76. Sitzung (WP20)
12.12.2024 · 145 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (18)CDU (16)SPD (15)SSW (11)GRÜNE (10)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie Platz. Diejenigen, die noch nicht Platz genommen haben, bitte ich um Ruhe und dann auch Platz zu nehmen. – Danke. Ich begrüße Sie alle. Insbesondere begrüße ich oben bei uns auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Jungmann-Schule Eckernförde. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich teile Ihnen mit, dass folgende Abgeordnete erkrankt sind und deshalb heute nicht teilnehmen können: von der CDU-Fraktion Andrea Tschacher, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anna Langsch und Jasper Balke, und heute Vormittag von der SPD-Fraktion Sandra Redmann. Wir wünschen allen gute Genesung. (Beifall) Infolge auswärtiger Verpflichtungen sind heute von der Landesregierung abwesend Ministerpräsident Daniel Günther, Minister Dirk Schrödter, Ministerin Karin Prien und ab 12 Uhr Minister Claus Ruhe Madsen. Gemäß § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben Ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung abgesagt: von der CDU-Fraktion Katja Rathje-Hoffmann und Martin Balasus. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2746 (Unruhe) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort der Abgeordneten Birte Glißmann von der CDU. – Bitte.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor Kurzem das BKA-Lagebild gesehen, und es uns hat aufgezeigt, dass geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere gegen Frauen, auch im Jahr 2023 zugenommen hat. Es gab deutschlandweit 360 vollendete Tötungsdelikte, davon waren 247 Fälle – also fast 70 Prozent – Fälle häuslicher Gewalt. In Schleswig-Holstein gab es im Jahr 2023 14 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich häusliche Gewalt – 14 zu viel! (Beifall ganzes Haus) In den allermeisten Fällen handelt es sich nicht um Einzeltaten. Oft hat es vorher eine Gewaltspirale gegeben. Wir betonen in diesem Haus in wichtiger Regelmäßigkeit alle gemeinsam immer wieder die Notwendigkeit, mehr gegen Gewalt an Frauen zu tun. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir weitere wichtige Schritte im Kampf gegen Gewalt an Frauen gehen und vor allem bestehende Schutzlücken schließen. (Beifall ganzes Haus) Zum einen wollen wir die gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen wie Betretungs- und Kontaktverbote, neu regeln und den Anwendungsbereich ausweiten. So war es für ein Betretungsverbot bisher erforderlich, dass der Störer und die gefährdete Person, also in der Regel Mann und Frau, in derselben Wohnung leben. Dabei wissen wir, dass gerade Trennungstötungen eines der größten Probleme sind. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf die Schutzlücke schließen und Betretungsverbote auch unabhängig von der gemeinsam genutzten Wohnung ermöglichen. (Beifall ganzes Haus) Zum anderen wollen wir die Schutzlücke schließen und Kontakt- und Näherungsverbote für Orte ausweiten, an denen sich nahestehende Personen, also insbesondere Kinder, aufhalten. Denn es darf nicht passieren, dass Männer über ihre Kinder an Kindertagesstätten versuchen, Kontakt zu den gefährdeten Frauen aufzunehmen. Dieser Schutzlücke treten wir hiermit entgegen. (Beifall ganzes Haus) Ein weiterer Punkt betrifft Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz. Wir haben unterschiedliche Hilfesystematiken, die nur auf Antrag der gefährdeten oder betroffenen Person erlassen werden können. Das ist aber für viele betroffene Personen eine richtig große Herausforderung, die in diesen Situationen mehr zu bewältigen haben, als einen neuen Antrag bei Gericht zu stellen. Deshalb wollen wir, dass die gefahrenabwehrrechtlichen Verfügungen durch gerichtlichen Beschluss auf bis zu drei Monate verlängert werden können; das ist bisher nur bis zu einem Monat möglich. Auch das ist wichtig: Durch den Übergang der Schutzsysteme darf keine Schutzlücke mehr entstehen; dem wollen wir entgegentreten. (Beifall ganzes Haus) Ein vierter Schwerpunkt ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten elektronischen Fußfessel. Eines der Kernprobleme in diesem Bereich ist, dass die gefahrenabwehrrechtlichen Verfügungen, die ich eben beschrieben habe, nicht oder nur sehr, sehr schwer kontrolliert werden können. Dieses Problem wollen wir angehen und die elektronische Fußfessel für Fälle häuslicher Gewalt – natürlich unter engen gesetzlichen Voraussetzungen – ermöglichen. Wir wollen, dass die Täter, die Gefährder, eine elektronische Fußfessel mit sich tragen –, damit bereits bei Eintreten in den Schutzbereich der Frau die Polizei alarmiert wird und schneller einschreiten kann, damit da keine Eigeninitiative-Alarmierung mehr notwendig ist, um schneller und effektiver Frauen schützen zu können. (Beifall ganzes Haus) Wir gehen ganz bewusst noch einen Schritt weiter. Das sogenannte spanische Modell wird von vielen Frauenfacheinrichtungen und Opferschutzverbänden vollkommen zu Recht gefordert. Wir erleben, dass es dazu eine Bundesratsinitiative aus Hessen gibt. Wir sagen ganz klar: Wir wollen Vorreiter sein! Wir sind das erste Bundesland, das gefahrenabwehrrechtlich schon die Rechtsgrundlage dafür schafft, um dann, wenn es technisch endlich möglich ist, das spanische Modell direkt hier in Schleswig-Holstein anwenden zu können. Wir gehen gleich einen Schritt weiter, und ich würde mich freuen, wenn wir diesen Schritt alle gemeinsam gehen. (Beifall ganzes Haus) Zum Abschluss ist mir ein Punkt noch wichtig. Es wird geschrieben, das spanische Modell hätte eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Das kann ich nicht beurteilen; das zu berechnen, finde ich auch, ehrlich gesagt, schwierig.
Birte Glißmann CDU
Frau Präsidentin, ich schließe ab. – Die elektronische Aufenthaltsüberwachung und das spanische Modell sind ein wichtiger Baustein für einen besseren Schutz von Frauen, aber eben auch nur einer. Absolute Sicherheit wird es leider nicht geben können. Aber jede Frau, jedes Kind, jede Person, die wir damit besser schützen können, verdienen diesen Schutz. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Bevor wir fortfahren, möchte ich mit Ihnen gemeinsam auf der Tribüne Katharina Wulf, Geschäftsführerin des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V., begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Als nächstem Redner erteile ich Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Beinahe auf den Tag genau vor 27 Jahren, nämlich am 17. Dezember 1997, verprügelte ein Mann in Spanien seine mittlerweile geschiedene Ex-Frau und Mutter seiner Kinder, Frau Ana Orantes Ruiz, fesselte sie an einen Stuhl, übergoss sie mit Benzin und verbrannte sie bei lebendigem Leibe. Da sie kurz vorher im Fernsehen einen von der breiten Öffentlichkeit wahrgenommenen Auftritt zum Thema häusliche Gewalt hatte, gilt das als Ausgangspunkt landesweiter Proteste in Spanien, und es ist sozusagen der Startpunkt des von Frau Abgeordneten Glißmann eben zitierten spanischen Modells, das wir hier letztendlich auch erreichen wollen. Bei der Geschichte will ich noch sagen: Wir hatten in Kiel im Jahr 2016 leider einen ähnlich gelagerten Fall. Das gibt es eben nicht nur in Spanien. Wir wollen, dass sich das ändert. Für Schleswig-Holstein führen wir deswegen die elektronische Aufenthaltsüberwachung ein, und zwar mit Blick auf die Fälle des Hochrisikomanagements, das wir ausgerollt haben. Dabei haben wir uns entschieden, nicht auf Gewaltschutzanordnungen, sondern ganz zentral auf die konkretisierte Gefahr eines Angriffs mit erheblicher Intensität oder Auswirkung abzuheben. Das ist die Voraussetzung für die Anwendung der Fußfessel. Darunter bekommen wir – so würde ich es einmal nennen – alle relevanten Gefährdertypen – also aktuelle und ehemalige Beziehungspartner und auch Stalker – und werden gleichzeitig nicht zu weit, weil sich die Gefahr auf eine bestimmte Person richten muss. Das ist an dieser Stelle eine wichtige Einschränkung. Wichtig ist zu wissen, dass ein Gericht die Fußfessel für maximal drei Monate anordnen kann. Es kann diese Anordnung aber immer für drei Monate verlängern, solange die Gefahr fortbesteht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ein weiterer ganz wichtiger Punkt, den Frau Glißmann gerade ansprach, ist die Verlängerung der Frist für Wegweisungen beziehungsweise Wohnungsverweisungen und Kontaktverbote durch die Polizei von vier Wochen auf drei Monate, weil wir den Gewaltbetroffenen, meist eben den Frauen, mehr Zeit zum Atmen und Nachdenken geben müssen. Es gibt einfach zu viele Situationen, in denen der private Gewaltschutz nicht erreicht oder angestrebt wird; sei es aus Angst oder Depressionen, Abhängigkeitsgefühlen – warum auch immer. In diesem Punkt und überhaupt mit dem gesamten Projekt verlagern wir deutlich Verantwortung auf den Staat. Das ist auch das, was wir wollen. Unter einem anderen Aspekt liegt dem Entwurf eine Abwägung zugrunde; denn das Tragen einer elektronischen Fußfessel ist natürlich ein tiefgreifender Grundrechtseingriff für die Betroffenen, der sicher in Beruf, in der Freizeit und in der privaten Lebensgestaltung Einschränkungen erzeugt. Das sehen wir alles. Das Leben geht dann aber trotzdem weiter. Angesichts des Umfangs des gesellschaftlichen Missstandes – da will ich noch einmal auf das BKA-Lagebild zurückkommen –, muss man sich vergegenwärtigen, dass ein Viertel der Opfer der gesamten Kriminalität in Deutschland aus dem Bereich der häuslichen Gewalt und Partnerschaftsgewalt stammt. Ein Viertel aller Opfer ist eigentlich gewaltig. (Beate Raudies [SPD]: Eine Katastrophe!) Da müssen wir jetzt einfach diesen Weg gehen. So sehen wir das. (Beifall ganzes Haus) (Jan Kürschner) Ein Allheilmittel wird es nicht sein; wir können nicht alles Schlechte aufhalten. Aber so, wie wir den Gesetzentwurf ausgestaltet haben, kann er maximale Wirkung erzeugen. In Spanien – da bin ich auch ein wenig vorsichtig; Frau Glißmann hatte gerade angefangen darzulegen, dass es vielleicht schwierig zu recherchieren sei – scheint es seit der Anwendung 2009 unter den Fällen, in denen die Fußfessel angewandt wurde, überhaupt keinen Femizid mehr gegeben zu haben. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Nur die Zahl der Femizide insgesamt soll in einer Größenordnung von, ich sage einmal, 26 Prozent gesunken sein. Das ist auch die Zahl, an der ich mich gerne messen lassen würde, wenn wir das einmal evaluieren. Eine solche Wirkung wollen wir gerne erzielen, und so eine Vorstellung haben wir dabei. Dann zum Schluss noch einmal etwas Unerfreuliches: Noch im vergangenen Monat übergoss ein Mann in Buxtehude seine getrennt lebende ExFrau, zu der ihm ein Kontaktverbot ausgesprochen war, mit einer brennbaren Flüssigkeit und zündete sie und sich selbst an. Sie starb kurz darauf im Krankenhaus an den Folgen der schweren Brandverletzungen. So etwas dürfen wir in der Gesellschaft einfach nicht zulassen. (Beifall ganzes Haus) Ganz zum Schluss möchte ich allen danken, die am Gesetzentwurf mitgearbeitet haben – da waren viele dabei –, und ich bitte um Zustimmung für das Vorhaben. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Als Nächste spricht Sophia Schiebe von der SPD.
Sophia Schiebe SPD
Okay, die Zeit, die ich zur Verfügung habe, wird immer größer. Das gefällt mir natürlich sehr. Mittlerweile liege ich bei einer halben Stunde. Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellung durch den Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachung ist mehr als eine Gesetzesänderung. Er ist ein Versprechen; ein Versprechen, dass wir diejenigen nicht im Stich lassen, die sich in einer der verletzlichsten und auch gefährlichsten Situationen in ihrem Leben befinden. Warum ist dieses Gesetz so wichtig? Häusliche Gewalt ist kein Randproblem. Das geschieht jeden Tag in jeder Stadt und in jedem sozialen Milieu. Die Statistiken sind erschütternd. Allein in Deutschland erlebt jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt. Jährlich sind Hunderttausende Menschen davon betroffen; darunter Männer und Kinder, die selbst Opfer oder auch stille Zeugen sind. Stalking zerstört Leben durch Angst, Bedrohung und den Verlust von Freiheit. Doch hinter jeder Zahl steckt auch ein Mensch; eine Frau, die jede Nacht wach liegt, weil sie Angst hat, dass ihr gewalttätiger Ex-Partner zurückkommt, oder Kinder, die nicht verstehen, warum ihr Zuhause kein sicherer Ort mehr ist. Diese Menschen zählen auf uns. Der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, oft als elektronische Fußfessel bekannt, ist ein Instrument, das wir nutzen müssen, um diese Versprechen einzulösen. (Beifall ganzes Haus) Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Rechte der Opfer zu stärken und sie vor weiterer Gewalt zu schützen; ein Werkzeug, das klare Signale sendet. Täter können sich nicht mehr unbeobachtet fühlen. Sie können nicht mehr mit der Freiheit planen, die sie ihren Opfern genommen haben. Eine Möglichkeit könnte sein, dass wir uns bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern am spanischen Modell orientieren. Dabei wird die Frau beispielsweise über eine App oder ein Armband alarmiert, wenn sich die potenziellen Täter unerlaubt nähern. Unabdingbar ist hingegen, dass der Gesetzesvorschlag möglichst wasserdicht ist und damit zu einer rechtssicheren Erweiterung des Werkzeugkoffers polizeilicher Maßnahmen wird. Ausfüllungsbedürftige Voraussetzungen dürfen am Ende nicht dazu führen, dass Exekutive und Judikative bei der Anwendung dieser Maßnahme weitestgehend zurückschrecken. Im Anhörungsverfahren wird sehr genau auf die Einschätzung aus der Praxis auch hinsichtlich der Rechtsfolgenseite und der Ermessensausübung insbesondere zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes der Fußfessel zu achten sein. Eine fehlende Rechtsstaatlichkeit wäre kontraproduktiv für den Opferschutz und die wirksame Verhinderung der Gewalt. Ich komme auf meine Ausgangsfrage zurück. Warum ist dieses Gesetz so wichtig? (Sophia Schiebe) Erstens. Es schließt eine Lücke. Der Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellung endet oft dort, wo Annäherungs- und Kontaktverbote nicht durchgesetzt werden können. Täter ignorieren diese Maßnahmen häufig, weil sie glauben, dass sie ungestraft davonkommen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sorgt dafür, dass Verstöße dokumentiert und Konsequenzen schneller gezogen werden können. Zweitens. Es ermöglicht Prävention. Die elektronische Überwachung ist eine Maßnahme, um die Freiheit der Opfer an diese zurückzugeben. Es geht darum, ihnen das Gefühl zu geben, dass sie nicht mehr ständig über die Schulter gucken müssen und sicher sein können, wieder ein normales Leben zu führen. Drittens. Es zeigt Verantwortung. Als Gesellschaft dürfen wir uns nicht länger damit abfinden, dass Gewalt hinter verschlossenen Türen oder durch ständige Nachstellung das Leben von Menschen zerstört. Dieses Gesetz zeigt, dass wir handeln. (Beifall ganzes Haus) Doch was können wir noch tun? Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Er darf aber nicht unser letzter sein. Wir müssen den Schutz der Opfer weiterdenken. Das bedeutet mehr Unterstützung für Schutzräume wie Frauenhäuser, die in akuten Situationen einen sicheren Zufluchtsort bieten. Das heißt, wir brauchen mehr Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein. (Beifall ganzes Haus) Wir brauchen eine bessere Schulung von Polizei und anderen Behörden, um sensibler und schneller auf häusliche Gewalt und Stalking reagieren zu können. Wir brauchen psychologische und rechtliche Hilfe für die Betroffenen, damit sie ihre traumatischen Erlebnisse bewältigen und ihr Leben wieder aufbauen können. Die geplante Streichung der Landesregierung bei psychosozialen Prozessberatungen muss daher dringend zurückgenommen werden. (Beifall SPD, FDP, und SSW) Schließlich brauchen wir mehr Präventionsarbeit, um Gewalt zu verhindern. Liebe Kolleg_innen, wir stehen an einem Wendepunkt. Mit diesem Gesetz können wir Leben retten. Es ist nicht perfekt. Wir müssen wachsam bleiben und es in der Praxis stetig weiter verbessern. Doch es ist eine wichtige Antwort auf die Frage. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP, und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt Dr. Bernd Buchholz von der FDP.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Schutz von potenziellen Opfern häuslicher Gewalt zu verstärken, ist richtig und zwingend geboten. Frau Glißmann hat es gesagt: Das Lagebild des Bundeskriminalamtes ist in der Tat erschreckend. 260.000 Menschen sind 2023 Opfer von Delikten häuslicher Gewalt geworden. Über 900 Frauen und Mädchen sind Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten geworden. Wir werden uns am nächsten Mittwoch im Innenund Rechtsausschuss mit dem Fall in Schackendorf in der Nähe von Bad Segeberg beschäftigen. Eine Beziehungstat, die leider genau in dieses Schema passt und bei der sichtbar wird, dass Anordnungen, die wichtig sind, eben doch immer wieder übertreten werden und dass der Schutz bisher ungenügend ist. Wohnungsverweisungen, Rückkehrverbote, Betretungsverbote, Kontaktverbote, Näherungsverbote – das gibt es schon heute. Das sind wichtige Instrumente des zivilrechtlichen Gewaltschutzes. Sie sind als polizeiliche Anordnungen wichtig. Deshalb unterstütze ich das Anliegen hier ganz ausdrücklich. Sie machen natürlich nur dann Sinn, wenn sie kontrolliert und überwacht werden können. Hier gibt es erkennbare Defizite. Wir müssen wahrnehmen, dass es trotz dieser Anordnungen immer wieder zu Übertretungen der Anordnungen kommt. Ich finde es richtig, dass wir in Schleswig-Holstein einen Weg gehen, der versucht, nicht erst Eingriffsvoraussetzungen zu schaffen, wenn schon etwas passiert ist, sondern wenn am Anfang davon ausgegangen werden kann, dass eine Hochrisikolage besteht. Diese muss allerdings definiert werden. Die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist aus meiner Sicht ein richtiges Mittel, auch wenn wir sie bisher nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung kennen. Insbesondere das spanische Modell, das potenzielle Opfer mit dem Peilsender ausstattet und ihm eben nicht die Bewegungsfreiheit nimmt, sondern denjenigen einschränkt, von dem die Gefahr ausgeht, ist komplett richtig. Deshalb ist es aus meiner Sicht nur zu unterstützen. (Dr. Bernd Buchholz) (Beifall ganzes Haus) Nun ist Frau Kollegin Glißmann gerade irgendwo hingegangen. Sie sind Vorreiter, sagen Sie. Na ja, ich würde sagen, es gab eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesjustizministers unter Leitung von Marco Buschmann. Der hat die entsprechenden Vorschläge auch schon gemacht. Die sind damals unter Leitung von Marco Buschmann und inzwischen von Volker Wissing für das Gewaltschutzgesetz eingebracht worden. (Peter Lehnert [CDU]: Wo ist der denn Mitglied? – Heiterkeit) Im Gewaltschutzgesetz sind entsprechende Änderungen notwendig. Denn – jetzt kommt das kleine bisschen Wasser, das ich in der Grundsatzdebatte in den Wein gießen muss – die konkrete Ausgestaltung der entsprechenden Verfahren, wie sie hier im Landesverwaltungsgesetz vorgesehen ist, unterliegt nicht ganz unerheblichen Bedingungen. Ich nenne mal zwei. Erstens. Nach dem, was Sie in § 201 c des Landesverwaltungsgesetzes regeln wollen, ist die Anordnung des Tragens einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung genau an dieselben Eingriffsvoraussetzungen gekoppelt wie das Aussprechen eines Kontaktverbotes nach § 201 a. Das ist einzigartig. Das gibt es in keinem anderen Gesetz, das das regelt, und wäre im Gewaltschutzgesetz so nicht vorgesehen. Warum nicht? Weil es nach der Begründung des Gesetzentwurfs zum Gewaltschutzgesetz unverhältnismäßig ist. Warum? Weil das Bundesgewaltschutzgesetz sagt, die Anordnung eines Kontaktverbotes muss zunächst einmal stattfinden und erst, wenn es übertreten worden ist, kann man eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Das gleichzeitige Anordnen unter denselben Voraussetzungen, wie überhaupt das Aussprechen eines Kontaktverbotes, halte ich für äußerst zweifelhaft. Zweitens. Anders als im Reformentwurf des Gewaltschutzgesetzes muss nach dem hiesigen Entwurf nicht mehr eine konkrete Gefahr notwendig sein – auch nicht für das Tragen einer Fußfessel. Jetzt müssen wir uns einmal vergegenwärtigen, dass die Eingriffsvoraussetzungen für Kontaktverbote und für Wohnungsbetretungsverbote in der Tat abgesenkt werden müssen, um diese Verbote, bevor etwas passiert, zu erlassen. Das Tragen einer Aufenthaltsüberwachungsmaßnahme, die Einschränkung der Freizügigkeit, an genau dieselben Voraussetzungen zu knüpfen und sie ohne konkrete Gefahr anzuordnen, ist eine schwierige Regelung. Sie ist auch im Entwurf des Gewaltschutzgesetzes so nicht vorgesehen. Was macht es für einen Sinn, wenn die Polizei etwas anordnen darf, das die Familienrichterin oder der Familienrichter im Gewaltschutzverfahren später gar nicht anordnen darf, weil es ganz andere Voraussetzungen gibt? Wir tun dem ganzen System keinen Gefallen, wenn wir innerhalb der Anordnungsmöglichkeiten der Polizei und des Gewaltschutzgesetzes solche Differenzen zulassen. Drittens. In diesem Gesetz wird eine Unterrichtungspflicht der Familiengerichte an die Polizei statuiert. Ob man das in einem Landesgesetz für eine Behörde, nach dem Gerichtsverfassungsgesetz, regeln kann, gucken wir uns im Einzelnen noch einmal an. Das ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist es anders herum: Wie soll das Familiengericht wissen, dass die Polizei schon etwas angeordnet hat? Hier fehlt eine Pflicht der Polizei, die Familiengerichte darüber zu unterrichten, dass man Anordnungen erlassen hat, die im zivilrechtlichen Bereich gegebenenfalls bestätigt werden müssen.
Eka von Kalben
Herr Buchholz, Ihnen fehlt jetzt leider die Zeit.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Ah, mir fehlt jetzt leider die Zeit. – Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deshalb zum Schluss kommen. Das Grundanliegen ist komplett richtig. Wir wollen dieses Gesetz. Die Art der Ausgestaltung hoffen wir, im Gesetzgebungsverfahren insoweit zu verbessern. Denn es nutzt niemanden, wenn nach einer ersten Anordnung dieses Gesetz sofort aufgehoben werden muss. – Herzlichen Dank.
Eka von Kalben
Das Wort hat jetzt für die SSW-Fraktion Jette Waldinger-Thiering.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Früher konnte ich folgende beiden Sätze auswendig und habe sie auch regelmäßig wiederholt: Jeden Tag versucht ein Ex-Partner oder ein Partner, eine Frau zu ermorden. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Nach dem Lagebild zu geschlechtsspezifischen gegen Frauen gerichteten Straftaten aus dem Bundes- (Jette Waldinger-Thiering) innenministerium, das erst im November veröffentlicht worden ist, muss ich diese Sätze leider nach oben korrigieren. Denn 2023 wurden insgesamt 360 Mädchen und Frauen in Deutschland Opfer vollendeter Tötungsdelikte. Fast jeden Tag wurde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. Fast jeden Tag stirbt eine Frau in Deutschland an einem Femizid. Auch in den anderen Bereichen sind die Zahlen angestiegen. Mehr als 52.000 Frauen und Mädchen waren 2023 Opfer von Sexualstraftaten. Mehr als die Hälfte der Opfer war unter 18 Jahren. Meine Damen und Herren, es reicht. Es reicht, es reicht, und es reicht. (Beifall ganzes Haus) Es muss jetzt beim Allerletzten angekommen sein, dass wir ein gesamtgesellschaftliches, ein strukturelles Problem in Deutschland haben. Ein Problem, das für die Hälfte der Bevölkerung lebensgefährlich ist. Es reicht mit falsch verstandenem Datenschutz für Täter. Es reicht mit Berichterstattung über Gewaltspiralen, die nicht unterbrochen werden. Es reicht mit Fragen an Betroffene, warum sie sich Gewalt haben antun lassen. Meine Damen und Herren, man sucht sich das nicht aus. Es ist endlich an der Zeit, auf die Personen zu gucken, von denen die Gewalt ausgeht, von denen die Gefahr ausgeht. Deswegen unterstützen wir als SSW aus voller Überzeugung den vorgelegten Gesetzentwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zur Erweiterung von Maßnahmen zum Schutz der Opfer vor häuslicher Gewalt und Nachstellung, zur Täterpräventionsarbeit und zum Ausweiten polizeirechtlicher und zivilrechtlicher Schutzinstrumente. In Spanien wurde 2004 ein Gesetz über umfassende Schutzmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet. Es beinhaltet viele verschiedene Aspekte, unter anderem wurde in diesem Rahmen der Weg dafür geebnet, dass Gerichte das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen können, um Kontakt- und Annäherungsverbote von Gewalttätern zu überwachen. Wir brauchen diese Möglichkeit. Ich war als SSWlerin immer stolz darauf, sagen zu können, dass unsere Landtagsabgeordnete Silke Hinrichsen im Jahr 2000 parlamentarisch angestoßen hat, dass ein polizeilicher Platzverweis für Gewalttäter im häuslichen Bereich ausgesprochen werden kann. Aber wir müssen verstehen, dass das nicht ausreicht. Bei allen Bemühungen, bei allem, was in diesem Land als politischer Konsens gilt, müssen wir eines feststellen: Gewalttäter setzen sich darüber hinweg. Wir brauchen einen wirklichen Schutzraum, der um die von Gewalt betroffene Person gezogen wird. Das spanische Modell sieht einen dynamischen Schutzraum vor. Sobald der Abstand zwischen Gewalttäter und Betroffener weniger als 500 Meter beträgt, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Die betroffene Person wird kontaktiert und beschützt. Die Zahl der Femizide ist in Spanien im Übrigen drastisch gesunken. Es wird im parlamentarischen Anhörungsverfahren darum gehen, wie genau die elektronische Aufenthaltsüberwachung ausgestaltet werden wird. Es wird um ein paar rechtliche Abwägungen gehen. Wir werden debattieren, ob die angedachten vier Wochen ausreichen. Ich möchte mir gern darüber berichten lassen, ob es Erfahrungen mit dem praktischen Umgang von Gewaltschutzarmbändern oder Fußfesseln gibt, auch mit Blick darauf, ob sich die Bänder entfernen lassen und welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen sollten. Letztendlich steht für uns als SSW schon fest: Die sogenannte häusliche Gewalt oder partnerschaftliche Gewalt ist eine geschlechtsspezifische Gewalt. Sie ist ein strukturelles Problem und muss vonseiten des Staates als ein solches erkannt und bekämpft werden. (Beifall ganzes Haus) Wir müssen ihr mit wirksamen staatlichen Instrumenten begegnen. Für den SSW stehen Intervention und Schutz im Vordergrund. Es reicht! (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Abgeordneten Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Die Abgeordneten Kürschner und Glißmann haben bereits viele Aspekte unseres Gesetzentwurfs aufgezeigt. Schwarz-Grün wird im nächsten Jahr die gesetzliche Grundlage für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt und Stalking schaffen, damit Gewalttäter davon abge- (Catharina Johanna Nies) halten werden, ihre Drohung umzusetzen, und Femizide verhindert werden. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass wir alles Erdenkliche tun müssen, um häusliche und sexuelle Gewalt zu beenden. Wenn das nur über freiheitseinschränkende Maßnahmen gegenüber der Täterseite geht, dann muss genau das kommen. Denn wie stark das Leben vieler Frauen durch Gewalt im Alltag beeinträchtigt und eingeschränkt wird, ist das, was skandalös ist. Ihre Freiheitseinschränkung beginnt mit der ersten Nachstellung, der ersten Drohgebärde, dem ersten Schlag, und die Traumata daraus können sich ein Leben lang wie eine Fessel anfühlen. Ein Täter hingegen müsste die Fußfessel nur so lange tragen, bis er endlich akzeptiert, dass Gewalt keine gesellschaftliche Norm oder Privatsache, sondern eine Straftat ist. (Beifall ganzes Haus) Täter müssen eingeschränkt werden, nicht die betroffene Frau und nicht ihre Kinder. Kommen wir zu den Kindern; ich habe mich zu Wort gemeldet, um ein zweites Thema anzusprechen, das wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen wollen: Wir wollen die Schutzlücke bei den Kindern verringern. Das beginnt damit, dass Polizei, Politik und staatliche Behörden anerkennen, dass Kinder bei häuslicher Gewalt zwischen den Eltern immer und grundsätzlich mit betroffen sind. Dieses Bewusstsein schaffen wir jetzt gesetzlich, indem wir sagen: Es kann keine Einzelfallbetrachtung des Jugendamtes sein, ob den Kindern aktiv Hilfe angeboten wird, sondern das muss standardisiert erfolgen. Immer dann, wenn Kinder im betroffenen Haushalt leben, sollen die personenbezogenen Daten nach einer polizeilichen Wegweisung künftig auch einer geeigneten Stelle für Kinderschutz zugeleitet werden. Diese Stelle erhält die Berechtigung, der gewaltbetroffenen Person und ihrem Kind proaktiv eine kindgerechte Beratungsunterstützung anzubieten. Denn wir wissen doch, wie schwierig es ist, Kinder frühzeitig zu erreichen, und wir wissen, dass aber genau das das Entscheidende ist. Es ist wichtig, traumatische Erlebnisse schnellstmöglich zu bearbeiten, damit sich keine Belastungsstörungen chronifizieren können, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) damit das permanente Vorleben von Gewalt, erlernte Rollenmuster, Bindungsschwierigkeiten und gewaltvolles Konfliktverhalten nicht verfestigt werden. Kinder, die durch Schutzlücken fallen, fallen tief. Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben, dürfen nicht alleingelassen werden – auch und gerade nicht die ganz Kleinen, die noch nicht sprechen können; sie dürfen nicht unsichtbar sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Frau Nies, wenn das nicht Ihr letzter Satz war, hätten Sie jetzt die Chance, eine Zwischenfrage zuzulassen. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gern.
