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Oliver Brandt

GRÜNE 12.12.2024 Sitzungen 20/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzausgleichsgesetz ist durch Veränderungen in der Systematik der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beziehungsweise zwischen den Kommunen untereinander einem permanenten Wandel unterworfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir eine weitere Etappe zurück, und es wird mit Sicherheit nicht die letzte sein. Die aktuelle Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 zurück, das die Vorgabe gemacht hat, eine entsprechende Änderung bis zum 1. Januar 2025 in Kraft treten zu lassen. Es geht um die Teilschlüsselmasse der Zentralen Orte, von denen es 134 im Land gibt – von Büsum bis Timmendorfer Strand, von Niebüll bis Lauenburg an der Elbe. Das Urteil schrieb noch einmal vor, auf Basis einer aufgabengerechten Bedarfsermittlung die Teilschlüsselmasse zu überarbeiten. Deren Erkenntnisse werden nun mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt. Allerdings legte das Gutachten, das für die Bedarfsermittlung vom Innenministerium in Auftrag gegeben wurde, Mängel an der statistischen Datengrundlage offen. Es war daher unmöglich, eine Berechnung nach der vom Gericht aufgestellten Formel innerhalb der gesetzten Frist umzusetzen. Deshalb wurde eine alternative Methode gewählt, um die Teilschlüsselmasse im Rahmen der gegebenen Umstände mit dem engen Zeitkorridor neu zu ermitteln. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gab es zu diesem Vorgehen Kritik von der kommunalen Seite. (Oliver Brandt) Allerdings wurden keine plausiblen und gangbaren Alternativen vorgeschlagen. Im Gutachten und in der Gesetzesbegründung werden das Problem und die Methodik ausführlich erläutert. Der Gutachter Professor Dr. Schiller hat in seiner Stellungnahme an den Innen- und Rechtsausschuss noch einmal betont, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „In der Begründung zum Gesetzentwurf wird schlüssig dargelegt, welche Restriktionen sich durch die Datenproblematik für eine umfassende finanzwissenschaftliche Untersuchung ergeben. Viele der ursprünglich geplanten Methoden waren, wie im Gutachten ausführlich erläutert, daher nicht anwendbar. Die letztlich gewählte … Vorgehensweise war jedoch aus gutachterlicher Sicht hinreichend belastbar, um eine Vergewisserung hinsichtlich des Gewichts der Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte zu ermöglichen.“ Die Erkenntnisse des Gutachtens deuten also stark darauf hin, dass die klagende Kommunalgruppe bereits über die relativ beste Finanzausstattung verfügt, während die Zentralen Orte nach dem gegebenen Schlüssel vergleichsweise sogar schlechter ausgestattet sind. Dies hebt auch der Städtebund in seiner Stellungnahme hervor. Eine Übervorteilung der Zentralen Orte aufgrund einer zu hohen Mittelzuweisung ist nach meinem Verständnis nicht gegeben. Die Landesregierung kann einem eventuell drohenden Klagerisiko relativ gelassen entgegensehen. Auch ich möchte auf einen anderen Aspekt des Gesetzes eingehen, nämlich auf den neuen Vorwegabzug für die Städtebauförderung. Dieser Punkt war in den vergangenen Wochen bekanntlich Gegenstand vieler Diskussionen und hat in den Kommunen keine Begeisterung ausgelöst. Und das ist nachvollziehbar. Aus Sicht des Haushaltsgesetzgebers besteht allerdings aufgrund der Haushaltslage Handlungsbedarf. Dieser Schritt ist Teil der Konsolidierung des Landeshaushalts, die schmerzlich ist und insgesamt alle Bereiche der Landespolitik trifft. Die Landesregierung hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt und die Einsparvorschläge umfassend diskutiert, auch unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände. Wie diese in ihrer Stellungnahme noch einmal dargelegt haben, lehnen sie geschlossen diesen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich ab. Gleichzeitig betonen sie, dass es sich bei der Städtebauförderung um eine herausragende Aufgabe handelt, die wichtige Impulse für die Konjunkturbelebung setzt und damit der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung entgegenwirken kann. Deshalb halten auch wir die Fortsetzung der Städtebauförderung für sinnvoll und wichtig. Sie ist eines der wesentlichen Förderprogramme zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten, Stadt- und Ortsteilen. Die betroffenen Projekte müssen weiterhin realisiert werden, und das werden sie auch. Das gilt umso mehr, als dafür auch Bundesmittel zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Wir stellen nunmehr sicher, dass diese Bundesförderung auch künftig kofinanziert wird. (Zuruf) Den Antrag von FDP und SSW lehnen wir wie bereits im Finanzausschuss ab. Diese Diskussion sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Januar geführt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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