Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das meiste eigentlich von den Kolleginnen vor mir schon gesagt worden. Deswegen lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen, dem auch die FDP-Fraktion zustimmen wird. Die Landesregierung hat diesen Gesetzentwurf vorgelegt, um gesellschaftliche Entwicklungen nachzuvollziehen und gleichzeitig dem zunehmenden Interesse an alternativen Bestattungsformen bei gleichzeitigem Schutz der Menschenrechte gerecht zu werden. Ich will an der Stelle sagen: Auch das ist für uns ein ganz besonders wichtiger Punkt, nämlich der Schutz internationaler Kinder- und Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot von Grabmalen, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. (Beifall SDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Frau Ministerin, durch die Anpassung an eine modernere Bestattungskultur und Praktiken schaffen Sie einen Rechtsrahmen, mit dem Sie die Wahrung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper auch über den Tod hinaus umsetzen, zum Beispiel durch die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen auf bestimmten Friedhofsflächen zu verstreuen oder sarglos zu bestatten. Die Sicherstellung der Qualität und der Rechtsklarheit in Bezug auf die zweite Leichenschau wird hergestellt. Darüber reden viele Menschen nicht gern, aber auch das ist wichtig, im Hinblick auf die Rechtssicherheit und die Verantwortung der Friedhofsträger bei der Errichtung und im Betrieb von Bestattungswäldern, die Förderung der Vielfalt der Bestattungsarten und gleichzeitig der Attraktivität von Friedhöfen, zum Beispiel durch die Einführung von Bestattungswäldern, Kolumbarien und die Erlaubnis von Ascheverstreuungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will klar sagen, dass ich persönlich mir noch etwas mehr hätte vorstellen können. Ich will darauf verweisen, dass in Rheinland-Pfalz Minister Hoch das noch gar nicht so lange her verabschiedete rheinland-pfälzische Pendant als das modernste Bestattungsrecht bezeichnet hat. Neben einigen Punkten, die auch wir in Schleswig- (Dr. Heiner Garg) Holstein regeln, sind da in der Tat auch die Aushändigung der Urne und die Teilung der Asche zum Beispiel für eine Diamantbestattung nach Schweizer Vorbild vorgesehen. Auch das hätte ich mir für Schleswig-Holstein durchaus vorstellen können. Ich nehme zur Kenntnis, dass das in diesem Anlauf zwischen den Koalitionspartnern nicht möglich gewesen ist. Nichtsdestoweniger bleibt der vorliegende Gesetzentwurf ein großer Schritt in Richtung eines liberaleren Bestattungsrechts, das gesellschaftliche Entwicklungen nachempfindet. Vor diesem Hintergrund werden wir dem zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
