Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mitte 2019 gab es einen einstimmigen Beschluss – einen einstimmigen Beschluss inklusive Bayern! – der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz, dass sich die Finanzierung der Krankenhausleistungen grundlegend ändern muss – nach über 20 Jahren DRG-System. Das ging auf eine Idee aus Schleswig-Holstein zurück, weil wir gesagt haben, dass es notwendig ist – gerade für kleinere Krankenhäuser in der Fläche, wenn sie versorgungsrelevant sind –, dass sogenannte Vorhaltekosten übernommen werden müssen, um dauerhaft die akutstationäre Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft sicherstellen zu können. Im Oktober 2021 haben der Kollege Manne Lucha, die Kollegin Daniela Behrens und ich genau dieses Modell, das in der Gesundheitsministerinnenund Gesundheitsministerkonferenz einstimmig be- (Dr. Heiner Garg) schlossen wurde, in den Koalitionsvertrag der nicht mehr existierenden Ampel hineinverhandelt und haben uns an dem Abend dafür auch kräftig gefeiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spare mir jetzt mal die persönliche Analyse, wie Herr Lauterbach die Reform umgesetzt hat. Ich glaube, da war viel Luft nach oben in der Kommunikation mit den Ländern, aber sei es drum. Worum es mir heute geht, Frau Ministerin, das ist eigentlich ungewöhnlich von der Opposition: wirklich Lob und Anerkennung zu verteilen. Ich will das an dieser Stelle ausdrücklich machen, weil Sie sich als Vorsitzende der GMK mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen vehement dafür eingesetzt haben, dass dieses Gesetz am Ende händelbar und in den Ländern umsetzbar wird. Sie haben dafür wirklich gekämpft und dafür meine Anerkennung, auch die meiner Fraktion, (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) und zwar sehr deutlich. Ich will das zitieren, 17. Oktober 2024 in der zweiten und dritten Lesung des KHVVG im Deutschen Bundestag. „Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, handelt verantwortungslos gegenüber Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten der Kliniken. Die einseitige Abkehr des Bundesministers von der gemeinsamen Erarbeitung dieser Reform hat dazu geführt, dass sie ihre Ziele nicht erreichen wird.“ Im Ärzteblatt vom November 2024 stellen Sie zu Recht fest: „Ich stelle fest, dass die wesentlichen, fachlich begründeten“ – fachlich begründeten! – „Forderungen der Länder nicht berücksichtigt sind. Dazu gehören eine auskömmliche Übergangsfinanzierung, bis die Reform greift, Bürokratieabbau anstatt Bürokratieaufbau, die Wahrung der Planungshoheit der Länder, eine Finanzierung, die auch die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche verlässlich sichert, sowie eine rechtzeitig vorgelegte Auswirkungsanalyse, die der Bundesminister mehrfach zugesagt, aber nicht geliefert hat.“ Dann, Frau Ministerin, halten Sie zu Recht im Bundesrat ein wirklich deutliches Plädoyer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Sie sagen unter anderem: „Der Vermittlungsausschuss bietet eine Chance – höchstwahrscheinlich die letzte –, um diese groben Fehler zu korrigieren. Ich habe immer eindringlich für seine Anrufung geworben. Sollte die Anrufung aus politischen – und nicht aus fachlichen – Gründen scheitern, wäre dies kein gutes Signal für die Krankenhausversorgung in Deutschland.“ Und, meine Damen und Herren, das Ende dieser Bundesratssitzung bestand darin, dass sich trotz dieser genau richtigen Einschätzung Schleswig-Holstein enthalten hat. Da sage ich: Das war eine katastrophale Entscheidung; es war eine falsche Entscheidung, zu der diese Ministerin gezwungen wurde, (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) bei allem Verständnis – und ich saß ja nun auch einmal in zwei Koalitionen – für Bundesratsklauseln, in einer so existenziell wichtigen Frage, in einer so für die Versorgung der Menschen in diesem Land existenziellen Frage! Im Übrigen auch, um mal die stellvertretende Ministerpräsidentin anzusprechen, nach dem völlig würdelosen Rauswurf Ihrer Parteikollegin, nämlich Ursula Nonnemacher, durch Herrn Woidke: Ich verstehe überhaupt nicht, warum es bei einer so fachlich begründeten Rede und bei so viel Expertise des Ermessenstimmführers wie hier dann am Ende zur Enthaltung kommen kann. Die kommt ja nicht überraschend, die Anrufung des VA, anders als die Antwort auf meine Kleine Anfrage weismachen will. Nein, es war ganz klar, dass Länder den VA anrufen wollen. Und ich finde, und das sage ich auch in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, hier hat sowohl der Ministerpräsident als auch der Bevollmächtigte des Bundes diese Ministerin im Regen stehen lassen. Das finde ich fachlich falsch und in der Sache schädlich für Schleswig-Holstein. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW – Martin Habersaat [SPD]: Die Ministerin war ja schon nass von der Justizreform!)
