstens. Gewässer vor zu hohen Nitratkonzentrationen schützen. Zweitens. Förderung umweltschonender Methoden bei der Anwendung von Düngemitteln. Drittens. Identifikation und Ausweisung von Gebieten, die besonders hohe Nitratwerte in den Gewässern und speziell im Grundwasser aufweisen, um dann entsprechende Maßnahmen zur Stickstoffreduzierung zu ergreifen. Genau das ist der Inhalt dieses Antrages der FDP. Es geht dabei also in erster Linie um den Gewässerschutz. Nachdem der Bund jahrelang die EU-Nitratrichtlinie faktisch ignoriert hat, war er irgendwann gezwungen, politisch zu agieren. Das hat er dann auch getan. Brüssel war somit zufrieden. Die Landwirte waren das jedoch nicht. Sie haben gegen die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie geklagt und Recht bekommen. Nun steht der Bund vor einem Dilemma. Er muss eine Düngeverordnung erlassen, die der EU-Nitratrichtlinie gerecht wird, aber auch den Vorgaben des Gerichts folgt und somit dem Wunsch und Willen der Landwirtschaft entspricht. Das ist Fakt. Das ist die Tatsache, vor der wir stehen. Ich bin wirklich gespannt, was uns der Bund vorlegen wird, und wann genau mit einer rechtskonformen Regelung 2027 zu rechnen ist – vor oder nach dem Ausbringen der Gülle auf den Feldern. Immerhin befinden wir uns jetzt aber nicht in einem rechtsfreien Raum; die allgemeinen Düngevorschriften gelten weiterhin. Allerdings ist die Frage, wie mit den nitratbelasteten Gebieten umgegangen wird. Die Grundlage für verschärfte Ausbringungsmengen sind bundesweit durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil obsolet, weil sie – und das nicht nur in Bayern – unwirksam geworden sind. Damit befinden wir uns in einem rechtlichen Nebelfeld. Wir haben eine Vollzugsaussetzung in den Roten Gebieten. Es werden dort keine Verstöße geahndet, sofern die allgemeinen Ausbringungsmengen beachtet werden. Damit sind die Roten Gebiete nur noch wie andere landwirtschaftliche Flächen zu bewerten. Es drohen keine Sanktionen oder Kürzungen bei den EU-Direktzahlungen. Das heißt, unsere Landwirte, deren Flächen in den Roten Gebieten liegen, haben damit Vorgaben, mit denen sie arbeiten können. Das ist auch erst einmal gut so. Wie gesagt: Es ist nur eine Übergangsphase. Fakt ist doch, dass die nitratbelasteten Gebiete nicht weg sind. Die Forderung der FDP, die Roten Gebiete abzuschaffen, gibt an dieser Stelle ein völlig falsches Signal. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Die EU-Nitrat-Richtlinie fordert die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete. Wir kommen aus dieser Nummer nicht mehr raus. Wir können davor nicht die Augen verschließen, was wir im Übrigen lange genug gemacht haben. Es wird im Jahre 2027 die Frage sein, wie die Düngeverordnung novelliert wird und auf welchen Grundlagen solche Flächen ausgewiesen werden. Hier hat das Gericht dem Bund klare Hausaufgaben gegeben: Präzision, Verursachergerechtigkeit und eine verhältnismäßige Abgrenzung werden ausschlaggebend für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete sein. Inwieweit die Messstellen und Kontrollen ausreichend sind, wird sich dann zeigen. (Dr. Michael Schunck) Auch ein verbessertes Wirkungsmonitoring in Bezug auf die Nährstoffkreisläufe wird den Betrieben helfen. Nicht alles, was mit Bürokratie zu tun hat, sollte gleich abgeschafft werden. Wir müssen den Landwirten helfen und ihnen Planungssicherheit geben, aber der Gewässerschutz muss klar im Vordergrund stehen. Denn der wurde viel zu lange vernachlässigt. – Danke. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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