Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Olli, die letzte Plenartagung für dich! Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. In erster Lesung haben wir im Oktober bereits darüber debattiert. Das erfolgte übrigens schon damals mit Verwunderung der regierungstragenden Fraktionen. So ein paar semantische Änderungen gäben doch gar keine Debatte für fünf Minuten her. Heute haben wir zehn, denn der Teufel steckt im Detail. Wir hörten das bereits. (Heiterkeit FDP und SPD) In der Debatte im Oktober sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU lapidar, dass die wegfallenden Landesmittel in Höhe von rund 20 Millionen Euro durch einen neu einzurichtenden Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich kompensiert würden. Alle Städtebauförderprogramme könnten unverändert fortgeführt werden. Eine Zwischenfrage meinerseits ließ er hierzu nicht zu, denn er wusste natürlich, dass ich ihm das Narrativ einer Kompensation genüsslich zerschießen würde. Es handelt sich mitnichten um eine bloße Kompensation des Landesanteils durch das FAG. Dies würde nämlich bedeuten, dass sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um die Höhe der Streichung im Einzelplan 04 erhöhen würden. Was bedeutet somit die Aussage „Wir kompensieren die Landesmittel für die Städtebauförderung über den kommunalen Finanzausgleich“ tatsächlich? Auch ich möchte hier übersetzen: Wir streichen den Kommunen die Landesmittel für den Städtebau bis auf den letzten Cent. Weil die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin genutzt werden sollen, muss die kommunale Familie für die erforderliche Kofinanzierung von Einzelmaßnahmen in ausgewählten Kommunen selbst aufkommen. Das können Sie natürlich so machen. Aber das zu verkaufen, als ändere sich für die Kommunen nichts, ist aus meiner Sicht mehr als unredlich. (Beifall FDP und SPD – Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Kollege Koch, jetzt bin ich dran. Sonst stellen Sie mir bitte eine Zwischenfrage. – Dem Ganzen setzt aber die Krone auf, dass sie die kommunale Familie städtebauliche Maßnahmen finanzieren lassen, die seitens der Landesregierung bereits bewilligt sind. Für die nächsten drei Jahre sind das 35 Millionen Euro. Das Innenministerium hat somit die Förderbescheide unter anderem für das Elmshorner Rathaus vergeben und den Spatenstich gemacht, und Kommunen von Mölln bis Flensburg dürfen die Restfinanzierung unternehmen. Meine sehr geehrten Kollegen von Schwarz-Grün, ich bin jetzt siebeneinhalb Jahre im Kieler Landtag, aber eine solche Unverfrorenheit ist mir, ehrlich gesagt, noch nicht untergekommen. Sie untergraben – das sagte auch bereits der Kollege Dolgner – das zwingend notwendige Vertrauen der Kommunen in Zusagen der Landesregierung. Was wollen Sie künftig noch einkassieren? Was ist eine Zusage dieser Landesregierung noch wert? Anscheinend ist sie nicht einmal das Papier wert, auf dem sie verfasst wurde. Dass Sie diesen Wortbruch auch noch ohne weitere Aussprache durchwinken wollten, macht es für mich eigentlich noch unfassbarer. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nicht einmal der nun doch entstandene Widerspruch der Kommunen über diverse Resolutionen (Annabell Krämer) und Verlautbarungen der kommunalen Landesverbände führt dazu, dass Sie dieses Vorhaben revidieren. Über die Nachschiebeliste, die uns seit gestern vorliegt, hätten Sie die Möglichkeit dazu gehabt. Diese Chance haben Sie vertan und der Vertrauensbasis zwischen Land und Kommunen damit nachhaltig geschadet. Inwiefern ein Vorwegabzug für Städtebau außerdem dazu beiträgt, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land herzustellen und die Kommunen ertüchtigt, die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen zu erfüllen, bleibt auch ihr Geheimnis. Wir streichen Ihnen dieses Vorhaben mit unserem Änderungsantrag somit wieder. Jetzt kommen wir allerdings zu zwei bestehenden Vorwegabzügen und einem potenziellen neuen Vorwegabzug, die zur Erfüllung dieser Aufgaben übrigens sehr geeignet wären. Es geht um die Förderung von Einrichtungen auf kommunalem Gebiet, die auch von Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Gemeinden genutzt werden. Dies sind Frauenhäuser, kommunale Lehrschwimmbecken und Tierheime. Erstens. Es bleibt dabei: Wir hatten heute Morgen zwei wichtige frauenpolitische Debatten. Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze. Dieses Manko hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Das Problem ist, dass die Lücken noch größer geworden sind, obwohl nachjustiert wurde. Ich sage es immer wieder: Nirgendwo müssen schutzsuchende Frauen häufiger abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat hat die Verpflichtung, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Wir haben Sie im Oktober aufgefordert, die Mittel hierfür im kommunalen Finanzausgleich aufzustocken. Auch die Chance über die Nachschiebeliste haben sie verstreichen lassen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich tat es bereits und zitiere noch einmal aus meinem Lieblingsflyer der grünen Landtagsfraktion zu zweieinhalb Jahren Schwarz-Grün: Schutz von Frauen vor Gewalt gestärkt mit 10 Millionen Euro jährlich. Es macht mich jedes Mal wütender, wenn ich das lese. Was bedeutet es denn, etwas zu stärken? Es bedeutet – ich habe das noch einmal genau geprüft –, etwas kräftiger, leistungsfähiger und belastbarer zu machen. Was ist nun in den letzten zweieinhalb Jahren passiert? – Nichts. Nicht einen einzigen Euro haben sie zusätzlich für Frauenhäuser durch politische Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Denn die Dynamisierung von 2,5 Prozent haben wir während Jamaika 2020 