Anne Riecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Roten Gebiete sind ein Paradebeispiel dafür, wie gut gemeinte Politik an der Realität vorbeigeht. Dabei ist das Ziel unstrittig: Wir wollen unser Grundwasser schützen und die Nitratbelastung reduzieren. Dafür wurden diese Roten Gebiete ausgewiesen, also Flächen, in denen das Grundwasser besonders stark mit Nitrat belastet ist. (Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Deshalb können wir sie doch nicht abschaffen!) In diesen Gebieten gelten strengere Regeln für die Düngung. Landwirte müssen dort zum Beispiel 20 Prozent unter dem eigentlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen düngen. Das führt in der Praxis häufig zu geringeren Erträgen und erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für die Betriebe. Doch das eigentliche Problem liegt an einer ganz anderen Stelle, denn die Grundlage für die Ausweisung dieser Gebiete ist inzwischen juristisch höchst fragwürdig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2025 die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Bayern für unwirksam erklärt und klargestellt, dass der Bund eine neue verfassungskonforme Grundlage für die Gebietsausweisung schaffen muss. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat nicht klar genug geregelt, nach welchen Kriterien überhaupt entschieden wird, welche Flächen als belastet gelten und welche eben nicht. Das Gericht stellte fest: Diese Regelungen greifen erheblich in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit der Landwirte ein. (Beifall FDP) Die Folge ist eine Situation, die wir derzeit bundesweit beobachten: Rechtsunsicherheit! Viele Bundesländer haben darauf bereits reagiert. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben die Roten Gebiete aufgehoben und ihre Landesregelungen außer Kraft gesetzt. Damit entfallen in diesen Bundesländern die zusätzlichen Düngeauflagen in den Roten Gebieten. Diese Länder sagen deutlich: Solange die rechtliche Grundlage unklar ist, können wir Landwirte nicht weiter mit pauschalen Einschränkungen belasten. Genau diese Debatte wird innerhalb dieser Tage noch einmal bundesweit geführt. Von heute bis Freitag findet die Agrarministerkonferenz in Bayern statt, und dort liegt bereits ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Die Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen schlagen einen grundlegenden Systemwechsel im Düngerecht vor. Das Konzept lautet wie folgt: Statt große Regionen pauschal als Rote Gebiete auszuweisen, soll der Gewässerschutz künftig betriebsbezogen organisiert werden. Konkret heißt das: eine betriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphat, eine konsequente Kontrolle dieser Nährstoffbilanzen und ein begleitendes Monitoring der Gewässerbelastung. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Damit würde der Fokus endlich dahin verlagert werden, wo er hingehört: (Beifall FDP) weg vom pauschalen Flächenansatz hin zur tatsächlichen Verantwortung der einzelnen Betriebe. Genau das ist der Kern der Kritik an den Roten Gebieten, denn das aktuelle System stellt Regionen einfach unter Generalverdacht – ein System, das von Gerichten bereits infrage gestellt wurde. Deshalb ist für uns klar: Die Roten Gebiete sind kein Zukunftsmodell – sie sind ein Auslaufmodell. Wir fordern mit unserem Antrag heute die ersatzlose Abschaffung der Roten Gebiete in SchleswigHolstein. Die AMK ist sich übrigens mit ihrem Umlaufbeschluss darin einig, dass bis zur Schaffung einer wirksamen Rechtsgrundlage keine wirksame Ermächtigungsgrundlage für die zielgerichtete Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete und den Vollzug der dort geltenden zusätzlichen Maßnahmen besteht. Wir halten hier also an einem System fest, das Gerichte bereits kassiert haben. Wir stellen nicht den Grundwasserschutz infrage; wir sind aber davon überzeugt, dass ein pauschales und rechtlich nicht haltbares Sys- (Anne Riecke) tem hier nicht der richtige Weg ist. Wenn mehrere Bundesländer bereits neue Wege gehen, wenn auf der AMK über einen grundlegenden Systemwechsel diskutiert wird, dann sollte auch Schleswig-Holstein den Mut haben, diesen Schritt zu gehen. (Beifall FDP) Liebe Koalition, schieben Sie nicht ständig alles auf den Bund – so ist es nämlich in Ihrem Alternativantrag zu lesen. Übernehmen Sie Verantwortung. Große Aufrufe für Bürokratieabbau bringen nichts, wenn Sie anschließend die Verantwortung an den Bund weiterreichen. Unsere Landwirtschaft braucht keine dauerhafte Unsicherheit – sie braucht Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Vertrauen. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