Sophia Schiebe SPD
Ich fand es total wichtig, dass Sie auf die Veränderungen bezüglich der Kinder hingewiesen haben und dass es natürlich auch das Anliegen ist, dass die Kinder in den Blick genommen werden und anschließend, wenn sie Gewalt erfahren haben, eine Beratung erhalten. Kann ich davon ausgehen, dass bei Ihren Haushaltsänderungen die Halbierung des Titelansatzes, bei der es um Kinder geht, die Gewalt erfahren haben, wieder zurückgenommen wird? – Frau Schiebe, Sie sprechen über Kürzungsvorschläge im Bereich des Justizhaushalts und meinen – glaube ich – die Maßnahmen zum Resozialisierungsgesetz. Das Thema haben wir gleich. Ich persönlich fände es gut, wenn diese Kürzung zurückgenommen würde. (Beifall SPD, FDP und SSW) Aber es ist natürlich keine Haushaltsfestlegung, wenn ich das gut finde. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nur Mut! – Kianusch Stender [SPD]: Unsere Unterstützung haben Sie!) Bei unserem Gesetzentwurf geht es um einen anderen Punkt. Bei dem, was Sie ansprechen – da sind die Täter schon im Gefängnis, in der Regel die Väter –, geht es darum, die Kinder gut zu beraten und abzuholen. Uns ist es wichtig, mit dem Gesetzentwurf zu erreichen, dass möglichst weit am Anfang des Pro- (Catharina Johanna Nies) zesses, direkt nach der ersten polizeilichen Wegweisung die Meldung an eine Kinderschutzstelle erfolgt, zum Beispiel ein Kinderschutzzentrum – das könnte ich mir vorstellen, das wird man sehen –, und dann ein regelhafter Prozess losgeht. Sie haben recht, natürlich muss man darüber nachdenken, wie man das finanziell unterlegt. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Ich erteile jetzt der Ministerin Dr. Sütterlin-Waack das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Buchholz! Auch wir haben die Argumente, die Sie im letzten Teil Ihrer Rede vorgetragen haben, sehr wohl abgewogen und haben uns darüber Gedanken gemacht, kommen aber im Moment zu dem Schluss, dass der Entwurf sachlich und fachlich ausgewogen ist. Das Gesetzgebungsverfahren ist ja noch nicht beendet; wir werden das weiter beobachten. Zu Ihrem letzten Punkt möchte ich noch eines vorwegsagen: Wir wollten gerade nicht, dass erst etwas passieren muss, damit ein Kontaktverbot erlassen werden muss. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD]) Wir wollen, dass in besonders drastischen Fällen gleich die sogenannte Fußfessel, natürlich nach richterlichem Beschluss – Sie haben das Verhältnis von Familiengerichten und anderen Stellen angesprochen –, auferlegt werden kann. Meine Damen und Herren, wir haben es schon gehört, jeder Fall häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt ist einer zu viel. Für die Betroffenen bedeutet das permanente Angst, Ohnmacht und Isolation. Es geschieht hinter verschlossenen Türen, mitten in unseren Nachbarschaften, in jedem sozialen Umfeld. Wir alle haben Fälle häuslicher Gewalt vor Augen, vor allem diejenigen, die wir in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren leider nicht verhindern konnten. Der steigende Trend der vergangenen Jahre ist erschreckend. Meine Damen und Herren, die Zahlen haben Sie eben alle gehört, ich will sie nicht wiederholen. In Schleswig-Holstein gab es 8.582 Opfer häuslicher Gewalt. Das bedeutet einen Anstieg von über sieben Prozent im Jahre 2023. Das sind, wie gesagt, erschreckende Zahlen. Ich kann jetzt nicht sagen, dass ich mich freue, aber es ist doch ein gutes Zeichen, dass wir uns in diesem Hohen Hause in den letzten Jahren jeglicher Gewalt an Frauen zusammen entgegengestellt haben. Wir haben auch die notwendigen Instrumente umgesetzt. Das Hochrisikomanagement ist im Februar dieses Jahres landesweit verbindlich in die Landespolizei eingeführt worden. Mit diesem Gesetzentwurf wird Schleswig-Holstein nicht nur eine Schutzlücke schließen, mit diesem Entwurf gehen wir auch bundesweit voran. Ich kann Ihnen aus zahlreichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei versichern – ich bin sicher, dass viele andere das genau so sehen –: Die Polizistinnen und Polizisten tun schon jetzt alles, um Gewalt an Frauen zu verhindern. Oft sind sie aber leider am Ende ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Das belastet auch unsere Kolleginnen und Kollegen sehr. Deshalb hoffen wir dort zusammen auf eine Besserung. Zurück zum Hochrisikomanagement. Es gibt in jeder Polizeidirektion Hochrisikoverantwortliche, die im Zeitraum bis einschließlich Juli 2024 bereits 227 Fälle als Hochrisikofälle eingestuft haben. Doch, wir haben es gehört, es fehlt an einem wichtigen Baustein in unserem Schutzschirm, nämlich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel. Wir haben die Möglichkeit – Sie haben es gesagt, Herr Buchholz – auch jetzt schon in Schleswig-Holstein, aber eben nur bei terroristischen Gefährdern, die beabsichtigen, schwere, staatsgefährdende Straftaten zu begehen. Das wollen wir jetzt ändern, wie gesagt – ich weise immer wieder darauf hin –, mit richterlichem Beschluss. Die Hürden für Wohnungsverweisungen sowie Betretungs‑, Kontakt- und Näherungsverbote bei Gefahrenlagen sollen gesenkt und damit höhere Rechtssicherheit für unsere Polizisten und Polizistinnen geschaffen werden. Diese Maßnahmen können durch gerichtliche Entscheidungen auf bis zu drei Monate erweitert werden. Schließlich soll der Schutzbereich der Betroffenen komplettiert werden, indem die Kontaktaufnahme zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden kann. In diesem Bereich ist die Zusam- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) menarbeit zwischen Polizei und Familiengerichten essenziell, um die Maßnahmen ineinandergreifen zu lassen und Täter- und Opferberatungsstellen besser einzubeziehen. Zentral ist die rechtliche Grundlage zum Einsatz von elektronischen Aufenthaltsüberwachungen. Um die elektronische Aufenthaltsüberwachung schnell umzusetzen, haben wir in den letzten Wochen und Monaten die praktische Umsetzung vorbereitet und die Finanzierung bereits über die Nachschiebeliste gesichert. Wir sind mit Hessen in der Abstimmung, denn dort sitzt die sogenannte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, die uns als zentraler IT-Dienstleister zur Seite steht. Technisch ist aktuell nur das statische Modell der elektronischen Aufenthaltsüberwachung umsetzbar. Das bedeutet, für die Betroffenen wird eine Schutzzone geschaffen, in die der potenzielle Täter nicht eindringen kann, ohne dass die Polizei hiervon Kenntnis erhält. So kann die Polizei stets schnelle Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen. Doch – auch das haben wir gehört – wir haben den nächsten Schritt im Blick. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage für das sogenannte spanische Modell schaffen. Bei dem spanischen Modell führt die Frau den Schutzbereich mit sich und ist an jedem Ort vor einem Zusammentreffen mit der überwachten Person sicher. Denn bei diesem Modell tragen Täter und Opfer ein GPS-Gerät bei sich. Der Täter trägt das Gerät fest am Körper, die zu schützende Person nutzt zum Beispiel ein Armband. Sobald die beiden weniger als 500 Meter voneinander entfernt sind, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Auch die zu schützende Person wird sofort informiert. Das spanische Modell ist ganz klar unser ausdrückliches Ziel, für das wir uns gegenüber Hessen und im Länderkreis einsetzen. Wir setzen uns für die Änderung des Staatsvertrages mit Hessen ein, um das spanische Modell zu ermöglichen, und für eine zeitnahe Pilotierungsphase. (Beifall ganzes Haus) Am Ende bleibt mir, mich für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu bedanken, insbesondere bei den Frauenfacheinrichtungen: Sehr herzliches Dankeschön! Sie haben dieses starke Ergebnis immer wieder eingefordert. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Eka von Kalben
Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und 43 Sekunden verlängert. Da Sie aber fast alle Ihre Redezeit überzogen haben, stehen den Fraktionen kaum noch Zeiten zur Verfügung – außer dem SSW. – Da sich niemand mehr gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass ich die Beratung jetzt schließen kann. (Beifall Hauke Göttsch [CDU]) Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 20/2746, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mitberatend dem Sozialausschuss!) – Mitberatend in den Sozialausschuss. Ich bitte trotzdem noch einmal um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Vielen Dank für die Debatte. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten Antrag der Fraktionen von SSW und FDP Drucksache 20/2741 (neu) Das Hilfe- und Schutzsystem für gewaltbetroffene Frauen weiter ausbauen! Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2781 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering vom SSW.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das kürzlich veröffentlichte Lagebild „Geschlechtsspezifische gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeichnet ein alarmierendes Bild. Offenbar wird es in unserer Gesellschaft zunehmend normal, Gewalt gegen Frauen auszuüben – in Deutschland, mitten in Europa, im Jahr 2024 –, und das können wir so nicht stehen lassen. Es muss endlich gesellschaftlich anerkannt werden, dass Gewalt gegen Frauen, und zwar jede Art von Gewalt, kein Kavaliersdelikt ist. (Beifall ganzes Haus) (Jette Waldinger-Thiering) Hiergegen vorzugehen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn die Gewalt findet sich in allen Schichten der Gesellschaft wieder. Umso wichtiger ist es, dass in Berlin nun endlich das geplante Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht wird, statt in den Mühlen des Wahlkampfes zerrieben zu werden. Ohne dieses Gesetz verkommt die Ratifizierung der Istanbul-Konvention vor mittlerweile sieben Jahren zur bloßen Schaufensterpolitik. Man kann von allen demokratischen Parteien erwarten, dass sie sich darauf einigen können, den Schutz für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu verbessern. Das ist keine Frage des Parteibuches, sondern des Anstandes. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Vor allem auf der kommunalen Ebene sehen wir, dass der Gewaltschutz schlicht an einem Mangel an Schutzeinrichtungen krankt. Immer wieder müssen die Frauenhäuser hilfesuchende Frauen abweisen, weil sie keine freien Plätze haben. Das liegt gar nicht immer nur am Geld. In Flensburg etwa sucht das Frauenhaus seit Jahren nach einem neuen und größeren Gebäude und findet keines. Die Frauen leben dort beengt in Zweierzimmern. Der Standort ist ein offenes Geheimnis, weil man schon so lange dort beheimatet ist, aber eine neue Immobilie ist weit und breit nicht in Sicht. Dabei gäbe es sogar Fördergelder. Aber welcher Eigentümer will schon ein Frauenhaus beherbergen? Ich frage mich: Wie soll das weitergehen? Die Zahl der gewaltbetroffenen Frauen steigt und steigt. Auch die Zahl der Femizide nimmt in einem erschreckenden Ausmaß zu. Wie viele Frauenhausplätze können wir schaffen? Wie viele Frauen sollen sich aus Angst vor einem Mann verstecken müssen? Eben das darf nicht sein, dass die Frauen sich einschränken und verstecken müssen. Die Verantwortung muss durch geeignete Maßnahmen wie die elektronische Fußfessel an die Täter zurückdelegiert werden. Der Täter muss sich einschränken, nicht das Opfer. Hierfür brauchen wir eine andere gesellschaftliche Debatte über das Thema. Zu oft heißt es leichtfertig: „Die Frau kann doch einfach gehen“, oder: „Selbst schuld, wenn sie so kurze Röcke anzieht“. Da sage ich ganz klar: Ein solcher Ton in der Debatte ist unhaltbar. (Beifall ganzes Haus) Ein Täter muss als Täter wahrgenommen werden, und das muss auch so adressiert werden. Die Verharmlosung von Gewalt und die Schuldzuweisung an die Opfer ist unerträglich. Um dieses gesellschaftliche Klima zu ändern, brauchen wir ausreichend Präventionsangebote. Hier müssen wir frühzeitig ansetzen, damit schon kleine Jungs verinnerlichen, dass es nicht okay ist, Probleme mit Gewalt zu lösen. Es ist genau das falsche Signal, dass die Regierungsfraktionen im kommenden Haushalt die Mittel für Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Kinder streichen wollen. Und nein, diese werden nicht in Gänze durch andere Förderprogramme aufgefangen, wie die Sozialministerin kürzlich sagte. Es entstehen Lücken. Aber nur, wenn diese Kinder angemessen unterstützt werden, kann ihnen aus dieser Gewaltspirale herausgeholfen werden. (Beifall SSW, SPD und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch das Hochrisikomanagement will ich hier noch einmal explizit ansprechen. Es ist sinnvoll und richtig, dass wir dieses Werkzeug haben. Aber wenn es nicht gelebt werden kann, weil die Beratungsstellen schlicht nicht ausreichend Personal haben, um an allen Fallkonferenzen teilzunehmen, verkommt es zu einem Feigenblatt. Das darf nicht passieren. Die Landesregierung muss sich geschlossen hinter gewaltbetroffene Frauen und Kinder stellen, indem sie deutlich macht, dass hier kein Cent gespart werden darf. Dass wir sparen müssen, wissen wir alle – aber nicht auf dem Rücken dieser Menschen, die wirklich unsere Hilfe benötigen. Denn wenn wir hier nicht einsetzen, dann haben wir nächstes Jahr noch eine ganz andere Debatte zur Gewalt gegen Frauen und ihren Kindern. Insofern ganz herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und ganz herzlichen Dank, dass wir Donnerstagvormittag als erstes zwei starke Themen gehabt haben. Tusind tak. (Beifall)
Eka von Kalben
Das Wort für die CDU hat Kollegin Birte Glißmann.
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Schleswig-Holstein haben wir schon vieles auf den Weg gebracht, um die Vor- (Birte Glißmann) gaben der Istanbul-Konvention umzusetzen. Klar ist aber auch, dass wir auf dem Weg noch einiges vor uns haben. Grundsatz für den Einsatz gegen Gewalt an Frauen ist aber, dass wir geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur als individuelles Leid oder kulturspezifisches Phänomen betrachten, sondern vielmehr als gesamtgesellschaftliches Problem. Das macht die Aufgabe, die vor uns liegt, noch einmal größer. Bestandteile des gesamten Hilfe- und Schutzsystems sind Prävention zum einen, Schutz vor Gewalt zum anderen und im Anschluss dann auch die Perspektiven auf ein gewaltfreies Leben, um Betroffene in ihrer individuellen Situation am besten zu unterstützen. Punkt eins: die Prävention. Prävention ist der erste und essenzielle Schritt, um Gewalt vorzubeugen. Über Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen haben wir schon gestern ganz viel diskutiert. Das ist ein wesentlicher Bestandteil – die Kollegin hat es eben auch schon gesagt –: Kinder- und Jugendgewalt fußt eben oft auf einem Männlichkeitsbild, das von Dominanz, Härte und Gewalttätigkeit geprägt ist. Hier müssen wir möglichst früh bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Entscheidend für wirksame Präventions- und Beratungsangebote ist nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, dass die vielen Angebote, die es gibt, auch die richtigen Menschen erreichen. Um das sicherzustellen, braucht es eben klare Regeln und Abläufe, wie Informationen zwischen Beratungsstellen und staatlichen Stellen, zum Beispiel der Polizei, ausgetauscht und weitergeleitet werden können. Denn oft sind Gewaltbetroffene selbst nicht in der Lage, eigeninitiativ passende Hilfsangebote für sich zu finden und dann auch noch selber den Kontakt dorthin aufzunehmen. Dabei dürfen wir aber nicht nur an die gefährdeten oder betroffenen Personen denken, sondern auch an die Täter. Da ist eben auch – jetzt komme ich zurück auf den Gesetzentwurf von eben – der Informationsaustausch zur Täterarbeit ein ganz entscheidender Punkt. Punkt zwei: der Schutz. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist vielschichtig. Ein zentraler Bestandteil des Schutzsystems in Schleswig-Holstein ist unser Hochrisikomanagement. Die Ministerin hat es eben schon gesagt: Mit der verbindlichen Einführung Anfang 2024 haben in jeder Polizeidirektion verantwortliche und spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ihre Arbeit aufgenommen. In der Aus- und Fortbildung der Polizei spielt das Hochrisikomanagement zum einen, aber insgesamt auch häusliche Gewalt eine ganz entscheidende Rolle. Zwischen Januar und Juli hatten wir in SchleswigHolstein schon 227 Hochrisikofälle. Diese Zahl verdeutlicht, wie wichtig und richtig das Hochrisikomanagement ist, aber die Zahl ist eben nur die Spitze des Eisberges. An dieser Stelle möchte ich einmal ganz herzlich allen danken, die am Hochrisikomanagement beteiligt sind und alles dafür geben, den Frauen und Kindern Sicherheit zu geben, sie zu schützen. Dieses Engagement zeigt, wie entscheidend das Hochrisikomanagement ist. – Vielen Dank für Ihren Einsatz. (Beifall ganzes Haus) Punkt drei: Perspektive. Neben Prävention und Schutz brauchen betroffene Perspektive. Frauen, die Gewalt erfahren haben, brauchen Zugang zu sicherem Wohnraum, zu Schutzraum und längerfristiger Unterstützung, um dann ein neues und vor allem gewaltfreies Leben aufbauen zu können. Da ist besonders neben den Frauenhäusern, die wir im Land haben, das Programm Frauen_Wohnen für die Anschlusszeit ganz entscheidend. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass geschlechtsspezifische Gewalt auf allen Ebenen weiterverfolgt werden muss. In dem Punkt stimme ich voll und ganz zu, dass es nicht nur die Ebenen Prävention, Schutz und Perspektive sind, sondern auch die politischen Ebenen, auf denen wir diskutieren. Da bin ich ein bisschen weniger zuversichtlich als Sie, was den Abschluss des Gewalthilfegesetzes noch in dieser Legislaturperiode angeht. Ich befürchte, das wird in die Diskontinuität laufen. Aber ich bin vollkommen bei Ihnen, was die Notwendigkeit dieses Gewalthilfegesetzes angeht. Da lautet der große Appell, egal wie die nächste Bundesregierung beziehungsweise die nächste Koalition im Bund aussieht: Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz. Da bin ich vollkommen bei Ihnen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Kommen Sie bitte zum Schluss, Frau Glißmann.
Birte Glißmann CDU
Die Istanbul-Konvention ist nicht nur eine Verpflichtung auf dem Papier, sondern ein Aufruf zum (Birte Glißmann) Handeln. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Prävention, Schutz und Perspektive keine abstrakten Begriffe bleiben, sondern noch konkreter als bisher in Schleswig-Holstein gelebt werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Eka von Kalben
Das Wort hat die Kollegin Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Dass wir immer wieder hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag über häusliche Gewalt, über geschlechtsspezifische Gewalt sprechen, ist wichtig. In dieser Plenarsitzung haben wir es viermal geschafft, das Thema Gewalt an Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung auf die Agenda zu setzen. Das zeigt den hohen Stellenwert über alle Fraktionen hinweg. Lassen Sie mich zunächst Punkte aus dem SSWAntrag herausgreifen, die ich wichtig finde. Sie fordern die elektronische Fußfessel für Opfer häuslicher Gewalt. Wir tun das auch. Die Debatte dazu hatten wir gerade eben und haben einen Konsens hier im Raum von allen Fraktionen gehört, was sehr, sehr schön ist. Vor zwei Wochen haben wir dazu den Gesetzentwurf eingereicht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) In dem SSW-Antrag geht es neben der EAÜ auch um die Rücknahme von Kürzungsvorschlägen im Haushaltsentwurf der Landesregierung. Frau Schiebe hat genau dazu auch gerade zwischengefragt. Inhaltlich – noch einmal – stimmen meine Fraktion und ich da zu. Wir sehen beide Kürzungsvorschläge im Justizbereich – bei der psychosozialen Prozessbegleitung und auch bei der Beratung für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind – inhaltlich sehr kritisch. Damit werden wir uns sehr ernsthaft im Haushaltsverfahren auseinandersetzen müssen, und ich werde mich dafür einsetzen, dass der Gewaltschutz hier gestärkt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Aber wir werden heute eben keine Vorfestlegung zum Haushalt machen; gestatten Sie mir, auch das zu sagen. Noch einmal zur psychosozialen Prozessbegleitung. Es wurde ja einiges gesagt, aber was mich wirklich ärgert und wozu ich mir die ganze Zeit die Frage stelle: Wie kann es sein, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in vielen Deliktfällen bundesgesetzlich vorgeschrieben ist, aber ausgerechnet bei Gewalt, die sich dezidiert gegen Frauen richtet, eine freiwillige Leistung sein soll? Das finde ich einfach unglaublich. Gewaltschutz ist spätestens seit der Istanbul-Konvention keine freiwillige Aufgabe mehr, und das müssen Bundesgesetze widerspiegeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) 2016 bis 2022 haben sich die Wegweisungszahlen in Schleswig-Holstein auf 944 Fälle jährlich verdoppelt. In den letzten zwei Jahren sind die Zahlen noch weiter angestiegen. Das ist ein gutes Zeichen, weil die Polizei nämlich verstärkt reagiert und eingreift. Diese Zahlen aber müssen die Frauenberatungsstellen ja auch schaffen. Die sogenannten §‑201‑a-Beratungsstellen müssen dem Opfer häuslicher Gewalt nach Landesverwaltungsgesetz bereits am Folgewerktag nach einer Wegweisung ein proaktives Beratungsangebot machen, und ohne mehr Personal hierfür ist das wirklich schwer zu bewerkstelligen. Wir sehen, dass unsere Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, das KIK-Netzwerk und unsere Polizei intensiv an Akut- und Hochrisikofällen arbeiten, alle stark belastet sind und wir mehr Schutzplätze brauchen. Aber das wird ehrlicherweise ganz ohne Hilfe vom Bund schwierig. Ich frage mich immer wieder, wie die Bundesebene es bisher geschafft hat, sich nicht an der Finanzierung der Betriebskosten von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu beteiligen. In unserem Antrag stellen wir uns deshalb nicht nur hinter die Forderung auf Bundesebene zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Beratung und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, sondern wir fordern auch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten des Schutz- und Hilfesystems. Der Vorschlag für ein Gewalthilfegesetz, der in Berlin gerade am Freitag in erster Lesung in den Gleichstellungsausschuss geschickt wurde, ist unterlegt mit dem Angebot an die Bundesländer, den Anteil an Steuereinnahmen, die vom Bund an uns weitergeleitet werden, ab 2027 für diesen Zweck zu erhöhen. Alle, die in Berlin gera- (Catharina Johanna Nies) de zögern, diesem Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz zuzustimmen, müssten eigentlich eines tun, und zwar sich überlegen, ob ihr eigenes Bundesland, ihre eigene Kommune in der Lage sein wird, ausreichend Frauenhausplätze und Beratungspersonal ohne die finanzielle Hilfe des Bundes zur Verfügung zu stellen. Das wird sehr schwierig. (Beifall SPD und SSW) Lisa Paus hat 2,6 Milliarden Euro für die Länder bis 2036 in Aussicht gestellt. Das wären nach Königsteiner Schlüssel knapp 90 Millionen Euro allein für Schleswig-Holstein. Startend 2027 wären das 3,8 Millionen Euro für uns. Mit diesem Geld könnten wir sehr viel tun. Wir könnten viel bedarfsgerechter ausstatten und ausbauen. Wir sind jetzt hier in Schleswig-Holstein bei etwa 9,4 Millionen Euro zur Förderung der Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz. Zusätzlich fördert das Sozialministerium konkrete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und zur Stärkung der Frauenfacheinrichtungen mit etwa 1,2 Millionen Euro über den Einzelplan 10. Über 10,6 Millionen Euro also, die mittlerweile zur Verfügung stehen. Aber, ich habe es vorhin gesagt, die Zahlen steigen, die Akut- und Hochrisikofälle steigen, und wir brauchen dringend mehr Mittel. Das sehen wir. Ich freue mich auf das Haushaltsverfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort für die SPD hat die Kollegin Sophia Schiebe.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wir stehen heute zusammen, um über ein Thema zu sprechen, das uns alle betrifft: geschlechtsspezifische Gewalt. Es ist ein Thema, das Schmerz und Leid symbolisiert, aber auch Hoffnung, Mut und den Wunsch nach Veränderungen. Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen nicht binäre Menschen kennt keine Altersklasse, keine gesellschaftlichen Schichten. Es ist ein globales Problem, das tief in den Strukturen unserer Gesellschaft verankert ist. Doch warum müssen wir uns gerade jetzt mehr denn je dafür engagieren? Weil jede Form von Gewalt eine zerstörende Wirkung hat. Sie zerstört nicht nur den Körper und den Geist, sondern auch Familien, Gemeinschaften und unsere gemeinsamen Werte. Sie hinterlässt sichtbare und unsichtbare Narben und raubt den Betroffenen die Freiheit, ein Leben in Würde und Sicherheit zu führen. Die Zahlen sprechen für sich. In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer oder sexueller Gewalt betroffen. Jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet. Aber diese Zahlen dürfen uns nicht lähmen, sie müssen uns antreiben, sie müssen uns wachrütteln. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Doch warum ist geschlechtsspezifische Gewalt so hartnäckig? Weil sie nicht nur aus individuellen Handlungen besteht, sondern aus einer Kultur, die sie ermöglicht. Eine Kultur, in der geschlechtsspezifische Rollenbilder noch immer tief verwurzelt sind. Eine Kultur, die oft wegsieht, die Opfer stigmatisiert und die die Täter schützt. Eine Kultur, in der Machtgefälle und Ungleichheit Gewalt begünstigen. Wir müssen uns fragen: Wie wollen wir als Gesellschaft leben? Wollen wir zulassen, dass Angst und Unterdrückung einen Platz in unserem Alltag haben? Oder wollen wir mutig sein und uns für eine Welt einsetzen, in der Respekt, Gleichberechtigung und Mitgefühl regieren? Was können wir also tun, um geschlechtsspezifische Gewalt zu reduzieren? Prävention durch Bildung. Wir müssen bereits bei den Jüngsten ansetzen. Schulen sollten Räume sein, in denen über Respekt, Gleichberechtigung und gesunde Beziehung gesprochen werden. Jungen und Mädchen müssen lernen, dass Gewalt niemals akzeptabel ist, weder körperlich noch psychisch. (Beifall ganzes Haus) Sexuelle Aufklärung darf sich nicht nur auf Biologie beschränken, sondern muss Themen wie Konsens und Grenzen thematisieren. Unterstützung für Betroffene. Für die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ist der Weg aus der Gewaltspirale oft lang und schwer. Wir brauchen mehr Beratungsangebote, mehr Schutzräume wie Frauenhäuser und Notunterkünfte, aber auch Anlaufstellen für Männer und nicht binäre Menschen, die Gewalt erfahren haben. Es muss einfacher werden, Hilfe zu bekommen – ohne Scham, ohne Hürden, ohne Vorurteile. Dafür muss das Land mehr Geld in die Hand nehmen. (Sophia Schiebe) Ich habe mich schon sehr über den Änderungsantrag von Schwarz-Grün gewundert und hätte es an dieser Stelle sogar befürwortet, wenn wir ein Zeichen Richtung Bund setzen. Aber wieder einmal bleibt Schwarz-Grün hinter seinen Ambitionen zurück. Anstatt jetzt ein Zeichen zu setzen und zu sagen: „Wir wollen jetzt das Gewalthilfegesetz, und wir wollen jetzt Frauen vor Gewalt schützen“, bleiben sie doch wieder sehr oberflächlich. An der Stelle können wir daher Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Sensibilisierung und Enttabuisierung. Geschlechtsspezifische Gewalt darf kein Tabuthema bleiben. Wir müssen darüber reden – in den Medien, in der Politik, in unseren Freundeskreisen. Schweigen schützt die Täter, Sprechen schützt die Opfer. Kampagnen und öffentliche Diskussionen können helfen, Bewusstsein zu schaffen und eine Kultur des Hinschauens zu fördern. Auch hier könnte sich die Landesregierung mehr engagieren. Abbau von strukturellen Ungleichheiten. Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein isoliertes Problem. Sie ist tief verwoben mit anderen Formen der Diskriminierung wie soziale Ungleichheit und Sexismus. Um sie zu bekämpfen, müssen wir an der Wurzel ansetzen. Das bedeutet gleiche Bezahlung, gleiche Chancen, gleiche Rechte, und das in allen Lebensbereichen. Jeder Schritt, den wir gegen geschlechtsspezifische Gewalt unternehmen, ist ein Schritt in die gerechtere Welt. Es geht nicht nur darum, Gewalt zu verhindern, sondern auch den Opfern ihre Würde und ihre Stimme zurückzugeben. Es geht darum, eine Welt zu schaffen, in der niemand in Angst leben muss – eine Welt, in der Respekt und Menschlichkeit über allem stehen. Ich fordere uns alle auf: Lasst uns handeln, lasst uns laut sein, lasst uns mutig sein – nicht morgen, nicht irgendwann, sondern jetzt. Denn jeder Tag, an dem wir nichts tun, ist ein Tag, an dem Gewalt weitergeht. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Jetzt hat das Wort für die FDP Dr. Heiner Garg. – Herr Garg? (Annabell Krämer [FDP]: Ich mache das heute!) – Ach so, Entschuldigung! Hier steht etwas anderes. – Frau Annabell Krämer für die FDP.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, geschlechterspezifische Gewalt ist eine Tragödie, über die wir schon viel zu oft in diesem Hohen Hause sprechen mussten. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nicht nur ein Angriff auf die individuelle Freiheit, sondern auch auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft. Jeder Femizid – wir sprechen wirklich jedes Jahr darüber – ist einer zu viel und macht uns alle jedes Mal wieder fassungslos. Unser gemeinsam erstellter Antrag – wir bedanken uns beim SSW für die Initiative –, den wir gerne mitgezeichnet haben, fordert zu Recht, dass wir entschlossen handeln und wichtige Maßnahmen nicht der Haushaltskonsolidierung zum Opfer fallen dürfen. Insbesondere die ersatzlose Streichung der Landesmittel für psychosoziale Prozessbegleitung darf eigentlich so nicht stehen bleiben. Ich freue mich sehr über die Signale von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gerade eben, dass dieses noch mal, denke ich mal, mit Fraktionsanträgen bereinigt wird. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich glaube, das war es dann schon wert, dass wir diesen Antrag hier gestellt haben. Das finde ich in Ordnung. Nehmen Sie es zurück. Ich habe es ja nicht nur einmal gesagt, ich werde es nachher beim FAG noch mal sagen. Ich habe mich maßlos über Ihren Flyer zu zweieinhalb Jahren Schwarz-Grün geärgert. Wir reden hier immer wieder, dass wir mehr gegen geschlechterspezifische Gewalt machen wollen. Wir haben hier eigentlich immer Konsens. Aber wenn Sie sich dann allen Ernstes hinstellen und sagen, Sie haben den Gewaltschutz gegen Frauen mit jährlich 10 Millionen Euro gestärkt, dann entspricht das einfach nicht der Wahrheit. Das finde ich nicht in Ordnung. Wenn wir gemeinsam etwas machen wollen – wir haben hier immer Konsens –, dann sollte man nicht mit Halbwahrheiten auf die Straße gehen, denn Sie haben sie leider nicht gestärkt. Wenn ich das inflationsbereinige, ist seit unserem gemeinsamen Beschluss von Jamaika, die Mittel mit 2,5 Prozent jährlich zu stärken, nichts passiert. Das heißt, es ist faktisch wahrwertig berechnet. Die Mittel für Gewalt gegen Frauen haben Sie gekürzt. Das ist nämlich die Wahrheit. Sogar mit diesem Antrag mit den 90.000 Euro, den Sie jetzt wahrscheinlich zurücknehmen werden, haben Sie noch mal eine Kürzung vorgenommen. Ich glaube, es steht Ihnen nicht gut zu Gesicht, mit so einem Flyer (Annabell Krämer) weiter auf die Straße zu gehen. Das möchte ich mal in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Wenn es so bleibt, wie es ist, werden ab dem 1. Januar 2025 – das ist, wenn ich richtig gerechnet habe, in 19 Tagen – viele Frauen in einem Strafverfahren alleingelassen. Wir sprachen bereits von dem Fall von Schackendorf. Der Mann war mutmaßlich in die Wohnung seiner Expartnerin eingedrungen und soll dort Freundin und Tochter gefesselt haben. Als die 51-jährige Mutter nach Hause kam, schlug er ihr mit der Eisenstange auf den Kopf. Die Frau starb aufgrund der Tat. Wahrscheinlich hätte diese Frau in einem Gerichtsverfahren nach den jetzt bestehenden Plänen, wenn sie die Tat überlebt hätte, noch nicht einmal eine psychosoziale Prozessbegleitung bekommen. Wenn wir uns solche Fälle einfach mal eindrucksvoll vor Augen führen, sehen wir, dass wir dort dringend bereinigen müssen. Auch Angehörige von verletzten Kindern, die durch die angeklagte Person häusliche Gewalt erlitten haben, würden ab dem nächsten Jahr vielfach nicht mehr unterstützt werden. Eine Streichung dieser im Vergleich überschaubaren Summe – wir reden hier ja nur wirklich von 90.000 Euro – gleicht da wirklich einem Armutszeugnis. Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, nicht nur Maßnahmen zu verabschieden, sondern diese auch konsequent zu finanzieren. Denn – wir sagen es immer wieder –: Frauenhäuser sind keine Luxusausgaben, sondern sind pflichtige Ausgaben, und sie sind lebensrettend. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich werde nachher noch im Detail darauf eingehen. Wir alle wissen es, die Nachfrage steigt stetig, und die Mittel wurden faktisch in den letzten Jahren unter Schwarz-Grün gekürzt. 2,5 Prozent Steigerung haben nicht die Kosten gedeckt, die tatsächlich gestiegen sind. Die chronische Unterfinanzierung gefährdet die Sicherheit und Würde der Betroffenen. Ohne ausreichende Finanzierung wird der Schutz für Betroffene unhaltbar. Insbesondere die psychosoziale Prozessbegleitung ist essenziell, um Frauen in einer der schwersten Stunden – dessen sind wir uns alle im Klaren – beizustehen und die Strafverfolgung zu stärken. Auch gewaltbetroffene Kinder sollten wir hierbei nicht außer Acht lassen. Sie sind nicht nur Opfer, sondern oft die zukünftig Gefährdeten. Kürzungen in diesem Bereich riskieren langfristig gesellschaftliche Folgen. Psychologische Unterstützung ist ein zentraler Baustein, auch um Gewaltspiralen zu durchbrechen. Kostenlose Prävention spart, langfristig gesehen, viel Geld. Täterüberwachungsmaßnahmen wie die elektronischen Fußfesseln können die Rückfallquote drastisch senken. Ich glaube, da haben wir heute gemeinsam einen guten Schritt gemacht. Jeder Euro, den wir insgesamt hier investieren, erspart unserer Gesellschaft Folgekosten. Das Argument leerer Kassen darf nicht gelten, wenn es darum geht, dass der Staat seine Bürger vor Gewalt zu schützen hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Eka von Kalben
Für einen Kurzbeitrag hat sich die Kollegin Cornelia Schmachtenberg von der CDU gemeldet.
