Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Buchholz! Auch wir haben die Argumente, die Sie im letzten Teil Ihrer Rede vorgetragen haben, sehr wohl abgewogen und haben uns darüber Gedanken gemacht, kommen aber im Moment zu dem Schluss, dass der Entwurf sachlich und fachlich ausgewogen ist. Das Gesetzgebungsverfahren ist ja noch nicht beendet; wir werden das weiter beobachten. Zu Ihrem letzten Punkt möchte ich noch eines vorwegsagen: Wir wollten gerade nicht, dass erst etwas passieren muss, damit ein Kontaktverbot erlassen werden muss. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD]) Wir wollen, dass in besonders drastischen Fällen gleich die sogenannte Fußfessel, natürlich nach richterlichem Beschluss – Sie haben das Verhältnis von Familiengerichten und anderen Stellen angesprochen –, auferlegt werden kann. Meine Damen und Herren, wir haben es schon gehört, jeder Fall häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt ist einer zu viel. Für die Betroffenen bedeutet das permanente Angst, Ohnmacht und Isolation. Es geschieht hinter verschlossenen Türen, mitten in unseren Nachbarschaften, in jedem sozialen Umfeld. Wir alle haben Fälle häuslicher Gewalt vor Augen, vor allem diejenigen, die wir in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren leider nicht verhindern konnten. Der steigende Trend der vergangenen Jahre ist erschreckend. Meine Damen und Herren, die Zahlen haben Sie eben alle gehört, ich will sie nicht wiederholen. In Schleswig-Holstein gab es 8.582 Opfer häuslicher Gewalt. Das bedeutet einen Anstieg von über sieben Prozent im Jahre 2023. Das sind, wie gesagt, erschreckende Zahlen. Ich kann jetzt nicht sagen, dass ich mich freue, aber es ist doch ein gutes Zeichen, dass wir uns in diesem Hohen Hause in den letzten Jahren jeglicher Gewalt an Frauen zusammen entgegengestellt haben. Wir haben auch die notwendigen Instrumente umgesetzt. Das Hochrisikomanagement ist im Februar dieses Jahres landesweit verbindlich in die Landespolizei eingeführt worden. Mit diesem Gesetzentwurf wird Schleswig-Holstein nicht nur eine Schutzlücke schließen, mit diesem Entwurf gehen wir auch bundesweit voran. Ich kann Ihnen aus zahlreichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei versichern – ich bin sicher, dass viele andere das genau so sehen –: Die Polizistinnen und Polizisten tun schon jetzt alles, um Gewalt an Frauen zu verhindern. Oft sind sie aber leider am Ende ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Das belastet auch unsere Kolleginnen und Kollegen sehr. Deshalb hoffen wir dort zusammen auf eine Besserung. Zurück zum Hochrisikomanagement. Es gibt in jeder Polizeidirektion Hochrisikoverantwortliche, die im Zeitraum bis einschließlich Juli 2024 bereits 227 Fälle als Hochrisikofälle eingestuft haben. Doch, wir haben es gehört, es fehlt an einem wichtigen Baustein in unserem Schutzschirm, nämlich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der sogenannten Fußfessel. Wir haben die Möglichkeit – Sie haben es gesagt, Herr Buchholz – auch jetzt schon in Schleswig-Holstein, aber eben nur bei terroristischen Gefährdern, die beabsichtigen, schwere, staatsgefährdende Straftaten zu begehen. Das wollen wir jetzt ändern, wie gesagt – ich weise immer wieder darauf hin –, mit richterlichem Beschluss. Die Hürden für Wohnungsverweisungen sowie Betretungs‑, Kontakt- und Näherungsverbote bei Gefahrenlagen sollen gesenkt und damit höhere Rechtssicherheit für unsere Polizisten und Polizistinnen geschaffen werden. Diese Maßnahmen können durch gerichtliche Entscheidungen auf bis zu drei Monate erweitert werden. Schließlich soll der Schutzbereich der Betroffenen komplettiert werden, indem die Kontaktaufnahme zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden kann. In diesem Bereich ist die Zusam- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) menarbeit zwischen Polizei und Familiengerichten essenziell, um die Maßnahmen ineinandergreifen zu lassen und Täter- und Opferberatungsstellen besser einzubeziehen. Zentral ist die rechtliche Grundlage zum Einsatz von elektronischen Aufenthaltsüberwachungen. Um die elektronische Aufenthaltsüberwachung schnell umzusetzen, haben wir in den letzten Wochen und Monaten die praktische Umsetzung vorbereitet und die Finanzierung bereits über die Nachschiebeliste gesichert. Wir sind mit Hessen in der Abstimmung, denn dort sitzt die sogenannte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder, die uns als zentraler IT-Dienstleister zur Seite steht. Technisch ist aktuell nur das statische Modell der elektronischen Aufenthaltsüberwachung umsetzbar. Das bedeutet, für die Betroffenen wird eine Schutzzone geschaffen, in die der potenzielle Täter nicht eindringen kann, ohne dass die Polizei hiervon Kenntnis erhält. So kann die Polizei stets schnelle Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen. Doch – auch das haben wir gehört – wir haben den nächsten Schritt im Blick. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage für das sogenannte spanische Modell schaffen. Bei dem spanischen Modell führt die Frau den Schutzbereich mit sich und ist an jedem Ort vor einem Zusammentreffen mit der überwachten Person sicher. Denn bei diesem Modell tragen Täter und Opfer ein GPS-Gerät bei sich. Der Täter trägt das Gerät fest am Körper, die zu schützende Person nutzt zum Beispiel ein Armband. Sobald die beiden weniger als 500 Meter voneinander entfernt sind, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Auch die zu schützende Person wird sofort informiert. Das spanische Modell ist ganz klar unser ausdrückliches Ziel, für das wir uns gegenüber Hessen und im Länderkreis einsetzen. Wir setzen uns für die Änderung des Staatsvertrages mit Hessen ein, um das spanische Modell zu ermöglichen, und für eine zeitnahe Pilotierungsphase. (Beifall ganzes Haus) Am Ende bleibt mir, mich für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu bedanken, insbesondere bei den Frauenfacheinrichtungen: Sehr herzliches Dankeschön! Sie haben dieses starke Ergebnis immer wieder eingefordert. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
