Birte Pauls
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sterben gehört zum Leben dazu. Besonders in den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die Bestattungskultur genauso gewandelt wie die Gesellschaft selber. Wir leben in einer Welt der Individualisierung, die Wünsche werden vielfältiger und individueller, und ich finde es richtig – wir finden es richtig –, auf diesen Wandel angemessen zu reagieren. Während es früher üblich war, in einem geschlossenen Sarg auf einem Friedhof mit späterem Grabstein beigesetzt zu werden, gibt es heute viele Alternativen. Laut der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen waren bereits im Jahr 2023 rund 80 Prozent aller Bestattungen Urnenbestattungen. Die Beisetzungsformen sind jetzt schon vielfältig: auf See, in Friedwäldern, anonym und vollkommen schmucklos in Rasenflächen auf Friedhöfen, mit Gedenkplatten oder eigenem Stein im besonders dafür hergerichteten Urnengrab oder im Familiengrab. Auch für viel zu früh verstorbene sogenannte Sternenkinder gibt es schmuckvolle Erinnerungsstätten. Die meisten Friedhöfe beziehungsweise ihre Mitarbeitenden geben sich trotz finanzieller Belastung außerordentliche Mühe, einen würdevollen Umgang mit den Bestattungen zu schaffen – dafür herzlichen Dank. (Beifall SPD, CDU, Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Mittlerweile behaupte ich, dass der Wunsch, wie man beigesetzt werden möchte, oft auch eine finanzielle Frage ist und nicht mehr so sehr die Frage, was man sich eigentlich tatsächlich wünscht. Warum? – Im Durchschnitt kostet laut Statista eine Beerdigung mit allem Drum und Dran circa 13.000 Euro. Allein ein Grabstein schlägt mit circa 5.000 Euro zu Buche. Da darf man schon erwarten, dass dieser nicht auch noch aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammt. (Beifall ganzes Haus) Schon aufgrund dieser hohen Kosten verzichten viele mittlerweile auf die klassische Erdbestattung, erst recht wenn keine finanzielle Vorsorge im Rahmen einer Versicherung oder eines Vertrages mit ei- (Birte Pauls) nem Bestattungsunternehmen im Vorfeld getroffen wurde. Es gilt für viele Familien: je schlichter, desto günstiger – nicht weil man sich es nicht wünscht oder dem Verstorbenen nicht gönnt, sondern weil viele sich das schlichtweg nicht mehr leisten können. Hinzu kommt ein mittlerweile ausgeprägter Wunsch, die Hinterbliebenen nicht mit der Grabpflege zu belasten. Der Umsatz der Bestattungsbranche ist in Deutschland in den letzten Jahren von knapp 2,0 Milliarden Euro auf 2,3 Milliarden Euro gestiegen. Allerdings ist auch die Anzahl der Todesfälle gestiegen. Die Bestattungskosten haben sich im letzten Jahr im Durchschnitt um 5,5 Prozent erhöht. Wir haben in der Anhörung zum vorliegenden Bestattungsgesetz deutlich erkennen können, dass die Bestattung nicht nur eine Frage von Religion, Wünschen und Ethik ist, sondern eben auch eine Frage des schnöden Geldes und leider auch der Konkurrenz. So haben sich einige Bestatter und Betreiber von Krematorien deutlich gegen die sogenannte Reerdigung, die ohne Sarg und Einäscherung auskommt, ausgesprochen. Ich habe mich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt und habe mir das auch vor Ort auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof angeschaut. Ich habe viel Sympathie dafür. Dass wir die Experimentierklausel für zwei Jahre verlängern, kann wahrscheinlich nur helfen, die Kritiker und Zweifler zu überzeugen. Das würde ich mir jedenfalls sehr wünschen. Auch die überirdische Aufbewahrung einer Urne in einem Kolumbarium, zum Beispiel in der Eiche im Lübecker Hafen, ist ein Ausdruck dafür, wie sich die individuellen Wünsche tatsächlich entwickelt haben. Wir wissen von dem Wunsch einiger Menschen, eine Beerdigung auf dem eigenen Grundstück vorzunehmen; Eka von Kalben hat die Gründe eben ausgeführt, die eigentlich moralisch ein Stück weit dagegen sprechen. Da sind wir bei dir, bei euch; das sehen wir auch weiter skeptisch. Einer Entnahme – auch das ist ja in der Anhörung diskutiert worden – von wenig Asche zur Erstellung eines Schmuckstückes hätten wir allerdings offen gegenübergestanden. Da gab es, glaube ich, Differenzen in der Koalition. (Beifall Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Aber insgesamt muss ich sagen und begrüße es wirklich sehr, dass wir uns bei diesem hochsensiblen Thema im Großen und Ganzen fraktionsübergreifend einig sind. Wir stimmen dem Gesetzentwurf an dieser Stelle zu. – Ich danke Ihnen.