Cornelia Schmachtenberg CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf Ihre Rede eingehen, Frau Schiebe, weil mich ein Satz wirklich erschrocken hat und ich das hier klarstellen möchte. Sie haben gesagt: damit wir den Frauen ihre Würde wieder zurückgeben können. Ich möchte deutlich sagen: Alle, die hier sitzen, alle, egal was wir erfahren haben, alle Menschen auf der Welt haben die gleiche Würde. Die Würde ist unantastbar. Es wird eine Würde nicht weggenommen, wenn eine Frau Gewalt erfahren hat. Es wird ihr vieles genommen, wirklich sehr, sehr vieles. Aber die Würde ist unantastbar, und die kann ihr nicht genommen werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, wir alle haben den Prozess in Frankreich verfolgt, wir haben das Opfer gesehen. Wir müssen den Fokus auf die Frau legen und nicht darauf, wie wir mit Würde umgehen sollen. Wir sollten Frauen stärken, dass ihnen die Würde niemals genommen werden kann. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jette Waldinger-Thiering [SSW] – Sophia Schiebe [SPD]: Ja!) Das Zweite. Haushaltsberatungen sind immer sensibel, auch Kürzungen sind sensibel. Hier gibt es immer ein großes Für und Wider. Aber ich glaube, wir sollten trotzdem bei der Faktenlage bleiben. (Cornelia Schmachtenberg) Eine Rückmeldung an die FDP: Wir haben bei den Frauenhäusern nicht gestrichen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Wir alle würden uns mehr wünschen, aber wir haben nicht gestrichen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Jetzt haben bisher nur Frauen zu diesem Thema gesprochen. Deswegen möchte ich mal nach vorne kommen und etwas Grundsätzliches sagen: Die größte Gefahr für Frauen lauert in den eigenen vier Wänden. Das ist so; das ist statistisch eindeutig. Was bedeutet das eigentlich? – Als Mann in einer Beziehung mit einer Frau muss ich akzeptieren, dass ich der gefährlichste Mensch in ihrem Leben bin. Niemand möchte sich bitte automatisch für eine Ausnahme halten. Das ist nämlich nicht so. Worüber wir hier die ganze Zeit sprechen, ist in allererster Linie ein Männerproblem. Das muss man hier auch einmal genau so sagen. (Beifall ganzes Haus) Wie gehen wir als Männer eigentlich damit um? Als Politik kann man Leitbilder vorgeben; das versuchen wir hier. Aber ganz am Ende muss sich jeder selbst die Antwort darauf geben. Die Antwort hängt in jedem Fall damit zusammen, was für ein Bild man als Mann von sich selbst hat. In dem Zusammenhang: Aus Femiziden kann man eine Lehre ziehen. Diese Männer erleiden aus ihrer Sicht einen Verlust der Machtausübung und der von ihnen gewünschten Stellung als Mann. Dieser Verlust trifft sie derartig in ihrem Kern, dass sie die Frau töten müssen, und zwar egal, was mit ihnen selbst und mit ihren Kindern passiert. Das zu erfassen, ist schwierig, aber so ist es. Das ist die Lehre, die man daraus ziehen muss. Die Gefühle, die diese Männer haben, kommen nicht aus dem luftleeren Raum. Das Kernmerkmal von Partnerschaftsgewalt ist immer noch die Vorstellung der Ungleichwertigkeit der Geschlechter. Frauen werden teilweise eben immer noch untergeordnet, und dann gibt es Gewalt. Liebe Abgeordnete, jeder Tag ist ein orangener Tag. Jeden Tag gilt es, daran zu arbeiten, die Stereotypen der Geschlechter zu überwinden, im Privaten, im Beruflichen, einfach überall. – Das wollte ich hier gesagt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Eka von Kalben
Bevor wir weiter fortfahren, begrüßen wir neue Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: Schülerinnen und Schüler der Jungmannschule Eckernförde. – Herzlich willkommen hier im Landtag! (Beifall) Und natürlich genauso deren Lehrkräfte. Jetzt hat sich noch Dr. Kai Dolgner von der SPD zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Frau Schmachtenberg: Wenn Sie da begrifflich ein bisschen auseinanderliegen, wäre es für die Debatte vielleicht besser gewesen, das miteinander zu klären. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW] – Sybilla Nitsch [SSW]: Echt!) Das, was Sie da implizieren, weise ich zurück. Sie haben ja selber gesagt, dass Frauen die Würde nicht genommen werden kann. Das heißt: Die Würde eines Menschen müsste der Staat ja auch nicht in Artikel 1 des Grundgesetzes schützen. Natürlich kann ich Menschen die Würde nehmen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD –
Dr. Heiner Garg FDP
So ist es!) Sonst wäre sie übrigens auch nicht das höchste Schutzgut. Natürlich kann ich Frauen allein durch Objektifizierung die Würde nehmen, oder indem ich der Auffassung bin, dass ich durch eine Heirat ein sexuelles Verfügungsrecht über ein Objekt Frau habe, wie das noch bis 1997 große Teile im Parlament und in dieser Gesellschaft vertreten haben. (Beifall SPD, FDP und SSW – Dr. Heiner
Dr. Heiner Garg FDP
So ist es! Ja!) Es war quasi gesetzlich geregelt, dass Frauen ihre Würde in der Ehe zum Teil abgeben. Die Zeiten sind gar nicht so lange her, und ich erinnere immer (Dr. Kai Dolgner) gern daran, wenn wir über andere Kulturen sprechen. Frau Schiebe hat Sie auch darauf aufmerksam gemacht: Viele Dinge sind in unserer Kultur strukturell festgelegt, und wir sind immer noch nicht mit der Aufarbeitung fertig. Das Thema, das ich eben angesprochen habe, ist ein Paradebeispiel dafür, dass man Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht nicht die gleiche Würde zuschreibt oder sie ihnen an der Stelle nehmen kann: Dass nämlich bis vor 25 Jahren eine Frau in der Ehe sexuelle Gewalt erfahren konnte, ohne dass der Täter bestraft wurde, war legal; ihr dadurch die Würde zu nehmen, war legal. Ich wäre zu dem Tagesordnungspunkt nicht nach vorn gekommen, wenn hier nicht versucht worden wäre, an der Stelle semantisch einen Punkt zu machen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Denn ich finde es bei solchen Debatten über Themen, bei denen wir gesellschaftliche Fortschritte erreicht haben, schlecht, das Trennende zu suchen. Ich bin dafür, das Gemeinsame zu suchen, und ich sehe den gesellschaftlichen Fortschritt, der sich hoffentlich auch weiter in Gesetze gießen lässt. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Eka von Kalben
Ich sehe keine weiteren Wortbeiträge aus dem Plenum, deshalb erteile ich jetzt der Ministerin Aminata Touré das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in einer Gesellschaft, in der es ein Sicherheitsrisiko ist, eine Frau oder ein Mädchen zu sein. Ich glaube, uns alle eint, dass es ein großes Anliegen von uns ist, das zu ändern. Als Land tun wir ganz konkret Folgendes, um das zu ändern, um nur einige Beispiele zu nennen: Da ist die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen mit rund 10 Millionen Euro, die planmäßig jedes Jahr dynamisiert werden. – Es ist mir ein Rätsel, wie man daraus eine Kürzung ableiten kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Durch unser Programm Frauen_Wohnen mit über 800.000 Euro, mit dem wir Frauen schneller in einen eigenständigen Wohnraum vermitteln wollen, tun wir das ebenfalls. Zusätzlich finanzieren wir in dieser Legislatur erstmalig die §‑201-a-Beratung mit 250.000 Euro. Wir fördern das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt jährlich mit 200.000 Euro. Im Januar hat das Kabinett den Leitfaden zum Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt beschlossen. Kurz darauf trat der überarbeitete polizeiliche Erlass in Kraft. Für den Haushalt 2026 und auch für das FAG diskutieren wir koalitionsintern darüber, inwiefern eine Erhöhung mit Blick auf die Frauenfacheinrichtungen sowie für die §‑201-aBeratung erfolgen kann. Schon jetzt wird deutlich, dass es einen Mehrbedarf gibt. In diesem Jahr wurden bis jetzt 227 Fälle als Hochrisikofall eingestuft. Das sind 227 Frauen, die vor einem möglichen Mord geschützt worden sind. Es ist eine furchtbare Zahl, aber sie macht deutlich, wie wichtig es ist, dass wir unsere Augen vor dieser Realität nicht verschließen. Bereits im laufenden Haushaltsjahr haben wir das KIK-Netzwerk zusätzlich finanziell unterstützt. Es ist nach wie vor richtig, dass das Bewusstsein und die Verantwortung für geschlechtsspezifische Gewalt in der gesamten Gesellschaft, aber gerade auch bei Männern, steigt. „Die Scham muss die Seite wechseln“, wie die Französin Gisèle Pélicot während der Gerichtsprozesse gegen ihre Vergewaltiger sagte. Deshalb haben wir uns sehr bewusst zu Beginn der Legislatur dazu entschieden, dass wir Männer stärker in die Verantwortung nehmen und Gewalt eindämmen wollen. Ich freue mich sehr darüber, dass das Netzwerk OMÄGA für eine Gesellschaft ohne Männergewalt angelaufen ist. Das Projekt nimmt Jungen und Männer stärker in den Fokus, damit Gewalt gar nicht erst entsteht. In all diesen Bereichen haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, diese finanziell zu stärken. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, all das tun wir in diesem Parlament gemeinsam und auch gemeinsam mit der Regierung aus Überzeugung. Ich wiederhole aber auch in aller Deutlichkeit, was ich letztes Jahr gesagt habe: Es braucht natürlich schärfere Instrumente. Wir haben ein gutes Gewaltschutzgesetz, wir haben Maßnahmen wie die Wegweisung und das Näherungsverbot, aber man muss immer wieder feststellen, dass all das nicht reicht. Deshalb ist es richtig gewesen, dass wir im Vorfeld dieser Debatte die Einführung der Fußfessel disku- (Ministerin Aminata Touré) tiert haben und das Innenministerium das auf den Weg gebracht hat. Sie sehen aber auch anhand dieses Themas, dass Gewaltschutz ein gleichstellungspolitisches und ein Thema der inneren Sicherheit ist und dass wir in diesen Fragen als Gleichstellungsministerium, Innenministerium und entsprechende Fraktionssprecher_innen gemeinsam Hand in Hand arbeiten. Ich glaube, dass anhand aller Anträge der Fraktionen deutlich wird, dass wir unterschiedliche Bereiche haben, die wir uns im Bereich der geschlechtsspezifischen Gewalt angucken müssen: Beratung, Schutz und Prävention. Unbenommen ist, dass wir insgesamt als Staat und Gesellschaft mehr tun müssen, um Frauen gegen Gewalt zu schützen. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass das Gewalthilfegesetz von Lisa Paus kommen muss – und das am besten noch vor der Bundestagswahl. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Wir brauchen einen besseren finanziellen Rahmen für Frauen in ganz Deutschland. Ich möchte das einmal anhand folgender Situation deutlich machen: Wir haben viele Frauen, die aus SchleswigHolstein kommen, die nicht nur Schutz in Schleswig-Holstein suchen und finden, sondern in andere Bundesländer gehen, weil beispielsweise dort der Schutz für sie höher ist oder weil sie dort einen Platz finden. Genauso nehmen wir aus anderen Bundesländern Frauen auf. Deswegen ist das Gewaltschutzsystem keines, das an den Ländergrenzen Halt macht, sondern über alle Bundesländer hinweggeht. Sie alle wissen, dass wir in Schleswig-Holstein einen Finanzierungsrahmen haben, der nicht sagt, wenn ich als Frau Schutz in einem Frauenhaus brauche, dann muss ich das sozusagen finanziell sicherstellen, sondern wir stellen das über die Finanzmittel des Landes und der Kommunen sicher. Das ist beispielhaft, und das gibt es in der gesamten Bundesrepublik nur in Schleswig-Holstein. Deswegen setzen wir uns als Land – ich glaube, fraktionsübergreifend – dafür ein, dass, wenn ein solch neues Gewalthilfegesetz kommt, das nach dem Beispiel Schleswig-Holsteins funktioniert, damit Frauen überall in der Bundesrepublik Schutz erfahren können. Das Ziel des Bundesgewalthilfegesetzes, erstmalig bundesweit gleiche Beratungs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Frauen zu schaffen, ist ein gutes Ziel ist. In diesem Sinne werde ich diesen Prozess voller Überzeugung unterstützen – wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft –, und ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Eka von Kalben
Ich weiß nicht, ob das Mikrofon an war: Der Kollege hat auf die Vorlage verwiesen. – Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Ole Plambeck von der CDU.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In zweiter Lesung geht es heute um notwendige Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und Änderungen in der Gemeindeordnung. Nach einer kommunalen Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Februar 2023 festgestellt, dass der Bemessung der Teilschlüsselmasse für Gemeinden und Zentrale Orte, in diesem speziellen Bereich, keine aufgabengerechte Bedarfsermittlung zugrunde liegt. Dies wurde nun mittlerweile durch ein finanzwissenschaftliches Gutachten nachgeholt. Das Gutachten kommt zu keinen wesentlichen anderen Ergebnissen, sodass es keine Änderungen bei der Verteilung der Teilschlüsselmasse bedarf. Es bleibt also bei den Werten des § 4 FAG. Im Übrigen wurde das FAG in seiner Fassung von 2021 bestätigt und die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Das Landesverfassungsgericht hatte zudem geurteilt, dass wir als Gesetzgeber das FAG spätestens zum 31. Dezember 2024, also in diesem Jahr, entsprechend anpassen müssen, was wir nun umsetzen werden. Zudem wird in § 4 geregelt, dass die Landeshaushaltsordnung nicht mehr für zweckgebundene Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Vorwegabzüge gilt. Das bedeutet einfach übersetzt: Bürokratieabbau für unsere Kommunen, und das hilft. Die weiteren Änderungen im FAG betreffen § 5. Dort ist die Regelüberprüfung festgemacht; sie wird vom Jahr 2024 auf das Jahr 2028 verschoben, sodass die Ergebnisse aus dieser Überprüfung zum FAG-Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Warum machen wir das? Weil die Rechnungsstatistik derzeit noch nach dem kameralen Regelwerk arbeitet, die Kommunen aber bereits auf die Doppik umgestellt haben. Es geht dort vor allem darum, dass man die Daten vergleichbar macht. Wenn dann die Daten im Jahre 2025, 2026 und 2027 nach der neuen Rechnungsstatistik ausgewertet werden, haben wir eine wesentlich bessere Datengrundlage, um dann entsprechend das FAG bedarfs- und aufgabengerecht anpassen zu können. In den neuen Regelungen – wir haben ja eine ganze Reihe an Veränderungen in den Bereichen –, hier: § 3, werden die Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich den vorgesehenen Zwecken des Startchancen-Programms und der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung gestellt. Auch da ist die Frage: Warum machen wir das? – Wenn man das nicht machen würde, dann würden nicht die kompletten Mittel des Bundes durchfließen, sondern 18,33 Prozent – nämlich in Höhe des Verbundsatzes – in die Masse fließen, und dementsprechend musste das technisch angepasst werden. Was wir auch machen: Das Land wird seine Versprechungen gegenüber den Kommunen einhalten, nämlich die Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten, indem der Vorwegabzug um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Millionen Euro Landesmittel erhöht wird. Eines der großen Themen in den Kommunen ist die Wärmewende. Dabei geht es darum, den Kommunen die bestmöglichen Bedingungen für die Umsetzung an die Hand zu geben. In der Gemeindeordnung wird daher die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen oder ihre Unternehmen im Leitungsund Trassenbau tätig werden dürfen, was bisher nicht möglich war. Wir können klar festhalten, dass wir die Kommunen bestmöglich unterstützen. Natürlich gehe ich hier auch auf den neuen Vorwegabzugsparagrafen 26 c FAG ein, der auch schon Gegenstand vieler Diskussionen war. Es ist bekannt, dass das Land in einem Konsolidierungspfad über 1 Milliarde Euro einsparen muss. Jede Einsparentscheidung ist eine schwere Entscheidung. Dazu zählt auch der Landesanteil der Städtebauförderung von 20,3 Millionen Euro. Natürlich ist uns die enorme Bedeutung der Städtebauförderung allen bewusst. Seit Anfang der 70er-Jahre sind mehr als 1 Milliarde Euro über die Städtebauförderung in die Kommunen investiert worden; ein wirkliches Erfolgsmodell. Aufgrund der notwendigen Konsolidierung wird der Landesanteil zukünftig über den neuen Vorwegabzug des FAG finanziert. Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert, und die Kommunen können fest mit den Beträgen rechnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) (Ole-Christopher Plambeck) Das heißt, für die Empfängerkommunen ändert sich also gar nichts. Sie können verlässlich mit den Mitteln planen. Ich halte diese Lösung für sehr gut, gerade in diesen schweren Zeiten, aber ich sage auch ganz offen, dass wir uns das auch nicht einfach gemacht haben. Am Ende reden wir über knapp ein Prozent der Gesamtschlüsselmasse. Ich glaube, dass es verhältnismäßig ist. Im Rahmen der Debatten in den Ausschüssen kam auch der Vorschlag der Opposition, den Gesetzentwurf zu verschieben. Aber das machen wir nicht, weil der FAG-Reparaturauftrag aufgrund des Verfassungsranges – das hatte ich eben gesagt – zum 31. Dezember 2024 zwingend umgesetzt werden muss. (Annabell Krämer [FDP]: Hätte auch früher kommen können, der Gesetzentwurf!) Außerdem hat die Opposition angemerkt, dass wir Anhörungen in den Ausschüssen nicht zulassen. Wir haben eine schriftliche Anhörung zugelassen, aber es ging ja auch um den Änderungsantrag der Opposition, wobei der nicht neu ist, denn wir haben den bereits im Jahr 2023 beraten. Schriftlich im Mai, April und mündlich am 31. August 2023 gab es zu dem Thema eine umfangreiche, auch mündliche Anhörung. Es ist ganz klar, die Themen – das haben wir eben schon gehört – Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, aber auch Tierheime und Schwimmsportstätten – das unterstelle ich jetzt mal – stellt gar keine Fraktion hier im Hause infrage. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht aber um die Finanzierung und Mittelherkunft. Natürlich werden wir hier keine Vorfestlegungen vornehmen; der Haushalt wird im Januar beschlossen. Aber es geht nicht nur um neues, frisches Landesgeld, sondern es soll aus der bestehenden Masse auch kommunales Geld verwendet werden – (Annabell Krämer [FDP]: Ihr habt euch auf Städtebau geeinigt, oder was?) und das ohne Einigung mit den Kommunen, weil darüber mit denen nicht direkt gesprochen worden ist. Deshalb wird der Änderungsantrag abgelehnt. Der ist ja jetzt noch mal eingebracht worden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aber Städtebau ist in Ordnung?) – Das ist in dem Fall in Ordnung, das ist ja auch besprochen worden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Weil das so auch ein Widerspruch ist! – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Danke. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist absurd!)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Ich war leider nicht schnell genug, sonst hätte ich Sie noch gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Annabell Krämer zugelassen hätten. Der Nächste auf der Rednerliste ist der Abgeordnete Oliver Brandt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Bitte, Sie haben das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzausgleichsgesetz ist durch Veränderungen in der Systematik der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beziehungsweise zwischen den Kommunen untereinander einem permanenten Wandel unterworfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir eine weitere Etappe zurück, und es wird mit Sicherheit nicht die letzte sein. Die aktuelle Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 zurück, das die Vorgabe gemacht hat, eine entsprechende Änderung bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen. Es geht um die Teilschlüsselmasse der Zentralen Orte, von denen es 134 im Land gibt – von Büsum bis Timmendorfer Strand, von Niebüll bis Lauenburg an der Elbe. Das Urteil schrieb noch einmal vor, auf Basis einer aufgabengerechten Bedarfsermittlung die Teilschlüsselmasse zu überarbeiten. Deren Erkenntnisse werden nun mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt. Allerdings legte das Gutachten, das für die Bedarfsermittlung vom Innenministerium in Auftrag gegeben wurde, Mängel an der statistischen Datengrundlage offen. Es war daher unmöglich, eine Berechnung nach der vom Gericht aufgestellten Formel innerhalb der gesetzten Frist umzusetzen. Deshalb wurde eine alternative Methode gewählt, um die Teilschlüsselmasse im Rahmen der gegebenen Umstände mit dem engen Zeitkorridor neu zu ermitteln. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gab es zu diesem Vorgehen Kritik von der kommunalen Seite. (Oliver Brandt) Allerdings wurden keine plausiblen und gangbaren Alternativen vorgeschlagen. Im Gutachten und in der Gesetzesbegründung werden das Problem und die Methodik ausführlich erläutert. Der Gutachter Professor Dr. Schiller hat in seiner Stellungnahme an den Innen- und Rechtsausschuss noch einmal betont, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „In der Begründung zum Gesetzentwurf wird schlüssig dargelegt, welche Restriktionen sich durch die Datenproblematik für eine umfassende finanzwissenschaftliche Untersuchung ergeben. Viele der ursprünglich geplanten Methoden waren, wie im Gutachten ausführlich erläutert, daher nicht anwendbar. Die letztlich gewählte … Vorgehensweise war jedoch aus gutachterlicher Sicht hinreichend belastbar, um eine Vergewisserung hinsichtlich des Gewichts der Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte zu ermöglichen.“ Die Erkenntnisse des Gutachtens deuten also stark darauf hin, dass die klagende Kommunalgruppe bereits über die relativ beste Finanzausstattung verfügt, während die Zentralen Orte nach dem gegebenen Schlüssel vergleichsweise sogar schlechter ausgestattet sind. Dies hebt auch der Städtebund in seiner Stellungnahme hervor. Eine Übervorteilung der Zentralen Orte aufgrund einer zu hohen Mittelzuweisung ist nach meinem Verständnis nicht gegeben. Die Landesregierung kann einem eventuell drohenden Klagerisiko relativ gelassen entgegensehen. Auch ich möchte auf einen anderen Aspekt des Gesetzes eingehen, nämlich auf den neuen Vorwegabzug für die Städtebauförderung. Dieser Punkt war in den vergangenen Wochen bekanntlich Gegenstand vieler Diskussionen und hat in den Kommunen keine Begeisterung ausgelöst. Und das ist nachvollziehbar. Aus Sicht des Haushaltsgesetzgebers besteht allerdings aufgrund der Haushaltslage Handlungsbedarf. Dieser Schritt ist Teil der Konsolidierung des Landeshaushalts, die schmerzlich ist und insgesamt alle Bereiche der Landespolitik trifft. Die Landesregierung hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt und die Einsparvorschläge umfassend diskutiert, auch unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände. Wie diese in ihrer Stellungnahme noch einmal dargelegt haben, lehnen sie geschlossen diesen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich ab. Gleichzeitig betonen sie, dass es sich bei der Städtebauförderung um eine herausragende Aufgabe handelt, die wichtige Impulse für die Konjunkturbelebung setzt und damit der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung entgegenwirken kann. Deshalb halten auch wir die Fortsetzung der Städtebauförderung für sinnvoll und wichtig. Sie ist eines der wesentlichen Förderprogramme zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten, Stadt- und Ortsteilen. Die betroffenen Projekte müssen weiterhin realisiert werden, und das werden sie auch. Das gilt umso mehr, als dafür auch Bundesmittel zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Wir stellen nunmehr sicher, dass diese Bundesförderung auch künftig kofinanziert wird. (Zuruf) Den Antrag von FDP und SSW lehnen wir wie bereits im Finanzausschuss ab. Diese Diskussion sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Januar geführt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ziehen Sie also die FAG-Änderung im Schweinsgalopp und ohne Änderung aufgrund der Anhörung durch. Das könnte Ihnen einmal auf die Füße fallen. Das FAG in seiner derzeitigen Form ist laut dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 teilweise verfassungswidrig, weil die Finanzströme und deren Änderungen im Gesetz bedarfsgerecht zu begründen sind. Bedarfsgerecht und mit sorgfältiger Begründung: Das ist schon seit 2017 das Mantra unseres Verfassungsgerichts, welches es Ihnen vermutlich auch noch in anderem Zusammenhang ins Stammbuch schreiben wird. Das Gutachten zur Bedarfsgerechtigkeit der Zuweisung für die Zentralen Orte war also folgerichtig. Herausgekommen ist interessanterweise wieder die Quote der Küstenkoalition. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Herr Koch, das ist dieselbe Quote, die von Ihnen damals noch als Bevorteilung der kreisfreien Städte verdammt wurde; Sie sagten sogar, dass das eine Manipulation sei. (Dr. Kai Dolgner) (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe: Oh, oh!) Bei Ihnen und beim Ministerpräsidenten und damaligen Oppositionsführer bestimmt offenbar auch das Sein das Bewusstsein. So weit ist das also nachvollziehbar; es ist nie zu spät zum Lernen. Aber dann sind Sie auf eine neue famose Idee gekommen, nämlich die ungeliebte Streichung der Landesführung beim Städtebau gleich mit unterzubringen, und das ist das Problem. Super, ein Verfassungsproblem ist gelöst, um gleich das nächste zu schaffen. Hervorragend, darauf muss man erst einmal kommen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zurufe: Oh, oh!) Darauf habe ich Sie schon in der ersten Lesung aufmerksam gemacht; ich habe hier Zweifel bei der Regierungsbank und bei Ihnen gesehen. Na ja, lassen wir doch die Kommunen dazu sprechen: „Die hier in Rede stehende Verankerung der Städtebauförderung als Zweckzuweisung im Finanzausgleich ist systemwidrig, klageanfällig, hat negative Vorbildwirkung und beinhaltet einen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich durch das Land Schleswig-Holstein. Die vorgesehene Regelung widerspricht unstrittig den Maßstäben, die das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 2017“ – das haben Sie übrigens selbst erwirkt, Herr Koch – „zum kommunalen Finanzausgleich gebildet hat.“ Nun gehen Juristen in der Regel sehr zurückhaltend mit dem Begriff „unstrittig“ um, wenn es um Verfassungsfragen geht. Hier waren es gleich drei. Das sollte Ihnen doch einmal zu denken geben. Es ist ja auch ein Taschenspielertrick. Zunächst wollten Sie die Landesmittel zur Städtebauförderung ersatzlos streichen. Das hat bisher keine Landesregierung gemacht – auch nicht in Zeiten viel schlimmerer Defizite und auch nicht unter der ersten schwarz-gelben Regierung. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Sie haben dann aber festgestellt, dass es ohne Landesförderung gar keine Bundesförderung gibt, auf die wir uns die ganze Zeit verlassen. Was würden Sie machen, wenn der Bund auf die gleichen Ideen wie Sie kommt? Trickreich bilden Sie also einen neuen Vorwegabzug von 20 Millionen Euro. Für die Bundesförderung ist das nun scheinbar Landesgeld, (Annabell Krämer [FDP]: Ja, so ist es!) denn es ist nicht ausgezahlt worden. Saldiert bezahlen aber natürlich die Kommunen die Zeche. Ich übersetze das einmal das für den Nichtkommunalfinanzer. Das wäre ungefähr so, als würde ich meinen Kindern das Taschengeld um den Betrag kürzen, für den ich ihnen später ein Eis spendieren wollte. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Nicht nur meine Kinder, sondern auch die Kommunen haben das natürlich durchschaut und fühlen sich zu Recht behumst. (Zurufe) Dabei verstoßen Sie auch noch ganz offen gegen Ihre eigenen Vereinbarungen mit den Kommunen vom 16. September 2020. Diese Vereinbarungen sollten Sie vielleicht einmal durchlesen. Weil Sie nicht ansatzweise nachgewiesen haben, dass der Bedarf der Kommunen jetzt plötzlich 20 Millionen Euro weniger geworden ist, legen Sie heute auch noch unnötigerweise die Grundlage für die nächste Klage gegen das FAG. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall SPD) Wir müssen über viele Jahre 1 Milliarde Euro einsparen. Ganz ehrlich: „Wir sind zwar nicht mehr jung, aber wir brauchen das Geld trotzdem“, ist jedenfalls weder eine sorgfältige noch eine bedarfsgerechte Begründung, weil übrigens – Surprise – auch die Kommunen das Geld brauchen, da sie ebenfalls weniger Einnahmen haben. (Beifall SPD) Das Beispiel mit der Taschengeldkürzung meiner Kinder würde ich übrigens schon deshalb nicht umsetzen, weil ich damit ein denkbar schlechtes Vorbild für Redlichkeit und Fairness abgeben würde, und schon gar nicht, wenn ich sogar schriftliche Zusagen gegeben hätte. Das scheint Ihnen im Verhältnis zu den Kommunen aber nicht so wichtig zu sein. Die Nebelkerze des Tages geht aber zweifellos an den Kollegen Plambeck: Es ist völlig okay, den Kommunen jetzt 20 Millionen Euro zu kürzen. Es (Dr. Kai Dolgner) ist aber nicht okay, heute eine Umschichtung im FAG, in genau dem gleichen Gesetz, vorzunehmen. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Schwarz-Grün gut, Opposition schlecht: Das ist Ihre Welt, die vielleicht doch ein bisschen zu einfach ist, falls es einmal zu einer Überprüfung kommt. Vertrauen haben Sie jetzt endgültig zerstört. Sie investieren 250.000 Euro in ein Gutachten, um die Finanzströme neu zu regeln, aber regeln schon einmal für sich vorteilhaft einen einzelnen Bereich von 20 Millionen Euro. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die drei betroffenen Geschäftsführer der KLV sind heutzutage alles sehr höfliche Herren. Aber was Ihnen die KLV in die Stellungnahme geschrieben hat, war ein ziemlich deutliches Zeichen dafür, dass sie das Vertrauen in den künftigen Prozess verloren haben. Das haben Sie auf Ihrer Tanzkarte. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Olli, die letzte Plenartagung für dich! Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. In erster Lesung haben wir im Oktober bereits darüber debattiert. Das erfolgte übrigens schon damals mit Verwunderung der regierungstragenden Fraktionen. So ein paar semantische Änderungen gäben doch gar keine Debatte für fünf Minuten her. Heute haben wir zehn, denn der Teufel steckt im Detail. Wir hörten das bereits. (Heiterkeit FDP und SPD) In der Debatte im Oktober sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU lapidar, dass die wegfallenden Landesmittel in Höhe von rund 20 Millionen Euro durch einen neu einzurichtenden Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich kompensiert würden. Alle Städtebauförderprogramme könnten unverändert fortgeführt werden. Eine Zwischenfrage meinerseits ließ er hierzu nicht zu, denn er wusste natürlich, dass ich ihm das Narrativ einer Kompensation genüsslich zerschießen würde. Es handelt sich mitnichten um eine bloße Kompensation des Landesanteils durch das FAG. Dies würde nämlich bedeuten, dass sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um die Höhe der Streichung im Einzelplan 04 erhöhen würden. Was bedeutet somit die Aussage „Wir kompensieren die Landesmittel für die Städtebauförderung über den kommunalen Finanzausgleich“ tatsächlich? Auch ich möchte hier übersetzen: Wir streichen den Kommunen die Landesmittel für den Städtebau bis auf den letzten Cent. Weil die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin genutzt werden sollen, muss die kommunale Familie für die erforderliche Kofinanzierung von Einzelmaßnahmen in ausgewählten Kommunen selbst aufkommen. Das können Sie natürlich so machen. Aber das zu verkaufen, als ändere sich für die Kommunen nichts, ist aus meiner Sicht mehr als unredlich. (Beifall FDP und SPD – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Kollege Koch, jetzt bin ich dran. Sonst stellen Sie mir bitte eine Zwischenfrage. – Dem Ganzen setzt aber die Krone auf, dass sie die kommunale Familie städtebauliche Maßnahmen finanzieren lassen, die seitens der Landesregierung bereits bewilligt sind. Für die nächsten drei Jahre sind das 35 Millionen Euro. Das Innenministerium hat somit die Förderbescheide unter anderem für das Elmshorner Rathaus vergeben und den Spatenstich gemacht, und Kommunen von Mölln bis Flensburg dürfen die Restfinanzierung unternehmen. Meine sehr geehrten Kollegen von Schwarz-Grün, ich bin jetzt siebeneinhalb Jahre im Kieler Landtag, aber eine solche Unverfrorenheit ist mir, ehrlich gesagt, noch nicht untergekommen. Sie untergraben – das sagte auch bereits der Kollege Dolgner – das zwingend notwendige Vertrauen der Kommunen in Zusagen der Landesregierung. Was wollen Sie künftig noch einkassieren? Was ist eine Zusage dieser Landesregierung noch wert? Anscheinend ist sie nicht einmal das Papier wert, auf dem sie verfasst wurde. Dass Sie diesen Wortbruch auch noch ohne weitere Aussprache durchwinken wollten, macht es für mich eigentlich noch unfassbarer. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nicht einmal der nun doch entstandene Widerspruch der Kommunen über diverse Resolutionen (Annabell Krämer) und Verlautbarungen der kommunalen Landesverbände führt dazu, dass Sie dieses Vorhaben revidieren. Über die Nachschiebeliste, die uns seit gestern vorliegt, hätten Sie die Möglichkeit dazu gehabt. Diese Chance haben Sie vertan und der Vertrauensbasis zwischen Land und Kommunen damit nachhaltig geschadet. Inwiefern ein Vorwegabzug für Städtebau außerdem dazu beiträgt, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land herzustellen und die Kommunen ertüchtigt, die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen zu erfüllen, bleibt auch ihr Geheimnis. Wir streichen Ihnen dieses Vorhaben mit unserem Änderungsantrag somit wieder. Jetzt kommen wir allerdings zu zwei bestehenden Vorwegabzügen und einem potenziellen neuen Vorwegabzug, die zur Erfüllung dieser Aufgaben übrigens sehr geeignet wären. Es geht um die Förderung von Einrichtungen auf kommunalem Gebiet, die auch von Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Gemeinden genutzt werden. Dies sind Frauenhäuser, kommunale Lehrschwimmbecken und Tierheime. Erstens. Es bleibt dabei: Wir hatten heute Morgen zwei wichtige frauenpolitische Debatten. Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze. Dieses Manko hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Das Problem ist, dass die Lücken noch größer geworden sind, obwohl nachjustiert wurde. Ich sage es immer wieder: Nirgendwo müssen schutzsuchende Frauen häufiger abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat hat die Verpflichtung, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Wir haben Sie im Oktober aufgefordert, die Mittel hierfür im kommunalen Finanzausgleich aufzustocken. Auch die Chance über die Nachschiebeliste haben sie verstreichen lassen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich tat es bereits und zitiere noch einmal aus meinem Lieblingsflyer der grünen Landtagsfraktion zu zweieinhalb Jahren Schwarz-Grün: Schutz von Frauen vor Gewalt gestärkt mit 10 Millionen Euro jährlich. Es macht mich jedes Mal wütender, wenn ich das lese. Was bedeutet es denn, etwas zu stärken? Es bedeutet – ich habe das noch einmal genau geprüft –, etwas kräftiger, leistungsfähiger und belastbarer zu machen. Was ist nun in den letzten zweieinhalb Jahren passiert? – Nichts. Nicht einen einzigen Euro haben sie zusätzlich für Frauenhäuser durch politische Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Denn die Dynamisierung von 2,5 Prozent haben wir während Jamaika 2020 beschlossen. Wenn ich sage, faktisch haben die Frauenhäuser heute weniger Geld, dann braucht man kein finanzpolitisches Genie zu sein, um das zu kapieren. Denn ich sage Ihnen mal die Inflationsraten: 2021 3,1 Prozent, 2,5 Prozent gab es mehr. 2022 6,9 Prozent Inflation, 2,5 Prozent gab es mehr, und 2023 5,9 Prozent Inflation. Wenn das keine reale Kürzung ist, dann weiß ich es auch nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Unserem vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Mittel für Frauenhäuser um 1,6 Millionen Euro haben sie bereits im Finanzausschuss eine Absage erteilt. Zweitens. Ungefähr 15 Prozent unserer schleswigholsteinischen Kommunen stellen flächendeckend die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, die für den Schwimmunterricht für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Küstenland zur Verfügung steht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizit geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder immer mehr zur Herausforderung. Wir dürfen nun wirklich keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern das Defizite an Bädern, die in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Ich erwähnte eben auch die Inflations- und Kostensteigerungsraten. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 7,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro in 2025 und zudem eine Dynamisierung dieser Mittel um mindestens 2,5 Prozent. Diese von uns geforderte Maßnahme hätte das Land mitnichten etwas gekostet. Das fand ich eben ganz putzig, Herr Kollege Plambeck. Sie sagten, die FDP möchte den Vorwegabzug erhöhen, und das, ohne die kommunale Familie zu fragen. Na, was haben Sie denn gemacht? Ich wusste gar nicht, dass Sie so eine Einigkeit mit den kommunalen Landesverbänden zum Städtebau hatten. Aber gut, Sie werden da wahrscheinlich andere Informationen haben. Ich werde da noch einmal nachfragen, ob die das wirklich mittlerweile so großartig finden. Ich beziehe mich dann auf den Kollegen Plambeck – Sie haben das ja gesagt. (Lachen FDP, SPD und FDP – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Da müssen Sie vorher viel Punsch ausgeben! – Zurufe CDU) (Annabell Krämer) Während Jamaika haben wir diesen Vorwegabzug eingeführt und hierfür 7,5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Es wäre, ehrlich gesagt, hier auch richtig, die Kommunen nun mit demselben Betrag zu beteiligen. Aber nein, Sie finden es wichtiger, dass Lübeck und Wesselburen die Sanierung des Schlossbereiches Ahrensburg mit 2,2 Millionen Euro finanzieren. Darüber freut sich der Kollege Koch. Das ist natürlich eine wesentlich wichtigere Maßnahme für die externen Kommunen. Bei den Schwimmstätten wäre eine Erhöhung des Vorwegabzugs tatsächlich angezeigt gelesen, nämlich gemeinsam nutzen und auch gemeinsam zahlen. Dass sich die kommunalen Landesverbände gegen eine Erhöhung des Vorwegabzugs ausgesprochen haben, ist nicht verwunderlich. Denn die sprechen für alle Kommunen, und bisher müssen 850 Kommunen quasi gar nichts für die Infrastruktur bezahlen. Drittens. Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist und bleibt keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ja, das kommt aber bei den Kollegen von SchwarzGrün irgendwie nicht an. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten mehr als überfällig. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Das sind sie. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich stellt die Bereitstellung des Versorgungsangebotes hinreichend sicher und verhindert das Risiko der überaus teuren Selbstversorgungspflicht der Kommunen. Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Einzelverhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Allein bei mir im Kreis Pinneberg – ich erwähnte ich es schon einmal – muss das Tierheim Elmshorn mit knapp 30 Kommunen Einzelverhandlungen führen, immer und immer wieder: ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Sie wollen doch die Bürokratieabbauregierung sein. Die Kommunen partizipieren auch an diesem Bürokratieabbau. Hier hätten Sie die Chance gehabt, über die Nachschiebeliste nachzubessern. Sie sind jedoch weder bereit, den Kahlschlag bei den Landesmitteln für die Tierheime zurückzunehmen, noch sehen Sie die Verantwortung der Kommunen für die Fundtiere. Es sollte im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben. Tiere streiken zwar nicht für ihre Rechte, aber Sie sollten sich auf Dauer nicht darauf verlassen, dass das nicht irgendwann einmal die Betreiber der Tierheime machen. Vielleicht kommen wir bald dahin, dass die Tiere im Fundbüro abgegeben werden müssen. Eine Katzenschutzverordnung wollen sie auch nicht erlassen. Tierschutz kommt im Vokabular von Schwarz-Grün einfach nicht vor. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie werden heute alle unsere Vorschläge ablehnen. Das ist Ihr politisches Recht. Dass Sie aber versucht haben, jeglicher Konfrontation mit unseren Argumenten aus dem Weg zu gehen, ist nicht in Ordnung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Mit Verweis auf die Dringlichkeit der Überarbeitung des FAG haben Sie die von uns geforderte mündliche Anhörung abgelehnt. Dies war ein reiner Vorwand, um sich nicht mit der Kritik an Ihrem Vorgehen mit den Städtebaufördermitteln auseinandersetzen zu müssen. Sie können uns weiterhin gerne mündliche Anhörungen verweigern. Wir tragen die wichtigen Anliegen unseres Landes trotzdem in die Öffentlichkeit. Ihren lautlosen Bruch von Zusagen werden wir Ihnen heute nicht durchgehen lassen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion hat nun der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzausgleichsgesetz und Gemeindeordnung lassen die Leute normalerweise nicht aufhorchen. Aber man merkt es in finanzpolitischen Debatten immer wieder: Was sich erst einmal dröge anhört, ist es nicht. Ich möchte einmal das Feld von hinten aufrollen und ganz grundlegend damit anfangen, kurz zu erklären, worum es sich beim Finanzausgleichsgesetz und der Gemeindeordnung eigentlich handelt. In der letzten Debatte hierzu sind wir alle direkt (Lars Harms) ziemlich in die Details gegangen – jetzt gerade auch wieder. Aber nicht jeder, der hier zuhört, ist finanzpolitisch oder haushaltspolitisch vorgebildet und kann es eigentlich gar nicht sein. Wir diskutieren über den sogenannten kommunalen Finanzausgleich. Grundsätzlich ist es so: Der kommunale Finanzausgleich ist in unserer Landesverfassung festgeschrieben und wird durch unser Innenministerium umgesetzt. Das Land gibt in diesem Ablauf einen Teil seiner Steuereinnahmen an die Kommunen weiter, und das macht es nicht etwa aus Barmherzigkeit, sondern einfach, weil unsere Kommunen durch einen gerechten Anteil an den Steuereinnahmen in die Lage versetzt werden müssen, die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen und andere Aufgaben überhaupt erfüllen zu können. Den Betrag, der auf die Kreise und Gemeinde verteilt wird, nennt man Finanzausgleichsmasse. Diese wiederum ist in zwei Teile aufgeteilt: Der eine Teil wird für die sogenannten Vorwegabzüge genutzt, also Mittel für feste Beträge für festgeschriebene Aufgaben der Kommunen. Das sind ganz unterschiedliche Aufgaben – der öffentliche Personennahverkehr etwa oder Mittel für Integration und Teilhabe, Büchereiwesen, Theater, Orchester und vieles mehr. Der zweite Teil, also das, was dann noch übrig geblieben ist, wird nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Kreise und Gemeinden verteilt. Deswegen spricht man da von Schlüsselzuweisung. Rechtlich ist es so, dass man das Finanzausgleichsgesetz und die Gemeindeordnung immer ändern muss, wenn man an diesem Verhältnis überhaupt irgendetwas verändern möchte. Genau das tun die FDP und wir mit unserem Antrag. Wir wollen an den ersten Teil des kommunalen Finanzausgleichs ran, an den Vorwegabzug, und zwar für folgende Bereiche: Wir wollen, dass fortan die Zuweisung zur Förderung von Tierheimen, die Zuweisung für die Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstätten und die Zuweisung für kommunale Schwimmsportstätten jeweils festgeschrieben werden, um sie dann jährlich um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszuschuss zu erhöhen. Das würde eine automatische Dynamisierung und Erhöhung der Mittel bedeuten. Eine Änderung des Finanzausgleichs und der Gemeindeordnung, wie wir sie hier vorschlagen, würde also zu ganz konkreten, merkbaren Absicherungen für die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein führen, den Tierheimen die Arbeitsabläufe erleichtern und die Schwimmsportstätten finanziell deutlich besser ausstatten. (Beifall SSW, SPD und FDP) Zu den Frauenhäusern und Frauenberatungsstätten möchte ich gerne noch einmal etwas klarstellen: Wir haben uns in Deutschland dazu verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Das dürfen keine leeren Worte sein, sondern alle politischen Ebenen müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Wir arbeiten hier in Schleswig-Holstein – das merkt man in den Debatten eigentlich immer wieder – recht gut zusammen, und das konnten wir heute am Vormittag ja auch erleben. Es gibt eine Vielzahl fraktionsübergreifender Anträge, die oftmals gemeinsam beschlossen werden, und zumindest wir als SSW haben das auch immer wohlwollend so anerkannt. Der Abgeordnete Brandt hat es in der letzten Debatte im Oktober auch schon einmal gesagt. Ich zitiere ihn mit Bezug auf die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser einmal: „Eine bedarfsgerechte Anpassung des Vorwegabzugs steht allerdings noch aus.“ Ja, die steht immer noch aus. Wir finden, das muss sich endlich ändern, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist die Aufgabe des Staates, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Wir arbeiten in Schleswig-Holstein – das merkt man in den Debatten immer wieder – recht gut zusammen, und das konnten wir auch heute Vormittag erleben. Es gibt eine Vielzahl fraktionsübergreifender Anträge, die oftmals gemeinsam beschlossen wurden, was wir als SSW immer wohlwollend anerkannt haben. Der Angeordnete Brandt hat in der letzten Debatte im Oktober 2024 in Bezug auf die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser selbst gesagt: „Eine bedarfsgerechte Anpassung des Vorwegabzugs steht allerdings noch aus.“ Ja, sie steht immer noch aus. Wir finden: Das muss sich endlich ändern. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD]) Es ist die Aufgabe des Staates, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, und es ist die Aufgabe des Staates, dies auch zu finanzieren. Die Mittel müssen aufgestockt werden. Wir fordern: 11 Millionen Euro im Jahr 2025 festschreiben und ab dem (Lars Harms) Jahr 2026 eine Erhöhung des jeweiligen Vorjahresbetrages um jährlich 2,5 Prozent. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, auch bei den Frauenhäusern dafür Sorge zu tragen, dass die diejenigen, die dort tätig sind, vernünftige Arbeitsverhältnisse haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Bisher stellen die Träger oft eine Leitungsperson, und alle anderen, die dort tätig sind, haben nur Jahresverträge, und das geht manchmal über viele Jahre. Die brauchen Planungssicherheit, damit sie vernünftig für die von Gewalt bedrohten und mit Gewalt konfrontierten Frauen und Mädchen dauerhaft etwas tun können. Deswegen ist es wichtig, von der normalen Zuschusslogik wegzugehen und im Finanzausgleichsgesetz festzulegen, dass das Geld kommt. Damit können die entsprechenden Träger der Frauenhäuser viel besser arbeiten. Meine Damen und Herren, bei den Tierheimen haben wir eine etwas andere Problematik. Hier gibt es zwei Stichworte: das Abwenden von Kürzungen und Entbürokratisierung. Jeder, der schon einmal einen Fuß in ein Tierheim gesetzt hat, weiß, dass die Tierheime aus allen Nähten platzen und die Menschen, die dort – in welcher Form auch immer – tätig sind, vor Arbeitsbelastung einfach nur noch ächzen. Ausschlaggebend für diese Arbeitsbelastung ist in erster Linie der vollkommen unverhältnismäßige Zeitaufwand, den die zum großen Teil ehrenamtlich tätigen Menschen aufbringen müssen, um Verträge aufzusetzen, um Zuschüsse aus den benachbarten Kommunen zu beantragen, ohne die es nun einmal nicht geht. Die Tierheime brauchen dringend mehr Unterstützung. Was ist stattdessen passiert? – Eigentlich gar nichts, aber es ist noch viel schlimmer: Im Haushaltsentwurf für das nächste Jahr hat die Landesregierung die Unterstützung für die Tierheime von 550.000 Euro auf null gesetzt. Wir fordern, die Förderung von Tierheimen endlich in den kommunalen Finanzausgleich aufzunehmen und damit dauerhaft gesetzlich abzusichern. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Unsere Tierheime brauchen Planungssicherheit. Darüber hinaus brauchen sie dringend Arbeitsentlastungen. Es kann nicht angehen, dass Menschen, die Bock haben, Tiere zu pflegen und zu schützen, dauerhaft damit beschäftigt sind, mit anderen Kommunen Verträge auszuarbeiten, um zu gucken, dass sie hier und da vielleicht einmal einen 100-Euro-Schein von ihnen kriegen. Das kann es doch nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall SSW, SPD und FDP) Was die Schwimmsportstätten angeht, da verweise ich auf das, was die Kollegin Krämer gerade gesagt hat. Es handelt sich natürlich um eine kommunale Aufgabe, aber wir wissen, dass auch da die Infrastruktur sehr weit über das Land verteilt ist und jede Kommune Schwierigkeiten hat, andere Kommunen davon zu überzeugen, mit einem Obolus dazu beizutragen, dass die Schwimmsportstätten erhalten werden können. Wir selbst haben ein Interesse und immer wieder gesagt, dass wir gern wollen, dass unsere Kinder und Jugendlichen schwimmen lernen. Dann müssen wir auch unseren Beitrag dazu leisten, entsprechend Geld in die Hand nehmen und gleichzeitig eine Regelung schaffen, dass die Träger der kommunalen Schwimmsportstätten dauerhaft, per Gesetz sicher sein können, dass sie ihre Gelder von den Nachbarkommunen bekommen. Wir möchten, dass auch das im Finanzausgleichsgesetz entsprechend abgesichert wird. Meine Damen und Herren, wir haben von der Koalition durchwachsene Rückmeldungen bekommen. Auch wenn ich weiß, dass unser Antrag heute abgelehnt wird, höre ich immer wieder heraus, dass von Ihnen gesagt wird, das gehöre in die Haushaltsberatungen. Dann bin ich auf die Vorschläge der Kolleginnen und Kollegen der Koalition gespannt, ob sich in diesen Bereichen etwas ändern wird. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ein Letztes zu dem Gesetzentwurf, der von der Koalition vorgelegt worden ist. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten – nicht, weil wir alles gut finden. In unserem Änderungsantrag gehen wir ja auf die Städtebauförderung ein. Es kann nicht angehen, dass wir den Kommunen das Geld klauen und sagen: „Finanziert es selbst“, und damit alles gut ist. Nein, dort ist ein Vorwegabzug angedacht, der dazu führt, dass die Kommunen weniger Geld in der Kasse haben. Das muss man ehrlich sagen. Das geschieht, ohne dass es mit den Kommunen abgesprochen ist. Wenn das so bleibt, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Kommunen wieder vors Landesverfassungsgericht ziehen und gewinnen werden. Das ist ein willkürlicher Kürzungsvorschlag in Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich, nichts anderes. Auf der anderen Seite ist es natürlich wichtig, Gelder für Wärmeplanung und andere Bereiche in den (Lars Harms) kommunalen Finanzausgleich aufzunehmen und die Gemeindeordnung entsprechend anzupassen, damit Kommunen in diesen Bereichen eigenwirtschaftlich tätig werden können. Sonst werden wir die Klimawende nicht hinbekommen; das ist selbstverständlich. Uns als SSW ist es ein Anliegen, und wir sehen es positiv, dass Gelder für Integration und Teilhabe von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Verfügung gestellt werden. Die Gelder werden aufgestockt, und dort wird eine Dynamisierung eingeführt. Das finden wir richtig, denn die Aufgaben Integration und Teilhabe werden weiter bestehen, egal wie sich die Weltlage entwickelt. Es wird immer so sein, dass wir die Menschen hier integrieren müssen. Deshalb ist es richtig, gesetzlich zu regeln, dass diese Gelder entsprechend fließen. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalition enthalten und würden uns freuen, wenn Sie sich in den nächsten zwei Minuten doch noch einen Ruck geben und unserem Vorschlag zustimmen. Denn der Vorschlag von FDP und SSW ist richtig gut. Ansonsten erwarten wir, dass Sie Ihren Worten, die Sie hier gesprochen haben, in den Haushaltsberatungen entsprechende Taten folgen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank – Einige Fraktionen haben noch Restredezeiten. Die CDU-Fraktion hat noch drei Minuten und 44 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben noch fünf Minuten und 19 Sekunden, die SPD-Fraktion hat noch vier Minuten und 57 Sekunden. Dem Präsidium ist mitgeteilt worden, dass die SPD von der Restredezeit Gebrauch machen möchte. Möchten auch die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von ihrer Restredezeit Gebrauch machen? Die CDU? (Tobias Koch [CDU]: Nein! – Annabell Krämer [FDP]: Schade! – Unruhe) Die Grünen? – Nein. Okay. Dann hat jetzt die Abgeordnete Sophia Schiebe von der SPD das Wort.
