Kristina Herbst
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. – Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. Kerstin von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht jetzt um ein ganz anderes Thema: um das Bestattungswesen. Der stetige Wandel in der Gesellschaft bringt es mit sich, dass sich auch die Vorstellungen über den Ablauf und die Form der eigenen Bestattung verändern. Die Vergänglichkeit des Lebens beschäftigt die Menschen. Aus diesen Gedanken entwickeln sich dann ganz individuelle Wünsche, wie nach dem Tod mit dem Körper umgegangen werden soll. (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein ist seit fast zehn Jahren unverändert in Kraft. Es trägt daher natürlich nicht den immer vielfältigeren Möglichkeiten im Bestattungswesen Rechnung. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diese rechtlichen Rahmenbedingungen modernisieren. Das Selbstbestimmungsrecht, das jeder Mensch über den Tod hinaus innehat, ist dabei der Grundstein der geplanten Liberalisierungen. Diese sollen den Willen der Verstorbenen stärker als zuvor berücksichtigen. War beispielsweise eine sarglose Bestattung bisher nur aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich, soll diese Einschränkung künftig entfallen. Ausschlaggebend sind dann allein der zu Lebzeiten geäußerte Wunsch der Person, sarglos bestattet zu werden, sowie die Satzung des jeweiligen Friedhofs, der für die Bestattung ausgewählt wurde. Auch sollen die Möglichkeiten hinsichtlich des Umgangs mit der Asche Verstorbener erweitert werden. So dürfen Friedhöfe künftig in ihren Satzungen bestimmen, dass Asche auf einem abgetrennten Teil des Friedhofsgeländes frei verstreut werden darf. Dies erhöht die Angebotsvielfalt weiter, was neben den Wünschen der Verstorbenen auch der Attraktivität der Friedhöfe zugutekommt. Ich plädiere dafür, dass wir einer derart facettenreichen und wachsenden Bestattungskultur den Weg ebnen. Die Aufnahme von § 15a in das Bestattungsgesetz bereits Ende 2023, der die Erprobung nicht gesetzlich geregelter Bestattungsarten umfasst, war bereits ein so zukunftsorientierter Schritt. Es ist daher nur konsequent, nun auch die Öffnungen hinsichtlich der Ausgestaltung der bestehenden, der konventionellen Bestattungsarten vorzunehmen. Es ist mir ein Anliegen, dass Menschen bei der Planung ihres letzten Weges alle würdigen und alle ethisch vertretbaren Möglichkeiten offenstehen, die von einem breit aufgestellten und modernen Bestattungsrecht getragen werden. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gleichzeitig allerdings ist es wichtig, Vorschriften an den Stellen zu spezifizieren, die zur Wahrung des Rechtsstaates von besonderer Bedeutung sind. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzesentwurf – und hier nenne ich nur ein Beispiel – Verschärfungen der Anforderungen bei der Durchführung der sogenannten zweiten Leichenschau vor. In der neuen Regelung wird der Kreis der ärztlichen Personen, die eine solche Leichenschau durchführen, konkret aufgelistet. Ärztliche Personen müssen demzufolge regelmäßig an einer durch eine Ärztekammer anerkannten Fortbildung zur ärztlichen Leichenschau teilnehmen, wenn sie keine einschlägige Gebietsbezeichnung führen oder keinem rechtsmedizinischen Institut angehören. Was ist die zweite Leichenschau? – Das ist die Leichenschau, bevor es zu einer Kremierung kommt. Durch eine konsequente Qualitätssicherung im Rahmen dieser zweiten Leichenschau soll das herausragende Interesse an der Sicherung von Beweismitteln im Rahmen der Strafverfolgung angemessen gewahrt bleiben. Neben den geschilderten Öffnungen beziehungsweise Präzisierungen reagiert der Gesetzentwurf allerdings auch auf Fehlentwicklungen, die sich in der Praxis gezeigt haben. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen. So finden sich unter anderem Regelungen zu der Einschaltung Dritter bei dem Betrieb von Friedhöfen, eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus wird eine schon lange diskutierte Regelung zum Verbot von Natursteinelementen aus Kinderarbeit aufgenommen, um eine würdige Ausgestaltung der Friedhöfe zu sichern und gleichzeitig zum Schutz der Menschenrechte beizutragen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf erkennt die Weiterentwicklung des Bestattungswesens an, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherstellung rechtsstaatlicher Anforderungen einzugehen. Ich hoffe daher auf Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Heiner Garg [FDP] und Christian Dirschauer [SSW])
