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Eka von Kalben

12.12.2024 Sitzungen 20/76

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Abgeordneten Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Die Abgeordneten Kürschner und Glißmann haben bereits viele Aspekte unseres Gesetzentwurfs aufgezeigt. Schwarz-Grün wird im nächsten Jahr die gesetzliche Grundlage für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt und Stalking schaffen, damit Gewalttäter davon abge- (Catharina Johanna Nies) halten werden, ihre Drohung umzusetzen, und Femizide verhindert werden. Es ist meine tiefe Überzeugung, dass wir alles Erdenkliche tun müssen, um häusliche und sexuelle Gewalt zu beenden. Wenn das nur über freiheitseinschränkende Maßnahmen gegenüber der Täterseite geht, dann muss genau das kommen. Denn wie stark das Leben vieler Frauen durch Gewalt im Alltag beeinträchtigt und eingeschränkt wird, ist das, was skandalös ist. Ihre Freiheitseinschränkung beginnt mit der ersten Nachstellung, der ersten Drohgebärde, dem ersten Schlag, und die Traumata daraus können sich ein Leben lang wie eine Fessel anfühlen. Ein Täter hingegen müsste die Fußfessel nur so lange tragen, bis er endlich akzeptiert, dass Gewalt keine gesellschaftliche Norm oder Privatsache, sondern eine Straftat ist. (Beifall ganzes Haus) Täter müssen eingeschränkt werden, nicht die betroffene Frau und nicht ihre Kinder. Kommen wir zu den Kindern; ich habe mich zu Wort gemeldet, um ein zweites Thema anzusprechen, das wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen wollen: Wir wollen die Schutzlücke bei den Kindern verringern. Das beginnt damit, dass Polizei, Politik und staatliche Behörden anerkennen, dass Kinder bei häuslicher Gewalt zwischen den Eltern immer und grundsätzlich mit betroffen sind. Dieses Bewusstsein schaffen wir jetzt gesetzlich, indem wir sagen: Es kann keine Einzelfallbetrachtung des Jugendamtes sein, ob den Kindern aktiv Hilfe angeboten wird, sondern das muss standardisiert erfolgen. Immer dann, wenn Kinder im betroffenen Haushalt leben, sollen die personenbezogenen Daten nach einer polizeilichen Wegweisung künftig auch einer geeigneten Stelle für Kinderschutz zugeleitet werden. Diese Stelle erhält die Berechtigung, der gewaltbetroffenen Person und ihrem Kind proaktiv eine kindgerechte Beratungsunterstützung anzubieten. Denn wir wissen doch, wie schwierig es ist, Kinder frühzeitig zu erreichen, und wir wissen, dass aber genau das das Entscheidende ist. Es ist wichtig, traumatische Erlebnisse schnellstmöglich zu bearbeiten, damit sich keine Belastungsstörungen chronifizieren können, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) damit das permanente Vorleben von Gewalt, erlernte Rollenmuster, Bindungsschwierigkeiten und gewaltvolles Konfliktverhalten nicht verfestigt werden. Kinder, die durch Schutzlücken fallen, fallen tief. Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben, dürfen nicht alleingelassen werden – auch und gerade nicht die ganz Kleinen, die noch nicht sprechen können; sie dürfen nicht unsichtbar sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)

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