Sophia Schiebe SPD
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Wenn es um das Finanzausgleichsgesetz geht, dann geht es auch immer um den Schutz von Frauen vor Gewalt. Auch wenn das Thema unter den ersten beiden Tagesordnungspunkten bereits behandelt wurde, möchte ich an dieser Stelle noch einmal genauer darauf eingehen. Gewalt gegen Frauen ist nicht nur eine individuelle Tragödie, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der wir uns stellen müssen – mit realen Taten, nicht nur mit Schauspiel. (Beifall SPD) In Schleswig-Holstein wie in vielen Teilen in Deutschlands mangelt es immer noch an ausreichenden Beratungsangeboten und Frauenhausplätzen. Nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention, die Deutschland 2018 ratifiziert hat, sollte auf 10.000 Einwohner_innen ein Frauenhausplatz kommen. In Schleswig-Holstein bedeutet das einen Bedarf von 290 Plätzen. Doch die Realität liegt weit darunter. Frauenhäuser sind häufig überfüllt, und viele Frauen müssen abgewiesen werden, weil schlichtweg kein Platz mehr da ist. Was bedeutet das konkret? – Es bedeutet, dass Frauen und ihre Kinder, die sich in akuter Gefahr befinden, oft keine Zuflucht finden. Es bedeutet, dass wir diejenigen im Stich lassen, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen. Gewalt endet nicht, weil wir sie ignorieren, sie endet, weil wir handeln, und an dieser Stelle müssen wir handeln. (Beifall SPD) Unsere Sozialministerin hat betont, dass wir bei der Frauenhausfinanzierung eine Vorbildfunktion einnehmen. Doch wir dürfen an dieser Stelle nicht einfach haltmachen. Wir wissen, dass der Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz sicherstellt, dass Frauenhäuser eine gewisse Planungssicherheit haben und sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, den Schutz, die Betreuung und die Unterstützung von Frauen und Kindern. Das Modell Schleswig-Holstein zeigt anderen Bundesländern, wie wichtig es ist, diese institutionelle Basisfinanzierung durchzuführen. Doch wir dürfen uns an dieser Stelle nicht ausruhen. Die Finanzierung muss eine Erhöhung erfahren, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. (Beifall SPD, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Annabell Krämer [FDP]) Die Nachfrage nach Frauenhausplätzen und den Beratungsstellen nimmt nicht zuletzt durch die Folgen der Coronapandemie enorm zu. Wir wissen, dass das an vielen Stellen zur Erhöhung der häusli- (Sophia Schiebe) chen Gewalt geführt hat. Die momentanen Mittel sind aber nicht dementsprechend gestiegen. Eine Erhöhung der Mittel ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Frauenhäuser sind nicht nur Unterkünfte, sie sind Schutzräume, die umfangreiche Betreuung und Unterstützung bieten. Die betroffenen Frauen und Kinder kommen mit einer Vielzahl von Bedürfnissen zu uns. Sie brauchen psychologische Begleitung, juristische Beratung, Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitssuche und vor allem einen sicheren Ort, an dem sie zur Ruhe kommen können. In unseren Frauenfachberatungsstellen und unseren Frauenhäusern brauchen wir gut ausgebildetes Personal und ausreichende Ressourcen. Eine Unterfinanzierung gefährdet genau diese Qualität der Betreuung. Ohne eine deutliche Erhöhung der Mittel können wir den steigenden Bedarf nicht decken und unsere Beratungsstellen und Frauenhäuser nicht zukunftssicher machen. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP]) Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Mittel, die wir in den Schutz von Frauen und Kinder investieren, sind keine Ausgaben, sie sind Investitionen – Investitionen in eine Gesellschaft, die Gewalt nicht duldet, Investitionen in Menschen, die nach Gewalt wieder ein selbstbestimmtes Leben aufbauen wollen. Liebe Kolleg_innen, der Schutz von Frauen und Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir gemeinsam lösen. Schleswig-Holstein hat bereits bewiesen, diese Verantwortung zu übernehmen. Doch wir dürfen nicht stehen bleiben. Daher appelliere ich an die Landesregierung, diese Prioritäten in ihrem politischen Handeln zu berücksichtigen, und ich appelliere an die ganze Gesellschaft: Lassen Sie uns gemeinsam ein Umfeld schaffen, in dem Frauen nicht mehr von Gewalt bedroht werden! Jede Frau und jedes Kind, die wir schützen, bringen uns einem Ziel näher: einer Welt ohne Gewalt. – Vielen Dank. (Beifall SPD, Annabell Krämer [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erteile das Wort der Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack, doch zuvor begrüßen wir noch einmal gemeinsam unseren ehemaligen Abgeordnetenkollegen Torge Schmidt, der oben auf der Tribüne sitzt. – Herzlich Willkommen! (Beifall)
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor fast zwei Jahren hat das Landesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, im kommunalen Finanzausgleich das Anteilsverhältnis zu überprüfen, das die Zentralen Orte für die übergemeindlichen Aufgaben erhalten. Dabei war von vornherein klar, dass es einiger Anstrengungen bedürfen würde, die vom Landesverfassungsgericht gesetzte Frist zum 31. Dezember 2024 zu realisieren. Hinzu kamen weitere Änderungsbedarfe im Finanzausgleichsgesetz und in der Gemeindeordnung. Gerade die letzten Monate waren daher von intensiven Verhandlungen geprägt. Die angespannte Haushaltslage des Landes, gebotene Entbürokratisierungsprozesse und somit auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes haben uns gemeinsam bewegt. Deshalb möchte ich heute zunächst einen besonderen Dank an die kommunale Familie richten. Mithilfe ihrer Verhandlungsbereitschaft liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der den Reparaturauftrag des Landesverfassungsgerichts erfüllt und darüber hinaus wichtige Entscheidungen in unterschiedlichsten Themenfeldern trifft, auch wenn wir uns nicht in allen Punkten einig waren. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Ermittlung der zugewiesenen Steuereinnahmen für Zentrale Orte steht nach sorgfältiger Prüfung fest: Es bleibt beim bereits festgesetzten Wert. Die Details haben wir hier schon gehört. Wir sichern mit dem Gesetzentwurf auch die Fortführung der Städtebauförderung, indem wir einen neuen Vorwegabzug einführen. Als Landesregierung haben wir uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Sie wissen darum, und ich möchte es heute nochmals betonen: Es ist uns bewusst, dass dies eine Entscheidung ist, die die Kommunen besonders trifft und dort auch kritisch gesehen wird. Wir halten diesen Schritt aber – hier wiederhole ich mich erneut – auch nach intensiven Verhandlungs- und Berechnungsrunden mit einem Anteil von unter einem Prozent am Gesamtvolumen für vertretbar. Denn nur so können wir die Bundesfördermittel in der Städtebauförderung und damit die Möglichkeiten der Programme auch zukünftig vollumfänglich erhalten und vor Ort ausschöpfen. Gleichzeitig wollen wir die Kommunen an anderer Stelle entlasten. Die Umsetzung des Entbüro- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) kratisierungspakets, das wir in einer gemeinsamen Klausur mit den kommunalen Landesverbänden im September geschnürt haben, nimmt Fahrt auf. Das entsprechende Entbürokratisierungsgesetz wird im ersten Quartal 2025 im Kabinett beraten werden. Neben dem Katalog – über 63 Einzelmaßnahmen – haben wir uns außerdem auf die Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen verständigt. Eine Auftaktveranstaltung ist dazu schon in Planung. Dort werden der Zeitplan und Rahmen, auch der einer wissenschaftlichen Begleitung, besprochen. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Schritt, und wir stellen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zum FAG weitere Weichen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dieser Gesetzentwurf behandelt eine Bandbreite an Themenfeldern. Auf dem Weg dorthin war unser aller Dialogbereitschaft gefragt. – Vielen Dank dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lars Harms SSW
Entschuldigung! Ja, Frau Präsidentin, der Änderungsantrag 20/2599 (neu) ist ja in der Beschlussempfehlung enthalten. Das ist der alte Antrag. Wir haben aber auch einen neuen Antrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung gestellt. Der hat die Drucksachennummer 20/2785. Ich glaube, darüber müssten wir zuerst abstimmen, bevor wir dann in die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung gehen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Weil der andere im Ausschuss untergegangen ist!)
Jette Waldinger-Thiering
Herr Abgeordneter, wir stimmen über beide ab, aber erst über den alten und dann über den neuen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Der eine ist im Ausschuss untergegangen!) – Ja, aber über den müssen wir trotzdem auch abstimmen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Nicht den aus der Ausschussempfehlung rauslösen, sondern über die Ausschussempfehlung muss abgestimmt werden!) – Das werden wir auch noch tun, Herr Abgeordneter. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD] – Anhaltende Unruhe) – Also, ich habe das Wort, und wir machen weiter. Noch einmal: Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegen die Stimmen von? – SPD, FDP und SSW. Bei Enthaltung von? – Somit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und SSW, Drucksache 20/2785, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von SPD, FDP und SSW. Gegen die Stimmen von? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bei Enthaltung von? – Da kann es keine geben. Somit ist dieser Antrag abgelehnt worden. Jetzt kommt es: Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf, Drucksache 20/2528, anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegen die Stimmen von? – SPD und FDP. Bei Enthaltung von? – Dem SSW. Somit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Zustimmung des Landtags zum Entwurf einer „Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021“ Antrag der Landesregierung Drucksache 20/2706 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne damit die Aussprache. Ich erteile der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir brauchen mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD]) Hier leitet uns das Ziel der Raumordnung, die wohnbauliche Entwicklung neben den kleinen Orten vor allem in den zentralen Orten entstehen zu lassen – also dort, wo auch die Mehrheit der Menschen lebt. Dies geht einher mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu bremsen. Doch mittlerweile stoßen die Entwicklungen in den zentralen Orten teilweise an Grenzen, während sich auch in kleineren Gemeinden und auf den Dörfern veränderte Wohnraumbedarfe zeigen. Deshalb sind wir dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen nachgekommen und haben die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans eingeleitet. Mit der nun vorliegenden Weiterentwicklung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens verbessern wir zum einen die Rahmenbedingungen für bedarfsgerechten Wohnungsbau im ländlichen Raum, zum anderen setzen wir Anreize für eine sparsame und verantwortungsvolle Nutzung der Flächen in unserem Land. In den Jahren 2019 bis 2023 sind in Schleswig-Holstein bereits rund 33.000 neue Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen entstanden. Das sind mehr als 50 Prozent aller neuen Wohnungen im Land. Mehrfamilienhäuser und verdichtetes Bauen sind dabei Teil einer bedarfsgerechten Planung. In den Städten und größeren zentralen Orten sind die Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus dabei schon lange etabliert. Aber auch auf dem Land wollen wir für ältere Menschen, die gerne ihr Einfamilienhaus gegen eine kleinere und barrierefreie Wohnung eintauschen wollen, mehr Wohnangebote schaffen, sowie für junge Leute, die zum Beispiel eine Ausbildung machen. Mit der Änderung der Landesverordnung sorgen wir für verbesserte Rahmenbedingungen zur wohnbaulichen Entwicklung unserer kleineren Gemeinden: Künftig sollen Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern oder in Wohnheimen entstehen, oder auch der Ausbau eines Dachgeschosses, nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Auch andere kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern wollen wir entsprechend dem Antrag der Regierungsfraktionen nur noch zu 50 Prozent auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anrechnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet: In den kleinen Gemeinden können mehr solcher Wohneinheiten gebaut werden, ohne den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu überschreiten. Im Beteiligungsverfahren zur Landesverordnung ist die angestrebte Änderung des Landesentwicklungsplans überwiegend positiv aufgenommen worden; denn wir sorgen damit für neue Anreize und mehr Entwicklungsspielraum – für die Kommunen und die Investoren. Der Ausbau im Bestand und neue Geschossbauten werden so auch für unsere ländlichen Gemeinden attraktiver. Ich bitte Sie deshalb heute um Ihre Zustimmung, damit wir als Landesregierung die Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans endgültig beschließen können. Lassen Sie uns einen weiteren Schritt auf unserem Weg hin zu bedarfsgerechtem, nachhaltigem und flächensparendem Wohnungsbau gehen, nicht nur in unseren Städten, sondern auch im ländlichen Raum. – Vielen Dank! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jette Waldinger-Thiering
Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.
Michel Deckmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Weiterentwicklung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens und über die Bitte der Landesregierung um Zustimmung durch den Landtag, diesen entsprechend anzupassen. Die erste Überraschung vorweg: Wir werden zustimmen. (Beifall CDU und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das nicht nur, weil das eine Entwicklung aus einem ursprünglichen Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist, nein, auch weil das einfach eine verdammt sinnvolle Entwicklung ist. Wir schaffen damit die Möglichkeiten in unseren (Michel Deckmann) kleinen Kommunen, mehr Wohnraum zu schaffen, neue Wohnkonzepte umzusetzen. Ich halte das für äußerst sinnvoll. Hier den kommunalen Instrumentenkasten zu erweitern, wird sicherlich nicht die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt vollends lösen, aber es ist ein weiterer Ansatz, um auch dort Wohnraum zu schaffen, und das ist gut so. Ich möchte mich aber auch ganz besonders hier zu dem weiteren Prozess, der stattgefunden hat, bei der Innenministerin, aber auch bei sämtlichen beteiligten Akteuren im Ministerium bedanken, auch bei Staatssekretär Hogrefe und auch beim mittlerweile nicht mehr im Amt befindlichen Staatssekretär Sibbel, der sehr tatkräftig daran mitgearbeitet hat. Das ist nicht selbstverständlich. Das ist gut. Als leicht vorgezogenes Weihnachtsgeschenk soll es das von mir aus schon gewesen sein. Ich wünsche eine schöne und besinnliche Adventszeit, weil das meine letzte Rede in dieser Plenartagung war. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Ich erteile nun der Abgeordneten Bina Braun von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Bina Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Im Oktober 2023 hatten wir die Landesregierung darum gebeten, den Landesentwicklungsplan dahin gehend zu überarbeiten, dass wir den kleinen Kommunen mehr Spielraum eröffnen, um dort Wohnungen zu schaffen. Ich möchte gar nicht mehr so viel dazu sagen, weil Sie, liebe Frau Ministerin, eigentlich schon wunderbar beschrieben haben, worum es uns dabei geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Es geht um die Azubis, es geht um die Älteren, denen ihr Haus zu groß geworden ist, es geht aber auch darum, dass die Kommunen Wohnraum brauchen, um Geflüchtete unterzubringen. Das Ganze dann so zu gestalten, dass die Dorfkerne lebendig bleiben, das ist ganz wichtig: dass nicht nur an den Rändern der Dörfer Neubaugebiete entstehen, um dort Wohnraum zu schaffen, sondern wir auch die bestehenden alten Gebäude nutzen, dort Wohnungen einbauen und ein lebendiges Dorf erhalten können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es ist eigentlich ein ganz kleiner Schritt in diesem Landesentwicklungsplan, aber es ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt, und er geht in die richtige Richtung. Der Kollege Deckmann hat es schon angedeutet: Wir werden damit nicht das Wohnraumproblem im gesamten Land lösen, aber die Wohnungen, die dort in den Dörfern gebaut werden, sind unwahrscheinlich wichtig, die werden da gebraucht, und darum ist es eine gute Sache. Ich freue mich sehr darüber, dass das geklappt hat. Wir werden dem natürlich zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Jette Waldinger-Thiering
Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Thomas Hölck das Wort.
Thomas Hölck SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen irritiert: Die Koalition meldet hier Redebedarf an und redet kaum dazu. (Heiterkeit und Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich halte meine Rede, das habt ihr jetzt davon. – Ich will es gleich vorwegnehmen: Es macht Sinn, den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen für die kleineren Gemeinden im Landesentwicklungsplan flexibler zu gestalten. Gleichwohl wird die Änderung des LEP nicht die alleinige Lösung für die Zukunftsfrage sein. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Du hast das Wort „Mietpreisbremse“ noch gar nicht gesagt! – Zuruf SPD: Er hat doch gerade erst angefangen!) – Ich bin noch nicht fertig, Bernd, ich bin noch nicht fertig. Die Zukunftsfrage ist doch: Wie schaffen wir genügend bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein? Die Bevölkerung wächst, aber sie wächst nicht dort, wo Platz ist, sondern an den Küsten und in den Ballungszentren, und nicht im ländlichen Raum. Der Wohnungsneubau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt, die Mieten steigen. Laut Bevölkerungsprognose brauchen wir bis 2045 160.000 neue Wohnungen. Das ist ungefähr so, als würde (Thomas Hölck) man Elmshorn dreimal neu bauen. Das ist ja keine schlechte Entwicklung. (Beifall SPD – Zurufe) – Allerdings dann mit einem dritten Gleis. – Die Brisanz ist regional unterschiedlich. Schleswig-Holstein hat 67 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten. Hier leben fast die Hälfte der Schleswig-Holsteiner_innen. Hier wollen viele Menschen hinziehen, finden aber keine bezahlbare Wohnung oder keine entsprechende Wohnung, die zu ihren Bedürfnissen passt. Die Anpassung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für die kleineren Gemeinden ist richtig, weil ein Anreiz gegeben wird, mehr Wohnangebote für kleinere Haushalte auf dem Land zu schaffen. In den kleinen Gemeinden kann das positive Effekte auslösen, oder anders formuliert: Damit werden Zukunftsängste der älteren Bevölkerung auf dem Lande aufgenommen. Viele ältere Bürgerinnen und Bürger leben in einem mittlerweile zu groß gewordenen Einfamilienhaus, mit Hände Arbeit aufgebaut, jahrelang einen großen Garten gepflegt. Wenn nun die Kraft nachlässt, will man gerne in eine kleinere Wohnung umziehen, gleichzeitig aber in der vertrauten Dorfgemeinschaft bleiben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir das richtig anpacken, kann daraus eine Erfolgsstory werden. Den Traum von den eigenen vier Wänden wollen sich viele junge Familien erfüllen. Eigentumsbildung ist für die Sozialdemokratie von einem hohen Stellenwert. (Beifall SPD) Eigentum schützt vor Altersarmut und schafft Wohlstand. Die Sanierung ist aktuell bei dem Zinsniveau häufig erschwinglicher als ein Neubau eines Hauses. Die einen wollen raus aus der zu groß gewordenen Immobilie, die anderen suchen danach. Genau an diesem Punkt greift das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen an. Die Förderung greift unter anderem bei dem Erwerb eines Hauses mit einem Gebäudeenergieausweis der Klassen F, G und H. Das sind nun wahrlich keine Energiesparwunder, aber häufig Lebensleistung. Dieses Programm gibt den älteren Menschen in den kleineren Gemeinden Hoffnung, dass ihre Lebensleistung eine Zukunft hat. Mit dem Erwerb eines Hauses kann eine anspruchsberechtigte Familie nach dem Förderprogramm zinsverbilligte Darlehen für den Erwerb von Bestandswohnungen beantragen, die sie dafür einsetzen müssen, um dieses Gebäude anschließend energetisch zu sanieren. Das ist ein richtig gutes Programm der Bundesregierung. Damit wird sehr zielgenau der Erwerb von sanierungsbedürftigen Immobilien attraktiv gemacht. Das alles könnte in Schleswig-Holstein funktionieren, wenn wir nicht in Schleswig-Holstein wohnen würden. Um junge Familien aufs Land zu locken, muss die Infrastruktur passen. Dafür sind zwei Standortfaktoren wichtig, eine Breitbandversorgung und eine verlässliche Kinderbetreuung. Die Versorgung im ländlichen Raum mit Glasfaseranschlüssen ist dank Reinhard Meyer und Bernd Buchholz (Beifall SPD, FDP und SSW) in den kleineren Gemeinden fortschrittlicher als in manchen Mittelstädten. Die Achillesferse, die wir haben, ist die Kinderbetreuung im ländlichen Raum. Viel zu lange haben die konservativen Gemeindevertreter_innen behauptet, die Großeltern wären die Alternative zur Kita. 16.500 fehlende Kitaplätze in Schleswig-Holstein, Öffnungszeiten, die aufgrund der Novellierung des Kitagesetzes eingeschränkt werden, Kitagebühren als einziges norddeutsches Bundesland. Wer in Hamburg überlegt, nach Schleswig-Holstein aufs Land zu ziehen, wird sich dreimal überlegen, in diese kitapolitische Steppe zu ziehen. (Beifall SPD) Das Fazit ist: Eine Änderung des Landesentwicklungsplans ist erst einmal nur ein Plan – ein Plan, der noch keine Wohnungen baut. Wenn Sie die Rahmenbedingungen für ein Leben auf dem Lande nicht verbessern, besteht die Gefahr, dass die positiven Effekte der Änderung nicht eintreten werden. Ich höre jetzt mit meiner Rede auf, weil ich rechtzeitig zur Verabschiedung des Kollegen Oliver Kumbartzky kommen möchte. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit, Olli. Du wirst diesem Hause fehlen. Du bist ein feiner Kerl. – Danke schön. (Beifall ganzes Haus)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt wirklich zwei erstaunliche Dinge. Das eine ist, dass eine Aussprache stattfindet. (Zurufe: In der Tat!) Denn ehrlich gesagt: Im Oktober des Jahres 2023 haben wir das, was hier vorgelegt wird, einstimmig in diesem Haus beschlossen. Jetzt können wir die Umsetzung beklatschen. Das zweite Erstaunliche könnte sein, dass man sagt, okay, zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 liegen volle 14 Monate. Warum hat es eigentlich so lange gedauert? Aber die Frage spare ich mir, denn was im Oktober 2023 richtig war, bleibt auch im Dezember 2024 richtig, auch für die ländlichen Räume mehr Familienhausbebauung zu ermöglichen, jüngeren und älteren Menschen mehr kleinere Wohneinheiten zu schaffen. Das ist alles goldrichtig. Deshalb ist die Umsetzung richtig, und deshalb sind wir heute dafür. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Das geht heute im Turboverfahren. – Für die SSWFraktion erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir geht es ähnlich wie dem Kollegen Buchholz. Es ist schön, dass wir darüber reden, dass das, was wir hier mal beschlossen haben, tatsächlich umgesetzt wird. (Zuruf SPD: Hey!) Das ist doch wunderbar. Erlebt man ja auch nicht immer. (Beifall SSW, SPD und FDP) Um einmal zu illustrieren, was es eigentlich für die Kommunen bedeutet, wenn jetzt leichter kleinere Wohneinheiten gebaut werden können: In meiner wunderschönen Heimatstadt Husum fehlen uns bis 2035 1.200 Wohnungen. Das ist ein 20.000-Einwohner-Ort. Das ist nicht groß da bei uns. Das ist nur ein Beispiel, wie groß die Wohnungsnot ist – in unserem Fall weniger ausgelöst durch die Älteren, sondern eher ausgelöst durch die Jüngeren, weil wir ein Berufsschulstandort sind. Wir reden ja immer nur über Studenten und studentisches Wohnen. Bei uns ist eine große Herausforderung, all die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die von den Inseln und Halligen und von weiter entfernten Wohnorten kommen, unterbringen zu können. Da kann es wirklich eine riesige Hilfe sein, dass wir mehr kleinen Wohnraum bauen dürfen. Insofern ist das richtig klasse. Ein letzter Hinweis noch. Es geht ja auch – ein bisschen am Rande – bei der ganzen Geschichte darum, ob wir auch Wohnraum im Außenbereich in ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieben zulassen. Ich glaube, darauf sollten wir einmal ein richtiges Augenmerk legen. Da sind viele Potenziale drin. Wir wissen, dass in der Landwirtschaft viele Umwälzungen stattgefunden haben. Aber ich finde, wir müssen sehr stringent sein. Mir kommen nämlich schon viele Leute unter, die sagen: Da können wir schön Ferienwohnungen bauen. (Birte Pauls [SPD]: Ganz genau!) Das muss nicht unbedingt sein. Es ist schön, wenn hier und da mal eine Ferienwohnung ist. Aber viel wichtiger ist es, auch im ländlichen Bereich tatsächlich Dauerwohnraum zu schaffen. Das ist unsere Aufgabe. Wenn wir das hinkriegen, haben wir hier was richtig Tolles auf die Beine gestellt. (Beifall SSW und FDP)
Jette Waldinger-Thiering
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich muss noch mal anmerken: Die CDU hat noch eine Restredezeit von drei Minuten 46 Sekunden, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN von drei Minuten 29 Sekunden, die FDP von vier Minuten und neun Sekunden und die SSW-Fraktion von drei Minuten 13 Sekunden. Wird von dieser Restredezeit noch Gebrauch gemacht? (Hauke Göttsch [CDU]: Nein!) – Gut. Dann liegen somit keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung. Ich lasse über den Antrag der Landesregierung, Drucksache 20/2706, in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW. Gegen die Enthaltung von? – Niemandem. Gegen die Stimmen? – Auch nicht. Insofern ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 34 auf: (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2024 bis 30.09.2024 Bericht des Petitionsausschusses Drucksache 20/2725 (Hauke Göttsch [CDU] begibt sich zum Rednerpult) – Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen noch nicht das Wort erteilt. (Hauke Göttsch [CDU]: Nee! Ich rede auch noch nicht!) – Solange ich Ihnen das noch nicht erteilt habe – (Christian Dirschauer [SSW]: Setzen! Sechs! – Heiterkeit) Nun erteile ich nun dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Hauke Göttsch, das Wort. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD)
Hauke Göttsch CDU
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, ich wollte das nur schnell machen, damit Herr Kumbartzky heute schön und lange feiern kann. (Heiterkeit) Frau Präsidentin! Geschätztes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das dritte Quartal 2024 vor. In dieser Zeit haben wir, haben den Ausschuss 66 neue Petitionen erreicht. Von den noch offenen Verfahren haben wir 54 Petitionen abschließend beraten. Die gefassten Beschlüsse und die Statistik entnehmen Sie bitte unserem Bericht. Wie es im Dezember nicht unüblich ist, möchte ich die heutige Rede nutzen, auf das Jahr 2024 zurückzublicken. Zu Beginn des Jahres konnte ich Ihnen berichten, dass die Internetseite des Petitionsausschusses neu gestaltet wurde. Dies war ein großer Erfolg. (Vereinzelter Beifall) Über das ganze Jahr haben wir beobachtet, dass nun deutlich mehr Menschen diese Möglichkeit genutzt haben, um öffentliche Petitionen zu unterstützen. (Patrick Pender [CDU]: Sehr gut!) Mehr als 35.000 Mitzeichnungen sind für die unterschiedlichen Anliegen eingegangen. Die Zahl der öffentlichen Anhörungen des Ausschusses hat sich dadurch gegenüber 2023 fast verdoppelt. Im Januar 2025 sind bereits drei weitere Anhörungen vorgesehen. Diese Anhörungen sind für das bürgernahe politische Handeln sehr wertvoll. Die Petenten erhalten die Gelegenheit, ihr Anliegen dem Landtag direkt vorzustellen. Für uns Abgeordnete sind sie ein Hinweis auf Themen, die viele Menschen im Land bewegen. (Patrick Pender [CDU]: Das stimmt!) So konnte eine Petentin gerade in dieser Woche ihre Sorgen bezüglich der Zukunft des Krankenhauses in Geesthacht vortragen. Die Petition wird von 7.887 Mitzeichnern unterstützt. Neben dem Austausch mit den Petenten hier im Landeshaus ist der Ausschuss in diesem Jahr auch wieder im Land unterwegs gewesen. Wir haben Bürgersprechstunden in Bad Segeberg und Niebüll veranstaltet und haben die Arbeit des Ausschusses auf der Norla vorgestellt. Bei diesem Termin wurde immer wieder betont, wie sehr Menschen die Petition als direkten Kontakt zum Landtag schätzen. (Vereinzelter Beifall) Darüber hinaus haben wir die Einrichtung des Maßregelvollzugs in den Kliniken in Neustadt und Schleswig sowie die JVA Lübeck besucht. Hier haben wir uns über die Erfolge und die Herausforderungen in den Einrichtungen informiert. Wir haben auch mit den Beschäftigten gesprochen und uns ihre Sorgen angehört. Im Rahmen der Termine fanden ebenfalls Sprechstunden statt. Neben den Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern im Land war auch der Austausch mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern in diesem Jahr ergiebig. Wir haben den Petitionsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern besucht, und ich habe gemeinsam mit meiner Stellvertreterin, der Abgeordneten Frau Nitsch, (Beifall) an der Vorsitzendentagung der Petitionsausschüsse in Bremen teilgenommen. Aus beiden Terminen konnten wir wertvolle Anregungen mitnehmen, aber auch stolz darauf sein, dass wir in SchleswigHolstein bereits alles sehr, sehr gut machen. (Patrick Pender [CDU]: Vorbildlich!) Meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss danke ich für die Zusammenarbeit in den vielen Sitzungen und Terminen in diesem Jahr, und auch den Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die immer (Hauke Göttsch) eingesprungen sind. Ich freue mich darauf, diese 2025 fortzusetzen. (Beifall CDU und Sybilla Nitsch [SSW]) Mein besonderer Dank gilt dem Petitionsausschussbüro, das uns Abgeordnete im Ausschuss wirklich unterstützt, zuarbeitet und uns fachlich wirklich ordnungsgemäß und top organisiert informiert. (Beifall – Werner Kalinka [CDU]: Prima!) Jetzt nutze ich die Gelegenheit: Herr Kumbartzky, Olli, vielen Dank. Wir haben 15 Jahre gemeinsam viele Termine gemacht. Es hat immer Spaß gemacht. Wir haben uns auch mal gekabbelt, aber wir hatten auch angenehme Termine und auch auswärtige Termine. Ich nenne nur die Außentermine auf dem Schießstand in Hartenholm. (Zurufe: Ui!) – Ja, wir sind Praktiker. Ich habe jetzt dadurch, dass ich noch ein bisschen auf Herrn Kumbartzky eingegangen bin, die Zeit überzogen. Aber man schafft es, in fünf Minuten alles kompakt reinzubringen. Meine lieben Abgeordneten, das ist alles möglich. (Vereinzelter Beifall)
Hauke Göttsch CDU
Ich komme zu meinem letzten Satz.
