landtag.ltsh.de ↗

Ole-Christopher Plambeck

CDU 12.12.2024 Sitzungen 20/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In zweiter Lesung geht es heute um notwendige Änderungen im Finanzausgleichsgesetz und Änderungen in der Gemeindeordnung. Nach einer kommunalen Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Februar 2023 festgestellt, dass der Bemessung der Teilschlüsselmasse für Gemeinden und Zentrale Orte, in diesem speziellen Bereich, keine aufgabengerechte Bedarfsermittlung zugrunde liegt. Dies wurde nun mittlerweile durch ein finanzwissenschaftliches Gutachten nachgeholt. Das Gutachten kommt zu keinen wesentlichen anderen Ergebnissen, sodass es keine Änderungen bei der Verteilung der Teilschlüsselmasse bedarf. Es bleibt also bei den Werten des § 4 FAG. Im Übrigen wurde das FAG in seiner Fassung von 2021 bestätigt und die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Das Landesverfassungsgericht hatte zudem geurteilt, dass wir als Gesetzgeber das FAG spätestens zum 31. Dezember 2024, also in diesem Jahr, entsprechend anpassen müssen, was wir nun umsetzen werden. Zudem wird in § 4 geregelt, dass die Landeshaushaltsordnung nicht mehr für zweckgebundene Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Vorwegabzüge gilt. Das bedeutet einfach übersetzt: Bürokratieabbau für unsere Kommunen, und das hilft. Die weiteren Änderungen im FAG betreffen § 5. Dort ist die Regelüberprüfung festgemacht; sie wird vom Jahr 2024 auf das Jahr 2028 verschoben, sodass die Ergebnisse aus dieser Überprüfung zum FAG-Jahr 2030 umgesetzt werden sollen. Warum machen wir das? Weil die Rechnungsstatistik derzeit noch nach dem kameralen Regelwerk arbeitet, die Kommunen aber bereits auf die Doppik umgestellt haben. Es geht dort vor allem darum, dass man die Daten vergleichbar macht. Wenn dann die Daten im Jahre 2025, 2026 und 2027 nach der neuen Rechnungsstatistik ausgewertet werden, haben wir eine wesentlich bessere Datengrundlage, um dann entsprechend das FAG bedarfs- und aufgabengerecht anpassen zu können. In den neuen Regelungen – wir haben ja eine ganze Reihe an Veränderungen in den Bereichen –, hier: § 3, werden die Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich den vorgesehenen Zwecken des Startchancen-Programms und der kommunalen Wärmeplanung zur Verfügung gestellt. Auch da ist die Frage: Warum machen wir das? – Wenn man das nicht machen würde, dann würden nicht die kompletten Mittel des Bundes durchfließen, sondern 18,33 Prozent – nämlich in Höhe des Verbundsatzes – in die Masse fließen, und dementsprechend musste das technisch angepasst werden. Was wir auch machen: Das Land wird seine Versprechungen gegenüber den Kommunen einhalten, nämlich die Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten, indem der Vorwegabzug um 2 Millionen Euro auf insgesamt 13 Millionen Euro Landesmittel erhöht wird. Eines der großen Themen in den Kommunen ist die Wärmewende. Dabei geht es darum, den Kommunen die bestmöglichen Bedingungen für die Umsetzung an die Hand zu geben. In der Gemeindeordnung wird daher die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen oder ihre Unternehmen im Leitungsund Trassenbau tätig werden dürfen, was bisher nicht möglich war. Wir können klar festhalten, dass wir die Kommunen bestmöglich unterstützen. Natürlich gehe ich hier auch auf den neuen Vorwegabzugsparagrafen 26 c FAG ein, der auch schon Gegenstand vieler Diskussionen war. Es ist bekannt, dass das Land in einem Konsolidierungspfad über 1 Milliarde Euro einsparen muss. Jede Einsparentscheidung ist eine schwere Entscheidung. Dazu zählt auch der Landesanteil der Städtebauförderung von 20,3 Millionen Euro. Natürlich ist uns die enorme Bedeutung der Städtebauförderung allen bewusst. Seit Anfang der 70er-Jahre sind mehr als 1 Milliarde Euro über die Städtebauförderung in die Kommunen investiert worden; ein wirkliches Erfolgsmodell. Aufgrund der notwendigen Konsolidierung wird der Landesanteil zukünftig über den neuen Vorwegabzug des FAG finanziert. Damit werden die Bundesmittel der Städtebauförderung für unsere Kommunen gesichert, und die Kommunen können fest mit den Beträgen rechnen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD]) (Ole-Christopher Plambeck) Das heißt, für die Empfängerkommunen ändert sich also gar nichts. Sie können verlässlich mit den Mitteln planen. Ich halte diese Lösung für sehr gut, gerade in diesen schweren Zeiten, aber ich sage auch ganz offen, dass wir uns das auch nicht einfach gemacht haben. Am Ende reden wir über knapp ein Prozent der Gesamtschlüsselmasse. Ich glaube, dass es verhältnismäßig ist. Im Rahmen der Debatten in den Ausschüssen kam auch der Vorschlag der Opposition, den Gesetzentwurf zu verschieben. Aber das machen wir nicht, weil der FAG-Reparaturauftrag aufgrund des Verfassungsranges – das hatte ich eben gesagt – zum 31. Dezember 2024 zwingend umgesetzt werden muss. (Annabell Krämer [FDP]: Hätte auch früher kommen können, der Gesetzentwurf!) Außerdem hat die Opposition angemerkt, dass wir Anhörungen in den Ausschüssen nicht zulassen. Wir haben eine schriftliche Anhörung zugelassen, aber es ging ja auch um den Änderungsantrag der Opposition, wobei der nicht neu ist, denn wir haben den bereits im Jahr 2023 beraten. Schriftlich im Mai, April und mündlich am 31. August 2023 gab es zu dem Thema eine umfangreiche, auch mündliche Anhörung. Es ist ganz klar, die Themen – das haben wir eben schon gehört – Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, aber auch Tierheime und Schwimmsportstätten – das unterstelle ich jetzt mal – stellt gar keine Fraktion hier im Hause infrage. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht aber um die Finanzierung und Mittelherkunft. Natürlich werden wir hier keine Vorfestlegungen vornehmen; der Haushalt wird im Januar beschlossen. Aber es geht nicht nur um neues, frisches Landesgeld, sondern es soll aus der bestehenden Masse auch kommunales Geld verwendet werden – (Annabell Krämer [FDP]: Ihr habt euch auf Städtebau geeinigt, oder was?) und das ohne Einigung mit den Kommunen, weil darüber mit denen nicht direkt gesprochen worden ist. Deshalb wird der Änderungsantrag abgelehnt. Der ist ja jetzt noch mal eingebracht worden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Aber Städtebau ist in Ordnung?) – Das ist in dem Fall in Ordnung, das ist ja auch besprochen worden. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Weil das so auch ein Widerspruch ist! – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Danke. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist absurd!)

Alle Reden von Ole-Christopher Plambeck Protokoll ↗