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Lars Harms

SSW 12.12.2024 Sitzungen 20/76

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzausgleichsgesetz und Gemeindeordnung lassen die Leute normalerweise nicht aufhorchen. Aber man merkt es in finanzpolitischen Debatten immer wieder: Was sich erst einmal dröge anhört, ist es nicht. Ich möchte einmal das Feld von hinten aufrollen und ganz grundlegend damit anfangen, kurz zu erklären, worum es sich beim Finanzausgleichsgesetz und der Gemeindeordnung eigentlich handelt. In der letzten Debatte hierzu sind wir alle direkt (Lars Harms) ziemlich in die Details gegangen – jetzt gerade auch wieder. Aber nicht jeder, der hier zuhört, ist finanzpolitisch oder haushaltspolitisch vorgebildet und kann es eigentlich gar nicht sein. Wir diskutieren über den sogenannten kommunalen Finanzausgleich. Grundsätzlich ist es so: Der kommunale Finanzausgleich ist in unserer Landesverfassung festgeschrieben und wird durch unser Innenministerium umgesetzt. Das Land gibt in diesem Ablauf einen Teil seiner Steuereinnahmen an die Kommunen weiter, und das macht es nicht etwa aus Barmherzigkeit, sondern einfach, weil unsere Kommunen durch einen gerechten Anteil an den Steuereinnahmen in die Lage versetzt werden müssen, die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen und andere Aufgaben überhaupt erfüllen zu können. Den Betrag, der auf die Kreise und Gemeinde verteilt wird, nennt man Finanzausgleichsmasse. Diese wiederum ist in zwei Teile aufgeteilt: Der eine Teil wird für die sogenannten Vorwegabzüge genutzt, also Mittel für feste Beträge für festgeschriebene Aufgaben der Kommunen. Das sind ganz unterschiedliche Aufgaben – der öffentliche Personennahverkehr etwa oder Mittel für Integration und Teilhabe, Büchereiwesen, Theater, Orchester und vieles mehr. Der zweite Teil, also das, was dann noch übrig geblieben ist, wird nach einem bestimmten Schlüssel auf alle Kreise und Gemeinden verteilt. Deswegen spricht man da von Schlüsselzuweisung. Rechtlich ist es so, dass man das Finanzausgleichsgesetz und die Gemeindeordnung immer ändern muss, wenn man an diesem Verhältnis überhaupt irgendetwas verändern möchte. Genau das tun die FDP und wir mit unserem Antrag. Wir wollen an den ersten Teil des kommunalen Finanzausgleichs ran, an den Vorwegabzug, und zwar für folgende Bereiche: Wir wollen, dass fortan die Zuweisung zur Förderung von Tierheimen, die Zuweisung für die Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstätten und die Zuweisung für kommunale Schwimmsportstätten jeweils festgeschrieben werden, um sie dann jährlich um 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszuschuss zu erhöhen. Das würde eine automatische Dynamisierung und Erhöhung der Mittel bedeuten. Eine Änderung des Finanzausgleichs und der Gemeindeordnung, wie wir sie hier vorschlagen, würde also zu ganz konkreten, merkbaren Absicherungen für die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Schleswig-Holstein führen, den Tierheimen die Arbeitsabläufe erleichtern und die Schwimmsportstätten finanziell deutlich besser ausstatten. (Beifall SSW, SPD und FDP) Zu den Frauenhäusern und Frauenberatungsstätten möchte ich gerne noch einmal etwas klarstellen: Wir haben uns in Deutschland dazu verpflichtet, die Istanbul-Konvention umzusetzen. Das dürfen keine leeren Worte sein, sondern alle politischen Ebenen müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Wir arbeiten hier in Schleswig-Holstein – das merkt man in den Debatten eigentlich immer wieder – recht gut zusammen, und das konnten wir heute am Vormittag ja auch erleben. Es gibt eine Vielzahl fraktionsübergreifender Anträge, die oftmals gemeinsam beschlossen werden, und zumindest wir als SSW haben das auch immer wohlwollend so anerkannt. Der Abgeordnete Brandt hat es in der letzten Debatte im Oktober auch schon einmal gesagt. Ich zitiere ihn mit Bezug auf die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser einmal: „Eine bedarfsgerechte Anpassung des Vorwegabzugs steht allerdings noch aus.