Hauke Göttsch CDU
Herr Habersaat, es hat Ihnen gestern leidgetan, dass drei Bildungsausschussthemen hintereinander dran waren. Deswegen wurde mein Bericht verschoben. Aber Sie können gerne eine Petition einreichen, (Dr. Heiner Garg [FDP]: Nee!) dass maximal ein Thema mit Bildung am Tag vorkommt. In diesem Sinne: Ich wünsche allen frohe Weihnachten, guten Rutsch, und bleiben Sie gesund! (Beifall – Zurufe SPD)
Jette Waldinger-Thiering
Sehr geehrter Herr Berichterstatter des Petitionsausschusses! Ich glaube, ich bin gerade eben echt großzügig gewesen. Dass ein Abgeordneter beklagt oder moniert, dass wir hier drei Bildungsthemen hintereinander haben, hatte gestern eine andere Ursache, und ich glaube, manchmal ist es eben so, wie es ist. (Claus Christian Claussen [CDU]: Nee, eigentlich immer!) Gestern war es eben so, dass die Ministerin heute und morgen aus guten Gründen nicht da ist. Deshalb haben wir gestern drei Bildungsthemen hintereinander gehabt. Das war auch gut so, so konnten wir das miteinander diskutieren. So wurde das im Ältestenrat beraten. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Vielleicht sollte die CDU besser miteinander kommunizieren!) Wortmeldungen zum Bericht liegen jetzt nicht vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht, Drucksache 20/2725, zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petition zu bestätigen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen worden. Ich unterbreche die Sitzung und wünsche allen eine angenehme Mittagspause. (Unterbrechung: 12:47 bis 15:02 Uhr)
Kristina Herbst
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns mit der Sitzung fortfahren. Ich eröffne wieder die Sitzung. Beginnen wir mit der Begrüßung von Besucherinnen und Besuchern auf der Tribüne: Zum einen ist da unser Landeskirchlicher Beauftragter, Herr Dr. Teifke, und ganz besonders herzlich begrüßen möchte ich Levke und Mareike Kumbartzky. (Beifall) Ich darf Ihnen mitteilen, dass die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer mitgeteilt hat, dass sie an der Teilnahme der Nachmittagssitzung heute verhindert ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/2716 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ja! – Heiterkeit und Zurufe) – Dann würde ich den Antragsteller bitten, ihn zu begründen. (Beifall – Peer Knöfler [CDU]: Vorschusslorbeeren für das Feuerwerk jetzt!)
Kristina Herbst
Also für die Begründung sind nicht fünf Minuten vorgesehen. (Heiterkeit)
Oliver Kumbartzky FDP
Kann ich dann einfach mit meiner Rede weitermachen?
Kristina Herbst
Wenn der Abgeordnete Kumbartzky mit der Begründung durch ist, wäre ich so offen und würde sagen: Ich eröffne die Aussprache, und das Wort zu seiner letzten Rede in diesem Hohen Haus hat der Abgeordnete Oliver Kumbartsky. (Beifall und Heiterkeit)
Oliver Kumbartzky FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vorkaufsrecht für den Naturschutz muss weg! (Beifall FDP und vereinzelt CDU – Heiterkeit) Aber nicht nur das Vorkaufsrecht ist problematisch, sondern ebenso die Niederungsstrategie der Günther-Regierung. (Beifall FDP) Wir haben hier schon so oft darüber gesprochen, und mittlerweile sollten es doch alle verstanden haben: Agrar- und Umweltpolitik geht nur mit den Menschen und nicht gegen sie. (Beifall ganzes Haus) Deswegen folgender Vorschlag auch zum aktuellen Thema Niederungsstrategie: Es sollen regionale Moorbeiräte zum Flächenmanagement auf freiwilliger Basis eingerichtet werden, und die Landgesellschaft ist auch besser einzubinden. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) – Gut, dass Sie klatschen, denn das ist ja nicht nur Kumbartzky pur und FDP pur, sondern auch CDU pur, weil Sie es ja auf Ihrem Landesparteitag so beschlossen haben. (Beifall FDP und CDU) Und ich sage einmal so: Wenn Sie sich nicht schon wieder heftige Pressemitteilungen von Ihren Parteifreunden aus der Eider-Treene-Sorge-Region einfangen wollen, stimmen Sie heute lieber zu! (Beifall FDP und vereinzelt SSW) Und dann, meine Damen und Herren, ist da noch der Wolf. Die Kollegin Redmann fragte sich bestimmt, was denn der Wolf im Antrag zu suchen hat. Gegenfrage: Was hat der Wolf auf unseren Deichen zu suchen? (Beifall FDP, CDU und SSW – Heiterkeit) Aber es gibt ja auch aktuelle Entwicklungen, weswegen er tatsächlich sehr gut in diesen Antrag passt. Der Schutzstatus des Wolfes ist letzte Woche endlich angepasst worden, Stichwort Berner Konvention, und wir haben leider auch wieder Rissereignisse im Kreis Segeberg. Deswegen noch einmal: Wir brauchen dringend ein aktives und echtes Wolfsbestandsmanagement. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und SSW) Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie an diesem besonderen Tag Vernunft walten, und stimmen Sie heute unserem Antrag zu! Es ist ganz leicht. Wir haben auch extra auf namentliche Abstimmung verzichtet. Wir haben das bei uns (Oliver Kumbartzky) durchaus diskutiert: Einige waren dafür, weil sie den Einlass zu meiner Verabschiedungsfeier heute Abend vom Abstimmungsverhalten abhängig machen wollten. (Heiterkeit) Aber da habe ich dann mein Veto eingelegt, weil ich doch gerne auch mit meinen Freunden von den Grünen und von der SPD anstoßen möchte. (Beifall ganzes Haus) Meine Damen und Herren, wir sind uns hier in diesem Hohen Haus – das zeigt sich ja auch jetzt wieder – immer respektvoll, freundschaftlich und vor allem auch an der Sache orientiert begegnet. Mit diesem Fazit scheide ich heute nach 15 Jahren Abgeordnetentätigkeit aus. (Beifall ganzes Haus) Als ich 2009 hier das erste Mal reden durfte, da hießen die Fraktionsvorsitzenden unter anderem noch Wolfgang Kubicki, Ralf Stegner und Robert Habeck. Holstein Kiel war gerade dabei, von der 3. Liga in die Regionalliga abzusteigen. In SchleswigHolstein produzierten Kernkraftwerke noch günstigen und umweltbewussten Strom. (Heiterkeit FDP) Windkraftanlagen über 100 Meter waren noch eine Besonderheit. Wölfe gab es nur in Tierparks. Der echte Norden war noch das Land zwischen den Meeren – (Vereinzelter Beifall CDU) und ich, meine Damen und Herren, passte noch in meinen Konfirmationsanzug. (Beifall und Heiterkeit ganzes Haus) – Ich weiß jetzt nicht, warum Sie geklatscht haben. Aber Sie sehen an diesen Beispielen, dass sich in 15 Jahren vieles gewandelt hat. Das gilt nicht nur politisch, sondern auch privat. Ich habe hier in Kiel, nur wenige Meter vom Landeshaus entfernt, meine wunderbare Frau Mareike kennengelernt, und wir haben heute 3 Kinder, (Anhaltender Beifall ganzes Haus) geboren übrigens 2011, 2012 und 2018, also immer dann, wenn Heiner Garg Familienminister war. (Heiterkeit) Aber trotz des ganzen Wandels gibt es auch Konstanten, leider traurige Konstanten. Denn das Einzige, was sich tatsächlich in den 15 Jahren nicht verändert hat, ist die traurige Tatsache, dass die A 20 immer noch hinter Bad Segeberg endet. (Vereinzelte Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich durfte hier viele Sternstunden erleben: In der rung der Schuldenbremse, die wir ja damals mit allen Stimmen außer der Linken, die damals noch hier im Landtag war, beschlossen haben. kussion und freigegebene Abstimmung zum Gottesbezug in der Landesverfassung – das war wirklich sehr bemerkenswert – und die Schaffung eines modernen Hundegesetzes: aus der Opposition heraus, dann gemeinsam mit SPD, SSW und Grünen verabschiedet. (Beifall FDP, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) starteten locker-lässig mit karibischen Vibes, und am Ende saßen wir hinter Plastikscheiben. Aber wir hatten alle das gleiche Ziel, und zwar, unser Bundesland gut durch die Pandemie zu führen. Ich denke, das ist uns gelungen. (Beifall ganzes Haus) Das Fazit zur aktuellen Wahlperiode ist gestern ausführlich besprochen worden. Da will ich gar nicht groß ergänzen, nur noch einmal den Nationalpark Ostsee erwähnen, der zum Glück nicht gekommen ist, denn das ist auch eine gute Überleitung (Heiterkeit SSW – Vereinzelter Beifall CDU) zu dem, was ich dann bald machen werde. Ab Februar 2025 werde ich Bürgermeister einer Nationalparkgemeinde an der Nordsee sein, (Heiterkeit) in meinem geliebten Dithmarschen. Ich freue mich auf Zuhause, ich freue mich auf Büsum, aber ich verspreche Ihnen eines: Ich werde die News von den Pressemitteilungen, von den Fraktionen und der Landesregierung natürlich nicht löschen, sondern beibehalten und heiße Sie jederzeit alle herzlich willkommen in Büsum. Sie haben ja auch eine Verantwortung, Stichwort Landeshafen. Insofern sind Sie alle herzlich eingeladen und sollen sich auch bitte kümmern! (Beifall) Schöne Grüße auch an Claus Madsen. (Oliver Kumbartzky) Meine Damen und Herren, abschließend mein Dank an Sie und euch alle, an die Landtagsverwaltung, an die Ausschusskolleginnen und -kollegen, auch an den aktuellen Ausschussvorsitzenden Heiner Rickers und den ehemaligen Ausschussvorsitzenden Hauke Göttsch, an meine lieben PGF, an meine Dithmarscher Kollegen Hein und Nielsen und an die SPD-Fraktion, auch wenn ich mich von Ihren Zwischenrufen viel zu oft habe ablenken lassen. (Heiterkeit SPD) Auch danke an die Grünen für die Zusammenarbeit – obwohl ich in der Gesamtbetrachtung feststellen muss, dass ich von Ihnen immer am wenigsten Applaus bekommen habe, außer von Eka von Kalben –: die Koalition der Willigen, die steht nämlich immer noch. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW – Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke auch an den SSW. Mange tak og hav det godt! (Beifall SSW) Als Sitznachbarn haben wir auch viel für die Völkerverständigung zwischen Dithmarschern, Friesen und Dänen getan. Und dass Sie, lieber Kollege Harms, jetzt zeitgleich mit mir aufhören, zeigt auch Ihre wirklich unerschütterliche Loyalität mir gegenüber. Vielen Dank dafür. (Beifall und Heiterkeit) Auch danke an die CDU, die ich immer wieder gerne an ihre eigenen Parteitagsbeschlüsse, die auch wirklich gut waren, erinnert habe. Ich weiß: Bei Ihnen ist für mich immer ein Platz frei gewesen. (Beifall und Heiterkeit) Danke auch an die Landesregierung, die wirklich immer, egal, ob ich nun Opposition oder regierungstragende Fraktion war, ein offenes Ohr hatte, wenn ich mich gemeldet habe. Ich hoffe, das wird auch in Zukunft so sein, aber ich gehe einfach davon aus. Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch entschuldigen, und zwar bei denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die meine zahlreichen Kleinen Anfragen beantworten mussten. (Heiterkeit) Heute reiche ich keine mehr ein. Meiner FDP-Fraktion danke ich natürlich ganz besonders. Es war über alle Wahlperioden immer wunderbar, mit euch zusammenzuarbeiten, mit diesem Team. Zu diesem Team zählen natürlich nicht nur die Abgeordneten, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich hatte wirklich immer das große Glück, mit fabelhaften Menschen zusammenzuarbeiten. (Anhaltender Beifall) Meine Damen und Herren, es war mir immer eine Ehre, und ich bin dann mal weg! Wir haben vieles gemeinsam bewegt, vieles gemeinsam erreicht. Ich habe auch viel gelernt, und es hat auch viel Spaß gemacht – allermeist. Wichtig war mir aber immer eines: Bei der ganzen Ernsthaftigkeit und den zahlreichen schwierigen Themen, die man als Abgeordneter behandelt, soll man auch mal lachen dürfen. Vielleicht hat nicht jeder meiner Wortwitze gezündet, (Heiterkeit) aber auch dabei bin ich mir treu geblieben: Lieber ein schlechter Witz als gar kein Witz. (Beifall und Heiterkeit) In diesem Sinne: Danke und auf Wiedersehen! (Lang anhaltender Beifall und stehende Ovationen)
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bekomme das Zeichen unseres Star-Abgeordneten, dass wir heute noch einen festen Zeitplan haben, der eingehalten werden will. (Hauke Göttsch [CDU]: Andere werden abgewählt oder müssen zurücktreten, bei euch ist das anders! – Dr. Kai Dolgner [SPD]: War das eine Anspielung? – Heiterkeit) Lassen Sie uns in der Rednerliste fortfahren; alles Weitere wird später gesagt. Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Heiner Rickers das Wort. – Bitte. (Serpil Midyatli [SPD]: Jetzt musst du aber nachlegen, Heiner!)
Heiner Rickers CDU
– Ja, ich werde es mal versuchen. Das ist nicht so einfach, das gebe ich zu. Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Lieber Oliver Kumbartzky! Wer es schafft, auf diese Weise im Vorwege schon verabschiedet zu werden, der muss unwahrscheinlich viel richtiggemacht haben. (Heiner Rickers) Deshalb mein Dank an dich schon mal vorab! Wir haben wenige solcher Verabschiedungen, wie wir sie eben erlebt haben, hier im Plenum erlebt. Da hast du uns schon ganz viel voraus und auch sehr viel richtig gemacht. Darauf möchte ich ein wenig eingehen. Es beginnt vor über 500 Jahren mit der Schlacht bei Hemmingstedt. (Heiterkeit) Das ist tatsächlich so, und ich habe bei Wikipedia, ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin, Folgendes gefunden: Heute noch prägt die Schlacht von Hemmingstedt die sogenannten Dithmarscher, insbesondere beim „Zusammengehörigkeitsgefühl“ und bei dem „Selbstverständnis“. Wir haben ja mehrere Dithmarscher hier im Raum. (Heiterkeit SSW) Ich glaube, die können das nur bestätigen. (Andreas Hein [CDU]: So ist es!) Genau das, Olli, trifft für dich zu. Es ist eigentlich nur eine kurze Epoche gewesen; sie haben ihn mal 15 Jahre aus Dithmarschen rausgelassen, und dafür gibt es auch eine Begründung. Dazu komme ich noch. Ihr Urgroßvater hat den Kanal mitgebaut. Es hält sich nach wie vor die Legende in der Familie Kumbartzky, dass der Kanal in Dithmarschen unter seiner Verantwortung oder Mithilfe – Urgroßvater und Großvater – nur da, wo er heute verläuft, gebaut worden ist, weil man sich damals schon eine natürliche, breite Wasserschneise als Grenze Richtung Osten – Kreis Steinburg, mein Wahlkreis – bauen wollte. (Heiterkeit Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Und das war erfolgreich. Die Elbe, die Nordsee, die Eider oder der Kanal und Dithmarschen haben sich – jetzt sind wir wieder bei Hemmingstedt – dermaßen eingeigelt oder vielleicht auch einen Wall um sich herumgebaut. Genau dafür steht auch Herr Kumbartzky, (Heiterkeit) und er hat das Ganze unterstützt und genau so gelebt. Angefangen hat das Ganze im Jahr 2009 hier am Landtag – auch dafür gibt es eine Geschichte oder eine Begründung –, Herr Kumbartzky, mit der Initiative „WIR FÜR Dithmarschen“. Da gab es einen jungen Mann, der noch gar nicht so richtig parteipolitisch gebunden war, aber mit dem Geist der Dithmarscher von Freiheit, Unabhängigkeit und eigener Entscheidung unterwegs war: „WIR FÜR Dithmarschen!“ Es gab eine Kreisgebietsreform, angeschoben vom damaligen Innenminister Dr. Stegner, und wer war dagegen? – Natürlich der Dithmarscher, heute Abgeordneter und damals junger Mann, noch gar nicht so richtig in der FDP engagiert und umworben von der CDU. Deshalb auch die Überschrift, die aus unserem Agrarpapier vom letzten großen Parteitag im Sommer stammt: Die Umwelt- und Agrarpolitik mit den Menschen machen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Das zeigt die große Verbundenheit zu uns. (Beifall und Heiterkeit CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und SSW) – Eine Stimme fehlt. Angefangen hast du sehr erfolgreich mit dieser Initiative „WIR FÜR Dithmarschen“ Zu dem Zeitpunkt haben ihn wirklich alle Dithmarscher lieben und kennengelernt. Dementsprechend hat natürlich auch die Landes-FDP einen Piek auf ihn geworfen, ihn angeworben oder vielleicht von der CDU entfernt, abgeworben und letztendlich dafür gesorgt, dass er über die Landesliste im Jahr 2009 gemeinsam mit einigen Kollegen hier in dieser Runde in den Landtag gewählt worden ist. Wir haben gemeinsam lange versucht, Agrar- und Umweltpolitik in bessere Zeiten zu überführen, oder gute Dinge, die auch in Dithmarschen ihren Ursprung finden, begleitet. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Versucht hast du dich in Dithmarschen als Kapitän, als Kapitän für die Wattolümpiade, am Elbstrand oder im Elbwatt. Er will es als Bürgermeister von Büsum in das ganze Watt hinein ausweiten; er war „Kapitän vom Watt“, oder: „Kapitän vom Nationalpark Nordsee“. Das wird auf jeden Fall so geschehen. Sie sind in Ihrem Antrag darauf eingegangen, dass wir natürlich – für Dithmarschen wichtig – eine Niederungsstrategie für die Wasserwirtschaft tatsächlich nur mit den Menschen gestalten können. Da gebe ich Ihnen umfänglich recht. Was ist in Dithmarschen geblieben? Wir haben nach wie vor die meistproduzierten Kohlköpfe – wichtig –, darauf ist er gar nicht eingegangen. Wir (Heiner Rickers) haben die höchste Dichte und in absoluten Zahlen auch die größten Bestände an Schafen; wichtig für die Deiche und wichtig für das Wolfsmanagement, da sind wir uns ja einig. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) – Ja, keine Wölfe auf den Deichen. – Wir haben die längsten Deichlinien, und wir haben die meisten Windmühlen. Deswegen ist das wichtig. Die Windmüller brauchen Platz für ihre Mühlen, aber auch Platz, wenn sie wieder anbauen wollen, nämlich landwirtschaftliche Flächen. Deswegen ist die Frage nach einem Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzrecht immer wieder wichtig. Aber ich muss Sie enttäuschen. Heute bekommen Sie da nicht unsere Zustimmung. (Christopher Vogt [FDP]: Was!) Persönlich möchte ich Ihnen, lieber Oliver Kumbartzky, sagen: Wir alle hier in diesem Plenum haben immer ganz hervorragend zusammengearbeitet, und wir haben uns in diesen Bereichen selten heftig gestritten. Das zeichnet uns aus. Das ist überschaubar; wir arbeiten familiär zusammen. Uns fehlt eine Stimme von der CDU. Ich habe am Anfang der Legislaturperiode ab und an einmal überlegt, ob Kumbartzky der Richtige gewesen wäre. (Christian Dirschauer [SSW]: Aha! – Weitere Zurufe) – Ja, aber nur inhaltlich. – Jetzt ist er zum Bürgermeister in Büsum gewählt. Da geht er wieder zurück in seine Heimat, und auch das hat eine Begründung. Es gibt in Büsum die größte Krabbenfischerflotte im norddeutschen Raum, und er hat sich zur Aufgabe gesetzt, diese nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen und ihr nach wie vor das Krabbenfischen in der Nordsee zu ermöglichen. Wenn dir das alles gelingt, dann hast du vieles richtig gemacht. Höchste Anerkennung von meinen Kollegen aus dem Agrar- und Umweltbereich und von unserer CDU-Fraktion! Herzlichen Dank für alles und alles Gute! (Lang anhaltender lebhafter Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.
Silke Backsen GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das werden heute sehr unterschiedliche Reden. (Heiterkeit – Zuruf CDU: Ach was!) „Der Landtag stellt fest, dass die Agrar- und Umweltpolitik nur mit den Menschen und nicht gegen sie funktioniert.“ (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist der erste Satz Ihres Antrags, lieber Kollege Kumbartzky. Natürlich kann die Agrar- und Umweltpolitik nur mit den Menschen funktionieren, denn wir Menschen sind es ja auch, die diese Politik machen, die Entscheidungen treffen und eben auch die Gesetze erlassen. Aber mir ist trotzdem gerade hier und heute noch mal wichtig, unsere Position dazu einmal kurz klarzustellen. Das wird nicht ganz so launisg wie bei den Vorrednern werden; ich bleibe trotzdem bei meiner Rede. Der Mensch war und ist ein Teil der Natur, und wir haben irgendwann angefangen, das Wort „Umwelt“ zu benutzen; etwas, von dem wir Menschen uns abgetrennt haben, aber das uns umgibt. Ehrlicherweise ist die Natur aber ein lebendiges Ganzes, und wir Menschen sind immer schon ein Teil davon gewesen und werden das auch immer bleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Systeme, die in der Natur vorkommen, sind durch eine hohe Diversität gekennzeichnet, und sie funktionieren immer in einem Kreislauf. Greifen wir Menschen in diese Systeme ein, dann wird aus diesem Kreislauf sehr schnell ein Förderband. Das ist der Unterschied. Natürliche Systeme sind auf Dauer angelegt, menschliche auf den Moment. Natürliche Systeme leben von der Vielfalt und können auch Schocks abfedern. Genau das macht sie resilient und in ihrer Gesamtheit eben auch effizient. Ich würde mir wünschen, dass wir Menschen wieder viel mehr erkennen, dass es nur mit der Natur geht, und dass dementsprechend eine Agrar- und Umweltpolitik nicht nur mit den Menschen, sondern auch nur mit der Natur funktioniert und funktionieren kann. (Silke Backsen) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandra Redmann [SPD]) Dann legen Sie weiter dar, dass die Energiewende nur mit den Menschen und nicht gegen sie funktionieren kann. Das erstaunt mich wirklich, weil wir doch gerade in Schleswig-Holstein Vorreiter im Ausbau der erneuerbaren Energien sind. Eigentlich haben wir doch in den letzten Jahrzehnten hier bewiesen, dass wir die Bürger und Bürgerinnen beteiligen und früh einbinden. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Deshalb waren wir aus unserer Sicht auch so erfolgreich. Ja, die Niederungsstrategie ist gerade schon erwähnt worden, und sie darf natürlich in Ihrem letzten Antrag ebenso nicht fehlen wie das im Landesnaturschutzgesetz verankerte Vorkaufsrecht des Landes und, ach ja, der Wolf und das wirksame Wolfsbestandsmanagement. Was fehlt jetzt eigentlich noch? (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gänsebraten!) – Die Gänse. Dann wäre die Themenliste der Evergreens komplett. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich brauche hier nicht noch einmal zu betonen, dass die Strategie für die Zukunft der Niederungen 2100 die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung und Nutzung der Niederungen durch die dort wirtschaftenden Menschen beinhaltet. Das steht darin und sollte klar sein. Ich brauche auch nicht noch einmal zu betonen, dass es um eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Niederungen als Kulturlandschaft mit Wertschöpfungspotenzialen geht. Aber vielleicht sollte ich doch noch einmal erwähnen, dass zu den langfristigen Zielen der Strategie auch das Erreichen der Ziele des Klima‑, Gewässerund Biodiversitätsschutzes gehört. Das gehört auch dazu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und nun: Auf geht's nach Büsum. Büsum ist das Tor zum Welterbe Wattenmeer. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den Tourismus Marketing Service Büsum. „An kaum einem anderen Ort an der deutschen Nordseeküste lässt sich das Weltnaturerbe Wattenmeer so schön erleben wie in Büsum. Mit dem Wattenmeer direkt vor der Tür wird unsere Verantwortung dem Planeten gegenüber ganz besonders deutlich.“ (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oho!) „Deshalb strebt das Nordseeheilbad hohe Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit an und hat sich unter anderem das klimaneutrale Handeln zur Aufgabe gemacht.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachhaltigkeitsmanagement, Fairtrade-Gemeinde, Nationalparkpartner: In Büsum ist Nachhaltigkeit mehr als nur ein Trendwort. Damit das auch in Zukunft so bleibt, ist es sicherlich gut, wenn ich ab und zu einmal vorbeikomme und nach dem Rechten schaue. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Heiterkeit Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum Schluss möchte aber auch ich danke sagen, und ich habe nicht so eine lange Geschichte. Ich möchte zum einen ein großes Dankeschön im Namen unserer gesamten Fraktion aussprechen. Zum anderen möchte ich ein persönliches Dankeschön von mir aussprechen; denn ich kann einfach nur danke sagen für eine wirklich kollegiale Zusammenarbeit und immer sehr nette persönliche Austausche und Gespräche. Wenn wir uns getroffen haben, war es wirklich immer sehr nett, und ich habe oft auch die schlechten Witze verstanden. (Beifall und Heiterkeit) Also, danke für die kollegiale Zusammenarbeit – und das bei einer weit voneinander entfernten politischen Haltung zu den wichtigsten politischen Punkten wie Meeres- und Naturschutz. Vielen, vielen Dank! Alles, alles Gute und bis bald in Büsum! (Lang anhaltender lebhafter Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort. (Zuruf – Heiterkeit)
Sandra Redmann SPD
Was hast du gesagt? Schauen wir mal. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten von gefühlten 1.500 Kleinen Anfragen von Oli- (Sandra Redmann) ver Kumbartzky sind gestellt und beantwortet, und nun liegt auch sein letzter Landtagsantrag vor. Die Naturschutzszene in Schleswig-Holstein atmet auf, (Heiterkeit SPD) und nicht nur die. Bevor ich das genauer ausführe, lassen Sie mich kurz etwas zum vorliegenden Antrag sagen. Das Überraschendste zuerst: Die SPD wird ihn nicht ablehnen. Aber das ist kein Abschiedsgeschenk, sondern pure Berechnung. (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir beantragen, ihn in den Ausschuss zu überweisen. (Beifall und Heiterkeit SPD und CDU) Dort können wir ihn nämlich ganz befreit diskutieren, weil Herr Kumbartzky ja nur noch am ParlaRadio zuhören darf. (Lebhafter Beifall und Heiterkeit)
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete Redmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung des Herrn Abgeordneten Kumbartzky?
Sandra Redmann SPD
Selbstverständlich, Frau Präsidentin.
