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Birte Glißmann

CDU 12.12.2024 Sitzungen 20/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Schleswig-Holstein haben wir schon vieles auf den Weg gebracht, um die Vor- (Birte Glißmann) gaben der Istanbul-Konvention umzusetzen. Klar ist aber auch, dass wir auf dem Weg noch einiges vor uns haben. Grundsatz für den Einsatz gegen Gewalt an Frauen ist aber, dass wir geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur als individuelles Leid oder kulturspezifisches Phänomen betrachten, sondern vielmehr als gesamtgesellschaftliches Problem. Das macht die Aufgabe, die vor uns liegt, noch einmal größer. Bestandteile des gesamten Hilfe- und Schutzsystems sind Prävention zum einen, Schutz vor Gewalt zum anderen und im Anschluss dann auch die Perspektiven auf ein gewaltfreies Leben, um Betroffene in ihrer individuellen Situation am besten zu unterstützen. Punkt eins: die Prävention. Prävention ist der erste und essenzielle Schritt, um Gewalt vorzubeugen. Über Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen haben wir schon gestern ganz viel diskutiert. Das ist ein wesentlicher Bestandteil – die Kollegin hat es eben auch schon gesagt –: Kinder- und Jugendgewalt fußt eben oft auf einem Männlichkeitsbild, das von Dominanz, Härte und Gewalttätigkeit geprägt ist. Hier müssen wir möglichst früh bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Entscheidend für wirksame Präventions- und Beratungsangebote ist nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern in allen gesellschaftlichen Bereichen, dass die vielen Angebote, die es gibt, auch die richtigen Menschen erreichen. Um das sicherzustellen, braucht es eben klare Regeln und Abläufe, wie Informationen zwischen Beratungsstellen und staatlichen Stellen, zum Beispiel der Polizei, ausgetauscht und weitergeleitet werden können. Denn oft sind Gewaltbetroffene selbst nicht in der Lage, eigeninitiativ passende Hilfsangebote für sich zu finden und dann auch noch selber den Kontakt dorthin aufzunehmen. Dabei dürfen wir aber nicht nur an die gefährdeten oder betroffenen Personen denken, sondern auch an die Täter. Da ist eben auch – jetzt komme ich zurück auf den Gesetzentwurf von eben – der Informationsaustausch zur Täterarbeit ein ganz entscheidender Punkt. Punkt zwei: der Schutz. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist vielschichtig. Ein zentraler Bestandteil des Schutzsystems in Schleswig-Holstein ist unser Hochrisikomanagement. Die Ministerin hat es eben schon gesagt: Mit der verbindlichen Einführung Anfang 2024 haben in jeder Polizeidirektion verantwortliche und spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ihre Arbeit aufgenommen. In der Aus- und Fortbildung der Polizei spielt das Hochrisikomanagement zum einen, aber insgesamt auch häusliche Gewalt eine ganz entscheidende Rolle. Zwischen Januar und Juli hatten wir in SchleswigHolstein schon 227 Hochrisikofälle. Diese Zahl verdeutlicht, wie wichtig und richtig das Hochrisikomanagement ist, aber die Zahl ist eben nur die Spitze des Eisberges. An dieser Stelle möchte ich einmal ganz herzlich allen danken, die am Hochrisikomanagement beteiligt sind und alles dafür geben, den Frauen und Kindern Sicherheit zu geben, sie zu schützen. Dieses Engagement zeigt, wie entscheidend das Hochrisikomanagement ist. – Vielen Dank für Ihren Einsatz. (Beifall ganzes Haus) Punkt drei: Perspektive. Neben Prävention und Schutz brauchen betroffene Perspektive. Frauen, die Gewalt erfahren haben, brauchen Zugang zu sicherem Wohnraum, zu Schutzraum und längerfristiger Unterstützung, um dann ein neues und vor allem gewaltfreies Leben aufbauen zu können. Da ist besonders neben den Frauenhäusern, die wir im Land haben, das Programm Frauen_Wohnen für die Anschlusszeit ganz entscheidend. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass geschlechtsspezifische Gewalt auf allen Ebenen weiterverfolgt werden muss. In dem Punkt stimme ich voll und ganz zu, dass es nicht nur die Ebenen Prävention, Schutz und Perspektive sind, sondern auch die politischen Ebenen, auf denen wir diskutieren. Da bin ich ein bisschen weniger zuversichtlich als Sie, was den Abschluss des Gewalthilfegesetzes noch in dieser Legislaturperiode angeht. Ich befürchte, das wird in die Diskontinuität laufen. Aber ich bin vollkommen bei Ihnen, was die Notwendigkeit dieses Gewalthilfegesetzes angeht. Da lautet der große Appell, egal wie die nächste Bundesregierung beziehungsweise die nächste Koalition im Bund aussieht: Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz. Da bin ich vollkommen bei Ihnen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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