“ Ja, die steht immer noch aus. Wir finden, das muss sich endlich ändern, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist die Aufgabe des Staates, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Wir arbeiten in Schleswig-Holstein – das merkt man in den Debatten immer wieder – recht gut zusammen, und das konnten wir auch heute Vormittag erleben. Es gibt eine Vielzahl fraktionsübergreifender Anträge, die oftmals gemeinsam beschlossen wurden, was wir als SSW immer wohlwollend anerkannt haben. Der Angeordnete Brandt hat in der letzten Debatte im Oktober 2024 in Bezug auf die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser selbst gesagt: „Eine bedarfsgerechte Anpassung des Vorwegabzugs steht allerdings noch aus.“ Ja, sie steht immer noch aus. Wir finden: Das muss sich endlich ändern. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD]) Es ist die Aufgabe des Staates, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, und es ist die Aufgabe des Staates, dies auch zu finanzieren. Die Mittel müssen aufgestockt werden. Wir fordern: 11 Millionen Euro im Jahr 2025 festschreiben und ab dem (Lars Harms) Jahr 2026 eine Erhöhung des jeweiligen Vorjahresbetrages um jährlich 2,5 Prozent. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, auch bei den Frauenhäusern dafür Sorge zu tragen, dass die diejenigen, die dort tätig sind, vernünftige Arbeitsverhältnisse haben. (Beifall SSW, SPD und FDP) Bisher stellen die Träger oft eine Leitungsperson, und alle anderen, die dort tätig sind, haben nur Jahresverträge, und das geht manchmal über viele Jahre. Die brauchen Planungssicherheit, damit sie vernünftig für die von Gewalt bedrohten und mit Gewalt konfrontierten Frauen und Mädchen dauerhaft etwas tun können. Deswegen ist es wichtig, von der normalen Zuschusslogik wegzugehen und im Finanzausgleichsgesetz festzulegen, dass das Geld kommt. Damit können die entsprechenden Träger der Frauenhäuser viel besser arbeiten. Meine Damen und Herren, bei den Tierheimen haben wir eine etwas andere Problematik. Hier gibt es zwei Stichworte: das Abwenden von Kürzungen und Entbürokratisierung. Jeder, der schon einmal einen Fuß in ein Tierheim gesetzt hat, weiß, dass die Tierheime aus allen Nähten platzen und die Menschen, die dort – in welcher Form auch immer – tätig sind, vor Arbeitsbelastung einfach nur noch ächzen. Ausschlaggebend für diese Arbeitsbelastung ist in erster Linie der vollkommen unverhältnismäßige Zeitaufwand, den die zum großen Teil ehrenamtlich tätigen Menschen aufbringen müssen, um Verträge aufzusetzen, um Zuschüsse aus den benachbarten Kommunen zu beantragen, ohne die es nun einmal nicht geht. Die Tierheime brauchen dringend mehr Unterstützung. Was ist stattdessen passiert? – Eigentlich gar nichts, aber es ist noch viel schlimmer: Im Haushaltsentwurf für das nächste Jahr hat die Landesregierung die Unterstützung für die Tierheime von 550.000 Euro auf null gesetzt. Wir fordern, die Förderung von Tierheimen endlich in den kommunalen Finanzausgleich aufzunehmen und damit dauerhaft gesetzlich abzusichern. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Unsere Tierheime brauchen Planungssicherheit. Darüber hinaus brauchen sie dringend Arbeitsentlastungen. Es kann nicht angehen, dass Menschen, die Bock haben, Tiere zu pflegen und zu schützen, dauerhaft damit beschäftigt sind, mit anderen Kommunen Verträge auszuarbeiten, um zu gucken, dass sie hier und da vielleicht einmal einen 100-Euro-Schein von ihnen kriegen. Das kann es doch nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall SSW, SPD und FDP) Was die Schwimmsportstätten angeht, da verweise ich auf das, was die Kollegin Krämer gerade gesagt hat. Es handelt sich natürlich um eine kommunale Aufgabe, aber wir wissen, dass auch da die Infrastruktur sehr weit über das Land verteilt ist und jede Kommune Schwierigkeiten hat, andere Kommunen davon zu überzeugen, mit einem Obolus dazu beizutragen, dass die Schwimmsportstätten erhalten werden können. Wir selbst haben ein Interesse und immer wieder gesagt, dass wir gern wollen, dass unsere Kinder und Jugendlichen schwimmen lernen. Dann müssen wir auch unseren Beitrag dazu leisten, entsprechend Geld in die Hand nehmen und gleichzeitig eine Regelung schaffen, dass die Träger der kommunalen Schwimmsportstätten dauerhaft, per Gesetz sicher sein können, dass sie ihre Gelder von den Nachbarkommunen bekommen. Wir möchten, dass auch das im Finanzausgleichsgesetz entsprechend abgesichert wird. Meine Damen und Herren, wir haben von der Koalition durchwachsene Rückmeldungen bekommen. Auch wenn ich weiß, dass unser Antrag heute abgelehnt wird, höre ich immer wieder heraus, dass von Ihnen gesagt wird, das gehöre in die Haushaltsberatungen. Dann bin ich auf die Vorschläge der Kolleginnen und Kollegen der Koalition gespannt, ob sich in diesen Bereichen etwas ändern wird. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ein Letztes zu dem Gesetzentwurf, der von der Koalition vorgelegt worden ist. Wir werden uns bei der Abstimmung enthalten – nicht, weil wir alles gut finden. In unserem Änderungsantrag gehen wir ja auf die Städtebauförderung ein. Es kann nicht angehen, dass wir den Kommunen das Geld klauen und sagen: „Finanziert es selbst“, und damit alles gut ist. Nein, dort ist ein Vorwegabzug angedacht, der dazu führt, dass die Kommunen weniger Geld in der Kasse haben. Das muss man ehrlich sagen. Das geschieht, ohne dass es mit den Kommunen abgesprochen ist. Wenn das so bleibt, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Kommunen wieder vors Landesverfassungsgericht ziehen und gewinnen werden. Das ist ein willkürlicher Kürzungsvorschlag in Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich, nichts anderes. Auf der anderen Seite ist es natürlich wichtig, Gelder für Wärmeplanung und andere Bereiche in den (Lars Harms) kommunalen Finanzausgleich aufzunehmen und die Gemeindeordnung entsprechend anzupassen, damit Kommunen in diesen Bereichen eigenwirtschaftlich tätig werden können. Sonst werden wir die Klimawende nicht hinbekommen; das ist selbstverständlich. Uns als SSW ist es ein Anliegen, und wir sehen es positiv, dass Gelder für Integration und Teilhabe von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Verfügung gestellt werden. Die Gelder werden aufgestockt, und dort wird eine Dynamisierung eingeführt. Das finden wir richtig, denn die Aufgaben Integration und Teilhabe werden weiter bestehen, egal wie sich die Weltlage entwickelt. Es wird immer so sein, dass wir die Menschen hier integrieren müssen. Deshalb ist es richtig, gesetzlich zu regeln, dass diese Gelder entsprechend fließen. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Koalition enthalten und würden uns freuen, wenn Sie sich in den nächsten zwei Minuten doch noch einen Ruck geben und unserem Vorschlag zustimmen. Denn der Vorschlag von FDP und SSW ist richtig gut. Ansonsten erwarten wir, dass Sie Ihren Worten, die Sie hier gesprochen haben, in den Haushaltsberatungen entsprechende Taten folgen lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, FDP und Serpil Midyatli [SPD])

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