Oliver Kumbartzky FDP
Liebe Frau Kollegin, wir haben uns gerade einmal kurz in der Fraktion beraten, und wir würden einer Ausschussüberweisung zustimmen unter einer Bedingung. Würden Sie mich dann bitte als Anzuhörenden benennen? (Beifall und Heiterkeit) – Schauen wir einmal. Ich denke, da lässt sich was machen. – Die Abschaffung des Vorkaufsrechts finden wir natürlich nach wie vor falsch. Auch die Idee der wolfsfreien Zonen werden bei der fünften Antragstellung nicht besser. Aber Politik mit den Menschen finden natürlich auch wir richtig. Auch die Moorbeiräte sind nicht verkehrt, wenn sie kein Verhinderungsgremium sind und die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein als Beauftragte für die Moorstrategie des Landes zwingend mit am Tisch sitzt. Damit ist alles Wesentliche zum Antrag gesagt. (Beifall SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Oliver Kumbartzky, ich weiß gar nicht genau, wie viele Presseerklärungen, Kleine Anfragen und Anträge Sie im Laufe der Jahre wohlmeinend, nehme ich an, zu Naturschutz, Wolf, Gänsen, Ottern, Nationalpark, Rangern und Stiftung Naturschutz gestellt und geschrieben haben. Man trifft sich aber immer zweimal im Leben. Die Nutznießer Ihrer Aktivitäten könnten sich daher aus lauter Dankbarkeit für Ihr ganz besonderes Engagement ihnen gegenüber kleine Abschiedsgeschenke überlegt haben. Schauen wir doch mal, was passieren könnte, sobald Herr Olli offiziell Bürgermeister wird. Erstens. Die Naturschutzverbände haben alle Veröffentlichungen von Kollege Kumbartzky zu einem Buch mit dem Titel „Die größten Mythen über den Natur- und Artenschutz“ binden lassen. (Beifall und Heiterkeit) Zweitens. Das Landwirtschaftsministerium wird das Gänseaufzuchtzentrum nicht bei Herrn Uekermann auf Sylt, sondern direkt vor den Toren Büsums errichten. (Beifall und Heiterkeit) Zu den Kormoranen darf ich nichts sagen, sonst redet Birte Pauls nicht mehr mit mir. (Beifall und Heiterkeit) Drittens. Der bundesweite Ranger-Kongress findet 2025, Sie ahnen es bereits, in Büsum statt. (Beifall und Heiterkeit) Es kommen nicht nur circa 500 Gäste, sondern es wird auch ein freundliches Grußwort des Bürgermeisters erwartet. Viertens. Das Umweltministerium lässt sich unter diesen Umständen ebenfalls nicht lumpen und wird die geplante integrierte Station Ostsee nach Büsum verlegen. (Beifall und Heiterkeit) Fünftens. Nun ist natürlich auch das Parlament, also wir, gefragt. Es wird im Herbst 2025 eine Reform des Wolfsmanagements beschließen. Schwerpunkt: Der Wolf soll sich zukünftig auf dem Deich in Büsum heimisch fühlen. (Beifall und Heiterkeit) Aus sicherer Quelle der Kollegin Herdejürgen wissen wir allerdings, dass Bürgermeister Kumbartzky solche Maßnahmen schon befürchtet und daher seinen Bauhof gebeten hat, einen Vorrat an Wa- (Sandra Redmann) ckersteinen anzulegen. Die Freunde der Gebrüder Grimm wissen jetzt Bescheid. (Beifall und Heiterkeit) Sechstens. Das Multimar Wattforum wird Oliver Kumbartzky im Rahmen einer großen Feierstunde zum Patenonkel der wirklich entzückenden Otter machen. (Beifall und Heiterkeit) Siebtens. Die Stiftung Naturschutz hat zum Abschluss weder Kosten noch Mühen gescheut, und das Team hat ehrenamtlich bis zur Erschöpfung gearbeitet, um pünktlich zu Ihrem ersten Arbeitstag Kaufverträge mit einer Gesamtzahl von circa 1.000 Hektar rundum und in Büsum unter Dach und Fach zu bringen. (Beifall und Heiterkeit) Natürlich wurden da unterstützt durch das Vorkaufsrecht noch die letzten Hektar herausgequetscht. Zum Abschluss etwas Persönliches: Meine lieben Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Landtagsfraktion – wir alle – werden dich sehr vermissen, auch wenn wir oft gestritten haben und zu 99,9 Prozent nicht einer Meinung sind, wie du auf einer Veranstaltung der Gartenfreunde erzählt hast. Die Zusammenarbeit mit dir hat fast immer Freude bereitet. Du hast das Herz auf dem richtigen Fleck und wirst ganz sicher viel Gutes für Büsum erreichen. Mindestens einmal im Jahr werde ich dich besuchen und dort spätestens 2026 einen Naturschutzverein gründen. Du hast mit deiner politischen Arbeit im Landtag viel erreicht. Wir wünschen dir von Herzen weiterhin alles Gute. (Anhaltender Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein strenges Zeitmanagement. Ich darf als Nächsten vom SSW den Abgeordneten Christian Dirschauer ans Mikrofon bitten.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Bürgermeister i. L., in Lauerstellung, Kumbartzky, lassen Sie mich eingangs feststellen: Die FDP hat Kompetenz. – Jetzt hätte ich ein Klatschen erwartet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall und Heiterkeit) Pass auf, jetzt kommt es: Ja, das ist ein vergiftetes Lob. Ich meine Konflikterzeugungskompetenz. (Beifall und Heiterkeit) Ich glaube, wenn man in der Regierung ist, dann ist das tatsächlich nicht die beste Kompetenz. Das sehen wir gerade in Berlin. Wenn man aber in der Opposition ist, hat das durchaus seinen Charme. Vor allem dann, wenn der Kollege Kumbartzky mit seinen Anträgen so richtig Beef zwischen die regierungstragenden Fraktionen bringt. Das ist immer sehr gut gelungen. (Beifall und Heiterkeit) Wer sich einmal die politischen Zuständigkeiten des geschätzten Kollegen Kumbartzky anguckt, stellt schnell fest, dass er ein großes Portfolio beackert. Als Abgeordneter einer kleinen Fraktion ist das ja nicht ungewöhnlich. Uns als SSW geht das genauso. Wir beackern noch ein bisschen mehr und machen das natürlich auch ein bisschen besser als die FDP. (Beifall SSW – Heiterkeit) – Immerhin klatschen meine eigenen Leute. – Der vorliegende Antrag des Kollegen Kumbartzky ist nur ein kleiner Auszug seines Aufgabenbereichs. Sozusagen ein Parforceritt durch ausgewählte Agrar- und Umweltbereiche. Gleichwohl bin ich über die Auswahl der Themen ein bisschen verwundert. Nicht enttäuscht, aber vielleicht ein klitzekleines bisschen. Verwundert auf jeden Fall: Denn wo sind die Gänse? Was ist da los, Herr Kollege Kumbartzky? (Beifall und Heiterkeit) Gleich im ersten Absatz, da wird auch noch einmal auf die Notwendigkeit verwiesen, Agrar- und Umweltpolitik gemeinsam mit den Menschen zu machen. Das ist gut so und ganz genau richtig; das ist auch SSW-Politik. Der Kollege Kumbartzky wünscht sich demnach insbesondere das Gelingen der Energiewende, ohne jedoch auf Atomenergie, LNG oder CCS hinzuweisen. In der Rede sind die Begriffe jetzt zwar gefallen, aber ich frage mich: Ist das die neue Energiepolitik der FDP, oder ist der Kollege ein bisschen dienstaltersmilde geworden hier auf seine letzten Tage? (Lars Harms [SSW]: Eindeutig!) Das vom ständigen Austausch diplomatischer Noten geprägte Verhältnis von Herrn Kumbartzky zur Stiftung Naturschutz kommt deutlich im dritten Absatz des Antrags zum Tragen, wo mal wieder – wir (Christian Dirschauer) haben es gehört – die Abschaffung des Vorkaufsrechts des Landes gefordert wird. (Beifall) Wir wissen, dass der Kollege Kumbartzky immer wieder und stets erfolglos Anläufe unternommen hat, das Vorkaufsrecht zu kippen. Auch heute zeigt der Kollege Kumbartzky hier Kontinuität in der Identität – und dieses Haus vermutlich im Abstimmungsverhalten. Seit der Rückkehr des Wolfes war dieser auch immer wieder ein Thema hier im Parlament. Die Rückkehr ist doch erst einmal als Erfolg des Artenschutzes zu bewerten. Gleichwohl kommt damit die Herausforderung, wie er in unsere Kulturlandschaft integriert werden kann. Diese Aufgabe müssen wir lösen; das kann der Wolf nicht alleine. Das haben wir gemacht. Wir haben nun ein Wolfsmanagement. Der Kollege Vogt, Fraktionsvorsitzender der FDP, hat jüngst gesagt: Das Einzige, was sich in Schleswig-Holstein ansiedelt, das ist der Wolf. Nicht einmal das will der Kollege Kumbartzky. Wissen Sie was? Ich glaube, ich weiß auch, warum. Das hat man gar nicht auf dem Schirm. Der Kollege Kumbartzky ist nämlich religionspolitischer Sprecher seiner Fraktion. Ich weiß nicht, ob wir ihn jemals hier so erlebt haben. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch, Olli!) Als bibelfester Politiker weiß er natürlich, dass der Wolf in der Bibel als Symbol für das gefährliche, böse Geld gilt – ganz zu schweigen natürlich von den Volksmärchen, die wir alle kennen. Kein Märchen ist, dass der Kollege Kumbartzky leistungsbereit ist, so wie die FDP das immer fordert. German Mut – so hat er in dieser Legislaturperiode, wie wir alle im Umweltausschuss, gleich zwei Ministerien vor seiner Gänseflinte. Deswegen hat es mich wirklich verwundert, dass er in seinem Antrag nicht noch einmal auf die Aufspaltung des alten MELUND eingegangen ist. Vielleicht liegt das daran – hört, hört, die Spatzen pfeifen es von den Dächern –, dass sich die FDP-Fraktion das zum Vorbild genommen hat und auch in den eigenen Reihen die Zuständigkeiten in Zukunft aufteilen wird – nämlich einmal in Landwirtschaft und Fischerei und einmal in Tierschutz und Umwelt. Ist das vielleicht richtig? Oha, was kommt da noch? (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Wer hat das denn gesagt? – Unruhe) Ist der Umweltminister bald sein BFF, sein Best Friend Forever? Ich bin gespannt, aber irgendwie macht mir das auch ein bisschen Angst an der Stelle. Um den Geist des Kollegen Kumbartzky nicht einfach gehen zu lassen, beantragen auch wir heute Ausschussüberweisung, damit wir uns noch einmal mit diesen Themen befassen können und seine Nachfolger sich schon einmal entsprechend einarbeiten können. Das müssen sie an der Stelle nämlich auch. Lieber Olli, auch noch einmal ganz persönlich herzlichen Dank für die kollegiale Zusammenarbeit in den vergangenen vier Jahren. Du warst einer der zwei besten Umweltausschussvorsitzenden, die ich hatte, kann ich dir sagen. Auch wenn wir uns politisch nicht immer einig waren: herzlichen Dank für die vertrauensvolle und humorvolle Zusammenarbeit gerade in den PGF-Zusammenhängen. Es schockiert mich: Du machst mich jetzt zum dienstältesten PGF in dieser Runde. Das ist schon wirklich verrückt. Dir und deiner Familie alles Gute und bis bald, auch als Nationalparkbürgermeister in Büsum. Du weißt ja, wenn du mal einen Tipp brauchst von jemandem, der von Verwaltung Ahnung hat, dann hast du meine Nummer und darfst mich gerne anrufen. Ich mache das ganz ohne Beratervertrag, aber ein Fischbrötchen darfst du dann schon springen lassen. Wenn nun Ausschussüberweisung beantragt ist – ich habe so ein bisschen im Gefühl: vielleicht wird der Antrag auf Überweisung nicht durchgehen –, möchte ich dem Kollegen Kumbartzky zumindest noch die Chance geben, hier mit einem kleinen Erfolg rauszugehen, und beantrage abschnittsweise Abstimmung über den Antrag. (Beifall SSW, SPD, FDP und Patrick Pender [CDU] – Heiterkeit)
Kristina Herbst
Die nachfolgenden Veranstaltungen verschieben sich dann leider ein bisschen – aber gut. Für die Landesregierung erteile ich das Wort unserem Umweltminister Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn große Künstler gehen, hinterlassen sie häufig ein Medley. Heute haben (Minister Tobias Goldschmidt) wir wieder eins gehört, vielen Dank dafür. Ich glaube, ich erspare Ihnen jetzt, mit einem Medley zu antworten, sondern gehe mal ein bisschen auf die These ein, Umweltpolitik muss Politik für die Menschen und mit den Menschen und nicht gegen sie sein. Genau so ist es. Umweltpolitik ist per se Politik für die Menschen, Politik von Menschen und Politik mit den Menschen. Das ist auch in den Politikfeldern, die Sie heute angesprochen haben, genau so. Damit Menschen gut zusammenleben können, geben sie sich Regeln. Ich habe in dem Medley den Begriff des Ordnungsrechts jetzt nicht gehört, aber sie geben sich Regeln, tun das demokratisch und haben zum Beispiel im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten, warum die Natur und die Umwelt zu schützen sind. Da gibt es eigentlich vor allen Dingen den Punkt, dass es nicht nur um die Freiheit des Einzelnen geht, sondern um die Freiheit der vielen. Das ist ja auch etwas, was der FDP, glaube ich, sehr naheliegt. Deswegen sind ja auch die ersten wichtigen Umweltpolitiker in dieser Republik Liberale gewesen. (Beifall FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lars Harms [SSW]: Dann ist das gekippt!) Im Naturschutzgesetz steht, dass es um den Eigenwert der Natur geht. Den kann man ethisch herleiten, man kann ihn religiös herleiten, dann heißt das Schöpfung. Es geht vor allen Dingen immer auch darum, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, von uns Menschen für uns Menschen. Das ist der Kern von Umweltpolitik. Deswegen ist es so, dass es, wenn wir die erneuerbaren Energien ausbauen, in Wirklichkeit nicht darum geht, Windmühlen zu bauen, sondern dass die Sommer von der Temperatur her in unseren Regionen erträglich bleiben, dass es möglich bleibt, an den Küsten sicher und gut zu leben, dass wir Landwirtschaft machen können, die dauerhaft Erträge hervorbringt und Nahrungsmittel für die Menschen produziert, dass wir in einer Welt leben, in der nicht Starkregen die Häuser von Menschen dauerhaft und häufig gefährdet, dass Strom und Wärme nicht zum Luxusgut werden, sondern für alle Menschen zur Verfügung stehen. Wenn wir die Ostsee mit einem starken Aktionsplan Ostseeschutz schützen, dann geht es darum, für die Menschen eine Ostsee zu haben, in der sie gerne baden und schwimmen, in der und an der sie sich erholen, wo sie touristische Wertschöpfung haben, wo Fischerei stattfinden kann, weil dort Fische sind, die von den Menschen genutzt werden können. Wenn wir die Natur schützen mit Schutzgebieten, dann geht es darum, für die Menschen Nahrungsmittelsicherheit herzustellen, indem Bestäuber da sind, die dazu beitragen, dass Lebensmittel hergestellt werden können. Dann geht es darum, für die Menschen CO aus der Atmosphäre zu binden, für 2 die Menschen sauberes Wasser zur Verfügung zu stellen. Wenn wir über Themen wie Feinstaub oder Stickoxide, also technische Umweltschutzthemen, sprechen, dann geht es ja nicht darum, Dieselfahrer oder Kaminbesitzer zu ärgern, sondern es geht um die Tatsache, dass in Europa jedes Jahr etwa eine Viertelmillion Menschen vorzeitig sterben, weil wir diese Umweltprobleme noch nicht in den Griff bekommen haben. Es ist also Politik für die Menschen. Wenn wir in den Niederungen jetzt ein anderes Wassermanagement machen, dann geht es darum, dass die Menschen dauerhaft in den Niederungen leben können, dass sie ihre Infrastrukturen aufrechterhalten und auch dauerhaft wirtschaften können. Auch das ist also Politik für die Menschen in den Niederungen. Die Menschen in Schleswig-Holstein gehen diesen Weg mit, weil sie von ihm profitieren, weil sie gut in diesem Land leben können, alt werden, gesund leben können, gut wirtschaften können. Das zeigt sich dann zum Beispiel daran, dass uns die Landwirtschaft die Mittel für den Vertragsnaturschutz geradezu aus den Händen reißt. 19 Millionen Euro werden in der Landwirtschaft allein über Vertragsnaturschutzmodelle verdient. Es zeigt sich daran, dass wir in den Regionen hohe Erträge aus erneuerbaren Energien haben – auch in Büsum und um Büsum herum – und dass wir große Investitionen in unsere Infrastrukturen vor uns haben, sei es in die Wärmewende oder in die Wasserwirtschaft. All diese Investitionen sind ja Investitionen in unsere Zukunft. Wenn wir uns dann einmal anschauen, was der geliebte Nationalpark Wattenmeer zum Beispiel bedeutet, dann sehen wir: Es bedeutet Wertschöpfung. 150 Millionen Euro, so zeigen die Studien, spült der Nationalpark Wattenmeer in die Kassen an unserer Westküste. Auch das sollte ja einen künftigen Bürgermeister von Büsum glücklich machen und interessieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Minister Tobias Goldschmidt) Deswegen freue ich mich schon sehr auf Besuche in Büsum und möchte Sie herzlich einladen, dass wir beide mal gemeinsam im Sommer ins Watt gehen und darüber sprechen, wie wir noch mehr für die Menschen in diesem Land, mit den Menschen in diesem Land bewegen können im Bereich von Umwelt- und Naturschutz. (Serpil Midyatli [SPD]: Ich würde sagen: Wir kommen alle mit! Ich bin dabei! – Weitere Zurufe) – Den zeige ich Ihnen dann. Den Priel schauen wir uns dann mal gemeinsam an. Ich möchte mich ebenfalls bedanken, so wie meine Vorredner das getan haben, für die gute Zusammenarbeit in unterschiedlicher Konstellation. In der Jamaikazeit haben wir viel miteinander auf den Weg gebracht, mit der Biodiversitätsstrategie beschlossen, dass wir in diesem Land noch etwa 4.500 Hektar Naturschutzgebiete an Land ausweisen müssen. Auch darüber können wir ja sprechen, wie wir das gut auf den Weg bringen. Wir haben ordnungsrechtlich festgehalten, 15 Prozent erneuerbare Energien ins Gebäude zu bringen. Das zeigt, dass liberale Politik in der Regierung auch mutig sein kann. Vielen Dank für diese gute Zusammenarbeit. Danke auch für die Verbindlichkeit, die wir immer hatten, und die Vertraulichkeit, die wir hatten. Wir haben uns ja häufig auch bei mir im Büro getroffen und über umweltpolitische Themen gesprochen. (Zurufe: Oh! – Serpil Midyatli [SPD]: Ich war noch nie bei ihm im Büro!) Das hat immer so funktioniert, dass Dinge, die besprochen wurden, auch da geblieben sind, wo sie hingehören – mit Ausnahme des Stickers auf meinem Bildschirm. Ich verspreche Ihnen: Ich werde, wenn ich im Sommer komme, schauen, dass ich Ihnen noch einen mitbringe, denn auch für einen Bürgermeister ist es ja ein wichtiges Thema, Ordnung in der Gemeinde zu halten. (Beifall) Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Wenn ich gefragt werde: „Wer ist eigentlich Kumbartzky?“, dann sage ich – und das meine ich so –: Der ist ein feiner Kerl. (Lebhafter Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht jetzt um ein ganz anderes Thema: um das Bestattungswesen. Der stetige Wandel in der Gesellschaft bringt es mit sich, dass sich auch die Vorstellungen über den Ablauf und die Form der eigenen Bestattung verändern. Die Vergänglichkeit des Lebens beschäftigt die Menschen. Aus diesen Gedanken entwickeln sich dann ganz individuelle Wünsche, wie nach dem Tod mit dem Körper umgegangen werden soll. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein ist seit fast zehn Jahren unverändert in Kraft. Es trägt daher natürlich nicht den immer vielfältigeren Möglichkeiten im Bestattungswesen Rechnung. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese rechtlichen Rahmenbedingungen modernisieren. Das Selbstbestimmungsrecht, das jeder Mensch über den Tod hinaus innehat, ist dabei der Grundstein der geplanten Liberalisierungen. Diese sollen den Willen der Verstorbenen stärker als zuvor berücksichtigen. War beispielsweise eine sarglose Bestattung bisher nur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich, soll diese Einschränkung künftig entfallen. Ausschlaggebend sind dann allein der zu Lebzeiten geäußerte Wunsch der Person, sarglos bestattet zu werden, sowie die Satzung des jeweiligen Friedhofs, der für die Bestattung ausgewählt wurde. Auch sollen die Möglichkeiten hinsichtlich des Umgangs mit der Asche Verstorbener erweitert werden. So dürfen Friedhöfe künftig in ihren Satzungen bestimmen, dass Asche auf einem abgetrennten Teil des Friedhofsgeländes frei verstreut werden darf. Dies erhöht die Angebotsvielfalt weiter, was neben den Wünschen der Verstorbenen auch der Attraktivität der Friedhöfe zugutekommt. Ich plädiere dafür, dass wir einer derart facettenreichen und wachsenden Bestattungskultur den Weg ebnen. Die Aufnahme von § 15a in das Bestattungsgesetz bereits Ende 2023, der die Erprobung nicht gesetzlich geregelter Bestattungsarten umfasst, war bereits ein so zukunftsorientierter Schritt. Es ist daher nur konsequent, nun auch die Öffnungen hinsichtlich der Ausgestaltung der bestehenden, der konventionellen Bestattungsarten vorzunehmen. Es ist mir ein Anliegen, dass Menschen bei der Planung ihres letzten Weges alle würdigen und alle ethisch vertretbaren Möglichkeiten offenstehen, die von einem breit aufgestellten und modernen Bestattungsrecht getragen werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gleichzeitig allerdings ist es wichtig, Vorschriften an den Stellen zu spezifizieren, die zur Wahrung des Rechtsstaates von besonderer Bedeutung sind. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzesentwurf – und hier nenne ich nur ein Beispiel – Verschärfungen der Anforderungen bei der Durchführung der sogenannten zweiten Leichenschau vor. In der neuen Regelung wird der Kreis der ärztlichen Personen, die eine solche Leichenschau durchführen, konkret aufgelistet. Ärztliche Personen müssen demzufolge regelmäßig an einer durch eine Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur ärztlichen Leichenschau teilnehmen, wenn sie keine einschlägige Gebietsbezeichnung führen oder keinem rechtsmedizinischen Institut angehören. Was ist die zweite Leichenschau? – Das ist die Leichenschau, bevor es zu einer Kremierung kommt. Durch eine konsequente Qualitätssicherung im Rahmen dieser zweiten Leichenschau soll das herausragende Interesse an der Sicherung von Beweismitteln im Rahmen der Strafverfolgung angemessen gewahrt bleiben. Neben den geschilderten Öffnungen beziehungsweise Präzisierungen reagiert der Gesetzentwurf allerdings auch auf Fehlentwicklungen, die sich in der Praxis gezeigt haben. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. So finden sich unter anderem Regelungen zu der Einschaltung Dritter bei dem Betrieb von Friedhöfen, eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus wird eine schon lange diskutierte Regelung zum Verbot von Natursteinelementen aus Kinderarbeit aufgenommen, um eine würdige Ausgestaltung der Friedhöfe zu sichern und gleichzeitig zum Schutz der Menschenrechte beizutragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf erkennt die Weiterentwicklung des Bestattungswesens an, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherstellung rechtsstaatlicher Anforderungen einzugehen. Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Dagmar Hildebrand das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten zehn Jahren haben sich unsere Gesellschaft und auch die Bestattungskultur stark verändert. Deswegen ist es richtig, dass wir darauf mit einer Änderung des Gesetzes über das Leichen‑, Bestattungs- und Friedhofswesen reagieren. Ich möchte an dieser Stelle drei Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind. Da ist zunächst einmal das Ausbringen der Asche auf Friedhöfen. (Dagmar Hildebrand) Damit kann künftig die Asche eines Verstorbenen auf einem Bereich verstreut werden, den der Träger zuvor festgelegt hat. Ob und wie der Träger einen entsprechenden Bereich bestimmt, entscheidet er jeweils selbst. Wichtig für diese Art der Beisetzung ist: Es gilt immer und ausschließlich der Wille des Verstorbenen und nicht der Wunsch der Hinterbliebenen. Ein weiterer relevanter Punkt ist für mich die Vermeidung der Strafbarkeit für die Betreiber von Krematorien, sodass diese in Zukunft frei werdende Materialien – künstliche Körperteile und weitere biologisch nicht abbaubare Materialien – der Asche entnehmen können. Dabei geht es genauso um die künstliche Hüfte wie um das Kniegelenk oder auch den Herzschrittmacher. Hinsichtlich etwa bestehender Aneignungsbefugnisse ändert sich dabei nichts. Es geht nur darum, alle biologisch nicht abbaubaren Materialien zu entfernen und so auch etwa beim Ausbringen der Asche auf Friedhöfen dafür zu sorgen, dass der Boden dort nicht belastet wird. Einen dritten Punkt der Gesetzesänderung möchte ich gerne noch hinzufügen, und zwar den geplanten Wegfall der Privilegierung von Bestattungsunternehmen. Nach dem bisher geltenden § 18 entfällt für Bestattungsunternehmen bislang die Pflicht zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Bestattung. Dies soll künftig nicht mehr der Fall sein. Nachdem es Einzelfälle gegeben hat, in denen Urnen in die Hände von Privatleuten gelangt sind und somit nicht mehr einer ordentlichen Bestattung zugeführt werden konnten, gibt es hiermit jetzt eine Beweispflicht, um das zu ändern. Meine Damen und Herren, auch die übrigen Änderungen wie etwa die sarglose Bestattung – die Ministerin hat es gerade gesagt – sind auf Wunsch des Verstorbenen möglich. Seebestattungen, die in Zukunft nur noch durch Bestattungsunternehmen, Fischereibetriebe oder ein Wasserfahrzeug des öffentlichen Dienstes gestattet werden sollen, sind gute und sinnvolle Regelungen, die es jetzt in der Gesetzesänderung umzusetzen gilt. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute reden wir hier über Bestattung und damit auch über das Sterben und über den Tod. Das ist ein Thema, das gerne verdrängt wird. Ich muss zugeben, dass es natürlich auch gerade nach so einer Debatte, die wir hier jetzt eben hatten, irgendwie etwas ist, was schwierig zu verkraften ist. Schon jetzt gibt es eine vielfältige Bestattungskultur in Schleswig-Holstein. Der automatische Weg vom Sarg zum kirchlichen Friedhof ist nicht mehr vorgegeben. Die Welt hat sich an der Stelle auch verändert. Die Kultur ums Sterben hat sich insofern genauso verändert, wie sich natürlich auch die Kultur im Leben verändert hat. Menschen lassen sich verbrennen, finden ihre letzte Ruhe in Wäldern oder in der See – mit und ohne religiöse Worte und Rituale, anonym oder mit einer geschmückten Grabstätte. Dann gibt es in Schleswig-Holstein auch noch seit Neuestem die Möglichkeit der Reerdigung, eine neue Bestattungsform, bei der der Leichnam über 40 Tage zur Erde zerfällt oder kompostiert wird. Unser Bestattungsgesetz wird also dieser Vielfalt gerecht und öffnet viele Möglichkeiten. Unter anderem stellen wir Bestattungswälder auf eine sichere rechtliche Grundlage und ermöglichen auch dort die Schaffung von Gedenkstätten in diesen, ohne dass deshalb der Charakter des Waldes verändert werden darf. Wir ermöglichen das Verstreuen von Asche in festgelegten Arealen auf Friedhöfen und die Bestattung ohne Sarg auch abseits religiöser Gründe. Bisher war das nur für Menschen muslimischen Glaubens möglich. Ein weiterer für uns Grüne sehr wichtiger Punkt – das wurde schon genannt – ist, dass die Grabsteine künftig ILO-zertifiziert sein müssen, also sichergestellt wird, dass sie nicht mit Kinderarbeit hergestellt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Das ist alles gut und richtig sowohl für die Verstorbenen, die sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, was nach dem Tod passiert, als auch für die Hinterbliebenen, die unterschiedliche Formen haben, ihre Trauer zu erleben. Wie so oft in der Politik müssen hier unterschiedliche Interessen zusammengebracht werden, denn es gab und gibt immer mehr Menschen, die sich mehr Liberalität im Umgang insbesondere mit der Asche der Verstorbenen wünschen, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) die sich das Verstreuen auch an Orten wünschen, die nicht öffentlich gewidmet sind, zum Beispiel im (Eka von Kalben) Garten, oder die sich wünschen, dass sie Teile der Asche oder Überreste aufteilen können. Dem steht die Überzeugung mancher Menschen gerade auch aus dem religiösen Bereich gegenüber, dass die Integrität einer Person auch nach dem Tod darin besteht, dass sie zusammenbleiben muss, dass die Asche eben nicht teilbar ist. Die Überreste eines Menschen sollen zusammengehalten und nicht geteilt werden. Das sind einfach sehr unterschiedliche Überzeugungen. Das andere ist die Frage: Wie frei soll der Zugang zu einer Grabstätte sein? Brauchen wir einen sogenannten Friedhofszwang? – Auch da gibt es Menschen, die sagen, sie möchten lieber im privaten Bereich eine Grabstätte, eine Trauerstätte haben, nicht mit einem öffentlichen Zugang. Aber nur durch diesen öffentlichen Zugang wird es eben wirklich allen Angehörigen ermöglicht, trauern zu gehen. Wir stellen uns vor, eine Angehörige sagt: Ich möchte das gerne in meinem Garten haben, aber die Ex-Frau oder Kinder oder andere sollen bitte nicht auf mein Grundstück kommen und hier trauern dürfen. – Insofern – ich habe da lange überlegt – bin ich mittlerweile der Meinung, dass der sogenannte Friedhofszwang doch das Richtige ist, also die öffentlich zugänglichen Orte. Aber wir werden sicherlich – genauso wie wir jetzt über diesen Bestattungsgesetzentwurf diskutiert haben – immer weiter beobachten müssen, was es ist, was uns sozusagen zusammenhält, was uns als Kultur verbindet – was wir gemeinsam verabschieden. Und: An welchen Stellen müssen wir vielleicht Schritte weiter gehen, liberaler werden? Ich finde, das, was jetzt auf dem Tisch liegt – das haben auch die Beratungen gezeigt, die wir untereinander hatten, und ich danke da auch insbesondere meiner Kollegin Dagmar Hildebrand, die sich da sehr engagiert hat, die Dinge zusammenzubringen –, der vorliegende Entwurf eines Bestattungsgesetzes, ist ein sehr wertvoller und guter Entwurf für Schleswig-Holstein. Wir haben noch Gespräche mit den Waldbesitzern und mit den Bestattungsunternehmen geführt. Ich glaube, das wird den Menschen in diesem Land gerecht und bietet viele Formen der Möglichkeit, mit diesem schwierigen Thema des Sterbens und des Trauerns umzugehen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sterben gehört zum Leben dazu. Besonders in den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die Bestattungskultur genauso gewandelt wie die Gesellschaft selber. Wir leben in einer Welt der Individualisierung, die Wünsche werden vielfältiger und individueller, und ich finde es richtig – wir finden es richtig –, auf diesen Wandel angemessen zu reagieren. Während es früher üblich war, in einem geschlossenen Sarg auf einem Friedhof mit späterem Grabstein beigesetzt zu werden, gibt es heute viele Alternativen. Laut der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen waren bereits im Jahr 2023 rund 80 Prozent aller Bestattungen Urnenbestattungen. Die Beisetzungsformen sind jetzt schon vielfältig: auf See, in Friedwäldern, anonym und vollkommen schmucklos in Rasenflächen auf Friedhöfen, mit Gedenkplatten oder eigenem Stein im besonders dafür hergerichteten Urnengrab oder im Familiengrab. Auch für viel zu früh verstorbene sogenannte Sternenkinder gibt es schmuckvolle Erinnerungsstätten. Die meisten Friedhöfe beziehungsweise ihre Mitarbeitenden geben sich trotz finanzieller Belastung außerordentliche Mühe, einen würdevollen Umgang mit den Bestattungen zu schaffen – dafür herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Mittlerweile behaupte ich, dass der Wunsch, wie man beigesetzt werden möchte, oft auch eine finanzielle Frage ist und nicht mehr so sehr die Frage, was man sich eigentlich tatsächlich wünscht. Warum? – Im Durchschnitt kostet laut Statista eine Beerdigung mit allem Drum und Dran circa 13.000 Euro. Allein ein Grabstein schlägt mit circa 5.000 Euro zu Buche. Da darf man schon erwarten, dass dieser nicht auch noch aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammt. (Beifall ganzes Haus) Schon aufgrund dieser hohen Kosten verzichten viele mittlerweile auf die klassische Erdbestattung, erst recht wenn keine finanzielle Vorsorge im Rahmen einer Versicherung oder eines Vertrages mit ei- (Birte Pauls) nem Bestattungsunternehmen im Vorfeld getroffen wurde. Es gilt für viele Familien: je schlichter, desto günstiger – nicht weil man sich es nicht wünscht oder dem Verstorbenen nicht gönnt, sondern weil viele sich das schlichtweg nicht mehr leisten können. Hinzu kommt ein mittlerweile ausgeprägter Wunsch, die Hinterbliebenen nicht mit der Grabpflege zu belasten. Der Umsatz der Bestattungsbranche ist in Deutschland in den letzten Jahren von knapp 2,0 Milliarden Euro auf 2,3 Milliarden Euro gestiegen. Allerdings ist auch die Anzahl der Todesfälle gestiegen. Die Bestattungskosten haben sich im letzten Jahr im Durchschnitt um 5,5 Prozent erhöht. Wir haben in der Anhörung zum vorliegenden Bestattungsgesetz deutlich erkennen können, dass die Bestattung nicht nur eine Frage von Religion, Wünschen und Ethik ist, sondern eben auch eine Frage des schnöden Geldes und leider auch der Konkurrenz. So haben sich einige Bestatter und Betreiber von Krematorien deutlich gegen die sogenannte Reerdigung, die ohne Sarg und Einäscherung auskommt, ausgesprochen. Ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe mir das auch vor Ort auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof angeschaut. Ich habe viel Sympathie dafür. Dass wir die Experimentierklausel für zwei Jahre verlängern, kann wahrscheinlich nur helfen, die Kritiker und Zweifler zu überzeugen. Das würde ich mir jedenfalls sehr wünschen. Auch die überirdische Aufbewahrung einer Urne in einem Kolumbarium, zum Beispiel in der Eiche im Lübecker Hafen, ist ein Ausdruck dafür, wie sich die individuellen Wünsche tatsächlich entwickelt haben. Wir wissen von dem Wunsch einiger Menschen, eine Beerdigung auf dem eigenen Grundstück vorzunehmen; Eka von Kalben hat die Gründe eben ausgeführt, die eigentlich moralisch ein Stück weit dagegen sprechen. Da sind wir bei dir, bei euch; das sehen wir auch weiter skeptisch. Einer Entnahme – auch das ist ja in der Anhörung diskutiert worden – von wenig Asche zur Erstellung eines Schmuckstückes hätten wir allerdings offen gegenübergestanden. Da gab es, glaube ich, Differenzen in der Koalition. (Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber insgesamt muss ich sagen und begrüße es wirklich sehr, dass wir uns bei diesem hochsensiblen Thema im Großen und Ganzen fraktionsübergreifend einig sind. Wir stimmen dem Gesetzentwurf an dieser Stelle zu. – Ich danke Ihnen.
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das meiste eigentlich von den Kolleginnen vor mir schon gesagt worden. Deswegen lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen, dem auch die FDP-Fraktion zustimmen wird. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um gesellschaftliche Entwicklungen nachzuvollziehen und gleichzeitig dem zunehmenden Interesse an alternativen Bestattungsformen bei gleichzeitigem Schutz der Menschenrechte gerecht zu werden. Ich will an der Stelle sagen: Auch das ist für uns ein ganz besonders wichtiger Punkt, nämlich der Schutz internationaler Kinder- und Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot von Grabmalen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. (Beifall SDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Frau Ministerin, durch die Anpassung an eine modernere Bestattungskultur und Praktiken schaffen Sie einen Rechtsrahmen, mit dem Sie die Wahrung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch über den Tod hinaus umsetzen, zum Beispiel durch die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen auf bestimmten Friedhofsflächen zu verstreuen oder sarglos zu bestatten. Die Sicherstellung der Qualität und der Rechtsklarheit in Bezug auf die zweite Leichenschau wird hergestellt. Darüber reden viele Menschen nicht gern, aber auch das ist wichtig, im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Verantwortung der Friedhofsträger bei der Errichtung und im Betrieb von Bestattungswäldern, die Förderung der Vielfalt der Bestattungsarten und gleichzeitig der Attraktivität von Friedhöfen, zum Beispiel durch die Einführung von Bestattungswäldern, Kolumbarien und die Erlaubnis von Ascheverstreuungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will klar sagen, dass ich persönlich mir noch etwas mehr hätte vorstellen können. Ich will darauf verweisen, dass in Rheinland-Pfalz Minister Hoch das noch gar nicht so lange her verabschiedete rheinland-pfälzische Pendant als das modernste Bestattungsrecht bezeichnet hat. Neben einigen Punkten, die auch wir in Schleswig- (Dr. Heiner Garg) Holstein regeln, sind da in der Tat auch die Aushändigung der Urne und die Teilung der Asche zum Beispiel für eine Diamantbestattung nach Schweizer Vorbild vorgesehen. Auch das hätte ich mir für Schleswig-Holstein durchaus vorstellen können. Ich nehme zur Kenntnis, dass das in diesem Anlauf zwischen den Koalitionspartnern nicht möglich gewesen ist. Nichtsdestoweniger bleibt der vorliegende Gesetzentwurf ein großer Schritt in Richtung eines liberaleren Bestattungsrechts, das gesellschaftliche Entwicklungen nachempfindet. Vor diesem Hintergrund werden wir dem zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grund für die vorliegende Änderung des Bestattungsgesetzes ist aus meiner Sicht so einfach wie einleuchtend – wir haben es schon gehört –: Weite Teile dieses Gesetzes sind seit über zehn Jahren unverändert in Kraft. Gleichzeitig kann ich aber auch aus meiner persönlichen Erfahrung im familiären Umfeld bestätigen, dass in Sachen Bestattungskultur einiges in Bewegung ist. Viele Menschen haben heute ein gesteigertes Interesse an moderneren Ansätzen im Umgang mit Bestattung und Trauer. So setzen sich zum Beispiel immer mehr Betroffene dafür ein, dass das Ausbringen von Asche eines Angehörigen auf bestimmten Flächen inner- und außerhalb von Friedhöfen ermöglicht wird. Ähnliches gilt für eine Beisetzung des Leichnams ohne Sarg. Denn dieser war bisher bis auf religiös bedingte Ausnahmen gesetzlich vorgesehen. Aber auch eine zwingende Beisetzung auf einem Friedhof in einem Sarg entspricht längst nicht mehr dem Wunsch aller Angehörigen. Auch ein vergleichsweise neues Modell wie die Reerdigung hat uns im Vorfeld aus guten Gründen beschäftigt. Auch hier gibt es Dynamiken und Bedarfe, denen man gesetzgeberisch Rechnung tragen sollte. Insofern ist es nur folgerichtig, dass wir die gesetzlichen Grundlagen hier und heute an die veränderten gesellschaftlichen Realitäten anpassen. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, wird schnell erkennen, dass wir bei Fragen rund um das Bestattungswesen vor spürbaren Veränderungen stehen. Wenn Sie mich fragen, dann ist das auch kaum verwunderlich. Denn sowohl die Säkularisierung als auch die religiöse Vielfalt nehmen zu. Auch die Familienmodelle entwickeln sich weiter, und der Wandel der Bestattungskultur zeigt sich längst zum Beispiel dadurch, dass über zwei Drittel der Bestattungen nicht mehr traditionell als Erdbestattung, sondern auf alternativen Wegen durchgeführt werden. Zwar hat auch die Friedhofskultur weiterhin eine große traditionelle Bedeutung, offenbar brauchen aber immer weniger Menschen einen bestimmten Ort, um zu trauern oder der Verstorbenen zu gedenken. Gleichzeitig gibt es – wie bereits angedeutet – mitunter sehr konkrete Wünsche, die bisher verwehrt bleiben. All das spricht für eine regelmäßige Überprüfung und im Zweifel auch für eine gesetzliche Anpassung, wie sie uns hier und heute vorliegt. Ich denke, nur sehr wenige Dinge in Landeszuständigkeit sind so persönlich wie die, die im Bestattungsgesetz geregelt sind. Hier sind neben zulässigen Bestattungsarten und ‑fristen zum Beispiel auch Details zum Leichen- und Friedhofswesen – wir haben es gehört – oder zum Umgang mit Totgeborenen festgeschrieben. Auch wenn wir vom SSW einer Liberalisierung des Bestattungsrechts weiterhin offen gegenüberstehen, ist mir wichtig, eines zu betonen: Wir bewegen uns hier in einem äußerst sensiblen Bereich, in dem wir nicht nur dem letzten Willen der Verstorbenen Rechnung tragen müssen, es gilt gleichzeitig auch, die Wünsche der Angehörigen und religiöser Minderheiten mit den Bedürfnissen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Das alles muss bei Änderungen des Bestattungsrechts nicht nur mitbedacht, sondern auch berücksichtigt werden. Als Grundsatz gilt für uns weiterhin, dass wir die mitunter sehr persönlichen Entscheidungen, die sich im Zusammenhang mit der Bestattung von Angehörigen stellen, nicht unnötig einschränken oder sogar blockieren dürfen. Aber ich denke, hier sind wir auf einem sehr guten Weg. Wir vom SSW können dieser Gesetzesänderung hier und heute zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Hauke Hansen das Wort.
