Eka von Kalben
Das Wort hat die Kollegin Catharina Nies von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! Dass wir immer wieder hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag über häusliche Gewalt, über geschlechtsspezifische Gewalt sprechen, ist wichtig. In dieser Plenarsitzung haben wir es viermal geschafft, das Thema Gewalt an Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung auf die Agenda zu setzen. Das zeigt den hohen Stellenwert über alle Fraktionen hinweg. Lassen Sie mich zunächst Punkte aus dem SSWAntrag herausgreifen, die ich wichtig finde. Sie fordern die elektronische Fußfessel für Opfer häuslicher Gewalt. Wir tun das auch. Die Debatte dazu hatten wir gerade eben und haben einen Konsens hier im Raum von allen Fraktionen gehört, was sehr, sehr schön ist. Vor zwei Wochen haben wir dazu den Gesetzentwurf eingereicht. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beifall Rixa Kleinschmit [CDU] und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) In dem SSW-Antrag geht es neben der EAÜ auch um die Rücknahme von Kürzungsvorschlägen im Haushaltsentwurf der Landesregierung. Frau Schiebe hat genau dazu auch gerade zwischengefragt. Inhaltlich – noch einmal – stimmen meine Fraktion und ich da zu. Wir sehen beide Kürzungsvorschläge im Justizbereich – bei der psychosozialen Prozessbegleitung und auch bei der Beratung für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind – inhaltlich sehr kritisch. Damit werden wir uns sehr ernsthaft im Haushaltsverfahren auseinandersetzen müssen, und ich werde mich dafür einsetzen, dass der Gewaltschutz hier gestärkt wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW) Aber wir werden heute eben keine Vorfestlegung zum Haushalt machen; gestatten Sie mir, auch das zu sagen. Noch einmal zur psychosozialen Prozessbegleitung. Es wurde ja einiges gesagt, aber was mich wirklich ärgert und wozu ich mir die ganze Zeit die Frage stelle: Wie kann es sein, dass die psychosoziale Prozessbegleitung in vielen Deliktfällen bundesgesetzlich vorgeschrieben ist, aber ausgerechnet bei Gewalt, die sich dezidiert gegen Frauen richtet, eine freiwillige Leistung sein soll? Das finde ich einfach unglaublich. Gewaltschutz ist spätestens seit der Istanbul-Konvention keine freiwillige Aufgabe mehr, und das müssen Bundesgesetze widerspiegeln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) 2016 bis 2022 haben sich die Wegweisungszahlen in Schleswig-Holstein auf 944 Fälle jährlich verdoppelt. In den letzten zwei Jahren sind die Zahlen noch weiter angestiegen. Das ist ein gutes Zeichen, weil die Polizei nämlich verstärkt reagiert und eingreift. Diese Zahlen aber müssen die Frauenberatungsstellen ja auch schaffen. Die sogenannten §‑201‑a-Beratungsstellen müssen dem Opfer häuslicher Gewalt nach Landesverwaltungsgesetz bereits am Folgewerktag nach einer Wegweisung ein proaktives Beratungsangebot machen, und ohne mehr Personal hierfür ist das wirklich schwer zu bewerkstelligen. Wir sehen, dass unsere Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, das KIK-Netzwerk und unsere Polizei intensiv an Akut- und Hochrisikofällen arbeiten, alle stark belastet sind und wir mehr Schutzplätze brauchen. Aber das wird ehrlicherweise ganz ohne Hilfe vom Bund schwierig. Ich frage mich immer wieder, wie die Bundesebene es bisher geschafft hat, sich nicht an der Finanzierung der Betriebskosten von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu beteiligen. In unserem Antrag stellen wir uns deshalb nicht nur hinter die Forderung auf Bundesebene zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Beratung und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder, sondern wir fordern auch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten des Schutz- und Hilfesystems. Der Vorschlag für ein Gewalthilfegesetz, der in Berlin gerade am Freitag in erster Lesung in den Gleichstellungsausschuss geschickt wurde, ist unterlegt mit dem Angebot an die Bundesländer, den Anteil an Steuereinnahmen, die vom Bund an uns weitergeleitet werden, ab 2027 für diesen Zweck zu erhöhen. Alle, die in Berlin gera- (Catharina Johanna Nies) de zögern, diesem Gesetzentwurf zum Gewalthilfegesetz zuzustimmen, müssten eigentlich eines tun, und zwar sich überlegen, ob ihr eigenes Bundesland, ihre eigene Kommune in der Lage sein wird, ausreichend Frauenhausplätze und Beratungspersonal ohne die finanzielle Hilfe des Bundes zur Verfügung zu stellen. Das wird sehr schwierig. (Beifall SPD und SSW) Lisa Paus hat 2,6 Milliarden Euro für die Länder bis 2036 in Aussicht gestellt. Das wären nach Königsteiner Schlüssel knapp 90 Millionen Euro allein für Schleswig-Holstein. Startend 2027 wären das 3,8 Millionen Euro für uns. Mit diesem Geld könnten wir sehr viel tun. Wir könnten viel bedarfsgerechter ausstatten und ausbauen. Wir sind jetzt hier in Schleswig-Holstein bei etwa 9,4 Millionen Euro zur Förderung der Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz. Zusätzlich fördert das Sozialministerium konkrete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und zur Stärkung der Frauenfacheinrichtungen mit etwa 1,2 Millionen Euro über den Einzelplan 10. Über 10,6 Millionen Euro also, die mittlerweile zur Verfügung stehen. Aber, ich habe es vorhin gesagt, die Zahlen steigen, die Akut- und Hochrisikofälle steigen, und wir brauchen dringend mehr Mittel. Das sehen wir. Ich freue mich auf das Haushaltsverfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
