Sophia Schiebe
Okay, die Zeit, die ich zur Verfügung habe, wird immer größer. Das gefällt mir natürlich sehr. Mittlerweile liege ich bei einer halben Stunde. Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellung durch den Einsatz elektronischer Aufenthaltsüberwachung ist mehr als eine Gesetzesänderung. Er ist ein Versprechen; ein Versprechen, dass wir diejenigen nicht im Stich lassen, die sich in einer der verletzlichsten und auch gefährlichsten Situationen in ihrem Leben befinden. Warum ist dieses Gesetz so wichtig? Häusliche Gewalt ist kein Randproblem. Das geschieht jeden Tag in jeder Stadt und in jedem sozialen Milieu. Die Statistiken sind erschütternd. Allein in Deutschland erlebt jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben häusliche Gewalt. Jährlich sind Hunderttausende Menschen davon betroffen; darunter Männer und Kinder, die selbst Opfer oder auch stille Zeugen sind. Stalking zerstört Leben durch Angst, Bedrohung und den Verlust von Freiheit. Doch hinter jeder Zahl steckt auch ein Mensch; eine Frau, die jede Nacht wach liegt, weil sie Angst hat, dass ihr gewalttätiger Ex-Partner zurückkommt, oder Kinder, die nicht verstehen, warum ihr Zuhause kein sicherer Ort mehr ist. Diese Menschen zählen auf uns. Der Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, oft als elektronische Fußfessel bekannt, ist ein Instrument, das wir nutzen müssen, um diese Versprechen einzulösen. (Beifall ganzes Haus) Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Rechte der Opfer zu stärken und sie vor weiterer Gewalt zu schützen; ein Werkzeug, das klare Signale sendet. Täter können sich nicht mehr unbeobachtet fühlen. Sie können nicht mehr mit der Freiheit planen, die sie ihren Opfern genommen haben. Eine Möglichkeit könnte sein, dass wir uns bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gewalttätern am spanischen Modell orientieren. Dabei wird die Frau beispielsweise über eine App oder ein Armband alarmiert, wenn sich die potenziellen Täter unerlaubt nähern. Unabdingbar ist hingegen, dass der Gesetzesvorschlag möglichst wasserdicht ist und damit zu einer rechtssicheren Erweiterung des Werkzeugkoffers polizeilicher Maßnahmen wird. Ausfüllungsbedürftige Voraussetzungen dürfen am Ende nicht dazu führen, dass Exekutive und Judikative bei der Anwendung dieser Maßnahme weitestgehend zurückschrecken. Im Anhörungsverfahren wird sehr genau auf die Einschätzung aus der Praxis auch hinsichtlich der Rechtsfolgenseite und der Ermessensausübung insbesondere zur Verhältnismäßigkeit des Einsatzes der Fußfessel zu achten sein. Eine fehlende Rechtsstaatlichkeit wäre kontraproduktiv für den Opferschutz und die wirksame Verhinderung der Gewalt. Ich komme auf meine Ausgangsfrage zurück. Warum ist dieses Gesetz so wichtig? (Sophia Schiebe) Erstens. Es schließt eine Lücke. Der Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellung endet oft dort, wo Annäherungs- und Kontaktverbote nicht durchgesetzt werden können. Täter ignorieren diese Maßnahmen häufig, weil sie glauben, dass sie ungestraft davonkommen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung sorgt dafür, dass Verstöße dokumentiert und Konsequenzen schneller gezogen werden können. Zweitens. Es ermöglicht Prävention. Die elektronische Überwachung ist eine Maßnahme, um die Freiheit der Opfer an diese zurückzugeben. Es geht darum, ihnen das Gefühl zu geben, dass sie nicht mehr ständig über die Schulter gucken müssen und sicher sein können, wieder ein normales Leben zu führen. Drittens. Es zeigt Verantwortung. Als Gesellschaft dürfen wir uns nicht länger damit abfinden, dass Gewalt hinter verschlossenen Türen oder durch ständige Nachstellung das Leben von Menschen zerstört. Dieses Gesetz zeigt, dass wir handeln. (Beifall ganzes Haus) Doch was können wir noch tun? Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Er darf aber nicht unser letzter sein. Wir müssen den Schutz der Opfer weiterdenken. Das bedeutet mehr Unterstützung für Schutzräume wie Frauenhäuser, die in akuten Situationen einen sicheren Zufluchtsort bieten. Das heißt, wir brauchen mehr Frauenhausplätze in Schleswig-Holstein. (Beifall ganzes Haus) Wir brauchen eine bessere Schulung von Polizei und anderen Behörden, um sensibler und schneller auf häusliche Gewalt und Stalking reagieren zu können. Wir brauchen psychologische und rechtliche Hilfe für die Betroffenen, damit sie ihre traumatischen Erlebnisse bewältigen und ihr Leben wieder aufbauen können. Die geplante Streichung der Landesregierung bei psychosozialen Prozessberatungen muss daher dringend zurückgenommen werden. (Beifall SPD, FDP, und SSW) Schließlich brauchen wir mehr Präventionsarbeit, um Gewalt zu verhindern. Liebe Kolleg_innen, wir stehen an einem Wendepunkt. Mit diesem Gesetz können wir Leben retten. Es ist nicht perfekt. Wir müssen wachsam bleiben und es in der Praxis stetig weiter verbessern. Doch es ist eine wichtige Antwort auf die Frage. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP, und SSW)