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede heute in Vertretung für meine Kollegin Andrea Tschacher, die leider erkrankt ist und der ich von dieser Stelle noch einmal gute Genesungswünsche sende. (Beifall) Ich danke der Ministerin für ihren umfassenden Bericht zum Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein. Pflege betrifft uns alle. Sie ist das Herzstück einer der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem Maßnahmenpaket haben wir im Land einen wichtigen Schritt gemacht. (Birte Pauls [SPD]: Wir?) Es umfasst rund 30 Maßnahmen mit kurz‑, mittelund langfristigen Zielen. Mein Dank gilt dem Landespflegeausschuss, dem Sozialministerium und allen, die daran mitgewirkt haben. Mir ist wichtig, die Pflege nicht nur aus der politischen Perspektive zu verstehen, sondern auch die Praxis aus Sicht der Pflegekräfte kennenzulernen. Deshalb habe ich Anfang November 2024 in einer Pflegeeinrichtung in Lauenburg hospitiert und die Frühschicht ab 6 Uhr morgens begleitet. Nach der Verabschiedung des Maßnahmenpakets habe ich die Mitarbeiter der Einrichtung eingeladen und mir ihre Meinung zu den einzelnen Maßnahmen angehört. Die praktischen Rückmeldungen waren sehr hilfreich. Auf Basis dieser Erfahrungen und der Gespräche möchte ich nun vier zentrale Punkte aus dem Maßnahmenpaket hervorheben, die mir besonders wichtig erscheinen, auch wenn es noch viele weitere gute Ansätze in diesem Maßnahmenpapier gibt. Zunächst einmal die Unterstützung pflegender Angehöriger. Pflegende Angehörige sind das Rückgrat unseres Pflegesystems. Sie leisten jeden Tag einen unschätzbaren Beitrag. Hier müssen wir ansetzen und gezielt Verbesserungen schaffen. Maßnahmen wie familiale Pflege und der Pflege-Guide unterstützen bei der Pflegeorganisation zu Hause und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Zweitens die Förderung der Digitalisierung in der Pflege. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Schlüssel, um Pflegekräfte und Angehörige zu entlasten. Ein gutes Beispiel hierfür ist das digitale Pflegebistro. Das zeigt, wie digitale Innovationen die Pflegepraxis sinnvoll unterstützen können. Die Maßnahmen zur digitalen Pflegebedarfserhebung mit Frühwarnsystem finde ich besonders spannend, weil sie mithilfe von KI-Technologie frühzeitig Versorgungsdefizite und weiße Flecken in der Pflegeversorgung aufdecken kann. Drittens der Abbau bürokratischer Hürden. Die Bürokratie im Pflegesektor bindet wertvolle Zeit; Zeit, die für die direkte Pflege genutzt werden könnte. Während meiner Hospitation schilderten Pflegekräfte das eindrücklich. Bürokratieabbau ist eine zentrale Maßnahme, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mehr Zeit für die Pflege zu schaffen. Auch pflegende Angehörige kämpfen mit aufwendiger Bürokratie. Komplizierte Anträge und zeitintensive Kommunikation, das muss der Vergangenheit angehören; hier brauchen sie mehr Entlastung. Ich komme zum vierten Punkt, die Einbindung von Geflüchteten in den Pflegesektor. Die Einbindung von Geflüchteten in den Pflegesektor ist eine Maßnahme, die ich ausdrücklich begrüße. Die Maßnahme hat das Potenzial, eine Win-win-Situation zu schaffen. Die Einwanderung von Geflüchteten kann das Fachkräfteproblem, den Fachkräftemangel mindern und eröffnet gleichzeitig Perspektiven in einem zukunftssicheren Berufsfeld. Das Pilotprojekt des Sozialministeriums zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in die Pflege zeigt eindrucksvoll, wie dieses Potenzial gehoben werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege ist ein Thema, das uns alle betrifft. Unser Ziel muss es sein, eine Pflege zu gewährleisten, die gerecht, zugänglich und finanzierbar bleibt – jetzt und in der Zukunft. Das schaffen wir nur gemeinsam. Das Maßnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt, doch es (Hauke Hansen) braucht auch bundesweit Reformen, um das Pflegesystem zukunftsfähig zu machen. Ich danke für die heutige Aufmerksamkeit und freue mich auf die Zusammenarbeit bei der Umsetzung dieser Punkte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.
Eka von Kalben GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich vertrete hier heute meinen Kollegen Jasper Balke, dem auch ich natürlich gute Besserung von hier aus wünsche. (Beifall) Pflege geht uns alle an. Jeder und jede hat im Laufe ihres Lebens mit Pflege zu tun, sei es als Angehörige, vielleicht auch als selbst Pflegende oder als Pflegekraft oder auch irgendwann als Patient_in oder Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger. In Schleswig-Holstein werden zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt; die meisten davon ohne professionellen Pflegedienst. Das bedeutet, der größte Pflegedienst im Land sind die pflegenden Angehörigen. Einen Platz in der stationären Pflege zu bekommen, ist schwer. Nur circa ein Fünftel der Pflegebedürftigen wurden 2021 in vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgt. Über die Kurzzeitpflege haben wir auch schon gesprochen; da ist es noch schwieriger. Fast 50.000 Menschen arbeiteten in Schleswig-Holstein in 544 ambulanten Pflegeeinrichtungen und 710 stationären Pflegeeinrichtungen. Ihnen allen und den Privatpflegenden gilt unser besonderer Dank. (Beifall ganzes Haus) Das ist das Ist, aber wie steht es mit dem Soll? Wie steht es mit der Zukunft? Durch die demografische Entwicklung wird der Pflegebedarf immer höher, weil wir im Durchschnitt älter werden. Aus den gleichen Gründen wird der bestehende Fachkräftemangel in der Pflege immer größer. Das heißt, das Gap wird größer. Deshalb müssen wir auf allen politischen Ebenen handeln: im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Auf Bundesebene – Sie haben es schon angesprochen, Frau Ministerin – brauchen wir eine umfassende Pflegereform. Da stirbt die Hoffnung zuletzt. Ich bin mir sicher, dass alle Parteien dieses Thema in ihre Wahlprogramme aufnehmen werden. Aber seien wir ehrlich: Es ist keine einfache Aufgabe, dieses Problem zu lösen. Ich möchte mich ausdrücklich bei Sozialministerin Aminata Touré bedanken, die Initiativen zur Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege und zur Erhöhung der Pflegeleistung in die Sozialminister_innenkonferenz eingebracht hat. Sie haben dort fachliche Unterstützung und eine Mehrheit gefunden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichermaßen möchte ich mich bei Ihnen und Ihrem Staatssekretär herzlich dafür bedanken, dass Sie sich auch in Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht haben – gemeinsam mit den Akteur_innen des Landespflegeausschusses. Es ist ganz wichtig, dass es eine gemeinsame Arbeit ist und nicht eine Arbeit des Sozialministeriums, diese Pflegestrategie für unser Land zu entwickeln – beziehungsweise die Pflegemaßnahmen, wie sie ja jetzt genannt werden. Im November 2023 wurden im Landespflegeausschuss der Startschuss gesetzt und im Rahmen von diversen Sondersitzungen unter fachlicher Beteiligung des Ministeriums eine Vielzahl von Projekten und Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Diese insgesamt 30 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern adressieren ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure, nicht nur das Ministerium, aber eben auch. Zu den Maßnahmen, die Aufgabe der Landesregierung sind, gehört die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Potenzial der geflüchteten Menschen, die sich schon in Schleswig-Holstein befinden. Ich möchte dazu sagen: Auch das ist keine Ad-hocLösung. Das wird nicht dazu führen, dass wir auf einmal morgen mehr Pflegekräfte im System haben, weil diese Menschen natürlich Deutsch lernen und eine Ausbildung machen müssen, und das ist in der Regel – ich weiß, wovon ich spreche – ein langer Weg. Aber es ist trotzdem richtig, es bei der Ankunft zuallererst anzugehen. Dazu gehören auch die digitale Pflegebedarfsplanung auf kommunaler Ebene und ein digitales Frühwarnsystem zur Identifizierung von Pflegelücken. Das finde ich sehr gut, aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen: Das Problem ist uns schon gut bekannt. Also, wir haben wenig Überversorgungs‑, sondern in der Regel Unterversorgungsregionen. Trotzdem ist es natürlich gut, wenn man zielgerichtet handeln kann. (Eka von Kalben) Dazu gehört die „Woche der pflegenden Angehörigen“, die bereits mit einer beeindruckenden Vielzahl von Angeboten und Veranstaltungen stattgefunden hat. Ich bin sehr froh, dass der Verein „wir pflegen!“ dabei so aktiv war und auf dieses wichtige Thema hingewiesen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich muss leider ein bisschen abkürzen. Dass es das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Pflegesituation in Schleswig-Holstein gibt und dass sie diese Gemeinsamkeit geschaffen haben, das ist ein großer Erfolg, das ist ein wichtiger Schritt. Es löst nicht alle Probleme. Es ist keine visionäre Strategie, die sozusagen die Probleme bis zum Jahr 2040 oder 2050 löst, aber es sind konkrete Schritte. Das finde ich an diesen Maßnahmen so gut. Sie beschreiben nicht einfach nur ein Problem, sondern es sind ganz konkrete Maßnahmen, die controllt und umgesetzt werden. Vielen Dank dafür, Frau Ministerin, und vielen Dank an den Pflegerat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Annabell Krämer
Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Birte Pauls das Wort.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt mal diese vorweihnachtliche Harmonie ein bisschen unterbrechen, denn wir kommen von der vielfach angekündigten Strategie zu diesem Maßnahmenpaket. Eine Strategie ist ein genauer Plan für ein Verhalten, der dazu dient, ein Ziel zu erreichen, indem man alle Faktoren von vornherein einzukalkulieren versucht. Das hat auch nach mehreren Anläufen jetzt nicht geklappt. Der Landespflegeausschuss lehnte es zu Recht ab, dieses Maßnahmenpaket als Strategie zu bezeichnen, und lässt sich selbstverständlich nicht vor den politischen Karren der Ministerin spannen. Also wurde es nach zahlreichen Runden und Sondersitzungen ein Maßnahmenpaket. Bei diesen Runden – muss ich gestehen – hätte ich gerne Mäuschen gespielt, denn bis zu den knallenden Türen war wohl einiges an Aufregung dabei. Ich bin den Akteuren des Landespflegeausschusses sehr dankbar, dass sie dieses Papier erarbeitet haben, denn es ist mitnichten das Papier der Ministerin. Ich bin den Mitgliedern des Landespflegeausschusses ebenfalls sehr dankbar, dass sie die aktive Rolle der Umsetzung übernehmen. Sehe ich mir die Maßnahmen im Einzelnen an, fällt nämlich auf, dass sich Träger und Verbände immer auf direkte Umsetzung konzentrieren, während sich bei den Aufgaben für das Ministerium wieder häufig das Wort „prüfen“ findet oder die Karte mal wieder Richtung Bund geschoben wird. So viel zum Handwerklichen. Jetzt komme ich zu einigen Maßnahmen. Die Rolle des Landespflegeausschusses soll gestärkt werden, und das finde ich richtig gut, denn da sitzt die geballte Fachkompetenz. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Ministerin, die ansonsten oft sehr beratungsresistent unterwegs ist, wirklich mehr auf den Landespflegeausschuss hört. Die Stärkung der pflegenden Angehörigen und deren Vernetzungsmöglichkeiten sind total wichtig, tragen sie doch mit 80 Prozent der häuslichen Pflege den größten Teil der Versorgung. Das digitale Pflegebistro wird im Haushaltsentwurf gekürzt, bekommt aber mehr Geld über die Pflegekassen. Gefreut habe ich mich natürlich über die Etablierung eines Modellversuches für den präventiven Hausbesuch; da musste ich schon beinahe schmunzeln. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Mit der Idee ist die SPD schon länger unterwegs. Leider wurden unsere Anträge trotz zustimmender Anhörung von der Koalition immer abgelehnt. Jetzt wird die Initiative doch aufgegriffen. Der präventive Hausbesuch ist schon sehr erprobt, ein Modellversuch ist überflüssig. (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) Man könnte direkt in die Umsetzung gehen. Die Effektivität der Verhandlungsstruktur zu steigern und Verfahren zu kürzen, ist besonders für die kleineren Einrichtungen enorm wichtig. Gespannt sein dürfen wir auf die Refinanzierung von Investitionskosten, kommt diese Landesregierung doch schon seinen Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich nicht nach. Rahmenverträge sind Pflichtaufträge. Dass das Ministerium in einem Maßnahmenpaket des Landespflegeausschusses darauf aufmerksam gemacht werden muss, ist eigentlich peinlich. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich verändern; das haben wir auch schon gehört, das hören wir auch viele Jahre schon. Best-PracticeBeispiele gibt es. Was ist eigentlich mit den Ergebnissen aus der letzten Legislaturperiode von Heiner Garg zum „Branchencheck Pflegekräfte“? Die (Birte Pauls) Schwachstelle ist doch, dass die Umsetzung den Arbeitgebern immer freigestellt wird. Und ja, dabei bleibt es dann auch oft. Beim Bürokratieabbau wünsche ich sehr, sehr viel Erfolg. Warum Sie allerdings nur die Neuregelung daraufhin überprüfen wollen und sich nicht alte Verordnungen anschauen, verstehe ich nicht. Den Pakt für Pflege- und Gesundheitsberufe wollen Sie bis Ende des Jahres 2025 weiterarbeiten lassen. Konkrete Vorschläge liegen hier bislang immer noch nicht vor. Das hat vielleicht auch wieder etwas mit der Trennung dieser beiden Ministerien zu tun. Sie wollen die Pflegeausbildung stärken, das finde ich gut. Warum in aller Welt reduzieren Sie dann die Mietkostenzuschüsse für die Pflegeschulen? (Beifall FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Hinzu kommt, dass das SHIBB den Pflegeschulen keine Flexibilität lässt. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass die größte Ausbildungsgruppe, nämlich die Pflege, im Kuratorium des SHIBB gar nicht vertreten ist. Das alles wird direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Ausbildungsplätze haben. Das ist keine Stärkung, sondern eine Schwächung der Schulen, und wir sollten alle, die wollen und können, ausbilden, denn wir brauchen sie alle. Menschen mit Bleibeperspektive schon früh auf die Pflege anzusprechen, finde ich eine gute Idee. Wie dort die Erfolge sind, fragen wir gerade in einer Kleinen Anfrage nach. Die Auszubildenden brauchen oft Unterstützung, sie bräuchten Schulsozialarbeit. Auch das findet sich in dem Haushalt nicht wieder; da geht es nur um Ehrenamt. Leiharbeit ist und bleibt ein vor allen Dingen für Stammpersonal belastendes Übel. Ich finde es gut, dass Sie es angehen wollen; allerdings kommen Sie über Prüfungsformulierungen auch an dieser Stelle nicht hinaus. Das alles kann nur der Anfang sein. Ich sichere Ihnen zu, wir sichern Ihnen zu, dass wir konstruktiv begleiten, aber auch die Ergebnisse, die in Teilen mit konkreten Zeitplänen hinterlegt sind, genau betrachten werden. Wir wünschen allen Akteuren bei der Umsetzung viel Erfolg. Die Pflege muss auf allen Ebenen gestärkt werden. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Pauls, lassen Sie mich unmittelbar an Ihre Rede anschließen. Zunächst einmal danke auch ich dem Landespflegeausschuss sehr herzlich dafür, dass es doch noch gelungen ist – das hat ja ein bisschen gedauert –, zu etwas Gemeinsamem zu kommen. Ich will auch sagen: Niemand von uns wird behaupten, dass von den 30 Maßnahmen, die in dem Papier beschrieben sind, irgendeine überflüssig ist. Was mich bei näherem Betrachten ein bisschen stutzig macht, ist erstens die Priorisierung durch die Landesregierung. Ich komme einfach nicht drum herum zu sagen: Das riecht danach, dass die Priorisierung, wie sie heute auch die Ministerin vortrug, vor allem etwas mit der Haushaltslage zu tun hat und nicht etwas mit der Dringlichkeit und Notwendigkeit von Maßnahmen. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich will das begründen. Ich habe viel Sympathie, und die digitale Pflegebedarfserhebung mit Frühwarnsystemen ist wichtig, aber ich will sehr deutlich sagen, meine Damen und Herren: Die Probleme von pflegenden Angehörigen, die Probleme von Pflegefachkräften, die Probleme von Pflegebedürftigen sind weitaus größer. Wir reden darüber, dass Menschen keinen ambulanten Pflegedienst finden. Wir reden darüber, dass Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung keinen Platz in einem Pflegeheim finden. Wir reden darüber, dass Menschen bis zu 2.700 Euro im Durchschnitt Eigenanteile in einer stationären Einrichtung nach dem SGB XI bezahlen müssen. Deshalb sage ich Ihnen bei allem guten Willen: Das reicht einfach nicht, was Sie hier als Priorisierung der Pflegepolitik für die Landesregierung beschrieben haben. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Kollegin Pauls hat zu Recht darauf hingewiesen; wir haben uns mal den Spaß gemacht, uns in der Bewertung durch die Landesregierung mal anzuschauen, wie häufig das Wort „prüfen“ vorkommt: (Wortmeldung Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Dr. Heiner Garg) 28-mal wird geprüft oder eine Prüfung vorgeschlagen, siebenmal wird gegebenenfalls eine Projektinitiierung in Bezug auf die Digitalisierung geprüft, und dreimal haben wir es mit Appellen zu tun.
Annabell Krämer
Abgeordneter Dr. Garg, gestatten Sie eine Zwischenfrage/Anmerkung?
Eka von Kalben GRÜNE
Lieber Herr Garg, ich teile, dass man für pflegende Angehörige mehr machen muss, und was die Übernahme der Kosten in der Pflege angeht. Aber: Sind Sie der Meinung, dass das Land da sozusagen künftig stärker zuständig sein sollte? Sollten wir das als Landesaufgabe übernehmen, was ja im Wesentlichen eine Bundesaufgabe ist und im Bund in den letzten Jahren leider nicht verwirklicht werden konnte? Woran das wohl lag? – Liebe Eka von Kalben, das Problem ist, dass das Land hier bei den Investitionskosten (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hm!) – nein, nicht „hm“ – eine ganz klare Aufgabenteilung hat, die im SGB XI festgelegt wurde. Ich kann mich an eine der ersten pflegepolitischen Initiativen meiner Fraktion in dieser Legislaturperiode noch sehr gut erinnern, mit der wir das Land aufgefordert haben, dieser Verpflichtung nachzukommen. Mir ist die Haushaltslage wohl bewusst. Vor diesem Hintergrund haben wir bei einer zweiten Runde der Landesregierung sozusagen den Vorschlag gemacht: „Dann gebt doch zumindest ein Gutachten in Auftrag“, und wollten dafür Geld bereitstellen, wie man schrittweise über ein Finanzierungsmodell dahin kommt, bei den Investitionskosten nachzulegen und das zu verbessern, zum Beispiel indem man das Pflegewohngeld zunächst einmal in eine andere Investitionskostenfinanzierung überführt. Warum? Weil das am Ende die Eigenanteile der Menschen, von denen ich gerade gesprochen habe, um 500 Euro pro Monat entlasten würde. Das ist eine Landesaufgabe. Deswegen spreche ich sie hier auch an. (Beifall Christian Dirschauer [SSW])
Annabell Krämer
Moment. Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Kollegin von Kalben?
Eka von Kalben GRÜNE
Ja, ich stimme Ihnen bezüglich des eigenen Teils zu. Sie haben aber auch von den pflegenden Angehörigen gesprochen, die eine bessere finanzielle Unterstützung erhalten müssten. Sehen Sie das als eine Landesaufgabe an? Ich bin mit Ihnen vollkommen einer Meinung, dass die Investitionsanteile in Schleswig-Holstein höher sein könnten. Da bin ich gespannt auf den entsprechenden Haushaltsantrag. Ich weiß trotzdem nicht – Sie haben das sehr generell angefangen – und frage mich schon, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass der Bund an der Stelle eine höhere Verpflichtung übernehmen müsste, als er es bisher getan hat. – Da passt noch nicht einmal ein Blatt Papier zwischen uns. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das freut mich!) Es ist nicht die Aufgabe des Landes, beispielsweise eine Art Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige zu zahlen. Ich glaube, das habe ich aber auch nicht gesagt, weil ich mich mit dem Thema Pflege schon seit meinen Ausbildungszeiten – also noch bevor mich hier irgendjemand kennengelernt hat – beschäftige. Ich hoffe nicht, dass ich das gesagt oder gefordert habe – das müssten wir sonst noch einmal nachgucken –, und ich würde das auch nicht. Was mich nachdenklich gestimmt hat, war die Priorisierung von 30 Maßnahmen seitens der Landesregierung, weil ich fand, dass sie vor allem haushaltspolitisch getrieben waren. Deswegen habe ich die Notwendigkeiten und die Probleme, die es akut in der Pflege gibt, noch einmal aufgezählt. (Beifall FDP und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen gab es Initiativen zur Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege neben den Verpflichtungen, die das Land hat, auch schon in der letzten Legislaturperiode. Ich habe gemeinsam mit der Kollegin Leonhard eine Bundesratsinitiative eingebracht, diesen Deckel bei (Dr. Heiner Garg) 1.000 Euro einzuziehen. Aus der Bundesratsinitiative ist leider keine aktuelle Politik in der Umsetzung geworden. Ich halte das aber nach wie vor für erforderlich und für richtig. Jetzt muss der Kollege Buchholz ganz tapfer sein. Ich bin der Auffassung, dass wir inzwischen im Bereich Pflege und übrigens inzwischen leider auch im Bereich Kita ein echtes Problem mit dem Anstieg der Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben. (Beifall FDP und SSW – Zuruf) – Nein, sprechen Sie mit Stammbelegschaften. Seit 2000, seit ich Mitglied dieses Landtags bin, besuche ich eigentlich ständig und immer wieder Altenpflegeheime, und zwar nicht nur, um mir zeigen zu lassen, was alles toll ist, sondern auch, um mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen. Der Grundgedanke ist ein richtiger, nämlich Belastungsspitzen auszugleichen. Inzwischen werden halbe Stammbelegschaften durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ersetzt, oder die Leute haben gar keine Lust mehr. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Annabell Krämer
Herr Kollege Dr. Garg, jetzt haben Sie die Gewalt auf die Straße gebracht. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Dr. Buchholz? (Zurufe CDU und SPD)
Dr. Heiner Garg FDP
Das wäre jetzt ziemlich komisch, wenn ich sage, dass ich gerne meine Rede zu Ende bringen möchte. Ja, Frau Präsidentin, selbstverständlich.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Kollege Garg, sind Sie bereit einzuräumen, dass die Ausweitung der Vermittlung der Arbeitnehmerüberlassung gerade in der Pflege auch etwas damit zu tun hat, dass die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Bedingungen in der Arbeitsüberlassung besser finden als in der Festanstellung? (Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) – Ja, das ist richtig. Das heißt für mich aber nicht, dass man die Leiharbeitnehmerschaft ausweiten muss, sondern dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege grundsätzlich verbessert werden müssen. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Annabell Krämer
Herr Dr. Garg, gestatten Sie auch eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Kollegen Kalinka?
Werner Kalinka CDU
Herr Kollege Dr. Garg, würden Sie mir zustimmen, dass Leiharbeit im gesamten Gesundheitsbereich deutlich teurer ist als die Stammbelegschaften, sei es in Kliniken, sei es in der Pflege? Insofern wäre es doch nur vernünftig, aus allen Interessen heraus die Leiharbeit zurückzuführen.
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Kollege Kalinka, wie könnte ich Ihnen an dieser Stelle widersprechen? Das erleben wir jedes Jahr, wenn Herr Pansegrau vom UKSH genau über dieses Problem spricht, weil sie nämlich immer das Problem haben, dass es nicht nur teurer ist. Im akutstationären Bereich wird es noch nicht einmal vom Pflegebudget erfasst, sondern es schlägt sich bei den Sachposten nieder. Natürlich ist das ein Ansatz, an dem alle Beteiligten – die Bundesländer, aber selbstverständlich auch eine nächste Bundesregierung – arbeiten müssen.
Annabell Krämer
Herr Abgeordneter Dr. Garg, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Kollegen Kalinka?
Werner Kalinka CDU
Herr Kollege Dr. Garg, stimmen Sie mir auch zu, dass Leiharbeit und dass sich dort häufig dann Dienste ausgesucht werden und so weiter zu Unzufriedenheit in der Stammbelegschaft und sogar zum Gefühl von Ungerechtigkeit führt? – Genau aus diesem Grund habe ich dieses Thema angesprochen, wissend, dass der Kollege Buchholz und ich darüber immer sehr intensive und sehr konstruktive Gespräche führen. (Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) (Dr. Heiner Garg) – Ja, auch einvernehmliche. Wenn es nämlich um die Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht, habe ich ihn immer wirklich immer, an meiner Seite. – Darauf müssen wir abzielen, und selbstverständlich führt das zu Unzufriedenheit. Zum Beispiel funktioniert ein Pflegeheim nur mit Früh‑, Tages- und Nachtschichten. Wenn man sich aber immer nur eine Schicht, die einem am liebsten ist, heraussuchen kann und die Stammbelegschaften die Wochenenddienste übernehmen und die Dienste jetzt wieder an Feiertagen absolvieren müssen, dann bringt das selbstverständlich Unruhe in ein Team. – Sie können sich setzen. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet; da müssen Sie nicht stehen bleiben. (Werner Kalinka [CDU] begibt sich an seinen Platz – Christopher Vogt [FDP]: Nicht zufriedenstellend!) Im Übrigen ist ein weiterer Punkt, wenn wir über Pflegebedürftige in Einrichtungen nach dem SGB XI sprechen, dass das fast immer hochbetagte Menschen sind, die sich auch so etwas wie Kontinuität in der Bezugs- und Ansprechperson wünschen. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Wenn jeden zweiten Tag jemand Neuer kommt, dann macht das etwas mit diesen Menschen. Vor diesem Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich mir wirklich – ich weiß nicht, wie ich das nennen will, und ich will jetzt auch nicht irgendwelche Superlative zum Schluss kreieren – für das kommende Jahr mehr Dampf dieser Landesregierung bei der Pflegepolitik, damit die Probleme, die alle kennen, wirklich angegangen und zumindest teilweise gelöst werden. Denn in der Pflege haben wir kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank erst einmal für den Antrag, der uns die Gelegenheit eröffnet, die Pflege hier als eines meiner Ansicht nach wichtigsten Zukunftsthemen überhaupt zu besprechen. Die Grundlage der Debatte ist das Papier der Landesregierung, in dem das sogenannte erste Maßnahmenpaket zur Sicherstellung der Pflege vorgestellt wird. Reichlich spät – zur Mitte der Legislaturperiode – hat sie es vorgelegt. Ich habe es gelesen und will es an der Stelle nicht spannend machen: Mir hat das Papier nur bedingt gefallen, weil es weitestgehend nur eine Momentaufnahme ist. Da ist ohne Frage total viel Richtiges drin. Wir haben gerade von den Prüfaufträgen gehört. Es kommt mir so vor, als ob die Sozialministerin über eine Baustelle läuft – bei schiefen Balken, fehlender Baustellensicherung und kaputten Rohren – und da keine Abhilfe schafft, sondern lediglich Prüfaufträge verteilt und kein Gerüst hat. Die Pflege hat viele Probleme – zu wenig Informationen, das wissen wir, gehören nicht dazu. Wir wissen sehr genau Bescheid über die Situation der Pflege, wie es den Pflegenden geht, wie die Angebote aussehen, wo es mit der Finanzierung hapert, und nicht zuletzt auch darüber, wie es um die pflegenden Angehörigen steht. Das haben wir auch heute wieder gehört. Da müssen in der Tat keine Prüfaufträge verteilt werden. Da sind umgehend handfeste Programme nötig, und zwar vor allem solche, die finanziell gut ausgestattet und dauerhaft angelegt sind. Beides fehlt in dem sogenannten Maßnahmenpaket. Stattdessen wird viel geredet. Das scheint mir manchmal auch der einzige Beitrag der Landesregierung zu sein – eine schöne Festrede zum Beispiel anlässlich einer Infowoche. Der Gesamteindruck ist tatsächlich, dass die Landesregierung in dem Papier nicht wie ein Akteur auftritt, sondern wie eine Moderatorin. Das ist mir einfach zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und SPD) Das ist beileibe nicht die einzige Kritik an dem Papier. Viele wichtige Themen werden überhaupt nicht angesprochen. Ich will da mal ein paar Beispiele geben: Erstens geht es um die Situation der Young Carer, die parallel ihre Karriere oder die Schule, ihre eigene Familie und dann noch die Pflege eines Angehörigen unter einen Hut bringen möchten. Diese Helfergruppe fehlt in dem Paket komplett. Zweitens fehlen konkrete Maßnahmen, wie die Armut im Alter als Folge von jahrelanger unbezahlter Pflege vermieden wird. Immer noch büßen vor allem Frauen in Deutschland für die Pflege, weil ihnen Beitragsjahre für die Altersrente fehlen. Eine (Christian Dirschauer) Lösung ist hier leider nicht in Sicht. Gespräche mit Arbeitgebern sind an der Stelle eben nur ein Baustein eines richtigen Maßnahmenpaketes. Wer seine Eltern pflegt und deswegen nicht Vollzeit erwerbstätig sein kann, muss meines Erachtens eine Anerkennung seitens der Gesellschaft erwarten können, wenn die eigene Rente ansteht. Dass das bislang kaum der Fall ist, ist für alle ein schlimmer Missstand. So wird vor allem die Benachteiligung von Frauen lebenslang zementiert. Das muss man an der Stelle einmal sagen. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit freien Tagen für Behördengänge – eine Pflegebedürftigkeit erfordert nämlich unheimlich viel Papierkram – müsste selbstverständlich sein. Beratung zu Hause, Bezahlung von Vertretungen, wenn es auf Dienstreise geht, und, und, und müsste möglich sein und fordern die Angehörigen schon seit Langem. Im Maßnahmenpaket sucht man solche Maßnahmen allerdings vergeblich. Drittens möchte ich ein ganz konkretes Beispiel zur Prävention anführen. Viele Menschen werden pflegebedürftig, weil sie keine Sturzprophylaxe gemacht haben. Ihr Arzt hat die Gangunsicherheit zwar bemerkt, aber entsprechende Kurse fehlen vor allem auf dem Land. Wenn ein hochbetagter Mensch hinfällt, ist oftmals der Oberschenkelhals gebrochen, und die Bewegung ist stark eingeschränkt. Häufig mündet ein Sturz auf diese Weise in die Pflegebedürftigkeit. Das ist aber kein Schicksal, mit dem man sich abfinden muss. Man kann dem vorbeugen. (Beifall SSW) Genau diese Prävention muss nachhaltig finanziert und flächendeckend bei uns angeboten werden. Das wäre eine wichtige Maßnahme, die aus meiner Sicht unbedingt in das erste Maßnahmenpaket der Landesregierung hineingehört hätte. Viertens geht es um die Finanzierung. Das Maßnahmenpaket ist eben nur ein Prüfauftragspaket ohne finanzielle Unterfütterung, vor allem bei den Aufgaben der Landesregierung. Alles das, was kein oder wenig Geld kostet, wurde an der Stelle geschrieben. Das andere, also wie die Armutsbekämpfung auch hier bei uns sozusagen in dem Bereich vorangebracht werden kann, der Aufbau eines Unterstützungssystems für pflegende Angehörige oder eine belastbare Rekrutierungsstrategie, die Schulen einbindet und Umsteigerprogramme ermöglicht, kostet halt einfach Geld. Low budget lassen sich diese Riesenprobleme also in der Pflege nicht lösen. Die Landesregierung muss hier aus meiner Sicht nachlegen – und das schleunigst und nicht mit einer Momentaufnahme, sondern mit einer echten Strategie, die die Probleme angeht. – Herzlichen Dank.
Annabell Krämer
Zu einem Kurzbeitrag erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich es mindestens irritierend finde, wie auf dieses Maßnahmenpaket geblickt wird. Wir hatten im Landespflegeausschuss wirklich einen Moment, zu dem wir als Beteiligte alle zusammensaßen und es als historisch empfunden haben, gemeinsam so viele Maßnahmen in der Verantwortung der unterschiedlichen Akteure beschlossen zu haben. Das ist etwas Großartiges, dass wir das in Schleswig-Holstein hinbekommen haben. Deswegen kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, dass man da so draufblickt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Sie haben seitens der Opposition die Behauptung aufgestellt, dass wir angeblich ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht haben, bei dem wir als Land uns ausschließlich mit Prüfaufträgen zufriedengeben. Dem widerspreche ich sehr deutlich, und das wird eigentlich auch jedem klar, der sich einmal die Maßnahmen ganz genau anguckt. Ich habe dargestellt, dass wir 30 Maßnahmen haben. Wir als Land sind an 16 beteiligt. Wir haben eine sehr ausgewogene Debatte im Landespflegeausschuss gehabt, denn allen Beteiligten ist im Gegensatz zu Ihnen klar, dass wir nicht in allen Bereichen der Pflege die Hauptverantwortung tragen. Deswegen haben wir uns die Frage gestellt: Welche Aufgabe können wir haben? Der Wunsch aus dem Landespflegeausschuss war dezidiert, dass wir übergeordnet die Aufgabe des Controllings übernehmen. Wir haben gesagt: Das machen wir. Wir werden sehr genau prüfen, dass all das stattfindet, was man sich in der Eigenverantwortung der Pflegekassen, der Träger, der Verbände vorgenommen hat. (Ministerin Aminata Touré) Ich habe im Rahmen dessen, weil ich es als unsere Verantwortung sehe zu schauen, wo wir eigentlich eine Federführung haben können, drei Schwerpunkte benannt. Da behaupten Sie, wir hätten das nicht finanziell hinterlegt. Ich möchte dem sehr deutlich widersprechen. Wir haben als Erstes den Punkt der Arbeitsmarktintegration benannt. Das haben wir tatsächlich in der Pilotierung im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge aus eigenen Mitteln gestemmt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Diesen Montag haben der Ministerpräsident, die Innenministerin, der Wirtschaftsminister und ich im Bereich der Arbeitsmarktintegration ein 5‑Millionen-Euro-Paket vorgestellt. Da ist unter anderem 1 Million Euro für die Verstetigung der Arbeitsmarktintegration mit dem Schwerpunkt Kita und Pflege drin. Deswegen lasse ich auf gar keinen Fall stehen, dass das haushalterisch nicht hinterlegt sei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der zweite Punkt ist, dass wir beispielsweise auch die KI-gestützte Pflegebedarfsanalyse in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen werden. Das ist auch keine kostenlose Veranstaltung. Das wird uns höchstwahrscheinlich zwischen 400.000 und 800.000 Euro kosten. Daran arbeiten wir sehr konkret, haben Mittel dafür bereitgestellt und werden im Rahmen der Haushaltsberatung weiter Mittel dafür bereitstellen. Also stimmt die Aussage auch nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der dritte sehr konkrete Punkt ist, dass wir die Woche der pflegenden Angehörigen nicht nur ideell, sondern finanziell unterstützt haben. Es ist großartig, dass wir pflegen e.V. das auf den Weg gebracht hat, sodass wir diverse Veranstaltungen im Land hatten, mit denen wir das finanziell hinterlegt haben. Ich freue mich, dass wir dort eine sehr konstruktive, kooperative Zusammenarbeit haben.
Annabell Krämer
Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Pauls? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Ja.
