Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor fast zwei Jahren hat das Landesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, im kommunalen Finanzausgleich das Anteilsverhältnis zu überprüfen, das die Zentralen Orte für die übergemeindlichen Aufgaben erhalten. Dabei war von vornherein klar, dass es einiger Anstrengungen bedürfen würde, die vom Landesverfassungsgericht gesetzte Frist zum 31. Dezember 2024 zu realisieren. Hinzu kamen weitere Änderungsbedarfe im Finanzausgleichsgesetz und in der Gemeindeordnung. Gerade die letzten Monate waren daher von intensiven Verhandlungen geprägt. Die angespannte Haushaltslage des Landes, gebotene Entbürokratisierungsprozesse und somit auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes haben uns gemeinsam bewegt. Deshalb möchte ich heute zunächst einen besonderen Dank an die kommunale Familie richten. Mithilfe ihrer Verhandlungsbereitschaft liegt heute ein Gesetzentwurf vor, der den Reparaturauftrag des Landesverfassungsgerichts erfüllt und darüber hinaus wichtige Entscheidungen in unterschiedlichsten Themenfeldern trifft, auch wenn wir uns nicht in allen Punkten einig waren. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Ermittlung der zugewiesenen Steuereinnahmen für Zentrale Orte steht nach sorgfältiger Prüfung fest: Es bleibt beim bereits festgesetzten Wert. Die Details haben wir hier schon gehört. Wir sichern mit dem Gesetzentwurf auch die Fortführung der Städtebauförderung, indem wir einen neuen Vorwegabzug einführen. Als Landesregierung haben wir uns diese Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Sie wissen darum, und ich möchte es heute nochmals betonen: Es ist uns bewusst, dass dies eine Entscheidung ist, die die Kommunen besonders trifft und dort auch kritisch gesehen wird. Wir halten diesen Schritt aber – hier wiederhole ich mich erneut – auch nach intensiven Verhandlungs- und Berechnungsrunden mit einem Anteil von unter einem Prozent am Gesamtvolumen für vertretbar. Denn nur so können wir die Bundesfördermittel in der Städtebauförderung und damit die Möglichkeiten der Programme auch zukünftig vollumfänglich erhalten und vor Ort ausschöpfen. Gleichzeitig wollen wir die Kommunen an anderer Stelle entlasten. Die Umsetzung des Entbüro- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) kratisierungspakets, das wir in einer gemeinsamen Klausur mit den kommunalen Landesverbänden im September geschnürt haben, nimmt Fahrt auf. Das entsprechende Entbürokratisierungsgesetz wird im ersten Quartal 2025 im Kabinett beraten werden. Neben dem Katalog – über 63 Einzelmaßnahmen – haben wir uns außerdem auf die Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen verständigt. Eine Auftaktveranstaltung ist dazu schon in Planung. Dort werden der Zeitplan und Rahmen, auch der einer wissenschaftlichen Begleitung, besprochen. Meine Damen und Herren, das ist ein großer Schritt, und wir stellen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zum FAG weitere Weichen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dieser Gesetzentwurf behandelt eine Bandbreite an Themenfeldern. Auf dem Weg dorthin war unser aller Dialogbereitschaft gefragt. – Vielen Dank dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