beschlossen. Wenn ich sage, faktisch haben die Frauenhäuser heute weniger Geld, dann braucht man kein finanzpolitisches Genie zu sein, um das zu kapieren. Denn ich sage Ihnen mal die Inflationsraten: 2021 3,1 Prozent, 2,5 Prozent gab es mehr. 2022 6,9 Prozent Inflation, 2,5 Prozent gab es mehr, und 2023 5,9 Prozent Inflation. Wenn das keine reale Kürzung ist, dann weiß ich es auch nicht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Unserem vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Mittel für Frauenhäuser um 1,6 Millionen Euro haben sie bereits im Finanzausschuss eine Absage erteilt. Zweitens. Ungefähr 15 Prozent unserer schleswigholsteinischen Kommunen stellen flächendeckend die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, die für den Schwimmunterricht für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Küstenland zur Verfügung steht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizit geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder immer mehr zur Herausforderung. Wir dürfen nun wirklich keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern das Defizite an Bädern, die in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen. Ich erwähnte eben auch die Inflations- und Kostensteigerungsraten. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 7,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro in 2025 und zudem eine Dynamisierung dieser Mittel um mindestens 2,5 Prozent. Diese von uns geforderte Maßnahme hätte das Land mitnichten etwas gekostet. Das fand ich eben ganz putzig, Herr Kollege Plambeck. Sie sagten, die FDP möchte den Vorwegabzug erhöhen, und das, ohne die kommunale Familie zu fragen. Na, was haben Sie denn gemacht? Ich wusste gar nicht, dass Sie so eine Einigkeit mit den kommunalen Landesverbänden zum Städtebau hatten. Aber gut, Sie werden da wahrscheinlich andere Informationen haben. Ich werde da noch einmal nachfragen, ob die das wirklich mittlerweile so großartig finden. Ich beziehe mich dann auf den Kollegen Plambeck – Sie haben das ja gesagt. (Lachen FDP, SPD und FDP – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Da müssen Sie vorher viel Punsch ausgeben! – Zurufe CDU) (Annabell Krämer) Während Jamaika haben wir diesen Vorwegabzug eingeführt und hierfür 7,5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Es wäre, ehrlich gesagt, hier auch richtig, die Kommunen nun mit demselben Betrag zu beteiligen. Aber nein, Sie finden es wichtiger, dass Lübeck und Wesselburen die Sanierung des Schlossbereiches Ahrensburg mit 2,2 Millionen Euro finanzieren. Darüber freut sich der Kollege Koch. Das ist natürlich eine wesentlich wichtigere Maßnahme für die externen Kommunen. Bei den Schwimmstätten wäre eine Erhöhung des Vorwegabzugs tatsächlich angezeigt gelesen, nämlich gemeinsam nutzen und auch gemeinsam zahlen. Dass sich die kommunalen Landesverbände gegen eine Erhöhung des Vorwegabzugs ausgesprochen haben, ist nicht verwunderlich. Denn die sprechen für alle Kommunen, und bisher müssen 850 Kommunen quasi gar nichts für die Infrastruktur bezahlen. Drittens. Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist und bleibt keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. (Beifall FDP, SPD und SSW – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Ja, das kommt aber bei den Kollegen von SchwarzGrün irgendwie nicht an. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten mehr als überfällig. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Das sind sie. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich stellt die Bereitstellung des Versorgungsangebotes hinreichend sicher und verhindert das Risiko der überaus teuren Selbstversorgungspflicht der Kommunen. Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Einzelverhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Allein bei mir im Kreis Pinneberg – ich erwähnte ich es schon einmal – muss das Tierheim Elmshorn mit knapp 30 Kommunen Einzelverhandlungen führen, immer und immer wieder: ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Sie wollen doch die Bürokratieabbauregierung sein. Die Kommunen partizipieren auch an diesem Bürokratieabbau. Hier hätten Sie die Chance gehabt, über die Nachschiebeliste nachzubessern. Sie sind jedoch weder bereit, den Kahlschlag bei den Landesmitteln für die Tierheime zurückzunehmen, noch sehen Sie die Verantwortung der Kommunen für die Fundtiere. Es sollte im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben. Tiere streiken zwar nicht für ihre Rechte, aber Sie sollten sich auf Dauer nicht darauf verlassen, dass das nicht irgendwann einmal die Betreiber der Tierheime machen. Vielleicht kommen wir bald dahin, dass die Tiere im Fundbüro abgegeben werden müssen. Eine Katzenschutzverordnung wollen sie auch nicht erlassen. Tierschutz kommt im Vokabular von Schwarz-Grün einfach nicht vor. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie werden heute alle unsere Vorschläge ablehnen. Das ist Ihr politisches Recht. Dass Sie aber versucht haben, jeglicher Konfrontation mit unseren Argumenten aus dem Weg zu gehen, ist nicht in Ordnung. (Beifall FDP, SPD und SSW) Mit Verweis auf die Dringlichkeit der Überarbeitung des FAG haben Sie die von uns geforderte mündliche Anhörung abgelehnt. Dies war ein reiner Vorwand, um sich nicht mit der Kritik an Ihrem Vorgehen mit den Städtebaufördermitteln auseinandersetzen zu müssen. Sie können uns weiterhin gerne mündliche Anhörungen verweigern. Wir tragen die wichtigen Anliegen unseres Landes trotzdem in die Öffentlichkeit. Ihren lautlosen Bruch von Zusagen werden wir Ihnen heute nicht durchgehen lassen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)