Birte Pauls SPD
Frau Ministerin, vielen Dank. – Zuerst möchte ich noch einmal betonen, dass ich jedenfalls in meiner Rede sehr ausdrücklich den Mitgliedern des Landespflegeausschusses für dieses Maßnahmenpaket gedankt habe und dass ich es gut finde, dass Sie das jetzt gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Das habe ich sehr deutlich gemacht. Ich möchte Sie fragen, wer denn das, was Sie jetzt eben quasi alles aufgelistet oder aufgezählt haben, mit den Haushaltsmitteln infrage gestellt hat? Ich habe das nicht gemacht. Ich glaube, meine beiden Kollegen auch nicht. Deswegen frage ich mich, auf wen Sie hier reagieren. – Also ich weiß nicht, ob Sie mitbekommen haben, was für eine Debatte wir eben gerade geführt haben, und die Presseinformationen, die parallel rausgegangen sind. Es hieß, alle Maßnahmen in dem Maßnahmenpaket seien nur Prüfaufträge, und das sei finanziell nicht hinterlegt. Deswegen widerspreche ich dem mit aller Deutlichkeit. (Zuruf: Nee!) – Doch.
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Kollegin Pauls? Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr gerne.
Birte Pauls SPD
Dann möchte ich jetzt an dieser Stelle noch mal ganz klar machen, dass wir nur gesagt haben, dass das Ministerium Prüfaufträge verteilt hat. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass diese Prüfaufträge nicht mit Haushaltsmitteln hinterlegt sind. Das stimmt so nicht, und dem möchte ich widersprechen. – Wenn Sie sagen, dass es Prüfaufträge sind, impliziert das, dass es haushalterisch nicht hinterlegt ist und dass man es nicht auf den Weg bringen möchte. (Unruhe SPD) Ich antworte gerade der Abgeordneten Pauls und deswegen ist das auf jeden Fall ein Punkt, der nicht stimmt zu sagen, dass es nur Prüfaufträge sind. Wir haben sie finanziell hinterlegt. (Ministerin Aminata Touré) Ich möchte noch einen weiteren Punkt sagen. Wir haben ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das nicht nur für das Jahr 2025 oder für das Jahr 2024 angelegt ist. Wenn Sie sich die Maßnahmen einmal angucken, dann werden Sie feststellen, dass wir schon vor der Verabschiedung dieses Maßnahmenpakets viele Sachen auf den Weg gebracht haben, weil wir es eben nicht nur als Prüfauftragsinstrument verstehen, sondern als etwas, was wir kontinuierlich bearbeiten und weiter fortführen werden. Der nächste Punkt ist, dass, wenn wir ein Maßnahmenpaket, eine Strategie für das Land auf den Weg bringen, wir das natürlich nicht alles finanziell hinterlegen können, weil wir natürlich in Zusammenarbeit mit dem Parlament, dem Haushaltsgesetzgeber Verhandlungen darüber führen müssen, in welcher Höhe das stattfindet. Ich finde es völlig normal, dass man als Landesregierung dort in Gänze keine Vorfestlegung des Haushalts 2025, 2026 und 2027 vollzieht.
Annabell Krämer
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung der Kollegin Pauls?
Birte Pauls SPD
Also, noch einmal: Ich würde gern einmal hören, wer das – – (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Christian Dirschauer, das sagt er doch die ganze Zeit!) – Das habe ich nicht gehört. Aber dann antworten Sie doch bitte ganz direkt auf meine Frage, und dann ist gut. Ich habe mich durch Ihre Rede angesprochen gefühlt. Wenn Sie – beziehungsweise Christian – das so aufklären können, ist ja gut. (Martin Habersaat [SPD]: Christian ist schuld!) Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Damen und Herren, der letzte Punkt, der mir im Rahmen dieser Debatte wichtig ist, ist, dass wir in der vorvergangenen Woche als Arbeitsund Sozialminister_innen mit Bundesminister Karl Lauterbach zusammengesessen und über die Pflegesituation in Schleswig-Holstein gesprochen. Wir haben auch darüber gesprochen haben, dass natürlich jedes einzelne Bundesland vor derselben Herausforderung steht, ganz egal, in welcher Farbkonstellation man unterwegs ist, dass alle Länder vor der gleichen Herausforderung stehen. Wir haben uns eben auch auf den Weg gemacht zu sagen: Lasst uns die unterschiedlichen Maßnahmenpakete, die wir haben, nebeneinanderstellen, voneinander lernen und mit Blick auf die nächste Legislatur schauen, wie es eine umfassende soziale Pflegeversicherungsreform geben kann. Kurz bevor die Ampelregierung auseinandergeflogen ist, gab es ja die ganz konkrete Debatte darüber, dass das auf den Weg gebracht werden muss. Wenn ich dem glauben soll, was auch in dieser Arbeits- und Sozialminister_innenkonferenz formuliert worden ist, dann lag es an der FDP, dass es in der Vergangenheit nicht die ausreichenden Ressourcen dafür gab, das auf den Weg zu bringen. Ich hoffe, dass eine nächste Bundesregierung das ohne Beteiligung dieser FDP hinbekommen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Das Wort zur Nutzung der Restredezeit von dreieinhalb Minuten – oder lieber einen Kurzbeitrag? – hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Frau Ministerin! Ich finde es zum einen gut, dass Sie noch einmal reingegangen sind, um Ihre Position klarzumachen, um Ihre Pflegestrategie zu verteidigen. Ich stelle jedenfalls für mich und meine Fraktion fest, dass ich Sie – nämlich die Landesregierung – kritisiert habe und nicht den Landespflegeausschuss. Es ist im Übrigen ein legitimes Stilmittel, auch das kennt man, etwas zu skandalisieren und sich fürchterlich darüber zu empören, was Vorrednerinnen oder Vorredner gesagt hätten, was die aber gar nicht gesagt haben. Das ist auch in Ordnung. Ich will Ihnen sagen, warum ich mich noch einmal gemeldet habe. Ich finde es nämlich nicht in Ordnung, dass Sie hier Kolleginnen und Kollegen und mir die Kompetenz absprechen. Das, finde ich, steht Ihnen auch als Ministerin nicht zu. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Christian Dirschauer [SSW]) Sie haben gesagt: Anders als der Landespflegeausschuss, der weiß, wer für was zuständig ist, hätten wir – so sinngemäß – irgendetwas aus dem Blauen heraus erzählt. Frau Ministerin Touré, bei allem Respekt: Ich kenne den Kollegen Dirschauer und die (Dr. Heiner Garg) Kollegin Pauls jetzt schon eine ganze Weile, und auch ich bilde mir ein, dass ich rudimentär Ahnung vom Thema habe. Ich finde, das steht Ihnen einfach nicht zu, so über uns zu urteilen. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Annabell Krämer
Das Wort zur Nutzung der Restredezeit des SSW hat nun der Abgeordnete Christian Dirschauer. (Martin Habersaat [SPD]: Der Bösewicht!)
Christian Dirschauer SSW
Noch einmal zur Klarstellung, die Debatte ist gerade ein bisschen in die falsche Richtung gelaufen. Ich habe gesagt: Das Maßnahmenpaket ist eben nur ein Prüfauftragspaket ohne finanzielle Unterfütterung. – Das mag vielleicht in dieser Absolutheit nicht der Fall sein, aber Sie haben es ja eben gerade gesagt. Die Mittel für 2025 und 2026 sind noch gar nicht bewilligt. Die können Sie da gar nicht reinschreiben. Das geht noch gar nicht. Das Parlament muss darüber beraten. Daraus schließe ich: Für alles, was dort drinsteht, werden die regierungstragenden Fraktionen dann auch eine auskömmliche Finanzierung bereitstellen. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man baut es sich so, wie es gerade passt!)
Annabell Krämer
Nein, nein, nein, nein, nein! Herr Abgeordneter Petersdotter, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen – –
Christian Dirschauer SSW
Die Erwartungshaltung ist jetzt, dass jede einzelne Maßnahme dort adäquat finanziert wird. Das scheint der Fall zu sein, wenn die regierungstragenden Fraktionen das im Rahmen der Haushaltsberatung so beschließen. Dann werden wir das zur Kenntnis nehmen, dann ist dieser Satz hinfällig. Bisher, nehme ich aber auch zur Kenntnis, ist er das nicht. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Annabell Krämer
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die FDPFraktion hat der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mitte 2019 gab es einen einstimmigen Beschluss – einen einstimmigen Beschluss inklusive Bayern! – der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz, dass sich die Finanzierung der Krankenhausleistungen grundlegend ändern muss – nach über 20 Jahren DRG-System. Das ging auf eine Idee aus Schleswig-Holstein zurück, weil wir gesagt haben, dass es notwendig ist – gerade für kleinere Krankenhäuser in der Fläche, wenn sie versorgungsrelevant sind –, dass sogenannte Vorhaltekosten übernommen werden müssen, um dauerhaft die akutstationäre Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen zu können. Im Oktober 2021 haben der Kollege Manne Lucha, die Kollegin Daniela Behrens und ich genau dieses Modell, das in der Gesundheitsministerinnenund Gesundheitsministerkonferenz einstimmig be- (Dr. Heiner Garg) schlossen wurde, in den Koalitionsvertrag der nicht mehr existierenden Ampel hineinverhandelt und haben uns an dem Abend dafür auch kräftig gefeiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spare mir jetzt mal die persönliche Analyse, wie Herr Lauterbach die Reform umgesetzt hat. Ich glaube, da war viel Luft nach oben in der Kommunikation mit den Ländern, aber sei es drum. Worum es mir heute geht, Frau Ministerin, das ist eigentlich ungewöhnlich von der Opposition: wirklich Lob und Anerkennung zu verteilen. Ich will das an dieser Stelle ausdrücklich machen, weil Sie sich als Vorsitzende der GMK mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen vehement dafür eingesetzt haben, dass dieses Gesetz am Ende händelbar und in den Ländern umsetzbar wird. Sie haben dafür wirklich gekämpft und dafür meine Anerkennung, auch die meiner Fraktion, (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) und zwar sehr deutlich. Ich will das zitieren, 17. Oktober 2024 in der zweiten und dritten Lesung des KHVVG im Deutschen Bundestag. „Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, handelt verantwortungslos gegenüber Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten der Kliniken. Die einseitige Abkehr des Bundesministers von der gemeinsamen Erarbeitung dieser Reform hat dazu geführt, dass sie ihre Ziele nicht erreichen wird.“ Im Ärzteblatt vom November 2024 stellen Sie zu Recht fest: „Ich stelle fest, dass die wesentlichen, fachlich begründeten“ – fachlich begründeten! – „Forderungen der Länder nicht berücksichtigt sind. Dazu gehören eine auskömmliche Übergangsfinanzierung, bis die Reform greift, Bürokratieabbau anstatt Bürokratieaufbau, die Wahrung der Planungshoheit der Länder, eine Finanzierung, die auch die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche verlässlich sichert, sowie eine rechtzeitig vorgelegte Auswirkungsanalyse, die der Bundesminister mehrfach zugesagt, aber nicht geliefert hat.“ Dann, Frau Ministerin, halten Sie zu Recht im Bundesrat ein wirklich deutliches Plädoyer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie sagen unter anderem: „Der Vermittlungsausschuss bietet eine Chance – höchstwahrscheinlich die letzte –, um diese groben Fehler zu korrigieren. Ich habe immer eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die Anrufung aus politischen – und nicht aus fachlichen – Gründen scheitern, wäre dies kein gutes Signal für die Krankenhausversorgung in Deutschland.“ Und, meine Damen und Herren, das Ende dieser Bundesratssitzung bestand darin, dass sich trotz dieser genau richtigen Einschätzung Schleswig-Holstein enthalten hat. Da sage ich: Das war eine katastrophale Entscheidung; es war eine falsche Entscheidung, zu der diese Ministerin gezwungen wurde, (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) bei allem Verständnis – und ich saß ja nun auch einmal in zwei Koalitionen – für Bundesratsklauseln, in einer so existenziell wichtigen Frage, in einer so für die Versorgung der Menschen in diesem Land existenziellen Frage! Im Übrigen auch, um mal die stellvertretende Ministerpräsidentin anzusprechen, nach dem völlig würdelosen Rauswurf Ihrer Parteikollegin, nämlich Ursula Nonnemacher, durch Herrn Woidke: Ich verstehe überhaupt nicht, warum es bei einer so fachlich begründeten Rede und bei so viel Expertise des Ermessenstimmführers wie hier dann am Ende zur Enthaltung kommen kann. Die kommt ja nicht überraschend, die Anrufung des VA, anders als die Antwort auf meine Kleine Anfrage weismachen will. Nein, es war ganz klar, dass Länder den VA anrufen wollen. Und ich finde, und das sage ich auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, hier hat sowohl der Ministerpräsident als auch der Bevollmächtigte des Bundes diese Ministerin im Regen stehen lassen. Das finde ich fachlich falsch und in der Sache schädlich für Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW – Martin Habersaat [SPD]: Die Ministerin war ja schon nass von der Justizreform!)
Annabell Krämer
Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hauke Hansen.
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Dank unserer Fraktion, der CDUFraktion, geht heute an Ministerin Kerstin von der (Hauke Hansen) Decken und ganz ausdrücklich auch an ihr Team aus dem Ministerium. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie der Bericht zeigt, hat sich Kerstin von der Decken als GMK-Vorsitzende und als unsere Landesgesundheitsministerin in diesem extrem herausfordernden Gesetzgebungsprozess an die Spitze der Länder gestellt und insbesondere gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern Verantwortung übernommen. Sie hat immer und immer wieder das Gespräch gesucht und nichts unversucht gelassen, um mit dem Bund eine Einigung zu erzielen – leider nur mit sehr eingeschränktem Erfolg. Es ist in der Geschichte des Bundesgesundheitsministeriums wirklich einmalig, dass ein Minister so krass und stur gegen die Interessen von 16 Bundesländern agiert hat. (Vereinzelter Beifall CDU) Auf halbem Weg hat er den Gesetzentwurf so geändert, dass er im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig war. Auch hat der Minister Dinge miteinander verknüpft, die rein fachlich nicht gemeinsam betrachtet werden sollten. Ich denke hier zum Beispiel an die Drohung der Verlängerung der Zahlungsfrist für Krankenhausleistungen. Wäre diese Verlängerung eingetreten, würden alle Kliniken bundesweit ab dem 1. Januar 2025 etliche Millionen Euro an Cashflow weniger haben, und die Vorwarnzeit für diese Maßnahme wäre nur wenige Wochen gewesen. Das hätte wiederum erheblichen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser gehabt, zum Beispiel beim Einkauf von Medikamenten oder Geräten. Auf so einem Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesgesundheitsministers liegt wahrlich kein Segen. Unsere Krankenhäuser brauchen finanzielle Planungssicherheit. Man merkt dem Gesetz an, dass weder die Länder noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, auch nicht die Kammern, die Berufsund Fachverbände mit ihrer fachlichen Expertise so eingebunden waren, wie es für eine Reform dieser Tragweite erforderlich gewesen wäre. Mit dem KHVVG werden Universitätskliniken gestärkt. Auf unsere ländlich geprägten Landesteile und auch unsere Schwerpunktkrankenhäuser sowie die Fachkliniken kommen neue Herausforderungen zu. Durch die starren Vorgaben des KHVVG hat das Land hier nur wenig beziehungsweise kaum Gestaltungsspielraum. Jetzt ist ein Gesetz in Kraft, das vorne und hinten grobe Mängel hat. Wie geht es jetzt weiter? – Blicken wir nach vorne: Das Bundesgesundheitsministerium ist noch eine Reihe an Verordnungen und Detailplanungen schuldig, wie eben schon angesprochen. Vor allem fehlt uns der Grouper, um die tatsächlichen Auswirkungen der Reform auf das Land Schleswig-Holstein zu sehen und die Krankenhausplanung hierauf ausrichten zu können. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Noch bevor wir einen neuen Landeskrankenhausplan haben, muss es die erste Aufgabe des neuen Bundesgesundheitsministers oder der neuen Bundesgesundheitsministerin sein, die gröbsten Fehler aus diesem Gesetz zu heilen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir brauchen ein Verbesserungsgesetz für das Verbesserungsgesetz, welches all die Punkte beinhaltet, die richtigerweise in der Protokollerklärung vom 22. November 2024 im Bundesrat hinterlegt worden sind. Bundesweit sind viel zu viele Krankenhäuser erheblich unter Druck, auch hier in Schleswig-Holstein. Eine stationäre Versorgung in unserem Land ist nur dann möglich, wenn diese Kliniken wirklich wieder auf finanziell und wirtschaftlich stabilen Füßen stehen. Diesen Prozess müssen wir aus Schleswig-Holstein intensiv begleiten. Die Menschen, die in unseren Krankenhäusern arbeiten, leisten eine anspruchsvolle und wertvolle Arbeit. Sie erbringen jeden Tag bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten Höchstleistung. Es ist nicht fair, dass viele von ihnen durch diese Reform ein Damoklesschwert über sich spüren. Das haben sie nicht verdient, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lars Harms [SSW] und Christian Dirschauer [SSW])
Annabell Krämer
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Eka von Kalben.
Eka von Kalben GRÜNE
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin und lieber Herr Staatssekretär! Vom ersten Tag an, als wir von die- (Eka von Kalben) ser Reform die ersten Eckpunkte erfahren haben, haben Sie uns als Parlament in dem ganzen Prozess des Kampfes für Verbesserung extrem mitgenommen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und ihr habt uns im Regen stehen lassen!) – Darf ich den Satz zu Ende sagen, bitte? – Auch ich möchte Ihnen an dieser Stelle sehr, sehr danken, weil ich wirklich gemerkt habe, wie intensiv Sie sich in Rücksprache mit Expertinnen und Experten in den Prozess eingebracht haben. Sie haben auch immer wieder berichtet, wie schwierig es war, sich einzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Auch wir als Grüne sind der Meinung, dass wir ein Verbesserungsgesetz brauchen. (Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) – Falls Sie mich jetzt fragen wollen, warum wir anders entschieden haben, brächte ich gerne den Satz kurz zu Ende, denn dazu komme ich jetzt. Dass wir dann – was völlig üblich ist in der Koalition – im Bundesrat gesagt haben: „Wir wollen eine Enthaltung zum Vermittlungsausschuss“– by the way war das nicht die entscheidende Stimme, aber egal; wir stehen zu der Verantwortung –, basierte einfach auf der Abwägung zur Frage: Kriegen wir mit einem Vermittlungsausschuss noch ein Gesetz in dieser Legislatur oder nicht? – Unsere Abwägung war, dass wir in dieser Legislatur eindeutig keine Reform bekommen hätten und damit dann auch keine bessere. Die Frage war einfach: Machen wir nichts und warten, bis vielleicht im Herbst oder wann auch immer – im Sommer – Koalitionsgespräche geführt werden, eine neue Regierung da ist, sich ein neuer Minister eventuell Gedanken über eine Reform macht? (Zuruf SPD: Eine Ministerin!) Haben wir ein weiteres Jahr Zeit für eine Reform oder nicht? – Und da ist unsere Position, dass wir diese Zeit nicht haben, sondern dass wir diese Reform jetzt brauchen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) auch wenn wir – da sind wir wirklich voll Ihrer Meinung – am Ende ein Verbesserungsgesetz brauchen werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können mir glauben: Mir persönlich tut es wirklich sehr leid, dass wir in dieser schwierigen Situation so auseinandergelaufen sind. Trotzdem ist mein Dank für das, was Sie für dieses Land getan haben, absolut aufrichtig. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum brauchen wir so ein Gesetz? – Weil wir doch im Moment schon in einer Situation sind, in der wir das Problem mit den Krankenhäusern haben! Es ist doch nicht so, dass nur die Reform – mit den Fehlern, die nachgebessert werden – ein Problem brächte, sondern wir haben doch jetzt eine schwierige Situation. Wir hören doch ständig von den Geburtskliniken oder Geburtsabteilungen, die schließen, von Krankenhäusern, die schließen müssen. Also, wir brauchen jetzt die Mittel vom Bund, um dort voranzukommen. Natürlich ist so eine Reform immer auch mit großen Problemen behaftet, wenn es um Zentralisierung, Zusammenlegung oder Ähnliches geht. Wenn wir da einmal einen Blick auf unseren Lieblingsnachbarn Dänemark werfen, zeigt sich ein erstaunliches Bild. In Schleswig-Holstein leben circa 2,9 Millionen Menschen und in Dänemark rund 5,9 Millionen. Unser nördlicher Nachbar hat 1999 mit einer Reform seine 100 Krankenhäuser auf 32 reduziert und damit eine Versorgungsquote von 300.000 Einwohnern pro Krankenhaus. In Deutschland kommen wir auf 42.500 pro Krankenhaus. Trotzdem ist die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten in Dänemark nicht niedriger als in Deutschland – im Gegenteil. So sehr es nachvollziehbar ist, dass natürlich jeder und jede sozusagen ein Krankenhaus um die Ecke möchte – das kann ich auch verstehen, weil man natürlich die Fürsorge der Angehörigen braucht –, so wichtig ist es doch auch, dass wir auf Qualität setzen und dass wir Spezialisierung zentraler durchführen. Nicht jeder Eingriff ist ein Notfall. Bei der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich eben um steuerbare, sogenannte elektive Eingriffe. Deshalb müssen wir bei der Krankenhausplanung stark zwischen Notfallmedizin, Grundversorgung und spezialisierter Versorgung unterscheiden. Genau das tut diese Reform. Eine bessere Bezahlung der Grundversorgung ist, was wir immer gefordert haben; Herr Garg hat es in seiner Rede angesprochen. Das ist ja das, wo wir hin wollten. Dass das Ergebnis jetzt nicht so (Eka von Kalben) ist, wie es gewünscht ist – da kann man tatsächlich unterschiedlicher Meinung sein, ob man dann lieber nichts hat –, das kann ich verstehen. Aber wie gesagt: Wir brauchen mehr Mittel für unsere Krankenhäuser. Ich glaube, zumindest an der Stelle sind wir uns einig. Meine Damen und Herren, ich wünsche mir wirklich sehr, dass wir in der kommenden Legislatur im Bund an die Diskussion, die wir hier haben, anknüpfen, dass wir dann sozusagen mit der starken Stimme aus Schleswig-Holstein an den Punkten, die wir kritisiert haben –, die wir gemeinsam kritisiert haben – zu Verbesserungen, zu Veränderungen kommen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Annabell Krämer
Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Birte Pauls.
Birte Pauls SPD
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war schon eine sehr bemerkenswerte Bundesratssitzung am 22. November 2024 in Berlin. Ich war krank zu Hause und habe es mir angeschaut und war ein bisschen fassungslos. Gesundheitsministerin von der Decken, während des gesamten Prozesses, auch als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, sind Sie sehr, sehr geradlinig gewesen, aber bislang eben hauptsächlich durch ihr grundlegend ablehnendes Verhalten gegenüber dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz aufgefallen. Noch in dieser Debatte formulierte die Ministerin deutlich ihre Kritik. Und dann hauchte die grüne Finanzministerin Schneider ein kaum zu verstehendes „Enthaltung“ für Schleswig-Holstein in der Abstimmung. Aus der Ferne kommentierte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Jasper Balke, den Vorfall so – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Aussagen von CDU-Chef Merz und zuletzt auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, nach denen er die Krankenhausreform im Vermittlungsausschuss scheitern und blockieren lassen wolle, zerschlagen die Hoffnungen auf eine konstruktive Rolle der Bundes-CDU in den Verhandlungen.“ Sprich: null Vertrauen in den Koalitionspartner CDU und anscheinend auch nicht in die Gesundheitsministerin. – Ich finde ja, Jasper Balke hatte an dieser Stelle recht. Im gesamten Prozess haben sich auch die CDU-Abgeordneten des Landtages sehr ablehnend verhalten und so, dass es ihnen deutlich nicht um die Sache ging, sondern ausschließlich darum, (Unruhe CDU – Hauke Hansen [CDU]: Das ist unglaublich! Das ist unglaublich!) dass das einfach scheitern sollte, und zwar quasi mit Ansage von oben, und da haben sie mitgemacht. – So kam das die ganze Zeit bei uns an. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jasper hat sich konstruktiv eingebracht!) Fakt ist: Alle sehen die Notwendigkeit einer Reform. Viele unserer Krankenhäuser stehen finanziell mit einem Defizit da, einige Insolvenzen mussten wir bereits erleben und erleben wir auch aktuell. (Tobias Koch [CDU]: Wo denn? Wer ist denn dafür verantwortlich?) – Sie wissen schon, wie lange Sie auf Bundesebene mit einem CDU-Gesundheitsminister in Regierungsverantwortung waren! (Peter Lehnert [CDU]: Die letzten drei Jahre nicht! – Weitere Zurufe CDU) – Ich wäre an dieser Stelle sehr vorsichtig. (Beifall SPD) Das kalte und unkontrollierte Krankenhaussterben muss ein Ende haben. Das Aufhalten des Krankenhaussterbens geht nur mit einer Reform, die den ökonomischen Druck aus den Häusern nimmt, und mit einer bedarfsgerechten Krankenhausplanung. Für Letzteres ist das Land zuständig. Wahrscheinlich würde sich die Situation der Krankenhäuser anders darstellen, wenn das Land seinen Investitionsverpflichtungen umfänglich nachkommen würde – das betrifft alle Länder. Aber anstatt schon einmal mit Regionalkonferenzen vorzuarbeiten, wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen es gemacht haben, wird hier abgewartet, und es wird eine Ausschreibung juristisch vergeigt. Die Begleitung der Krankenhausplanung ist sehr wichtig. Jetzt schon einmal die Bedarfe für die Gesundheitsversorgung zu kennen und diese in einem ersten Entwurf festzuhalten, wäre wichtig. Die Krankenhäuser können sich nicht später einfach die Leistungsgruppen nur aussuchen, da braucht es jetzt viel Kommunikation. Der zertifi- (Birte Pauls) zierte Grouper kommt im Januar 2025, aber der vorläufige ist den Ländern im Oktober 2024 zur Verfügung gestellt worden. In den Regionen müsste jetzt diskutiert werden, was in der Gesundheitsversorgung sektorenübergreifend gebraucht wird, was die Krankenhäuser leisten sollen und wie das gelingen kann. Aber dafür gibt es noch nicht einmal Termine. Was dabei herauskommt, wenn man in einem ökonomisch geprägten Gesundheitssystem quasi alles dem Prinzip Zufall, Hoffnung und Rendite überlässt, haben wir in der Entwicklung der Geburtshilfe deutlich sehen können. Auch wenn es Kritik an der Reform und am Umgang gibt – das kann ich in Teilen unterstreichen, die Kommunikation ist nicht immer gut gelaufen, darüber haben wir uns auch ausgetauscht –, wenn es noch sehr viele Fragezeichen gibt und Instrumente zur Planung fehlen, finden die meisten in der Fachwelt es besser, den Spatz in der Hand zu haben als die Taube auf dem Dach. Das bestätigen alle unsere Gespräche, das wurde letztens auch von den Kassen unterstrichen. (Zurufe CDU) Das Bundesministerium für Gesundheit arbeitet mit Hochdruck an den notwendigen Rechtsverordnungen. Die Länder haben immer noch die Möglichkeit, sich zum Wohle unserer Krankenhäuser und Fachkliniken konstruktiv einzubringen, denn auch die Rechtsverordnungen brauchen die notwendige Zustimmung der Länder. Das erwarte ich auch von unserer Landesregierung. Es ist eine Haltungsfrage, wie man mit dieser Reform umgehen will. (Beifall SPD) Der Bund hat die Krankenhausreform beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Eine Spezialisierung von komplexen Behandlungen garantiert Sicherheit und Qualität für die Patienten. Die Grund- und Regelversorgung muss, genauso wie die Geburtshilfe, flächendeckend gewährleitet sein. – Jetzt läuft meine Zeit ab. Ich will ganz deutlich sagen: Wenn die Ministerin beziehungsweise die ganze Günther-Regierung mit den Krankenhäusern genauso umgeht wie vor einigen Wochen mit der Justiz, dann wird mir tatsächlich angst und bange um unsere Krankenhäuser. (Beifall SPD) Gute Kommunikation geht auch hier im Land, Gespräche mit den Krankenhäusern und allen Akteuren sind auch an dieser Stelle sehr sinnvoll. – Vielen Dank. (Beifall SPD – Unruhe CDU)
Annabell Krämer
Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in diesem Land warten schon lange auf ein klares Signal in Sachen Krankenhaus. Sie werden nämlich älter, und damit steigt das Risiko, Patient in einem Krankenhaus zu werden. Doch nach der Insolvenz unter anderem der Flensburger DIAKO ist die Angst vor einer sich verschlechternden Versorgung, einer Ausdünnung der Angebote und der Schließung von Stationen regelrecht mit den Händen zu greifen. Der Bund hat jetzt nach langen, zähen Verhandlungen ein Paket auf den Weg gebracht. Ich bedauere, dass wichtige und nötige Verbesserungen vonseiten der Länder nicht berücksichtigt wurden. Das lange erwartete Signal ist damit schlichtweg ausgeblieben. In Schleswig-Holstein ging in den letzten Jahren eine enorme Modernisierung in den Krankenhäusern vor sich, die auch durch Debatten hier im Landtag und durch fachlich fundierte Beratungen im Ausschuss nach vorne gebracht werden konnte. Aber es bleiben weiterhin Versorgungslücken für seltene Erkrankungen, und auch für Frühchen und Mehrfach-Erkrankte droht eine Unterversorgung. Als absolut vordringlich sehe ich die besondere geografische Situation Schleswig-Holsteins an. Unser Bundesland kann man wegen seiner Inseln und Halligen sowie der dünn besiedelten Geest-Gebieten und der dänischen Grenze nicht mit den Stadtstaaten oder anderen Bundesländern vergleichen. Ich möchte ein Beispiel anführen: Für Amrum ist die Notfallversorgung per Hubschrauber gesichert, aber wenn die Flensburger Perinatalstation geschlossen werden sollte, müssten Mutter und Kind bis nach Kiel oder Lübeck geflogen werden. Das Gleiche steht wohl auch für Schlaganfallpatientinnen und ‑patienten an. Das können wir als SSW nicht akzeptieren. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Ich bin mir sicher: Wenn es nach dem neuen Gesetz geht, wird es zu einer Unterversorgung im Norden (Christian Dirschauer) und Westen des Landes kommen, weil die Berliner Vorgaben es so wollen. Das ist aber nicht im Sinne des Landes Schleswig-Holstein und vor allem nicht unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Berliner Gesundheitspolitik muss vor Ort so umgesetzt werden, dass sich die Versorgung nicht verschlechtert. Das muss unser gemeinsames Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich hätte mir gewünscht, dass wir an der Stelle eine echte Vorhaltefinanzierung bekommen. Denn – wir wissen es alle – die DRGs haben sich nicht bewährt. Wir brauchen bei der Finanzierung ein echtes Lösen von bestehenden Systemen, und das heißt: kein Festhalten an Fallpauschalen oder Fallzahlen, sondern eine echte Vorhaltefinanzierung. Das bedeutet auch, dass wir eine adäquate Übergangsfinanzierung ermöglichen müssen. Wir müssen den Kliniken schon jetzt unter die Arme greifen, um keine weiteren in die Insolvenz zu verlieren. Ich mache mir als Flensburger Abgeordneter große Sorgen um das, was in Flensburg geplant ist. Die DIAKO hat große Anstrengungen unternommen, um schwarze Zahlen schreiben zu können. Unter anderem wurden die Leiharbeitsverträge fast vollständig beendet. Das hat zu einer erheblichen Verdichtung auf den Stationen geführt und auch zu steigenden Zahlen bei den Krankheitstagen. Das ist ja ganz klar, wenn sich die Arbeit verdichtet. Aber auch so kann die DIAKO die Systemprobleme nicht mit eigenen Mitteln lösen. Was passiert, wenn die DIAKO wieder nicht zahlen kann? Wird es dann kein neues Haus geben? Oder muss die DIAKO verkaufen, einen Investor ins Boot holen oder die hälftige Trägerschaft reduzieren? Das sind allesamt keine guten Aussichten. Ich wünsche mir vom Gesundheitsministerium darum klare Signale dazu, wie der Übergang sicher gewährleistet werden kann. Das gilt übrigens nicht nur für Flensburg, auch andere Standorte haben sich von der Reform viel versprochen und wurden kalt erwischt. Konkrete Folgen werden sich sicherlich bald zeigen. Die geplanten Regionalgespräche könnten ein Mittel sein, um die Kommunikation zu verbessern. Manchmal glaube ich, dass man in Kiel nicht so ganz genau orientiert ist, was in den Kliniken vor Ort vor sich geht. Deswegen müssen die Gespräche alle Akteurinnen und Akteure einbinden, damit alle Perspektiven in die Reform und Planung einfließen können. Dazu gehören auch die Kassen und der Rettungsdienst, also alle, die mit den Kliniken zu tun haben und die die Auswirkungen der Reform unmittelbar zu spüren bekommen. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine Reform des KHVVG in Schleswig-Holstein bekommen müssen beziehungsweise eine regionale Anpassung. Um eine lückenlose flächendeckende Versorgung zu erreichen, muss das KHVVG landestauglich gemacht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Annabell Krämer
Das Wort für einen Kurzbeitrag hat nun der Abgeordnete Dr. Heiner Garg.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sandra Gerken, ich habe vorhin natürlich nicht Sie als Bevollmächtigte des Landes beim Bund gemeint, sondern ich wollte neben dem Ministerpräsidenten den Chef der Staatskanzlei, Minister Dirk Schrödter, in die Verantwortung nehmen, der an der Bundesratssitzung teilgenommen hat. Entschuldigung dafür. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Patrick Pender [CDU]) Ich habe mich nach der Rede von Eka von Kalben noch einmal zu Wort gemeldet. Ich habe die Presseinformation von Jasper Balke gelesen, den ich nicht nur als Kollegen extrem schätze, sondern dessen Fachexpertise mich unglaublich beeindruckt und mir gefällt. Er hat gegen seine Fachexpertise eine politische Pressemitteilung machen müssen. Das kann ich zwar verstehen, aber Sie haben die These aufgegriffen, im Vermittlungsausschuss wäre das Ding vermutlich wegen der vorgezogenen Bundestagswahl einfach blockiert worden. Das ist pure Spekulation, die ich im Übrigen so nicht teile. Denn mindestens 15 Bundesländer – bei Bayern bin ich mir nicht so sicher –, (Zurufe) aber es gibt mindestens 15 Bundesländer, darunter auch B-Länder, haben ein Rieseninteresse daran, dass noch etwas vor Ende der Legislaturperiode herauskommt. (Zurufe Birte Pauls [SPD], Tobias Koch [CDU] und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) (Dr. Heiner Garg) – Kollege Petersdotter, also auch ich hatte schon diverse Male zwischen 2009 und 2012 das Vergnügen oder auch Nichtvergnügen, an Vermittlungsausschussverfahren teilzunehmen. Ja, es mag einiges dafürsprechen, dass es zu keinem Ergebnis gekommen wäre, aber das wissen wir nicht. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wissen wir nicht!) – Eben, und deswegen, bei den fachlichen Bedenken, die alle zutreffend sind – die im Übrigen nicht nur Frau von der Decken, sondern eigentlich 16 Landesministerinnen und Landesminister teilen –, wäre das aus meiner Sicht der bessere Weg gewesen. Zweitens. Ich habe ja dankenswerterweise auf meine Kleine Anfrage zum Abstimmungsverhalten in der Drucksache 20/2751 auf meine Frage „Wann ist denn eigentlich das Ermessen für den Stimmführer aufgelöst worden?“, die Antwort bekommen: „Das Abstimmungsverhalten des Landes Schleswig-Holstein zum VA-Antrag wurde erst unmittelbar vor Beginn der Abstimmung durch Länderaufrufe abschließend festgelegt.“ Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wenn sich eine Ministerin zu Recht fachlich so gut und vehement für ein Projekt einsetzt, dass man sie dann in so eine Rede schickt, um hinterher zu sagen, „So, und nun enthalte dich mal kräftig!“, das finde ich bei diesem Projekt nicht in Ordnung. (Anhaltender Beifall FDP, SSW und vereinzelt CDU)
