Hauke Hansen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Dank unserer Fraktion, der CDUFraktion, geht heute an Ministerin Kerstin von der (Hauke Hansen) Decken und ganz ausdrücklich auch an ihr Team aus dem Ministerium. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie der Bericht zeigt, hat sich Kerstin von der Decken als GMK-Vorsitzende und als unsere Landesgesundheitsministerin in diesem extrem herausfordernden Gesetzgebungsprozess an die Spitze der Länder gestellt und insbesondere gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bayern Verantwortung übernommen. Sie hat immer und immer wieder das Gespräch gesucht und nichts unversucht gelassen, um mit dem Bund eine Einigung zu erzielen – leider nur mit sehr eingeschränktem Erfolg. Es ist in der Geschichte des Bundesgesundheitsministeriums wirklich einmalig, dass ein Minister so krass und stur gegen die Interessen von 16 Bundesländern agiert hat. (Vereinzelter Beifall CDU) Auf halbem Weg hat er den Gesetzentwurf so geändert, dass er im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig war. Auch hat der Minister Dinge miteinander verknüpft, die rein fachlich nicht gemeinsam betrachtet werden sollten. Ich denke hier zum Beispiel an die Drohung der Verlängerung der Zahlungsfrist für Krankenhausleistungen. Wäre diese Verlängerung eingetreten, würden alle Kliniken bundesweit ab dem 1. Januar 2025 etliche Millionen Euro an Cashflow weniger haben, und die Vorwarnzeit für diese Maßnahme wäre nur wenige Wochen gewesen. Das hätte wiederum erheblichen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser gehabt, zum Beispiel beim Einkauf von Medikamenten oder Geräten. Auf so einem Verhalten des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesgesundheitsministers liegt wahrlich kein Segen. Unsere Krankenhäuser brauchen finanzielle Planungssicherheit. Man merkt dem Gesetz an, dass weder die Länder noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft, auch nicht die Kammern, die Berufsund Fachverbände mit ihrer fachlichen Expertise so eingebunden waren, wie es für eine Reform dieser Tragweite erforderlich gewesen wäre. Mit dem KHVVG werden Universitätskliniken gestärkt. Auf unsere ländlich geprägten Landesteile und auch unsere Schwerpunktkrankenhäuser sowie die Fachkliniken kommen neue Herausforderungen zu. Durch die starren Vorgaben des KHVVG hat das Land hier nur wenig beziehungsweise kaum Gestaltungsspielraum. Jetzt ist ein Gesetz in Kraft, das vorne und hinten grobe Mängel hat. Wie geht es jetzt weiter? – Blicken wir nach vorne: Das Bundesgesundheitsministerium ist noch eine Reihe an Verordnungen und Detailplanungen schuldig, wie eben schon angesprochen. Vor allem fehlt uns der Grouper, um die tatsächlichen Auswirkungen der Reform auf das Land Schleswig-Holstein zu sehen und die Krankenhausplanung hierauf ausrichten zu können. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Noch bevor wir einen neuen Landeskrankenhausplan haben, muss es die erste Aufgabe des neuen Bundesgesundheitsministers oder der neuen Bundesgesundheitsministerin sein, die gröbsten Fehler aus diesem Gesetz zu heilen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Wir brauchen ein Verbesserungsgesetz für das Verbesserungsgesetz, welches all die Punkte beinhaltet, die richtigerweise in der Protokollerklärung vom 22. November 2024 im Bundesrat hinterlegt worden sind. Bundesweit sind viel zu viele Krankenhäuser erheblich unter Druck, auch hier in Schleswig-Holstein. Eine stationäre Versorgung in unserem Land ist nur dann möglich, wenn diese Kliniken wirklich wieder auf finanziell und wirtschaftlich stabilen Füßen stehen. Diesen Prozess müssen wir aus Schleswig-Holstein intensiv begleiten. Die Menschen, die in unseren Krankenhäusern arbeiten, leisten eine anspruchsvolle und wertvolle Arbeit. Sie erbringen jeden Tag bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten Höchstleistung. Es ist nicht fair, dass viele von ihnen durch diese Reform ein Damoklesschwert über sich spüren. Das haben sie nicht verdient, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lars Harms [SSW] und Christian Dirschauer [SSW])
